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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Alles Gute zum 60. Geburtstag, Mumia - trotz alledem!

Ein neues Bild von Mumia vom Gefangenen Kevin Rashid Johnson. Er ist in der Snake River Correctional Institution im Ort Ontario im US Bundesstaat Oregon inhaftiert.

Quelle: Free Mumia Bündnis Berlin
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 60 Jahre alt. 32,5 davon hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. Er betonte zudem stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:

"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Heute findet von 10:00- 12:00 eine Mahnwache vor dem US Generalkonsulat in der Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt statt.

Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
www.bring-mumia-home.de

Gerichtsprozess gegen Rex Osa von The VOICE Refugee Forum

Foto: Demonstration für Flüchtlingsrechte am 8. Juni in Stuttgart
© Bündnis für Versammlungsfreiheit

Wegen angeblichem 3-fachen Verstoß gegen das Versammlungsrecht im Landkreis Ludwigsburg am 07.05.13 wird am kommenden Dienstag, 22.04.14 um 12:00 Uhr mittags gegen den Flüchtlingsaktivisten Rex Osa vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, Gerichtssaal B (Erdgeschoss) verhandelt. Dazu schreibt The VOICE Refugee Forum Germany - Flüchtlinge und Asyl in Deutschland:

Die erhobenen Anklagen wegen angeblicher Gesetzesübertretungen stehen im Zusammenhang mit den Lagerbesuchen im Landkreis Ludwigsburg während der Refugee Liberation Bus Tour im letzten Jahr, als einem von 44 Landkreisen in denen insgesamt mehr als 50 Isolationslager für Asylsuchende in Baden-Württemberg besucht wurden. Die Polizei des Landkreises Ludwigsburg ist übrigens die einzige Polizeidienststelle, die unsere Besuche von Geflüchteten vor Ort als Protest bzw. Demonstration gewertet hat.

Die Liberation Bus Tour war Teil der Kampagne „Break Isolation Strike“ und startete offiziell mit einer Kundgebung vor der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe auf der unsere Absicht bekannt gegeben wurde, geflüchtete Freunde in ihren Lagern zu besuchen, Erfahrungen mit ihnen auszutauschen und sie für das geplante Refugeetribunal gegen die BRD im Juni 2013 zu mobilisieren, welches von der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde. Diese Bekanntmachung sollte bereits ein deutliches Signal an die Exekutive in Polizei, Landes- und kommunale Behörden und Verwaltungen sein, Provokationen oder Behinderungen des freien Zugangs zu den Lagern zu unterlassen.

Wie zuverlässige Quellen bestätigen ergingen bereits vorbereitend interne Rundschreiben der Regierungspräsidien an die Verwaltungen der Landkreise, welche zur aufmerksamen Beobachtung und Kontrolle unserer Mission aufgrund der Erfahrungen mit der zuvor stattgefundenen Refugees Revolution Bus Tour aufriefen, der auch hier in Baden-Württemberg mit massiver Konfrontation durch die Polizei begegnet worden war.

Entsprechend unserer Planung und Ankündigung im Internet wurden vier öffentliche Protestveranstaltungen mit entsprechenden Anmeldungen und den damit verbundenen Kooperationsgesprächen durchgeführt, so solche anberaumt wurden.

Karlsruhe 26.04.13 Beginn der Liberation Bus Tour

Schwäbisch Gmünd 13.05.13 - Protest gegen die “Drei König- Lebensmittelservice GmbH & Co. KG

Augsburg 25.05.13 - Infozelt und Demo in Augsburg

Stuttgart 03-08/06.13 - Liberation Demonstration in Stuttgart

Über die hier erwähnten offiziell angemeldeten Protestaktionen hinaus gab es nur noch spontane Aktionen als unmittelbare Reaktionen auf illegale und unprofessionelle Verhaltensweisen von Polizei und Lagerverantwortlichen bzw. Im Zusammenhang mit anderweitigen Provokationen im Zeitraum der Bustour, wie z.B. in Offenburg -“ im Landkreis Ludwigsburg fand jedoch trotz wiederholter Übergriffe durch die Polizei kein solcher Spontanprotest statt.

Aus der vorliegenden Ermittlungsakte der Polizei geht eindeutig hervor, dass bekannt war, dass der angeklagte Rex Osa nicht vor Ort mit den Refugee-Aktivisten im Bus war (und der zuständige Polizeibeamte Herr Lang wusste dieses sogar schon zuvor). Zwar gab es ein Telefonat an diesem Tag mit der Polizei in Kornwestheim an diesem Tag, welches allerdings lediglich Kommunikationsprobleme zwischen den Refugee-aktivisten und der Polizei vor Ort zum Inhalt hatte.

An diesem Tag wurde weder eine Protestdemonstration angemeldet, noch haben die Aktivisten der Liberation Bus Tour eine solche durchgeführt oder an anderen Demonstrationen teilgenommen.

Die konstruierten Straftaten sogenannten unrechtmäßigen weil unangemeldeten Protests waren weder geplant, noch fand ein solcher überhaupt im Landkreis Ludwigsburg statt. Dieser Umstand belegt erneut den wiederholt stattgehabten Machtmissbrauch durch Polizei und Justiz gegenüber missliebigen Aktivisten, die unter allen Umständen kriminalisiert werden sollen. Die Ladung zum Verhör bei der Polizei wurde dann auch ausgerechnet auf den 13. Juni 2013 gelegt -“ dies war der erste Tag des Internationalen Refugee-Tribunals gegen die BRD in Berlin, welches von der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrant_Innen in Deutschland organisiert wurde und es bekannt war, dass ich persönlich daran teilnehmen werde.

Kriminalkommissar Lang war zwar mit seinen intensiven und verstörend wirkenden Telefonanrufen nicht der einzige Polizist, der unsere Bewegungen überwachte, erweckte aber den Eindruck als würde er unsere bescheidene und freundliche Kommunikation wirklich ernst nehmen. In unseren telefonischen Absprachen versprach er die Anwesenheit von ihm und seinen Kollegen in zivilen Fahrzeugen sowie die Unterlassung von Behinderungen jedweder Art -“ die ständige Anwesenheit sei vielmehr lediglich zum Schutz und für den Fall auftretender Probleme gedacht. Ich hatte ihm diesbezüglich sogar von unseren Erfahrungen berichtet, dass solche Absprache gerne durch den Einsatz anderweitiger Polizeibeamter untergraben wurde, die Angaben nichts von irgendwelchen Absprachen zu wissen. Wider besseres Wissen gab Herr Lang seine Worte der Versicherung zur Einhaltung der Absprachen, um diese dann später nicht im Mindesten einzuhalten.

Herrn Langs verstörende Anrufe begannen bereits Tage vor unseren geplanten Besuchen in den Lagern. In diesen Gesprächen konnten wir sogar noch 2 weitere Adressen von Isolationslagern für Flüchtlinge im Enzkreis in Erfahrung bringen, da er betonte, dass dieser Teil des Enzkreises im Verantwortungsbereich der Ludwigsburger Polizei läge.

In seinen Einlassungen zur Ermittlung betonte Herr Lang seine Überzeugung, dass ich angeblich nur “Afrikanisch- spräche und er wegen meiner schlechten Englischkenntnisse keine gute Verständigung mit mir habe erzielen können. Eine wirklich seltene Erfahrung, dass ein Polizeibeamter seinem Stolz über seine Kommunikationskünste in Englisch derart Ausdruck verleiht.

In der Annahme, dass die vorgebrachten Paragraphen vorgeblich krimineller Handlungen nicht als verzweifelte Fortführung faschistischer Rechtspflege gelten sollen, stellt sich natürlich die Frage, warum der professionell Englisch sprechende Polizeibeamte Lang es dann versäumt hat, die vorgehaltenen Straftatbestände entsprechend ins Englische übersetzen konnte, um so ein besseres Verständnis der rassistisch geprägten Vorwürfe zu erzielen, welche in einer anderen Sprache als Deutsch keinen nachvollziehbaren Sinn ergeben -“ es sei denn eben doch die Aufrechterhaltung eines rassistischen Status quo, der dem Grundgesetz entgegen steht.

Ich bedaure mittlerweile zutiefst, dass ich überhaupt auf sogenannte Kooperationsgespräche mit dem Kriminalkommissar Lang eingegangen bin, zu denen ich letztlich nicht wirklich gewesen wäre. Es wird mir eine Lehre für die Zukunft sein.

Das Interesse des Staatsanwaltes Herrn Dr. Stefan Biehl aus Stuttgart die haltlosen Anschuldigungen gegen mich auch tatsächlich gerichtlich verfolgen zu lassen, bestätigt die zweifelhafte Konspiration zur Kriminalisierung von Personen, die die institutionalisierte Ungerechtigkeit der Isolierung von Menschen in Lagern, deren Diskriminierung und Ausgrenzung in einer modernisierten Spielart von Rassismus und Faschismus öffentlich anprangern.

Nachdem nun bereits mehrere Versuche der Polizei anderen Aktivisten juristisch Schaden zuzufügen an der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen offensichtlicher Unbegründetheit gescheitert sind macht Staatsanwalt Biehl gemeinsame Sache mit der Polizei und versucht mich aus seiner hierarchisch etablierten Position heraus wegen sogenannter “Wortführerschaft- zu belangen. Sein Ziel ist nur allzu offensichtlich: es muss ein Sündenbock dafür bestraft werden, dass das unrechtmäßige Vorgehen des Staates offengelegt wurde.

Staatsanwalt Biehl, der für politische Straftaten und sogenannte Staatsschutzdelikte verantwortlich zeichnet ist als knallharter Strafverfolger bekannt, der seinen Dienst an der Aufrechterhaltung des kulturellen Status quo ausgesprochen strikt zu sehen scheint. Wir werden sehen, ob er sich wenigstens dieses eine Mal als fairer Gegner beweisen kann.

Wir sind aus unseren Erfahrungen als Menschenrechtsaktivist_Innen schon lange an diese Kultur gewöhnt, dass falsche Anschuldigungen seitens der Polizei unseren täglichen Einsatz krönen und dass die deutsche Justiz sich dafür hergibt, diese falschen Anschuldigungen und Lügen auch noch strafverfolgend zu unterstützen. Aber all das kann und wird unser Engagement und unseren Widerstand nicht aufhalten können. Es wäre gut und auch wichtig, wenn diese Beamten einsehen könnten, dass unser Kampf auch ihrer Befreiung von Abhängigkeit und Zombi-gleichem Kadavergehorsam gegenüber der vorherrschenden Ungerechtigkeit gilt.

Wir rufen alle Menschen dazu auf Solidarität gegen die juristische Kriminalisierung von Rex Osa durch interessierte Teilnahme am Gerichtsprozess zu zeigen!

Bitte unterstützt unseren Kampf für die nicht verhandelbaren, natürlichen Menschenrechte von geflüchteten Menschen und Migrant_Innen in Deutschland durch Spenden für die entstehenden juristischen Repressionskosten:

Förderverein The VOICE e.V.
Sparkasse Göttingen
Kontonummer 127829
BLZ: 260 500 01
BAN: DE97 2605 0001 0000 1278 29,
BIC: NOLADE21GOE

Kennwort: Prozesskostenhilfe

Mehr Informationen über unsere Kampagnenarbeit: http://thevoiceforum.org/node/3022

Mehr Informationen zur Liberation Bus Tour 2013

unter: http://www.thevoiceforum.org/search/node/liberation%20bus%20tour

und beim Medienkollektiv Crosspoint Berlin:

http://www.youtube-nocookie.com/channel/UCnaILsu7_47-2CJg6j3s-Vg

Kontakt:

The VOICE Refugee Forum (Stuttgart)

Tel.: 017627873832

Email: thevoice_bdw@yahoo.de

Offener Brief fordert Freiheit für Josef und Aufklärung von Polizeigewalt während der Proteste gegen den "Akademikerball"

Der Wiener Arbeitkreis Grundrechte richtet sich mit einem offenen Brief gegen die massiven Grundrechtsverletzungen, die im Zuge der Proteste gegen den Wiener “Akademikerball- stattgefunden haben und nach wie vor stattfinden. So ist der Jenaer Antifaschist Josef S. seit Januar in Wien inhaftiert.

In einem Offenen Brief an den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter wird nun dazu aufgerufen, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und dazu aufgefordert, nachhaltig dafür zu sorgen, dass österreichisches Recht eingehalten wird. Josef, der mit rechtlich fragwürdigen Argumenten inhaftiert bleibt, hat sofort freigelassen zu werden und die übertriebenen Ermittlungen gegen bis zu 500 Demonstrationsteilnehmer_innen gehören eingestellt:

"Offener Brief an den Bundesminister für Justiz

Dr. Wolfgang Brandstetter

Bundesministerium für Justiz
Museumstr 7
1070 Wien

Sehr geehrter Herr Dr. Brandstetter,

man muss nicht mit dem Verlauf der Demonstrationen, ja nicht einmal mit den Inhalten der Proteste, gegen den Akademikerball sympathisieren, um zu dem Schluss zukommen: Jede/r BürgerIn hat das Recht auf Demonstrationsfreiheit und rechtsstaatliche Behandlung. Das schließt insbesondre die Unschuldsvermutung mit ein -“ eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie. Denn Demokratie lebt vom zivilgesellschaftlichen Engagement, der Bereitschaft zum Widerspruch und der Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze seitens der staatlichen Organe.

Deshalb nehmen wir mit Bestürzung die verschiedenen Berichte über Polizeigewalt (derStandard,25.01.2014) sowie über die Misshandlungen von festgenommen DemonstrantInnen (Vice, 14.03.2014) zur Kenntnis und fordern rechtsstaatliche Aufklärung. Es kann nicht sein, dass Menschen, die in Österreich gegen eines der größten rechtsradikalen Vernetzungstreffen Europas demonstrieren Angst um ihre körperliche Unversehrtheit haben müssen. Bisher sind jedoch keine wahrnehmbaren Schritte seitens der Exekutive unternommen worden, um diese Vorfälle aufzuklären.

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Freilassung des inhaftierten Antifaschisten Josef S., denn es gibt berechtigte Zweifel, dass die polizeilichen Anschuldigungen gegen Josef überhaupt der Wahrheit entsprechen. Darüber hinaus erwecken die Umstände seiner Inhaftierung und die richterliche Begründung für seine Untersuchungshaft den Eindruck, dass es hier weniger um Strafverfolgung als darum geht, aus politischen Gründen ein Exempel zu statuieren. Das ist einem Rechtsstaat unwürdig.

Trotzdem sitzt Josef nun schon seit über 2 Monaten in Untersuchungshaft. Er wird mit der Begründung der „Tatbegehungsgefahr“ festgehalten. Dies erscheint absurd, wenn man bedenkt, dass der nächste Akademikerball wahrscheinlich erst in einem Jahr stattfinden wird und zum anderen das Josef bisher noch nie auf einer Demonstration in Österreich aufgefallen ist. Beim besten Willen können wir auch nicht nachvollziehen weshalb nach über zwei Monaten noch eine „Verdunklungsgefahr“ bestehen soll.

Ein junger Mensch darf kein „Bauernopfer“ für einen misslungenen Polizeieinsatz sein. Niemand darf im Strafvollzug gehalten werden, weil man sonst niemanden anderen hat ausfindig machen können. Es gilt im Zweifel die Unschuldsvermutung.

Deshalb fordern wir, dass Josef S. aus der Untersuchungshaft entlassen wird und die Fälle von Polizeigewalt im Kontext der Demonstrationen am 24. Jänner umfassend aufgeklärt werden. (...)"



Wer der Forderung des offenen Briefes Nachdruck verleihen und ihn unterzeichnen möchte kann dies hier tun.

Josef freut sich auch über Briefe, es besteht die Möglichkeit, ihm über die Rote Hilfe Jena zu schreiben. Auf der Seite des Solikreises gibt es mehr Informationen, unter anderem auch der Einspruch von Josefs Verteidigung.

Politisches Matinée zu rechten Entwicklungen in Europa und bei uns

Am späten Sonntagvormittag in der angenehmen Atmosphäre des Kulturzentrums Dieselstraße -“ bei Sekt, Kaffee, Tee, Getränken und Butterbrezeln.

Rechte Entwicklungen in Europa und bei uns
13. April 2014, 11:00 bis 13:00 Uhr


Janka Kluge berichtet über aktuelle Entwicklungen in den Ländern Europas und wirft zugleich einen Blick auf rechte Strategien bei uns in der Region Esslingen.

Rechte Strömungen in Europa umfassen sehr unterschiedliche Phänomene: fremdenfeindliche Bewegungen, nationalistisch-populistische Parteien, faschistische Gruppierungen, Antisemitismus und religiösen Fundamentalismus. Hinzu kommen vehemente Verfechter des Nationalstaats und eines EU-Austritts. Der Vortrag informiert im ersten Teil über das Spektrum der politischen Rechten in Europa und beleuchtet ausgewählte Beispiele aktueller Entwicklungen (u. a. „Goldene Morgenröte“ in Griechenland).

Im zweiten Teil des Vortrags werden rechte Entwicklungen in der Region Esslingen in den Blick genommen. Baden-Württemberg hat den größten Landesverband der Jungen Nationalisten, die als Bindeglied zw. den so genannten „freien Kräften“ und der NPD fungieren. Mehr als 15 aggressive rechte Kameradschaften verbreiten ihre nationalsozialistischen und faschistischen Ideologien in einer großen subkulturell geprägten Szene. Der Brandanschlag auf fünf Jugendliche in Winterbach 2012 und die Demonstration der Autonomen Nationalisten im Oktober 2013 in Göppingen sind hier ebenso Alarmzeichen wie Neonazi-Konzerte und rechte Aktivitäten auf den Schulhöfen.

In Kooperation mit DGB Esslingen, VVN-BdA Esslingen, die LINKE Esslingen.

Janka Kluge ist Buchhändlerin und Sprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN/BdA) Baden-Württemberg

Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
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