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»Es ist besser stehend zu sterben als auf Knien zu leben.« Emiliano Zapata Salazar

"... Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal als verfassungswidrig eingestuft."

Foto: freemumia.org
Im vergangenen Monat legte die Bezirksstaatsanwaltschaft von Philadelphia beim US Supreme Court Widerspruch gegen die April Entscheidung vom 3. Bundesberufungsgericht ein, in welcher die Todesstrafe gegen Mumia zurück genommen wurde und der Staatsanwaltschaft ein Jury Verfahren um das Strafmaß (Lebenslänglich oder Todesstrafe) angeboten worden ist.

Aus einer Stellungnahme vom 16. Juli 2011 von Mumias Verteidigerinnen Christina Swarns und Judith Ritter zu dem erneuten Antrag der Staatsanwaltschaft an den US Surpreme Court:

"Four federal judges have reviewed Mr. Abu-Jamal's case and found his death sentence to be unconstitutional. The Third Circuit's recent opinion reflects a detailed analysis demonstrating that their unanimous decision is well-supported by Supreme Court precedent. LDF believes that this carefully reasoned analysis will stand."

(deutsche Übersetzung) "Vier Bundesrichter haben Herrn Abu-Jamals Fall untersucht und sein Todesurteil als verfassungswidrig eingestuft. Die vor kurzem ergangene Begründung des 3. Bundesberufungsgerichtes zeigt detailliert, dass ihre einstimmige Entscheidung mit juristischen Maßstäben des Obersten Verfassungsgerichtes in Einklang steht. LDF geht davon aus, dass diese sorgfältig begründete Analyse Bestand haben wird." (Erklärung: Mit der Abkürzung LDF ist der NAACP Legal Defense Fund gemeint. Weitere Infos auf http://naacpldf.org/ und auch http://naacpldf.org/search/node/Mumia)

Die juristische Auseinandersetzung um das Leben von Mumia Abu-Jamal geht also weiter. An dieser Stelle möchten wir noch einmal auf die Bedeutung von Spenden für Mumias Verteidigung hinweisen. (...)

Freiheit für Mumia Abu-Jamal! ... kostet auch 2011 Geld

Spenden können an folgendes Konto unter dem Stichwort/Verwendungszweck "Freiheit für Mumia" für die Kampagne überwiesen werden:

Mumia Abu-Jamal e.V.
Sparkasse Heidelberg
Konto-Nr. 9081798
BLZ 67250020

Wenn du Mumia's Anwaltsteam spenden möchtest, überweise aufs Konto der Roten Hilfe in Dortmund:

Rote Hilfe e.V.
Konto-Nr: 19 11 00 462
BLZ: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Mumia

Siehe auch: Spendenaufruf
(Via Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal )

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