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#Stuttgart21-Gegner*innen solidarisch mit #Lützerath: "Kohle bleibt unten - Bahnhof bleibt oben"

Sharepic des Aktionsbündnisses: Kohle bleibt unten - Bahnhof obenMit Unverständnis und Entsetzen reagieren auch die Gegner*innen von Stuttgart21 auf den Versuch von RWE und Politik, mit Lützerath ein starkes Symbol des Widerstands gegen die Klimakrise zu brechen. RWE und Politik setzen damit den -highway to climate hell- fort, den UN-Generalsekretär Guterres angesichts der weltweit ungebrochen steigenden CO2-Werte geißelte.

Als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung ruft das Aktionsbündnis auf, den friedlichen Widerstand gegen die Räumung von Lützerath und die damit beabsichtigte Fortsetzung des Braunkohleabbaus und der Kohleverstromung zu unterstützen. Motto: „Kohle bleibt unten, Bahnhof bleibt oben!“ Die Klimabewegung macht im Konflikt um Lützerath dieselbe Erfahrung mit Grüner Regierungspolitik wie die Bewegung gegen Stuttgart21 seit 10 Jahren: nämlich maßlose Enttäuschung. Von den Protesten gegen S21 mit großen Erwartungen in die Regierungen des Landes und der Stadt Stuttgart getragen, wandelten sich Grüne Regenten binnen kurzem zu Projektförderern.

Und das selbst jetzt, wo mit weiteren 47 km Tunneln versucht wird, das planerisch längst gescheiterte Projekt um den Preis weiterer hoher Klimaschäden zu retten.

Wir fordern die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung, insbesondere die Grünen Klima- bzw. Umweltminister*innen dort, auf, aus der Eskalationsspirale in Lützerath auszusteigen.

Lützerath darf nicht zu einem Symbol des Weiterso sondern muss zu einem Symbol des radikalen Bruchs mit dem Fossilismus werden.

Stuttgart21-Gegner*innen mobilisieren auf den Montagsdemos und in den sozialen Medien für die Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, den 14.1. um 12h in Lützerath. Die Anreise erfolgt mit Bussen, per Bahn (Gruppentickets), individuell und per Mitfahrgelegenheiten. Viele Stuttgart21-Gegner*innen beteiligen sich schon jetzt an den Protesten und werden am 14.1. in Lützerath friedlich präsent und sichtbar sein.

Die konkrete Reiseorganisation ab Stuttgart liegt. v.a. in den Händen von Fridays for future: Busreisen Abfahrt 14.1., 6h Karlsplatz, Mitfahrbörse und der BUND-Jugend: Bus: Abfahrt 14.1. 5h Schlossplatz
Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, 12. Januar 2023

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft -“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.
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