Samstag: Live Bericht zur Situation in Moria
»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein
Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.
Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.
Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.
So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.
Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!
Konkret:
Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.
Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.
Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.
Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.
Wir rufen Alle auf:
Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!
Kundgebung
am Donnerstag, 10. Dezember
Tag der Menschenrechte
18 Uhr am Stachus
Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:
Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.
Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.
Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.
Quelle: verdi Bayern
Welches Ausmaß diese Politik der Berufsverbote gerade in Baden-Württemberg angenommen hatte, und wie rigoros sie mit Hilfe des „Schiess-Erlass“ praktiziert wurde, ist z. B. im Zwischenbericht eines Forschungsprojekts des Historischen Seminars der Universität Heidelberg nachzulesen.
Auf Grundlage des Schiess-Erlasses „wurden zwischen 1973 und 1991 über 600.000 Überprüfungen von Beamten(bewerber*innen) unter Hinzuziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg durchgeführt. Die Ablehnungen und Entlassungen beziffern sich nach Stand des Forschungsprojekts 2020 auf insgesamt ca. 200 bis 300.“ (Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, -™68 und der „Radikalenerlass“ (1968-2018) Ein Forschungsbericht S.27)
Viele der Betroffenen waren jahrelang arbeitslos, mussten sich eine neue Existenz aufbauen und sind mittlerweile teilweise völlig unverschuldet von Altersarmut betroffen.
Deshalb fordern wir von der Landesregierung, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu entschädigen. Besonders empörend für uns Betroffene war und ist noch heute, dass ausgerechnet die Vertreter dieser Politik, die uns unsere demokratische Haltung absprechen wollten, CDU-Ministerpräsident Hans Filbinger und
Innenminister Karl Schiess, alte Nazis waren.
Auf die Gefahr von rechts haben wir schon damals aufmerksam gemacht, auch, dass der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt. Für viele ist dies erst nach dessen Verstrickungen in der Naziszene offensichtlich geworden.
Mit großer Besorgnis sehen wir die Zunahme von rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr, in denen Volksverhetzung betrieben und Rassismus geschürt wird.
In Kreisen von Innenministern gibt es Überlegungen, dieser Gefahr mit einem neuen Radikalenerlass zu begegnen. Dies lehnen wir aus eigener Erfahrung grundsätzlich ab.
Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder „Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der § 86 und 130 StGB.
Wir halten an unserer Auffassung fest, dass aus dem Öffentlichen Dienst entlassen werden kann und soll, wer sich schwerwiegender konkreter Vergehen gegen seine Dienstpflichten schuldig gemacht hat. Die bloße Mitgliedschaft in einer Gruppe oder Organisation oder einer nicht verbotenen Partei kann kein Berufsverbot begründen.
Die etablierten Parteien, die staatlichen Institutionen und auch die Justiz hatten und haben alle Möglichkeiten, politisch und rechtlich gegen Organisationen und Personen vorzugehen, die grundgesetzwidrig handeln.
Es ist höchste Zeit, dass sie diese ihre Aufgabe endlich entschieden wahrnehmen.
Quelle: Erklärung vom 4. Dezember 2020
Buchreihe von Mumia Abu-Jamal und Stephen Vittoria
Online & Radio Lesung mit Stephen Summers
Die USA nach den Präsidentschaftswahlen - woher kommt die gewalttätige "White Supremacy"? Und warum geht das weit über Trump hinaus?
Spurensuche nach der Geschichte der Amerikas von unten - Lesung (und Gespräch) aus den ersten beiden Bänden von "Murder Incorporated": Kolonialismus, Massenmord und White Supremacy aus Perspektive der Betroffenen seit Beginn der europäischen Landnahme bis zur zugespitzten Gegenwart - von den Autoren Mumia Abu-Jamal (gefangener Journalist seit 1981) und Stephen Vittoria (Filmemacher aus New Jersey).
Lesen wird Stephen Summers - Vietnam Veteran, Zeitzeuge der Black Power Bewegung in den USA und Anti-Kriegsaktivist.
Veranstaltung auf englisch mit deutscher Simultanübersetzung. Corona-bedingt wird leider niemand vor Ort teilnehmen können. Zwei Internet-Livestreams für jeweils die englische und deutsche Version sind eingerichtet:
deutsche Version:
englische Version:
Das Freie Radio Berlin-Brandenburg (ebenfalls mit Internetlivestream) wird die dt. Simultanübersetzung live übertragen: Berlin 88,4 FM & Potsdam 90,7 FM
Datum: Mi, 9. Dezember 2020 -“ 19:00 Uhr (39. Haftjahrestag von Mumia Abu-Jamal)
veranstaltet von: Buchladen Schwarze Risse & Free Mumia Berlin
Eine gleichlautende englische Version dieses Textes befindet sich hier.
Am Samstag, den 5. Dezember wird es im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg geben.
„Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität -“ das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/
Samstag | 5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg
Aufruf „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!“
Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen fordert den Bundesrat dazu auf, den Entwurf der Bundesregierung für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form zu stoppen, indem es den Vermittlungsausschuss anruft.
Bei der Sitzung am 27. November wird dem Bundesrat der vom Bundestag verabschiedete Entwurf für ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz zur Zustimmung vorliegen (Bundesrats-Drucks. 654/20). Die darin enthaltenen neuen Regelbedarfe werden die materielle Situation und die Teilhabechancen von beinahe 8 Mio. Menschen in den kommenden Jahren bestimmen. Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat bei seiner kritischen Haltung zu den Methoden und Ergebnissen der Bedarfsermittlung bleibt und den Vermittlungsausschuss anruft. Auch, wenn das bedeuten sollte, dass die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum nächsten 1. Januar zunächst verschoben oder diese -“ ersatzweise -“ auf Grundlage des alten Bedarfsermittlungsgesetzes bestimmt werden müssten.
Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben einfach nicht gemacht. Die vom Bundesrat vorgetragene dezidierte Kritik hat sie gänzlich unbeeindruckt gelassen. Die Erwiderung der Bundesregierung zu dieser Kritik, die sich in der Bundestags-Drucksache 19/34549 findet, lässt keine ernsthafte Bereitschaft erkennen, auf die Länderkammer zuzugehen. Abgesehen von den Anpassungen, die im Zuge der Aktualisierung anhand der jüngsten Preis- und Lohnentwicklung vorgenommen wurden, und der Hinzufügung weiterer Artikel bleibt der wesentliche Inhalt des Gesetzes in den hier maßgeblichen Artikeln 1, 2 und 3 der alte. Die Summe der Streichungen einzelner Ausgabepositionen widerspricht dem Statistikmodell und stellt die Ermittlung der Regelsätze insgesamt in Frage.
Wir teilen zusammen mit Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die fundierte Kritik der Länderkammer an dem Gesetzesentwurf der Regierung (Näheres dazu auch unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen). Der Umfang der letztlich willkürlichen Streichungen bei einzelnen Bedarfspositionen macht z. B. für Alleinstehende rund 160 EUR aus. Das ist für die Betroffenen ein gewaltiger Betrag, der Monat für Monat in der Haushaltskasse fehlt. Tatsächlich verfügte das ärmste Zehntel der Bevölkerung 2017 nach dem aktuellen Verteilungsreport 2020 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung real sogar über niedrigere Einkommen als 2010. In dieser Einkommensgruppe wird das Einkommensniveau bei den meisten Menschen vermutlich fast vollständig durch die staatlichen Grundsicherung (SGB II, XII und AsylBlG) bestimmt. Das weist deutlich darauf hin, dass die jährlichen Anhebungen der Regelbedarfe nicht ausreichen, um den ohnehin niedrigen Lebensstandard der Leistungsbeziehenden zumindest auf niedrigem Niveau stabil zu halten. Armut und Ausgrenzung in Deutschland werden also schlimmer, nicht besser. Dieser Befund wird durch den jüngst vorgestellten Armutsbericht 2020 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bestätigt. Von Armut betroffen sind neben Arbeitslosen auch z. B. viele Alleinerziehende, Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen, die dies durch Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegende und auch viele Kinder, die mit im Haushalt leben.
Das sind für uns und viele Betroffene ausreichende Gründe, den Gesetzentwurf der Regierung abzulehnen. Bundesländer, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände haben wiederholt auf die methodischen Unzulänglichkeiten bei der Bedarfsermittlung hingewiesen und Alternativen vor-geschlagen. Die Bundesregierung hingegen schaltet auf stur. Sie möchte eine breitere Diskussion über die Art der Regelsatzbemessung und die Höhe der daraus resultierenden Sätze offenkundig vermeiden. Die bisherigen Fehler und Schwächen der Bedarfsermittlung werden mit dem Entwurf einfach fortgeschrieben.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer beim Bundesrat daher auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Sie sollten sich stattdessen für ein faires und nachvollziehbares Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfshöhe sowie für eine armutsfeste Regelleistung einsetzen. Das fordern wir zusammen mit all den anderen Menschen, die anlässlich der Aktionstage am 30./ 31.10.2020 bundesweit in vielen Städten unter Beteiligung von Gewerkschaften und Sozialverbänden protestiert haben (siehe dazu die Dokumentation). Die in diesem Zusammenhang unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie gesammelten über 1.500 Unterschriften für die Rücknahme aller politisch motivierten Streichungen am Existenzminimum und für eine Bemessung der Regelbedarfe, die Armut und Ausgrenzung verhindern, werden wir beim Präsidenten des Bundesrates einreichen.
In einem umstrittenen Gerichtsverfahren wurde er wegen Mordes zum Tode verurteilt; nach seiner Hinrichtung wurde er zur Legende und seinerseits zum Gegenstand zahlreicher Songs. Durch unglückliche Umstände und, wie sich im Nachhinein ergab, auch durch schlampige Ermittlungsverfahren wurde Joe Hill am 10. Januar 1914 in Salt Lake City des Mordes an dem Lebensmittelhändler John Morisson und dessen Sohn Arling angeklagt und trotz mangelhafter Beweise verurteilt.
Der Fall wurde zu einem der größten Justizskandale der USA. Vor Gericht wurde wichtiges Beweismaterial zurückgehalten, stattdessen aber der Brief eines kalifornischen Polizeichefs verlesen, der Hill einst widerrechtlich verhaftet hatte, weil er Hafenarbeiter für die IWW anzuwerben versuchte:
„Mir gelangte zur Kenntnis, dass Sie einen Joseph Hillstrom wegen Mordes verhaftet haben. Sie haben den richtigen Mann. Er ist gewiss ein unerwünschter Bürger. Er ist so etwas wie ein Musiker und ein Songschreiber für das IWW-Liederbuch.“
Sowohl der schwedische Konsul als auch US-Präsident Woodrow Wilson versuchten, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu setzen. Die IWW startete eine vehemente Kampagne. Doch der oberste Gerichtshof von Utah bestätigte den Schuldspruch. Während dieser Zeit dichtete Joe Hill im Gefängnis, und seine Lieder wurden überregional bekannt. Freunde legten Hill nahe, ein Gnadengesuch einzureichen, dem mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden wäre. Hills Antwort hierauf: „Nicht Gnade will ich, sondern Gerechtigkeit. Und wird mir diese nicht zuteil, gehe ich lieber unter, als dass ich um Gnade bitte.“
Quelle: WikiPedia
Literaturhinweis
Die Initiative Dziewuchy Berlin (polnisch für Mädchen) rief zum wiederholten Mal zu Aktionen gegen das Abtreibungsgesetze in Polen auf. Mit schwarzen Regenschirmen zogen sie am 24. Oktober nach Zehlendorf, um im Umfeld des polnischen Botschaftsgebäudes ihren Protest sichtbar zu machen. Die Wut der Protestierenden galt ganz besonders der Frau des Botschafters in Berlin, Julia Przyłębska. Denn sie war als Präsidentin des Verfassungsgerichts in Polen an der Entscheidung, dass die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes geändert hat, maßgeblich beteiligt. Nun ist auch Frauen, deren Föten schwere Fehlbildungen haben, eine Abtreibung untersagt. Die Gerichtsentscheidung macht Abtreibungen in Polen damit rechtlich im Prinzip unmöglich.
Auch vor dem Brandenburger Tor kamen am Abend des 29. Oktober viele Frauen zusammen, um zu zeigen, dass die Frauen in Polen nicht allein sind im Kampf für ihre Rechte, denn das neue Gesetz betrifft alle Frauen und ist ein eindeutiger Angriff auf die weibliche Selbstbestimmung.
In Polen dauern die Proteste nun schon seit dem 22. Oktober an. Nicht nur in Warschau, auch in kleineren Städten gehen die Menschen auf die Straßen, obwohl Versammlungen in Polen wegen der steigenden Coronavirus-Infektionen untersagt sind. Aber die Wut ist groß!
Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.
Links:
Wir rufen auf zur #NoPolgSH-Bündnis-Kundgebung! Beteiligt Euch am Widerstand gegen das Polizeigesetz und kommt am 04.11.2020 um 09.00 Uhr vor das Landeshaus in Kiel!
In Anbetracht der sich verschärfenden Pandemiesituation bitten wir Euch, einen Mund-Nasenschutz mitzubringen, Abstand zu halten, den gesamten Platz am Landtag zu nutzen und aufeinander aufzupassen.
Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster „internationaler Terrorismus“ und „grenzübergreifende Kriminalität“ will die Landesregierung nun das neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber gegen dieses Gesetz. Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polzei. Davon betroffen werden einmal mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus, sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.
Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
- Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
- Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben, sollen ausgeweitetwerden, gleiches gilt für die Anwendung einer elektronischen Fussfessel.
- Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
- Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die Nutzung von Tasern.
- Ausweitung der Überwachung.
Die geplante Bewaffnung der Polizei mit Tasern (Distanz-Elektro-Impulsgeräte) ist keinesfalls so ungefährlich wie behauptet wird. So starben in den USA schon über 700 Menschen durch Taser-Einsätze. Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren sowie der Sprengmittelgebrauch erlaubt werden. Hier soll offensichtlich legalisert werden, was die Polizei auf Grundlage von Notstands- und Notwehrregelungen schon jetzt praktiziert. Neben dem verstärkten Einsatz von verdeckten ErmittleIinnen, die tief in die Privatsphäre Betroffener eingreifen, sollen PolizistInnen mit Bodycams ausgestattet werden, mit denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können -“ allerdings bestimmen nur sie, was aufgezeichnet wird.
Gerade in Krisenzeiten wehren wir uns gegen die Aufrüstung und Militarisierung einer Behörde, in der fast täglich neue neo-nazistische Netzwerke aufgedeckt werden, bei der Rassismus eine Ermittlungsstrategie darstellt und die sich der zivilgesellschaftlichen Rechtfertigung entzieht.
Solidarität statt Polizeistaat -“ keine Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein!
Quelle
Seit Oktober 2020 demonstrieren hunderttausende in den Städten Nigerias gegen Polizeigewalt. Die Spezialeinheit für Raubüberfälle (SARS) geht seit Jahren gewaltvoll gegen die Bevölkerung vor. Bereits 2018 gab es eine Umbenennung in Folge von Protesten aber faktisch keine Konsequenz. Bei den Massenprotesten spielen vor allem Frauen eine entscheidende Rolle. Seit Anfang dieser Woche gehen Militär und Polizei brutal gegen die Proteste #endSARS vor. Dabei starben über 70 Demonstrant*innen durch Militär- und Polizeigewalt.
Wir fordern: