trueten.de

»I'll be as dirty as I please, and I like to be dirty, and I will be dirty!« Emily Brontë

Gegen rechte Hetze und Hass, für Demokratie, Menschlichkeit und Vielfalt!

Resolution der VII 04 Sitzung des Gewerkschaftsrates vom 26. bis 27. Juni 2024 in Berlin

Das Bild zeigt die Vorschau der Resolution von ver.di
Klick auf die Vorschau öffnet das Originaldokument als PDF
Angesichts des anstehenden Bundesparteitags der AFD vom 28. bis 30. Juni 2024 in Essen und aus tiefster gewerkschaftlicher Überzeugung bekräftigt der Gewerkschaftsrat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft die bereits bei den letzten Bundeskongressen beschlossene Haltung, dass es einen unauflösbaren Widerspruch zwischen unserer gelebten gewerkschaftlichen Solidarität sowie dem entschlossenen Kampf für gute Arbeit auf der einen Seite und dem rechtspopulistischem und rechtsextremistischem Weltbild, wie es insbesondere von der AFD verkörpert wird, auf der anderen Seite gibt.

Ob Lohnsteigerungen, Tarifbindung, bezahlbarer Wohnraum, armutsfeste Renten, soziale Sicherheit, gute Bildung oder Arbeitnehmer*innenrechte - die AfD bietet keine Lösungen an. Im Gegenteil, sie vertritt in arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Belangen eine neoliberale Politik sowie ein reaktionäres Frauen- und Familienbild. Beschäftigte, Azubis, Studierende, Erwerblose, Frauen oder Rentner*innen können von der AFD keine Verbesserungen erwarten. Vielmehr ist zu befürchten, dass es einen
massiven Angriff auf den Sozialstaat gibt. Die AfD setzt auf Steuersenkungen, u.a. für Spitzenverdienende und Erben; bei den Sozialleistungen möchte sie stärkere Einschnitte vornehmen und einem späteren Renteneintritt steht sie offen gegenüber.

Außerdem spricht sie sich gegen einen höheren Mindestlohn und mehr Mieterschutz aus.

Der Antifaschismus gehört zum Gründungsgedanken der Gewerkschaften. Ihn aufzuweichen, würde uns zerreißen und macht Platz für antidemokratische und rassistische Kräfte.

Wir stehen für Demokratie ein und werben auf allen Ebenen für sie.
Wir stellen uns rechter Hetze und Hass konsequent entgegen.
Wir treten für Menschlichkeit und Vielfalt ein.

Im Kampf für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft kommt uns als Gewerkschaft eine wichtige Rolle zu:
Jede Gliederung der ver.di kann und muss AfD-Mitgliedern und Sympathisanten gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass wir für gänzlich andere Werte stehen. Unsere Aufgabe als Gewerkschaft ist es, aktiv auf Beschäftigte zuzugehen, die sich die Argumentation rechter Parolen zu eigen machen, um sie aufzuklären. Aber auch Mitglieder, die sich nachweislich in Wort, Schrift oder Tat rechtsextrem, rassistisch, menschenverachtend, demokratiefeindlich oder gewerkschaftsfeindlich äußern, für entsprechende Organisationen werben oder darin Mandate bekleiden, im Rahmen der satzungsrechtlichen Möglichkeiten von gewerkschaftlichen Funktionen, der Wählbarkeit in gewerkschaftliche Funktionen oder von der Mitgliedschaft auszuschließen.

Quelle: ver.di-Bundesverwaltung, Büro des Gewerkschaftsrates, Paula-Thiede-Ufer 10; 10179 Berlin, gewerkschaftsrat@verdi.de

Bezahlkarten: Erste Beschwerden zu diskriminierender Praxis

Das Foto zeigt Broschüren und Aufkleber des Sächsischen Flüchtlingsrates
Foto: © Sächsischer Flüchtlingsrat
Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten - nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.

Flächendeckende Probleme bei der Einführung der Bezahlkarte


„Seit der Einführung erreichen uns zahlreiche Beschwerden von den Geflüchteten, die diese nutzen müssen. Wochenmärkte, kleinere Lebensmittelläden, Rechtsbeistand oder Sportvereine nehmen die Bezahlkarte nicht an oder haben schlichtweg keine passenden Kartenlesegeräte. Kinder können kein Bargeld mehr für Materialien, Ausflüge oder Essen mit in die Schule nehmen. Auch Überweisungen für Online-Einkäufe - zum Beispiel auf Ebay - sind ausgeschlossen. Das trifft insbesondere Schutzsuchende auf dem Land aufgrund der dort fehlenden Infrastruktur.“ so Dave Schmidtke, Pressesprecher des Sächsischen Flüchtlingsrates.

Beidseitige Blockade: Behörden müssen jede Überweisung freigeben


Schutzsuchende müssen dem Landratsamt für jede Überweisung die IBAN übermitteln, welche dann geprüft und per Hand auf der Bezahlkarte freigegeben werden muss. Schmidtke dazu: „Betroffene aus Bautzen und Hoyerswerda kommen mit Mahnbescheiden sowie Kündigungsandrohungen von Kita, Handyvertrag oder Deutschlandticket in unsere Beratung. Denn Fristen für Zahlungen können nicht eingehalten werden, wenn einige Ämter diese nicht rechtzeitig bewilligen.“

Doch Eingeständnisse von Problemen gibt es von öffentlicher Seite nicht: „Die Bezahlkarte soll um jeden Preis als Erfolg dargestellt werden, dabei ist sie aktuell kein Instrument zum Verwaltungsabbau, sondern blockiert diese. Außerdem nimmt sie Menschen mit Fluchtgeschichte die Möglichkeit auf Selbstbestimmung und demokratische Teilhabe“, so Schmidtke weiter.

Nach welchen Maßgaben die persönliche Freigabe erfolgt und datenschutzrechtlich tragbar ist, bleibt fraglich. Der Leipziger Rechtsanwalt Ralf Höfler sagt: „Der Einsatz der Bezahlkarte zeigt bereits jetzt, dass es zu willkürlichen Entscheidungen einzelner Landkreise in Sachsen kommt.“

50 Euro im Monat sind zu wenig

„Die Gewährung von monatlich lediglich 50 EUR in bar widerspricht meiner Meinung nach der gesetzlichen Intention dahingehend, dass zumindest mit dem gewährten notwendigen persönlichen Bedarf in Höhe von aktuell circa 200 EUR monatlich für Alleinstehende, Geflüchteten ein gewisser Gestaltungsspielraum eröffnet werden sollte“ kritisiert Höfler weiter.

Der monatlich abhebbare Bargeldbetrag von 50 Euro pro erwachsene Person und 10 Euro pro Kind reichen nicht aus, um den Grundbedarf zu decken. Hinzu kommt zum Beispiel im Landkreis Bautzen die Einschränkung, dass lediglich einmal pro Monat Bargeld abgehoben werden darf und die Abhebungsfunktion dann einen Monat lang gesperrt ist. Es ist weiterhin vorgesehen, dass lediglich der „Haushaltsvorstand“ eine Bezahlkarte erhält, sodass die Familienmitglieder nicht unabhängig voneinander ihre Leistungen erhalten und nutzen können. Die Nutzung der Karte ist auf Sachsen beschränkt, was die Betroffenen in ihrer Mobilität direkt einschränkt.

Sozialleistungen als „Pull-Faktor“ wissenschaftlich widerlegt

Das Sächsische Innenministerium begründet die Einführung der Bezahlkarte fälschlicherweise damit, dass die Sozialleistungen in Deutschland „offensichtlich“ Pull-Faktoren darstellten. Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) widerspricht: „Die Diskussion um die Bezahlkarte stellt einen scheinbaren Zusammenhang von Migration und hohen Sozialleistungen her. Ein Zusammenhang, der bei näherer Betrachtung wissenschaftlich nicht belegt werden kann,“ kritisiert die wissenschaftliche Geschäftsführerin Dr. Noa K. Ha in einer Stellungnahme.

Für die Wahl des Ziellandes sind insbesondere Chancen auf Aufenthalt, demokratische Strukturen oder Community-Netzwerke von Bedeutung1. Schmidtke bestätigt: „Auch wir sehen keinerlei Effekt auf die Zugangszahlen von Schutzsuchenden durch Bezahlkarten. Wer vor Diktaturen, Krieg und Elend flieht, interessiert sich nicht für Sozialleistungen. Diese Debatte festigt lediglich das diskriminierende Klischee des arbeitsunwilligen Geflüchteten.“

Fußnote:
Wissenschaftliche Einschätzungen zur Bezahlkarte für Geflüchtete




Quelle: Flüchtlingsrat Sachsen
cronjob