trueten.de

»Le problème avec ce monde est que les personnes intelligentes sont pleines de doutes tandis que les personnes stupides sont pleines de confiance.« Charles Bukowski

Alles Terroristen

"Am 22. Oktober 2021 hat Israel sechs palästinensische Zivilgesellschaftsorganisationen als terroristische Organisationen eingestuft. Terrorismusvorwürfe oder Vorwürfe, Verbindungen zu terroristischen Gruppen zu unterhalten, müssen ausnahmslos mit der größtmöglichen Ernsthaftigkeit behandelt werden. Daher war es geboten, diese Einstufungen sorgfältig und umfassend zu überprüfen. Aus Israel gingen keine wesentlichen Informationen ein, die es rechtfertigen würden, unsere Politik in Bezug auf die sechs palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der Entscheidung Israels, diese Organisationen als „terroristische Organisationen“ einzustufen, zu widerrufen. (...)"

Quelle: Auswärtiges Amt, Presseerklärung 12. Juli 2022: Gemeinsame Erklärung der Außenministerien Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Irlands, Italiens, der Niederlande, Schwedens und Spaniens zur Listung palästinensischer Zivilgesellschafts­organisationen als terroristische Organisationen

Blogkino: El Sopar - The Supper (1974)

Heute zeigen wir im Blogkino mit Filmen zum Thema Ⓐnarchismus "The Supper" / "El sopar" von Pere Portabella. Fünf ehemalige politische Gefangene treffen sich an einem Nachmittag im Jahr 1974, dem Tag der Hinrichtung des Anarchisten Salvador Puig Antich heimlich in einem Landhaus, um über ihre Erfahrungen im Gefängnis zu sprechen. . Dieser war der letzte Verurteilte, der in Spanien mit der Garotte hingerichtet wurde.

Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf

Stuttgart, 02. Juli 2022, Am heutigen Samstag wurden unsere Einsatzkräfte Zeug*innen einer Situation, die uns fassungslos macht. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte mit 2 Teams die überregionale Demonstration "Cannstatt Nazifrei" gegen die AfD ab, die trotz des verschobenen AfD Landesparteitags vom Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt zum Kurpark laufen sollte.

Demosanitäter stehen vor dem Demozug
Foto: demosanitaeter.com
Gegen 15:45 Uhr begann die Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt. Vor einer bunten Menschenmenge wurden mehrere Reden gehalten, bis diese vom Lautsprecherwagen der Polizei mit den Auflagen unterbrochen wurden. Dem Wunsch der Polizei entsprechend wurden die Auflagen verlesen, bevor sich der Aufzug formierte. Jedoch versperrte eine Polizeikette die angemeldete Demonstrationsroute. Es folgten weitere Durchsagen der Polizei mit immer neuen Begründungen, warum die Demonstration weiter aufgehalten wird. Obwohl die Demonstrationsleitung ihr Möglichstes unternahm den verschiedenen Anweisungen der Polizei folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu ermöglichen, griff die Polizei die Demonstration im Verlauf erkennbar grundlos hart an und verhaftete Demonstrationsteilnehmer*innen. Eine weitere Eskalation konnte nur durch das besonnene Handeln der Anmelderin der Demonstration verhindert werden, die auf die Durchführung des Aufzugs verzichtete. Die Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz wurde von der Polizei gekesselt. Trotzdem entspannte sich die Lage zunächst während der letzten Reden. Nach Beendigung der Versammlung forderte die Polizei die Demonstrierenden dazu auf, umgehend den Versammlungsort zu räumen, hinderte Personen jedoch wiederholt daran. Es folgten erneute Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte bis alle Versammlungsteilnehmer*innen Bad Cannstatt verlassen hatten.

Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.

Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch

Quelle

Defend Kurdistan - Against Turkish occupation and American imperialism!

Invasionsangriffe des türkischen Staates

SharePic zur Demo
SharePic zur Demo
Den Schatten des Krieges in der Ukraine ausnutzend, hat der türkische Staat seine Angriffe gegen die kurdischen Gebiete in Rojava (Nord- und Ostsyrien) intensiviert und am 17. April mit einer erneuten Invasion im Nordirak begonnen. Tag für Tag weitet die Türkei ihren Krieg auf immer weitere Gebiete aus. Ohne Rücksicht auf Verluste bombardieren türkische Flugzeuge, Kampfdrohnen und Artillerie, zivile Wohngebiete und zum Überleben notwendige Infrastruktur. Aus den Bergen Südkurdistans erreichen uns Berichte, dass die türkische Armee, wie schon im vergangenen Jahr, chemische Waffen und Giftgase gegen die kurdischen Guerillaeinheiten einsetzt.

Der türkische Angriffskrieg zielt nicht nur auf die kurdische Freiheitsbewegung, die PKK und ihre Guerillaverbände. Unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Terrorismus“ verleibt sich das türkische Regime immer weitere Gebiete Syriens und des Iraks ein, errichtet Militärstützpunkte und stellt sich auf eine langfristige Besatzung des eroberten Territoriums ein. Die türkische Besatzungspolitik ist eine Bedrohung für die Errungenschaften der kurdischen Bevölkerung sowie die Souveränität und territoriale Integrität Syriens und des Iraks. Dabei geht es dem Regime des türkischen Diktators Erdogan langfristig um die Kontrolle der Öl- und Gasvorkommen in den Nachbarländern und die Durchsetzung des eigenen neo-osmanischen Machtanspruchs in der Region.

Errungenschaften wie die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen, Geschlechterbefreiung und die Idee einer sozialen Ökologie sind vor allem Hindernisse und Störfaktoren für die Expansionspolitik der türkischen Regierung. Gerade die Emanzipation sowie der Aufbau autonomer und selbstständiger Strukturen und Räume für Frauen sind gezielte Angriffspunkte.

Dabei führt die Türkei ihren Vernichtungsfeldzug keineswegs selbstständig. Die Bundesregierung deckt diesen nicht nur durch ihr Schweigen, sondern leistet tatkräftig politische und militärische Unterstützung. Die Bundesrepublik Deutschland ist der wichtigste Waffenlieferant für die Türkei und federführend in der Verfolgung und Diffamierung der KurdInnen in Europa.

Angriffe auf die ezidische Bevölkerung im Shengal

Gleichzeitig sollen im Shengal die nach dem Völkermord des Islamischen Staates seit 2014 aufgebauten Selbstverteidigungskräfte zerschlagen und durch die irakische Armee und Einheiten der KDP ersetzt werden. Dabei waren es die Guerillaverbände der kurdischen Freiheitsbewegung und die Selbstverteidigungseinheiten aus Rojava, YPG und YPJ, diejenigen, die die ezidische Zivilbevölkerung vor einem Genozid bewahrte. Genau diese Kräfte waren es auch, die die Sicherheit im Land herstellten, sodass die Bevölkerung ihre demokratischen Strukturen aufbauen konnte. Diese jetzt konkret zerschlagen zu wollen, bedeutet die ezidische Bevölkerung der Willkür der Herrschaft der Regime zu überlassen.

Geostrategische Bündnispartner der Türkei

Der Krieg in Nordsyrien und dem Nordirak dient vor allem dem Zweck, den Einflussbereich der NATO und der USA im Mittleren Osten geopolitisch zu halten und auszuweiten. Auch bei den jüngsten Angriffen gegen die ezidische Selbstverwaltung im Shengal, benutzten die Regierungskräfte (irakische Armee und KDP) US amerikanische Panzer, Helikoptern und Fahrzeuge.

Mit Gewehren, Bomben und Granaten der NATO Kräfte versuchen sie den Willen der Menschen zu brechen und die Geschichte umzuschreiben. Doch die Bevölkerung, ihre Verteidigungskräfte und die Guerilla sind entschlossen Widerstand zu leisten und ihre eigene Geschichte der Freiheit zu schreiben.

Lasst uns gemeinsam die Revolution verteidigen! Nieder mit dem Faschismus und dem Imperialismus! Alle zusammen für die Selbstbestimmung der Völker!

Wir Rufen alle auf, am 4. Mai mit uns gemeinsam auf die Straße zu gehen. Die bundesweite Demonstration beginnt um 11 Uhr auf dem Potsdamer Platz.

Gemeinsamer Aufruf von:

Defend Kurdistan -“ AgainsAgainst Turkish occupation!

Kon-Med -“ Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland

YJK-E -“ Verband der Frauen aus Kurdistan in Deutschland

Women Defend Rojava

RiseUP 4 Rojava

Gemeinsam Kämpfen für Selbstbestimmung und Demokratische Autonomie

Fed-Kurd -“ Freie Kurdistan Föderation Ostdeutschland

NAV-Berlin -“ Freie kurdische Gemeinde Berlin

YXK -“ Verband der Studierenden aus Kurdistan

JXK -“ Studierende Frauen aus Kurdistan

TCÅž -“ Revolutionäre Jugendbewegung

TEKO-JIN -“ Bewegung der jungen kämpferischen Frauen

Quelle

Berlin: Zur Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo

Die Rote Hilfe Berlin verurteilt die Diffamierungskampagne gegen die Revolutionäre 1. Mai Demo.

Unter offensichtlicher Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht stellt die bürgerliche Presse unkritisch sämtliche Behauptungen der Repressionsbehörden als Tatsachen dar. Welt, Bild und Co. verkaufen die Weitergabe noch der letzten Halbwahrheiten aus „polizeiinternen Kreisen“ als Enthüllungsjournalismus.

Im vergangenen Jahr wurde von Polizeipräsidentin Barbara Slowik persönlich die Lüge verbreitet, der Demonstrationsanmelder sei von Teilnehmer:innen angegriffen worden. Dieses Jahr wird die gegenteilige Strategie verfolgt, indem versucht wird, den Anmelder selbst zu diskreditieren. Die Berliner Polizei bemüht sich schon seit Jahren vergeblich und auf plumpe Weise, das politische Engagement unseres Genossen zu kriminalisieren. In einer Verdrehung der Tatsachen wird dieser Umstand nun verwendet, um öffentlich seine persönliche und politische Integrität in Frage zu stellen.

„Die Demo wird jedes Jahr von Falschmeldungen und Verleumdungen aus der bürgerlichen Presse begleitet. Das sind wir inzwischen gewohnt. Mit ihrer diesjährigen Hetze schießt die Springerpresse aber den Vogel ab“, sagt Alex Schneider, Sprecherin der Roten Hilfe Berlin. „Offensichtlich bereiten die Behörden eine Gewalteskalation vor. Das Bezirksamt Neukölln zieht ohne Nachbarschaftsbeteiligung Straßenfeste auf als Vorwand, um die 1. Mai Demo in Nebenstraßen zu verlegen. Gleichzeitig schaffen 5000 martialisch auftretende Polizist*innen einen Belagerungszustand in Nordneukölln und Teilen Kreuzbergs. So soll Tausenden Anhänger*innen der revolutionären Linken ihr Demonstrationsrecht genommen werden.“

Die Rote Hilfe Berlin erklärt sich mit dem Anmelder und den Teilnehmer:innen der Revolutionären 1. Mai Demonstration voll und ganz solidarisch.

Um der von rechten Narrativen strotzenden Berichterstattung über die Demo am 1. Mai 2021 etwas entgegenzusetzen, wurde vor kurzem eine eigene Dokumentation veröffentlicht:



Quelle: Rote Hilfe Berlin, Pressemitteilung 28. April 2022

#FreeThemAll: 68. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 41 Jahre im Knast

Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information www.freiheit-fuer-mumia.de

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Hanau war kein Einzelfall - Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung wegen Hanau-Demonstration 2020

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung wegen Hanau-Demonstration 2020Nun ist es zwei Jahre her als Tobias R. am 19. Februar 2020 neun Menschen aufgrund eines rassistischen Motivs das Leben nahm.

Auch nach zwei Jahren gibt es immer noch keine Aufklärung für Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih SaraçoÄŸlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.

Noch immer tummeln sich Polizist:innen in rechten Chatgruppen herum und die Skandale überschlagen sich wie beispielsweise das Bekanntwerden darüber, dass 13 rechte SEK-Beamte in der Tatnacht in Hanau im Einsatz waren.

Noch immer organisieren sich Nazis im ganzen Land und über die Landesgrenzen hinaus, horten Waffen und bereiten sich auf den Tag X vor.

Die Wut über die Tatnacht und der steigenden Gefahr von rechts, wurde bundesweit auf die Straße getragen, auch hier in Stuttgart.

Es versammelten sich mehrere hundert Menschen in der Stuttgarter Innenstadt. Mit einer starken und wütenden Spontandemonstration zog der Zug bis zum Rathaus.

Die Stuttgarter Polizei versuchte den Zug zu stoppen und verhinderte unseren legitimen und wichtigen Protest. Aufgrund dieser Auseinandersetzung sitzen nun 8 Antifaschist:innen auf der Anklagebank. Der erste der insgesamt vier Prozesse wird am 27.04.2022 vor dem Stuttgarter Amtsgericht stattfinden.

9 Menschen wurden aus dem Leben gerissen, aufgrund von rassistischen Motiven -“ jegliche Reaktion darauf ist legitim und wichtig!

Wir solidarisieren uns mit den 8 Angeklagten und mobilisieren deshalb zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht und zu einer solidarischen Prozessbegleitung.

Los geht es am 27.04.2022 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Stuttgart.

Hanau war kein Einzelfall -“ Widerstand überall!

Weitere Termine:

Dienstag, 03.05.2022 9:45 Uhr Amtsgericht Cannstatt

Dienstag, 31.05.2022 Amtsgericht Nürtingen

Freitag, 01.07.2022 Amtsgericht Stuttgart

Hungerstreik und Gewaltvorwürfe: Flüchtlingsrat kritisiert Fehlen jeglicher unabhängiger Kontrolle in der Abschiebungshaft

Logo Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist in hohem Maße besorgt über die aktuellen Entwicklungen in der Abschiebungshaftanstalt Pforzheim. Am Donnerstag berichtete die Nachrichtenagentur dpa, dass sich einige Gefangene im Hungerstreik befinden. „Das deckt sich mit Informationen, die Gefangene an uns und andere Personen, mit denen sie in Kontakt stehen, in den letzten Tagen kommuniziert haben“, kommentierte Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Des Weiteren berichten Gefangene über gewaltsame Übergriffe und Beleidigungen seitens des Vollzugspersonals sowie über den Entzug von dringend benötigten Medikamenten.

Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass es bereits 2019 und 2020 ähnliche Vorwürfe gab. „Wir können schon vorwegnehmen, was die Verantwortlichen -“ die Anstaltsleitung, das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Justizministerium -“ sagen werden: Genau wie damals werden sie sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und das in der Abschiebungshaft Grundrechte respektiert werden. Das Gleiche haben sie auch jahrelang in Bezug auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen behauptet. Dem war nicht so, wie wir jetzt wissen. Warum sollte ihnen jetzt jemand glauben, wenn sie blindes Vertrauen einfordern und Vorwürfe routinemäßig abstreiten? Das grundlegende Problem ist, dass es weiterhin null Transparenz und null unabhängige Kontrolle dessen gibt, was in der Abschiebungshaft passiert. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisiert Seán McGinley.

Die Berichte der Gefangenen machen deutlich, dass die repressiven Zustände sich nicht nennenswert von einem „normalen“ Gefängnis unterscheiden, und dazu führen, dass die Gefangenen ihre eigene Abschiebung oder sogar ihren Tod herbeiwünschen. Der Flüchtlingsrat weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass genau diese Zustände nicht zulässig sind, weil sich die Bedingungen in Abschiebungshaft grundlegend von denen in Strafhaft unterscheiden sollen. „Die Reaktion des Justizministeriums auf diese Entscheidung -“ die schmallippige Behauptung, es seien keine Änderungen an der Vollzugspraxis nötig - passt in das Bild der totalen Gleichgültigkeit gegenüber Grund- und Menschenrechten der Gefangenen, die selbe totale Gleichgültigkeit mit der jahrelang die Grundrechte von Geflüchteten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen verletzt wurden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung beginnt, sich nicht nur dann für die Durchsetzung des Rechts zu interessieren, wenn es um Entscheidung zum Nachteil von Geflüchteten geht. Konkret würde das heißen: Schluss mit diesem inhumanen, gefängnisähnlichen und völlig intransparenten Abschiebungshaftregime!“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle: Presseerklärung Flüchtlingsrat Baden-Württemberg


Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger Verein, der landesweit in Baden-Württemberg tätig ist als parteiunabhängiges Netzwerk aus Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, das sich für die Rechte von geflüchteten Menschen einsetzt.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg unterstützt die Flüchtlingsarbeit vor Ort durch Beratung, Information und Fortbildungen zu rechtlichen und sozialen Themen, zur Flüchtlingspolitik und zur Lage in den Herkunftsländern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Gespräche mit Politik sowie gesellschaftlichen Gruppierungen setzt sich der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg für die Rechte der geflüchteten Menschen und für eine menschliche Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg ein. Auf Bundesebene arbeitet der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eng mit den anderen Landesflüchtlingsräten und Pro Asyl zusammen.

Baden-Württemberg muss auf EuGH-Urteil zur Abschiebungshaft reagieren

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem dieser erstmalig Leitplanken vorgegeben hat für die Unterbringung von Menschen, die abgeschoben werden sollen. Die Landesregierung muss nun aus Sicht des Flüchtlingsrats Konsequenzen ziehen.

Die Luxemburger Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Inhaftierung von Menschen zum Zwecke der Abschiebung Mindeststandards zu beachten sind. So dürfen Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnis-ähnlichen Einrichtungen untergebracht werden. Doch genau eine solche ist die Baden-Württembergische Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, die sich in einer ehemaligen Jugendstrafanstalt befindet. Die Einrichtung ist von meterhohen, stacheldrahtbewehrten Mauern und Zäunen umgeben, die Inhaftierten dürfen sich in der Regel nur auf dem eigenen Stockwerk aufhalten und werden nachts in ihren Hafträumen eingeschlossen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass sich die Bedingungen für die Inhaftierten wesentlich von denen in Strafhaft unterscheiden. In bestimmten Punkten -“ etwa die Untersagung gemeinsamer religiöser Feierlichkeiten -“ sind sie sogar noch restriktiver“, sagt Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats, und fordert die Landesregierung auf, schnell zu handeln, um die Vorgaben des EuGH umzusetzen.

2019 hatte die damalige Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen, dass Abschiebungshaft auch in Strafhaftanstalten vollzogen werden dürfe. Zwar hatte der EuGH schon 2014 entschieden, dass dies nicht geht, doch um sich nicht an diese Vorgabe halten zu müssen, hatte die Bundesregierung pauschal einen „vorübergehenden Notstand“ ausgerufen, der eine Aufweichung des sogenannten Trennungsgebotes bis zum 30.6.2022 vorsah. Dass das so nicht geht, hat der EuGH nun klargestellt. „Es ist gut, dass die Baden-Württembergische Landesregierung schon frühzeitig klargestellt hat, dass sie aufgrund von europarechtlichen Bedenken diese Möglichkeit nicht nutzen wollte. Es ist aber beschämend für die damalige Bundesregierung, dass sie die massiven Bedenken, die von Menschenrechtsorganisationen und Jurist*innen und schließlich auch vom Baden-Württembergs konservativen Innenminister gehegt wurden, und die sich jetzt nach zweieinhalb Jahren rechtswidriger Praxis bewahrheiten, ignoriert hat“, so Seán McGinley abschließend.

Quelle

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