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»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

Langjährig beschäftigt - trotzdem in der Probezeit gekündigt. Reinigungskraft an der Goethe-Universität zieht vor Gericht.

Am morgigen Dienstag, den 26. Januar, findet am Arbeitsgericht Frankfurt ein Gütetermin statt, um Forderungen einer ehemals im Reinigungssektor angestellten Kollegin zu verhandeln. Sie war knapp fünf Jahre an der Goethe-Universität (GU) in Festanstellung tätig. Nachdem die GU eine neue Firma, die Firma Gies, mit der Reinigung der Hochschule beauftragte, wurde sie von Gies zwar übernommen, ihr Vertrag wurde jedoch in einen Probezeitvertrag umgewandelt. Dieser wurde vor Ablauf der Probezeit fristlos gekündigt. Die Kollegin ist Mitglied der Hochschulgewerkschaft unterbau.

„Kolleg*innen der externen Dienstleistungen, zu denen neben Reinigungskräften auch das Sicherheitspersonal und die Kolleg*innen in den Mensen gehören, sind an der GU besonders schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt“ sagt Vera Laub, Pressesprecher*in von unterbau. „Sie sind über Fremdfirmen beschäftigt, die aktives Lohndumping betreiben. Oft wird anlasslos die -šQualität der Arbeit-˜ überprüft, was vor allem der Schikanierung dient.“

In seiner Neujahrsansprache adressiert der neue Präsident der GU, Prof. Enrico Schleiff, nur Studierende und Wissenschaftler*innen -“ und vergisst, dass die Universität nicht im luftleeren Raum existiert. „In dreckigen Büros und Laboren, ohne Personen die Türen öffnen und ohne Verpflegung aus den Mensen arbeitet es sich schlecht, selbst im Elfenbeinturm der Wissenschaft“ führt Laub aus. Und weiter: „Das gilt insbesondere während einer kräftezehrenden, globalen Pandemie.“ Unterbau tritt daher für eine umfassende Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Dienstleistungsbranche an der Goethe-Universität ein, beim morgigen Gerichtstermin und darüber hinaus.

Quelle: Pressemitteilung Hochschulgewerkschaft unterbau

Berlin: Gedenken an Oury Jalloh

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
In Gedenken an Oury Jalloh und alle Opfer rassistischer und rechter Gewalt versammelten sich am 7. Januar mehrere hundert Menschen vor der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin. Auch in Dessau-Roßlau, Halle und in rund 10 anderen Städten gab es Veranstaltungen und Kundgebungen. Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Seit dem Mord an Oury Jalloh wurden alle Spuren verwischt und alle Ermittlungen, wie es zu seinem Tod kommen konnte, von Polizei, Justiz und auch von Seiten der Politik behindert und letztendlich eingestellt. Nur durch die beharrliche Arbeit der Oury-Jalloh-Initiative wurden die vielen Skandale im Zusammenhang mit seinem Tod öffentlich bekannt. Die Behauptung, der gefesselte Oury Jalloh hätte sich selbst getötet, wurde durch mehrere Brandgutachten unabhängiger Experten widerlegt. Die Initiative kämpft weiter für Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen. Oury Jallohs Bruder will gerichtlich neue Ermittlungen erzwingen. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts negativ ausfallen geht es als nächstes zum Europäischen Gerichtshof.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Todestag von Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez

Am 9. Januar 2013 wurden die kurdischen Politikerinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemezin den Räumen des Kurdischen Informationsbüros in der Nähe des Pariser Nordbahnhofes heimtückisch ermordet.
Es war ein geplanter Mord. Sakine Cansız und Fidan Doğan wurden mit Kopfschüssen, Leyla Şaylemez mit Schüssen in Kopf und Bauch gezielt ermordet.

Sakine Cansız war Gründungs- und Führungsmitglied der Arbeiterpartei Kurdistans - PKK und schloss sich als eine der ersten Frauen dem bewaffneten Widerstand für die Befreiung Kurdistans an. Sie war eine der wichtigsten Symbol- und Identifikationsfiguren für die kurdische Freiheitsbewegung und gilt als Vorbild internationaler Frauenkämpfe.

Siehe auch:Am 12. Februar 2019 ist der in Neuss ansässige Verlag Mezopotamya vom deutschen Bundesinnenministerium verboten worden. Ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein ganzer Verlag wurde kurzerhand zu einer Teilorganisation der in Deutschland verbotenen PKK erklärt.

Drei Herausgeber aus drei Ländern, die sich entschieden gegen die Einschränkung der Meinungsvielfalt stellen, treten nun mit einer Edition der Zensur entgegen und machen einen Teil des deutschsprachigen Programms aus dem Verlag Mezopotamya dem Buchhandel und den interessierten Leser*innen wieder zugänglich. Die Titel erscheinen in einer Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 in Zürich, Mandelbaum in Wien und Unrast in Münster.
Der hier vorliegende erste Teil ihrer Autobiografie, verfasst in den 1990er Jahren, ist ein bedeutendes Zeitdokument, denn hier werden die ersten Schritte der Bewegung aus der Sicht einer großartigen Frau geschildert.Im zweiten Teil ihrer Autobiografie beschreibt Sakine Cansız die elf Jahre, die sie von 1979 bis 1990 im Gefängnis verbrachte. Es ist ein Bericht über den Widerstand gegen Entmenschlichung, über Willensstärke und unerschütterliche Hoffnung. Gleichzeitig ist das Buch ein wichtiges Dokument zur Entstehungsgeschichte der kurdischen Frauenbewegung.Im dritten Band berichtet Sakine Cansız von ihrem Weg zur Guerilla, ihren Aktivitäten an der Parteischule der PKK in Damaskus und der ständigen Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit. Sie beschreibt dabei diesen schwierigen Prozess, die Überwindung der eigenen Sozialisation, hin zu einer freien Persönlichkeit.

Gemeinsames Gedenken an unseren Bruder Oury Jalloh: Demo in Stuttgart am 7.1.21

Demo in Stuttgart am 7.1.21

17 Uhr Karlspatz am Mahnmal vor dem Alten Schloss

Unser Bruder Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 (RIP) von Polizisten auf dem Dessauer Polizeirevier in Gewahrsam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Durch unabhängige Gutachten und Aufklärungsarbeit der letzten 15 Jahre konnte dies die Initiative Oury Jalloh mit faktischen Beweisen aufzeigen. Die deutsche Justiz weigert sich weiterhin aufzuklären und bestreitet, dass Oury sich nicht selbst angezündet haben kann. Nicht zuletzt verkündeten dieses Jahr im August 2020 die Sonderberater des Landtages Sachsen-Anhalts, dass sie weiterhin an der Täterversion der Selbstanzündungsthese festhalten und unseren Bruder Oury Jalloh weiterhin kriminalisieren. Wir wissen:

OURY JALLOH -“ DAS WAR MORD!

Und es ist kein Einzelfall! Im Oktober 2018 hat die Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh zwei weitere Mordfälle in die unabhängigen Untersuchungen mit aufgenommen: Hans-Jürgen Rose (1997 RIP) und Mario Bichtemann (2002 RIP) wurden beide in Polizeiobhut in Dessau zu Tode gefoltert. Deshalb reden wir vom OURY-JALLOH-KOMPLEX.

Am 7. Januar 2021 werden wir wie jedes Jahr unseres Bruders Oury Jalloh gedenken, in Dessau und an anderen Orten wie in Stuttgart. Wir wollen auch all unserer Geschwister gedenken, die in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt durch rassistisch motivierte Gewalt von Polizei und Nazis umgebracht wurden, von Justiz und Staat entehrt und unterdrückt und von einer schweigenden Masse der Bürger:innen in Deutschland vergessen werden.

Wir solidarisieren uns mit der weltweiten #BlackLivesMatter-Bewegung gegen rassistische Polizeigewalt genauso wie mit der #EndSARS-Bewegung gegen kriminelle Polizeieinheiten in Nigeria.

Refugees4Refugees und weitere Gruppen

Refugees4Refugees

Weitere Informationen:

Initiative Oury Jalloh

Black Community Hamburg

Abschiebung aus dem Landkreis Biberach in den Kosovo nach einem 29 jahrelangen Aufenthalt war wohl rechtswidrig!?

Gegen die Abschiebung am 12. Oktober 2020 eines älteren Ehepaars aus dem Landkreis Biberach wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Abschiebung in den Kosovo war wohl auch schon deshalb rechtswidrig, da beide nachweislich die serbische Staatsangehörigkeit besitzen und dies seit 2012 aktenkundig ist. Die Staatsangehörigkeit wurde im September 2020 vom serbischen Generalkonsulat bestätigt. Weiterhin ist zu vermuten, dass auch gegen das kosovarische Staatsangehörigkeitsrecht verstoßen wurde, da sie am 1. Januar 1998 nicht den ständigen Wohnsitz im Kosovo hatten, sondern sich bereits 6 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland befanden. Der Kosovo hätte einer Abschiebung zu keinem Zeitpunkt zustimmen dürfen.

Weiterhin haben die Behörden die langjährige Krankheit des Mannes, der auf eine tägliche Medikamentation, regelmäßige Kontrolle und ambulante Behandlung angewiesen ist, offensichtlich ausgeblendet. Die Behörden haben sich lediglich daran orientiert, ob das vorliegende aktuelle ärztliche Attest gerichtsfesten Vorgaben entspricht. Das ist unzulässig. Obwohl selbst das Landratsamt Biberach, wie auch das Regierungspräsidium Tübingen von der Erkrankung wussten und von einer eigenen Sicherung des Lebensunterhalts auf Grund seiner Erkrankung abgesehen haben, wurde die Abschiebung vollzogen. Tatsächlich ist es aber Pflicht der Ausländerbehörde, vor einer Abschiebung nochmals eine umfassende ärztliche Prüfung zu veranlassen. Der Ausländerbehörde war die Erkrankung bekannt und war schon dadurch verpflichtet, den Anhaltspunkten für eine ernsthafte Erkrankung nachzugehen. Die Erkrankung eines Menschen löst für den Staat konkrete Schutzpflichten aus, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der erkrankten Person.

Das Roma-Ehepaar, 62 und 64 Jahre wurde entgegen allen Vorgaben des RKI während der Corona-Pandemie in katastrophale Lebensverhältnisse in den Kosovo abgeschoben. Im Kosovo gab und gibt es keine entsprechende medizinische Anschlussversorgung. Es findet keine regelmäßige Medikamentation und keine regelmäßige ärztliche Untersuchung statt. Medizinische Leistungen und Medikamente müssen privat bezahlt werden. Die Stadt Peja, in der sie zurzeit eine fragwürdige Bleibe haben - durch das Dach regnet es herein - hat jüngst erklärt, dass sie keine Ansprüche auf Leistungen haben. Mit Blick auf die Erkrankung beider Personen ist die Abschiebung insbesondere auch während der Corona Pandemie, grob fahrlässig.

Weiterhin wurde die Verwurzelung nach fast 29 Jahren der beiden im Landkreis Biberach, die nach Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist, nicht gewürdigt.

1992 sind beide mit ihren vier Kinder als Analphabeten in die Bundesrepublik geflüchtet. Ihre Kinder haben fast alle eine Niederlassungserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind alle in Beruf und Arbeit.

Aus diesen und weiteren Gründen wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Antrag für eine sofortige Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eingegeben. Die Wiedereinreise muss schnellstmöglich eingeleitet und die Einreisesperre aufgehoben werden.

Wir fordern sämtliche Parteien und Personen, die in dem Verfahren Einfluss nehmen können, sich für eine sofortige Wiedereinreise einzusetzen.

Quelle: Freiburger Forum - aktiv gegen Ausgrenzung

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