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»L’autorité , voilà donc quelle a été la première idée sociale du genre humain. Et la seconde a été de travailler immédiatement à l’abolition de l’autorité, [...]« Pierre Joseph Proudhon

18. März: Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Die Grafik zum 18. März zeigt eine rote Fahne im Wind mit der Aufschrift "Solidarität" und eine geballte Faust, die sich aus einem vergitterten Fenster reckt. Daneben die Forderung "Freiheit für alle politischen Gefangenen!Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.

Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.

1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Auch 2024 gibt es bundesweit gibt es viele Aktionen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Eine Übersicht gibt es beim Bundesvorstand der Roten Hilfe.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Lektüre der diesjährigen Sonderausgabe der Rote Hilfe Zeitung, die in diversen linken Publikationen beigelegt oder hier als PDF Download verfügbar ist.

Weitere Literaturempfehlungen:


Wir fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange – und von Mumia Abu-Jamal.

Nun hat es laut internationaler Presse mit enormer Verspätung endlich auch Bundeskanzler Olaf Scholz gesagt: „Ich bin der Meinung, dass es schon gut wäre, wenn die britischen Gerichte ihm [Julian Assange] den notwendigen Schutz gewähren, weil er ja doch mit Verfolgung in den USA rechnen muss, angesichts der Tatsache, dass er amerikanische Staatsgeheimnisse verraten hat“ 1

Und, wohl wahr: Julian Assange bekäme in den USA wohl kaum eine Chance, denn seine Verurteilung dort ist eben politisch gewollt. Die USA skandalisieren es als „Verrat“, dass Assange mit WikiLeaks ihre Verbrechen aufgedeckt hat. Die Parallelen zu Deutschland im März 2024 sind unübersehbar. Nach „Taurusgate“ gilt die Erregung der angeblichen Führungsschwäche des Bundeskanzlers und dem „Verrat“ der geheimen Gespräche des Führungsstabes der Luftwaffe - und nicht der Tatsache, dass in diesen Gesprächen Szenarien durchgespielt wurden, die leicht zum Dritten Weltkrieg führen können.

Wir halten fest: Was immer man sonst von Bundeskanzler Olaf Scholz hält, hier hat er einmal das Richtige getan. Zu wünschen wäre, dass sich auch Außenministerin Annalena Baerbock, andere Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestags und andere Politiker*innen und sonstige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der BRD so klar zu Julian Assange äußern.

Dasselbe wünschen wir uns für den seit über 40 Jahren eingekerkerten afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal, denn auch er hat sich im Verlauf seiner gesamten journalistischen Karriere vor und nach seiner Verhaftung dem Verrat von Staatsgeheimnissen - staatliche Korruption, Polizeibrutalität bis hin zum Mord, ethnische und Klassenunterdrückung in den USA und vieles mehr - gewidmet.

Es handelt sich bei ihm um einen Vorgängerfall zu dem Julian Assanges. Mumia Abu-Jamal sitzt jetzt das 43. Jahr in Haft, aber nicht etwa, weil ihm ein Verbrechen nachgewiesen worden wäre, sondern weil das Verfahren gegen den kritischen Journalisten laut Amnesty International „durchzogen von politischen Interessen“ war und „den internationalen Mindeststandards zur Sicherung fairer Verfahren nicht genügte“. 2 Nichts anderes erwartet dort auch Assange.

Mumia Abu-Jamal hat in seiner langen Haftzeit viele verschiedene Unschuldsbeweise vorlegen können. Außerdem hat seine Verteidigung zahlreiche Rechtsbrüche im Verfahren belegt: Rassismus bei Staatsanwalt und Richter bei der Juryauswahl, unter Druck erzwungene Zeuginnen- und Zeugenaussagen, monetäre Anreize für Zeugenaussagen durch den Staatsanwalt, ein erfundenes Geständnis, Falschinformation der Jury durch den Staatsanwalt in der Phase der Strafzumessung, rassistische Voreingenommenheit des vorsitzenden Richters, illegale Abweisung von Berufungswegen, zurückgehaltene Akten mit Unschuldsindizien…

Ein Bundesgericht monierte im Jahr 2001 - nach bereits 20 Jahren Haft - jedoch ausschließlich die Falschinformation der Jury durch den Staatsanwalt sowie das Nichteinschreiten des vorsitzenden Richters und setzte lediglich die Todesstrafe gegen den Journalisten aus. Alle anderen Beweise wurden bis heute vor keiner Jury oder auch nur einer gerichtlichen Beweisanhörung gewürdigt, obwohl bereits 2018 ein Richter letzteres angeordnet hatte. Ihm wurde daraufhin der Fall entzogen und eingestellt, und so sitzt Mumia Abu-Jamal bis heute in Haft.

Der fast 70 Jahre alte Gefangene leidet inzwischen gesundheitlich stark unter den Haftbedingungen. 2016 wurde eine altersbedingte Diabetes (Typ II) bei ihm festgestellt. Bis heute bekommt er keine adäquate Ernährung. Die Herztherapie, die er 2021 nach einer Operation mit zwei Bypässen verschrieben bekam, wurde bis heute nicht durchgeführt. Im Gegenteil - mit Verweis auf seine Erkrankung bekommt er fast nie die Erlaubnis, an Übungen oder dem Hofgang teilzunehmen, was seine gesundheitliche Beeinträchtigung stetig weiter vergrößert.

Mumia Abu-Jamal überlebte 29 Jahre Isolationshaft, die nach Definition der UN Folter darstellt, wenn sie gegen einen Gefangenen länger als 15 Tage praktiziert wird. Er hatte bei seiner Inhaftierung 1981 im Alter von 27 Jahren eine gute Gesundheit. Davon kann inzwischen keine Rede mehr sein.

Julian Assange ist nicht nur bedeutend älter als Mumia bei seinem Haftantritt. Gesundheitlich und juristisch hat er in den USA ähnliche Herausforderungen zu erwarten. Nach fünf Jahren strenger Untersuchungshaft wirft diese Behandlung ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Pressefreiheit in den USA, aber auch in Europa, wo (jetzt nicht mehr so) lautes Schweigen von Regierungsvertreterinnen und -vertretern seinen Fall begleitet. Vage Versprechen, er könne die zu erwartende Haft in Australien absitzen, sagen nichts über die Dauer der Untersuchungshaft und des Verfahrens aus. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich das über Jahrzehnte hinziehen kann. Eine Auslieferung Assanges käme wie bei Abu-Jamal der Todesstrafe unter anderem Namen gleich.

1 Zitiert unter anderem in Spiegel, 4. März 2024

2 USA: A Life in the Balance - The Case of Mumia Abu-Jamal. By Amnesty International, 17 February 2000, Index number: AMR 51/001/2000;


Quelle: Bundesweites Netzwerk gegen die Todesstrafe - Berlin - Frankfurt a. M. - Heidelberg - Nürnberg


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