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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

AfD ist nachweislich verfassungswidrig – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt nach einem Jahr Arbeit umfassendes wissenschaftliches Gutachten vor

Das Foto zeigt zwei Personen von hinten betrachtet, die auf einem Notebook eine Netzwerkanalyse betrachten, die dei Verbindungen zwischen Alice Weidel und anderen innerhalb der AfD aufschlüsselt. Daneben auf dem geteilten Bildschirm ein Artikel der LTO zur Verfassungswidrigkeit der AfD.
Foto: © Bernhard Leitner | Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute in der Bundespressekonferenz das bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ (AfD) vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeutet: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.

Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen hat das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigt.

„Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, betont Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt: Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein. Diese und andere Entwicklungen zeigen: Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt. Auffällig ist in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeigt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und – anders als die NPD – das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

In einigen Bereichen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich Äußerungen und Pläne der Partei (noch) nicht so verdichten, dass auch sie die Verfassungswidrigkeit der Partei begründen. Das betrifft z. B. die Aspekte Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Diese Teilbeurteilungen ändern jedoch nichts am Gesamtergebnis der Verfassungswidrigkeit der Partei.

Die Expert*innen sammelten, analysierten und bewerteten über drei Millionen Datenpunkte zur AfD. Dazu gehörten Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social Media-Posts. Sie untersuchten alle Ebenen der Partei und stützen ihre Einschätzung auf mehr als 2.500 Belege. Das AfD-Gutachten ist die erste umfassende Untersuchung, die die Partei nach den Maßstäben untersucht, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Es füllt wichtige Lücken, die beispielsweise durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz offenblieben.

“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.

Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung hat die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.

Eine interaktive Aufarbeitung der Ergebnisse und das Gutachten im Volltext findet sich hier.


Quelle: Pressemitteilung

Über die GFF:
Die GFF verteidigt seit 2015 die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin nutzt sie strategische Gerichtsverfahren, wenn Staat oder Unternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Seit 2015 hat die GFF mehr als 45 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. In etwa 75 Prozent der bereits entschiedenen Verfassungsbeschwerden erzielte die GFF mindestens einen Teilerfolg.

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