Am Dienstag, den 12. Januar, um 10.30 Uhr, findet in Wiesbaden der Prozess „Silvia Gingold gegen Land Hessen“ statt (AZ.: 6K1153/16, W1).Frau Gingold hat den hessischen „Verfassungsschutz“ auf Unterlassung der fortgesetzten Bespitzelung und Vernichtung der diesbezüglichen Akten verklagt.
Obwohl Frau Gingold noch nie irgendein rechtswidriges oder gar gegen das Grundgesetz gerichtetes Verhalten vorgeworfen werden konnte -“ weder in den langen Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin, noch bei ihrer Mitarbeit in verschiedenen Organisationen und Gremien wie z.B. dem Kasseler Friedensforum -“ wird sie erklärtermaßen mindestens seit 2009 vom „Verfassungsschutz“ überwacht.
Tatsächlich wird ihr z.B. vorgeworfen, dass sie aus dem Buch über das Leben ihres Vaters, des Widerstandskämpfers Peter Gingold, Lesungen durchführt. Oder dass sie als selbst Betroffene am 28. Januar 2012, am 40. Jahrestag des Radikalenerlasses, bei einer Kundgebung in Frankfurt gesprochen hat. Und dass sie sich nicht von anderen teilnehmenden Organisationen distanziert hat. Auf einem solchen Niveau bewegen sich die Erkenntnisse, die den “Verfassungsschutz“ bewogen haben, Frau Gingold als gefährliche Verfassungsfeindin unter Beobachtung zu stellen. Es geht bei diesem Prozess also nicht nur um die Person Silvia Gingold -“ es geht ganz allgemein darum, ob der „Verfassungsschutz“ in unserem Land nach Belieben unbescholtene Menschen beobachten darf.
Um diesem Unrecht endlich einen Riegel vorschieben zu lassen, hat Frau Gingold vor über drei Jahren Klage beim VG Wiesbaden eingereicht. Und über diese Klage wird am kommenden Dienstag, 12.1.2017, verhandelt.
Mehr Informationen zum Fall von Silvia Gingold
Quelle: Pressemitteilung Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“
Siehe auch: Silvia Gingold gegen den hessischen Verfassungsschutz, Aufruf zur aufmerksamen Beobachtung und öffentlichen Begleitung des Gerichtsverfahrens (Rote Hilfe)
Buchtipp: Im Panoptikum des Datenkapitalismus
Lesenswert, via LabourNet:
"... Würden alle Bundesbürger täglich beim Nachhausekommen ihren Briefkasten aufgebrochen, die Post geöffnet, in die Wohnung eingebrochen und alle Sachen durchwühlt vorfinden, es gäbe sofort einen gewaltigen (medialen) Aufschrei und massive Proteste. Im Reich des Digitalen ist Vergleichbares gängige Praxis, doch es regt sich so gut wie kein Widerstand. Denn das Eindringen staatlicher und privater Akteure in die Intim- und Privatsphäre geschieht dort unfühlbar und ungreifbar. Von wem man wie und warum gelesen, gespeichert, berechnet und gehandelt wird, bleibt im Ungefähren und Fernen. (...) Zu Ende gedacht bedeutet dies: Wenn eines Tages keinerlei Verbrechen mehr begangen würden, weil die smarte Polizei jeweils schon eingreift, bevor sie passieren, gäbe es gar keine Möglichkeit mehr, gegen Gesetze zu verstoßen. Und im Umkehrschluss: Man könnte sich auch nicht mehr moralisch "richtig" verhalten, weil man es ja muss beziehungsweise das "Falsche" als Möglichkeit gar nicht mehr existiert. Wenn jegliches Abweichen von sozialen Normen und Gesetzen nicht mehr möglich ist, dann ist auch keine Entwicklung, kein Widerstand, keine Revolution mehr möglich. Das (paradoxe) Ergebnis der Erweiterung und Auslagerung menschlicher Fähigkeiten und (Arbeits-) Kraft in die Technik wäre die Selbstabschaffung, die Amputation - der Mensch als berechnetes und normiertes Produkt seiner selbst. Wir selbst wären die Roboter in einer von Eliten und Maschinen gelenkten Welt."
Beitrag von Philipp von Becker vom 1. Januar 2017 bei Telepolis (Der Beitrag basiert auf dem von Philipp von Becker 2015 im Passagen Verlag in Wien erschienenen Buch "Der neue Glaube an die Unsterblichkeit. Transhumanismus, Biotechnik und digitaler Kapitalismus", ISBN 9783709201640, Preis 17,40 EUR)