Ein reichlich gestörtes Verhältnis hat die Stadt Tübingen zu dem in ihren Besitz gelangten historischen Kulturdenkmal Güterbahnhof, meint die VVN-BdA. Wie das „Schwäbische Tagblatt“ am 24.09.2015 berichtete, sollen laut einer neuen Vorlage der Stadtverwaltung über die künftige Nutzung des Gebäuderests nun auch die letzten Bezüge zur Geschichte des Gebäudes entsorgt werden.
Zur Erinnerung:
• Bis zum 16. April dieses Jahres besaß Tübingen mit dem Güterbahnhof-Ensemble ein intakt gebliebenes authentisches Denkmal der Naziverfolgung. Aus „wissenschaftlichen (wirtschafts- und architekturhistorischen sowie bautypologischen) und heimatgeschichtlichen Gründen“ hatte der gesamte Güterbahnhof einschließlich des damals noch erhaltenen Bahnsteigs den Status eines geschützten Kulturdenkmals. An seiner Erhaltung bestand laut Verfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 22.10.2010 (von der Stadt Tübingen nie veröffentlicht, nur von uns!) wegen seines exemplarischen und dokumentarischen Wertes ein öffentliches Interesse.
• Das bezog sich nicht nur auf die Rolle für die Industriegeschichte. Während des Zweiten Weltkriegs waren „russische Kriegsgefangene regelmäßig zum Be- und Entladen vom Güterzügen eingesetzt.“ In einem entsprechenden damaligen Merkblatt hieß es, ihre Bewachung verlange „angesichts der Heimtücke und politischen Einstellung ... eine besondere Sorgfalt und Strenge“. Ihre Arbeitsgruppen müssten „ständig unter der Aufsicht von mindestens 2 Wachmännern stehen“ die ihre Aufstellung so zu wählen hätten, „dass sie die Gefangenen, wenn möglich aus überhöhtem Standpunkt, stets im Auge haben. Beim geringsten Versuch tätlichen Widerstandes ist von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.“
• Das gesamte Ensemble war bis vor einem halben Jahr noch vollständig erhalten. Am 16. April wurde der Teilabriss von der Tübinger Stadtverwaltung (als unterer Denkmalbehörde) genehmigt. Das sonst geltende „Stillhalteabkommen“ mit dem Landtag, wenn zu dem Vorgang eine Petition vorliegt (und von uns liegt eine vor, bis heute nicht bearbeitet) wurde extra außer Kraft gesetzt. Wir sagten damals: „Die politische Instinktlosigkeit besteht darin, kurz vor dem "Weltdenkmaltag" 18. April, kurz vor dem 70. Jahrestag der Befreiung Tübingens am 19. April eine solche "Entdenkmalisierung" durchzuführen. Passender wäre gewesen, das intakte Denkmal Güterbahnhof in das Gedenken zum 70. Jahrestag der Befreiung Deutschlands einzubeziehen. Genau das war wohl nicht gewollt.“
• Am 26. April bestand letztmals Gelegenheit, das Ensemble in alter Form zu besichtigen. Zwei Tage später erklärten wir zu dem Zerstörungswerk, das angelaufen war, „um für den künftigen "Begütertenbahnhof" vollendete Tatsachen zu schaffen“: „Nachdem der Bund das staatseigene Gelände "Investoren" übereignet hatte, die es mitsamt dem Denkmal verkommen ließen, kuschen nun Land und Stadt, statt das ausgewiesene Denkmal zu schützen, vor den "Rendite"-Erwartungen dieser "Investoren".“
An dieser Kritik halten wir fest. Aber nun darf es nicht noch schlimmer gemacht werden!
Wir haben immer kritisiert, dass für die weitere Nutzung des Hauptgebäudes „ keine Garantien, nur unverbindliche Absichtserklärungen mit vielen angekündigten Varianten“ gab. Unsere Forderung bleibt, dass das Denkmal „einer seiner Geschichte entsprechenden Nutzung zugeführt werden“ muss. „Das muss der Ausgangspunkt jeder weiteren Planung sein. Vielleicht lassen sich mit Neubauten und Gastronomie höhere Renditen erzielen als mit einem Denkmal und einer Lern- und Gedenkstätte. Das darf nach unserer Meinung nicht den Ausschlag geben.“
Das bekräftigen wir aus aktuellem Anlass auch heute. Nach allen Auseinandersetzungen um den Teilabriss werden jetzt die alten „Gastronomie“- und „Kinderbetreuungs“-Nutzungsszenarien
tatsächlich wieder hervorgeholt.
• Aber die Dollarzeichen in den Augen von „Ronald McDonald“ haben an diesem Ort genauso wenig zu suchen wie an jedem anderen Gedenkort der Nazi-Verfolgung.
• Weder eine Kita noch eine Gaststätte gehören in dieses Gebäude.
• Wir wenden uns auch gegen jegliche sonstige Umnutzung, Mitnutzung und Vermarktung, die mit dem historischen Charakter des Ortes nichts zu tun hat.
Es ist unwürdig, wenn die Behauptung einer in den Diensten der Deutschen Bahn stehenden Historikerin, die Nutzung des Beobachtungsstands zur Überwachung von Zwangsarbeitern sei „nicht erwiesen“, ohne weitere Prüfung als historische Wahrheit ausgegeben und als Rechtfertigung solcher Planungen herangezogen wird.
Es ist unwürdig, wenn Überlegungen des Vereins für ein Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus und für eine Nutzung als Stadtarchiv gegeneinander ausgespielt werden.
• Ob die Güterhalle (am hochwassergefährdeten Standort, abseits von der Altstadt und den Verwaltungsdienststellen) als Aufbewahrungsort für ein endlich einheitliches Stadtarchiv wirklich geeignet und groß genug ist, sollten Fachleute unvoreingenommen und ohne vorweg feststehen müssendes Ergebnis beantworten.
• Dass das Tübinger Stadtarchiv seit Jahren unzureichend untergebracht ist, liegt wirklich nicht am LDNS und kann nicht zu seinen Lasten gehen.
• Wenn zusätzlich zu einer angemessenen Gedenkstätte unter Einbeziehung des Beobachtungsstands zusätzliche Lern- und Arbeitsräume im Untergeschoss geschaffen werden, wäre dann nicht für beides Platz genug?
• Freilich muss auch das Untergeschoss -“ und etwaige weitere Keller, wie in alten Gebäuden häufig anzutreffen -“ im Hinblick auf seine Nutzbarkeit und den möglichen Hochwasserschutz geprüft und ordentlich beschrieben werden.
• Alle weiteren Abbruch- und Abrissszenarien müssen vom Tisch.
• Der im April bewusst herbei geführte Verlust der Denkmalseigenschaft ist kein Freibrief für beliebige Ein- und Umbauten. Die wirklich erforderlichen Baumaßnahmen müssen denkmalskonform gestaltet werden. Insbesondere dürfen Einbauten nicht den authentischen Charakter des Beobachtungsstands in Frage stellen.
• Nur klare verbindliche Zusagen ermöglichen verbindliche Planungen des Trägervereins.
Die VVN-BdA ist eine 1947 von Überlebenden der Naziverfolgung gegründete überparteiliche und in Baden-Württemberg gemeinnützige antifaschistische Organisation.
Dokumentation unserer früheren Stellungnahmen zum Thema Güterbahnhof: tuebingen.vvn-bda.de
Quelle: Pressemitteilung der VVN-BdA Tübingen:
Im Januar 2014 vermeldeten bundesweit Medien: „Stuttgarter wegen versuchten Totschlags angeklagt“. Vorgeworfen werden dem Antifaschisten Aktionen im Rahmen der Proteste gegen einen Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden. Am kommenden Mittwoch, 23. September, beginnt nun das - inzwischen juristisch herabgestufte - Verfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Auf linksunten erschien jetzt ein Interview mit Aktiven der Roten Hilfe (RH) Ortsgruppe Stuttgart und des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart & Region (AABS) über das Verfahren, die aktuelle Situation, Militanz und Repression.
Aus Stuttgart gab es eine breite Mobilisierung gegen den Naziaufmarsch im Februar 2011 in Dresden. Etwa 200 AntifaschistInnen reisten von hier 500 Kilometer, um sich den Nazis entgegenzustellen. Wie kam es dazu?
AABS: Über Jahre war der Aufmarsch die größte Zusammenrottung dieser Art in Europa. Bis zu 7.000 Nazis zogen hier durch die Stadt. Inhaltliches Ziel hierbei war es, die Verbrechen des deutschen Faschismus zu relativieren. Darüber hinaus haben solche Aufmärsche für die Rechte Szene aber auch eine wichtige Rolle in Hinblick auf Vernetzung, Austausch und Motivation -“ zumindest wenn sie erfolgreich sind.
Bereits 2010 konnte der Aufmarsch verhindert werden...
AABS: Das war ein sehr entscheidender antifaschistischer Erfolg. Hier ist es erstmals gelungen, eine bundesweite Mobilisierung zu organisieren. Unterschiedliche Aktionsformen, die konstruktiv zusammenwirkten, haben eine erfolgreiche Durchführung unmöglich gemacht. An diesen Erfolg konnte 2011 mit einem ähnlichen Konzept angeknüpft werden.
Ein Boulevardblatt titelte im Nachgang des Aufmarsches 2011: „Brennende Barrikaden, Steine auf Polizisten, mehrere Verletzte -“ Gegendemonstranten verhindern Naziaufmarsch in Dresden“. Welche Rolle spielten militante Aktionsformen?
AABS: Sie waren letztlich genauso entscheidend wie der massenhafte zivile Ungehorsam: Weder die eine, noch die andere Aktionsform wären in der Lage gewesen, alleine den Aufmarsch zu verhindern. Naziaufmärsche können meistens nur dann verhindert werden, wenn der Widerstand mehrere Ebenen umfasst. Zumindest wenn Polizei und Verwaltung nicht von sich aus darauf verzichten, den Aufmarsch durchzusetzen.
Andererseits führen militante Aktionsformen immer wieder zu Repression.
RH: Diese Schlussfolgerung ist weit verbreitet, aber falsch. Das Ausmaß der Repression orientiert sich daran, wie groß der Widerspruch zwischen den staatlichen Interessen und dem Handeln der antifaschistischen Akteure ist. Ein weiterer Faktor ist das gesellschaftliche Kräfteverhältnis. Wenn sich beispielsweise eine breite Öffentlichkeit gegen die Repression ausspricht, hat das auch einen Effekt auf das Ausmaß der Repression.
AABS: In unserer alltäglichen Arbeit machen wir immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungen. Momentan werden beispielsweise dutzende Antifas wegen einer vollkommen friedlichen Sitzblockade vor Gericht gezogen, während auch immer wieder bei Militanz-Vorwürfen Einstellungen und Freisprüche erzielt werden können.
Wir sehen also, dass es sich durchaus immer wieder um eine gewisse Form der Willkür der jeweiligen Repressionsorgane handelt.
RH: Wenn man die Fälle dann analysiert, stellt man fest, dass der Unterschied eben nicht in der Schwere der vorgeworfenen Straftaten oder der möglichen Beweislast liegt. Die Unterschiede sind nicht juristischer, sondern politischer Natur.
Das nun anstehende Verfahren gegen einen Genossen aus Stuttgart ist aber nicht das erste dieser Art. Wie liefen die Verfahren davor?
RH: Sehr unterschiedlich. Erstmal liefen die Verfahren zum Großteil in Dresden. Lediglich die Verfahren gegen diejenigen, die 2011 noch jünger als 21 waren, laufen vor Stuttgarter Gerichten. Das letzte Verfahren in Dresden, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch, endete mit einer 14-monatigen Haftstrafe auf zwei Jahre Bewährung. Ein Verfahren in Stuttgart im März 2014, ebenfalls wegen Landfriedensbruch und versuchter gemeinschaftlicher Körperverletzung, endete mit 120 Arbeitsstunden. Beide Verfahren wurden politisch mit Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Kundgebungen begleitet.
Wie schätzt ihr das nun anstehende Verfahren ein?
RH: Anfang Januar 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht Stuttgart wegen angeblich versuchtem Totschlag. Außerdem beantragte sie einen Haftbefehl gegen den Genossen. Das Landgericht lehnte sowohl die Anklage, als auch den Haftbefehl, ab. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat daraufhin die im Wesentlichen selbe Anklageschrift beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht. Dieser juristische Trick war möglich, in dem der Vorwurf des versuchten Totschlags gestrichen wurde. Dadurch ist nun kein Schwurgericht mehr erforderlich und es kann vor einem niedrigeren und der Staatsanwaltschaft gegenüber gefälligeren Gericht verhandelt werden. Es muss aber dennoch damit gerechnet werden, dass die Anklage eine möglichst hohe Verurteilung erzielen möchte.
AABS: An dieser Stelle ist auf jeden Fall interessant, welche Umstände in die Ermittlungen miteinfließen: am genannten Tag in Dresden wurden mittels einer illegalen Funkzellenabfrage ungefähr eine Million Verbindungsdaten von DemoteilnehmerInnen und Unbeteiligten erfasst und ausgewertet. Im Zuge einer Hausdurchsuchung beim angeklagten Antifaschisten, durchsuchte die Polizei kurzerhand eine falsche Wohnung. Auch einer der genannten Zeugen, ein Zivilpolizist, der bereits in anderen Verfahren gegen Antifaschisten aussagte, ist erwähnenswert: er tritt vor Gericht verkleidet mit Perücke, Sonnenbrille, künstlichen Piercings und Kostüm auf.
Es ist ja durchaus interessant, dass so ein Verfahren zu einer Zeit stattfindet, wo doch so offensichtlich ist, dass antifaschistisches Engagement dringend notwendig ist...
AABS: Allerdings. Neun Monate nach dem Aufmarsch in Dresden, im November 2011, wurde bekannt, dass der NSU über Jahre hinweg politische Morde begangen hatte und das maßgeblich von Sachsen aus. Während hier von Seiten der Ermittlungsbehörden von Herunterspielen über Vertuschen bis hin zur direkten Unterstützung des Naziterrors alles dabei war, scheuten insbesondere die Dresdner Behörden keine Kosten und Mühen, um AntifaschistInnen zu kriminalisieren.
RH: Aber auch die aktuellen rechten Mobilisierungen zeigen die Dringlichkeit, aktiv zu werden.
AABS: Wir schätzen die aktuelle Entwicklung so ein, dass die verschiedenen rechten Aufmärsche und Sammelbewegungen, ob Hogesa, Pegida, „Demo für Alle“ oder auch das Erstarken rechtspopulistischer Parteien wie der AfD, Ausdruck eines Rechtsrucks in der BRD sind. Ihren traurigen Höhepunkt fand diese Entwicklung bisher in brennenden Flüchtlingsheimen und ersten Ausschreitungen des rechten Mobs unter Anderem im direkt an Dresden angrenzenden Heidenau.
Was könnt und wollt ihr dem entgegenstellen?
AABS: Auch wenn die unterschiedlichen Erscheinungsformen Teil der selben Entwicklung sind, müssen wir unsere Konzepte und Aktionsformen entsprechend anpassen. Als Reaktion auf einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im 30 Kilometer nord-östlich von Stuttgart gelegenen Weissach haben wir vor drei Wochen eine größere und spektrenübergreifende Kundgebung mitorganisiert. Als zweiten Schritt werden wir im dortigen Rems-Murr-Kreis am 17. Oktober eine Infotischtour gemeinsam mit anderen Initiativen durchführen. Gegen einen geplanten Aufmarsch homophober Kräfte in Stuttgart am 11. Oktober planen wir vielfältige Aktionen. Das sind unserer Einschätzung nach die für unsere Region richtigen Konzepte. Die Situation, wie wir sie beispielsweise in ländlicheren Gegenden in Sachsen vorfinden, ist aber eine andere. Während wir hier mit verdeckt und defensiv agierenden Nazistrukturen konfrontiert sind, gibt es dort leider viel zu oft eine rechte Straßendominanz. Diese zu durchbrechen ist zwingend erforderlich! Das wird wohl auch eine Herausforderung an die antifaschistischen Akteure darszellen, die einer überregionalen Antwort bedarf.
RH: Die Bündnisse, die wir hierfür aufbauen, müssen wir natürlich auch nutzen, wenn es zur Kriminalisierung der AntifaschistInnen kommt. Hier gilt der Klassiker: „Getroffen ist einer, gemeint sind wir alle!“
Welche Planungen habt ihr für den anstehenden Prozess?
RH: Wir rufen gemeinsam mit dem AABS zu einer Kundgebung vor Prozessbeginn auf. Das ist nächsten Mittwoch, den 23. September um 12:30 Uhr vor dem Amtsgericht in der Hauffstraße. Anschließend möchten wir eine solidarische Prozessbeobachtung, auch an den beiden Folgeterminen, organisieren. Ergänzen werden wir das mit Berichten und einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit.
Vielen Dank für das Interview!
Prozesstermine:
- Mittwoch, 23.9. | 12:30 Uhr
- Donnerstag, 1.10. | 9.00 Uhr
- Donnerstag, 08.10.| 9.30 Uhr
Amtsgericht Stuttgart (Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart)
Infos: stuttgart.rote-hilfe.de | aabs.tk
Angesichts der skandalösen Vorfälle in verschiedenen europäischen Ländern im Umgang mit Flüchtlingen ist die 