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»Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.« Arthur Schopenhauer

Eliane Weimann solidarisch unterstützen

Wir hatten hier mehrfach über den Fall der Diplom Betriebswirtin Eliane Weimann berichtet, die gegen ihre inzwischen 3. Kündigung durch die Stuttgarter Volksbank AG klagt. Der Fall von Frau Weimann steht für eine offenbar verbreitete Praxis im Umgang mit Müttern, die nach dem Ende des Erziehungsurlaubes aus dem Job gemobbt werden. Eine solidarische Unterstützung ist daher notwendig. Die Ludwigsburger Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hatte in Sachen Eliane Weimann vs. Volksbank Stuttgart nach der Verhandlung am 31. Januar einen neuen Kammertermin angesetzt.

Ludwigsburger Kammer

Dazu ging eine Mail an die LabourNet Redaktion:
„Im Fall Weimann, soll es nun endlich eine Entscheidung geben.
Termin Arbeitsgericht Stuttgart Aussenkammer Ludwigsburg, Friedrichstraße 5 (nahe Bahnhof) am 24.4. 2008 um 10.00 Uhr.
Nun endlich hat das Gericht den Kammertermin, der zum ersten Mal am 6.12.2007 sein sollte und erneut im Januar vertagt wurde, auf den 24.4. angesetzt. Frau Weimann arbeitete in der Stuttgarter Volksbank AG seit vielen Jahren. Sie bekam ein Kind, wollte gegen den Willen des Vorstandes ihr Recht auf Arbeit nach der Erziehungszeit wahrnehmen -“ und kämpft jetzt gegen die 3. Kündigung in Folge. Die ersten beiden hat die Bank zurückgenommen, nachdem durch eine Reihe von Gerichtsterminen klar war dass die Bank nicht gewinnen kann. Am Tag der Rücknahme der 2. Kündigung wurde die 3. Kündigung rausgeschickt. Der Fall war mehrfach in den Stuttgarter Zeitungen , auch im Stern letztes Jahr, in der Fernseh-Landesschau -“ wir wollen wieder die Presse nutzen und brauchen deshalb viele viele viele Unterstützer, damit die Bilder gut werden und keine 4. Kündigung folgt wegen der negativen Einstellung der Öffentlichkeit gegen die Bank. Bitte an alle, die Zeit haben: Unterstützt Frau Weimann! Vielen Dank und uns allen viel Erfolg!“

Siehe auch:
Die Legende von der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
• ver.di: Mutter besteht auf ihrem Recht
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