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»Wer wagt es, sich den donnernden Zügen entgegenzustellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen!« Erich Kästner

Gottlos, aber nicht Rechtlos!

Gläubige Christen dürfen sich an besonders geschützten Feiertagen zu Gottesdiensten und Prozessionen öffentlich versammeln. Allerdings verbieten die meisten Bundesländer an diesen Feiertagen öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art, sofern diese nicht dem „Charakter“ des christlichen Feiertags entsprechen. Dazu gehören neben Sport- und Tanzveranstaltungen sogar politische Demonstrationen! Eines der wichtigsten Grundrechte ist damit in Bezug auf kirchenkritische Themen tageweise faktisch ausgehebelt!

Mehr bei hasenfest.org. Bei der Gelegenheit gleich mal austreten.

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