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»Facts do not cease to exist because they are ignored.« Aldous Huxley

Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" in Stuttgart

Vom 17. März bis zum 24. April ist im Erdgeschoss des Rathauses die bewegende Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" zu sehen. "Die bilderreiche Ausstellung setzt sich auf 22 Tafeln mit den Verbrechen des NSU in den Jahren 2000 bis 2007 sowie der gesellschaftlichen Aufarbeitung nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrundes im November 2011 auseinander. Im ersten Teil der Ausstellung werden die Biografien von Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Mehmet Turgut, Habil Kilic, Ismail Yasar, Mehmet Kubasik, Theodoros Boulgarides, Halit Yozgat und Michele Kiesewetter dargestellt. Zu Wort kommen auch Angehörige der Mordopfer. Weitere Tafeln beschäftigen sich mit den Bombenanschlägen in Köln sowie den Banküberfällen, bei denen unschuldige Menschen teilweise lebensbedrohlich verletzt wurden.

Der zweite Teil beleuchtet die Neonaziszene der 1990er Jahre sowie die Hilfeleistungen an den NSU-Kern aus einem neonazistischen Netzwerk. Dargestellt werden auch die Gründe, warum die Mordserie nicht aufgedeckt wurde sowie der gesellschaftspolitische Umgang mit dem Themenkomplex nach dem Auffliegen der neonazistischen Terrorgruppe am 4. November 2011"(Opfer-des- NSU.de)
Die Wanderausstellung, die unter anderem schon in München zu sehen war, wurde vom Nürnberger Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung erarbeitet.

Eröffnung der Ausstellung:

Montag, 16.3.2015, 19.30 -“ 21.00 Uhr, Rathaus Stuttgart
Programm:
Fritz Kuhn, Oberbürgermeister Stuttgart, Grußwort
Gabriele Metzner, Initiative “Keupstraße ist überall- Köln
Janka Kluge, Initiative NSU-Aufklärung

Öffnungszeiten: Montag -“ Freitag, 8-18 Uhr

Veranstalter: Initiative NSU-Aufklärung
Unterstützer: Die Anstifter, Evangelisches Bildungswerk Hospitalhof Stuttgart, Initiative Lern- und Gedenkort “Hotel Silber-, Gegen Vergessen -“ Für Demokratie, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg, Katholisches Bildungswerk Stuttgart, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stadtjugendring Stuttgart, Landeshauptstadt Stuttgart, Türkische Gemeinde Baden-Württemberg, VVN-BdA Stuttgart

Württembergische Landesbühne Esslingen zeigt: Neuinszenierung der "Bauernoper"

"Denn gegen Adel, gegen Pfaffen
Da hilft nicht Demut, sondern Waffen
Man muss mit Herren - ihr werdet sehn -
Die Sprache reden, die sie verstehen
- Der Bauer zeigt jetzt, dass er`s kann:
Fünfzehn/fünfundzwanzig - dran, dran, dran!"

Es waren u.a. diese Zeilen aus dem "1525-Lied" der "Bauernoper", mit denen sich der Autor Yaak Karsunke in den 1970iger Jahren viel Ärger einhandelte.

So kam eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung nicht zustande, da die beteiligte Sendeanstalt an diesem Lied Anstoß nahm.

Die Brisanz und damalige Popularität des Stückes über den deutschen Bauernkrieg von 1525 ist aber eher auf die vielen Parallelen zur aktuellen Lage des "gemeinen Mannes" ("...den man so lange bescheißt, bis ihm der Geduldsfaden reisst"), die das Stück transportiert, zurückzuführen:

1973 durch das Landestheater Tübingen (LTT) uraufgeführt, erlebte das Stück 84 Aufführungen mit mehr als 40.000 Zuschauern.
Eine folgende Neuinszenierung für das Theater am Turm ( Frankfurt a. Main) brachte es ebenfalls auf über 80 Aufführungen.

Die Parallelen des Stücks zu heute sind vielfältig:
So wird mancher Stuttgart 21-Gegner ins Staunen geraten, wie der Truchsess, Georg der III., von Waldburg-Zeil schon vor 490 Jahren die aufständischen Bauern erst per Schlichtung und "Runden Tisch" über selbigen gezogen hat, um sie dann - uneinig und zerstritten - in der Schlacht von Böblingen zu massakrieren.

Interessant ist auch, dass sein Nachfahre heute noch einer der größten Grundbesitzer Deutschlands ist und in Leutkirch, dem Stammsitz derer von Waldburg-Zeil von seinen Untertanen immer noch mit "Ihre Durchlaucht" angesprochen wird, manchmal wird auch noch der Hut gezogen und das Knie gebeugt.

Die Württembergische Landesbühne Esslingen hat die Bauernoper jetzt neu inszeniert und führt sie seit 21.2.2015 auf.

Der Kritiker der Stuttgarter Zeitung schreibt über die Uraufführung:
"Der Tradition des Agitprop, also der Agitation und Propaganda, ist die "Bauernoper" aber, formal wie inhaltlich verpflichtet. Sie bezieht unmissverständlich für die aufständischen Bauern Partei und fordert die Zuschauer auf, von deren Beispiel zu lernen."

Gibt es eine bessere Empfehlung für einen Theaterbesuch?? Wir meinen nein, also nichts wie hin !

Die nächsten Termine sind:
24.2. und 28.2.2015, 6.3. und 26.3.2015 jeweils 19.30 Uhr.

Zur intensiveren Beschäftigung sei empfohlen:
"Die Bauernoper" von Yaak Karsunke / Musik Peter Janssens
"Der Große Deutsche Bauernkrieg" von Wilhelm Zimmermann
"Der deutsche Bauernkrieg" von Friedrich Engels.
(Alle Bücher bei ZVAB günstig zu bekommen)

Ausführliche Besprechung der Neuinszenierung folgt.

Stuttgart 21: „Matrix“ von Oberstaatsanwalt a.D. Häußler - Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch?

Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.

Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.

Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.

"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.

"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.

Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

"Strategische Einbindung" - Lesung mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Ob Flughafenerweiterung, Messebau, Stromleitungstrassen, Autobahnausbau oder Bahnprojekte wie Stuttgart 21 -“ Proteste gegen Großprojekte nehmen zu. Da repressive Durchsetzungsmethoden die Empörung der BürgerInnen gegen autoritäres Regierungshandeln oft noch verstärken, werden zunehmend Mediations-, Dialog- und Schlichtungsverfahren als Alternative eingesetzt. Die „sanften“ Methoden einer Strategischen Einbindung zielen jedoch nicht auf eine gleichberechtigte Verständigung über berechtigte Kritik und unterschiedliche Interessenslagen, sondern werden immer häufiger zur Befriedung, Kanalisierung von Protest und Marginalisierung von Widerstand eingesetzt.

Die beiden ReferentInnen berichten von ihren Erfahrungen mit Mediationen, Runden Tischen und Schlichtungen. Sie zeigen die Fallen auf, die lauern, wenn man sich an Gesprächsrunden beteiligt, die von oben eingefädelt werden. Anschaulich analysieren sie die manipulativen Wirkungsweisen und politischen Folgen dieser „strategischen“ Einbindung.

Eine Veranstaltung der AG Politische Matinée in Kooperation mit Kulturzentrum Dieselstraße Esslingen, DIE LINKE Esslingen und ESIG -“ Esslinger Initiative für Gemeinsinn e. V.

Politische Matinée

am späten Sonntagvormittag in der angenehmen Atmosphäre des Kulturzentrums Dieselstraße -“ bei Kaffee, Tee, Sekt und Butterbrezeln.

Eintritt frei, Spende erbeten

Sonntag, 26. Oktober 2014, 11-13 Uhr, Esslingen: Kulturzentrum Dieselstraße

Strategische Einbindung
Zur Wirkung von Mediationen, Schlichtungen und Runden Tischen
Lesung, Vortrag und Diskussion mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Dr. Michael Wilk ist Arzt und Psychotherapeut in Wiesbaden, Autor und Umweltaktivist.
Dr. Annette Ohme-Reinicke ist Politologin, Soziologin und Dozentin an der Universität Stuttgart.
Beide engagieren sich seit vielen Jahren im Widerstand gegen Großprojekte.

Sehr erwünschte Initiative “Anstifter„ in Stuttgart: Ein Offener Brief

Plakat zur Anstifter Konferenz am 8.11.2014 in Stuttgart
Ich möchte auf die Nachricht von Herrn Grohman zur anstehenden (bürgerschaftlichen) Konferenz am 8.11.2014 unter dem Titel -ºNSU im Staat-¹ direkt und öffentlich antworten, da es sich um sehr grundsätzliche Fragen handelt, die sich an vielen Orten, in vielen Initiativen stellen:

  • Was müssen wir der nicht-gewollten Aufklärung der NSU-Mord- und Terrorserie entgegensetzen, insbesondere mit Blick auf die Rolle der jetzigen Landesregierung in Baden-Württemberg, der ganz offensichtlich die -ºStaatsraison-¹ wichtiger ist als die Aufklärung?

  • Welche politische Konsequenzen auf dem Hintergrund welcher Fakten wollen und müssen wir gemeinsam stark machen?

Als ich vom Journalistenkollegen Thomas Moser von Ihrem Vorhaben erfahren hatte, war ich sehr froh über Ihre Initiative, da unsere Bemühungen, die politische Aufklärung voranzutreiben, bislang auf eine überraschend einige Große Koalition des Schweigens aller im Landtag vertretenen Parteien gestoßen sind.

Dieses parteiübergreifende Schweigekartell ist beschämend und selbstbelastend zugleich: Wissen doch alle Interessierten, dass Baden-Württemberg für den NSU eine Hochburg darstellte und der 2007 erfolgte Mordanschlag in Heilbronn auf Polizisten sicherlich der rätselhafteste Terroranschlag darstellt, der dem NSU zugeschrieben wird.

Da ich seit Jahren zum diesem Komplex arbeite, und sehr intensiv die Ereignisse in Baden-Württemberg verfolgt habe, bot ich Ihnen mehrere Texte und meine Mithilfe an, sowohl zur nicht-gewollten Aufklärung des Mordanschlages in Heilbronn 2007, zum schier unmöglichen Selbstmord des Zeugen Florian Heilig 2013, aber auch zu dem Abschlussbericht der vom Innenministerium eingerichteten -ºArbeitsgruppe Umfeld-¹, der vor Auslassungen und Falschmeldungen nur so stotzt.

Sicherlich kennen Sie auch meine Schlussfolgerungen:

  • Der geballte Unwille, den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, aufzuklären, ist nicht mit Pannen zu erklären, sondern mit dem Unwillen, die möglichen Täter zu fassen.

  • Wer die Fakten zu diesem Fall kennt, kann selbst bei Achtung geringsten kriminalistischer Standards nur zu folgendem Schluss kommen: Als direkte, unmittelbare Tatbeteiligte scheiden die der Tat verdächtigten NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus.

  • An dem Mordanschlag waren zwingend mehr Personen beteiligt, als bislang eingeräumt wird -“ womit auch das Konstrukt von einer neonazistischen Terrorgruppe aus exakt drei Mitgliedern ins sich zusammenbricht.

  • Die Rolle von V-Leuten, die in Baden-Württemberg operiert und Kontakt zum NSU-Netzwerk hatten, wird absichtlich und wider besseren Wissens bagatellisiert. Dazu gehört auch das Wissen der V-Frau Petra Senghaas mit Deckname -ºKrokus-¹. Ein Wissen, das man erst gänzlich unterschlagen hatte, um es später für gänzlich unglaubwürdig zu erklären.

  • Die Behörden in Baden-Württemberg hatten lange vor 2011 von der Existenz des NSU Kenntnis und leugnen dies bis heute (siehe VS-Mitarbeiter Günter Stengel, der bereits 2003 von der Existenz eines NSU Kenntnis erhielt und für seine Beharrlichkeit, dieses öffentlich zu machen, massiven Repressionen ausgesetzt ist)

  • Der Tod des Zeugen Florian Heilig am 16. September 2013, acht Stunden vor seiner Vernehmung, die Fakten, die auch die Familie dazu zur Verfügung gestellt hat, machen einen Selbstmord aus -ºLiebeskummer-¹ unwahrscheinlich, den Verdacht eines -ºFremdeinwirkens-¹ evident. Die Weigerung, auch die Möglichkeit eines Mordes in die Ermittlungen einzubeziehen, widerspricht allen Ermittlungsgrundsätzen.

Ich möchte die Aufführung zentralen, völlig offener Punkte hier beenden.

Da Sie von diesen Recherchen wussten, von den ausgezeichneten Beiträgen von Thomas Moser, die er für -ºKontext: Wochenzeitung-¹ schrieb, als auch von den zahlreichen Beiträgen von Prof. Hajo Funke, der sowohl die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses fordert, als auch seine massiven Zweifel am behaupteten Selbstmord von Florian Heilig öffentlich machte, bin ich über das völlige Schweigen zu diesen Themenkomplexen in Ihrer Kongress-Ankündigung mehr als enttäuscht.

Ohne diese Komplexe im Detail vorzustellen und auszuleuchten, muss jede Frage nach politischen Konsequenzen eine halt- und substanzlose Andeutung bleiben.

Keine Frage: Sie müssen meine Schlussfolgerungen nicht teilen, das erwarte ich auch nicht von meinem Publikum. Aber diese Komplexe vorzustellen, die für Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung sind, und ein Forum dafür zu schaffen, die verschiedenen Schlussfolgerungen streitbar zu machen, wäre einer -ºbürgerschaftlichen Konferenz-¹ mehr als würdig und angemessen gewesen.

All das wäre eine Anstiftung zum Nachdenken, zum Abwägen verschiedener politischer Schlussfolgerungen gewesen -“ auch in dem Wissen, dass die Fragen nach der gewollten Nicht-Aufklärung, nach der Beihilfe staatlicher Behörden beim Zustandekommen des NSU, beim Gewähren-Lassen eine -ºrote Linie-¹ überschreiten. Eine -ºrote Linie-¹, die wir alle mit uns herumtragen -“ und mit einer Portion Mut und Risiko überschreiten müssen. Das ist eine kleine Herausforderung, aber -“ mittlerweilen -“ keine unüberwindbare.

Wir bräuchten nur den vorsichtigen, die -ºEmpfindlichkeiten-¹ aller Parteien berücksichtigenden Andeutungen des Thüringer Abschlussberichts folgen ... und nicht dahinter zurückfallen:

"Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“, wie sie natürlicherweise auch bei besten Vorsätzen nie ausgeschlossen werden können, zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten (...). Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu." (S. 1582)

"Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt ..." (S.1584)

Diese Schlussfolgerungen in einem NSU-Untersuchungsausschuss für Baden-Württemberg nachzugehen, ihnen in (parteipolitisch) unabhängigen Initiativen zu folgen, wäre ein längst überfälliger Schritt.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund -“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

Aufruf Stuttgarter Gewerkschafter/Innen: Grundrechte verteidigen, Demokratieabbau stoppen, Polizei- und Behördenwillkür unterbinden!

In Stuttgart kam es bei der DGB- Demonstration am 1. Mai 2014 zu „Vorkontrollen“ durch die Polizei, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts gehindert wurden.

Erst nach mehreren Protesten seitens des DGB (als Veranstalter) wurde diese Willkür beendet.

Dass dies kein „Ausrutscher“ war, zeigte sich bei der gewerkschaftsnahen Blockupy- Demonstration am 17. Mai 2014, zu der neben vielen anderen auch der ver.di Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Dort wurden gleich mehrere Gruppen ankommender Demonstrant/Innen eingekesselt und wiederum lange festgehalten. Die Exekutive ein Staat im Staat jenseits und über dem Grundgesetz?? Auch diese Schikane fand erst nach massiven Protesten der Demonstrationsleitung ein Ende. Nicht aber das abschreckend martialische Aufgebot hunderter schwer gerüsteter Polizisten, mit der die Demonstration in den Augen der Bevölkerung kriminalisiert und Passanten vom Mitdemonstrieren abgehalten wurden.

Diese Praktiken sind vielen Linken nicht neu. Neu ist, dass nun auch zunehmend Gewerkschaftsveranstaltungen ins Visier genommen werden.
War es schon bisher nicht richtig, als Gewerkschaften so zu tun, als ginge uns das nichts an („wir sind ja nicht betroffen“), so ist es doch nun allerhöchste Zeit, diesem Treiben mit Macht ein Ende zu setzen.

In Zeiten, wo soziale Spannungen anwachsen, wo der Widerstand dagegen wächst, richtet sich die Repression zunehmend gegen alle, die tatsächlich etwas verhindern oder positiv verändern wollen, also mehr und mehr gegen die Gewerkschaftsbewegung und alle gesellschaftlichen Kräfte, die sie unterstützen.

Wir unterzeichnenden Gewerkschafter/Innen stellen fest, dass die Praktiken von Polizei und Behör-den auch unter der Landesregierung aus Grünen und SPD nicht verändert wurden. Wir fordern Innenminister Gall (SPD) auf, das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu garantieren und die Aufgaben der Polizei auf die Regelung des Verkehrs zu beschränken.

Wir unterzeichnenden Gewerkschafter/Innen fordern die Gliederungen, Gremien und Vorstände unserer Organisationen auf, den staatlichen Organen gegenüber unmissverständlich klar zu machen, dass deren rechts- und verfassungswidriges Verhalten nicht länger toleriert wird.

Erstunterzeichner/Innen:

Gert Aldinger, IGM, Weinstadt; Siegfried Deuschle, IGM, VKL, Delegierter; Jochen Dürr, Schwäbisch Hall, Vorsitzender Fachbereichsvorstand 3 im Ver.di Bezirk Heilbronn - Neckar -“ Franken; Roswitha Ehinger, ver.di; Ina Gold, IGBCE, ehemalige Betriebsrätin; Andreas Grüninger, IGM, Betriebsratsvorsitzender MWK Renningen GmbH; Wolfgang Hänisch IGM Ludwigsburg; Christa Hourani, IGM, VK-Leiterin, Betriebsrätin Daimler Zentrale; Reiner Hofmann, IGM, ehemaliger Betriebsrat; Heinz Hummler, IGM, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender Trafo Union / Siemens; Heidi Hummler, HBV / ver.di, ehemalige Vorsitzende des DGB-Kreisfrauenausschusses Stuttgart; Manfred Jansen, IGM, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender KBA-MetalPrint; Günther Klein, ver.di, Personalrat; Gertrud Moll, IGM, Betriebsrätin und Delegierte; Monika Münch, ver.di ehemalige Personalrätin; Peter Schimke, IGM, Betriebsrat; Alexander Six; Markus Spreitzer; Thomas Trüten, IGM, Vertrauensmann und Delegierter

Kontakt: GewerkschafterInnen-Resolution@gmx.de

Stuttgarter Polizei missachtet systematisch Bürgerrechte - und OB Kuhn guckt zu

Nach unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen 2012 und 2013 gegen antifaschistische Demonstrationen in Stuttgart, führten verschiedene Bürger und Vereinigungen Beschwerde bei den grünen Regenten: Einige wandten sich gleich an Ministerpräsident Kretschmann, andere an Oberbürgermeister Kuhn.

Gelandet sind sie allesamt bei Harald Weber, leitender Polizeidirektor. Die grünen Regenten lassen antworten.

Dessen Antworten bedürfen näherer Betrachtung:

Der Verein Artikel 5 e.V. führte Beschwerde gegen die Einkesselung nicht nur von Demonstranten, sondern auch von unbeteiligten Bürgern am 30.7.2012 anlässlich einer NPD-Kundgebung, deren Fesslung mit Kabelbindern und stundenlangem Festhalten auf der Wasenwache mit Verhör und erkennungsdienstlicher Behandlung.

Die Antwort ließ auf sich warten. Anderthalb Jahre später antwortete Herr Weber, beginnend mit der frohen Botschaft, dass das Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung und anderer Straftaten eingestellt worden sei.

Er könne nun zu den Ausführungen bezüglich der Demonstranten, „die sich der „Braunen Agitation“ entgegenstellten“ Mitteilung machen.

Erstaunlich, was doch zwei kleine Anführungszeichen über das Denken des Schreibers verraten können.

Schließlich wird gegen die NPD ein Verbotsverfahren angestrengt wegen ihrer braunen Agitation -“ ganz ohne Anführungszeichen.

Mit Kabelbinder wurden die Leute während des Transports gefesselt, „um Übergriffe auf die Polizei zu verhindern.“ Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einem der polizeilichen Gefangenentransporter chauffiert zu werden, weiß, dass Herrn Webers Ausführungen hanebüchener Unsinn sind oder genauer gesagt, seine Verachtung für die Beschwerde führenden zum Ausdruck bringt.

Die stundenlange Ingewahrsamnahme wird mit dem „massiven Aufgebot an Gegendemonstranten“, infolge davon „personellen Engpässen“, „organisatorischen Gründen“ und „räumlichen Gegebenheiten“ erklärt.

Am 30.7.2012 waren 600 Beamte im Einsatz, ca. 50 Antifaschisten wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auf jeden Festgenommenen kamen also rein rechnerisch zwölf Beamte.Soviel zum Thema personelle Engpässe.

Ein anderer Beschwerdeführer wandte sich an OB Kuhn wegen des Polizeieinsatzes gegen antifaschistische Demonstranten anlässlich einer Kundgebung von „Pro Deutschland“ am 6.9.2013 auf dem Erwin-Schöttle-Platz.

Der Beschwerdeführer hatte u.a. die Frage an die städtischen Behörden gestellt, wieso sie „Pro Deutschland“ einen Platz in unmittelbarer Nähe des zur gleichen Zeit stattfindenden Afrikafestivals des Vereins Baye-Fall e.V. im Alten Feuerwehrhaus zugewiesen hatten. Beide Versammlungsorte sind nur durch eine Straße getrennt.

Und er bekam Antwort. Nicht nur von Herrn Weber, sondern auch von Herrn Petri vom Amt für öffentliche Ordnung : „Nicht möglich ist es in der Regel dagegen, eine Versammlung mit der Begründung zu verlegen, dass in der Nachbarschaft bereits eine Veranstaltung stattfindet.“

Dass es sich bei „Pro Deutschland“ um ausgewiesene Rassisten handelt und ein Afrikafestival naturgemäß auch von vielen schwarzen Menschen besucht wird, ist Herrn Petri natürlich nicht entgangen. Dumm stellen ist auch eine Methode, die eigentliche Motivlage zu verschleiern.

Auf Grund der weiträumigen polizeilichen Absperrung war auch der Zugang zum Afrikafestival im Alten Feuerwehrhaus nicht mehr möglich. Auch das kritisierte der Beschwerdeführer. Herrn Webers dummdreiste Antwort: „Darüber hinaus hatten andere Personen, explizit sei eine Trommlergruppe genannt, gar kein Interesse mehr zu der Veranstaltung zu gehen, sondern lehnten das Angebot, sie dorthin zu bringen, ab.“

Warum wohl hatte die Trommlergruppe kein Interesse mehr an der Veranstaltung, für die sie ja wohl eigens angereist war? Kann es unter Umständen sein, dass sie, auch bedingt durch die Erfahrungen schwarzer Menschen mit latentem und offenem Rassismus in den Reihen der Polizei, es angesichts des massiven Polizeiaufgebots schlicht mit der Angst zu tun bekam?

Wer jetzt meint zynischer geht es nicht mehr bei Polizeidirektor Weber, der irrt. Der Beschwerdeführer beschreibt folgende Erfahrung: „Auf die Frage, warum der Platz abgesperrt sei und warum man nicht von A nach B gehen dürfe, bekam ich an vier Stellen der Absperrung von vier verschiedenen Beamten die annähernd gleichlautende Antwort, man könne äußerlich nicht erkennen, ob das ein Bürger oder ein Linker sei und deshalb würden sie keinen durchlassen.“

Weiter heißt es: „Spätestens hier müssen die Alarmglocken schrillen!“ Er weist darauf hin, dass offensichtlich „in Teilen der Polizei ein absurder Gegensatz zwischen Bürgern und „Linken“ kolportiert“ und bei der kasernierten Bereitschaftspolizei „mit Feindbildern aus längst vergangen geglaubten Zeiten“ operiert werde.

Der Polizeidirektor antwortet militärisch knapp: „Zu Äußerungen, die durch einzelne Beamte gemacht wurden, kann ich keine Aussage treffen. Da mir die Namen nicht bekannt sind, ist die Anforderung einer Stellungnahme nicht möglich.“ Abgesehen davon, dass hier aus berufenem Munde die Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten deutlich gemacht wird, geht der Polizeidirektor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Äußerungen seiner Beamten aus dem Weg -“ schlimmer -“ dieses Ignorieren lässt eher vermuten, dass er sie teilt.

Dass ein leitender Polizeidirektor derart mit den Beschwerden besorgter Bürger umgeht, ist ein unsäglicher Zustand.

Dass aber den grünen Regenten das Treiben der Einsatzhundertschaft, die immer wieder zu beobachtenden Polizeiübergriffe bei Personenkontrollen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bis zum Demonstrationsverbot für die Montagsdemo am Bahnhof schlicht egal sind -“ das ist der eigentliche Skandal. Und dazu passt dann auch, dass sie, die sich einer „Kultur des Gehörtwerdens“ verschrieben haben, jemanden wie Polizeidirektor Weber an ihrer Stelle antworten lassen und diesen reaktionären, die Bürger zutiefst verachtenden Zynismus durch ihr eigenes Schweigen auch noch absegnen .

Vor diesem Hintergrund muss leider auch die Frage erlaubt sein, warum die grüne Partei nichts dabei findet, dass in der Ukraine mit einer Regierung zusammen gearbeitet wird, in der drei Minister, der Generalstaatsanwalt und ein Vizepremier ausgewiesene Faschisten der Swoboda-Partei sind, der ukrainischen Schwesterpartei der NPD.

Veranstaltung mit Inge Hannemann: Menschen in sinnvolle Beschäftigung bringen statt Sanktionieren!

Vortrag und Diskussion mit Inge Hannemann und einer Vertreterin des ver.di Erwerbslosenausschuss.
Moderation: Tom Adler, Stadtrat DIE LINKE.

Montag, 24. Februar 2014 um 19.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus Heslach (Gebrüder Schmid-Weg 13), Stadtbahn U1, U14 Richtung Vaihingen, Bus 42 Haltestelle Erwin-Schöttle-Platz.

Veranstalter: ver.di Erwerbslosenausschuss Stuttgart und DIE LINKE. Stuttgart

Einführung eines Sozialtickets in Stuttgart

Bei dieser Veranstaltung informiert der Verkehrs- und Tarifbund Stuttgart (VVS) über die Einführung eines SozialTickets in Stuttgart.

Welche Interessen haben bedürftige Personen an einem SozialTicket? Welche Erfahrungen haben die Verkehrsverbünde Rhein-Ruhr und Berlin-Brandenburg schon mit dem SozialTicket gemacht?

Der Erwerbslosenausschuss ver.di lädt alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung des VVS ein. Ein Mitglied des Erwerbslosenausschuss wird einen Beitrag halten und darlegen, warum und in welcher Form ein Sozialticket nötig ist.

Dienstag, den 18.02.2014, 17.30 bis 19.30 Uhr
im Rathaus Stuttgart, im Großen Sitzungssaal, 3. Stock

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