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»Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.« Karl Marx, Friedrich Engels. Manifest der kommunistischen Partei, 1848

Japan führt Wiederaufnahmeverfahren für jahrzehntealtes Todesurteil durch - Fall unterstreicht Grausamkeit des "Geiseljustizsystems" und der Todesstrafe

In diesem Monat erklärte die japanische Staatsanwaltschaft, sie werde keine Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Tokio einlegen, das Verfahren gegen Iwao Hakamada, einen 87-jährigen ehemaligen Profiboxer, der im August 1966 verhaftet und wegen des Mordes an einer vierköpfigen Familie zum Tode verurteilt worden war, zu wiederholen. Dies ist das fünfte Mal, dass ein Todesstrafenfall in Japan erneut verhandelt wird. In früheren Fällen wurden die Angeklagten alle freigesprochen.

Hakamadas Fall ist nur eines von zahllosen Beispielen für Japans so genanntes "Geiseljustizsystem", bei dem Verdächtige häufig vor dem Urteil für lange und willkürliche Zeiträume - manchmal bis zu mehreren Monaten oder Jahren - festgehalten werden, um ihre Geständnisse zu erlangen. Nach Angaben seines Anwaltsteams verhörte die Polizei Hakamada 1966 durchschnittlich 12 Stunden pro Tag, wobei einige Verhöre bis zu 17 Stunden dauerten. Er wurde ohne seinen Anwalt verhört, wie es nach japanischem Recht zulässig ist, und ihm wurden Wasser und Toilettenpausen verweigert. In einem Brief, in dem er seine Erfahrungen schilderte, sagte Hakamada, dass die Behörden ihn bedrohten und sagten: "Wenn wir Ihre Todesursache als Krankheit melden, dann ist es aus", bevor sie ihn mit einem Polizeiknüppel schlugen.

Die japanische Polizei misshandelt Verdächtige während des Verhörs nur noch selten körperlich. Aber die Behörden erzwingen immer noch Geständnisse während der Untersuchungshaft. Verdächtige können keine Kaution beantragen, bevor sie angeklagt werden, und Gericht|e verweigern denjenigen, die nicht gestehen, routinemäßig die Kaution während des Prozesses. Die meisten Gefangenen werden in Zellen auf Polizeistationen festgehalten und ständig überwacht, auch während der Mahlzeiten und auf den Toiletten. Die Gerichte verhängen häufig Kommunikationsbeschränkungen, die es den Angeklagten untersagen, sich mit anderen Personen als ihren Anwälten zu treffen, sie anzurufen oder ihnen Briefe zu schreiben. Mehr als 99 Prozent der japanischen Gerichtsverfahren enden mit einer Verurteilung.

Hakamada hat jahrzehntelang seine Unschuld beteuert. Sollte er für nicht schuldig befunden werden, wäre sein Fall eine weitere deutliche Erinnerung nicht nur an die mangelhafte Justiz in Japan, sondern auch daran, dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, weil sie eine grausame, unumkehrbare und irreparable Form der Bestrafung ist. Aktivisten bemängeln seit langem, dass die Insassen der Todeszelle|n erst am Tag ihrer Hinrichtung benachrichtigt werden. Jahrelang lebte Hakamada in der Angst, an einem beliebigen Tag hingerichtet zu werden.

Japan sollte dringend sein Justizsystem reformieren, indem es das "Geiseljustizsystem" abschafft und die Todesstrafe abschafft.

Quelle: Teppei Kasai via HRW / Eigene Übersetzung

Free Mumia: UN Arbeitsgruppe gegen Rassismus wendet sich an Gericht

Die UN Arbeitsgruppe von Expert*innen Afrikanischer Abstammung (im Original Working Group of Experts on People of African Descent - kurz WGEPAD) hat am 1. März 2023 einen Unterstützungsbrief für Mumia Abu-Jamal an das Court of Common Pleas Gericht in Philadelphia eingereicht, vor dem Mumias Antrag auf neue Beweisaufnahmen seit geraumer Zeit liegt.

In der Eingabe macht die WGEPAD auf die für Jahrzehnte bewußt unterschlagenen Beweise in Mumias Fall aufmerksam und kritisiert die rassistischen Methoden, die seinen Fall stark beeinflusst haben.

In ihrer grundsätzlichen Analyse des Falls sehen sie Verweise auf systemischen Rassismus, koloniales Vermächtnis aus der Sklaverei und empfehlen aus internationaler menschenrechtlicher Vorgehensweise eine Neuverhandlung von Mumias Fall.

Die Eingabe an das Gericht befindet sich als PDF hier im Wortlaut.


Quelle: Free Mumia Berlin, 26.03.2023


Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal ist 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
Free Mumia Berlin

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Briefe:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Bundesvorsitzender der VVN-BdA erhielt Ausreiseverbot - deutsche Polizei behindert Antifa-Proteste in Bulgarien

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am Berliner Flughafen von Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen.

Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das Ausreiseverbot wurde im Rahmen des Passgesetzes für jegliche Auslandsreise an dem Wochenende erlassen.

Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“.

Darunter ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der VVN-BdA. Gutsche wurde ohne jeden Beleg pauschal unterstellt an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Ausland teilnehmen zu wollen.

Seit vielen Jahren unterstützt die VVN-BdA legale Proteste gegen geschichtsrevisionistische und neofaschistische Großveranstaltungen in Lettland, Ungarn und Bulgarien. Sie trifft dort auch immer wieder auf Gruppen deutscher Neonazis. Es ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der VVN-BdA dabei polizeilich behindert werden. Bereits 2015 wurden fünf Mitglieder, darunter der Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, in Riga stundenlang festgehalten, schikaniert und nach Litauen abgeschoben. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth war zeitgleich von einer lettischen Fluggesellschaft abgewiesen worden. Neu ist jetzt, dass die deutsche Polizei nicht nur Schützenhilfe für lettische, ungarische und bulgarische Stellen leistet, sondern selbst aktiv wird.

Wir stellen fest:

Nicht der Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte Glorifizierung von Waffen-SS und einheimischer mörderische antisemitischer Freiwilligenverbände in Osteuropa.

Wir protestieren gegen den schweren Eingriff in die Grundrechte unseres Bundesvorsitzenden Florian Gutsche.

Wir protestieren gegen den Versuch der deutschen Polizei, Antifa-Proteste jetzt sogar im Ausland zu behindern.

Die VVN-BdA wird auch weiterhin nach allen Kräften befreundete antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa unterstützen.

Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA

Quelle: Pressemitteilung 06.03.2023

Erklärung der Mindestforderungen unabhängiger Gewerkschafts- und Zivilorganisationen des Iran

Logos der unterstützenden Organisationen, Liste siehe am Textende
Logos der unterstützenden Organisationen, Liste siehe am Textende
Liebe und freie Menschen im Iran!

Am 44. Jahrestag der Revolution von 1979 ist die wirtschaftliche, politische und soziale Grundlage des Landes in einen solchen Strudel von Krisen und Auflösung gestürzt, dass im Rahmen des bestehenden politischen Überbaus keine klare und erreichbare Perspektive zu ihrer Beendigung vorstellbar ist.

Eben aus diesem Grund haben die unterdrückten Menschen im Iran -“ Frauen und junge Menschen, die Freiheit und Gleichheit anstreben -“ mit beispiellosem Mut die Straßen der Städte im ganzen Land zum Zentrum eines historischen und entscheidenden Kampfes umgewandelt, um die bestehenden unmenschlichen Bedingungen zu beenden. Seit nun fünf Monaten kämpfen sie trotz der brutalen und blutigen Unterdrückung durch die Staatsmacht weiter.

Das Banner der radikalen Proteste, das heute von Frauen, Studierenden, Lehrkräften, Arbeitern, Klagenden und Künstlern, Queers, Schriftstellern und allen unterdrückten Menschen des Iran, landesweit von Kurdistan bis Sistan und Belutschistan gehisst wurde und eine beispiellose internationale Unterstützung erhalten hat, ist ein Protest gegen Frauenfeindlichkeit und Geschlechterdiskriminierung, endlose wirtschaftliche Unsicherheit, Versklavung der Arbeitskräfte, Armut und Elend und Klassenunterdrückung, nationale und religiöse Unterdrückung. Es ist eine Revolution gegen jegliche Form religiöser und nichtreligiöser Tyrannei, die seit mehr als einem Jahrhundert den Menschen im Iran aufgezwungen wurde.

Diese radikalen Proteste sind im Kontext großer und moderner sozialer Bewegungen und dem Aufstieg einer unbesiegbaren Generation entstanden, die entschlossen ist, der Geschichte von einem Jahrhundert Rückständigkeit und Marginalisierung des Ideals einer modernen, wohlhabenden und freien Gesellschaft im Iran ein Ende zu setzen.

Nach den beiden großen Revolutionen in der iranischen Zeitgeschichte sind nun die progressiven sozialen Bewegungen in einer historisch einflussreichen Position: die Arbeiterbewegung, die Lehrer- und Rentnerbewegung, die Frauen-, Studierenden-, und Jugendbewegung für Gleichberechtigung, die Bewegung gegen die Todesstrafe usw. als Massenbewegungen von unten. Sie haben eine entscheidende Stellung in der Gestaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Landes eingenommen.

Daher zielt diese Bewegung darauf ab, die Entstehung jeglicher Macht von oben für immer zu unterbinden und der Beginn einer sozialen, modernen und menschlichen Revolution zu sein, um Menschen von allen Formen der Unterdrückung, Diskriminierung, Ausbeutung, Tyrannei und Diktatur zu befreien.

Wir, die gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen, die diese Erklärung unterzeichnet haben, konzentrieren uns auf die Einheit und Verbundenheit sozialer Bewegungen und Forderungen sowie den Kampf zur Beendigung der bestehenden unmenschlichen und zerstörerischen Situation. Wir betrachten die Erfüllung der folgenden Mindestforderungen als erste Maßnahmen und als Resultat der radikalen Proteste der Menschen im Iran. Wir halten das für den einzigen Weg, eine neue, moderne und humane Gesellschaft im Land aufzubauen, und rufen alle ehrenwerten Menschen, die für Freiheit, Gleichheit und Emanzipation eintreten, auf, von den Fabriken bis in den Universitäten, Schulen und Nachbarschaften und weltweit, diese Erklärung der Mindestforderungen zu verbreiten.

1. Die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, das Verbot der Kriminalisierung politischer, gewerkschaftlicher und ziviler Aktivitäten sowie öffentlicher Prozess gegen die Verantwortlichen der Unterdrückung der Massenproteste.

2. Uneingeschränkte Meinungs-, Rede- und Gedankenfreiheit, Pressefreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freiheit der lokalen und landesweiten Gewerkschafts- und Massenorganisationen, Versammlungsfreiheit, Streik- und Protestfreiheit, sozialen Netzwerken sowie Audio- und Bildmedien.

3. Sofortige Aufhebung der Verhängung und Vollstreckung jeglicher Art von Todesstrafe, Hinrichtung; Vergeltung und Verbot jeglicher Art von geistiger und körperlicher Folter.

4. Die sofortige Erklärung der vollständigen Gleichstellung der Frauen mit Männern in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und familiären Bereichen, bedingungslose Abschaffung alle Arten der Diskriminierung und alle Gesetze gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Zugehörigkeit und Tendenzen, Anerkennung der Regenbogengesellschaft und „LGBTQIA+“, Entkriminalisierung aller Geschlechterzugehörigkeiten und -tendenzen sowie bedingungslose Einhaltung aller Rechte der Frauen auf ihren Körper und ihr Schicksal sowie Unterbindung patriarchalischer Kontrolle.

5. Religion ist Privatsache des Einzelnen und sollte nicht in die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Geschicke und Gesetze des Landes eingebunden werden.

6. Gewährleistung der Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzsicherheit und der sofortigen Erhöhung der Gehälter von Arbeiterinnen und Arbeitern, Lehrkräften, Angestellten und allen Werktätigen und Pensionären unter Anwesenheit und Intervention sowie Zustimmung gewählter Vertreterinnen und Vertreter ihrer unabhängigen und nationalen Organisationen.

7. Beseitigung aller Gesetze und jeder Haltung, die auf nationaler und religiöser Diskriminierung und Unterdrückung beruhen sowie die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur zur Unterstützung und gerechten und fairen Verteilung staatlicher Ressourcen, Einrichtungen für das Wachstum von Kultur und Kunst in allen Regionen des Landes, die Bereitstellung der notwendigen
und gleichen Fördermöglichkeiten zum Erlernen und Lehren aller gängigen Sprachen in der Gesellschaft.

8. Die Auflösung von Repressionsorganen, die Einschränkung der Befugnisse der Regierung und die direkte und dauerhafte Einbeziehung der Bevölkerung in die Verwaltung der Angelegenheiten des Landes durch lokale und landesweite Räte. Die Entlassung von Regierungs- und Nichtregierungsbeamten durch die Wählerschaft muss stets ein Grundrecht der Wählerschaft sein.

9. Beschlagnahmung des Eigentums aller natürlichen und juristischen Personen sowie staatlicher, halbstaatlicher und privater Institutionen, die das Eigentum und den gesellschaftlichen Reichtum des iranischen Volkes direkt oder durch staatliche Vorteile ausgeplündert haben. Die aus diesen Konfiszierungen gewonnenen Reichtümer müssen dringend für die Modernisierung und den
Wiederaufbau von Bildung, Rentenfonds, Umwelt und die Bedürfnisse der Regionen und Teile des iranischen Volkes ausgegeben werden, die sowohl unter der islamischen Republik sowie dem königlichen Regime benachteiligt worden sind.

10. Beendigung der Umweltzerstörung, Umsetzung grundlegender Maßnahmen zur Wiederherstellung der in den letzten hundert Jahren zerstörten Umweltinfrastruktur, die Teile der Natur (wie Weiden, Strände, Wälder und Ausläufer), über die in Folge der Privatisierung die Allgemeinheit keine Rechte besitzt, werden der Allgemeinheit zurückgegeben.

11. Verbot der Kinderarbeit und die Absicherung ihres Lebens und ihrer Bildung unabhängig vom wirtschaftlichen und sozialen Status der Familie. Schaffung einer öffentlichen Wohlfahrt durch Arbeitslosenversicherung und starke soziale Sicherung für alle erwerbsfähigen und erwerbsunfähigen volljährigen Menschen. Kostenlose Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Menschen.

12. Normalisierung der Außenbeziehungen auf höchster Ebene mit allen Ländern der Welt auf der Grundlage fairer Beziehungen und gegenseitigen Respekts, des Verbots des Erwerbs von Atomwaffen und Streben nach Weltfrieden.

Aus unserer Sicht können die oben genannten Mindestforderungen in Anbetracht der potenziellen und tatsächlichen unterirdischen Reichtümer des Iran sowie der Existenz eines sachkundigen und fähigen Volkes und einer Generation junger Menschen, die eine große Motivation für ein glückliches, freies und erfolgreiches Leben haben sofort realisiert werden.

Die in dieser Erklärung gestellten Forderungen berücksichtigen die allgemeinen Eckpunkte unserer Forderungen als Unterzeichnende. Natürlich werden wir sie in der Fortsetzung unseres Kampfes und unserer Solidarität detaillierter und genauer behandeln.

Coordinating Council of Iranian Teachers-™
Trade Associations Freie Gewerkschaft iranischer Arbeiter
Union der vereinigten Studentenorganisationen
Zentrum für Menschenrechtsaktivisten
Syndica-7tape
Rat für die Organisation von Protesten von Ölvertragsarbeitern
Haus der iranischen Lehrkräfte (Khafa)
Frauengruppe Bidarzani
Die Stimme der iranischen Frauen
Die unabhängige Stimme der Beschäftigten der Ahvaz National Steel Group
Zentrum für Verteidiger von Arbeiterrechten
Kermanshah Elektro- und Metallarbeitergewerkschaft
Koordinierungsausschuss zur Einrichtung von Arbeitsorganisationen
Vereinigung der Rentner
Rat der Iranischen Rentner
Organisation von progressiven Studenten
Rat der freidenkenden Studenten des Iran
Malersyndikat der Provinz Alborz
Follow-up Komitee zur Gründung von Iranischen Arbeiterorganisationen
Rat der Rentner der Sozialversicherungsorganisation (BASTA)

Quelle: Erklärung vom 14. Februar 2023

Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

SharePic zur Kampagne "30 Jahre sind genug -“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!" - es gibt nur eine Menschenwürde! Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023
OFFENER BRIEF 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
info@bmas.bund.de
arbeitundsoziales@bundestag.de

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
und die Verantwortliche der einzelnen Parteien 

30 Jahre sind genug -“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 

Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.

Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 62 großen Organisationen dessen Abschaffung gefordert.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.

Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 

+++ENDE Offener Brief+++

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
Mehr infos hier: MITMACHEN

85. Todestag von Olga Taratuta - Ольга Іллівна Таратута

Das einzige bekannte Foto von Olga Taratuta
Das einzige bekannte Foto von Olga Taratuta
Olga Iljitschnina Taratuta (Ukr: Ольга Іллівна Таратута; 21. Januar 1876 [oder möglicherweise 1874 oder 1878] - 8. Februar 1938) war eine ukrainische Anarchokommunistin. Sie war die Gründerin des Ukrainischen Anarchistischen Schwarzen Kreuzes.

„Die Genossen von Charkow, mit der heroischen Persönlichkeit von Olga Taratuta an der Spitze, haben alle der Revolution gedient, an allen Fronten gekämpft, die Strafen der Weißen, die Verfolgung und Inhaftierung der Bolschewiki ertragen. Nichts behinderte ihren revolutionären Eifer und ihren anarchistischen Glauben“. (Gelebtes Leben, Emma Goldman)

Frühes Leben und Aktivismus

Taratuta wurde als Elka Golda Elievna Ruvinskaia in dem Dorf Nowodmitrowka im Gouvernement Taurida des Russischen Reiches geboren. Ihre Familie war jüdisch und ihr Vater führte einen kleinen Laden. Nach Abschluss ihres Studiums arbeitete Taratuta als Lehrerin.

1895 wurde Taratuta wegen "politischer Verdächtigungen" verhaftet. 1897 schloss sie sich einer sozialdemokratischen Gruppe um Abram und Iuda Grossman in Jekaterinoslaw an. Von 1898 bis 1901 war Taratuta Mitglied des Südrussischen Arbeiterbundes und des Elizavetgrad-Komitees der Sozialdemokratischen Partei. Im Jahr 1901 ging sie nach Deutschland und dann in die Schweiz; in dieser Zeit arbeitete sie für das Parteiorgan Iskra ("Funke") und lernte Georgi Plechanow und Wladimir Lenin kennen.

1903, während ihres Aufenthalts in der Schweiz, wurde Taratuta Anarchokommunistin. Sie kehrte 1904 nach Odessa zurück und schloss sich der Neprimirimye ("Die Intransigenten") an, die sich aus Anarchisten und anderen Anhängern von Jan WacÅ‚aw Machajski zusammensetzte. Taratuta wurde im April 1904 verhaftet, kam aber einige Monate später aus Mangel an Beweisen wieder frei. Nach ihrer Freilassung schloss sie sich der Anarchokommunistischen Arbeitergruppe von Odessa an. Sie begann, sich einen Ruf als eine der führenden Anarchisten in Russland zu erwerben.

Im Oktober 1905 wurde Taratuta erneut verhaftet, aber im Zuge der politischen Amnestie, die aus der Revolution jenes Jahres resultierte, wieder freigelassen. Sie schloss sich dem militanten Flügel der Südrussischen Gruppe der Anarchokommunisten an, die sich des motivlosen Terrors" bediente, d. h. Angriffe auf Institutionen und Vertreter der Bourgeoisie, nicht auf bestimmte Personen. Taratuta war an dem Bombenanschlag auf das Café Libman in Odessa im Dezember 1905 beteiligt der auch aus Rache für die in Blut getauchte Niederschlagung der Revolution von 1905, das Massaker durch zaristische Truppen bei der Meuterei der Potemkin, den anschließenden Pogromen in Odessa. Das Café Libman war ein beliebter Treffpunkt der Bürgerschaft von Odessa, die sich an diesen Pogromen beteiligt hatte. Für den Anschlag wurde sie zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt.

Im Dezember 1906 entkam Taratuta aus dem Gefängnis und floh nach Genf, wo sie sich Buntar ("Der Meuterer") anschloss und dessen Zeitung, ebenfalls Buntar genannt, redigierte. Ende 1907 kehrte sie nach Odessa zurück, wo sie an der Planung von Attentaten gegen General Aleksandr Kaulbars, den Befehlshaber der Militärregion Odessa, und gegen General Tolmachev, den Gouverneur von Odessa, sowie an einer Explosion vor dem Gericht von Odessa beteiligt war.

Taratuta wurde 1908 in Jekaterinoslaw verhaftet und zu einer 21-jährigen Haftstrafe verurteilt. Nach der Februarrevolution wurde sie im März 1917 freigelassen. Im Mai 1918 trat sie dem Politischen Roten Kreuz bei, das inhaftierten Revolutionären aller politischen Richtungen half.

Obwohl sie sich zunächst von der anarchistischen Bewegung distanzierte, veranlasste die zunehmende Verfolgung von Anarchisten durch die bolschewistische Regierung Taratuta im Juni 1920, sich Golos Truda ("Stimme der Arbeit") und der Nabat-Konföderation anzuschließen. Im September 1920 kehrte sie in die Ukraine zurück, nachdem die Makhnovisten einen Waffenstillstand mit der Sowjetregierung unterzeichnet hatten. Die Kommandanten der Makhnovisten gaben ihr 5 Millionen Rubel; Taratuta ging nach Charkiw und verwendete das Geld, um das Schwarze Kreuz der Anarchisten zu gründen, das inhaftierten und anderen verfolgten Anarchisten helfen sollte.

Sowjetische Unterdrückung

Im November 1920 wurde Taratuta bei einer sowjetischen Razzia gegen Anarchisten und Makhnovisten in der Ukraine verhafte und die Sowjets zerschlugen das Schwarze Kreuz der Anarchisten. Taratuta wurde im Januar 1921 nach Moskau und im April 1921 nach Orlow versetzt. Im darauffolgenden Monat wurde ihr die Freilassung unter der Bedingung angeboten, dass sie sich öffentlich von ihren anarchistischen Überzeugungen distanziert. Stattdessen trat sie gemeinsam mit ihren anarchistischen Mitgefangenen in einen 11-tägigen Hungerstreik. Im März 1922 wurde sie für zwei Jahre nach Veliky Ustyug verbannt.

Nach ihrer Freilassung im Jahr 1924 zog Taratuta nach Kiew. Mitte desselben Jahres wurde sie wegen der Veröffentlichung anarchistischer Propaganda verhaftet, aber bald wieder freigelassen. Noch im selben Jahr zog sie nach Moskau. 1927 schloss sie sich der internationalen Kampagne zur Unterstützung von Sacco und Vanzetti an. In den Jahren 1928 und 1929 schrieb Taratuta viele Briefe, in denen sie versuchte, eine internationale Organisation zur Unterstützung von Anarchisten in sowjetischen Gefängnissen zu organisieren. 1929 zog sie nach Odessa und wurde verhaftet, weil sie versucht hatte, eine anarchistische Organisation unter den Eisenbahnarbeitern zu organisieren. Sie wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach ihrer Entlassung kehrte Taratuta nach Moskau zurück. Sie schloss sich der Gesellschaft der politischen Gefangenen und Exilanten an, die erfolglos versuchte, Renten für alte, verarmte und kranke Revolutionäre zu erhalten. Sie wurde 1933 verhaftet und verurteilt, aber über diese Verhaftung ist nur wenig bekannt.

Taratuta wurde am 27. November 1937 verhaftet und wegen anarchistischer und antisowjetischer Aktivitäten angeklagt. Sie wurde am 8. Februar 1938 zum Tode verurteilt und noch am selben Tag hingerichtet.

Quellen

GFF erhebt mit Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit in NRW

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und ZivilgesellschaftBerlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.

„Das Versammlungsgesetz NRW ist ein offener Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist ein elementares Grundrecht für die demokratische Zivilgesellschaft -“ der Staat muss sie schützen und darf friedlichen Protest nicht erschweren“, sagt Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.

Die neuen Regelungen des Versammlungsgesetzes NRW zum Störungsverbot, zum Vermummungsverbot sowie zum Militanzverbot sind sehr weitreichend und unbestimmt formuliert, sodass Protestierende nicht wissen können, wann sie sich strafbar machen. Daneben weitet NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm aus. Auch das kann einschüchtern und von der Teilnahme an Protesten abschrecken. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen nimmt zudem einen Teil des öffentlichen Raumes prinzipiell von der Versammlungsfreiheit aus. Autobahnen werden damit stärker geschützt als der NRW-Landtag und NS-Gedenkstätten.

Besonders betroffen ist die Klimabewegung. Bei der Verschärfung des Militanzverbots verweist die Gesetzesbegründung auf Klimaproteste und zielt insbesondere auf diese ab. Auch das Versammlungsverbot auf Autobahnen richtet sich eindeutig gegen Aktivist*innen, die den Autoverkehr unterbrechen, um auf die sich zuspitzende Klimakrise aufmerksam zu machen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte aller Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt.

„Wir wehren uns gegen die Überwachung und Beschränkung unserer Demonstrationen. Nordrhein-Westfalen hat eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich nicht kleinkriegen lässt"
, betont Iris Bernert-Leushacke, Sprecherin des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen“, die regelmäßig an Aktionen gegen Nazi-Demonstrationen teilnimmt.

Kein anderes Bundesland hat ein derart restriktives Versammlungsgesetz. Mit der Verfassungsbeschwerde will die GFF ähnlichen Tendenzen bei der Gestaltung künftiger Landesversammlungsgesetze vorbeugen und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindern. Die acht Beschwerdeführenden sind Mitglieder unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die ihr Engagement durch das Versammlungsgesetz in Gefahr sehen. Sie werden vertreten durch Professor Tristan Barczak von der Universität Passau. Die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

Weitere Informationen zu unserem Fall finden Sie hier.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.

Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.

Gemeinsame Erklärung: Ein Jahr nach der gewaltsamen Vertreibung und den zahlreichen Meschenrechtsverletzungen Nueva Palestina, Landkreis Ocosingo, Chiapas

Vortrag der Erklärung
Vortrag der Erklärung
Ein Jahr nach dem bewaffneten Angriff und der gewaltsamen Vertreibung von 34 Personen aus der Gemeinde Nueva Palestina, darunter 24 Kinder und Jugendliche, fordern wir von den staatlichen und föderalen Behörden dringende Aufmerksamkeit für die Situation der 5 Familien, die von diesen Ereignissen, die ihre Menschenrechte gravierend verletzten, bedroht sind.

Die Zwangsvertreibung hat ihren Ursprung in der Feindseligkeit, die durch die Verteidigung der Menschenrechte seitens Versaín Velasco García angesichts der willkürlichen Verhaftung und Inhaftierung von fünf Jugendlichen, die eines Raubüberfalls beschuldigt wurden, durch die Gemeindebehörden und mächtige Gruppen entstanden ist.

WIR VERURTEILEN


Die exzessive Anwendung von Gewalt seitens der Behörden, der Polizei und bewaffneter Zivilisten aus der Gemeinde gegen Versain, seine Frau und seine Kinder, darunter ein 9 Monate altes Mädchen, sowie willkürliche und illegale Verhaftungen, Folter und Inhaftierungen.

Die Verfolgung, Schikanierung, Einschüchterung und Verfolgung der Familie Velasco García durch die Behörden, die zu zahlreichen Verletzungen geführt hat: Wunden durch Stöcke, Klingenwaffen und Schusswaffen, weitere Aggressionen, wie Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen.

Außerdem die Gefangennahme, Folter und das gewaltsame Verschwinden von Fredy Gómez Santiz. Die sexuelle Folter an Frau Isaura Velasco García, durch die sie das Kind nach sechswöchiger Schwangerschaft verlor, da es keine medizinische Hilfe gab. Die Enteignung von 70 Hektar Land, Eigentum von Frau Alejandra Garcia Perez.

Ein Jahr nach der Vertreibung und der Verletzung des Rechts auf ein menschenwürdiges Leben und Wohnen, auf Zugang zu Gesundheit und Nahrung sowie auf ein Leben in Frieden wenden wir uns gegen die Nachlässigkeit und das Versäumnis der Behörden der drei Regierungsebenen sowie gegen das Fehlen von Ermittlungen und juristischen Maßnahmen zugunsten der Opfer durch die Staatsanwaltschaft für die indigene Justiz, die außerdem darauf ausgerichtet war, Verbrechen gegen sie zu fabrizieren.

Wir drücken unsere Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit von Versaín Velasco García aus, dem derzeit im CERSS 16 von Ocosingo die Freiheit entzogen wird und der angesichts des Schweigens der Behörden am 14. Dezember 2022 in einen Hungerstreik trat, um seine Freiheit zu fordern.

WIR FORDERN


• Die sofortige Freilassung von Versaín Velasco García.

• Die Suche, das Auffinden und die lebendige Präsentation von Fredy Gómez Sántiz.

• Dringende Aufmerksamkeit des Staatsrats für umfassende Maßnahmen gegen Binnenvertreibung.

• Untersuchung der Fälle von Folter an Minderjährigen.

• Untersuchung, Bestrafung für die sexuelle Folter, die die Frauen Isaura, Antonia und Priscila erlitten haben.

• Aufhebung der bestehenden Haftbefehle gegen die Brüder Versaín.

• Kenntnisnahme und Registrierung bei der Comisión Ejecutiva Estatal de Atención a Victimas (CEEAV). 1

• Umfassende Wiedergutmachung für den Schaden, der den Opfern zugefügt wurde.

• Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verfahrens bei der Entwicklung der Usos y Costumbres (wörtl. Sitten und Gebräuche) unter uneingeschränkter Achtung des Lebens und der Menschenwürde.

Wir fordern lokale, nationale und internationale Organisationen, die sich für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte einsetzen, die staatliche und nationale Menschenrechtskommission (CEDH-CNDH), die Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) und die Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCHR) auf, sich im Rahmen ihrer Mandate und Aufgaben mit diesem Fall zu befassen und dringende Bitten und Appelle an den mexikanischen Staat zu richten, damit er sich der Situation annimmt und dazu beiträgt, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.

Wir fordern die Anwesenheit von humanitären Schutzschilden und internationalen und nationalen Beobachtern wie Swefor und SiPaz, um sicherzustellen, dass dieser Prozess friedlich und innerhalb des internationalen Menschenrechtsrahmens verläuft.

Unterzeichnende

Equipo Jurídico Solidario.
Melel Xojobal A.C.
Pastoral Social, Diócesis de San Cristóbal de Las Casas.
Centro de Derechos Humanos Fray Bartolomé de Las Casas.

San Cristóbal de Las Casas, Chiapas, 19 de diciembre de 2022

Staatliche Exekutivkommission für die Betreuung von Opfern
Quelle

Aufruf zur Kampagne 2023 und bundesweite Aktionswoche vom 20. - 26. Mai 2023 - 30 Jahre Protest gegen das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

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aktuelles unter https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/

Offenen Brief unterschreiben! Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

AG Asyl / Migration

Hi zusammen,

Am 26. Mai 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit der Änderung des Grundgesetzes Artikel 16 „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ im Bundestag beschlossen. Die unantastbare Würde des Menschen wurde antastbar. Seit dem gibt es zwei Menschenwürden in diesem Land.

Es reicht! Wir fordern die ersatzlose Streichung des ausgrenzenden AsylbLG!

In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen soziale Ausgrenzung, Ungleichheit und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Denn: obwohl das hiesige Existenzminimum bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger. Zwar konnte immer wieder kleinere juristische Erfolge gefeiert werden, wie z.B. 2012, als das BVerfG Leistungskürzungen aus migrationspolitischen Erwägungen ablehnte oder wie erst kürzlich geurteilt wurde, dass die niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber_innen in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht verstößt.

Dennoch wird nach wie vor intensiv in die Selbstbestimmung Betroffener eingegriffen und bis heute werden Geflüchtete in Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen - denen sogar eine selbstbestimmte Ernährung verboten wird - entmündigt.

Das Gesetz kann nur zusammen mit der Durchsetzung von Sammellagern, einer Wohnsitzauflage, Arbeitsverboten, einer Sachleistungsversorgung, (angedrohte) Zwangsarbeit für 80 Cent und einer eingeschränkten Gesundheitsversorgung gedacht werden. Es steht für rassistische Ausgrenzung und beinhaltet einen umfassenden Sanktionskatalog zur weiteren Kürzung der bereits nur minimal gewährten Leistungen. Wir müssen heute die Welt und die Rechte aller Menschen in einem denken. Das Leben von Geflüchteten, unterhalb eines gesetzlichen anerkannten Existenzminimums muss ein Ende haben.

Treten wir gemeinsam für die Abschaffung des rassistischen Asylbewerberleistungsgesetz ein!

Um das zu erreichen planen wir für den Zeitraum vom 20. bis 26. Mai 2023 eine Aktionswoche mit einer abschließenden Demonstration am 26. Mai 2023 in Freiburg. Über eine bundesweite Beteiligung in möglichst vielen Städten würden wir uns sehr freuen. Deshalb: Organisiert euch, bildet Bündnisse, schließt euch der Kampagne an!

Leitet bitte die E-Mail weiter! Um politischen Einfluss zugewinnen, müssen wir VIELE werden.

Wir haben dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet: info@asylblg-abschaffen.de

Ihr könnt uns gerne bei (Rück-) Fragen, Anmerkungen oder Ähnliches eine E-Mail schicken. Gebt uns auch gerne Bescheid, was ihr in euren Städten plant, da wir gerne eine gemeinsame öffentliche Vernetzung anstreben. Wir wollen sämtliche bundesweiten Aktionen auf einer Homepage sichtbar machen.

Nur so können wir die rassistischen Gesetze abschaffen und zwar überall!

Solidarische Grüße

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Kontakt: info@asylblg-abschaffen.de

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English

Call for the 2023 campaign and nationwide action week from 20 - 26 May 2023 - 30 years of protest against the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Hi everyone,

On 26 May 1993, the „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) was passed in the German Parliament with the amendment of Article 16 of the Basic Law for the Federal Republic „Persons persecuted on political grounds shall have the right of asylum“. The untouchable dignity of humans became touchable. Since then, there are two kinds of human dignity in this country.

Enough already! We demand the abolition of the exclusionary AsylbLG without replacement!

In the past 30 years, there have been continuous nationwide protests against social exclusion, inequality and the violation of the principle of equality, mainly by those affected themselves. Although the minimum subsistence level in Germany is already low and not sufficient for a dignified life, people in the AsylbLG receive even less. Smaller legal successes have been celebrated time and again, such as in 2012, when the Federal Constitutional Court rejected benefit cuts based on migration policy considerations, or the recent ruling that the lower „special needs level“ for single adult asylum seekers in collective accommodation violates the basic right.

Nevertheless, there is still serious interference in the self-determination of those affected and to this day refugees in arrival centres („Ankunftszentrum“) and initial reception facilities („Erstaufnahmeeinrichtung“) - who are even prohibited from deciding on their own diet - are incapacitated.

The law can only be thought of together with the enforcement of collective camps, a residence obligation, work bans, obligatory supply with standardised goods rather than money („Sachleistungsversorgung“), (threatened) forced labour for 80 cents and restricted health care. It stands for racist exclusion and includes a comprehensive catalogue of sanctions to further cut benefits that are already minimal. We need to think the world and the rights of all people as one today. The living of refugees below a legally recognised subsistence level must end.

Let us stand together for the abolition of the racist Asylbewerberleistungsgesetz!

To achieve this, we are planning a week of action from 20 to 26 May 2023 with a final demonstration on 26 May 2023 in Freiburg. We would be very happy about a nationwide participation in as many cities as possible. Therefore: organise yourselves, form alliances, join the campaign!

Please forward the email! To gain political influence, we have to become MANY.

We have set up an email address for this: info@asylblg-abschaffen.de

Feel free to email us with any questions, comments or the like. Also, please let us know what you are planning in your cities, as we would like to aim for a joint public networking. We want to make all nationwide actions visible on a homepage.
This is the only way to abolish racist laws everywhere!

Greetings of solidarity

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: info@asylblg-abschaffen.de

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Français

Appel à la campagne 2023 et semaine d’action nationale du 20 au 26 mai 2023 - 30 ans de protestation contre la loi sur le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG)

Bonjour tous.tes,

Le 26 mai 1993, le „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG) a été votée a l‘assemblée parlementaire d’Allemagne avec la modification de l’article 16 de la constitution „Les persécutés politiques bénéficient de l’asile“. La dignité inviolable de l’être humain a été bafoué. Depuis ce jour , il y a deux niveaux de dignité humaine dans ce pays.
Assez! Nous demandons l’abrogation du Asylbewerberleistungsgesetz, qui exclut une partie de la population!

Au cours des trente dernières années, des actions de protestation ont été menées dans toute l’Allemagne, principalement par les personnes concernées et ce contre l’exclusion sociale, l’inégalité et la violation du principe d’égalité. En effet, bien que le revenu de subsistance soit déjà insuffisant pour vivre dignement, les personnes relevant de l’AsylbLG perçoivent encore moins. Certes, de petites victoires juridiques ont pu être célébrées à plusieurs reprises, comme en 2012, lorsque la Cour constitutionnelle a refusé de réduire le montant des prestations pour des raisons de politique migratoire ou, plus récemment, lorsqu’elle a jugé qu’un " niveau de besoins spéciaux " inférieur pour les demandeurs d’asile adultes vivant seuls dans des centres d’hébergement collectif, violait le droit fondamental.

Malgré cela, l’autodétermination des personnes concernées continue d’être fortement entravée et, jusqu’à aujourd’hui, les personnes en fuite dans les centres d’arrivée („Ankunftszentrum“) et les centres de premier accueil („Erstaufnahmeeinrichtung“) - à qui l’on interdit même de se nourrir de manière autonome - sont déniées de leurs droits.

La loi ne peut-être mise en oeuvre qu’avec la mise en place de centre de regroupement, d’une obligation de résidence, d’une interdiction de travailler, d’un approvisionnement en prestations en nature, d’un travail forcé ( voire menacé) pour 80 centimes d’euros et d’un accès limité aux soins de santé. Elle est synonyme d’exclusion raciste et propose un catalogue de sanctions visant à réduire encore davantage les prestations déjà accordées de manière minimale. Aujourd’hui, nous devons penser le monde et les droits de tous les êtres humains en un seul. La vie des réfugiés en dessous du minimum vital reconnu par la loi doit prendre fin.

Unissons-nous pour abolir la loi raciste sur les allocations des demandeurs d’asile!

Pour y parvenir, nous prévoyons une semaine d’action du 20 au 26 mai 2023, avec une manifestation finale le 26 mai 2023 à Freiburg. Nous serions très heureux d’une participation nationale dans le plus grand nombre de villes possible. C’est pourquoi: organisez-vous, formez des alliances, rejoignez la campagne!

Faites circuler cet e-mail! Pour gagner en influence politique, nous devons être le plus NOMBREUX POSSIBLE!

Nous avons créé une adresse e-mail à cet effet : info@asylblg-abschaffen.de

N’hésitez pas à nous envoyer des questions, des remarques ou d’autres informations. N’hésitez pas non plus à nous faire savoir ce que vous prévoyez de faire dans vos villes respectives, car nous souhaitons créer un réseau public commun. Nous voulons rendre visibles toutes les actions nationales sur un site Internet.

C’est la seule façon d’abolir les lois racistes, et ce, partout!

Salutations solidaires

Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit Freiburg

Contact: info@asylblg-abschaffen.de

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العربية

دعوة لحملة عام ٢٠٢٣ ولأسبوع الفعاليات على مستوى ألمانيا من ٢٠ ل ٢٦ مايو ٢٠٢٣ - ٣٠ عام من التظاهر ضد „قانون إعانات طالب اللجوء“ (AsylbLG)

مرحباً،

يوم ٢٦ مايو ١٩٩٣، أقر البرلمان الألماني „قانون إعانات طالب اللجوء“ مع تعديل المادة ١٦ من الدستور الألماني والتي نصت على أنه „يتم منح حق اللجوء للأشخاص المضطهدين سياسياً“. لم تَعُد الكرامة الإنسانية غير قابلة للمساس. منذ ذلك اليوم، أصبح في هذه الدولة نوعان من كرامة الإنسان.
اكتفينا! نطالب بإلغاء هذا القانون الإقصائي وعدم استبداله بقانون آخر!

خلال الثلاثين عاماً الماضية استمر المتضررون في التظاهر في كل ألمانيا ضد الإقصاء الاجتماعي، وعدم المساواة، وخرق مباديء المساواة. وحتى مع قلة الحد الأدنى للمعيشة في ألمانيا وعدم كفايته لعيش حياة كريمة، يتلقى المتضررون من القانون أقل من هذا الحد الأدنى. وتخللت هذه الفترة بعض النجاحات القانونية المحدودة، مثل قرار المحكمة الدستورية الفدرالية عام ٢٠١٢ برفض تقليل الإعانات المبررة بسياسات الهجرة. أو الحكم الأخير بأن تقليل الإعانات للبالغين المقيمين في مراكز الإقامة الجماعية دون عائلات يخالف الحقوق الأساسية المنصوص عليها في الدستور الألماني.

برغم ذلك، تظل التدخلات في حرية إرادة المتضررين جسيمة. ويتم تعجيز اللاجئين في مراكز استقبال اللاجئين ومراكز الاستقبال الأَوَّلي، ويتم حتى منعهم من اختيار غِذاءهم.

لا يمكن فصل هذا القانون عن نظام المخيمات الجماعية، والسكن الإجباري، وحظر العمل، والإعانات العينية الإجبارية عوضاً عن المادية، ونظام الأعمال الإجبارية (تحت التهديد) مقابل ٨٠ سنت/ساعة، والرعاية الصحية المحدودة. يدعم القانون الإقصاء العنصري، ويحتوى على كتالوج عقوبات متنوعة لتقليل الإعانات المحدودة أساساً. لابد أن نقيم العالم كله وحقوق البشر كلهم بنفس الميزان. معيشة اللاجئين في مستويات أقل من المستويات القانونية لابد أن تتوقف.

معاً لإلغاء „قانون إعانات طالبي اللجوء“ العنصري!

للوصول لهذا الهدف، نخطط لأسبوع فعاليات من ٢٠ ل٢٦ مايو ٢٠٢٣ مع مظاهرة ختامية يوم ٢٦ مايو ٢٠٢٣ في فرايبورغ. وسنكون ممتنين لمشاركة أكبر عدد ممكن من المدن الألمانية. لذا نظموا أنفسكم وابنوا تحالفات وشاركوا في الحملة!

فضلاً تابعوا إرسال هذا الإيميل لآخرين! لنؤثر سياسياً، لابد أن نصل لأعداد كبيرة.

تواصلوا معنا بخصوص هذه المواضيع على الإيميل التالي:
info@asylblg-abschaffen.de

أرسلوا لنا أسألتكم وتعليقاتكم أو عبروا عن إعجابكم. وأعلمونا بما تخططون في مدنكم، فمن أهدافنا التشبيك. نهدف لنشر كل الفعاليات في ألمانيا على صفحة واحدة.
هذا هو السبيل الوحيد لإلغاء القوانين العنصرية في كل مكان!

تحياتنا وتضامننا،
مجموعة عمل الخدمة الاجتماعية النقدية في فرايبورغ

للتواصل:
info@asylblg-abschaffen.de

Paradigmenwechsel im Kampf gegen neue Welle rassistischer Gewalt

„Der Rechtsstaat darf die Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Ostdeutschland nicht länger im Stich lassen.“

„Es braucht einen glaubhaften Paradigmenwechsel bei Polizei und Justiz in Ostdeutschland in der Strafverfolgung bei rechten Gewalttaten und im Umgang mit rechten Aufmärschen“, fordern Opferberatungsstellen anlässlich der morgigen Tagung der ostdeutschen Innenminister*innen in Erfurt.

Überlange Verfahrensdauern in der Strafverfolgung nach rechten Gewalttaten und eine schockierend niedrige Aufklärungsquote von nicht einmal 1/5 bei rechten Brandanschlägen entmutigen die Betroffenen und stärken rechte Täter*innen und Nachahmer*innen.

Angesichts der aktuellen Welle rechter und rassistischer Gewalttaten insbesondere in Ostdeutschland befürchten die professionellen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt eine weitere Eskalation der flächendeckenden Präsenz rassistischer und rechtsextremer Mobilisierungen und Gewalt wie in 2015/2016 -“ als täglich mindestens vier bis fünf Menschen in Ostdeutschland und Berlin Opfer rechter Angriffe wurden.

„Die Täter der rassistischen Brandanschläge der letzten Wochen haben den Tod von Menschen bewusst in Kauf genommen“, warnt Robert Kusche, VBRG-Vorstandsmitglied und Geschäftsführer des RAA Sachsen. „Es braucht jetzt endlich einen glaubhaften Paradigmenwechsel bei Polizei und Justiz in Ostdeutschland in der Strafverfolgung bei rechten Gewalttaten und bei Maßnahmen gegen rechte Aufmärsche“. Noch immer ist die Gefahr, Opfer eines rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motivierten Angriffs zu werden, in Ostdeutschland dreimal so groß wie in den westdeutschen Flächenländern. „Rechte Gewalt und Rechtsterrorismus sind ein gesamtdeutsches Problem. Aber Ostdeutschland ist auch mehr als zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU weiterhin der Resonanzboden und Ausgangspunkt für neue rechtsterroristische Netzwerke und Täter*innen“, warnt Franz Zobel, Projektleiter der Opferberatung ezra in Thüringen. „Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass in Ostdeutschland erneut der Resonanzboden für Rechtsterrorismus entsteht: Eine schockierend niedrige Aufklärungsquote von lediglich 15 Prozent bei von Polizei und Justiz als PMK Rechts erfassten Brandanschlägen, überlange Verfahrensdauern von bis zu acht Jahren bis zu rechtskräftigen Urteilen und flächendeckende Angstzonen für alle, die im rechten Weltbild als Gegner*innen markiert sind “, betont Franz Zobel.

Die Brandanschläge auf Sammelunterkünfte für Geflüchtete in den letzten Wochen in Groß Strömkendorf (Mecklenburg-Vorpommern) am 19. Oktober in Krumbach (Bayern) am 23. Oktober, in Bautzen (Sachsen) am 27. Oktober sowie Angriffe mit gefährlicher und illegaler Pyrotechnik am 31.Oktober in Großzössen bei Leipzig sowie am gleichen Tag in Dresden richteten sich jeweils gegen Gebäude, in denen sich unübersehbar Menschen aufhielten. „Die mit Brandanschlägen verbundene Botschaft eines mörderischen Rassismus und die prekäre Lebenssituation in Sammelunterkünften entmutigt Geflüchtete und macht ihre Erfahrungen unsichtbar“, sagt Sultana Sediqi von „Jugendliche ohne Grenzen“.

„Wir befinden uns gesellschaftlich in einer fragilen Lage: Die Folgen der multiplen Krisen werden für die Menschen immer sichtbarer. Gleichzeitig versuchen Rechtsextreme, diese Situation für sich zu nutzen und ihren gesellschaftlichen Resonanzraum zu vergrößern. Auf all das treffen noch verstärkte Propaganda- und Desinformationskampagnen aus Russland“, warnt Pia Lamberty, Sozialpsychologin und Geschäftsführerin von CeMAS -“ Center für Monitoring, Analyse & Strategie. „Unsere aktuelle Studie zeigt eindeutig, dass pro-russische Propaganda in Deutschland seinen Einfluss vergrößern konnte und sich insbesondere in Ostdeutschland verfängt. Gerade deswegen braucht es jetzt kluge politische Antworten auf soziale Fragen, aber auch eine klare Abgrenzung nach rechts. Vor dieser Aufgabe steht nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch Politiker*innen aller demokratischer Parteien“

Übernahme rechter Narrative und Feindbilder ist demokratiegefährdend

„Es ist entmutigend und demokratiegefährdend, wenn Polizist*innen und Justiz die rechten Narrative und Feindbilder übernehmen und Zivilgesellschaft und Pressevertreter*innen nicht mehr vor rechten Angriffen bei den aktuellen Aufmärschen schützen“, sagt ver.di-Jugendsekretär Kristian Fink, der am 17. Oktober 2022 in Leipzig von Teilnehmer*innen eines rechten Aufmarsches angegriffen und verletzt wurde. „In den Beratungsanfragen von angegriffenen Medienschaffenden sehen wir, wie das rechte Narrativ von der -šLügenpresse-™, die angeblich kein Anrecht auf Schutz nach Artikel 5 GG hat und bei rechten Protesten ungehindert gejagt und bedrängt werden kann, auch bei Polizeibeamten verfängt: Journalist*innen werden als Feindbild gesehen und behandelt. Das muss sich dringend ändern, denn sonst ist die Pressefreiheit in Ostdeutschland nicht mehr gewährleistet“, betonen Robert Kusche und Franz Zobel.

Die Opferberatungsstellen registrieren seit Monaten eine Zunahme rechter und rassistischer Gewalttaten. Insbesondere in Regionen, in denen vermehrt Proteste stattfinden -“ die sich gegen Coronamaßnahmen, die Aufnahme von Geflüchteten und gegen die Unterstützung der Ukraine richten -“ sind seit 2016 durchgängig rechte und rassistische Narrative unübersehbar und führen zu einer verfestigten extrem rechten Präsenz im öffentlichen Raum. „Längst sind in vielen Orten dadurch Angstzonen für Menschen entstanden, die von Rassismus, Antisemitismus und rechter Gewalt und Bedrohungen betroffen sind -“ insbesondere für Geflüchtete, Journalist*innen und demokratische Zivilgesellschaft“, sagt Robert Kusche, Vorstand des VBRG und Geschäftsführer der RAA Sachsen.

„Mehr als 10 Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU sehen wir ein erschreckendes Rechtsterrorismus-Analyse- und Demokratiedefizit bei Polizei und Justiz in Ostdeutschland“, betonen die Opferberatungsstellen. Erfolgreiche Strafverfolgung gegen rechtsterroristische Gruppen in Ostdeutschland sind in den letzten sechs Jahren fast ausschließlich durch die Übernahme von Ermittlungsverfahren durch die Generalsbundesanwaltschaft geführt worden. „Ohne die Intervention von Opferberatungsstellen und Nebenklagevertreter*innen und die Übernahme der Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft wäre der rassistische und rechte Terror der Gruppe Freital und Revolution Chemnitz nicht gestoppt worden“, erinnert Robert Kusche.

Acht notwendige Maßnahmen für einen glaubhaften Paradigmenwechsel

Die ostdeutschen Innenminister*innen müssen jetzt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel einläuten. Dafür braucht es aus Sicht der Opferberatungsstellen:

  1. Dezentrale Unterbringung statt Sammelunterkünfte für Geflüchtete aller Herkunftsländer.

  2. Abschaffung der Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen, um Geflüchteten besseren Schutz vor rassistischer Gewalt zu gewähren.

  3. Ein Verbot von rechten Aufmärschen vor geplanten und bewohnten Flüchtlingsunterkünften aus Gründen der Gefahrenabwehr.

  4. Eine längst überfällige Erweiterung des Opferschutzes im Aufenthaltsgesetz durch ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt ohne festen Aufenthaltsstatus (Studierende, Geduldete) durch eine Erweiterung von Paragraf 25AufenthG. Von den ostdeutschen Innenminister*innen erwarten wir eine entsprechende Gesetzesinitiative. Denn es kann nicht sein, dass Täter*innen profitieren, weil abgeschobene Opfer nicht mehr als Zeug*innen in Strafverfahren aussagen können.

  5. Den Einsatz von Bereitschafts-Staatsanwält*innen, die die Polizeieinsätze vor Ort begleiten und dafür sorgen, dass bei Propaganda- und Körperverletzungsdelikten bei rechten Demonstrationen auch tatsächlich Ermittlungsverfahren eingeleitet und Tatverdächtige vor Ort festgestellt werden.

  6. Verbindliche, regelmässige und flächendeckende Schulungen für Polizist*innen in Bereitschaftseinheiten zu Artikel 5 GG und Pressefreiheit sowie eine verbindliche Teilnahme an Seminaren der Menschenrechtsbildung, um der Verbreitung von rechten Narrativen entgegen zu wirken.

  7. Ermittlungsgruppen wie “Besondere Aufbauorganisationen- bei den Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften mit dem Schwerpunkt PMK-rechts zur schnellen und effektiveren Strafverfolgung bei Brandanschlägen und schweren Straftaten.

  8. Priorisierung der Verfahren in Fällen von rechter, rassistischer sowie antisemitischer Gewalt -“ insbesondere in Ostdeutschland -“ durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Staatsanwaltschaften müssen als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ ihr Weisungsrecht gegenüber den Ermittlungsbehörden in Hinblick auf Nr. 15 Abs. 5 RiStBV wahrnehmen.

Quelle: Presseerklärung 3.11.2022
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