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Stuttgart: Behörden behindern Proteste gegen AfD-Landesparteitag
Am kommenden Wochenende soll auf der Landesmesse auf den Fildern der Landesparteitag der AfD stattfinden. Die Initiative Antifaschistische Filder und das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts organisieren Gegenproteste gegen die extrem rechte Partei. Das grundgesetzliche Recht auf Versammlungsfreiheit wird von den zuständigen Behörden der Stadt Leinfelden-Echterdingen bis zuletzt in massiver Art und Weise behindert. Selbst 48 Stunden vor der bereits in der Vorwoche angemeldeten Versammlung wurde den Anmelder:innen noch kein Bescheid über die erlassenen Auflagen ausgestellt. Damit schränkt das Ordnungsamt die Möglichkeiten einer juristischen Überprüfung dieser Vorgaben in inakzeptabler Weise ein. Trotzdem wollen die Organisierenden den Bescheid wenn nötig vom Verwaltungsgericht prüfen lassen.
Der Parteitag der AfD hätte ursprünglich vor 2 Wochen in Stuttgart-Cannstatt stattfinden sollen. Die Durchführung dort wurde durch breiten, politischen Druck verhindert. Eine antifaschistische Bündnisdemonstration, die diesen Erfolg am 02. Juli auf der Straße sichtbar machen und ein klares Zeichen gegen Rechts setzen wollte, wurde mittels rechtlich äußerst fragwürdiger Auflagen der Versammlungsbehörde und einen massiven, gewalttätigen Polizeieinsatz letzten Endes verhindert.
Der Pressesprecher des Bündnisses, Dominik Schmeiser, sieht mit Verweis auf die Vorkommnisse von vor 2 Wochen eine politische Strategie der Verwaltung und der Polizei: „Stadt und Behörden sind sich mal wieder nicht zu schade, für die AfD den roten Teppich auszurollen. Während der extrem rechten Partei auf dem kleinen Dienstweg geeignete Räumlichkeiten für deren Parteitag organisiert werden, weigert sich das Ordnungsamt bis zuletzt, uns das Recht auf Versammlungsfreiheit für unsere Gegenproteste zu ermöglichen. Wir werten das als Reaktion auf die erfolgreiche Arbeit unseres breiten Bündnisses aus Partei(-jugenden), Gewerkschaften, Initiativen und antifaschistischen Gruppen. Stadt und Polizei unterstützen damit eine rassistische, frauenfeindliche, antidemokratische Partei. Auch diesem Vorgehen werden wir am kommenden Samstag unseren entschiedenen Protest entgegenstellen!“
Sobald die Versammlungsbehörde einen Bescheid über die erlassenen Auflagen schriftlich mitteilt, werden die Jurist:innen des Bündnisses diesen entsprechend prüfen. Eine erneute Verhinderung der antifaschistischen Proteste wie vor 2 Wochen will das Bündnis trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen unbedingt verhindern.
Siehe Pressemeldung vom 02.07.22 sowie Stellungnahme vom 04.07.22
Quelle: Pressemitteilung 14. Juli 2022
Alles Terroristen
"Am 22. Oktober 2021 hat Israel sechs palästinensische Zivilgesellschaftsorganisationen als terroristische Organisationen eingestuft. Terrorismusvorwürfe oder Vorwürfe, Verbindungen zu terroristischen Gruppen zu unterhalten, müssen ausnahmslos mit der größtmöglichen Ernsthaftigkeit behandelt werden. Daher war es geboten, diese Einstufungen sorgfältig und umfassend zu überprüfen. Aus Israel gingen keine wesentlichen Informationen ein, die es rechtfertigen würden, unsere Politik in Bezug auf die sechs palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der Entscheidung Israels, diese Organisationen als „terroristische Organisationen“ einzustufen, zu widerrufen. (...)"
Quelle: Auswärtiges Amt, Presseerklärung 12. Juli 2022: Gemeinsame Erklärung der Außenministerien Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Irlands, Italiens, der Niederlande, Schwedens und Spaniens zur Listung palästinensischer Zivilgesellschaftsorganisationen als terroristische Organisationen
Blogkino: El Sopar - The Supper (1974)
#LimpDick
Quelle: Shawn Miller/Library of Congress Life - 20211204SM0304, CC0,
Bette Midler, 27. Juni 2022
Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf
Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.
Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.
Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch
Quelle


