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»Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.« Kurt Tucholsky

Kindergrundsicherungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Kürzungen bei geflüchteten Minderjährigen.

Logo des Paritätischen Gesamtverbandes: Ein Gleichheitszeichen in einem Quadrat. Daneben steht: Der Paritätische Gesamtverband. Das Wort PARITÄT ist hervorgehobenIn dieser Woche wurde von der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf für die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Eine wichtige Stufe des politischen Prozesses ist damit erreicht. Nun geht der Gesetzesentwurf in die parlamentarischen Beratungen und auch der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden. In die neue Kindergrundsicherung gehen insbesondere das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Grundsicherungsleistungen nach SGB II und XII ein. Auch die Leistungen zur Förderung für Teilhabe und Bildung werden in Zukunft primär über die Kindergrundsicherung geregelt. Im Ergebnis bewirkt der vorliegende Entwurf nach Einschätzung des Paritätischen keine nennenswerte Verringerung der Kinderarmut in Deutschland. Die Kindergrundsicherung bündelt bestehende Ansprüche, ohne das Leistungsniveau spürbar zu verbessern.

Zu den grundlegenden Zielen und den ersten Bewertungen hat sich der Paritätischen bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Gegenüber diesem Stand sind insbesondere diese Veränderungen durch den Kabinettsbeschluss anzuzeigen:

Der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für die Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistung wird mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung abgeschafft. Ansonsten werden diese Kinder und Jugendliche nicht in die Kindergrundsicherung einbezogen. Unter dem Strich werden hier Kürzungen vorgenommen. Das ist das Gegenteil von Armut bekämpfen.

Der sogenannte Kindergeldübertrag wird abgeschafft. Was bedeutet dies? Sofern Kinder und Jugendliche über ihr Einkommen (etwa: Unterhalt, Kindergeld, weitere Einkommen) ihren eigenen Bedarf decken können, wird das überschießende Kindergeld (Kindergeld, welches nicht zur Bedarfsdeckung der Kinder gebraucht wird) den Eltern zugerechnet. Wenn diese im Grundsicherungsbezug sind, reduziert dieses Vorgehen deren Leistungen. Nach dem Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung soll diese Praxis in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Diese Änderung dürfte insbesondere Alleinerziehenden-Haushalten zugute kommen und ist eine sehr zu begrüßende Maßnahme.

* Bei erwachsenen Menschen mit Behinderung verbleibt das Kindergeld, zukünftig: der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, bei den Eltern. Eine befürchtete Anrechnung als Einkommen der Menschen mit Behinderung wird damit auch für die Zukunft ausgeschlossen.

Ansonsten ist die Stellungnahme des Paritätischen weiterhin einschlägig. Insbesondere die Leistungshöhe des Zusatzbetrags fällt deutlich zu gering aus. Sofern die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung im Ergebnis Armut vermeiden will, müssen insbesondere die Leistungen bedarfsdeckend und armutsfest ausgestaltet werden. Hier ist der Bundestag gefordert nachzuliefern.

Paula Wenning, Referentin beim Kinderschutzbund und Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung, informiert am 17. Oktober in einer digitalen Veranstaltung des Paritätischen ausführlicher über den Gesetzesentwurf.

Dokumente zum Download
Kindergrundsicherungsgesetz - Gesetzentwurf (1 MB)

Weiterführende Links
Infoveranstaltung

Portal Sozialpolitik zur Kindergrundsicherung hier finden sich knappe und präzise Zusammenfassung der zentralen Inhalte des Kindergrundsicherungsgesetzes und weitere Materialien zu dem Gesetz

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf 

Quelle: Der Paritätische, 29.09.2023


Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023

Proteste gegen den sog. "Marsch für das Leben"

Eine Person trägt ein Plakat mit der Losung Ehe, Küche, Vaterland- unsere Antwort: Widerstand!"
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv
Etwa 1.900 Menschen nahmen am christlich-fundamentalistischen „Marsch für das Leben“ am 16. September 2023 durch Berlin-Mitte teil. Bei der Anreise, entlang der Route und innerhalb der Veranstaltung gab es immer wieder queer-feministische Gegenproteste, sowie zwei Blockade-Versuche. Erstmalig fand parallel ein „Marsch für das Leben“ in Köln statt, der endete aber vorzeitig an Blockaden.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

Links

42. Todestag - Gedenken an Klaus-Jürgen Rattay

Foto: Manfred Kraft / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 22. September 1981 starb Klaus-Jürgen Rattay anläßlich der Räumung von 8 besetzten Häusern in Berlin. Sein Tod veränderte die Bewegung. Bei einigen löste die Brutalität, mit der die Räumungen durchgezogen wurden, Angst und Ohnmachtsgefühle aus. Bei dem weitaus größeren Teil derm Besetzer*innen überwogen jedoch Wut und Zorn - sie radikalisierten sich mit hoher Geschwindigkeit.

Den Jahrestag von Klaus Jürgen Rattays Tod nehmen wir zum Anlaß für diesen Rückblick. Der Text ist ein Auszug aus dem Buch "Autonome in Bewegung" über die Besetzerbewegung der 80er Jahre, die Fotos entstanden am Tag der Räumung und anläßlich einer Gedenkdemonstration für Klaus-Jürgen Rattay im Jahr 1982.

Am 22. September 1981 läßt Heinrich Lummer (CDU), der damalige Innensenator von Berlin, 8 besetzte Häuser räumen. "Die Bewohner der räumungsbedrohten Häuser hatten sich darauf verständigt, lediglich passiven Widerstand gegen die Räumung zu leisten. Sie verbarrikadieren die Eingangstüren, holen viele Menschen ins Haus, Unterstützer wie auch prominente Paten, und harren der Dinge. In der Winterfeldtstraße, in der drei der Häuser stehen, werden aber in der Nacht auf den 22. September auch Barrikaden aus umgestürzten Autos, Bauwagen etc. errichtet, und viele sind dort, um die Häuser von außen militant zu verteidigen. Klaus-Jürgen Rattay gehört auch zu ihnen.

Am frühen Morgen des Räumungstages rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an: mit Panzerwagen, Wasserwerfern und schwerem Räumgerät. Mittags will Lummer es sich nicht nehmen lassen, in einem der geräumten Häuser eine Pressekonferenz abzuhalten. Er präsentiert sich auf dem Balkon der Bülowstraße 89 als ein siegreicher Feldherr. Dadurch heizt er die Stimmung noch zusätzlich auf. Lautstarke Proteste begleiten seinen Auftritt. Die Polizei ist nervös und knüppelt die Straße frei. Einige hundert Menschen flüchten auf die verkehrsreiche Potsdamer Straße. Dort wird Klaus-Jürgen Rattay von einem BVG-Bus erfasst und mitgeschleift. Er stirbt auf der Straße. Den ganzen Tag über bleibt der Schöneberger Kiez unruhig und voller Menschen, die Todesstelle wird umlagert und mit Blumen bedeckt, und es gibt keinen Zweifel darüber, was am Abend passieren wird. Abends kommt es zur größten Spontandemo der Bewegung, rund 10.000 Menschen beteiligen sich an einem Schweigemarsch durch Schöneberg, der in heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei mündet, „Lummer: Mörder, Mörder“ hallt es nachts durch die verwüsteten Straßenschluchten. Gleichzeitig sind im ganzen Stadtgebiet Kleingruppen unterwegs, etwa 50 Anschläge auf Banken, Polizeiwachen, Wohnungsbauunternehmen etc. werden in dieser Nacht registriert. Auch in vielen anderen Städten der BRD gibt es Demonstrationen und Anschläge." (Ausschnitt aus dem Buch "Autonome in Bewegung" - PDF-Datei)

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine "unabhängige Untersuchungskommission", der ein Bundesverfassungsrichter a. D. angehörte. Der Hergang des Vorfalles war heftig umstritten. "Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung) bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. (...) Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und ein Super-8-Film konnten einige Aspekte des Vorfalles klären -“ vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war -“, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente." (siehe Wikipedia)

Nachdem die Ermittlungen noch im Dezember desselben Jahres eingestellt worden waren, bemühten sich die Eltern des Neunzehnjährigen vergebens um Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August 1982 wurde dies abgelehnt.
Eine Dokumentation des Ermittlungsausschusses aus dem Jahr 1982 beleuchtet die genaueren Todesumstände.

"Ich hab gleichzeitig Angst und ich hab gleichzeitig auch Mut zum kämpfen." sagt Klaus-Jürgen Rattay noch am Tag vor der Räumung in einer Dokumentation des RBB.

Zahlreiche Links und eine Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen


30 Organisationen rufen zum 10. Dezember zu einer Aktionswoche auf: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.: Gezeigt werden 2 Fotos mit Menschen vor einem überdimensionalen zerbrochenen Sturmgewehr und einigen leeren Stühlen mit den Namen von Kriegsdienstverweigerer:Innen
Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.
Für den 10. Dezember 2023, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionswochen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern. In dem Aufruf heißt es:

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der bereits zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat.

Viele Menschen aus Russland und Belarus, aber auch der Ukraine, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich diesem zu entziehen: Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht!

  • Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine: Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen umgehend ein!

  • Wir fordern von der EU und der Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Geben Sie Kriegsgegner*innen die Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union! Schützen Sie Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl!

Dafür organisieren wir in der Woche vor dem "Internationalen Tag der Menschenrechte" - vom 4. bis zum 10. Dezember 2023 - Kundgebungen und Demonstrationen vor russischen, belarussischen und ukrainischen Regierungseinrichtungen sowie EU-Vertretungen, Mahnwachen vor Deserteursdenkmälern und weitere kreative Aktionen an verschiedenen Orten. Wir betonen dabei: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht!

#ObjectWarCampaign #StandWithObjectors

Wer wir sind


Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und sind solidarisch mit allen Menschen, die sich gegen Krieg einsetzen. Wir laden alle Menschen ein, die sich gegen Krieg und gegen Aufrüstung einsetzen möchten! Für Menschen und Gruppen aus dem nationalistischen und antidemokratischen Spektrum ist auf unseren Aktionen kein Platz.

Gruppen und Organisationen, die sich an den Aktionswochen beteiligen wollen, wenden sich bitte an office@Connection-eV.org oder svg@dfg-vk.de. Weitere Informationen sind erhältlich über https://objectwarcampaign.org.

Es rufen auf: act for transformation; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Arbeitskreis Asyl Tribsees; Aseistakieltäytyjäliitto; Association of the Greek Conscientious Objectors; Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit; Bund für Soziale Verteidigung; Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Center on Conscience and War; Church and Peace; Connection e.V.; Conscience and Peace Tax International; Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK); European Bureau for Conscientious Objection (EBCO); Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); FemArtAct Social Cooperative; Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.; Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.V.; Frauennetzwerk für Frieden e.V.; Friedensbüro Salzburg; Graswurzelrevolution - Monthly Newspaper for a Nonviolent, Non-Dominant Society; Internationale der KriegsdienstgegnerInnen (IDK); IPPNW - Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges / Ärztinnen in sozialer Verantwortung e.V.; Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig e.V.; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Kooperation für den Frieden; Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschlands e.V.; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi - Deutsche Sektion e.V.; Schweizerischer Zivildienstverband CIVIVA; Stop Wapenhandel; Vicdani Ret Izleme / Conscientious Objection Watch; War Resisters‘ International;

Quelle: connection eV. 7. September 2023
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