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»Jede Gesellschaft bekommt die Revolution, die sie verdient.« Michail Bakunin

Heute mal etwas zum Thema Arbeitssicherheit

In unserem Blog viel zu sehr vernachlässigt: Das Thema Arbeitssicherheit. Dabei sind gerade in der Urlaubszeit so viele unerfahrene Ferienarbeiter in den Betrieben unterwegs. Zum Beispiel als Staplerfahrer oder Gehilfen bei Friseuse Claudia. Möglicherweise aber auch als Schlitzeklopfer bei Elektriker Horst oder Bauhelfer.

Deswegen hier ein wichtiger, leider allzuoft versäumter Hinweis: An der Presse immer Handschuhe tragen!

Proteste bei ROTO-Frank gegen die Entlassungen gehen weiter

Am 21.7. hat sich die „Solidaritäts-Initiative gegen Kündigungen bei ROTO-Frank“ gegründet. In dem Betrieb sollen aufgrund der vom Vorstand dargelegten schlechteren Vertriebsaussichten für 2015 in der NT-Fabrik Leinfelden sechs Mitarbeiter in der Stanzerei und 23 in der Montage betriebsbedingt gekündigt werden.

Das Vorgehen der Geschäftsführung darf nicht einfach durchgehen! Weder bei ROTO-Frank, noch sonst wo!

Solidarität zeigen - das ist jetzt wichtig.

Betroffene, Metall-KollegInnen aus Betrieben in und um Stuttgart treffen sich regelmäßig, um gemeinsam aktiv zu werden, und um das unerhörte Vorgehen der Geschäftsleitung bekannt zu machen.

Das nächste Treffen ist am Samstag, 1. August 2015 um 16.00 Uhr in der Gaststätte Divan, Bahnhofstr. 8 in Stuttgart Bad Cannstatt.

Es sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen.



Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

In einem entscheidenden Etappensieg für die Basisgewerkschaft FAU Berlin im Skandalfall der um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter bei „Mall of Berlin“ legte das Arbeitsgericht fest, dass das verklagte Subunternehmen openmallmaster GmbH verpflichtet ist, die Löhne von zwei ehemaligen Mall-Arbeitern zu zahlen. Zuvor waren bei den Güteterminen der beiden Verfahren am 10.4.2015 Versäumnisurteile gefällt worden. Das Subunternehmen legte zunächst Einspruch dagegen. Das Gericht bestätigte jedoch heute die Versäumnisurteile des Gütetermins, welche die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne verurteilten.

Bei den beiden in der FAU Berlin organisierten Arbeitern geht es um jeweils 1.226,00 und 4.411,60 €. Gearbeitet hatten sie ursprünglich für sittenwidrige Löhne von 5 bis 6 Euro pro Stunde, die deutlich unterhalb des Mindestlohns im Baugewerbe lagen, welchen die FAU Berlin nun vor Gericht einforderte.

„Dieser Erfolg zeigt, dass es eine kämpferische Perspektive und Alternative gegen die Dreistigkeit und Ausbeutung auch an Prestigeobjekten wie der -šMall of Shame-™ gibt, und dass es sich lohnt, gewerkschaftlich zu kämpfen“, kommentiert Markus Weise, Sekretär der FAU Berlin, das Urteil. „Dies ist ein wichtiger Sieg gerade vor dem Hintergrund, dass es mittellosen migrantischen Arbeitern alles andere als leicht gemacht wird, sich für ihre Rechte juristisch einzusetzen.“

Das verklagte Subunternehmen kann gegen beide Urteile Berufung einlegen.

„Die Frage ist, ob sie das überhaupt hinkriegen werden“, sagt Weise. „Wenn ein Unternehmen derart unseriös sowohl in ihren Geschäften wie auch vor Gericht vorgeht, hat es sich auch ein Versäumnisurteil verdient. Wir freuen uns dass das Arbeitsgericht das genauso sieht wie wir.“

Weitere Lohnklagen um die „Mall of Shame“ werden in den kommenden Wochen vor dem Arbeitsgericht verhandelt, demnächst am Donnerstag, den 13.8.2015, 9:00 Uhr im Raum 521.


Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

Die verlorene Zeit

vor dem Tor zur Fabrik
hält der Arbeiter plötzlich an
das schöne Wetter hat ihn am Rock gezupft
und als er sich umwendet
die Sonne betrachtet
die rot leuchtet und beendet lächelt im bleigrauen Himmel
zwinkert er ihr vertraulich zu
sag Kamerad Sonne
meinst du nicht auch
man sollte verdammt bedenken
einen solchen Tag
dem Chef zu schenken

Jacques Prevert

Via: AutorInnenkollektiv - Lieber krank feiern als gesund schuften. Wege zu Wissen und Wohlstand!

„Mall of Shame“ vor Gericht - aller guten Dinge sind drei?

Foto mit freundlicher Genehmigung: FAU Berlin

Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht.

Um ihren Lohn betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den 5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster GmbH.

Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte. Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise, allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Monatelang hatte die FAU Berlin in Protesten die Zahlung der ausstehenden Löhne ihrer Mitglieder in Höhe von mehreren zehntausend Euro gefordert. Nach Vorbereitung mit ihrer Kanzlei reichte sie im Frühjahr 2015 zehn Klagen für sieben ehemalige Mall-Bauarbeiter ein.

Diese richten sich zunächst gegen die Subunternehmen, bei denen die Geprellten direkt beschäftigt waren. Die Ansprüche der Arbeiter werden zur Not aber auch gegen die insolvente Generalübernehmerin und den Investor geltend gemacht werden.

Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 5. August 2015 ab 9:30 Uhr, Raum 213.

Quelle: Pressemitteilung FAU Berlin, mehr Informationen, siehe auch die Sonderseite der FAU Berlin sowie LabourNet.

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