
Euch erwarten Livemusik, Zuckerwatte, Cocktails, ein vielfältiges Politprogramm und vieles mehr. Kommt vorbei und bringt Freund:innen mit.

»Vielleicht interessierst du dich nicht für den Krieg, aber der Krieg interessiert sich für dich.« Lew Dawidowitsch Bronstein aka Leo Trotzki


Ein Blick in die Welt lässt aktuell erschaudern. Die Inflation ist das zweite Jahr in Folge in Rekordhöhe und nicht weit von 10% entfernt. Lebensmittel, Mieten, Strom- und Gaspreise sind massiv angestiegen und haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ganz genau auf den Preis schauen müssen, wenn sie einkaufen gehen.
OFFENER BRIEF Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) info@bmas.bund.de arbeitundsoziales@bundestag.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel und die Verantwortliche der einzelnen Parteien 30 Jahre sind genug -“ Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum. Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren. In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 62 großen Organisationen dessen Abschaffung gefordert. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen. Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. +++ENDE Offener Brief+++ Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne! Mehr infos hier: MITMACHEN
Body counting:
Nach seiner Schätzung der Zahl der getöteten irakischen Soldaten und Zivilisten gefragt, antwortete General Colin Powell: “Eigentlich ist das keine Zahl, die mich brennend interessieren würde.“ (New York Times 23. März 1991, nach „Wüstensturm“ von Ramsey Clark S. 77)
Seiner Kriegsführung fielen von Januar bis August 1991 49.000 -“ 76.000 irakische Zivilisten zum Opfer (Greenpeace Studie August 1991)
Im Zeitraum März bis November 2022 fielen nach Angaben der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft 8300 Zivilisten den Angriffen der russischen Armee zum Opfer. (Spiegel online vom 19.11.2022)
Mit Unverständnis und Entsetzen reagieren auch die Gegner*innen von Stuttgart21 auf den Versuch von RWE und Politik, mit Lützerath ein starkes Symbol des Widerstands gegen die Klimakrise zu brechen. RWE und Politik setzen damit den -highway to climate hell- fort, den UN-Generalsekretär Guterres angesichts der weltweit ungebrochen steigenden CO2-Werte geißelte.
Berlin, 4. Januar -“ Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ Verfassungsbeschwerde gegen das seit Januar 2022 geltende Versammlungsgesetz NRW. Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die GFF will erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden.