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»Der heißeste Platz in der Hölle ist für diejenigen reserviert, die in Zeiten großer moralischer Krisen strikte Neutralität bewahren.« Dante

Stuttgart: Erwerbslose starten Kampagne gegen Sanktionspraxis der Jobcenter

Flyer zur Kampagne
Im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, landläufig bekannt als Hartz IV, ist geregelt, dass gegen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II Sanktionen verhängt werden können. Stufenweise kann der Bezug bis auf 0 Euro herunter gekürzt werden - bei Betroffenen unter 25 Jahren sogar direkt mit der ersten Sanktion!

Im letzten Jahr wurden im Bundesgebiet rund 1 Mio. Sanktionen ausgesprochen, davon etwa 70 % wegen einfacher Meldeversäumnisse -“ nach Meinung des Stuttgarter Erwerbslosenausschusses von ver.di ein unerträglicher Zustand.

Der Erwerblosenausschuss ruft deshalb für 2013 zu einer Kampagne für die Abschaffung der Sanktionsparagraphen auf.

In der Auftaktveranstaltung berichteten betroffene Erwerbslose von ihren vielfältigen Schwierigkeiten, mit ihrem Leben am Existenzminimum zurechtzukommen. Schon jetzt - auch mit dem minimal erhöhten Regelsatz in 2013 -“ besteht permanente finanzielle Not. Da löst jedes Schreiben des Jobcenters, das immer mit einer Sanktionsdrohung versehen ist, Stress und Ängste aus. Eine Teilnehmerin erklärte, dass sie sich wegen der dauernden Probleme und wegen der als herabwürdigend empfundenen Behandlung traumatisiert fühle.

Die Teilnehmer der Auftaktveranstaltung waren sich einig, dass man die schlimme Situation nicht weiter widerstandslos hinnehmen kann und dass es gilt, zu gemeinsamen Aktionen zu kommen.

Vielfältige Ideen zielen darauf ab, das Thema Sanktionen noch stärker in die Öffentlichkeit zu bringen.

Die Planung sieht für 2013 u.a. vor, vor den Stuttgarter Jobcentern zu informieren und Unterschriften gegen die Sanktionspraxis zu sammeln. Außerdem sollen die in Stuttgart erteilten Sanktionsbescheide gesammelt, dokumentiert und ausgewertet werden.

Im März ist im Gewerkschaftshaus eine von einem Mitglied des Stuttgarter Erwerbslosenausschusses konzipierte und umgesetzte Plakatausstellung zum Thema SGB II und Grundsicherung für Arbeitslose vorgesehen.

Es wird erwartet, dass sich die politische Auseinandersetzung um Hartz IV im Laufe des Jahres weiter zuspitzt. Da darf die Meinung der Betroffenen nicht ungehört bleiben.

Quelle: Ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart

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Konferenz: Erneuerung durch Streik

Tagung / Konferenz
01.03.2013 - 19:00 Uhr bis
03.03.2013 - 13:00 Uhr

Gewerkschaftshaus Stuttgart
Mit Nuria Montoya (Generalsekretärin der CC.OO in Barcelona), Sean Vernell (Mitglied im Vorstand der UCU, Großbritannien),  Günter Busch (stellv. Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg).
Moderation: Florian Wilde (Mitherausgeber „Politische Streiks im Europa der Krise“, Rosa-Luxemburg-Stiftung) und vielen anderen.

Erfahrungen mit einer aktivierenden und demokratischen Streikkultur

Sinkende Mitgliedszahlen der Gewerkschaften verdecken, dass sich in den letzten 10 Jahren an der Streikfront einiges getan hat. 

Neue Streikbewegungen mit selbstbewussten Streikaktiven sind entstanden. Beim Streik in der Gebäudereinigung wurden die Reinigungskräfte erstmals sichtbar. Es gab beeindruckende Streiks im Einzelhandel und bei den Erzieherinnen und Erzieher, länger anhaltende firmenbezogene Streiks wie bei Gate Gourmet, der Vacuumschmelze Hanau oder der Charité in Berlin. In einigen Bereichen sind die Streiks weiblicher geworden und oft haben Migrantinnen und Migranten darin eine wichtige Rolle.

Häufig stehen neue Themen auf der Tagesordnung. Die Beschäftigten der Metallindustrie haben für die Regulierung der Leiharbeit und die Übernahme der Auszubildenden gekämpft. Immer wieder streiken Kolleginnen und Kollegen gegen Betriebsschließungen und für Sozialtarifverträge.

Gleichzeitig haben sich auch Formen und Methoden geändert. In vielen Bereichen ist eine neue, demokratischere Streikkultur entstanden.

Bisher wird viel zu wenig über das eigentliche Druck- und Machtmittel des gewerkschaftlichen Kampfes, den Streik, diskutiert. Es ist höchste Zeit, die gewerkschaftlichen Erfahrungen der letzten Jahre zusammenzutragen und auszutauschen. Wir wollen voneinander lernen und gemeinsam diskutieren, welche Elemente positiver Entwicklungen verallgemeinerbar und zukunftsfähig sind.

Der ver.di-Bezirk Stuttgart organisiert deshalb zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom 1. März bis 3. März 2013 eine bundesweite Konferenz im Gewerkschaftshaus Stuttgart mit dem Titel „Erneuerung durch Streik - Erfahrungen mit einer aktivierenden und demokratischen Streikkultur“.

Abendveranstaltung am Freitag, 1. März 2013:

19:00 – 21:30 Uhr: Internationales Podium Politische Streiks im Europa der Krise: Neue Dimensionen der Proteste gegen die Kürzungspolitik
Mit Nuria Montoya (Generalsekretärin der CC.OO in Barcelona), Sean Vernell (Mitglied im Vorstand der UCU, Großbritannien), Günter Busc h (stellv. Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg), Moderation: Florian Wilde (Mitherausgeber „Politische Streiks im Europa der Krise“, Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Programm:

Samstag, 2. März

10:30 Uhr Anreise und Anmeldung

11:00 Uhr: Begrüßung
Cuno Hägele (Geschäftsführer ver.di Stuttgart), Fanny Zeise (Rosa-Luxemburg-Stiftung), Grußwort: Uwe Meinhardt (1. Bevollmächtigter IG Metall Stuttgart)

11:30 Uhr: Referat und Plenumsdiskussion
Demokratisierung von Streiks – Revitalisierung der Gewerkschaftsarbeit
Bernd Riexinger (ehem. Geschäftsführer ver.di Stuttgart und Vorsitzender DIE LINKE)

13:00 – 14:00 Uhr: Mittagspause

14:00 – 17:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase (mit Pause)

  • AG 1: Tägliche Streikversammlungen, Streikdelegiertentreffen, AktivistInnenkomites: Wie funktionieren demokratische Streikformen?
    Robert Weißenbrunner (1. Bevollmächtigter IG Metall Hanau-Fulda): Beteiligungsorientierung im Streik bei der Vacuumschmelze Hanau, Sybille Stamm (ehem.
    Landesbezirksleiterin ver.di Baden-Württemberg): Politisierung durch Beteiligung in Tarifrunden und Streiks, Adrian Durtschi (UNIA , Teamleiter Organizing private Pflege): Elemente direkter Demokratie in Streiks im Pflegebereich in der Schweiz. Moderation: Mario Wolf (IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt)
  • AG 2: Mehr als ein Job – Der Beruf als Impuls und Erschwernis in Streiks
    Astrid Buchheim (stellv. Betriebsratsvorsitzende CeBeef Behindertenhilfe FFM) und Norbert Göbelsmann (Betriebsratsvorsitzender CeBeef Behindertenhilfe FFM): Einbeziehung von Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer in Streiks, Luigi Wolf (FSU Jena): Umgang mit dem Pflegeethos in Streiks in Krankenhäusern, Josef Held (Universität Tübingen): Identifikation mit dem Beruf im sozialen Dienstleistungsbereich, Moderation: Monika Neuner (FSU Jena)
  • AG 3: Wie gewinnen wir? Streikstrategien entwickeln, Konflikte zuspitzen, die eigene Macht nutzen
    Ursula Schorlepp (ver.di Stuttgart): Freie Fahrt trotz Streik im öffentlichen Personennahverkehr Stuttgart, Dana Lützkendorf (ver.di Betriebsgruppenvorstand): Neue Strategien im Streik bei der Charité Berlin, Moderation: Pauline Bader (FU Berlin)
  • AG 4: Solidarität, öffentlicher Druck, Zusammenarbeit mit Bündnispartnern – Streiks mit Hilfe von außen gewinnen
    Franz Uphoff und Lars Diekmann (IG BAU ): Öffentlicher Druck auf die Arbeitgeber im Streik der Gebäudereinigungskräfte, Katharina Wesenik (ver.di Niedersachsen) sowie Katja Nelke (Vertrauensfrau Netto Göttingen) und Bärbel Thamhayn, (Betriebsrat des Jahres 2012 Edeka Bad Gandersheim): Einsatz von Patenschaften in Konflikten im Einzelhandel, Moderation: Katja Hill (Landesjugendsekretärin ver.di Niedersachsen)

17:00 – 19:30 Uhr: Abendpodium mit Plenumsdiskussion
Erneuerung durch Streik
Carsten Beck er (Betriebsgruppenvorsitzender Charité Berlin): Nach dem Streik ist vor dem Streik. Gewerkschaftliche Erneuerung im Betrieb, Jonas Berhe (Projektleiter Organizing IG Metall): Streiks in neuen Branchen – Die Windenergie, Heiner Dribbusch (WSI Düsseldorf): Offensive in der Defensive? Arbeitskämpfe und gewerkschaftliche Erneuerung, Christina Frank (ver.di Stuttgart): Spaltungen entgegnen - Prekäre Bereiche organisieren, Catharina Schmalstieg (FSU Jena): Partizipation in Streiks; Forschungsbericht, Moderation: Jana Seppelt (ver.di Stuttgart)

Abends: Gemütliches Beisammensein und Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch

Sonntag, 3. März

9:00 – 12:00 Uhr: Arbeitsgruppen-Phase (mit Pause)

  • AG 5: Kämpfe gegen Betriebsschließungen: Wenn‘s plötzlich um Alles geht
    Hans -Jürgen Hinzer (Streikbeauftragter NGG): Auseinandersetzungen bei Coca-Cola Kaiserslautern, Asbach Rüdesheim und Kerry Rodgau, Richard Detje
    (WISSENtransfer): Analysen zu Kämpfen gegen Betriebsschließungen, Luis Sergio (IG Metall Berlin): Streikerfahrungen bei BSH und CNH (ehem. O&K) Berlin,
    Moderation: Mario Candeias (Rosa-Luxemburg-Stiftung)
  • AG 6: Streiks auf der politischen Ebene gewinnen – Streikforderungen politisieren
    Monika Reuschenbach (Personalrätin Stadtverwaltung Oberhausen): Kampagne zur gesellschaftlichen Aufwertung des Erziehungsdienstes, u.a., Moderation:
    Lisa Hofmann (Gewerkschaftsaktive DGB Hessen)
  • AG 7: Leiharbeit, Befristung, Teilzeit. Kämpfe unter prekären Bedingungen
    Peter Renneberg (Arbeitskampfberater, Mitglied von ORKA): Protestformen unter prekären Bedingungen, Stefan Wittmann (Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen ver.di Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen) und Manuela Plath (Sprecherin Tarifkommission, S-Direkt Halle): Streik im Call Center Halle, NGGGewerkschaftsaktive (Legoland Günzburg): Warnstreiks befristet Beschäftigter, Gudrun Willmer (Betriebsrätin H&M Sindelfingen, angefragt): Streik im
    Einzelhandel
  • AG 8: Rechte und wie wir sie uns nehmen. Streikrecht und politischer Streik als Kräfteverhältnis
    Peter Berg (Justiziar ver.di NRW): Entwicklungslinien und aktuelle Auseinandersetzungen um das Streikrecht, Peter Bigalke (Vorsitzender der Mitarbeitervertretung evangelisches Krankenhaus Bethel Bückeburg): Konflikte um das Streikrecht in kirchlich-diakonischen Einrichtungen, Hartwig Schröder (stellv. Leiter der Bundesrechtstelle der GEW): Strategie der GEW in Auseinandersetzungen um das Beamtenstreikrecht, Moderation: Damiano Valgolio (Rechtsanwalt Berlin)

12:00 Uhr: Referat
Strategic Unionism - Die Bedeutung von Streiks für gewerkschaftliche Erneuerung in Deutschland
Klaus Dörre (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Herausgeber des Buches „Strategic Unionism. Aus der Krise zur Erneuerung?“)

12:30 Uhr: Referat
Wie Weiter? Schlussfolgerungen aus den Streikerfahrungen für die gewerkschaftliche Praxis
Cuno Hägele (Geschäftsführer ver.di Stuttgart)

ca. 13:00 Uhr: Ende der Konferenz

Kontakt

Fanny Zeise

Telefon: (030) 44310-413
Email: zeise@rosalux.de

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Besonderheiten

Anmeldung an: Isabel Ullrich, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin, Fax: 030-44310-184, ullrich@rosalux.de
Die Veranstaltung ist kostenlos. Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegung werden nicht übernommen. Wir bemühen uns, bei Bedarf Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Bitte im Anmeldeformular unten bei Anmerkungen folgende Informationen eintragen:
- Funktion/ aktiv bei:
- Ich möchte an folgenden Arbeitsgruppen teilnehmen:
- Samstag: AG 1, AG 2, AG 3, AG 4
- Sonntag: AG 5, AG 6, AG 7, AG 8
- Ich möchte Programme bestellen und an KollegInnen weitergeben (Bitte Anzahl und Postadressse angeben)
- Kinderbetreuung erwünscht (Bitte Anzahl und Alter der Kinder angeben)

Anmeldung

Anmeldeformular

http://www.rosalux.de/event/46538/erneuerung-durch-streik.html

Via Scharf-Links

Protest gegen Beschäftigtendatenschutzgesetz verstärken!

1984 war vorgestern...
Die Regierungskoalition hat am 10. Januar 2013 Änderungsvorschläge zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ vom 15. Dezember 2010 vorgelegt.

Am Mittwoch soll der so erweiterte Entwurf im Innenausschuß des Bundestags beraten werden. Der Bundesrat muß dem Gesetz nicht zustimmen. Beschäftigte sollen danach künftig am Arbeitsplatz legal, ohne Anlass, offen und auf Vorrat mit Videokameras überwacht werden können. Als ob das nicht schon genug wäre sind laut Prof. Dr. Peter Wedde eine "Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden" möglich. So sollen in der Bewerbungsphase "das Recht eingeräumt [werden], nach Vermögensverhältnissen und laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, wenn dies wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt oder wenn diese Anforderung angemessen ist. Bisher war nach der Rechtsprechung nur die Frage nach Vorstrafen zulässig, nicht aber die nach Ermittlungsverfahren, bei denen noch völlig offen ist, ob eine Straftat begangen wurde. Dies ist eine Aushöhlung der gesetzlichen Unschuldsvermutung." Gerade in Zeiten der intensiven Nutzung von Social Media wie Facebook, Blogs, Twitter etc. wird es die Personalabteilungen ganz besonders freuen, endlich nach Lust und Laune via Google & Co. Informationen über BewerberInenn zu erhalten. Und das auch noch ganz legal: "Durch § 32 Abs. 6 Satz 2 wird Arbeitgebern pauschal das Recht eingeräumt, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben. Damit wird dem umfassenden Einsatz von Internet-Suchmaschinen Tür und Tor geöffnet. Die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht der Arbeitgeber entfällt."

Fallen da noch die Frage nach einer Schwangerschaft oder einer Behinderung ins Gewicht? Diese sollen zukünftig ganz nebenbei gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs zulässig sein. Ebenso möglich: Bluttests, sowie "nach § 32a Abs. 2 des Entwurfs für Eignungstests wie insbesondere psychologische Auswahlprüfungen. Nach der Streichung des entsprechenden Satzes 3 aus dem Entwurf vom 15. Dezember 2010 müssten diese nunmehr nicht mehr nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt werden. Jeder Arbeitgeber kann damit seinen „kleinen Bewerber-Psychotest“ selbst entwickeln und anwenden."

Und wenn man dann trotz alledem einen Job hat oder sozusagen seit längerem auf einem solchen als "Altlast" sitzt, dann blühen eineM trotzdem reichlich Ungemach, denn: "Durch § 32c Abs. 2 soll Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Arbeitgeber in diesen Fällen auch Informationen über „Sozialkompetenz“, „Teamfähigkeit“ oder „Zuverlässigkeit“ speichern können sollen. Dies öffnet einer Vorratsdatenspeicherung mit dem Hinweis auf allgemeine Maßnahmen zur Personalentwicklung Tür und Tor.

Durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 des Entwurfs wird Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist. Beschäftigte werden damit dem Risiko ausgesetzt, dass Arbeitgeber eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig machen können.

Eine allgemeine „Lizenz zur Kontrolle“ enthält die Regelung in § 32d Abs. 3. Arbeitgeber sollen hiernach anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchführen können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat."

Die Horrorliste der Beschneidungen von sowieso zumeist eher rudimentären Beschätigtenrechten ist damit noch lange nicht am Ende.

Wie üblich wird der Entwurf samt Anträge als "Verbesserung" verkauft. So wird behauptet, diese enthalte »massive Verbesserungen für den Arbeitnehmer beim Datenschutz« - weil die verdeckte Überwachung, die zu Skandalen beispielsweise bei Lidl führten, im Gegenzug verboten werden soll. Klar, wer braucht das dann noch und muss wie nach "Spiegel" Berichten offenbar aktuell bei einem anderen Discounter einen Shitstorm befürchten?

Gegen diese Pläne laufen zwar viele Fachleute, DatenschutzaktivistInnen, GewerkschafterInnen Sturm. Dennoch: In der breiten Öffentlichkeit ist das Thema offensichtlich noch nicht angekommen.

Auf dem Blog "Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!" wurde jetzt ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem man die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises bei abgeordnetenwatch.de zu ihrer Position befragen soll. Das ist zwar nicht besonders berauschend, da es zu diesem Thema jedoch keine Massenbewegung gibt ist dies wenigstens etwas. Und vielleicht ein Baustein breiterer Proteste, mit denen dieses Gesetz zu Fall gebracht werden kann und in Zusammenhang mit Protesten gegen die EU-Datenschutzreform die "Schlacht um den Schutz der Privatsphäre" geschlagen wird.

Damit dieses und weitere Repressionsgesetze dahin gelangen, wo sie hingehören: In den Schredder.

Das Schreiben an die Esslinger Abgeordneten Grübel (CDU) und Roth (SPD) sieht bei mir dann so aus:

Sehr geehrteR XXXXXX

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).



Siehe auch:

Was tun gegen Hartz IV Sanktionen?

"Ihr Arbeitslosengeld fällt komplett weg": Das bekommen nicht nur immer mehr Hartz IV EmpfängerInnen zu hören, sie sind zudem auch noch ständig am Medienpranger, allen voran in "BILD". Eine der wenigen Möglichkeiten, sich dagegen mit Erwerbstätigen zusammenzuschließen ist die gewerkschaftliche Organisierung. In Stuttgart lädt der ver.di Erwerbslosenausschuss ein zur Veranstaltung "Keine Sanktion des Existenzminimums“ am Mittwoch, 16. Januar 2013, um 18.30 Uhr, im Gewerkschaftshaus Stuttgart, Raum 116, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart. Dazu heißt es in einem Flugblatt des Ausschusses:

"Der ver.di Erwerbslosenausschuss wird 2013 eine Kampagne gegen Sanktionen/Repressionen gegenüber Erwerbslosen und prekär Beschäftigten durchführen.

Worum geht es ?
• Im SGB II (Hartz IV) ist mit dem § 31 geregelt, dass gegen Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II Sanktionen verhängt werden können: Stufenweise kann der Bezug bis auf 0 Euro heruntergekürzt werden - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion!

• In 2012 wurden im Bundesdurchschnitt ca. 1 Million Sanktionen von den Jobcentern ausgesprochen, viele davon ohne Berechtigung oder aus nichtigem Anlass (70 % aufgrund von so genannten Meldeversäumnissen).

Was bedeuten Sanktionen?
• Sie bedeuten vor allem einen Angriff auf das Existenzminimum von Menschen im ALG II-Bezug.

• Das Existenzminimum selbst wurde aber bereits mit der Festlegung der Regelsätze bewusst, bedarfsunterdeckend heruntergerechnet. Die Leistungsberechtigten leben ein Leben in fortwährender finanzieller Not.

• Eben wegen dieser dauerhaften Geldknappheit löst jede Aufforderung zur Mitwirkung, Einladung etc., die vom Jobcenter immer mit Sanktionsandrohung versehen sind, beim Betroffenen Stress in Form von Existenzangst aus.

• Wird dann tatsächlich gekürzt, hat das für die Menschen oft katastrophale Folgen, die in den Bereich medizinischer Versorgung bis hin zu Verlust der Wohnung reichen können.

• Sanktionen erfüllen zudem die Funktion, einzuschüchtern und aus Angst vor Kürzungen jeden Job anzunehmen. Deutschland wurde so zum Niedriglohnland Nummer 1 in Europa!

Grundsätzlich gilt: ein von der Regierung selbst als Existenzminimum bezeichnetes Arbeitslosengeld II kann und darf nicht unterschritten werden!

Laut Bundesverfassungsgericht ist es "unverfügbar".

Was aber noch schwerwiegender ist: Sanktionen sind eine Form der Erniedrigung, die es ansonsten in keinem gesellschaftlichen Bereich gibt.

Das Ziel der Kampagne

• Wir wollen alle, die von ALG II betroffen sind, ermutigen, gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen eine Aufklärungskampagne unter der Bevölkerung zu machen.

• Wir suchen Mitstreiter/innen (Einzelpersonen und Gruppen), die sich unserem Anliegen anschließen und unsere Kampagne unterstützen.

Wir laden Euch alle herzlich ein, mit uns bei diesem ersten Treffen Aktionen zu besprechen und zu planen.

ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart"

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Vor 97 Jahren: Militante Stahlarbeiterstreiks in Youngstown

Von William Gropper 1937 geschaffenes Mural (Wandgemälde) um Solidarität für die "Little Steel Strikes" zu entwickeln.
Am zweiten Tag des Stahlarbeiterstreiks in Youngstown, Ohio, am 7. Januar 1916 begannen blutige Kämpfe zwischen den Streikenden und den gegen sie eingesetzten Kräften der Nationalgarde und des Werksschutzes. Bei einer Protestdemonstration, in deren Verlauf die Streikenden gemeinsam mit ihren Famlienangehörigen vor die Werkstore zogen, richtete der Werkschutz Tränengasgranaten und Schusswaffen gegen die Menge. Dabei kamen 3 Arbeiter zu Tode, zwischen 25 und 100 Menschen wurden verletzt. Jahrzehnte später schrieben die Arbeiter in Youngstown mit dem Little Steel Streik erneut Geschichte. Der linke Journalist und Zeichner William Gropper verarbeitete die bei diesem Streik gemachten Erfahrungen in einem weltbekannten Wandgemälde, das er als Unterstützung für die Streikenden verstand.

Zu den Hintergründen schreibt Irmgard Steinisch in dem leider nur noch antiquarisch erhältlichen Buch "Arbeitszeitverkürzung und sozialer Wandel":

"(...) Kurz nach Weihnachten trat die ungelernte Arbeiterschaft, fast ausschließlich Immigranten, in der Abteilung Röhrenwerke der unabhängigen Republic Iron Steel & Co. in Youngstown, Ohio, in den Streik, um ihre Forderung nach einer 25%igen Lohnerhöhung durchzusetzen. Es gelang, den gesamten Betrieb stillzulegen, ca. 6000 Arbeiter des Hütten- und Walzwerkes befanden sich im Ausstand. Während der Streik sich hinzog und hastig herbeigeeilte Vertreter der AFL die Ausständigen zu organisieren versuchten, griff der Streik eine Woche später auf die im nahen East Youngstown gelegene Youngstown Sheet & Tube Co. über. Mit der gleichen Forderung nach 25%iger Lohnerhöhung und wiederum auf Initiative der Immigranten verließ am 5. Januar 1916 die Arbeiterschaft das Werk, das ca. 8000 Leute beschäftigte. Ausgelöst durch ein blutiges Handgemenge zwischen den Streikenden und der Werkspolizei am Werkseingang der Youngstown Sheet & Tube Co., kam es am zweiten Tag des Ausstandes zu einer gewalttätigen Revolte der Immigrantenarbeiter, die plündernd und brandstiftend durch die Straßen von East Youngstown zogen und in ihrem Protest gegen die politische wie wirtschaftliche Vorherrschaft der Youngstown Sheet & Tube Co. selbst vor der Zerstörung werkseigener Wohnungen nicht haltmachten. Erst mit dem Eintreffen von Bürgerwehr und Nationalgarde am nächsten Tag kehrten Ruhe und Ordnung wieder ein.

Der Verlauf der Streiks überzeugte den Leiter der USSC, Elbert H. Gary, von der Notwendigkeit raschen Handelns, denn noch waren die in Youngstown gelegenen Werke der zur USSC gehörenden Carnegie Co. nicht vom Ausstand erfasst. Entgegen seiner zu Beginn des Streiks gegenüber dem Präsidenten der unabhängigen Konzerne Republic Iron & Steel Co. und Youngstown Sheet & Tube Co. eingenommenen Haltung, daß die USSC keine Lohnzugeständnisse machen würde, da sie während der Wirtschaftskrise von 1913/14 von Lohnkürzungen abgesehen hätte, verkündigte Judge Gary am 7. Januar 1916 eine allgemeine Lohnerhöhung von 10% für die gesamte angelernte und ungelernte Arbeiterschaft, ca. 150000 Mann, wirksam ab dem 1. Februar 1916. Von den anderen Eisen- und Stahlkonzernen als gute Diplomatie zur Vermeidung weiterer Arbeiterunruhen begrüßt, schlossen sich diese der Entscheidung an. Auf der Basis einer 10%igen Lohnerhöhung, die mit der Wiedereröffnung der Werke am 11. Januar in Kraft trat, wurden auch die Streiks in der Republic Iron & Steel Co. und der Youngstown Sheet & Tube Co. beigelegt. (...)"


Wärend der Streik 1916 mit einem umstrittenen Kompromiss endete und vorerst zur Befriedung beitrug, endete der Streik 1937 mit einer verheerenden Niederlage für die Streikleitung der Stahlarbeiter.

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