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»Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.« Goethe

Zukunftsszenario Altersarmut

Schon heute leben 400.000 Rentner in Deutschland nur von Grundsicherung, von der Sozialhilfe für Senioren: 347 Euro im Monat plus Miete und Heizkosten. In zwanzig Jahren ist jeder Dritte von Altersarmut bedroht, so schätzen Experten. In der NDR Reportage "Arm und alt - Wenn die Rente nicht reicht" wurde heute deutlich, was das für die Betroffenen bereits heute heißt.

Viele Beschäftigte können sich nicht nicht vorstellen, überhaupt bis zum Erreichen der Rente zu arbeiten. Zumal sie Dank der durch die Berliner Regierung durchgesetzten "Rente mit 67" noch länger arbeiten müssen. Das hat auch für das Ausstiegsmodell Altersteilzeit Folgen.

Wer in Altersteilzeit geht, absolviert nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Sein Einkommen halbiert sich ebenfalls, aber der Arbeitgeber stockt den Lohn auf - der zusätzliche Betrag ist steuer- und abgabenfrei. Bessert der Arbeitgeber das Gehalt auf mindestens 70 Prozent des vorherigen Einkommens und die Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent auf, übernimmt die Bundesagentur für maximal sechs Jahre die Kosten dieser Aufstockung - sofern der Betrieb als Gegenleistung einen Arbeitslosen einstellt oder einen Auszubildenden übernimmt. Beschäftigte, die im Jahr 1955 oder später geboren wurden, erhalten jedoch keine BA-Förderung mehr, da Altersteilzeit frühestens mit 55 Jahren möglich ist. (Boeckler.de)

Bilderserie: Kundgebung für neue Altersteilzeit in Stuttgart Degerloch

Durch die 2009 auslaufende Förderung der Altersteilzeit drohen zukünftig jedoch ca. 20% Rentenverlust. Das kann sich kaum jemand leisten, denn ab dem 31. Dezember 2009 gewährt der Staat keine neuen Finanzhilfen für die Altersteilzeit mehr.

Dazu kommt: Gerade auch diejenigen Beschäftigten, die zu den gering Verdienenden zählen, müssen womöglich mit dem Risiko leben, auch mit den vom Mund abgesparten Beiträgen für die Vorsorge durch die "Riester Rente" am Ende mit noch weniger Geld da zu stehen: "Wer so wenig gesetzliche Rente bekommt, dass er davon nicht leben kann hat Anspruch auf staatliche Hilfe. Die so genannte Grundsicherung, also die Sozialhilfe im Alter. Hat er aber privat mit Riester vorgesorgt, so gibt es Riester nicht obendrauf, sondern der Staat zahlt entsprechend weniger Zuschuss zum Lebensunterhalt und Riester spart dem Sozialamt Kosten." ("Monitor" Nr. 572 am 10. Januar 2008)

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