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»Hier mußt du allen Zweifelmut ertöten, hier ziemt sich keine Zagheit fürderhin.« Dante

Jamul: LeiharbeiterInnen kämpfen für ein Leben in Würde!

Das Zementwerk ACC in Jamul (Zentralindien) steht vor der Schließung. Was danach mit den 824 beschäftigten LeiharbeiterInnen passiert, ist völlig unklar. Seit mehr als 20 Jahren kämpfen sie für ihre Festanstellung und ein Leben in Würde. Jetzt geht der Kampf in eine neue Phase. Saline von Umbruch Bildarchiv war im August 2015 einige Tage mit ihnen unterwegs. Ihre Fotos zeigen einen kleinen Ausschnitt aus dem Bewegungsalltag, in dem es nicht nur um Widerstand, sondern auch um den Aufbau von Alternativen geht.

Fast alle LeiharbeiterIinnen aus dem Zementwerk sind in der der PCSS organisiert. Nur die 110 Arbeiter in der Packstation sind mit keiner Gewerkschaft assoziiert. Im Jahr 2005 hat der Schweizer Großkonzern HolcimLafarge das Werk übernommen. Deshalb richten sie ihre Forderungen heute nicht nur an das lokale Management, sondern fordern auch von HolcimLafarge die Umsetzung von Gesetzen und tariflichen Vereinbarungen ein. In den nächsten Wochen nimmt ACC den Betrieb in einem neuen Werk auf, das direkt an das alte grenzt. Die alte Anlage wird dann schrittweise stillgelegt. Aktuell geht es der Gewerkschaft deshalb vor allem darum, die Übernahme der alten Belegschaft durchzusetzen.

Die PCSS ist auch im Rahmen der sozialen Bewegung CMM-MKC aktiv. Neben LeiharbeiterIinnen in der Stadt haben sich in der Bewegung auch Bäuerinnen und Bauern, Landlose und Adivasi (indigene Communities) basisdemokratisch organisiert. Von Anfang an ging es der Bewegung nicht nur um die Verbesserung von Beschäftigungsverhältnissen oder um Landkämpfe, sondern auch um den Aufbau von Alternativen. So gründete die Bewegung beispielsweise eigene Schulen und ein Krankenhaus.

Zu den Fotoserien


Video: Aah“ von Ajay T.G.


(hindi/engl. mit dt. ut | 26 min | 2014. Bei einigen Playern muß die UT-Spur aktiviert werden)




Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Dokumentation von Rechtsverstößen durch die Polizei bei Demonstrationen zu Beweiszwecken

Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.

Der Beschwerdeführer wehrte sich im konkreten Fall gegen die Feststellung seiner Personalien am Rande einer Demonstration am 22.1.2011 in Göttingen. Er und mehrere weitere Mitglieder der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ richteten damals besonderes Augenmerk auf einen Dokumentationstrupp der Hannoveraner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Dieser hatte die Demonstration nahezu die gesamte Zeit videografiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Diese andauernde Provokation durch den Dokumentationstrupp führte zu einer kurzfristigen Eskalation der Demonstration. Im weiteren Verlauf der Demonstration wurde der Trupp noch mehrfach von VersammlungsteilnehmerInnen und auch Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte der Trupp die Situation erneut durch sein Vorgehen gegen den Beschwerdeführer und eine Begleiterin aus der Gruppe.

„Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, kommentiert Roland Laich von den „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen“.

Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Celle fand der Kläger kein Gehör. Vielmehr unterstellten diese Gerichte PolizeibeobachterInnen pauschal eine potentielle Rechtsuntreue. Die Einschätzungen der Gerichte bewegen sich regelmäßig zwischen „Anscheinstörern“ und „tatsächlichen Störern“. „Diese Unterstellung erscheint besonders absurd vor dem Hintergrund, dass unser Anliegen die Kontrolle der Rechtstreue der Polizei ist. Offensichtlich ist sie politisch motiviert, wir hoffen aber, dass unser für eine Demokratie essentielle Funktion nunmehr besser von den Behörden respektiert wird“, gibt sich Laich optimistisch.

„Interessant zu beobachten war auch, dass die Argumentation der gegnerischen Polizeibehörden und der schriftlichen Einlassungen der als Zeugen gehörten Beamten des betreffenden Dokumentationstrupps im Lauf dieser mehrjährigen juristischen Auseinandersetzung einer regen Evolution unterlag, je nach opportuner Prozesslage“, resümiert Laich.

Hintergrundinformationen zur Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“
Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen bei DemonstrationsteilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance, die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu dokumentieren. Sehr anschaulich wurde dieses Problem im juristischen Nachgang des „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart. Die dortige Staatsanwaltschaft stellt über 150 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt ein, weil die TäterInnen nicht zu ermitteln waren.
TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen.

Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Siehe auch:

• Pressemitteilung Bundesverdallungsgericht Nr. 72/2015 vom 8. Oktober 2015, "Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut"
• Beschluss vom 24. Juli 2015: 1 BvR 2501/13

Quelle: Pressemitteilung BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz

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