Hierzulande erlangte das Foto größere Bekanntheit, als die Band Cochise es für das Cover ihrer ersten LP "Rauchzeichen" verwendete.
»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick
Im Verfahren, dass der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy wegen seiner fortdauernden geheimdienstlichen Überwachung gegen den 'Verfassungsschutz' Baden-Württemberg geführt hat, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun seine Urteilsbegründung veröffentlicht.
Auch wenn der Verfassungsschutz im mehrere Jahre dauernden Berufsverbotsverfahren gegen den Lehrer nichts vorbringen konnte, was auch nur Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen konnte, sei die fortdauernde Bespitzelung ebenso rechtens wie die völlig willkürliche Auskunftsverweigerung bezüglich der über ihn gespeicherten Daten.
Eine Löschung der Daten könne Csaszkóczy schon deshalb nicht verlangen, weil er ja nicht wisse, was der Geheimdienst über ihn gespeichert habe. Da das Gericht keine Möglichkeit offen lässt, wie Csaszkóczy an diese Informationen gelangen könnte, ist somit eine Löschung von vornherein ausgeschlossen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, der 2007 gerügt hatte, er könne nicht nachvollziehen, wie die sichtlich vom Grundgesetz gedeckten Aktivitäten Csaszkóczys in einem Rechtsstaat überhaupt Erwähnung finden könnten, befand das VG Karlsruhe im vorliegenden Verfahren irrelevant, da für den Geheimdienst „andere Rechtsgrundlagen und ein anderer Beurteilungsmaßstab gelten“ würden.
Die Überwachung Csaszkóczys sei schon deshalb gerechtfertigt, weil er sich in Gruppen engagiere, die „ausdrücklich auch Kommunisten in ihre Organisation einschlössen“ und bereit seien diese aufzunehmen. Wer sich in solchen Gruppierungen bewege, sei auch bei seinem Engagement in Gewerkschaften oder der Friedensbewegung ein legitimes Ziel der geheimdienstlichen Überwachung, das sein könne, dass er den Versuch unternehme, „Einfluss in und auf Organisationen zu nehmen, die auf dem Boden der Verfassung stünden“.
Insbesondere Csaszkóczys Engagement in der Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe mache ihn zum legitimen Ziel des Geheimdienstes. Bei einer Organisation, die auch in Bezug auf die BRD von 'staatlichem Unrecht' und 'Repression' spreche, sei es gleichgültig, ob sie die Verfassung bekämpfe oder nur die konkrete Verfassungswirklichkeit.
Die Verfassungswirklichkeit sei -“ so erklärt das Gericht -“ „das Ergebnis des parlamentarischen Wettstreits, das unter Wahrung des Mehrheitsprinzips zustande gekommen sei“. Eine Kritik daran sei deshalb nicht statthaft.
Damit spricht das Gericht dem Inlandsgeheimdienst zu, jede Kritik an den herrschenden Verhältnissen zu überwachen und zu verfolgen, ganz gleich, ob es sich gewerkschaftliches Engagement, Ostermärsche oder antifaschistische Inititiativen handelt. Dieser Freifahrtschein wird ausgerechnet einem Geheimdienst ausgestellt, der beinahe wöchentlich durch neue Verstrickungen mit der neonazistischen Szene in die Schlagzeilen gerät.
Das Urteil ist geprägt von obrigkeitsstaatlichem Denken, das demokratische Grundrechte wahrnimmt als Gefahr für die Autorität des Staates. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Nähere Informationen unter www.gegen-berufsverbote.de
Quelle: PM
Soviel zum Thema Streikrecht in diesem Land.
“Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass bei Klenk Betriebsblockaden erfolgt sind, die kein zulässiges Arbeitskampfmittel sind. Die Rechtmäßigkeit des Streiks hat das Gericht nicht in Frage gestellt. Die Beschäftigten von Klenk in Baruth können weiter streiken. „Für mich ist das heutige Urteil ein Rückschlag im Kampf um gleiche Arbeitsbedingungen“, so Olivier Höbel, IG Metall Bezirksleiter Berlin, Brandenburg und Sachsen. „Die Realitäten der ostdeutschen Arbeitswelt, die Zersplitterung der Belegschaften und die geringe Tarifbindung werden hier missachtet. Bessere Arbeitsbedingungen -“ und zwar nicht nur für Einzelne -“ werden nur durch engagierte und mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt -“ notfalls mit Streik. Der Demokratie ist kein Dienst erwiesen, wenn hier zu hohe Auflagen erhoben werden.“...
Pressemitteilung vom 15.6.2016 von und bei IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen
Solierklärungen bitte an die Solidaritätsadresse: ludwigsfelde@iqmetall.de
Die erneuten verbalen Entgleisungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen türkisch-stämmige ParlamentarierInnen, mit denen er in Bezug auf die längst überfällige Anerkennung des Völkermords an den ArmenierInnen für Furore sorgte, führte zwar zu Kritik aus dem Bundestag. Allerdings scheint diese Reaktion auch in diesem Fall keinen Einfluss auf die strategische Zusammenarbeit der Repressionsbehörden beider Länder zu haben, sind sie sich doch seit langem einig, wenn es um die Bekämpfung linker und fortschrittlicher Bewegungen geht.
Erst vor wenigen Wochen hatte sich die Bundesregierung mit ihren Stellungnahmen in der sog. „Böhmermann-Affäre“ bis auf die Knochen blamiert. Zu den systematischen Menschenrechtsverletzungen und Ermordungen, den Ausnahmezuständen in den kurdischen Gebieten und Massenfestnahmen schweigt die Bundesregierung hingegen beharrlich. Auch die von inzwischen inhaftierten Journalisten nachgewiesene Unterstützung, die Erdogan für die Terror-Gruppierung „Islamischer Staat“ leistete, führte zu keinerlei ernstzunehmenden Reaktionen deutscher Behörden.
Im Gegenteil: fast monatlich werden in der BRD AktivistInnen türkischer und kurdischer linker Gruppen verhaftet und wegen angeblicher Mitgliedschaft in „terroristischen Organisationen im Ausland“ (§129b StGB) vor Gericht gestellt. So wird derzeit zehn kurdischen Aktivisten in mehreren Bundesländern der Prozess gemacht, da sie der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) angehören sollen.
In München beginnt am 17. Juni ein Großprozess gegen 10 Mitglieder der „Konföderation der Arbeiter aus der Türkei“ (ATIK). Sie waren am 15. April 2015 in einer europaweiten Razzia unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der „Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Ein Prozess gegen migrantische Linke in dieser Größenordnung hat seit den 1980er Jahren in Deutschland nicht mehr stattgefunden.
Auch die ATIK-Mitglieder sollen nach den umstrittenen Gesinnungsparagraphen 129a/b zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Dabei müssen den Angeklagten letztlich keine konkreten Straftaten, sondern lediglich die Mitgliedschaft in den kriminalisierten Organisationen nachgewiesen werden. Dazu herhalten sollen das Abhalten politischer Seminare, die Vorbereitung und Teilnahme an Demonstrationen und ähnliche alltägliche politische Aktivitäten.
Und damit nicht genug, wird nun auch „Grup Yorum“, einer seit 30 Jahren bestehenden linken Musikgruppe aus der Türkei, die Einreise in den Schengenraum verweigert. Ein für den 18. Juni in Gladbeck (NRW) geplantes Konzert der Band, die in der Türkei zahlreichen Repressalien ausgesetzt ist, soll mit allen Mitteln verhindert werden. Hier arbeiten offenbar Stadtverwaltung, Inlandsgeheimdienst und rechtskonservative türkische Verbände Hand in Hand und konstruieren ein Bedrohungsszenario durch Grup Yorum, deren Konzerte in der Türkei von hunderttausenden Menschen besucht werden. Statt des geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“ wird nun eine Kundgebung in Gladbeck stattfinden, auf der neben Grup Yorum auch zahlreiche andere Bands und RednerInnen auftreten werden.
Bei weitem nicht erst seit dem als „Flüchtlingsdeal“ bezeichneten Abkommen sind deutsche Behörden stets bemüht, die linke Exilgruppierungen durch Gesinnungsparagraphen und Organisationsverbote zu kriminalisieren. Die Beschleunigung der Festnahmen und Verurteilungen nimmt allerdings bedrohliche Ausmaße an.
Aktuell bedarf es der Solidarität der gesamten Linken, Bürgerrechts- und Friedensbewegung mit den angeklagten GenossInnen. Auf dem Spiel stehen die Möglichkeit, sich als Exilopposition politisch zu betätigen, und das Recht auf Widerstand gegen diktatorische Regime.
Die nach Erdogans jüngsten Ausfällen formulierte Kritik der Bundesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass absolut kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der türkischen Präsidialdiktatur besteht. Allen Reden über Presse- und Meinungsfreiheit zum Trotz hofiert sie ein Regime, das sämtliche Grundrechte mit Füßen tritt und Krieg gegen weite Teile der eigenen Bevölkerung führt.
Die Rote Hilfe e.V. ruft zur Teilnahme an den Kundgebungen auf und fordert die sofortige Freilassung und Entschädigung der Angeklagten sowie die umgehende Beendigung der Repressalien gegen Grup Yorum sowie die OrganisatorInnen des ursprünglich geplanten Festivals „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus“.
Kundgebung gegen den 129b-Prozess gegen ATIK-AktivistInnen mit anschließender Prozessbeobachtung : Nymphenburgerstr. 16, 80335 München, ab 9 Uhr
Kundgebung in Gladbeck: Festplatz Horster Straße, 45968 Gladbeck, 10-22 Uhr
Quelle: PM
Das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) ruft angesichts des rassistischen Übergriffes vor 2 Tagen auf:
"Am Sonntag Abend nach dem EM-Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die der Ukraine ereignete sich ein brutaler rassistischer Angriff mitten in der Stuttgarter Innenstadt:
Ein Mensch mit dunkler Hautfarbe, der auf dem Weg nach Hause war, wurde von zwei Rassisten aus dem Auto heraus bedroht („Lauf, Schwarzer!“) und dann mit einer Gaspistole beschossen. Das geschah inmitten des Autokorsos zum Sieg der deutschen National-Elf.
Wir dulden keinen Rassismus in unserer Stadt -“ ganz egal, ob dieser bei solchen Groß-Events stattfindet oder im normalen Alltag!
Daher rufen wir zu einer antifaschistischen Kundgebung unter dem Motto „Kein Platz für Rassismus“ am Mittwoch, den 15. Juni um 16:30 Uhr auf dem Schlossplatz auf.
Lasst uns gemeinsam laut sein gegen Rassismus und die Menschen auffordern, keine rassistischen Bemerkungen oder gar Übergriffe dieser Art zu tolerieren, sondern Nazis & Rassisten immer und überall konsequent Kontra zu geben!
Unser Text zu den Geschehnissen und was man dagegen tun kann: Weiterlesen"
• Mardi 14 Juin 2016 à 13h: Manifestation nationale à Paris contre la Loi travail
• Übersicht über weltweite Solidaritätsaktionen mit dem Widerstand gegen das neue französische Arbeitsgesetz

Heute von Rise Against: No more Heroes aus dem Album Appeal to Reason

