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»Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.« Karl Marx, Friedrich Engels. Manifest der kommunistischen Partei, 1848

Garantieerklärung: Magie statt Ökonomie

Angela Merkel
Bildquelle:
Armin Linnartz
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.
Gerade fünf Jahre ist es her. Da sprachen Merkel und der damalige Finanzminister ihren Segen aus. Und versprachen allen Deutschen, dass ihr Vermögen ihnen sicher sei. Für alle Zeiten.

Fünf Jahre ist es her. Nun brach der holde Schein. Jeder weiß inzwischen, dass auch seine Kröten dran sein werden, wenn die Oberen es so wollen. Also weg mit dem Zauberstab. Her mit dem guten alten Abakus-Stöcklein.

Also ist vor allem eins gescheitert: das Wonneproppengefühl. Bisher war das das Hauptverdienst Merkels: sie handelt, und alle anderen vertrauen ihr. Wird schon nichts Böses sich ereignen. Auf jeden Fall: Merkel passt auf, dass uns nichts passiert. Damit ist jetzt Essig. Vielleicht nicht bald. Aber irgendwann einmal. Nur leider nicht mehr bis zum August. Bis dorthin wird es dann wieder einmal zur großen Koalition reichen. Wundertäterin und MAGUS: zum zweiten.

Keine Kürzung des Existenzminimums!

Vorderseite des hier downloadbaren Flyers

Eine Kampagne des ver.di-Enıverbslosenausschuss Stuttgart
Worum geht es?

  • lm Jahr 2012 wurden bundesweit ca. 1 Million Sanktionen von den Jobcentern verhängt. Viele davon ohne Berechtigung oder aus nichtigem Anlass.
  • Bei Sanktionen kann stufenweise der Bezug des ALG ll bis auf 0 Euro herunter gekürzt werden - bei Jugendlichen sogar direkt mit der ersten Sanktion.

Was bedeuten Sanktionen?

  • Sie sind ein Angriff auf das Existenzminimum und sollen volljährige, geschäftsfähige Menschen im ALG-ll-Bezug mit der Erzeugung von Existenzangst erziehen.
  • Sie bedrohen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, insbesondere die Kinder haben darunter zu leiden.
  • Sie schüchtern ein und entsolidarisieren die Lohnabhängigen. Jede Arbeit, ob unterbezahlt oder befristet, wird aus Zwang angenommen. Der so entstandene Niedriglohnsektor weitet sich aus zum Nachteil von existenzsichernder Arbeit.
  • Sie bewirken Unterversorgung bei der Ernährung und Gesundheit.

Das Ziel der Kampagne

  • Wir wollen alle, die von ALG Il betroffen sind, ermutigen, gemeinsam mit uns für die Abschaffung des Sanktionsparagraphen eine Aufldärungskampagne unter der Bevölkerung zu machen.
  • Wir suchen Mitstreiter/innen (Betroffene, Einzelpersonen, Gruppen), die sich unserem Anliegen anschließen und unsere Kampagne für die Abschaffung des Sanktionsparagrafen unterstützen.

MACHT MIT BEI DER KAMPAGNE!
nächstes Treffen:
Freitag, 22.3.2013, um 18.30 Uhr, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20 Raum 245

  • keinen Job?
  • in einem 1 Euro- oder 400 Euro-Job?
  • in Leiharbeit?

Über 24 500 Menschen in Stuttgart sind arbeitslos gemeldet. Fast 32 000 sind unterbeschäftigt. Unzählige können von ihrem Lohn nicht leben und müssen mit Hartz IV aufstocken.

Kein/e Betroffene/r ist schuld an diesem Schicksal!
• Aber allein damit fertig werden zu müssen macht einsam und krank!
• Deshalb haben wir uns zusammengeschlossen!
• Deshalb stehen wir gemeinsam für unsere Interessen ein!

WIR LADEN ALLE INTERESSIERTEN HERZLICH EIN, UNS KENNEN ZU LERNEN!

ver.di Enıverbslosenausschuss Stuttgart
Kontakt: Gisela Vomhof, g.vomhof@gmx.de
c/o ver.di Stuttgart, Willi-Bleicher-Str, 20, 70174 Stuttgart

Deutsche Polizei"gewerkschafter" provozieren S21-Gegner

Foto © G. Vomhof
Das rechts abgebildete Transparent wurde von Polizeibeamten der Deutschen Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund auf der Demonstration aus Anlass der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst am 5.3.2013 in Stuttgart getragen.

Empörte S21-Gegner stellten die Transparentträger zur Rede, die mit dem, aus ihren Einsätzen sattsam bekannten, Verhalten reagierten: Stur schwiegen sie vor sich hin. Nur ein älterer Beamter räumte ein, er fände das Transparent "nicht sehr glücklich". Vor allem das Bild des Polizisten mit Flecken einer roten Flüssigkeit auf Helm und Uniform. Noch dazu sei es gar kein Bild aus dem Schloßgarten, sondern ein älteres Bild von einer Anti-AKW Demo.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (nicht zu verwechseln mit der Gewerkschaft der Polizei im DGB) ist ein ganz besonderer Verein. Ihr Vorsitzender Rainer Wendt erklärte zum Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag: "Polizeiliche Einsatzmittel müssen Waffen sein, die weh tun, nur dann wirken sie."

Nur folgerichtig fordert er auch seit 2007 bei allen möglichen Gelegenheiten den Einsatz von Gummigeschossen, Gummiwucht- und Gummischrotgeschossen. Da ist es bis zum Schießbefehl nicht mehr weit.

Besonders gern verschickt dieser Verein auch Schmerzensgeldforderungen von Polizeibeamten an S21-Gegner, z.B. wegen einer "Schwellung am linken Handgelenk" - ohne Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung.

Es gab in diesem Fall noch nicht einmal ein Aktenzeichen für das laufende Ermittlungsverfahren, geschweige denn einen Prozess, geschweige denn eine Verurteilung, die ja eigentlich, wie man das so lernt, Voraussetzung für zivilrechtliche Ansprüche ist.

Was es gab, war eine Forderung von 200 € Schmerzensgeld und der freundliche Hinweis, dass "für Sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Geschädigten im laufenden Strafverfahren sicherlich günstig wäre."

Und dann noch einen Monat später die Drohung, jetzt werde man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Das "laufende Strafverfahren" erblickte nie das Licht der Welt, die Staatsanwaltschaft stellte schon das Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kommentarlos ein, nachdem der Betroffene seinerseits Klage wegen Körperverletzung im Amt gegen die Beamten erhoben hatte. Von der Schmerzensgeldforderung hat man seither auch nichts mehr gehört.

Soviel zum Thema: "Wessen Polizei - unsre Polizei".

Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Interview mit den Demobeobachtern im freien Radio Stuttgart

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Stuttgart existiert seit 2008. Es wird getragen von vielen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Demobeobachter sind eine Arbeitsgruppe innerhalb dieses Bündnisses. Ein Gespräch mit zwei Vertretern über ihre Tätigkeit als Demobeobachter, das vom Freien Radio Stuttgart geführt wurde. (Sendetermin 7. Februar 2013)

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Wowereit: Festgemauert an der Elbe

Ein festversprochener Flughafen zum vierten Mal am Erscheinen gehindert. Angeblich klappt wieder einmal alles Mögliche nicht. Wie schon die letzten Male...Melancholiker rechnen mit einer Eröffnung im Jahre 2050 - mit einer Ehrensäule für den unverdrossenen Begründer und Verfechter der Idee. Wowereit.

Am Sonntagabend erwartete jeder, dass die Woche mit dem Rücktritt des Ersten Bürgermeisters beginnen würde. Doch was geschah? Dieser trat einzig und allein als Vorsitzender des Aufsichtsrats zurück. Übergab seinen Posten an den SPD-Chef der Mark Brandenburg. Der freilich genau so tief im Schlamm steckt wie sein Berliner Kollege selbst. Rücktritt als Bürgermeister? Für Wowereit kein Problem mehr. Seine Fraktion, die vereinigte CDU und SPD, werden sich doch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen, wie ranzig dieinzwischen auch geworden ist.

Natürlich gibt es Flüsterlaute. Barmherzige Stimmlein, die zu bedenken geben, dass im Flughafen Berlin niemand mehr durchblickt. Warum dann so mit dem armen kleinen Bürgermeister umspringen, dem es doch auch nicht besser geht ?

Warum? Weil er jahrelang die Verantwortung übernommen hat. Immer wieder geschworen und versprochen, das nächste Mal laufe alles rund. Die Tatsache, dass er Null Ahnung hatte vom Gesamtbetrieb jovial verschwiegen. Und gerade da beginnt der Betrug. Das Mindeste, wäre doch gewesen, wenigstens das zuzugeben. Dass kein Politiker mehr durchblickt. Durchblicken kann. Und dass die rein aktienrechtliche Haftung über Aufsichtsratsposten daran gar nichts ändert. Und der jetzige Rücktritt vom Oberaufsichtsratsposten nur weiter beiträgt zu der hoffnungslosen Verquickung zwischen der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Kapital - und der Verantwortung gegenüber all den Leuten - pompös Bürger genannt - ,die sich auf den neuen Flughafen eingestellt hatten. Und jetzt tief in die Röhre schauen.

Deshalb sollte alles dafür getan werden, dass sie alle gehen. All die Verantwortungsplusterer, die jahrelang zu betrügen versuchten,sie hätten die Sache im Griff. Damit sich die nächsten Angeber erinnern, dass sie Verantwortung nicht übernehmen können für das, wovon sie nichts verstehen. Und dass in Zukunft solche Mammutprojekte, wenn sie überhaupt nötig sein sollten, von parteiunabhängigen Beamten überprüfbar vorausgeplant und durchgeführt werden müssen. So wenig wir aufs Beamtentum an sich geben - etwas berechenbarer als Parlamentsfraktionen dürften sie allemal sein.

Volksabstimmung: Einmal durch Lügen erkauft, für immer gültig

Dass die offiziellen Schätzungen über die Kosten von S21 von allen Beteiligten üppig geschönt waren, hätte jede und jeder sich leicht ausrechnen können, wenn er nur bei anderen Veranstaltungen der öffentlichen Hand den Unterschied zwischen Anfangsversprechen und Endkosten sich gemerkt hätte. Man muss da überhaupt nicht gleich mit katastrophalen Ergebnissen wie bei Harmonie Hamburg kommen. Die Normalresultate reichen.

Angeblich hat auch die Landesregierung Baden-Württemberg ein Heftchen herumgeschickt, in welchem auch Gegenargumente aufgezählt wurden. Ich müsste das wohl auch bekommen haben,kann mich aber mit dem besten Willen nicht erinnern. Dagegen -wie jeder andere- an die schwülstigen Erfindungen vor allem der Bahn, dass da vorgesorgt sei. Mit Reserven sogar. Die vielleicht gar nicht gebraucht würden.
Und jetzt: nicht besonders kleinlaut das Geständnis, dass auf jeden Fall zwei Milliarden zirka mehr ran müssen, damit Stuttgart unten richtig unterhöhlt wird,oben fetter Baugrund. Sollte dieser hemmungslose Schwall die von Frau Merkel so verehrten schwäbischen Hausfrauen gar nicht beeindruckt haben beim Kreuzchenmalen in der Abstimmungszelle? Und die Badener, die ohnedies mehrheitlich schlau genug waren, dagegen zu stimmen-hätten die bei zwei Milliarden mehr für die Stuttgarter nicht die Pfoten vom vergifteten Braten gelassen?

Grundsätzlicher gefragt: Wenn man das Volk erst anlügen muss, um seine Zustimmung zu erhalten, was ist dann ein solches Ja noch wert? Demokratisch gedacht: Nichts!

Kretschmann und seine Meute scheinen das ganz anders zu sehen. Wie in der Bundesrepublik soll gelten: einmal Ja gesagt , gilt für alle Zeiten. Wie in der Ehe-vor vierzig Jahren. Auch wenn nach langer Zeit keiner mehr weiß, warum er eigentlich zugestimmt hat. Vergleich: die Zustimmung zum Afghanien-Krieg. Um Schröders Halteseil zu den USA nicht durchzuschneiden. Was wurde damals zusammenphantasiert über zu grabende Brunnen und entschleierte Ehefrauen. Jetzt, wo sich herausgestellt hat, wie wenig dabei herauskam, tun sie im Bundestag immer noch so, als würgte der Vertrag sie als Gehenkte. Für alle Ewigkeit.
Einmal gelinkt soll gelten als: auf ewig gelungen.

Zu sinnvollen Abstimmungen sowohl der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie ihrer Vertreter müsste demokratisch gesehen immer das Recht hinzukommen, seinen ehemaligen Irrtum einzusehen und zu korrigieren. Und die Betrüger und Lügner von damals im gleichen Zug abzuservieren.

Quo Vadis Stuttgart?

Folgende Mitteilung zur Rathaus-Besetzung am 10.11.2012 veröffentlichen wir gerne:

Wir Aktivistinnen und Aktivisten möchten uns heute ausführlicher zu der Aktion "Rathaus-Besetzung" und ihren Anliegen (siehe auch Pressemitteilung vom 10. November 2012) äußern:

Zur Klarstellung

Wir sind weder - wie von den „Stuttgarter (sogenannten) Nachrichten“ fälschlich gemeldet - in das Rathaus eingedrungen, noch haben wir das Sicherheits-Personal in seiner Bewegungsfreiheit gehindert. Es besteht daher kein Anlass, an der Offenheit des Rathauses etwas zu verändern.

Unsere Motivation

Ziel der Aktion war es, der Bürgerschaft in aller Dringlichkeit die immer weiter fortschreitende Stadtzerstörung und die bevorstehenden Eingriffe in den Rosensteinpark vor Augen zu führen.

Das brachten wir mit den beiden Transparenten "Stadtzerstörung endlich stoppen" und "Hände weg vom Rosensteinpark" klar und deutlich sichtbar zum Ausdruck. Wir erleben das, was derzeit in Stuttgart geschieht, als Stadtzerstörung und eben nicht mehr als Um- oder Neugestaltung.

Auch die Forderung an den OB, sein Vetorecht im Lenkungskreis zu Stuttgart-21 auszuüben, zielt darauf ab, die Stadt- und Parkzerstörung zu stoppen. Der Zeitpunkt der Aktion musste aus unserer Sicht zwingend VOR möglichen ersten Fällarbeiten im Rosensteinpark sein.

Das Parlament der Bürgerinnen und Bürger

Mit der Forderung nach einem "entscheidungsbefugten Parlament der Bürgerinnen und Bürger" wollen wir den Anstoß zu einer echten Vertretung von Bürgerinteressen geben.

Wir werden einen Konvent einberufen, in dem möglichst viele an ihrem Gemeinwesen interessierte Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um über die Einsetzung des zu gründenden BürgerInnenparlaments zu beraten. Wir sehen darin ein Demokratieexperiment, dessen Gestalt und Form unter möglichst vielfältiger Beteiligung entwickelt wird.

Ein Beispiel

Beispielhaft für ein solches Demokratieexperiment steht der G1000-Prozess, welcher in Belgien anlässlich der Zeit ohne Regierung initiiert wurde, und in dem eine immer wieder wechselnde Bürgerschaftsvertretung in einem dreistufigen Prozess sehr wohl auch komplexe Themenstellungen abarbeiten und Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls treffen konnte. Korruption und Lobbyisten-Einfluss wurden durch die wechselnde Zusammensetzung des Gremiums verhindert.

Der auf ein Jahr angelegte Prozess startete im November 2011 und endete im November 2012.

Die Schlusserklärung wurde am Sonntag nach der Rathaus-Besetzung abgegeben und veröffentlicht. Sie ist nachzulesen unter:
http://www.g1000.org/de/

Kritik am Gemeinderat und OB

Daran, wie sich hier in Stuttgart - im Großen wie im Kleinen - in der Vergangenheit begangene Fehlleistungen und Täuschungen zum Nachteil der Stadt ansammeln, lässt sich ohne weiteres die Politikverdrossenheit und der Vertrauensverlust bis hin zum Zorn und zu Protesten erklären.

Partei- und Fraktionszwänge verhindern Entscheidungen, welche der Vernunft und dem Allgemeinwohl folgen. Interessen(schief)lagen entstehen überdies bei Amtsträgern durch ihre Mitgliedschaft in Gremien von Aktiengesellschaften, Banken und Medien-Konzernen.

So sind diese Personen nicht mehr ihrem Gewissen allein verpflichtet, sondern einer ganzen Reihe von Interessenkonflikten ausgesetzt, die sich aus ihren Nebentätigkeiten ergeben. Das ist nicht gut für die Demokratie. Wir werfen daher dem Gemeinderat, vor allem aber dem bisherigen OB, fortgesetztes verantwortungsloses Handeln im Amt vor.

Als Beispiele um Stuttgart-21 seien hier genannt:

  • November 1995: Unterschrift der Stadt Stuttgart unter den Rahmenvertrag zu Stuttgart-21, ohne je selbst konzeptionelle Alternativen zu entwickeln, zu prüfen und durchzurechnen.
  • Der Bahn wird darin bereits der Erlös aus den Grundstücksverkäufen garantiert, so dass die Stadt in ihrer städtebaulichen Planung auf eine "Mindestverwertbarkeit" festgelegt wird.
  • März 1997: Die „offenen Bürgerbeteiligung“ zu Stuttgart-21 täuschte Beteiligung vor, war aber alles andere als offen, und erlaubte keine grundsätzliche Infragestellung des Projekts
  • 2002: Aussparung des Tiefbahnhoftroges aus der Heilquellen-Schutzzone im Schlossgarten Mutmaßlich, um Stuttgart-21 überhaupt erst planen zu können.
  • 2006: Kauf des Mineralbades Berg, mutmaßlich um bei zu erwartenden baubedingten Schädigungen der Mineralquellen gegen Schadenersatzklagen gefeit zu sein.
  • Am 04.10.2007 beschließt der Gemeinderat eine Vertragsermächtigung für OB-Schuster, um die Finanzierung von Stuttgart-21 auch durch eine erhöhte Risikoabsicherung sicherzustellen. Kurz darauf unterschreibt OB Schuster die Finanzierungsverträge.

Weitere Beispiele sind

  • 1999-2003: Verkauf der Klärwerke, des Wasser- und des Abwassernetzes an US-Investoren als sogenannte Cross-Border-Leasing (CBL)-Geschäfte, allesamt mit Verlusten für die Stadt
  • 2009: Während der Finanzkrise erhöht die Stadt ihre Beteiligung an der LBBW um 946 Millionen Euro um deren Pleite abzuwenden. Weitere 611 Millionen Euro sollen nun folgen. Der Beschluss hierzu ist am 22.11.2012 im Gemeinderat gefasst worden!

Die Liste ließe sich noch fortsetzen. Bezeichnend ist, dass im Gemeinderat stets um jeden Euro gerungen werden muss, wenn es um relativ kleine Beträge für Kunst, Kultur und Bildung oder Soziales geht. Wenn es aber um zwei- oder dreistellige Millionenbeträge für Banken oder Immobilien-Geschäfte geht, dann wird immer höchste Eile und Alternativlosigkeit vorgeschoben!

Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass der Gemeinderat in der aktuellen chaotischen "Bau-"Situation um das Immobilienprojekt Stuttgart-21 bei der DB-AG interveniert, um die ungeklärten zentralen Themen wie Sicherheit von Fahrgästen und Passanten im Umfeld der Baumaßnahmen am Kopfbahnhof, Grundwassermanagement sowie zum geplanten Brandschutz beim künftigen Kellerhaltepunkt faktenbasiert zu klären. Es ist absolut unzureichend, sich darauf zu beschränken, die DB-AG im Umwelt- und Technikausschuss ihre Planungen darstellen zu lassen.

Der Zustand unserer Demokratie

Es ist ganz offensichtlich nicht gut für ein Gemeinwesen, wenn Menschen über längere Zeiträume Ämter und Posten innehaben. Die Gefahr der Einfluss- oder Vorteilsnahme, der Kungelei, der Interessenkonflikte ist größer, als dass ein Mensch dagegen dauerhaft bestehen kann. Viele lebensnahe Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung bleiben unberücksichtigt.

Wir betrachten es als zwingend notwendig, dass sich in unserer Demokratie etwas verändern muss, da unter ihrem Deckmantel durch bestimmte Interessengruppen eine skrupellose, wirtschafts- und damit machtorientierte Vermögensumverteilung sondergleichen betrieben wird.

Für die Folgen und finanziellen Schäden haftet einzig die Allgemeinheit (siehe Finanz-, Banken-, Eurokrise). Der Souverän, von dem nach der Verfassung "alle Macht" ausgeht, ist in Wahrheit machtlos ausgeliefert. Das ist kein Zufall, das ist auch kein missliches Schicksal, sondern das hat Methode und ist so gewollt.

Fazit

Den aktuellen Zustand bezeichnen wir als "Demokratiemissbrauch", der das Gemeinwohl akut gefährdet und uns als Bürgerinnen und Bürger dazu zwingt, zu handeln.

Mit der Besetzung des Rathaussaales wählten wir den einzig richtigen Ort, denn hier wurden und werden unter dem Diktat der Tagesordnung im Eiltempo scheinbar alternativlose Entscheidungen getroffen, die sich auf die Stadt langfristig schädigend auswirken werden.

Zeit zu handeln

Die uns in der Verfassung garantierte Demokratie wollen wir mit Leben erfüllen, unsere Verantwortung wahrnehmen: "Stuttgart selber machen".

Wir laden daher ausdrücklich ALLE interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Gründungs-Konvent ein, um das Parlament der Bürgerinnen und Bürger Wirklichkeit werden zu lassen.

Termin: Samstag, 19. Januar 2013, 11 - 17 Uhr Ort: Rathaus Stuttgart, Großer Sitzungssaal

Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

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