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»Die Flut sagte zum Fischer: Für das Toben meiner Wellen gibt es viele Gründe. Der wichtigste davon ist, dass ich für die Freiheit der Fische und gegen das Netz bin.« Sherko Bekas

Lesung anlässlich des 50. Jahrestages des Ausbruchs aus dem Frauenknast Lehrter Straße 61 in Westberlin

Das Cover des Buches zeigt das historische Foto nach dem Ausbruch, als  zwei Polizeibeamte zum Fenster der Zelle hochschauen. Dazu Angaben zum Buch.
Herausgeber ‏ : ‎ Immergrün e.V.
Erscheinungstermin ‏ : ‎ 13. Mai 2026
Seitenzahl der Print-Ausgabe ‏ : ‎ 400 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 3910281222
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3910281226
K9 MITTWOCH 8. JULI 2026 - 19 Uhr

„Als wir es das erste Mal gesehen haben, war das wie eine Offenbarung: ein Fenster ohne Gitter!“

Am 7. Juli 1976 gelang Monika Berberich zusammen mit den drei anderen Gefangenen: Gabriele Rollnik, Juliane Plambeck und Inge Viett, alle aus der RAF und der Bewegung 2. Juni, die Flucht aus dem Frauenknast Lehrter Straße 61 in Westberlin. Sie überwältigten zwei Schließerinnen und seilten sich an Bettlaken ab.

Wir erinnern uns diesem unbedingten Willen nach Freiheit und laden einen Tag nach dem 50. Jahrestag der Befreiung zur Lesung, Buchvorstellung, Informationen und Diskussion ein. Jemensch aus dem Verlag immergrün liest aus dem Kapitel „Das vierzehnte Treffen: Der Ausbruch“ aus dem Buch: Der Kern ist unzerstörbar, Versuch einer Annäherung. Gespräche mit Monika Berberich.

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AfD ist nachweislich verfassungswidrig – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt nach einem Jahr Arbeit umfassendes wissenschaftliches Gutachten vor

Das Foto zeigt zwei Personen von hinten betrachtet, die auf einem Notebook eine Netzwerkanalyse betrachten, die dei Verbindungen zwischen Alice Weidel und anderen innerhalb der AfD aufschlüsselt. Daneben auf dem geteilten Bildschirm ein Artikel der LTO zur Verfassungswidrigkeit der AfD.
Foto: © Bernhard Leitner | Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute in der Bundespressekonferenz das bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ (AfD) vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeutet: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.

Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen hat das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigt.

„Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, betont Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt: Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein. Diese und andere Entwicklungen zeigen: Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt. Auffällig ist in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeigt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und – anders als die NPD – das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

In einigen Bereichen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich Äußerungen und Pläne der Partei (noch) nicht so verdichten, dass auch sie die Verfassungswidrigkeit der Partei begründen. Das betrifft z. B. die Aspekte Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Diese Teilbeurteilungen ändern jedoch nichts am Gesamtergebnis der Verfassungswidrigkeit der Partei.

Die Expert*innen sammelten, analysierten und bewerteten über drei Millionen Datenpunkte zur AfD. Dazu gehörten Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social Media-Posts. Sie untersuchten alle Ebenen der Partei und stützen ihre Einschätzung auf mehr als 2.500 Belege. Das AfD-Gutachten ist die erste umfassende Untersuchung, die die Partei nach den Maßstäben untersucht, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Es füllt wichtige Lücken, die beispielsweise durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz offenblieben.

“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.

Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung hat die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.

Eine interaktive Aufarbeitung der Ergebnisse und das Gutachten im Volltext findet sich hier.


Quelle: Pressemitteilung

Über die GFF:
Die GFF verteidigt seit 2015 die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin nutzt sie strategische Gerichtsverfahren, wenn Staat oder Unternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Seit 2015 hat die GFF mehr als 45 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. In etwa 75 Prozent der bereits entschiedenen Verfassungsbeschwerden erzielte die GFF mindestens einen Teilerfolg.

Berlin: Demo gegen KI-Videoüberwachung und die digitale Aufrüstung der Polizei

Das Foto von © Björn Obmann zeigt das Transsparent mit dem Text "Gegen die digitale Aufrüstung der Polizei" sowie vier verpixelte Träger*innen
Foto: © Björn Obmann via Umbruch Bildarchiv
Noch vor der Sommerpause will der Bundestag ein massives Überwachungspaket beschließen – mit KI-Fahndung, biometrischem Internetabgleich und Palantir-Software für die Polizei. Über 1.000 Menschen protestierten am 13. Juni 2026 in Berlin gegen die geplante digitale Aufrüstung und Massenüberwachung. Die Demonstration zog lautstark und begleitet von Pyro und Rauch von der Warschauer Straße zum Görlitzer Park und weiter zum Rio-Reiser-Platz.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Die Bundesregierung plant, Polizei und BAMF zu erlauben, Gesichtsbilder und Stimmen mit dem gesamten öffentlichen Internet abzugleichen. Auch der Einsatz dystopischer Programme wie Palantir & Co soll kommen – und dazu sollen gigantische Datenmengen zur automatisierten Analyse zusammengezogen werden. Massenhaft dürften persönliche Daten außerdem ohne Anonymisierung zum Training von Polizei-KI genutzt und an private Unternehmen weitergegeben werden. Der Bundesrat möchte diese Gesetzentwürfe durch Befugnisse zur Live-Gesichtserkennung noch weiter verschärfen. Zugleich gibt es einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung.
Der schwarz-rote Senat in Berlin will die Polizei zudem aufrüsten mit KI-gesteuerten Kameras an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten (KBOs) wie zum Beispiel in der Rigaer Straße oder dem Görlitzer Park.

Es reicht! Dagegen gehen wir lautstark auf die Straße!

Links

GEAS - Reform: "Ab dann werden viele Rechte für Schutzsuchende und Migrant*innen nicht mehr gelten."

Start der Demonstration vom Europaplatz Weil am Rhein. Es sind jede Menge verpixelte Menschen zu sehen, mehrere davon hinter dem Frottransparent mit dem Text "Solidarité sans frontière"
Dreiländerdemonstration 18. APRIL 2026 in Basel, weil am Rhein und Huningue
Heute am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Damit wird ein politischer Transformationsprozess fortgeführt, im Zuge dessen eine autoritäre, rassistische und undemokratische Politik in Europa implementiert wird. Ab dann werden viele Rechte für Schutzsuchende und Migrant*innen nicht mehr gelten. Konservative in Europa übernehmen nun Positionen von Rechtsextremisten.

Mit dem GEAS werden vor allem die Asyl- und Gerichtsverfahrensrechte von Geflüchteten und damit die Rechtsprechung, die Gerichte und letztlich die Rechtsstaatlichkeit selbst intensiv angegriffen. So wird der Zugang zu Gerichtsverfahren unmöglich gemacht, erschwert und Fristen werden verkürzt. Geflüchtete Menschen können nach dem GEAS schneller und länger inhaftiert werden.

Auf sozialer und rechtlicher Ebene wird eine feindliche Umgebung für Geflüchtete geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Politik des „Aushungerns“, d. h. von Leistungskürzungen und Leistungsausschlüssen. Mit der Umsetzung von GEAS wird die Politik der feindlichen Umgebung für geflüchtete Menschen u. a. in Form von geschlossenen Lagern an den Außengrenzen sowie mit sogenannten Sekundärmigrationszentren weiterverfolgt.

Grenzen stellen stets einen Bruch mit der Verwirklichung der universellen Menschenrechte dar. Sie sind ein überholtes politisches Konstrukt des Nationalstaates. Zwar hat sich der Staat auf vielen Ebenen internationalisiert, jedoch kaum in der sozialen Frage. Der Nationalstaat ist heute selbst das größte Hindernis bei der Lösung umfassender weltweiter Probleme.

Dagegen positionieren wir uns als Aktion Bleiberecht im Dreiländernetzwerks „Solidarité sans frontière“ gemeinsam mit all den solidarischen Projekten und Initiativen. Wir rufen alle demokratischen Kräfte in der Dreiländerregion dazu auf, sich einzumischen, wo immer es möglich ist und sich unserem Protest anzuschließen.

Seit 2015 kommt es zu einer verstärkten Militarisierung der EU-Außengrenzen und zu einer Aufrüstung der Polizei. Mit einer Non-Arrival-Politik soll verhindert werden, dass Geflüchtete den europäischen Kontinent erreichen und ein Asylverfahren durchlaufen. Dazu dient auch die Kriminalisierung von Geflüchteten und der solidarischen Flüchtlingsarbeit. Seit 2018 beobachten wir eine Zunahme von Gewalt, Rechtsverstößen und rechtswidrigen Zurückweisungen an den Grenzen, sogar an den EU-Binnengrenzen. Allein an der französisch-italienischen und der französisch-spanischen Grenze sind seit 2015 mindestens 73 Geflüchtete gestorben. Mittlerweile befinden sich an 15,5 Prozent (2008 Kilometer) der europäischen Landesgrenzen Stacheldrahtzäune und Grenztechnologien. Bei der Jahrhundertwende waren es noch 1,7 %.

Im Jahr 2025 stellten, gemessen an der Gesamtbevölkerung in Europa 0,148 Prozent Menschen einen Asylerstantrag. Die sogenannten irregulären Einreisen („Fake Illegals“) lagen 2025 bei 0,02 Prozent der Gesamteinreisen nach Europa. Die Gesamtkosten für „Migrations- und Grenzmangement“ beliefen im Jahr 2025 rund 2,5 % des Gesamt EU-Haushalts. Für andere Zwecke wurden 97,5 Prozent ausgegeben. Trotz dieses Verhältnisses steht das Thema Migration immer wieder im Zentrum einer einseitig geführten autoritären politischen Debatte. Diese Debatten dienen nachweislich einem Ziel: dem Abbau der Demokratie in Europa. Dieser Prozess wird nicht bei Geflüchteten haltmachen.

Diese Politik hat die Diskussion im Bereich der Migration längst verlassen und erreicht nun auch andere sozial ausgegrenzte und diskriminierte Gruppen. Im Hinblick auf die zunehmende Obdachlosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und den europaweiten Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist außerdem zu beobachten, dass die Wohnsubstandards in Lagern für Geflüchtete Eingang in eine städtische Billigbauweise (Flüchtlingsbaurecht) finden. Selbst Kontrollmechanismen der Lager werden übernommen.

Obwohl in Europa noch nie so viel Reichtum angehäuft wurde, ist die Mehrheit der politischen Akteur*innen in den Parlamenten nicht willens, soziale Verantwortung für die Auswirkungen ihres politischen und wirtschaftlichen Handelns zu übernehmen. Ihre Politik verschärft Krisen, spaltet Gesellschaften und greift elementare soziale Rechte nicht nur von Geflüchteten an.

Anlässlich einer Veranstaltungsreihe zum Thema Grenzen in Freiburg hat sich im Januar 2026 erstmals das Dreiländer-Netzwerk „Solidarité sans frontière“ gebildet. Am 18. April mobilisierte das Netzwerk rund 600 Personen für eine trinationale Demonstration im Dreiländereck gegen die Reform des GEAS. Das Netzwerk ruft Gruppen und Organisationen in der Nordwestschweiz, dem Elsass und Baden dazu auf, sich für kommende gemeinsame Treffen, Aktionen und Demonstrationen anzuschließen.

Quelle: Aktion Bleiberecht Freiburg, aktiv im Dreiländernetzwerk „Solidarité sans frontière“ 12. Juni 2026


Wer kennt schon MKULTRA?

Das Foto zeigt einen Menschen in einem ABC Schutzanzug, der einen Kaninchenkäfig trägt. Darin sitzt ein Kaninchen zur Überprüfung auf Undichtigkeiten in einer Sarin-Nervengas-Produktionsanlage im Rocky Mountain Arsenal, Commerce City, Colorado, 20. März 1970
Kaninchen zur Überprüfung auf Undichtigkeiten in einer Sarin-Nervengas-Produktionsanlage im Rocky Mountain Arsenal, Commerce City, Colorado, 20. März 1970
Es hört sich an wie die schönste Verschwörungstheorie, ist aber weit davon entfernt, sondern im Gegenteil von verschiedenstens Seiten wissenschaftlich dokumentiert, vom US-Kongress und verschiedenen Untersuchungsausschüssen von allen Seiten beleuchtet, verurteilt und verdammt:

Wissenschaftler füllten heute vor sechzig Jahren Glühbirnen mit Bacillus-globigii-Bakterien aka "BG" und heute als Bacillus atrophaeus geläufig und zerschlugen sie anschließend auf den Gleisen der New Yorker U-Bahn. Die Bakterien verbreiteten sich kilometerweit im gesamten U-Bahn-Netz, wurden von Tausenden von Zivilisten eingeatmet und setzten sich auf deren Kleidung ab. Bis zum 10. Juni waren 1 Million New Yorker dem Bakterium ausgesetzt. Dies war nur eines von vielen Experimenten zur biologischen und chemischen Kriegsführung, die an US-Zivilisten durchgeführt wurden. Natürlich gab es Tausende von US-Soldaten, Gefangenen, Zivilisten und Indigenen, die während Atomwaffentests absichtlich und/oder versehentlich Strahlung ausgesetzt waren und im Rahmen des MKULTRA-Programms unwissentlich starken psychedelischen Drogen ausgesetzt wurden.

Das US-amerikanische Programm für biologische Versuche begann offiziell 1943 mit der Gründung der U.S. Army Biological Warfare Laboratories in Camp Detrick (heute Fort Detrick) in Frederick, Maryland. Die Regierung begann mit der Bevorratung von Bacillus anthracis (Anthrax), Francisella tularensis (Tularämie), Brucella spp. (Brucellose), Coxiella burnetii (Q-Fieber), das venezolanische Pferdeenzephalitis-Virus, Botulinumtoxin (Botulismus) und Staphylokokken-Enterotoxin B. Allerdings hatte die Regierung bereits während des Ersten Weltkriegs Ricin getestet.

1950 führte die US-Marine vor der Küste von San Francisco die Operation Sea-Spray durch, bei der zwei Bakterienarten, Bacillus globigii und Serratia marcescens, in die Luft versprüht wurden. Elf Menschen wurden nach dem Test in San Francisco mit schweren bakteriellen Infektionen ins Krankenhaus eingeliefert. Fast jeder Einwohner der Stadt war dem Erreger ausgesetzt gewesen. Einer von ihnen starb. 1951 wurden im Norfolk Naval Supply Center in Virginia Tests durchgeführt, bei denen Pilzsporen unter der überwiegend afroamerikanischen Belegschaft verteilt wurden, um die rassistische Theorie zu überprüfen, dass Schwarze anfälliger für Pilzerkrankungen seien als Weiße. Ebenfalls in den 1950er Jahren wurde Zinkcadmiumsulfid per Flugzeug über eine Reihe von Städten, darunter St. Louis und Minneapolis, versprüht. Ebenfalls in den 1950er Jahren wurden mehrere Journalisten wegen Aufruhrs vor Gericht gestellt, weil sie berichtet hatten, dass die USA während des Koreakriegs biologische Waffen eingesetzt hatten. Im Rahmen der Operation Whitecoat (1954–1973) wurden freiwillige Siebenten-Tags-Adventisten der Tularämie ausgesetzt.

Die Freilandversuche wurden bis in die 1960er Jahre fortgesetzt. 1965 verbreiteten sie Bakterien im gesamten Washingtoner National Airport, und 1966 führten sie einen Test in der New Yorker U-Bahn durch. Präsident Nixon soll 1969 dem offensiven Biowaffenprogramm der Vereinigten Staaten ein Ende gesetzt haben. Biowaffen sind gemäß den Genfer Protokollen von 1925 verboten, die die USA jedoch erst 1975 ratifizierten – im selben Jahr, in dem sie auch die Biowaffenkonvention ratifizierten.

Die Existenz solcher Programme ist hierzulande eher politisch und geschichtlich interessierten Menschen bekannt und erreichte das Bewußtsein eher im kulturellen Bereich: Ken Kesey verarbeitete seine Erfahrungen als Testperson in dem 1962 erschienenen Buch Einer flog über das Kuckucksnest, das 1975 unter demselben Namen verfilmt wurde. Der 2003 veröffentlichte Roman Shutter Island von Dennis Lehane thematisiert ebenfalls Menschenversuche in den Vereinigten Staaten dieser Zeit und wurde 2010 verfilmt. Die 2017 erschienene Serie Wormwood beschäftigt sich mit den Todesumständen von Frank Olson. Stephen Kings Roman Feuerkind von 1980 thematisiert ebenfalls als harmlose Medikamentenstudien getarnte Menschenversuche mit starken Halluzinogenen durch einen Geheimdienst ähnlich der CIA, wodurch zwei Probanden übersinnliche Fähigkeiten entwickeln und diese auch (in Form von Pyrokinese) an ihre Tochter vererben.

Über MKULTRA entstanden die Dokumentationen von Stefan Albrecht und Johannes Schäfer Die Dressierten Killer (4. August 2002/ZDF) sowie Deckname Artischocke von Egmont R. Koch und Michael Wech (12. August 2002/ARD) und eine Reihe von Spielfilmen, darunter Fletcher’s Visionen (1997), Experiment Killing Room (2009) und American Ultra (2015). Auch die TV-Serie Stranger Things nimmt auf das MKULTRA-Programm Bezug.


MKULTRA ist allerdings nicht das einzige derartig menschenverachtende Programm. So existierte bekanntlich mit COINTELPRO und dem ähnelnde Programme wie Operation CHAOS aber auch die anderen (selbstredend "rechtswidrigen") CIA Programme HTLINGUAL (HGLINGUAL), Project 2, Project MERRIMAC, Project RESISTANCE, Domestic Contact Service etc. bis hin zum inflationären Einsatz von Heroin und anderen Drogen zur Heroin gezielt gegen die die schwarze Bürgerrechtsbewegung und Zerstörung des afroamerikanischen Widerstandes beispielsweise der Black Panther Party (BPP).

Aber das ist eine andere Geschichte...

Quelle: Mike Dunn, WikiPedia, eigene Ergänzungen


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