Seit Ende März 2016 gibt es in Frankreich massive Proteste gegen das geplante loi travail, das neue Arbeitsgesetz der sozialdemokratischen Regierung, das für Lohnabhängige ein Abrutschen in verloren geglaubte Zustände mit sich bringen wird:
Leichtere Entlassungen von Festangestellten mit Deckelung von Abfindungen und sogar von Strafen bei missbräuchlicher Anwendung, dazu extreme Flexibilisierung der Arbeitszeiten mit bis zu 12 Stunden pro Tag und geringere Entlohnung von Mehrarbeit. Besonders drastisch wird sich aber die sogenannte „Umkehrung der Normen“ auswirken, in der Betriebsabkommen über Brachentarifverträge stehen und diese wiederum vor dem Arbeitsgesetz selbst stehen - eine Zerschlagung der Verhandlungsmacht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist damit eingeleitet.
Während die Platzbesetzungen in Paris und anderen Großstädten, die unter dem Namen nuit debout („Aufrecht durch die Nacht“) bekannt geworden sind, nach dem gewaltsamen Vorgehen der Polizei an Bedeutung verloren haben, ist der Widerstand insgesamt durch das Engagement der größten französischen Gewerkschaft CGT und vieler linker Basisinitiativen stärker geworden: Hunderttausende beteiligten sich in Paris und in vielen anderen Städten am 14. Juni am Aktionstag gegen das loi travail.
Die Polizei regierte wie schon in den Monaten zuvor mit brutaler Gewalt, setzte zum ersten Mal seit den 70er-Jahren in Paris Wasserwerfer ein und verletzte sogar einen Demonstranten lebensgefährlich. Die Regierung zeigt sich nach wie vor unnachgiebig und fordert die CGT auf mit den Großdemos „eine Pause einzulegen“.
Am Morgen des 22.Juni hatte sogar die Regierung eine Folgedemonstration für den 23.Juni zuerst verboten. Am Nachmittag wurde aber nach starken Protesten eine kürzere Kompromissroute genehmigt. Es kocht also gewaltig im Staate Frankreich.
Wie geht es nun weiter mit der Bewegung? Und welche Akteure sind darin maßgeblich? Wie hängen diese fortschrittlichen Proteste mit dem gleichzeitigen Aufstieg des Front National zusammen und dem allgemeinem Rechtsruck? Wie wird der immer noch geltende Ausnahmezustand genutzt, um gegen linke AktivistInnen vorzugehen? Welche Möglichkeiten haben wir hier, um uns solidarisch zu zeigen?
Hier kann uns der Journalist und Autor Bernhard Schmid fundierte Einschätzungen geben: er lebt seit Mitte der 90er-Jahre in Paris und schreibt u.a. regelmäßig für Labournet über Gewerkschaften und soziale Bewegungen in Frankreich und arabischen Ländern.
Freitag, 8. Juli 2016, 19.00 Uhr | Linkes Zentrum Lilo Herrmann Böblinger Str.105, Stuttgart-Heslach (U-Bahnhalt „Erwin-Schöttle-Platz“)
Initiative Klassenkampf | initiativeklassenkampf.wordpress.com
Solidarität mit der marokkanischen politischen Gefangenen Myriam Amani!
Myriam Amani, politische Gefangene im Gefängnis von Marrakesch, hat vom 23. Juni bis zum 25. Juni 2016 einen 48-stündigen Hungerstreik begonnen, um ihre gerechten und legitimen Forderungen durchzusetzen. Myriam Amani wurde am 19. Juni 2016 nach der Demonstration der Stipendiaten, die die ihnen zustehenden Fördergelder einforderten, mit 12 ihrer Kampfgefährten verhaftet.
Seitdem sind diese politischen Gefangenen unter unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen in zwei Gefängnissen von Marrakesch eingesperrt, in BOULMHERZ und OUDAYA. Sie sind täglichen Demütigungen, Ausschreitungen, physischer und moralischer Gewalt der Gefängniswärter und -direktoren ausgesetzt.
Die elementarsten Rechte werden ihnen verweigert, wie das Recht, ihr Studium weiter zu führen, Zugang zu Büchern der Bibliothek zu bekommen, auf korrekte Grundernährung, Gesundheit und anständige Hygiene und das Recht auf Familienbesuche. Aus all diesen Gründen führt die Genossin diesen 48-Stunden-Hungerstreik durch, der verlängert und in einen unbegrenzten Hungerstreik ausgedehnt werden kann, falls auf ihre Forderungen keine positive Antwort und Wiederherstellung ihrer Rechte erfolgen.
• Verstärkung des Widerstands in den Kerkern der marokkanischen Reaktion!
• Sofortige bedingungslose Befreiung für die Gruppe von Myriam Amani!
• Freiheit für alle politischen Gefangenen in Marokko!
Übersetzt vom Aktionskomitée zur Unterstützung für die Kämpfe des marokkanischen Volkes, 23 Juni 2016.
Tag X: "Kadterschmiede" in der Rigaer 94 geräumt

Die geräumten Räume in der Rigaer Straße 94 sollen nach Angaben der Hausverwaltung angeblich an Flüchtlinge mit regulären Mietverträgen vermietet werden. In einer Presseerklärung kritisieren die Vereine "Moabit hilft" und "Friedrichshain hilft" die Räumung als eine zynische Aktion, da in dem "zu Tode gentrifizierten Bezirk" wegen der hohen Mieten längst keine Wohnungen mehr für Flüchtlinge finanziert werden. Die Rigaer 94 habe Geflüchteten bisher ohnehin kostenlosen Wohnraum zur Verfügung gestellt und ihnen als Begegnung- und Rückzugsort gedient.
Eine Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv, Berlin.
Mehr Informationen: https://rigaer94.squat.net/
Samstag, 25. Juni, 14 Uhr Hermannplatz, Kiezdemonstration: Solidarität mit der Rigaer94
Stuttgart: Demosanitäter Soli-Vokü und 90er Soli-Party
Die Demosanitäter von der Sanitätsgruppe Südwest bieten professionelle notfallmedizinische Betreuung auf Versammlungen und nicht kommerziellen Veranstaltungen. Nun sollen durch eine Soli VoKü die finanziellen Verhältnisse der Gruppe verbessert werden und es soll abseits vom Trubel bei Demos auch die Möglichkeit zur Information über die Arbeit der Gruppe geben. Und das Feiern soll natürlich auch nicht zu kurz kommen, wozu gut abgehangene Musik aus den 90ern laufen wird. Aus zuverlässiger Quelle haben wir zudem erfahren, dass es am Samstag (25.06.) ab 20:00 Uhr Pfannkuchen mit Pilzsoße geben wird ;-). Und 1000 Knicklichter!
Über sich selbst schreibt die Gruppe: "Wir sind ein Zusammenschluss von DemosanitäterInnen aus dem Süd-Westen der Republik. Wir halten den Aufbau einer medizinischen Versorgungsstruktur auf Demonstrationen und anderen politischen Aktionen für unumgänglich. Überall dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, steigt die Notwendigkeit einer medizinischen Betreuung. Versammlungen stellen besonders im Hinblick auf ein Zusammentreffen mit Polizei und politischen Gegnern Hochrisikobereiche dar. Wir sehen uns als Fachdienst, der sich auf diese besonderen Situationen spezialisiert hat. Wo für andere der Eigenschutz beginnt, fängt unsere Arbeit oft erst an. Dabei versuchen wir auch während Auseinandersetzungen medizinische Hilfe zu leisten und durch fachkompetentes Intervenieren gesundheitsgefährdendes Verhalten abzuwenden und die Situation nachhaltig zu verbessern. Wir sind dabei der Polizei gegenüber stehts um Deeskalation und professionelles Auftreten bemüht. Zum Schutz der Identität unserer PatientInnen fertigen wir regelmäßig keine Dokumente über personenbezogene Daten an. Mit unserem Engagement möchten wir zur gefahrlosen Ausübung der verfassungsmäßig garantierten Versammlungsfreiheit beitragen. Rassistische, faschistische oder in anderer Weise diskriminierende Veranstaltungen widersprechen jedoch unserer Vision von einer tolleranten und weltoffenen Gesellschaft."
Wann: Samstag 25.06. ab 20:00
Wo: Im Linken Zentrum Lilo Herrmann, Böblinger Str. 105 Stuttgart
Urteil im Verfahren gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg: Inlandsgeheimdienst hat in seiner Bespitzelungspraxis völlig freie Hand
Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.
Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.
Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.
Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.
Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.
Die Verfassungswirklichkeit sei -“ so erklärt das Gericht -“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.
Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.
Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de
Quelle: PM
„Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“ - Landesarbeitsgericht macht Auflagen für Streik bei Klenk
Soviel zum Thema Streikrecht in diesem Land.
“Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass bei Klenk Betriebsblockaden erfolgt sind, die kein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Die Rechtmäßigkeit des Streiks hat das Gericht nicht in Frage gestellt. Die Beschäftigten von Klenk in Baruth können weiter streiken. „Für mich ist das heutige Urteil ein Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“, so Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Die Realitäten der ostdeutschen Arbeitswelt, die Zersplitterung der Belegschaften und die geringe Tarifbindung werden hier missachtet. Bessere Arbeitsbedingungen -“ und zwar nicht nur für Einzelne -“ werden nur durch engagierte und mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt -“ notfalls mit Streik. Der Demokratie ist kein Dienst erwiesen, wenn hier zu hohe Auflagen erhoben werden.“...
Pressemitteilung vom 15.6.2016 von und bei IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen
Solierklärungen bitte an die Solidaritätsadresse: ludwigsfelde@iqmetall.de
Der lange Arm türkischer Repressionsbehörden: Großprozesse und Auftrittsverbote gegen türkische und kurdische Linke in Deutschland
Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesregierung mit ihren Stellungnahmen in der sog. „Böhmermann-Affäre“ bis auf die Knochen blamiert. Zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen und Ermordungen, den Ausnahmezuständen in den kurdischen Gebieten und Massenfestnahmen schweigt die Bundesregierung hingegen beharrlich. Auch die von inzwischen inhaftierten Journalisten nachgewiesene Unterstützung, die Erdogan für die Terror-Gruppierung „Islamischer Staat“ leistete, führte zu keinerlei ernstzunehmenden Reaktionen deutscher Behörden.
Im Gegenteil: fast monatlich werden in der BRD AktivistInnen türkischer und kurdischer linker Gruppen verhaftet und wegen angeblicher Mitgliedschaft in „terroristischen Organisationen im Ausland“ (§129b StGB) vor Gericht gestellt. So wird derzeit zehn kurdischen Aktivisten in mehreren Bundesländern der Prozess gemacht, da sie der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) angehören sollen.
In München beginnt am 17. Juni ein Großprozess gegen 10 Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei“ (ATIK). Sie waren am 15. April 2015 in einer europaweiten Razzia unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Prozess gegen migrantische Linke in dieser Größenordnung hat seit den 1980er Jahren in Deutschland nicht mehr stattgefunden.
Auch die ATIK-Mitglieder sollen nach den umstrittenen Gesinnungsparagraphen 129a/b zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Dabei müssen den Angeklagten letztlich keine konkreten Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in den kriminalisierten Organisationen nachgewiesen werden. Dazu herhalten sollen das Abhalten politischer Seminare, die Vorbereitung und Teilnahme an Demonstrationen und ähnliche alltägliche politische Aktivitäten.
Und damit nicht genug, wird nun auch „Grup Yorum“, einer seit 30 Jahren bestehenden linken Musikgruppe aus der Türkei, die Einreise in den Schengenraum verweigert. Ein für den 18. Juni in Gladbeck (NRW) geplantes Konzert der Band, die in der Türkei zahlreichen Repressalien ausgesetzt ist, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Hier arbeiten offenbar Stadtverwaltung, Inlandsgeheimdienst und rechtskonservative türkische Verbände Hand in Hand und konstruieren ein Bedrohungsszenario durch Grup Yorum, deren Konzerte in der Türkei von hunderttausenden Menschen besucht werden. Statt des geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ wird nun eine Kundgebung in Gladbeck stattfinden, auf der neben Grup Yorum auch zahlreiche andere Bands und RednerInnen auftreten werden.
Bei weitem nicht erst seit dem als „Flüchtlingsdeal“ bezeichneten Abkommen sind deutsche Behörden stets bemüht, die linke Exilgruppierungen durch Gesinnungsparagraphen und Organisationsverbote zu kriminalisieren. Die Beschleunigung der Festnahmen und Verurteilungen nimmt allerdings bedrohliche Ausmaße an.
Aktuell bedarf es der Solidarität der gesamten Linken, Bürgerrechts- und Friedensbewegung mit den angeklagten GenossInnen. Auf dem Spiel stehen die Möglichkeit, sich als Exilopposition politisch zu betätigen, und das Recht auf Widerstand gegen diktatorische Regime.
Die nach Erdogans jüngsten Ausfällen formulierte Kritik der Bundesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass absolut kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der türkischen Präsidialdiktatur besteht. Allen Reden über Presse- und Meinungsfreiheit zum Trotz hofiert sie ein Regime, das sämtliche Grundrechte mit Füßen tritt und Krieg gegen weite Teile der eigenen Bevölkerung führt.
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert die sofortige Freilassung und Entschädigung der Angeklagten sowie die umgehende Beendigung der Repressalien gegen Grup Yorum sowie die OrganisatorInnen des ursprünglich geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“.
Kundgebung gegen den 129b-Prozess gegen ATIK-AktivistInnen mit anschließender Prozessbeobachtung : Nymphenburgerstr. 16, 80335 München, ab 9 Uhr
Kundgebung in Gladbeck: Festplatz Horster Straße, 45968 Gladbeck, 10-22 Uhr
Quelle: PM
Morgen: Aktionstag in Paris - weltweite Solidaritätsaktionen mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz
• Mardi 14 Juin 2016 à 13h: Manifestation nationale à Paris contre la Loi travail
• Übersicht über weltweite Solidaritätsaktionen mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz

Mall of Shame: Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn

Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an. Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen
Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der Investor, Harald Huths HGHI GmbH.
Die Basisgewerkschaft FAU Berlin befindet sich seit November 2014 in einer Auseinandersetzung mit zwei Subunternehmen um ausstehende Löhne für Bauarbeiter aus Rumänien, die im Frühjahr und Sommer 2014 auf der Baustelle der Mall of Berlin - seitdem auch als „Mall of Shame“ bekannt - gearbeitet hatten. Am kommenden Freitag, den 10. Juni, wird vor dem Arbeitsgericht die voraussichtlich letzte Verhandlung gegen die Subunternehmen stattfinden.
Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn gesehen, der ihm zusteht. Metatec hat Insolvenz angemeldet, kurz nachdem sie vor Gericht zum Zahlen verurteilt wurde. Auch openmallmaster GmbH hat sich bisher ihrer Verantwortung entzogen - vor Monaten wurde gegen den Geschäftsführer ein Haftbefehl gestellt, weil dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat.
Die Arbeiter wurden ohne schriftliche Verträge zu rechtswidrigen Niedriglöhnen beim Bau der Mall of Berlin beschäftigt, welche durch die inzwischen auch insolvente Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH als Generalübernehmerin unter Investor Harald Huth betreut wurde. Dabei erhielten sie nicht einmal die ihnen zustehende Summe der Niedrigstlöhne, und wurden sogar körperlich bedroht als sie ihren Lohn forderten. Sie organisierten sich im November 2014 in der FAU Berlin.
Bis heute musste der Investor Harald Huth keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen. Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen Bauvorhaben in Berlin aktiv und wurde auch durch den Politikbetrieb unbehelligt gelassen. Huth gab sich bis zuletzt unwissend und gleichzeitig unwillig, für die ausstehenden Löhne einzustehen. Allerdings haftet der Investor laut Gesetz für ausstehende Löhne, wenn die Subunternehmen und die Generalübernehmerin nicht zahlungsfähig sind.
Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227.
Mehr Informationen.
Quelle: Pressemitteilung
Was kommt nach Idomeni?

Erst in der Nacht vom 18. Mai kam es zu heftigen Ausschreitungen, als Flüchtlinge versuchten, mit einem Bahnwaggon als Rammbock die Grenze zu durchbrechen. Bald darauf wurden Stimmen laut, Idomeni zu schließen - doch eine Umsiedlung des Flüchtlingscamps war schon lange geplant.
Fotos und ein Bericht von Nicholas Ganz beim Umbruch Bildarchiv
