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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Offener Brief an den Städtetag Baden-Württemberg

SharePic zum Protest vor dem Deutschen Städtetag in Freiburg am heutigen 27. September, 12:00 vor dem Konzerthaus mit dem Text: "Keine autoritäre und ausgrenzende Bezahlkarte!"Wir fordern den Städtetag Baden-Württemberg, der Donnerstag und Freitag, 26. und 27. September mit über 600 Personen in Freiburg tagt, dazu auf, einer ausgrenzenden autoritären Bezahlkarte eine Absage zu erteilen.

Aktuell steht die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen und Städten an. Das Justizministerium BW hat mehrfach betont, dass alle Geflüchtete, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zu einer autoritären Bezahlkarte verpflichtet werden sollen. Auch wenn sie über ein Konto und eine Girokarte verfügen. Der Anspruch auf ein Basiskonto (gemäß Zahlungskontengesetz) wird damit unterlaufen. Geflüchtete sollen mit der autoritären Bezahlkarte nur noch über einen Barbetrag von 50 € im Monat verfügen, Überweisungen und Online-Dienste sind damit nicht mehr möglich. Der Einkauf bei bestimmten Branchen soll ausgeschlossen und die Nutzung der Karte kann auf ein Postleitzahlengebiet begrenzt werden. Notwendige Überweisungen müssen Geflüchtete bei den Behörden beantragen und erlauben lassen. Dafür wird eine spezielle „Whitelist“ eingerichtet. Diese und weitere Einschränkungen führen zu einer behördlich digitalen Gängelung der Betroffenen, die damit in die Autonomie und die Selbstbestimmung der Betroffenen eingreift und die Nutzer:innen öffentlich stigmatisiert.

Begründet wird die Einführung der Bezahlkarte mit dem Unterbinden von Rückzahlungen in Herkunftsländer und der Senkung der sogenannten Pull-Faktoren. Dabei liegen dem Bundesinnenministerium (Stand 19.03.2024) für die letzten fünf Jahre „keine Erkenntnisse“ zu Auslandsüberweisungen von Asylbewerber:innen vor. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales (08.04.024) betonte eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen, dass die Höhe von Sozialleistungen nicht entscheidend für Migrationsbewegungen ist.

Dabei erhalten Geflüchtete im Existenzsicherungsrecht bereits die niedrigsten Leistungen zum Überleben. Zahlreiche Einzelpersonen in Baden-Württemberg erhalten, entgegen höchstrichterlicher Entscheidung, noch weniger. Mit dem minimalen Existenzgeld, das mehr als 100 € weniger beträgt im Vergleich zum Bürgergeld (563 €/Monat Einzelpersonen), müssen die Menschen im Monat auskommen. Geregelt ist dies alles in einem speziellen Gesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein 30 Jahre altes Gesetz, in der die soziale Ausgrenzung von Geflüchteten festgeschrieben ist und worin ein national-autoritärer Sozialstaat sichtbar wird.

Am 6. November 2023 hat der Städtetag von Baden-Württemberg eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut herausgegeben: „Die Einführung einer Bezahlkarte begrüßen wir. Als Städte wollen wir jedoch eine unkomplizierte und praktikable Lösung. Wir brauchen einen Weg, der effizient ist und den Fokus auf die Unterstützung der Geflüchteten legt, ohne die Ressourcen der Städte übermäßig zu belasten.“

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz §2 (4) ist die untere Verwaltungsbehörde (Kreise) für die von ihr erlassenen Verwaltungsakte auf dem Gebiet des AsylbLG zuständig. Damit sind die örtlichen Behörden zwingend verpflichtet die Verfügung der Bezahlkarte in jedem Einzelfall zu begründen. Dazu muss eine schriftliche Anhörung stattfinden. Ein Änderungsbescheid muss ergehen und es wird zu Widersprüchen und Klagen kommen. All dieser Verwaltungsaufwand wird auf die Behörden zukommen. Das entspricht jedoch keiner „unkomplizierten und praktikablen Lösung“ für die Städte und überhaupt nicht für Geflüchtete.

Wir fordern den Städtetag Baden-Württemberg auf, sich gegen die Einführung einer „autoritären“ ausgrenzenden Bezahlkarte in Baden-Württemberg auszusprechen. Intervenieren Sie auf Landesebene gegen jede Verpflichtung die Stadt- und Landkreise dazu zwingt eine autoritäre Bezahlkarte gegen Geflüchtete durchzusetzen.

Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg „fördert die Gemeinde in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner.“ Geflüchtete sind gleichfalls Einwohner einer Gemeinde.

Gegen jede Ausgrenzung, gegen jeden Rassismus!
Keine autoritäre ausgrenzende Bezahlkarte die in Grundrechte eingreift.


Initiative „Bezahlkarte Stoppen“ Freiburg
Aktion Bleiberecht Freiburg
Kampagne „Soziale Rechte für ALLE“ (Gruppe Freiburg)

Quelle: Offener Brief, 26. September 2024 (PDF)

Stadtteilzentrum Gasparitsch: 10 Jahresfest am 19. Oktober 2024

Das SharePic zum 10 järigen Jubiläumsfest zeigt eine Zeichnung mit Hans Gasparitsch, dem Namensgeber des Zentrums sowie die Eckdaten aus dem TextbeitragDas selbstverwaltete Stadtteilzentrum Gasparitsch feiert mit einem Straßenfest nicht nur das eigene Jubiläum, sondern vor allem all diejenigen, die das Gasparitsch überhaupt erst möglich machen: die Nachbarschaft und ganz Stuttgart-Ost.

Kommt vorbei und feiern wir gemeinsam die vergangenen und kommenden großartigen Jahre im Stuttgarter Osten!

Samstag, 19. Oktober, 14-22 Uhr (+ Aftershow Party)
Stadtteilzentrum Gasparitsch
Rotenbergstr. 125, U4 Ostendplatz, U9 Raitelsberg (gegenüber der Gaststätte Friedenau)

Hier findet ihr den geplanten groben Ablauf für unser Fest… Es kann aber auch immer zu kleinen und größeren Verschiebungen kommen.

Ablauf

ab 14 Uhr:
  • Kinderprogramm
  • Kaffee & Kuchen
  • kaltes Buffet
  • Quiz

16:00 Uhr: Live-Musik mit Dave Collide (Singer/Songwriter)

ab 18:30 Uhr:
  • warmes leckeres Essen
  • bis 18:30 Uhr: Quizabgabe

ab 19:30 Uhr
  • Quizauflösung

ab 20:15 Uhr
  • Live Musik mit bellalebwohl (kantig, roh & tanzbar)

Information zum Namensgeber des Stadtteilzentrums

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