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»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein

VVN-BdA Esslingen zu den Prozessen gegen AfD-GegnerInnen

Zu den Prozessen gegen AfD-GegnerInnen im Nachgang des AfD Bundesprogrammparteitages in Leinfelden-Echterdingen im vergangenen Jahr erklärt die VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen:

Am 30.04.16 veranstaltete die rechtspopulistische „Alternative für Deutschland“ ihren Bundesprogrammparteitag auf dem Stuttgarter Messegelände.

Unmittelbar nach Bekanntwerden wurde von einem breiten Bündnis antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen gegen das rechte Event mobilisiert und zu Protesten aufgerufen.

Am Tag selbst gab es zeitweise Blockaden an der Messe, am Nachmittag demonstrierten Tausende in der Stuttgarter Innenstadt gegen die AfD.

Die Polizei machte an dem Tag mit einem unverhältnismäßigen Aufgebot und ihrem brutalen Vorgehen gegen die AntifaschistInnen Schlagzeilen: über 600 Menschen wurden festgenommen und über Stunden in Käfigen in einer der Messehallen festgehalten.

Nun, mehr als ein Jahr später, werden AntifaschistInnen vor Gericht gezerrt und für ihre Teilnahme an den Protesten angeklagt.

Thomas Trüten, Sprecher der VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen hierzu: „Für uns steht fest, dass Proteste und antifaschistisches Engagement gegen eine rechte Kraft wie die AfD dringend notwendig und legitim sind. Die letzten Jahre sind von einem gesellschaftlichen Rechtsruck gezeichnet, in dessen Klima sich eine rechte parlamentarische Kraft zu etablieren versucht. Statt wegzuschauen ist es unser aller Aufgabe, diese rechten Entwicklungen zu bekämpfen und aktiv zu werden.

Wir verurteilen die Kriminalisierung der AntifaschistInnen und rufen zur Solidarität mit den Angeklagten auf!“


Die nächsten Prozesse gegen AfD-GegnerInnen finden am 10.07.17 vor dem Nürtinger Amtsgericht und am 12.07.17 vor dem Stuttgarter Amtsgericht statt.

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

#W2H / #NoG20: Welcome to Hell - Polizei zerschlägt #G20-Demo in Hamburg

Welcome to Hell -“ zum Start des G20-Gipfels wollten 12.000 ihre Wut auf die Straße tragen. Nach 50m Demo-Strecke setzte es Wasserwerfer, Schläge und Pfefferspray. Die Hamburger Polizei zerschlug den öffentlichen Protest brutal!

Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V.

"Solidaritätserklärung mit den Kolleginnen und Kollegen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins RAV e. V. (anwaltlicher Notdienst G20)

Die Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V. erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen des RAV. die in Hamburg unter schwierigen Bedingungen für den anwaltlichen Notdienst aktiv sind. um dort Gegnerinnen und Gegner des GZO-Gipfels rechtlich zu beraten und zu unterstützen. Ihr Einsatz für das Recht und den Rechtsstaat verdient unsere Anerkennung und unseren Respekt.

Wir sind empört. dass die Hamburger Polizei das berufliche Engagement der Anwältinnen und Anwälten diskreditiert. indem die Beauftragung von Anwälten. die Mitglieder im RAV sind. als Begründung für eine angeblich erhöhte von deren Mandanten ausgehende Gefahr herangezogen wird. Damit stellt die Polizei das rechtsstaatliche Prinzip der freien Anwaltswahl in Frage und offenbart ein problematisches Verständnis der vom Grundgesetz gewährleisteten Möglichkeitjedes Bürgers. gegen staatliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Ein engagiertes Eintreten für die Interessen unserer Mandanten ist selbstverständliche Aufgabe unseres Berufsstandes. Dieses Engagement ist umso mehr vonnöten, wenn wie in Hamburg aufgrund des polizeilichen Großeinsatzes Bürgerrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten ohnehin schon stark eingeschränkt sind. Gegen die Versuche der Polizei. die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren und dadurch zu schwächen. protestieren wir auf das Schärfste.

Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e.V.

Für den Vorstand
Anette Scharfenberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Angela Furmaniak
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht"


Quelle: Anwaltlicher Notdienst / Twitter

Siehe auch den Überblick über alle Entscheidungen zu G20-Versammlungen. Zusätzlich seien die weiteren Solidaritätserklärungen aus Hamburg und Berlin dokumentiert:


Solidaritätserklärung Hanseatische Rechtsanwaltskammer


Berliner Rechtsanwaltskammer

38km² grundrechtsfreie Zone in Hamburg für G20-Gipfel?

Nachdem das zur Unterbringung der G20 GipfelgegnerInnen geplante antikapitalistische Protestcamp im Hamburger Stadtpark Entenwerder von den Behörden juristisch verhindert wurde, sollte das Camp nun im Elbpark Entenwerder im Stadtteil Rothenburgsort aufgebaut werden. Der Aufbau des Camps einschließlich Schlafzelten an diesem Ort war am späten Abend des 1. Juli vom Verwaltungsgericht Hamburg ausdrücklich zugestanden worden. Dennoch setzt sich die Polizei über über den Beschluß des Verwaltungsgerichts hinweg - (1,2,3,4, und so weiter).

Angesichts der Hamburger Zustände dokumentieren wir zwei Pressemitteilungen des anwaltlichen Notdienstes des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) vom 2. Juli und verweisen an der Stelle an Heribert Prantls Kommentar in der Sueddeutschen: "Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht"

Demoverbotszone der Hamburger Polizei zum G20: Mehrere JuristInnen legen Eilantrag ein

Wir haben gestern am späten Abend mehrere Eilanträge von JuristInnen gegen die Allgemeinverfügung vom 01.06.2017 bei dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Unsere MandantInnen sind drei ReferendarInnen und ein Anwalt, die sich seit ihrem Studium mit Fragestellungen des Öffentlichen Rechts -“ insbesondere des Polizei- und Versammlungsrechts -“ auseinandersetzen. Als StudentInnen war sie Mitglied einer studentischen Hochschulgruppe rechtspolitisch interessierter und politischer engagierter Jurastudierender. Seit Beginn ihres Referendariats sind die AntragstellerInnen zudem Mitglieder eines Berufsgruppenübergreifenden Zusammenschlusses von linken Juristinnen und Juristen. Die AntragstellerInnen nahmen jeweils in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen vernetzten JuristInnen an einer Vielzahl von Versammlungen teil: Beispielsweise gegen die Ausrufung des Gefahrengebietes im Januar 2014.

Vor dem Hintergrund, dass es sich in dem in Rede stehenden Zeitraum um den größten Polizeieinsatz der Geschichte Hamburgs handeln wird, erwarten die AntragstellerInnen massive Rechts- und Grundrechtsverletzung durch Polizeieinsätze. Insbesondere auch im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Sie haben vor, in dem Fall ihre Meinung in Form von spontanen Versammlungen hierzu auch kundzutun. Dies entspricht jedoch nur den Ansprüchen des Art. 8 GG, wenn sie dies auch in Hör- und Sichtweite der prognostizierten Polizeieinsätze tun können.

Durch die 38km² große Demoverbotszone mitten in der Hamburger Innenstadt wird ihnen dies verboten. Unabhängig vom Anlass wird allen sich in Hamburg aufhaltenden Menschen für 35 Stunden untersagt, ihre Meinung innerhalb dieses großflächigen Stadtgebiets gemeinsam mit mehr als einer anderen Person öffentlich kundzutun. Denn bei der gemeinsamen öffentlichen Meinungskundgabe von mindestens drei Personen liegt bereits eine Versammlung vor. Dies kommt einem Flächenverbot gleich, für welches keine taugliche Rechtsgrundlage existiert. In dem betreffenden Stadtgebiet können (mit Bezug zu dem Gipfels oder auch nicht)eine Vielzahl von verschiedenen Anlässen für Versammlungen entstehen, die sich teils auch widersprechen können (Pro-Erdogan Versammlungen und Anti-G20-Proteste).

Das Ergebnis der Allgemeinverfügung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht untragbar: Unseren MandantInnen wäre es untersagt, bspw. bei rechtswidrigen Polizeieinsätzen, mit jeweils zwei anderen JuristInnen zusammen ihre Meinung nahe des Einsatzes öffentlich zu äußern. Wenn sie das doch täten, liefen sie Gefahr, Zwangsmaßnahmen durch die Polizei ausgesetzt zu sein. Rechtsanwältin Alexandra Wichmann äußert sich dazu: „Aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist dabei, dass die Polizei als Exekutivorgan eigenmächtig einen Raum von 38 km² schafft, in dem gemeinsame öffentliche Kritik präventiv untersagt wird.“

Polizei unterbindet den Zutritt zum Camp Entenwerder trotz positiver Verwaltungsgerichtsentscheidung

Hamburger Polizei ignoriert Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg - Anwaltlicher Notdienst fordert die sofortige Ablösung von PD Hartmut Dudde

Trotz positiver Eilentscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) in der Nacht zum 2. Juli 2017 (Az. 75 G 3/17) hat die Hamburger Polizei den Versammlungsteilnehmern des Antikapitalistischen Camps den Zugang zu dem angemeldeten Gelände Entenwerder verweigert und angekündigt, dass der Gesamteinsatzleiter Dudde persönlich ein absolutes Versammlungsverbot auf dem Gelände durchsetzen werde. Herr Dudde behauptet derzeit ggü. der Presse schlicht, es gebe keine gerichtliche Entscheidung.

Letzteres ist bemerkenswert, so hatte das VG in dem Beschluss auf die Sorge des anwaltlichen Beistandes RA Martin Klingner noch erklärt: „Soweit der Antragsteller ausgeführt hat, dass die [Polizei...] den Aufbau des Camps mittels unmittelbaren Zwangs verhindern werde, ist nicht ersichtlich, dass die [Polizei...] in Ansehung des hiesigen Beschlusses dennoch faktische Verhinderungsmaßnahmen ergreifen wird, solange dieser nicht durch einen entsprechenden Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren aufgehoben worden ist.

Das Gericht war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Polizei Hamburg sich an den gerichtlichen Beschluss halten wurde.

Der Anwaltliche Notdienst stellt dazu fest: Während der Innensenator Grote trotz aller Verbote nicht müde wird, die angeblich demokratischen und versammlungsfreundlichen Verhältnisse in Hamburg zu beschwören, sieht die Wirklichkeit völlig anders aus. Er bedient sich eines Einsatzleiters, der nicht bereit ist, sich an gerichtliche Entscheidungen zu halten und der aktiv das Recht bricht. Dass der Anmelder des Camps Entenwerder und die TeilnehmerInnen der Versammlung, die das Camp aufbauen wollen, nicht auf das Versammlungsgelände gelassen werden, ist eine rechtswidrige Nötigung. Es ist gleichzeitig eine Ankündigung, wie die Polizei unter PD Hartmut Dudde dem weiteren G 20- Protest zu begegnen gedenkt: nicht durch Schutz, sondern durch Behinderung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Dazu Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Anmelder des Camps Entenwerder erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat: „Die Hamburger Polizei bricht die Verfassung, aber wir werden uns durchsetzen“.

Der Anwaltliche Notdienst sieht in der Maßnahme der Polizei ein vorsätzliches Unterlaufen rechtsstaatlicher Garantien. Ein Polizeidirektor, den eine Gerichtsentscheidung nicht interessiert, ist für den Posten des Gesamteinsatzleiters nicht tragbar und muss unverzüglich abgelöst werden.

Der Beschluss des Hamburger Verwaltungsgericht kann beim Anwaltlichen Notdienst angefragt werden.

Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 02.07.2017

63. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - neue Initiative zu seiner Freilassung

Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 63 Jahre alt. Mehr als 35 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle. Er ist seit Jahren schwer an Hepatitis-C erkrankt. Das bundesweite Free-Mumia-Netzwerk ruft an seinem heutigen zu neuen Anstrengungen zu seiner Freilassung auf. Wir dokumentieren diesen Aufruf und bitten unsere LeserInnen um Unterstützung.

Mumia freut sich über Geburtstagspost:

Mumia Abu-Jamal

#AM 8335
SCI Mahanoy
301 Morea Road
Frackville, PA 17932
USA

Zum Geburtstag von Mumia Abu-Jamal: Anfang vom Ende der Gefangenschaft? Dramatischer Appell zum Fundraising der Verteidigung

Mumia Abu-Jamal 2014
Heute hat der gefangene Journalist Mumia Abu-Jamal seinen 63. Geburtstag. Im folgenden wollen wir uns mit den Hintergründen seiner Inhaftierung seit 1981 befassen und auf die aktuellen Gefangenenkämpfe in den USA eingehen, an denen der ehemalige Black Panther bis heute aktiv teilnimmt.

Ein dringender Hilferuf erreichte uns aus den USA. Johanna Fernandez vom Committee to Save Mumia Abu-Jamal ruft in ihrem Schreiben zu unmittelbarer Hilfe auf. Derzeit überschlagen sich die Ereignisse um unsern „Long-Distance-Revolutionary“ und seine rechtliche Vertretung hat alle Hände voll zu tun. Endlich wird seine lebensbedrohende Krankheit behandelt. Aber viele glauben, dass diese inzwischen rechtlich erzwungene Behandlung zu spät aufgenommen wurde.

Mit einer anderen juristischen Initiative soll außerdem eine neue Verhandlung des Falls erreicht werden. Ausgerechnet an seinem Geburtstag, dem 24.April 2017 startet eine Anhörung zur neuesten Wendung in dieser langwierigen Geschichte: quasi in einem „letzten Gefecht“ werden seine Anwält*innen nachweisen, dass Mumia nicht nur zu Unrecht verurteilt wurde, sondern auch schwerwiegende Verfahrensmängel einen neuen Prozess erfordern.

Hiermit steht also Spitz auf Knopf: entweder ein Durchbruch erzielt den Anfang vom Ende seiner Gefangenschaft. Oder aber uns läuft die Zeit davon und Mumia geht einen weiteren Schritt zu seinem Ende im Knast entgegen.

Erinnern wir uns...

About Mumia Abu-Jamal

Der afroamerikanische Journalist wurde 1981 von der Polizei in Philadelphia (USA) niedergeschossen und 1982 ohne gültige Beweise für den vermeintlichen Mord an einem Polizisten zum Tode verurteilt.

Über Jahrzehnte anhaltende Proteste gegen diesen Akt staatlicher Repression gegen einen engagierten Journalisten konnten die Hinrichtung verhindern. 2011 bestätigte der US Supreme Court, dass die Verurteilung von Mumia nicht rechtmäßig zustande gekommen sei und hob das Todesurteil auf. Trotzdem ist er bis heute in Haft.

Denn mit Mumia Abu-Jamal verfolgte die Justiz ein sehr prominentes Mitglied des schwarzen Widerstands: Bereits als Teenager in den 60ern beteiligt sich Mumia an vielen Demonstrationen gegen Rassisten und Diskriminierung schwarzer US-Bürger_innen.

Nachdem er bereits früh Opfer von Polizeigewalt wird, erkennt er, dass zum Verändern rassistischer Diskriminierung eine starke Selbstorganisierung notwendig ist. So ist er 1969 maßgeblich an der Gründung der Black Panther Party (BPP) in seiner Geburtsstadt beteiligt und übernimmt den Posten des Pressesprechers sowie die parteieigene Zeitungsgestaltung. Im Zuge der Zeitungsarbeit bereist er in den folgenden Jahren weite Teile der USA und berichtet u.a. über den Mord des FBI an dem bekannten Panther-Aktivist Fred Hampton in Chicago. In diesem Zusammenhang wird er auch in einem Interview 1970 mit einem Zitat in Verbindung gebracht, das dann unter Missachtung des Zusammenhanges in seinem späteren Mordprozess von 1982 stark zu seinem Todesurteil beitrug: „Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen“ - von Mumia gebraucht, um die brutale Behandlung der Afroamerikaner_innen und ihre Organisationen wie der BPP durch die Polizei zu charakterisieren, und vom Staatsanwalt so hingedreht, als sei dies die politische Philosophie nicht des US-Staats, sondern Mumias!

Als das Aufstandsbekämpfungsprogramm des FBI (COINTELPRO) Anfang der 70er große Erfolge bei der Spaltung und letztendlich Zerschlagung der BPP zeigt, verlässt Mumia enttäuscht über vielerlei Fraktionsstreitigkeiten die Organisation und beginnt am Goddard-College in Vermont zu studieren. Am College begegnet er dem Radiojournalismus, in welchem er fortan begeistert tätig ist.

Nach seiner Rückkehr nach Philadelphia sieht es zunächst sogar so aus, als ob der talentierte Journalist Mumia Abu-Jamal eine große Nachrichtenkarriere vor sich hätte. Zeitweilig ist er für eine US-weite Sendung vergleichbar der Fernseh-Literatur Talkshow von Ophra Winfried heute im Gespräch. Allerdings gerät er, während sein Bekanntheitsgrad steigt, wegen einiger seiner Themen in Schwierigkeiten. So berichtet er nicht nur über unverfängliche Themen des Lebens in den USA, sondern hält unbeirrbar an Themen wie rassistischer Polizeigewalt sowie Korruption im Polizeiapparat oder der frustrierenden sozialen Lage, in der die meisten People Of Color leben, fest. Das bringt ihn um die meisten seiner gut bezahlten Radioanstellungen, aber verschafft ihm auch den anerkennenden Spitznamen "The Voice Of The Voiceless" - die Stimme der Unterdrückten.

1978 werden er und andere kritische Journalisten vom damaligen Bürgermeister (und früheren Polizeichef) Philadelphias Frank Rizzo bei einer Pressekonferenz öffentlich angegriffen. Die Polizei hatte das Gebäude der radikalökologischen Organisation MOVE gestürmt, und dabei war, wahrscheinlich im Kreuzfeuer seiner Kollegen, ein Polizist ums Leben gekommen. Mumia und seine Kollegen werden vom Bürgermeister beschuldigt, durch ihre Berichterstattung dafür verantwortlich zu sein. Die Rede endet mit der direkten Drohung, der Bürgermeister hoffe, "noch in meiner Amtszeit dafür zu sorgen, dass Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden".

Mumias Verhaftung und Prozess 1981

Wie schnell diese Drohung wahr werden sollte, zeigte sich am 9.Dezember 1981. Als Mumia, der inzwischen nachts Taxi fuhr, um als freier Journalist überhaupt noch seine Familie ernähren zu können, sah, wie ein Polizist seinen Bruder verprügelte, stieg er aus und eilte zur Hilfe. Dieser Polizist, Daniel Faulkner, schoss Mumia nieder.

Unter nie zufrieden stellend geklärten Umständen wurde danach auch Daniel Faulkner dort erschossen.

Die später am Tatort eintreffende Polizei erkannte hier sofort die Möglichkeit, den bekannten kritischen Journalisten endgültig zum Schweigen zu bringen. Unmittelbar nach der Tat war bereits der Leiter der politischen Abteilung der Polizei, George Fencl, am Tatort, der eigentlich an einem Mordschauplatz beruflich zunächst einmal gar nichts verloren hatte. Dass der Tatort sofort manipuliert wurde, ist mittlerweile durch etliche Fotos nachgewiesen, sogar auf einigen Fotos der Polizei selbst. Zeugen, die berichteten, einen vierten Mann nach den Schüssen wegrennen gesehen zu haben, wurden ignoriert. Für die ermittelnden Beamten stand von Anfang an fest, dass Mumia der Täter sein sollte.

Auf der Fahrt ins Krankenhaus wurde der lebensgefährlich verletzte Mumia Abu-Jamal brutal geschlagen und getreten, überlebte aber trotzdem.

Als er einige Monate später wegen Misshandlung bei seiner Festnahme eine Anzeige gegen die beteiligten Beamten erstattete, wurde lange nach den Geschehnissen plötzlich behauptet, Mumia habe in jener Nacht den Mord gestanden. Merkwürdigerweise war es drei geschulten Polizeibeamten sowie zwei Krankenhauswachen nicht früher eingefallen, diese Aussage zu Protokoll zu geben.

Auch die Staatsanwaltschaft war nicht untätig. Bei der Geschworenenauswahl für den Prozess gegen Mumia von 1982 filterte sie systematisch Afroamerikaner*innen aus der Jury und schloss fast alle Zeugen, die Entlastendes hätte erzählen können, aus. Zusätzlich versuchte die Polizei, "Augenzeugen" anzuheuern, die nie am Tatort waren, aber wegen eigener "Vergehen erpressbar waren, wie z.B. Pamela Jenkins, die darüber 1997 in einer Anhörung aussagte. Ein meineidiger Polizist, der behauptete, nicht nur Mumias Waffe neben diesem gefunden, sondern diese Waffe auch ordnungsgemäß behandelt zu haben, um keine Spuren zu vernichten, gehörte ebenso zum Programm wie "verloren gegangene" forensische Untersuchungen, ob aus Mumias Waffe überhaupt ein Schuss abgegeben wurde.

Dass Mumia, der lediglich einen von ihm abgelehnten und völlig unerfahrenen Pflichtverteidiger zur Seite hatte, hier für schuldig erklärt wurde, überrascht nicht.

Der Zweck des Verfahrens wurde besonders in der Phase der Urteilsfindung überdeutlich. Der Staatsanwalt forderte die Todesstrafe, da die radikale journalistische Tätigkeit Mumias beweise, dass er ein "überzeugter Cop-Killer" sei. Wie erwähnt, hatte Mumia hatte 1970 in einem Interview zur Ermordung schwarzer Militanter durch die Polizei gesagt: "Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen". Im Prozess gefragt, ob er nach wie vor zu dieser Aussage stehe, sagte Mumia, dass er glaube, die Geschichte der USA die Richtigkeit dieser Behauptung bewiesen hätte -“ eine Aussage, der man schon nach einem flüchtigen Blick auf die Geschichte der USA kaum widersprechen kann.

Dass Staatsanwalt McGill hiermit die Jury überzeugen konnte, Mumia sei ein "überzeugter" Cop-Killer, muss wohl als eine seiner beruflichen "Meisterleistungen" angesehen werden.

Allerdings hatte er starke Schützenhilfe vom vorsitzenden Richter Sabo, der keiner illegalen Beeinflussung der Jury widersprach und in einer Gerichtspause sogar von einer Gerichtsschreiberin mit den Worten gehört wurde: "Ich werde ihnen helfen, den "n-word" (die Autor_innen möchten dieses rassistischen Ausdruck bewusst nicht verwenden) zu grillen."

Leben in der Todeszelle

Von 1983 bis 2011 saß Mumia in der Todeszelle, viele Jahren davon im SCI Greene im ländlichen Pennsylvania, weit entfernt von Philadelphia, der Herkunftstadt vieler Gefangener, wodurch Besuche von Angehörigen für diese immer eine teure Besonderheit waren.

Auf 6 qm ohne ungefiltertes Tageslicht und Außengeräusche lebte und arbeitete Mumia dort weiter als "The Voice of the Voiceless". Seine Stimme war und ist nach wie vor zu hören.

Wochentags hatte er 2 Stunden "Hofgang", die er für Sport, aber auch für juristische Beratungen seiner Mitgefangenen nutzte. So gelang es ihm bereits vor etlichen Jahren, Harold Wilson mit zur Wiederaufnahme seines Verfahrens und letztendlich nach 18 Jahren Todestrakt zur Freiheit zu verhelfen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Dezember 2011 ihre Versuche, Mumia hinrichten zu lassen, aufgegeben hatte, befindet er sich seit Januar 2012 im Normalvollzug im Gefängnis SCI Mahanoy, das etwas näher an Philadelphia gelegen ist als SCI Greene.

Weltweite Unterstützung

Mumia Abu-Jamal in den 1990er Jahren
Foto: freemumia.org
Mumia sollte bereits 1995 und auch 1999 hingerichtet werden. Juristisch wurde ihm nicht der Hauch einer Chance gegeben, in irgendeiner Form gegen die sehr offen zutage liegenden Zweifel an und Rechtsbrüche in seinem ursprünglichen Verfahren vorzugehen. Anberaumte Anhörungen ab 1995 waren eine Farce, saß ihnen doch derselbe Richter Sabo vor, der ihn bereits 1982 zum Tode verurteilt hatte und bis heute der Richter mit den meisten Todesurteilen der US-Justizgeschichte seit Wiedereinführung dieser Strafe im Jahr 1976 ist.

Allerdings hatte sich bereits ab ca. 1991 starker internationaler Protest gegen diesen geplanten staatlichen Mord entwickelt. Als 1995 der erste Hinrichtungsbefehl unterzeichnet wurde, kam es auf allen Kontinenten des Planeten zu großen Demonstrationen. Die USA gerieten sogar auf Regierungsebene unter Druck. Die Menschenrechtsfragen und speziell die Anwendung der Todesstrafe sind seitdem immer auf der Tagesordnung geblieben.

Auch 1999, als zum zweiten Mal ein Hinrichtungsbefehl gegen Mumia unterzeichnet wurde, blieben die weltweiten Proteste nicht aus. Allerdings zeichnete sich sich kurz darauf, seit 2001, ein Niedergang der Unterstützung ab. Das wurde wahrscheinlich auch durch die polarisierende Haltung einiger Unterstützungsgruppen sowie Teilen des Anwaltsteams von 2001 bis 2003 begünstigt.

Dessen ungeachtet wurde Mumia selbst immer bekannter: Seit Jahrzehnten berichtet er in wöchentlichen Zeitungskolumnen und mittlerweile 8 Büchern aus dem Inneren der US-Gefängnisse, aber auch über die Situation im Rest der Welt -“ und das wesentlich informierter und kompetenter als viele Mainstreamjournalist*innen, die sich in Freiheit befinden und über tausendmal mehr Mittel verfügen als er. Sein publizistisches Werk wurde in viele Sprachen übersetzt und in aller Welt verbreitet.

Er war einer der ersten, der die wirtschaftlichen Aspekte der Masseninhaftierung von People of Color hervorhob und den Profitgedanken hinter dem System Knast verständlich machte. Weltweit ist der Kampf des Journalisten inzwischen zu einem Symbol gegen die Todesstrafe und die Masseninhaftierung in den USA geworden, wo immerhin ca. 2,3 Millionen Menschen ihrer Freiheit beraubt werden und sich die Gefängnisindustrie zu einem ökonomischen Motor entwickelt hat.

Gefängniskrankheit Hepatitis C

Mumia Abu-Jamal, 6. April 2014
Im Sommer 2015 erfuhr Mumia nach monatelanger schwerer Krankheit, dass er genau wie über 10% aller anderen Gefangenen im US Bundesstaat Pennsylvania an Hepatitis-C erkrankt ist. Die Gefängnisbehörde verweigert ihm wie auch ca. 6.000 weiteren Gefangenen aus Kostengründen eine Behandlung mit dem Medikament Harvoni, welches statistisch eine Heilungsrate von 90 - 95% aufweist.

Unter katastrophalen Bedingungen verbrachte der Journalist das folgende Jahr in Notaufnahmen und der Krankenstation seines Knastes, dem SCI Mahanoy. Zwischenzeitlich saß er mehrere Monate im Rollstuhl und verlor über 40 kg an Gewicht. Gleichzeitig erreichte er durch seine Anwälte eine einstweilige Anordnung, die inzwischen die Behandlung erzwungen hat. Seine Leber ist jedoch bereits irreversibel geschädigt.

Wird Mumias Verfahren jetzt neu aufgerollt?

Mumia Abu-Jamal wird in den kommenden Wochen auch einen erneuten Anlauf unternehmen, seine Verurteilung von 1982 aufzuheben. An seinem Geburtstag, dem 24. April 2017, findet in Philadelphia eine juristische Anhörung über Unregelmäßigkeiten in seinen früheren Berufungsverfahren statt. So war der ehemalige Bezirksstaatsanwalt Ronald Castille Mitte der achtziger Jahre an der Niederschlagung von Mumias erster Berufung beteiligt, saß aber dann von Mitte der neunziger Jahre bis in die 2000er Jahre mit Wahlunterstützung der rechten Polizeibruderschaft Fraternal Order of Police (FOP) im Pennsylvania Supreme Court (PASC), wo er mitstimmte, um Mumias Revisionsklagen gegen sein Urteil abzuweisen. Ein Revisionsrichter, der u.a. über sein eigenes Werk als Staatsanwalt urteilt -“ es gibt kaum ein besseres Beispiel für einen Interessenskonflikt. Das fand im Jahr 2016 auch der US Supreme Court, als er die Wiederaufrollung des Falls des Gefangenen Williams anordnete, in dem genau dieser Richter, Ronald Castille, praktisch dieselbe Rolle gespielt hatte wie in Mumias Fall.

Die FOP ist seit Mumias Verhaftung im Dezember 1981 die treibende politische Kraft, die die Hinrichtung des kritischen Journalisten (und seit 2011, als die Staatsanwaltschaft diese Forderung fallen ließ, seine lebenslange Inhaftierung) fordert. Wegen des offensichtlichen Interessenskonfliktes forderte Mumias Verteidigung Castille schon in den neunziger Jahren auf, sich aus dem Fall zurückziehen. Er weigerte sich und begründete es überraschend offen damit, dass fast alle Richter*innen des PASC Wahlunterstützung durch die FOP erhalten hätten. Damals sah es so aus, als werde Castille mit dieser offenkundigen Rechtsverletzung durchkommen.

So verhielt er sich im weiteren Verlauf der Berufungsverfahren ähnlich, was dem inzwischen pensionierten Richter aber vor kurzem zum Verhängnis wurde. Mumias Mitgefangener Terrence „Butter“ Williams konnte vor dem US Supreme Court durchsetzen, dass Castille sich in seinem Verfahren genau wegen des eben beschriebenen Interessenskonflikts hätte heraushalten müssen (Williams v. Commonwealth/). Am Ende könnte das zur Aufhebung des Urteils gegen Williams führen. Ob nun auch Mumia am 24. April 2017 eine neue Möglichkeit erhält, seine Verurteilung in Frage zu stellen und zu revidieren?

Das hängt nicht zuletzt von uns und unserer materiellen und politischen Unterstützung für ihn und sein Verteidigungsteam ab.

Vor diesem Hintergrund ruft das bundesweite Free-Mumia-Netzwerk nun wieder verstärkt zu Spenden auf, um die Bewegung in den USA bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen:

Rote
Hilfe e.V.

Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

FREE MUMIA - Free Them ALL!

Trotz Klima der Angst - Blockaden und Großdemonstration setzt eindrucksvolles Zeichen gegen AfD-Rechtsruck und Einschüchterung der Polizei

Über 10.000 Teilnehmende ziehen als Großdemonstration von "Solidarität statt Hetze" durch die Kölner Innenstadt und feiern die erfolgreiche Verzögerung des Auftaktes des AfD-Bundesparteitages im Kölner Maritim Hotel. Am frühen Morgen haben bereits 3.000 Menschen den Zugang zum Tagungsort deutlich erschwert, mit Blockaden an neuralgischen Punkten. Es wurde ein eindrucksvolles Zeichen gegen den Rechtsruck in Deutschland und Europa gesetzt. Tom Wohlfarth von "Solidarität statt Hetze" sagt: „Wir haben gezeigt: Rechte Hetze und Menschenverachtung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Dagegen haben wir, mit verschiedenen Protestsformen, ein deutliches Zeichen gesetzt.“ Kritik äußert die Kampagne Solidarität statt Hetze am Kölner Polizeipräsidenten. Reiner Schmidt von Köln gegen Rechts und Anmelder der Großdemonstration sagt: „Wir haben unser Wort gehalten: Von uns ging keine Eskalation aus. Jürgen Mathies blieb ungeachtet dessen leider auch bei seinem Wort und führte einen unverhältnismäßig harten Polizeieinsatz durch.“ Als in den Morgenstunden Demonstrierende aus dem gesamten Bundesgebiet in Köln ankamen, lernten sie das Demonstrationsrecht in der Lesart von Polizeipräsident Jürgen Mathies kennen. Vier vollbesetzte Busse erhielten noch vor dem Aussteigen am Kölner Stadtrand einen Platzverweis und mussten umkehren. Auch vielen Demonstrierenden aus Köln erging es ähnlich: Ihnen wurden der Zugang zu den angemeldeten Kundgebungen von der Polizei verwehrt. Trotz dieser Schikane gelangten 3000 Demonstrant*innen zu den Blockadepunkten. Jan Sperling, Pressesprecher von Solidarität statt Hetze berichtet: „Obwohl von den Blockadepunkten keine Eskalation ausging gab es immer wieder Schlagstockeinsätze der Polizei. Dies zeigt die unbedingte Eskalationswilligkeit, die der Polizeipräsident ja schon im Vorfeld ganz unverhohlen angekündigt hatte."

Quelle: Presseerklärung, Köln, 22.04.2017

Vor 80 Jahren: Gernika - ein "Zivilisationsbruch"

Nachbildung des Gemäldes auf Fliesen als Wandbild in Originalgröße in der Stadt Gernika
Von Papamanila - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, Link
Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) -“ Bund der Antifaschisten und ihre Mitgliedsverbände in über 25 Ländern Europas und Israel erinnern an den 80. Jahrestag der verbrecherischen Bombardierung der baskischen Stadt Gernikas am 26.April 1937 durch die deutsche Legion Condor.

Dieser Angriff auf eine unverteidigte Stadt ist als „Zivilisationsbruch“ in die Geschichte eingegangen. Es war ein Angriff einer fremden Macht gegen eine legale Regierung und richtete sich einzig gegen die Zivilbevölkerung. Der Angriff bedeutete auch die Vernichtung der „heiligen Stadt der Basken“, Symbol ihrer freiheitlich-demokratischen Traditionen und ihrer selbstbewussten Kultur. Das Ergebnis war verheerend: 80% aller Gebäude wurden zerstört, unter den etwa 6000 Einwohnern gab es laut baskischer Regierung 1654 Tote und 889 Verletzte. Für die Nazi-Luftwaffe und Hermann Göring war die Zerstörung Gernikas „ein voller Erfolg der Luftwaffe“. Spanien war damit ein Testfeld für den geplanten großen Krieg.

Picassos Bild „Guernica“ -“ gemalt für die Weltausstellung 1937 in Paris -“ verewigte das Verbrechen, das Entsetzen im Angesicht der Verheerungen des Krieges. Es ist die Bild gewordene Anklage seiner Opfer. „Guernica“ ist bis auf den heutigen Tag Symbol der Ablehnung des Krieges und seiner zerstörerischen Gewalt schlechthin.

Bis heute gibt es große Defizite in der historischen und politischen Aufarbeitung. Seit dem Ende der Franco-Herrschaft fordern Politiker und Antifaschisten vergeblich, dass das Picasso-Gemälde als symbolisches Zeichen der Anerkennung des Leids und der Wiedergutmachung an die Stadt übergeben wird. Vor zwanzig Jahren schrieb der damalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog einen Brief der Entschuldigung und Versöhnung an die Opfer von Gernika und ihre Nachkommen. Es blieb jedoch bei dieser Geste. Das war jedoch mehr, als alle spanischen Regierungen bis heute gegenüber der baskischen Stadt bereit sind zuzugestehen.

Die Verweigerungshaltung, die der heutige postfranquistische Premier Mariano Rajoy (PP) zeigt, dass die spanische Gesellschaft die Franco-Diktatur nur beschränkt aufgearbeitet hat. Ehrungen des Regimes gehören ebenso zur Tagesordnung wie die Tatsache, dass die Urteile der Unrechtsjustiz fortbestehen. Dazu gehören auch das „ehrende Gedenken“ und die Renten, die Deutschland Jahrzehnte Mitgliedern der Legion Condor und Francos „Blauer Division“, die an der Seite der faschistischen Truppen gegen die Sowjetunion in den Krieg zog, zuteilwerden ließ.

80 Jahre nach der Bombardierung Gernikas sind diese Tat und die Verantwortung der deutschen „Legion Condor“ dafür vielfach vergessen.

Die FIR und ihre Mitgliedsverbände -“ nicht nur in Spanien -“ treten dafür ein, dass diese Geschehnisse einen festen Platz im kollektiven Gedächtnis der Völker behalten. Sie sind ein dauerhaftes mahnendes Symbol gegen alle völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen.

Quelle

DIDF: Wir unterstützen den Widerstand gegen die Ein-Mann-Diktatur weiter

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Der Bundesvorstand der DIDF (Föderation demokratischer Arbeitervereine e.V.), eine 1980 als Dachverband von Vereinen aus der Türkei gegründete Migrantenselbstorgansation mit mehr als mehr als 35 Mitgliedsvereinen und -gruppen hat gestern eine Erklärung zu den Ergebnissen des Referendums zu Einführung des Präsidialsystems in der Türkei veröffentlicht:

Nach nichtamtlichen Ergebnissen haben die Wähler in der Türkei beim gestrigen von Betrug und Manipulation überschatteten begleiteten Referendum äußerst knapp der Einführung des Präsidialsystems zugestimmt. Obwohl sich die Hälfte der Bevölkerung gegen dieses neue, undemokratische System ausgesprochen hat, feiern die von Erdogan und seiner AKP angeführten Befürworter der Verfassungsänderung einen vermeintlichen Sieg, mit dem sie den Weg zu einer Ein-Mann-Diktatur freigeräumt sehen.

Dabei konnten sie trotz der Verhaftungswelle gegen kurdische Politiker und die gesamte Opposition, der Mobilisierung sämtlicher staatlicher Möglichkeiten im Wahlkampf unter den ungleichen Bedingungen des Ausnahmezustands und trotz der Manipulationen beim Referendum ihr Ziel von 60 Prozent Zustimmung nicht erreichen. Insbesondere in großen Industriestädten sprachen sich die Wahlberechtigten mit großer Mehrheit gegen die Verfassungsänderung aus. Ohne die fragwürdige Entscheidung der Obersten Wahlkommission, trotz der anderslautenden Gesetzeslage nicht verifizierte Stimmzettel für gültig zu erklären, hätten Erdogan & Co. das vorliegende Ergebnis nicht erreicht.

Die Gegner der Verfassungsänderung wollen das Ergebnis anfechten und sehen sich ermutigt, den Kampf für Demokratie in der Türkei verstärkt fortzusetzen. Den gestrigen Tag sehen sie nicht als einen Tag der Niederlage, sondern als Anlass für einen stärkeren Kampf gegen die Einführung einer Präsidialdiktatur. Bereits am Abend des Referendums gingen Zehntausende landesweit auf die Straßen, um gegen den Wahlbetrug zu protestieren.

Auch die Wahlbeteiligung der stimmberechtigten Türkei-Stämmigen in Deutschland blieb mit unter 50 Prozent hinter den Erwartungen von Erdogan und AKP zurück. Alle Versuche, die Polarisierung des türkischen Wahlkampfes nach Deutschland zu tragen, die hinaufbeschworenen diplomatischen Krisen mit Deutschland und anderen EU-Ländern nutzten nur wenig. Die Zustimmung zur Verfassungsänderung in Deutschland liegt zwar bei 63 Prozent. Allerdings relativiert sich dieses Ergebnis angesichts der Tatsache, dass knapp eine Million der 1,4 Mio. Wahlberechtigten in Deutschland dem Präsidialsystem nicht zugestimmt haben.

Trotzdem sollte niemand über die tiefen gesellschaftlichen Gräben hinwegsehen, die im Wahlkampf in der Türkei wie in Deutschland entstanden sind. Das Ergebnis sehen wir als einen Ansporn, um uns für die Stärkung des Zusammenlebens hier in Deutschland einzusetzen. Wir werden stärker denn je unsere Stimme für ein gleichberechtigtes Zusammenleben und gegen alle Spaltungsversuche hierzulande erheben. Wenn die demokratische Öffentlichkeit, Gewerkschaften, antirassistische Kräfte in Deutschland für eine Stärkung des gleichberechtigten Zusammenlebens eintreten, kann die Hetze und Einfluss Erdogans zurückgedrängt werden.

Ebenso brauchen die demokratischen Kräfte in der Türkei mehr denn unsere Unterstützung und Solidarität. Lassen wir sie bei ihrem Kampf gegen die Ein-Mann-Diktatur nicht allein. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass Erdogan und seine AKP keine politische und wirtschaftliche Unterstützung mehr von der Bundesregierung erhalten. Denn eine demokratische Türkei ist in unser aller Interesse! Deshalb sagen wir: Internationale Solidarität tut Not -“ jetzt erst recht!

DIDF Bundesvorstand

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