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»Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.« Karl Marx, Friedrich Engels. Manifest der kommunistischen Partei, 1848

"Die Behauptung, daß die Zwecke der Polizeigewalt mit denen des übrigen Rechts stets identisch oder auch nur verbunden wären, ist durchaus unwahr"

Walter Benjamin, 1928
"In einer weit widernatürlicheren Verbindung als in der Todesstrafe, in einer gleichsam gespenstischen Vermischung, sind diese beiden Arten der Gewalt in einer andern Institution des modernen Staats, der Polizei, gegenwärtig. Diese ist zwar eine Gewalt zu Rechtszwecken (mit Verfügungsrecht), aber mit der gleichzeitigen Befugnis, diese in weiten Grenzen selbst zu setzen (mit Verordnungsrecht). Das Schmachvolle einer solchen Behörde, das nur deshalb von wenigen gefühlt wird, weil ihre Befugnisse zu den gröblichsten Eingriffen nur selten ausreichen, desto blinder freilich in den verletzbarsten Bezirken und gegen Besonnene, vor denen den Staat nicht die Gesetze schützen, schalten dürfen, liegt darin, daß in ihr die Trennung von rechtsetzender und rechtserhaltender Gewalt aufgehoben ist.

Wird von der ersten verlangt, daß sie im Siege sich ausweise, so unterliegt die zweite der Einschränkung, daß sie nicht neue Zwecke sich setze. Von beiden Bedingungen ist die Polizeigewalt emanzipiert. Sie ist rechtsetzende - denn deren charakteristische Funktion ist ja nicht die Promulgation von Gesetzen, sondern jedweder Erlaß, den sie mit Rechtsanspruch ergehen läßt -, und sie ist rechtserhaltende, weil sie sich jenen Zwecken zur Verfügung stellt.

Die Behauptung, daß die Zwecke der Polizeigewalt mit denen des übrigen Rechts stets identisch oder auch nur verbunden wären, ist durchaus unwahr. Vielmehr bezeichnet das "Recht" der Polizei im Grunde den Punkt, an welchem der Staat, sei es aus Ohnmacht, sei es wegen der immanenten Zusammenhänge jeder Rechtsordnung, seine empirischen Zwecke, die er um jeden Preis zu erreichen wünscht, nicht mehr durch die Rechtsordnung sich garantieren kann. Daher greift" der Sicherheit wegen" die Polizei in zahllosen Fällen ein, wo keine klare Rechtslage vorliegt, wenn sie nicht ohne jegliche Beziehung auf Rechtszwecke den Bürger als eine brutale Belästigung durch das von Verordnungen geregelte Leben begleitet oder ihn schlechtweg überwacht.

Im Gegensatz zum Recht, welches in der nach Ort und Zeit fixierten "Entscheidung" eine metaphysische Kategorie anerkennt, durch die es Anspruch auf Kritik erhebt, trifft die Betrachtung des Polizeiinstituts auf nichts Wesenhaftes. Seine Gewalt ist gestaltlos wie seine nirgends faßbare, allverbreitete gespenstische Erscheinung im Leben der zivilisierten Staaten. Und mag Polizei auch im einzelnen sich überall gleichsehen, so ist zuletzt doch nicht zu verkennen, daß ihr Geist weniger verheerend ist, wo sie in der absoluten Monarchie die Gewalt des Herrschers, in welcher sich legislative und exekutive Machtvollkommenheit vereinigt, repräsentiert, als in Demokratien, wo ihr Bestehen, durch keine derartige Beziehung gehoben, die denkbar größte Entartung der Gewalt bezeugt."

Walter Benjamin, Zur Kritik der Gewalt, Archiv für Sozialwissenschaften und Sozialpolitik, Bd. 48, Berlin 1921

G20: Hausdurchsuchungen bei SprecherInnen des Bündnis "Grundrechte Vereidigen!"

Der Koordinierungskreis des Bündnis „Grundrechte verteidigen“ verurteilt die bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen die Anti-G20-DemonstrantInnen. Unter den Durchsuchten befinden sich auch die beiden bundesweiten SprecherInnen unseres Bündnisses, Julia Kaufmann und Nils Jansen.

Dazu Julia Kaufmann Mitglied im Vorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und Sprecherin des Bündnisses: „Während des G20-Gipfels hat die deutsche Polizei genehmigte Camps verboten, angemeldete Demonstrationen aufgelöst, zugelassenen Journalisten die Akkreditierung entzogen. Um diesen Angriff auf die Demonstrations- und Pressefreiheit zu rechtfertigen benötigt sie nun das Bild des „gewaltbereiten Linksextremismus“. Die Hausdurchsuchungen sollen uns als gefährliche Kriminelle darstellen. Doch kriminell ist die Einschränkung unserer Grundrechte und die Politik der G20 -“ nicht der Protest dagegen.“

Hintergrund der Durchsuchungen ist eine Demonstration am Rondenbarg, die ebenfalls von der Polizei brutal aufgelöst wurde. Insgesamt waren 8 Krankenwagen vor Ort nötig, um die Verletzten zu versorgen. Die Polizei wirft den dort in Gewahrsam genommenen Personen vor den „schweren Landfriedensbruch“ gemeinsam geplant zu haben.

Die Polizei versucht aus der Defensive herauszukommen

Ein erstes Verfahren in diesem Fall gegen den jungen Italiener Fabio V. hat bundesweit für Medienaufmerksamkeit gesorgt. So war der Jugendliche 4 ½ Monate in Untersuchungshaft gehalten worden, ohne dass ihm eine konkrete Gewalthandlung zur Last gelegt wurde.

Dazu Nils Jansen: „Schon im ersten Rondenbarg-Prozess ist die Polizei immer weiter in Erklärungsnot geraten. Die aktuellen Hausdurchsuchungen sind ein Vesuch, aus dieser Defensive herauszukommen. Die Polizei versucht, die dortige Demonstration als Aufmarsch von Hooligans darzustellen. Das Vorgehen der Polizei zielt darauf ab in Zukunft jeden Demonstranten für Eskalationen bei Demonstrationen verantwortlich zu machen - auch wenn er selbst gar nicht beteiligt war, oder die Eskalation von der Polizei ausging. Von dieser repressiven Entwicklung sind alle betroffen, die vorhaben, sich irgendwann einmal an Demonstrationen zu beteiligen. Die Hausdurchsuchungen reihen sich ein in den Generalangriff auf demokratische Rechte in der BRD.“

Quelle: Pressemitteilung

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