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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Ägypten: Militärdiktatur auf allgemeinen Wunsch

Karikatur: Carlos Latuff
Dass es sich in Ägypten nicht nur um einen gewöhnlichen Putsch handelt, sondern um eine offene Militärdiktatur, dürfte nach den Ereignissen der letzten Tage endgültig klar sein.

Nicht nur hat der Inhaber der Militärgewalt, nicht etwa der angebliche Präsident, die Massen dazu aufgerufen, ihm ein Mandat zu erteilen zur Niedermachung der Muslimbrüder. Dass er auf Manifesten sich als den Rächer gegen die "Terroristen" darstellt, sagt alles. Eine Menschenmasse, die sich für die Wiedereinsetzung ihres Präsidenten einsetzt, wird ohne weiteres zum "Feind" erklärt. Hinzukommt die offizielle Anklage des Staatsanwalts: Mursi hätte sich zu Beginn der Revolution gegen das alte Regime eines Aufstandes der Regimegegner bedient, um seiner Gefängnishaft zu entfliehen. Ein Einfall, der deutlich zeigt, dass die letzte Revolution vom Militärwesen als ungeschehen betrachtet wird. Man denke nur an andere Regionen: ein deutsches Gericht hätte Weinert - wenn er überlebt hätte - vorgeworfen, dass er sich seiner damaligen Schutzhaft durch Flucht entzogen hatte. Das wäre selbst dem schlimmsten neuen Richter nicht eingefallen, auch dann, wenn er im Innern der Anklage voll zugestimmt hätte.

Die verwandten Staaten ringsum hätten zwar kleine Einwände gegen das Verfahren. So verlangten die EU und sogar die USA die Freisetzung des Präsidenten Mursi. Allerdings sehr verhalten. Irgendwo hatten alle Juristen schließlich einmal die Habeas-Corpus-Akte zur Kenntnis genommen. Demnach hätten alle Einkerkerungen durch die Staatsmacht eine umfassende Grenze: nach 24 Stunden muss der Inhaftierte der Öffentlichkeit vorgeführt werden. Dass auch die USA sich an die alten Erinnerungen nicht mehr gebunden fühlen, ändert nichts daran, dass gerade diese Bestimmung inzwischen zum Arsenal der Menschenrechte zählt.

Faktisch werden die genannten Staaten mit allen Vorbehalten den Maßnahmen des Militärs zustimmen. Einfach, weil sie nur darüber den Zugriff auf die unzuverlässigen Staaten erzwingen können. Viel anders sind die Maßnahmen gegen z.B. Griechenland nicht zu verstehen. Kaum ein Vorwurf galt der bis dahin überall als illegal angesehenen Schließung der öffentlichen Radio-Anstalten. Richtiger Tadel traf immer nur die zu geringen Spar-Maßnahmen. Mit einem Wort: die Herrschaft der gegenwärtigen Hegemonialstaaten lässt sich nur aufrechterhalten durch immer größeren Gewaltzugriff.

Die heute Aufmarschierenden zu den Demonstrationen gegen das allseitige Beschnüffeln werden das wissen. Es genügt nicht,sich gegen das Schnüffeln zu wehren. Wir müssen auch die Folgen berücksichtigen: das Schnüffeln dient ausschließlich der Ausdehnung des jeweils eigenen Machtstrebens.

Wer zahlt für die Lügen?

Angela Merkel
Bildquelle:
Armin Linnartz
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Zartfühlend gesagt: Merkel hat sich vor der Pressekonferenz nicht genug umgehört. Normal gesprochen: Sie hat uns alle eiskalt angelogen.

Die Frage bleibt: Wie redet sie sich jetzt noch raus? Die eisige Antwort: Überall werden die Leute angelogen, wenn es um die Geheimnisse geht. Das zieht. Aber nicht für immer. Es setzt einen Grad von nationalem Selbstbewusstsein voraus, den ganz Deutschland noch nicht innehat. Es gibt immer noch genug Leute, die ein flaues Gefühl unterdrücken müssen. Für die muss ein Strafgericht herfallen. Zu Gunsten der Chefin.

Als erster Sträfling wird wohl Pofalla erliegen. Wie kam er dazu, seiner Kanzlerin ein Geheimnis vorzuenthalten, das außer ihm mehrere tausend Staatsbeamte, aber auch Journalisten schmerzend verbargen. Kein einziger hat es gewagt, der Kanzlerin sein Wissen zu unterbreiten. Dafür muss Strafe sein. Also: Fällt Pofalla noch vor dem 22.September - oder erst gleich danach? Für jeden Fall: Auf unsere Chefin darf nichts kommen.

De Maiziere schwadroniert mit der Gemeinde: Lügen für Afghanistan

Deckblatt der Präsentation über das Datensammelprogramm PRISM der US-Regierung.
Quelle: NSA, US Federal Government [Public domain], via Wikimedia Commons
Nach dem neuesten Bericht aus dem Snowden-Archiv im Besitz des SPIEGELs ist klar, dass zumindest de Maiziere und Pofalla sich am allgemeinen Lügensystem beteiligt haben. Entgegen der noch am Freitag ausgegebenen Frohbotschaften müssen zumindest die beiden Hauptadressaten perfekt Bescheid gewusst haben. Zumindest seit dem Jahr 2008.

Nun ist es gewiss nichts Besonderes, dass die Mitbürger - in Wirklichkeit: Untertanen - von ihrer Obrigkeit belogen werden. Es dürfte das Allergewöhnlichste sein. Also Zusatzfrage: Wozu in diesem Fall die Verlogenheit?

Antwort: Vor allem zur gemeinsamen Weiterzerstörung eines schon zerstörten Landes. Bis hin zur Ausspähung von Gebieten, die sich zur Phantom-Zerstörung eignen. Also genau zu den Vorhaben, die nach allgemeiner Vorgabe im deutschen Parlament ganz undenkbar sein sollen. Antwort also: Die Zusammenarbeit der Dienste dient der gemeinsamen Ausspähung und Überwachung der deutschen "Mitbürger". Eigentlich: Untertanen.

Wenn Merkel wirklich die Absicht haben sollte, in Deutschland deutsches Recht durchzusetzen, hätte sie mindestens drei Anhaltspunkte, an denen einzusetzen wäre.

Die gemeinsame Abwehrstelle in Ramstein wäre zu beseitigen. Es besteht die große Gefahr, dass von dort aus Drohnenangriffe laufen - vor allem auf Afrika. Nach deutschem Recht offenbar verboten. Es darf bekanntlich kein Todesurteil gefällt werden ohne richterlichen Beistand.

Dasselbe gilt für den Monumentalbau des Spionierwerks der Deutschen. Wo ist da eine Durchsetzung der deutschen Strafbestimmungen geplant? Und schließlich die neue Zusammenarbeit der Dienste in Afghanistan und der BRD. Hat de Maiziere wenigstens da mal einen schnelleren Zugriff als üblich?

Abdecker der Woche: Innenminister Friedrich

Innenminister Friedrich sieht in einem gestern ausgestrahlten ZDF Interview die flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung durch die Verfassung abgedeckt. Nicht, dass mich das wundern würde, das aus seinem Mund zu hören. Frech ist das jedoch schon. Es wäre aber auch nicht das erste Mal, dass noch vorhandene bürgerlich demokratische Rechte abgegeben werden, siehe den Fall von Murat Kurnaz. Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes und Beauftragter für die Nachrichtendienste Frank-Walter Steinmeier bestritt die Verantwortung der Regierung. So habe es "kein offizielles belastbares Angebot der Vereinigten Staaten gegeben und es bestehe kein Zusammenhang zwischen der Entscheidung, Kurnaz wegen Terrorismusverdachts nicht in die Bundesrepublik einreisen zu lassen, und seiner langen Haft in Guantánamo.[18] Wörtlich sagte er 2007: „Ich würde mich heute nicht anders entscheiden“ und „Man muss sich ja nur vorstellen, was geschehen würde, wenn es zu einem Anschlag gekommen wäre, und nachher stellte sich heraus: Wir hätten ihn verhindern können“.[19]" (WikiPedia) 

IM Friedrich ist da jedoch schon weiter, so kräht er völlig frei und unbeschwert von Fakten: "die NSA hat heute auch darauf hingewiesen, dass ihre Hinweise dazu geführt haben, dass weltweit 45 große Anschläge vermieden werden konnten; 25 davon in Europa. Fünf davon in Deutschland". 1Ausgerechnet die NSA, die sich ihre sogenannten "Beweise" wie alle anderen Geheimdienste notfalls selbst zusammenschraubt wird als glaubwürdige Institution herangezogen. Diese Methode ähnelt den Versuchen, dem deutschen Inlandsgeheimdienst "Verfassungschutz" irgendwelche Qualifikationen in Sachen "Schutz der Verfassung" zu unterstellen.

Ähnlich wie hier soll damit vertuscht werden, dass es genau diese Dienste sind, die wesentlich mitverantwortlich für die von ihnen beklagten Verbrechen sind und deren einzige Aufgabe darin besteht, damit kapitalistische Herrschafts- und Machtstrukturen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Sie liefern sozusagen "hausgemachte" Vorwände zum Ausbau von Repressionsinstrumenten oder -gesetzen, die von den jeweiligen Regierungen dann auch postwendend umgesetzt werden.

Es ist zu hoffen, dass dem Interview die nötige Aufmerksamkeit vor allem einer größeren Masse der Bevölkerung zuteil wird und dass es nicht gelingt, die Kernlüge darin, dass es sich "um eine gezielte, äh, Durchsuchung von einer quantitätsmäßig begrenzten Anzahl, äh, von, äh, Kommunikations, äh, -strömen" handle, zu verankern. Dazu gehört jedoch auch, dem Überwachungsdruck nicht nachzugeben und mit der verbreiteten Märchen, es könne einem nichts passieren, solange man sich nichts zuschulden kommen ließe, Schluss zu machen.



Mehr bei netzpolitik.org, via monstropolis.

O-Ton Friedrich, siehe Transkript des Interviews

Snowden abgeschossen! Was ist besonders daran?

Deckblatt der Präsentation über das Datensammelprogramm PRISM der US-Regierung.
Quelle: NSA, US Federal Government [Public domain], via Wikimedia Commons
Eine Meldung scheint möglich: "Snowden wurde abgeschossen. Mehrere Begleiter ebenfalls tot". Begründung natürlich: Der Betroffene war vor Gericht angeklagt. Und zwar wegen Diebstahl am Eigentum der Vereinigten Staaten. Er hätte ruhig auf seinen Prozess warten können. Die Unterstützer des Feindflugs waren gewarnt. Schließlich hatten die Vereinigten Staaten Kuba und Ecuador ausdrücklich gewarnt, Asyl zu vergeben.

Alles vollkommen logisch. Wer tagaus tagein Klumpen von Leuten abknallen lässt, um einen möglicherweise Schuldigen - Angeklagten! - zu treffen. Was wäre dann an einem gezielten Abschuss anders? Oberster Grundsatz: Wer die Mittel hat, hat auch das Recht, sie zu gebrauchen.

Natürlich scheinheilige Empörung über den Unfall.Vor allem bei den Diensten, die gerade nicht im Ruf stehen, die Engländer und Amerikaner um ihre Errungenschaften gierig zu beneiden.Zum Beispiel in Deutschland.

In Wirklichkeit dürfte der Etat des BND in naher Zukunft gehörig aufgestockt werden. Vor allem unter Hinweis auf die Attacken der anderen auf uns Deutsche. Was - sollen die allein sich das Recht auf anderer Leben herausnehmen? Und wir Deutschen gehen leer aus. So nicht! Zusammenarbeit zwischen den Diensten - ja, soweit nötig. Aber ein paar Stückchen zur Gegenwehr müssen übrig bleiben. Vor allem, was die Industriespionage angeht! Was die uns Fürsten des Fortschritts alles abknapsen...

Bis jetzt vielleicht doch nicht gleich der Abschuss. Gerade nach Obamas Gesülze über "Yes we can!" -nach Regierungsantritt- wäre es noch zu überraschend. Aber vorbereiten auf die Zukunft sollten wir uns schon mal.

Obama: Die große Nach-Dröhnung

Deckblatt der Präsentation über das Datensammelprogramm PRISM der US-Regierung.
Quelle: NSA, US Federal Government [Public domain], via Wikimedia Commons
Und er dröhnte. Und alle anderen rhytmisch mit. Als er den Rock auszog, da folgten ihm alle. Im Oberhemd ließ es sich leichter plaudern. Und dann erhoben erst der Berliner Bürgermeister, dann die Bundeskanzlerin, und schließlich Obama selbst ihre Stimme, um an die Luftbrücke zu erinnern, und an Kennedys Satz und selbst an den des widerlichen Reagan. Alles Vergangenheit. Und so lief es dann weiter. Es gab in Wirklichkeit keinerlei Zukunft. Obama bejubeltete die Stätten der Freiheit. Aber darüber hinaus gab es gar nichts. Verloren die Pfiffe von "Yes we can". Es gab keine Zukunft zu erringen. Nur noch die Vergangenheit zu verteidigen.

So ließ Obama selbst das Verbrecherlager von Guantanamo zur Seifenblase schrumpfen. Wo doch einzig und allein er selbst dafür verantwortlich war. Jetzt sollten auf einmal alle ihm beistehen, um die Last von seinen Schultern zu heben.

Und die Rede zur Beseitigung der Atomfrachten? Das ist doch seit Jahren der angebliche Wunsch aller. Wenn nur auch alle mitmachen würden.

Schließlich die Anspielungen auf das universelle Überwachungsnetz Amerikas. Angeblich -laut Obama- nur eine Art Gegenspionage gegen sämtliche Attacken der Außenwelt. Sonst gar nichts. Ja, ja. Alle Geheimdienste der Welt sind natürlich neidisch auf die Möglichkeiten der Amerikaner. Aber wer wird über so etwas reden wollen. Schließlich die Drohnen. Ich habe vielleicht nicht aufgepasst. Aber ich bekam überhaupt nichts mit über deren segensreichen Einsatz. Sie müssen in der Friedensrede vollkommen verschwunden sein.

Mit einem Wort: Es war eine Replik besserer Stunden. Der Versuch,das Glück des Anfangs neu zu erleben. Nur: das ist vorbei. Obama ist der Fürst der Welt wie so viele. Und es ist keine Hoffnung an ihn zu verschwenden.

Sicherheits- und Überwachungsgesetze und ihre Abnicker im Bundestag

1984 war vorgestern...

Ein Lesehinweis: Übersicht deutscher Sicherheits- und Überwachungsgesetze, ihres kritischen Inhalts und des Stimmverhaltens der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Und wenn Du was dagegen machst: Der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat den wissenschaftlichen Dienst mit einer Synopse der bislang existierenden Versammlungsgesetze sowie einiger Entwürfe beauftragt.

Protest gegen Beschäftigtendatenschutzgesetz verstärken!

1984 war vorgestern...
Die Regierungskoalition hat am 10. Januar 2013 Änderungsvorschläge zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ vom 15. Dezember 2010 vorgelegt.

Am Mittwoch soll der so erweiterte Entwurf im Innenausschuß des Bundestags beraten werden. Der Bundesrat muß dem Gesetz nicht zustimmen. Beschäftigte sollen danach künftig am Arbeitsplatz legal, ohne Anlass, offen und auf Vorrat mit Videokameras überwacht werden können. Als ob das nicht schon genug wäre sind laut Prof. Dr. Peter Wedde eine "Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden" möglich. So sollen in der Bewerbungsphase "das Recht eingeräumt [werden], nach Vermögensverhältnissen und laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen, wenn dies wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt oder wenn diese Anforderung angemessen ist. Bisher war nach der Rechtsprechung nur die Frage nach Vorstrafen zulässig, nicht aber die nach Ermittlungsverfahren, bei denen noch völlig offen ist, ob eine Straftat begangen wurde. Dies ist eine Aushöhlung der gesetzlichen Unschuldsvermutung." Gerade in Zeiten der intensiven Nutzung von Social Media wie Facebook, Blogs, Twitter etc. wird es die Personalabteilungen ganz besonders freuen, endlich nach Lust und Laune via Google & Co. Informationen über BewerberInenn zu erhalten. Und das auch noch ganz legal: "Durch § 32 Abs. 6 Satz 2 wird Arbeitgebern pauschal das Recht eingeräumt, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben. Damit wird dem umfassenden Einsatz von Internet-Suchmaschinen Tür und Tor geöffnet. Die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht der Arbeitgeber entfällt."

Fallen da noch die Frage nach einer Schwangerschaft oder einer Behinderung ins Gewicht? Diese sollen zukünftig ganz nebenbei gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs zulässig sein. Ebenso möglich: Bluttests, sowie "nach § 32a Abs. 2 des Entwurfs für Eignungstests wie insbesondere psychologische Auswahlprüfungen. Nach der Streichung des entsprechenden Satzes 3 aus dem Entwurf vom 15. Dezember 2010 müssten diese nunmehr nicht mehr nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt werden. Jeder Arbeitgeber kann damit seinen „kleinen Bewerber-Psychotest“ selbst entwickeln und anwenden."

Und wenn man dann trotz alledem einen Job hat oder sozusagen seit längerem auf einem solchen als "Altlast" sitzt, dann blühen eineM trotzdem reichlich Ungemach, denn: "Durch § 32c Abs. 2 soll Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass Arbeitgeber in diesen Fällen auch Informationen über „Sozialkompetenz“, „Teamfähigkeit“ oder „Zuverlässigkeit“ speichern können sollen. Dies öffnet einer Vorratsdatenspeicherung mit dem Hinweis auf allgemeine Maßnahmen zur Personalentwicklung Tür und Tor.

Durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 des Entwurfs wird Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist. Beschäftigte werden damit dem Risiko ausgesetzt, dass Arbeitgeber eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig machen können.

Eine allgemeine „Lizenz zur Kontrolle“ enthält die Regelung in § 32d Abs. 3. Arbeitgeber sollen hiernach anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchführen können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat."

Die Horrorliste der Beschneidungen von sowieso zumeist eher rudimentären Beschätigtenrechten ist damit noch lange nicht am Ende.

Wie üblich wird der Entwurf samt Anträge als "Verbesserung" verkauft. So wird behauptet, diese enthalte »massive Verbesserungen für den Arbeitnehmer beim Datenschutz« - weil die verdeckte Überwachung, die zu Skandalen beispielsweise bei Lidl führten, im Gegenzug verboten werden soll. Klar, wer braucht das dann noch und muss wie nach "Spiegel" Berichten offenbar aktuell bei einem anderen Discounter einen Shitstorm befürchten?

Gegen diese Pläne laufen zwar viele Fachleute, DatenschutzaktivistInnen, GewerkschafterInnen Sturm. Dennoch: In der breiten Öffentlichkeit ist das Thema offensichtlich noch nicht angekommen.

Auf dem Blog "Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!" wurde jetzt ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem man die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises bei abgeordnetenwatch.de zu ihrer Position befragen soll. Das ist zwar nicht besonders berauschend, da es zu diesem Thema jedoch keine Massenbewegung gibt ist dies wenigstens etwas. Und vielleicht ein Baustein breiterer Proteste, mit denen dieses Gesetz zu Fall gebracht werden kann und in Zusammenhang mit Protesten gegen die EU-Datenschutzreform die "Schlacht um den Schutz der Privatsphäre" geschlagen wird.

Damit dieses und weitere Repressionsgesetze dahin gelangen, wo sie hingehören: In den Schredder.

Das Schreiben an die Esslinger Abgeordneten Grübel (CDU) und Roth (SPD) sieht bei mir dann so aus:

Sehr geehrteR XXXXXX

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636 – Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Ist es richtig:

1. Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?

Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2. Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?

Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als andere Betroffene?

3. Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?

Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4. Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?

Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5. Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?

Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig zu machen?

6. Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?

Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z.B. bei der Bahn).



Siehe auch:

Baden-Württembergs Polizei filmt rechtswidrig

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert das fortgesetzte Filmen auf Demos. Dieses steht seiner Meinung nach im Widerspruch zu mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Für das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist es z.B. ausdrücklich nicht maßgebend, ob tatsächlich gefilmt wird bzw. die Daten übertragen werden oder nicht.

Der Schutz von Demonstrierenden vor unerlaubter Überwachung oder dem Anschein einer Überwachung ist zu gewährleisten. Lediglich die erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt eine Ausnahme zu.

Um zu beweisen, dass die Polizei auch filmt, wenn keine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung vorliegt hat die Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit selber zahlreiche Bilder mit filmender Polizei angefertigt. Über die augenscheinlich rechtswidrige Polizeipraxis und den Briefwechsel zwischen dem zuständigen Innenministerium und dem Bündnis sprach Radio Dreyeckland mit Alfred Denzinger von der Demobeobachtungsgruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Interview anhören (Länge: 7.53 min) 


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Via Radio Dreyeckland
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