In Stuttgart kam es bei der DGB- Demonstration am 1. Mai 2014 zu „Vorkontrollen“ durch die Polizei, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts gehindert wurden.
Erst nach mehreren Protesten seitens des DGB (als Veranstalter) wurde diese Willkür beendet.
Dass dies kein „Ausrutscher“ war, zeigte sich bei der gewerkschaftsnahen Blockupy- Demonstration am 17. Mai 2014, zu der neben vielen anderen auch der ver.di Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.
Dort wurden gleich mehrere Gruppen ankommender Demonstrant/Innen eingekesselt und wiederum lange festgehalten. Die Exekutive ein Staat im Staat jenseits und über dem Grundgesetz?? Auch diese Schikane fand erst nach massiven Protesten der Demonstrationsleitung ein Ende. Nicht aber das abschreckend martialische Aufgebot hunderter schwer gerüsteter Polizisten, mit der die Demonstration in den Augen der Bevölkerung kriminalisiert und Passanten vom Mitdemonstrieren abgehalten wurden.
Diese Praktiken sind vielen Linken nicht neu. Neu ist, dass nun auch zunehmend Gewerkschaftsveranstaltungen ins Visier genommen werden.
War es schon bisher nicht richtig, als Gewerkschaften so zu tun, als ginge uns das nichts an („wir sind ja nicht betroffen“), so ist es doch nun allerhöchste Zeit, diesem Treiben mit Macht ein Ende zu setzen.
In Zeiten, wo soziale Spannungen anwachsen, wo der Widerstand dagegen wächst, richtet sich die Repression zunehmend gegen alle, die tatsächlich etwas verhindern oder positiv verändern wollen, also mehr und mehr gegen die Gewerkschaftsbewegung und alle gesellschaftlichen Kräfte, die sie unterstützen.
Wir unterzeichnenden Gewerkschafter/Innen stellen fest, dass die Praktiken von Polizei und Behör-den auch unter der Landesregierung aus Grünen und SPD nicht verändert wurden. Wir fordern Innenminister Gall (SPD) auf, das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu garantieren und die Aufgaben der Polizei auf die Regelung des Verkehrs zu beschränken.
Wir unterzeichnenden Gewerkschafter/Innen fordern die Gliederungen, Gremien und Vorstände unserer Organisationen auf, den staatlichen Organen gegenüber unmissverständlich klar zu machen, dass deren rechts- und verfassungswidriges Verhalten nicht länger toleriert wird.
Erstunterzeichner/Innen:
Gert Aldinger, IGM, Weinstadt; Siegfried Deuschle, IGM, VKL, Delegierter; Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Vorsitzender Fachbereichsvorstand 3 im Ver.di Bezirk Heilbronn - Neckar -“ Franken; Roswitha Ehinger, ver.di; Ina Gold, IGBCE, ehemalige Betriebsrätin; Andreas Grüninger, IGM, Betriebsratsvorsitzender MWK Renningen GmbH; Wolfgang Hänisch IGM Ludwigsburg; Christa Hourani, IGM, VK-Leiterin, Betriebsrätin Daimler Zentrale; Reiner Hofmann, IGM, ehemaliger Betriebsrat; Heinz Hummler, IGM, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender Trafo Union / Siemens; Heidi Hummler, HBV / ver.di, ehemalige Vorsitzende des DGB-Kreisfrauenausschusses Stuttgart; Manfred Jansen, IGM, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender KBA-MetalPrint; Günther Klein, ver.di, Personalrat; Gertrud Moll, IGM, Betriebsrätin und Delegierte; Monika Münch, ver.di ehemalige Personalrätin; Peter Schimke, IGM, Betriebsrat; Alexander Six; Markus Spreitzer; Thomas Trüten, IGM, Vertrauensmann und Delegierter
Kontakt: GewerkschafterInnen-Resolution@gmx.de
Verwaltungsgericht hebt Auflagen des Landratsamts Meißen auf - Demonstration darf zur “Deutschen Stimme†ziehen
Die Demonstration -Deutsche Stimme verstummen lassen- darf in Hör-und Sichtweite des Sitzes “Der Deutschen Stimme- der NPD in der Geschwister-Scholl-Straße stattfinden. Damit gab das Verwaltungsgericht Dresden der Beschwerde des Anmelders der Demonstration recht. Das Landratsamt hatte zuvor die Auflage erlassen, dass die Abschlusskundgebung in etwa 1 Kilometer Entfernung stattfinden dürfe. Begründet hatte sie dies kurz und knapp mit “Brandschutz-.Der Demonstrationszug eines breiten Bündnisses von Gegner_innen der Neonazipartei darf demnach bis zur Ecke “An der Obstplantage - laufen. Das ist kurz vor der Geschäftsstelle der Deutsche Stimme. Danach findet die Abschlusskundgebung am Beginn der Geschwister-Scholl- Straße, am Mahnmal für die “Weiße Rose- der Widerstandsgruppe gegen des NS-Regime, der die von den Nazis 1943 ermordeten Geschwister Hans und Sophie Scholl angehörten, statt. Wir freuen uns auch auf den Beitrag der Band- Feine Sahne Fisch Filet- zur Abschlusskundgebung.
Wir freuen uns, dass die skandalösen Auflagen des Landratsamtes vom Tisch sind, die eine unzumutbare Beschneidung des Rechts auf Meinungsäußerung und des Demonstrationsrechts beinhaltet hatten. Das ist eine gute Entscheidung für die Zivilgesellschaft von Riesa und alle Gegner_innen von Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus.
Wir sehen unser Engagement auch als “Brandschutz- gegen die geistigen Brandstifter der NPD an.
Der Auftakt der Demonstration ist ab ab 12 Uhr an der Glogauer Straße, nähe Riesapark und setzt sich ab 13 Uhr in Bewegung.
Deutsche Stimme“ verstummen lassen!
Keine Ruhe für Nazis & Rassisten!
Quelle: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), via VVN-BdA Esslingen
Abschlusserklärung des Aktionsbündnisses “Hände weg vom Streikrechtâ€
Auf Einladung des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht -“ für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ trafen sich am 15. Juni 2014 im DGB-Haus Frankfurt/Main über 40 KollegInnen verschiedener Gewerkschaften (IG Metall, Ver.di, GEW, IG BCE, Marburger Bund, FAU, IWW, NGG) aus 12 Städten. Im Mittelpunkt stand die kritische Bewertung des Gesetzesvorhabens „Tarifeinheit“, das nach einhelliger Meinung der auf der Konferenz anwesenden KollegInnen eine schwerwiegende Bedrohung gewerkschaftlicher Aktionsfreiheit ist.
Mit der Festlegung, dass in einem Betrieb nur die „Mehrheitsgewerkschaft“ einen Tarifvertrag ab-schließen kann, wären andere Gewerkschaften faktisch ihres Grundrechts auf Koalitionsfreiheit beraubt. Denn sie wären an die Friedenspflicht gebunden und könnten nicht für eigene Tarifverträge kämpfen. Dies gilt in Einzelfällen auch für die DGB-Gewerkschaften.
Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften und das Koalitionsrecht der einzelnen ArbeitnehmerInnen, eines international anerkannten Menschenrechts (!), würde die Kräfteverhältnisse zwischen „Arbeitgebern“ und abhängig Beschäftigten dramatisch verschlechtern.Wir sehen dies auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzesinitiativen und Vorstößen, das Streik-recht einzuschränken, so etwa der Gesetzesinitiative der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung (http://tinyurl.com/lhxkr25) oder dem Vorstoß des Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Frakti-onsvorsitzende der CDU Arnold Vaatz: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“ (Stuttgarter Nachrichten vom 2.4.2014.)
Der DGB hat auf seinem Bundeskongress im Mai d. J. zwar gesetzliche Eingriffe in Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht abgelehnt, aber wirklich distanziert vom Projekt Tarifeinheit hat er sich nicht. Der DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich: „Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig unterstützen [!]. Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit [!]. Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir dieses Angebot zur Hilfe natürlich an.“
Deswegen stimmen wir dem Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken (Hamburg) zu, wenn er auf unserer heutigen Tagung ausführte:
„Zur Sicherung des Streikrechts gehört, dass man kampfbereiten jungen Gewerkschaften nicht durch Statusverfahren die Existenz zerstört oder ihre Gründung dadurch verhindert. Die Koalitionsfreiheit ist unteilbar. Wenn traditionelle Gewerkschaften aufgrund einer falschen Politik Mitgliederverluste erleiden, sollten sie durch eigene Aktivitäten einem solchen Trend entgegenwirken, nicht aber alterna-tive Gewerkschaften durch juristische Mittel zu bekämpfen trachten. Solche Maßnahmen richten sich letztlich gegen die Kläger selbst.“
Wir meinen deshalb: In nächster Zeit ist eine breite Kampagne der Aufklärung und öffentlichkeits-wirksamer Aktionen erforderlich, um den Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verbreitern. Denn die Haltung der DGB-Gewerkschaften muss sich radikal ändern: Aus stillschweigender Duldung oder gar Zustimmung muss aktiver Widerstand werden.
Die Anwesenden auf dieser Konferenz sind sich einig:
• Der Angriff auf das Grundrecht Koalitionsfreiheit ist kein Thema, das nur Gewerkschaften angeht. Es ist eine Bedrohung, die in ihrer Konsequenz alle Lohnabhängigen betrifft.
• Eine Einschränkung des Streikrechts begreifen wir als eine elementare Herausforderung, die eine massive Gegenwehr erfordert. Neben den Gewerkschaften braucht es ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis.
• Entscheidend für die Sicherung des Streikrechts ist die tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechts. Deshalb machen wir uns stark für die Losung: Es braucht insgesamt mehr Streiks in diesem Land, erst recht bei einer drohenden Einschränkung des Streikrechts, dann nämlich werden Protestresolutionen nicht mehr reichen.
Frankfurt, den 15. Juni 2014
Quelle: Labournet.de, via syndikalismus
Einstellung sämtlicher Verfahren gegen zu Unrecht verurteilte Stuttgart 21 Gegnerinnen und Gegner gefordert
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014 fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt. Sie hatten während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen S21-Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass ihre Blockade- Aktionen im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden. Baustellenblockaden sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.
Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von Blockaden ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden.
Weiter fordern sie die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder- von der Polizei bestätigte-Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.
Widerstand ist notwendig und legitim, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden- Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.
Quelle: Pressemitteilung der Blockadegruppe der Parkschützer
Konferenz gegen Tarifeinheit am 15. Juni in Frankfurt
Die Regierung will per Gesetz den „Grundsatz der Tarifeinheit“ festschreiben. Was so harmlos klingt, ist in Wirklichkeit eine weitreichende Beschneidung gewerkschaftlicher Rechte. Näheres zur Begründung entnehmen Sie bitte in dem Einladungsflyer.
Vor allem durch Aktivitäten innerhalb einiger DGB-Gewerkschaften wie auch der besonders betroffenen anderen Gewerkschaften (GDL/Marburger Bund/ UFO/Cockpit / FAU und andere -“ etwa mit der Online-Petition „Rettet die Gewerkschaftsfreiheit -“ Kein Streikverbot per Gesetz!“) oder die vielfältig ablehnenden Stellungnahmen namhafter Arbeitsrechtler ist eine gesellschaftliche Diskussion entstanden.
Wir sehen die aktuellen Bestrebungen im Zusammenhang mit anderen Vorhaben, etwa der Gesetzesinitiative der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung oder mit dem Vorstoß des Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden der CDU Arnold Vaatz: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“ (Stuttgarter Nachrichten vom 2.4.2014.)
Trotz der vielen ablehnenden Stellungnahmen will die Regierung aber an ihrem Gesetzesvorhaben „Tarifeinheit“ festhalten. Aus diesem Grund laden wir zu einer Konferenz ein, die sich inhaltlich mit den Bestrebungen zur Einschränkung des Koalitions- und Streikrechts auseinandersetzen und weitere Aktivitäten beraten wird. Hauptreferent wird der Hamburger Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken sein.
Quelle: PM der Initiative „Hände weg vom Streikrecht! -“ für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ vom 10.6.2014.
Siehe den Konferenz-Flyer und weitere Informationen.
"Das Mädchen" - Elisabeth Käsemann, die lebendig Verscharrte

Bildquelle: Familie Käsemann / WikiPedia
Nun, so viele Jahrzehnte später, ist der Weg frei zu Reue und Bekenntnis. Nur leider viel zu spät. Was auffällt bei dem schändlichen Wegschauen sind vor allem zwei Details, die keineswegs der Vergangenheit angehören, wie im Film von Ahnungslosen immer wieder behauptet wurde.
Das eine ist die lückenlose Zudeckung des später Offensichtlichen.Wenige haben damals den Worten des Vaters der Gefolterten geglaubt. Die breite Mehrzahl bekam nichts davon mit. So können Lebende zu Toten werden. Durch bloße Teilnahmslosigkeit.
Noch schärfer das zweite. Das Aufhören jeder Anteilnahme, sobald der Ausdruck "Terrorist" gefällt worden ist. Tatsächlich schwindet nach dem Film jeder Versuch einer Teilnahme, wenn das Terrorurteil gefällt worden ist. Versteht sich, ohne dass jemand das Urteil begründet.
Und darin liegt die Schwäche sämtlicher Staaten. Die Menschenrechtsverpflichtung jeder Gemeinschaft, wie wir sie für begründet halten, setzt allgemein und unanfechtbar voraus, dass nirgeds auf der Welt gefoltert werden darf. Und zwar ganz unabhängig von der angeblichen oder wirklichen Schuld des und der Betroffenen. Es besteht die ausnahmslose Pflicht, den Betroffenen erst einmal aus unwürdiger Gefangenschaft herauszuholen. Selbst wenn man dann im Heimatland ein geordnetes Verfahren gegen den Herausgeholten aufzieht.
Wo in der ganzen Welt wird dieser einfache Lehrsatz der Menschenpflicht rückhaltlos erfüllt? Die Aufrechterhaltung des Gefängnisses in Guantanamo sagt alles, was es gegen den Menschenrechtler Obama vorzubringen gilt. Und keineswegs nur gegen ihn. Es gibt keinen Staat - weder in West noch in Ost - der sich diesem Grundsatz der Menschlichkeit lückenlos aufgeschlossen zeigt.
Das Mädchen - Was geschah mit Elisabeth K.?
05.06.2014 | 75:00 min | UT |