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»Jede Gesellschaft bekommt die Revolution, die sie verdient.« Michail Bakunin

Wir Widersprechen!

Liebe KollegInnen,
liebe FreundInnen,
liebe LeserInnen,
sicher ist es nicht nur uns ziemlich sauer aufgestoßen, was beim Treffen zwischen dem DGB Vorsitzenden Michael Sommer und Kriegsminister De Maiziere vor kurzem diskutiert wurde und bei dem zumindest seitens der DGB Spitze das kritische Verhältnis zur Bundeswehr offenbar revidiert wurde: "Die Gewerkschaften sind Teil der Friedensbewegung. Und auch die Bundeswehr ist Teil der Friedensbewegung.", so De Maiziere und DGB-Chef Sommer widersprach nicht. Die Zeit der Konflikte zwischen Gewerkschaften und Bundeswehr ist offenbar vorbei. Sommer vermied jede kritische Bemerkung. "Egal, wie wir zur Frage von Auslandeinsätzen stehen", man müsse alles dafür tun, "die Soldaten anständig auszurüsten". Bei dem "Gedankenaustausch" habe man über die Aufgaben der Bundeswehr in der Gesellschaft, die Personalentwicklung der Zivilbeschäftigten, die Zukunft der Rüstungsindustrie und über den Einsatz von Kampfdrohnen gesprochen, teilte Sommer mit. (Quelle: Neues Deutschland)

Von großer Bedeutung daher ist der Aufruf der Frauenfriedenskonferenz zum Treffen Sommer/De Maiziere. Der unten dokumentierte Aufruf "WIR WIDERSPRECHEN!" wurde vom Arbeitstreffen der Frauenfriedenskonferenz am 16. Februar beschlossen, an Michael Sommer geschickt und kann nun von allen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern unterstützt werden! Zumal dieses Treffen kein Einzelfall ist: Zuvor war das "konstruktive Gespräch" mit Angela Merkel und am 2. Mai, dem 80. Jahrestag der Zerschlagung der Gewerkschaften, bei der zentralen DGB Gedenkveranstaltung ist der Hauptredner: Bundespräsident Joachim Gauck. Wo doch gerade die Lehre aus dem 2. Mai 1933 sein sollte, wie fatal es war, dass der AGDB alle Hoffnungen auf den Reichspräsidenten Hindenburg setzte und nicht auf die Kampfbereitschaft der Millionen Mitglieder. Gilt nicht damals wie heute: Wir Gewerkschaften sind nur so stark, wie wir auf uns selbst vertrauen?

Aus dem Grund fordern wir dazu auf, die folgende Erklärung der Frauenfriedenskonferenz zu unterstützen:


Aufruf der Frauenfriedenskonferenz zum Treffen Michael Sommer/Thomas de Maiziere

Wir widersprechen!

Am 5. Februar 2013 folgte der offiziell Bundesverteidigungsminister genannte Thomas de Maiziere (CDU) der Einladung des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer in das DGB-Haus, um dort gemeinsam vor die Medien zu treten.
„Die Bundeswehr ist ein Teil der Friedensbewegung“, erklärte de Maiziere, und Michael Sommer widersprach nicht.

WIR WIDERSPRECHEN!

Die Bundeswehr, aufgebaut von der Nazigeneralität, entgegen dem Potsdamer Abkommen von 1945 und gegen den Widerstand der Arbeiter- und Friedensbewegung, war und ist kein Teil der Friedensbewegung, im Gegenteil. Sie war und ist ein Instrument der deutschen Banken und Konzerne, um ihre Herrschaft aufrechtzuerhalten. Sie war und ist ein Instrument, um deren Interessen weltweit abzusichern -“ wie es inzwischen jeder -“ auch Michael Sommer -“ in den „verteidigungspolitischen Richtlinien“ nachlesen kann.

„Das Verhältnis zwischen bewaffneter Macht und Arbeiterbewegung ist historisch belastet, das ist es heute nicht mehr“, erklärte Michael Sommer.

WIR WIDERSPRECHEN!

Die Arbeiter- und Friedensbewegung hat zu Recht gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg gekämpft. Tausende Kolleginnen und Kollegen sind deswegen mit Verfolgung und Gefängnisstrafen belegt worden. Und heute zeigt jeder Tag erneut, wie belastet das Verhältnis zwischen bewaffneter Macht und Arbeiterbewegung ist. Um nur ein paar Schlaglichter zu nennen:

Weltweite Kriegseinsätze: Seit 1991 wird in immer offenerer Form die Aufgabe der „Bundeswehr“ als weltweit einzusetzendes Instrument zur Sicherung der deutschen Kapitalinteressen festgeschrieben. Die deutsche Armee ist längst keine „Bundeswehr“ mehr, sondern entgegen ihrem grundgesetzlich niedergeschriebenen Auftrag eine weltweite Einsatzarmee, die in 12 Ländern mit fast 9000 Soldaten Krieg gegen andere Völker führt. Thomas de Maiziere erklärt, prinzipiell gebe es keine Region mehr, in der Deutschland nichts zu suchen habe (MDR Info 1.7.2012). Es sind unsere Söhne und Töchter, die hier für die Interessen des deutschen Kapitals verheizt werden!
Einsatz in Klassenzimmern: Trotz aller Proteste werden vermehrt Bundeswehrangehörige eingesetzt, um bereits unsere Kinder für das Töten und Sterben zu werben, 2012 wurden an deutschen Schulen 334.000 Schüler dem Einfluss von Bundeswehrjugendoffizieren und Wehrdienstberatern ausgesetzt, mit 30.000 Vorträgen und Seminaren wurden Lehrer und andere Multiplikatoren herangezogen, Tendenz steigend -“ hinzu kommen öffentliche Rekrutengelöbnisse, Beförderungsappelle, Auftritte auf Messen, Volksfesten etc.!

Der Einsatz der Bundeswehr gegen das eigene Volk wird mit dem flächendeckenden Netz der Heimatschutzkommandos seit 2006 systematisch aufgebaut, durch de Maizieres Konzeption der Reserve mit Masse gefüllt; seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2012 wird sogar dem bewaffneten Einsatz gegen das eigene Volk Tür und Tor geöffnet -“ der klarste Beweis, dass von einem „unbelasteten Verhältnis“ keine Rede sein kann!

Zu all dem schweigt Michael Sommer nicht nur, sondern behauptet entgegen allen Beschlusslagen des DGB, dass der DGB keine Position gegen die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr, gegen den Afghanistan-Krieg hätte. Mehr noch, im klaren Widerspruch zur Satzung des DGB erklärt Sommer, man müsse alles dafür tun, „die Soldaten anständig auszurüsten“, was einem Freibrief zur Aufrüstung gleichkommt.

WIR DAGEGEN ERKLÄREN:


Wir müssen alles dafür tun, um gegen diesen Schulterschluss des DGB mit der deutschen Kriegspolitik die alte und wieder hochaktuelle Erkenntnis zu setzen:

"Bei der Masse der arbeitenden Männer und Frauen liegt die Entscheidung über Sein oder Nichtsein des heutigen Militarismus." Rosa Luxemburg (1871-“1919)

Wir werden deswegen nicht nachlassen, gerade in den Gewerkschaften um diese Erkenntnis zu kämpfen. Und Dich, Michael, erinnern wir an das Schicksal Deines Amtskollegen Christian Fette, der auf dem 2. DGB-Bundeskongress 1952 abgewählt wurde, weil er sich entgegen den Beschlüssen des DGB für die Remilitarisierung verwenden ließ!

München, 16. Februar 2013 Arbeitstreffen der Initiative Frauenfriedenskonferenz

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Ich unterstütze den Aufruf und bin mit einer Veröffentlichung einverstanden:


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Nachname, Vorname


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Gewerkschaft, ggf.Funktion (Funktionsangaben dienen der Information)


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Adresse


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E-Mail:



Ort, Datum Unterschrift


Bitte zurücksenden an: Barbara Tedeski, Nimmerfallstr. 33, 81245 München

Oder via Mail an Barbara Tedeski.

Download der Erklärung im PDF Format.

Betroffene des Heilbronner Polizeikessels gehen in Berufung

Der Arbeitskreis Kesselklage, der sich nach dem Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gebildet hatte, um juristisch und politisch gegen diese Polizeimaßnahme vorzugehen, geht in Berufung. Dazu erschien heute folgende Pressemitteilung:

Ende des letzten Jahres wurden die Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in der ersten Instanz abgewiesen. Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, wollen die Kläger die Unrechtmäßigkeit dieser polizeilichen Einsatztaktik feststellen lassen. Denn immer wieder versuchen Polizeibehörden, antifaschistischen Protest gegen neonazistische Großaufmärsche durch Anwendung der Kesseltaktik festzusetzen und zu kriminalisieren.

Der Arbeitskreis Kesselklage hält den im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dargelegten Sachverhalt für völlig verzerrt. Durch die Ausklammerung entscheidender Aspekte wurde ein Szenario aufgebaut, um die Klagen abzuweisen.

Der Sprecher des Arbeitskreis Kesselklage Lothar Letsche erklärt: “Wir halten an unserer Klage fest, auch wenn diese in erster Instanz nicht erfolgreich war. Sowohl das Urteil als auch die Begründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes sind für uns vollkommen inakzeptabel.”

Ben Brusniak, ebenfalls aktiv im Arbeitskreis Kesselklage, erläutert die politische Dimension des Verfahrens: “Scheinbar sollen durch Einschüchterung und Schikane vor allem junge Menschen davon abgehalten werden, an antifaschistischen Protesten teilzunehmen. Die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest wird zumindest billigend in Kauf genommen.”

“Obwohl etliche Gerichte bereits die Unrechtmäßigkeit solcher Kessel festgestellt haben, hält die Polizei an diesem fragwürdigem Einsatzkonzept fest”, so Brusniak weiter. Das Beschreiten des Klagewegs soll auch der ständigen Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegenwirken.

Download der Pressemitteilung im PDF Format.

Freiheit für Deno!

Seit dem 21. April 2012 sitzt der junge Antifaschist Deniz K. in bundesdeutschen Gefängnissen.

Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe auf einer Demonstration gegen die Verstrickung des Verfassungsschutz in den NSU am 31.3.2012 in Nürnberg versucht, mit einer Fahnenstange 5 PolizistInnen zu töten.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe mit einer Fahnenstange nach PolizistInnen geschlagen, die versuchten in die Demonstration einzudringen.

Dieser angebliche Totschlagversuch fand jedoch nicht einmal Einzug in den Polizeibericht des Tages und noch immer lassen sich keine verletzten BeamtInnen finden.

Einen Monat später nahm man Deniz K. auf einer antifaschistischen Demonstration in Ludwigshafen fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des versuchten 5-fachen Totschlages.

Am 14. November verurteilte ihn das Landgericht wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 2 ½ Jahren Gefängnis.

Der letzte Kommentar Deniz's vor dem Urteil („Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ ) führt noch einmal die Realität in diesem sogenannten Rechtsstaat vor Augen.

Die staatliche Exekutive begeht permanent Rechtsbruch. Sei es durch das Abfilmen friedlicher Demonstrationen, durch das konstante Einkesseln von DemonstrantInnen wie beispielsweise am 1. Mai in Heilbronn, durch brutale Polizeiübergriffe wie in Göppingen oder eben am 31. März. Das rechtlich problematische Verhalten der Polizei findet vor Gericht keinen Raum, stattdessen wird gegen jene ermittelt, die sich gegen diese Willkür zu Wehr setzen.

Die Justiz stellt der Polizei quasi einen rechtsfreien Raum zur Verfügung und verfolgt deren Gewaltakte zumeist nur, wenn es erheblichen öffentlichen Druck gibt und selbst dann bleiben Verurteilungen eine Seltenheit.

Ein Beispiel hierfür sind die Proteste gegen die „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 2. Juni 2011 in Stuttgart. Die rassistische „Bürgerbewegung“ hatte für diesen Tag zu einer Kundgebung aufgerufen, wogegen mehrere hunderte Menschen protestierten. Über 16 von ihnen wurden an diesem Tag verletzt, u.a. mit Kopfwunden und Knochenbrüchen. Die anschließenden Strafanträge der Opfer wurden allesamt von der Staatsanwaltschaft kassiert, welche stattdessen Strafanträge gegen mehrere GegendemonstrantInnen stellte. Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt schien politisch und juristisch ungewünscht, weshalb man der Polizei für diesen Tag pauschal ein Notwehrverhalten zuschrieb.

Für Deniz K. gab es diese Verhaltensmöglichkeit nicht.

Diesem Staat geht nicht darum, mit der Justiz, „unabhängig und gerecht“ ein Urteil zu sprechen, sondern mit ihr politisch zu wirken. Mit ihr antifaschistischen, gesellschaftskritischen Protest zu diffamieren und einzuschüchtern. Dafür verurteilte man Deniz.

Für seine Identität als Antifaschist und Kommunist. Diesen politischen Hintergrund zeigte bereits die realitätsferne Anklageerhebung auf und wurde durch das unverhältnismäßige Urteil, sowie der fehlenden Ermittlungen gegen die Polizei bestätigt.

Deniz K. wurde Opfer der bundesdeutschen Gesinnungs- und Klassenjustiz.

Selten war die Parole „Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle“ angebrachter.

Aus diesem Grund garantieren wir Deniz K. ob während des Berufungsverfahrens oder einer Haftzeit unsere ungebundene Solidarität. Niemand wird vergessen, Niemand wird alleine gelassen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Free Deno!

Unterstützt durch:

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region

Antifaschistische Jugend Rems Murr

Halkevi/Volkshaus Kirchheim / Teck

Rems-Murr Nazifrei

Offenes Antifaschistisches Bündnis Kirchheim / Teck

VVN-BdA, Kreisverband Esslingen

Weiler schaut hin e.V.

Quelle: VVN-BdA Esslingen, 18. Februar 2013



Mehr Information.

Post an Deniz K. bitte an
Solikomitee "Freiheit für Deniz"
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg

Spendenkonto:
Rote Hilfe Kto.: 4007238359 BLZ: 43060967 Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“

Soliadresse an das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit setzt sich für die Erweiterung des Versammlungsrechts ein und lehnt den in Berlin vorgestellten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei entschieden ab.

Wir freuen uns, dass in Berlin dieser Gesetzesentwurf zur Gründung eines lokalen Bündnisses für Versammlungsfreiheit geführt hat.

Wir begrüßen diesen Schritt und wünschen dem Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit und allen beteiligten Organisationen und Einzelpersonen viel Erfolg bei der Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit wurde anlässlich einer 2008 geplanten Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg gegründet. Mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus verschiedensten politischen Spektren schlossen sich anlässlich angekündigter Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zusammen.

Obwohl die damalige CDU Landesregierung, die dieses Gesetz verabschieden wollte, abgewählt wurde und daher bislang nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz für dieses Bundesland gilt, werden im damaligen Gesetzesentwurf vorgesehene Verschärfungen auf anderem Wege, wie durch Auflagen des Ordnungsamtes praktisch dennoch angewendet.

Verstöße gegen das Versammlungsrecht auf Seiten der Demonstranten oder Demoanmelder werden akribisch verfolgt, während offener Rechtsbruch durch schikanöse Auflagen oder das Filmen durch die Polizei, was nahezu ständig geschieht, praktisch nie verfolgt werden.

Filmen von Demonstranten durch die Polizei war auch wiederholt Anlass zu Beanstandungen der Polizeipraxis durch unser Bündnis.

Eine Pressemitteilung hierzu, sowie der zugehörige Schriftwechsel sind unter http://versammlungsrecht.info/neu/files/bdsvf12122012.pdf bzw. http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/versammlungsrecht_innenministerium.pdf einsehbar.

Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit, Stuttgart 15. Februar 2013

Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Long Distance Revolutionary: A Journey with Mumia Abu-Jamal

Der Film "Long Distance Revolutionary - A Journey With Mumia Abu-Jamal" erlebte am 1.Wochenende mehrere ausverkaufte Vorführungen in New York und wurde dort um eine Woche verlängert. Im Rahmen unabhängiger Dokumentationen rangierte er unter den drei meist besuchten Kinopremieren des bisherigen Jahres in den USA.

Weitere Vorführungen in den USA laufen derzeit an. Im späteren Verlauf von 2013 wird er voraussichtlich auch hier zu sehen sein.

Interview mit den Demobeobachtern im freien Radio Stuttgart

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Stuttgart existiert seit 2008. Es wird getragen von vielen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Demobeobachter sind eine Arbeitsgruppe innerhalb dieses Bündnisses. Ein Gespräch mit zwei Vertretern über ihre Tätigkeit als Demobeobachter, das vom Freien Radio Stuttgart geführt wurde. (Sendetermin 7. Februar 2013)

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Grauzone, Knast und Widerstand - Broschüre und Veranstaltung

Von Februar bis Dezember 2012 saß der RASH-Aktivist Smily in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit verfasste er mehrere Texte rund um sein Verfahren und den Knastalltag. Der Stuttgarter Solikreis hat einen Teil dieser Artikel nun zu einer Dokumentation zusammengefasst. Die Broschüre ist in Kürze unter Anderem im Infoladen Stuttgart verfügbar und kann auch heruntergeladen werden. Außerdem findet am Freitag, den 8. Februar eine Veranstaltung mit Smily im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Hierzu folgende Ankündigung:

Der RASH (Red and Anarchist Skinheads) Aktivist Smily kam im Dezember nach 10 Monaten Knast frei. Ihm wurde vorgeworfen in eine Auseinandersetzung mit mehreren rechtsoffenen Skinheads verwickelt gewesen zu sein. Kurz vor seinem Prozesstermin im letzten Februar wurde er in seiner Wohnung von einer SEK-Einheit festgenommen. Der angebliche Angriff, an den sich die „Opfer“ nur vage erinnern konnten, Entlastungszeugen und großen Widersprüchen in den belastenden Aussagen wurde er in zwei Instanzen zu Haftstrafen verurteilt. Im Verlauf des Prozesses wurde schnell klar, was eigentlich abgeurteilt werden sollte: Seine linke, antifaschistische Gesinnung und sein dementsprechendes politisches Engagement!

Der Fall von Smily ist leider kein Einzelfall: Seit 2009 saßen jedes Jahr Stuttgarter Linke aufgrund ihrer politischen Arbeit im Knast. Grund genug also sich mit dem Knastsystem und Möglichkeiten des politischen Widerstand -“ innerhalb wie außerhalb der Gefängnismauern -“ auseinanderzusetzen.

In der Infoveranstaltung wird Smily über seine Erlebnisse und die Hintergründe seines Falles, die schikanösen Zustände im Knast Stuttgart-Stammheim, die unmenschliche Funktionsweise des Gefängnissystems, aber auch über Möglichkeiten des Widerstands berichten.

Veranstaltung: Freitag, 8. Februar, 18 Uhr, Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstr. 105, Stuttgart-Heslach)
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