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»I'll be as dirty as I please, and I like to be dirty, and I will be dirty!« Emily Brontë

Kretschmann sieht Einsparpotential bei Rente mit 63

Logo der Gewerkschaft ver.diMartin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: "Ein 75-jähriger Politiker sagt 64- und 65-jährigen Krankenpflegerinnen und Erzieherinnen, sie sollen nicht mehr mit 63 in Rente gehen, weil sie keine Dachdecker seien. Wir laden Ministerpräsident Kretschmann herzlich ein, sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen in vielen Dienstleistungsberufen zu machen. Und erläutern ihm bei der Gelegenheit gerne, dass es schon lange keine Rente mit 63 mehr gibt. Und dass, wer nach 45 Arbeitsjahren in Rente geht, damit europaweit am längsten gearbeitet hat. In Island gehen die Menschen im Schnitt nach 44 Jahren in Rente.
Anstatt Kürzungsvorschläge für die Rente zu machen, würden wir von unserem Ministerpräsidenten erwarten, dass er sich für einen sozialen Ausgleich in der Klimapolitik einsetzt."

Quelle: ver.di Pressemitteilung, 23.12.2023

Wer Sozialabbau betreibt wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugDie Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare Leistungen. Sie decken das Existenzminimum ab und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Forderung, die Anpassung der Regelsätze auszusetzen, kommt faktisch einer Kürzung gleich. Damit fordert die FDP zum Bruch der Verfassung auf. Mit der dogmatischen Beschränkung auf Haushaltskonsolidierung und der Zielsetzung eines schlanken Staats blockiert die FDP jede dringend notwendige Investition in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Mit der populistischen Forderung das Bürgergeld zu kürzen, möchte die FDP offenbar 6 Millionen Menschen in bitterste Armut stürzen.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Die geplanten Sozialkürzungen und die Hetze gegen Erwerbslose, Niedrigelöhner und andere Arme gefährdet nicht nur die Existenz vieler Menschen, sondern sorgt auch zunehmend für Frust und Hass innerhalb der Bevölkerung, fördert Politikverdrossenheit und treibt die Gesellschaft immer weiter in die Arme der rechtsextremen AfD. Das ist aktuell nicht das alleinige Werk der FDP, sondern genauso das von CDU/CSU und weiteren vermeintlich demokratischen Parteien. Wir wenden uns direkt an die verantwortlichen Parteien und fordern: keine Kürzungen sozialer Leistungen in diesem Land, stattdessen Investitionen in Gesellschaft, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz und für Demokratie!

Die FDP möchte am 13. Januar 2024 im Barmer Bahnhof mit den Wuppertaler*innen „auf das vergangene und spannende politische Jahr 2023 zurückblicken und auf das neue Jahr 2024 anstoßen“. Wir sehen angesichts der bevorstehenden Kürzungen keinen Grund zum Feiern, sondern zum Protest gegen diese fatale Politik!

Der Verein Tacheles ruft deshalb dazu auf, den Damen und Herren der FDP klarzumachen, dass wir ihre Politik nicht wollen, dass diese der Gesellschaft schadet, dass wir keine Sozialkürzungen akzeptieren werden, und dass jetzt dringend umverteilt werden muss!

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,
ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen Neujahrsempfang und stellen klar:

Keine Sozialkürzungen - stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!


Via Tacheles e.V.

Gut zu wissen: Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Ein positiver Coronatest
Ein positiver Coronatest
Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen zum Beschluss: „Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden. Hier knüpfen wir an und setzen mit dem heutigen Beschluss den gesetzlichen Auftrag einer dauerhaften Regelung um. Wir stehen in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gehen davon aus, dass das BMG uns noch heute das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung zukommen lässt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Krankschreibung zweiter Klasse. Unsere Regelungen zur telefonischen Krankschreibung tragen der besonderen Verantwortung Rechnung, dass Krankschreibungen eine hohe arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftliche Bedeutung haben. Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss - das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Der Beschlusstext mit den Regelungsdetails wird in Kürze unter folgendem Link veröffentlicht: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie | Beschlüsse

Hintergrund: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA
Die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit - die sogenannte Krankschreibung - ist in der Regel die Voraussetzung für den Anspruch von gesetzlich Versicherten auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. In der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des G-BA ist festgelegt, welche Regeln dabei gelten. Grundsätzlich gilt, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf.

Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 wurde der G-BA in § 92 Absatz 4a Satz 5 (neu) SGB V beauftragt, bis zum 31. Januar 2024 in seiner AU-RL die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und ausschließlich für in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannten Versicherten auch nach telefonischer Anamnese zu ermöglichen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Telefonische Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Weiterführende Informationen
Themenseite Arbeitsunfähigkeit auf der G-BA-Website


Quelle: GBA, Pressemitteilung 7.1.22023
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