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»Wenn du eine gute Idee hast, dann tu es einfach. Denn es ist einfacher, um Vergebung zu bitten, als um Erlaubnis.« Grace Murray Hopper

Sternbrücke: „Nach stadtbekannt schlechter Planung unterhöhlen Bahn, Bezirk und Senat jetzt den Rechtsstaat“

Foto einer Postkarte der Deutschen Bahn, die an die Haushalte rund um die Sternbrücke ging
Erschreckende Postkarten von der Deutschen Bahn flattern aus den Briefkästen der Haushalte rund um die Sternbrücke. Es gibt noch keinen Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) für den Neubau der Sternbrücke. Und dennoch plant die Bahn bereits Abrisse von teils denkmalgeschützten Gebäuden (z. B. Waagenbau) und sie will etwa 40 Bäume im Bereich Eifflerstraße fällen.
Hamburg-Altona/Sternschanze: Ab morgen, 5.2.2024, sollen 40 teilweise geschützte Bäume und fünf teilweise denkmalgeschützte Gebäude ohne Planfeststellung abgerissen werden.

Nach stadtbekannt schlechter Planung wird jetzt aus Angst vor erfolgreichen Klagen der Rechtsstaat unterhöhlt,“ sagt Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke. „Wir fordern Bahn, Bezirk und Senat auf, das Planfeststellungsverfahren zu respektieren und sämtliche Bauarbeiten bis zu einer gültigen Baugenehmigung zu stoppen. Ohne offizielle Baugenehmigung für die Brücke 40 teilweise geschützte Bäume zu fällen und fünf teilweise denkmalgeschützte Gebäude abzureißen, schafft vollendete Tatsachen und macht jeden später erreichten Baustopp zur Farce.

Auf einmal soll an der Sternbrücke alles schnell gehen: am Mittwoch letzter Woche teilte die Bahn per Postkarte und online mit, ab 5.2. mit dem Fällen von 40 Bäumen und dem Abriss von fünf Gebäuden zu beginnen. Da der Planfeststellungsbeschluss noch aussteht, geschieht dies laut Bahn anscheinend mit Sondergenehmigungen des Grün regierten Bezirks Altona und der Umweltbehörde. Entsprechende Anfragen an Bau- und Naturschutzamt des Bezirks sind bislang unbeantwortet. Für den Abriss der denkmalgeschützten Gebäude ist eine eigenständige Genehmigung erforderlich. Hier läuft eine formale Anfrage ans Denkmalschutzamt über die Anwälte der Initiative.

Der gigantische Neubau der Sternbrücke ist in der Hamburger Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit hoch umstritten, weil er massiv in den Stadtteil eingreift. Insgesamt 90 Bäume sollen gefällt, 7 Gebäude abgerissen, und die denkmalgeschützte Sternbrücke soll durch eine 4x so hohe Monsterbrücke ersetzt werden. Die zerstörerischen Ausmaße der neuen Brücke gehen vor allem auf die Anforderungen der Verkehrsbehörde zurück, die seit 2016 von der Bahn eine stützenfreie Aufweitung der Stresemannstraße für den Autoverkehr verlangt. Auch 7 Jahre später liegt keine Verkehrsplanung vor, die die Aufweitung begründen könnte. Dabei sind angemessene Alternativen ohne weiteres möglich und der Öffentlichkeit bekannt.

Die Bahn selbst geht davon aus, die bestehende Sternbrücke bis maximal 2035 nutzen zu können. Es bleibt also genügend Zeit, den Vorschlägen des Brückenexperten Dr. Werner Lorenz im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft zu folgen, und die Planung über einen Wettbewerb neu aufzusetzen - mit zwei Varianten für eine Sanierung und zwei Varianten für einen Neubau.

Hamburgs Bürger:innen haben ein Recht darauf, die umstrittene Planung vor Gericht prüfen zu lassen und auf eine Neuplanung hinzuwirken. Eine entsprechende Klage ist allerdings erst möglich, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die Initiative Sternbrücke geht davon aus, dass eine Verbandsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss gute Aussichten auf Erfolg hat. Das sehen auch über 600 Unterstützer:innen so: in den letzten 6 Monaten haben sie über 40.000 EUR für die Klage gespendet. „Jetzt Bäume zu fällen und Häuser abzureißen tritt den Rechtsstaat mit Füßen,“ so Thätner.

Mehr Informationen. Die Sternbrücke bei WikiPedia
Quelle: Pressemitteilung 4. Februar 2024

Freiheit für Leonard Peltier - Aktivist des American Indian Movement!

Das SharePic mit verschiedenen Fotos von Leonard Peltier von der Festnahme bis heute stellt die Frage: Clemency - 2024 - year of decision? (Begnadigung - 2024 - Jahr der Entscheidung?) und die Forderung: No matter how  - but now!2024 jährte sich zum 51. mal die Besetzung des Ortes Wounded Knee in Süd Dakota / USA. Hier fand 1890 ein Massenmord an 300 Kindern, Frauen und Männern vom indigenen Stamm der Lakota durch die US Armeee statt.

Im Januar 1973 besetzten Aktivisten*innen des American Indian Movement (AIM) diesen Ort, um gegen die mörderische Politik der US Regierung zu demonstrieren. Sie machten damit auf Landraub und die kulturelle sowie physische Zerstörung der amerikanischen Ureinwohnerinnen aufmerksam. Damals war in der Pine Ridge Reservation, in der Nähe von Wounded Knee eine mörderische Paramiliz aktiv, welche die Bevölkerung und insbesondere AIM Sympathisant*innen angriffen und z.T. ermordeten.

Die gegen derartige Praktiken gerichtete Protestaktion in Wounded Knee erhielt weiltweite Aufmerksamkeit, auch in der dt. Presse. Die Zustände auf der Pine Ridge Reservation änderten sich dadurch jedoch leider nicht.

Der AIM Aktivist Leonard Peltier befand sich 1975 dort, um die Bevölkerung gegen den Terror zu unterstützen und wurde unter konstruierten Vorwürfen für einen angeblichen Mord am 6. Februar 1976 verhaftet und kurz darauf ohne stichhaltige Beweise verurteilt. Er wird seit inzwischen 48 Jahren als politischer Gefangener in verschiedenen US-amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten.

Seine Verhaftung und die Repression gegen A.I.M. waren Teil des sogenannten COINTELPRO Programmes von der US-Bundespolizei FBI, die die Zersetzung und Zerschlagung der damals starken Protestbewegungen, u.a. auch der Black Panther Party mit geheimdienstlichen und damals noch illegalen Mitteln betrieb.

Leonard Peltiers Verurteilung zu zwei Mal lebenslänglicher Haft war nur in Folge der Bedrohung mehrerer Zeug*innen, welche ihre Aussagen später widerriefen, massiver Beeinflussung der Geschworenen und erfundener, heute als falsch nachgewiesener Beweise möglich.

Verschiedenste Bücher, Filme und Songs griffen seinen Fall in den folgenden Jahrzehnten weltweit auf und trotz einer starken und breiten Protestbewegung hat der Präsident der USA ihn noch immer nicht freigelassen.

Im Herbst 2022 fand ein 1100 Meilen langer Protestmarsch durch die USA bis nach Washington D.C. für seine Freilassung statt, an welchem sich ca. 2000 Menschen beteiligten. Und auch im Rahmen der weltweiten Proteste im Jahr 2016 gegen die Black Snake Pipline in Standing Rock - North Dakota, welche für die Profitinteressen eines Ölkonzerns indigenes Territorium unwiederbringlich zerstört, wurde sein Fall immer wieder thematisiert.

Mittlerweile ist Peltier im Regierungsgefängnis von Coleman in Florida inhaftiert. Sein Gesundheitszustand ist in Folge mehrerer chronischer Erkrankungen, einer Coronainfektion sowie seines fortgeschrittenen Alters sehr schlecht. Eine lebensbedrohliche Aortaaussackung könnte durch eine Operation behoben werden, was ihm jedoch seit Jahren verweigert wird.

Kundgebung - Di. 6. Februar 2024 - 18:00 Uhr
US Botschaft
Pariser Platz 2 - U+S-Brandenburger Tor - Berlin

Wir fordern Leonard Peltiers Freilassung sowie das Selbstbestimmungsrecht und die umfassende Entschädigung der amerikanischen Ureinwohner*innen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Free Them All!


Quelle: Free them all Berlin

Aus Liebe zur Freundin ins Nazi-Deutschland zurückgekehrt, deportiert und ermordet: Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur am Stolperstein für Käthe Loewenthal

Foto von Käthe Loewenthal und ihr Stolperstein
Stolperstein für Käthe Loewenthal © Stolpersteininitiative Stuttgart Ost
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945 zum 79. mal.1996 wurde der 27. Januar bundesweit als Gedenktag für die Opfer der NS-Diktatur festgelegt.
Am 27.1.2024 um 11 Uhr laden das Projekt „Der-Liebe-wegen“, der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber in die Ameisenbergstraße 32 im Stuttgarter Osten zum Gedenken am Stolperstein für Käthe Loewenthal ein.
Die Abteilung für Chancengleichheit und die Koordinierungsstelle Erinnerungskultur der Stadt Stuttgart unterstützen die Aktion. Die Kurzbeiträge von Brigitte Lösch, Vorsitzende der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, Barbara Straub, Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Künstlerin Philine Pastenaci sowie Professor Dr. Wolf Ritscher als Angehöriger von Käthe Loewenthal werden vom Stuttgarter Chor Musica Lesbiana musikalisch begleitet.

„Wir wollen das Leben der Malerin Käthe Loewenthal bei diesem Gedenken in den Mittelpunkt stellen, die trotz Warnungen im Hinblick auf ihre jüdische Herkunft aus der Schweiz nach Stuttgart ins Nazi-Deutschland zurückkehrte, um ihrer schwerkranken Freundin bis zu deren Tod 1938 beizustehen“, so Ralf Bogen vom Projekt „Der-Liebe-wegen“, auf dessen Internetseite Käthe Loewenthals Lebensgeschichte mit weiteren Biografien von gleichgeschlechtlich liebenden NS-Opfern aus dem heutigen Baden-Württemberg zu finden sind. „Loewenthal wurde 1942 in das besetzte Polen deportiert und im Durchgangslager Izbica bei Lublin ermordet. Als einzige der vier 1933 noch lebenden Schwestern hat die jüngste Schwester Susanne Ritscher den Holocaust überlebt“, ergänzt Sven Tröndle vom Vorstand des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart.

„In den heutigen Zeiten, wo jüdische, muslimische und queere Menschen zunehmend mit Hass und Hetze konfrontiert werden, ist ein solches Sichtbarmachen des NS-Unrechts wichtiger denn je“ unterstreicht Brigitte Lösch. Barbara Straub bekräftigt: „Wir wollen am 27. Januar ein würdiges Zeichen gegen Antisemitismus, gegen alle Formen von Rassismus und für die nachhaltige Akzeptanz menschlicher Liebes- und Lebensvielfalt setzen.“



Hinweis: Hybridveranstaltung über das Forschungsprojekt zur Auffindbarkeit von frauenliebenden Frauen in baden-württembergischen Psychiatrien in der Zeit des Nationalsozialismus: “Diagnose: Psychopathin mit perverser Neigung”

Der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart lädt am 21. Januar 2024, 17 Uhr, online sowie im Café der Weissenburg, Weißenburgstraße 28A, Stuttgart ein: Claudia Weinschenk forschte fünf Jahre in Akten baden-württembergischer Psychiatrien aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Spuren frauenliebender Frauen. Das Projekt soll vorgestellt, von Schwierigkeiten und Erfolgserlebnissen erzählt, auftauchende Fragen angeschnitten und mit zwei bis drei aus den Akten herausgefilterten Biografien konkretisiert werden (weitere Infos siehe: www.der-liebe-wegen.org und www.zentrum-weissenburg.de).


Der Widerstand gegen die AFD nimmt zu

Ein Demonstrant hält ein selbstgemaltes Plakat mit der Forderung "Afd stoppen" in die Höhe
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Rund tausend Menschen forderten am 12. Januar 2024 auf einer spontanen Kundgebung und Demonstration vor dem Bundeskanzleramt ein Verbotsverfahren für die AfD. Am 15. Januar waren es schon 25.000 Menschen, die am Brandenburger Tor demonstrierten.

Anlass war die kürzlich veröffentlichte Recherche des Investigationsnetzwerkes CORRECTIV über ein geheimes Treffen von AfD-Mitgliedern, CDU-Werteunion-Mitgliedern und rechten Unternehmern mit den Neonazis Martin Söllner, Mario Müller und einem „Identitären“ im November 2023. Auf dem Treffen wurde eine Massendeportation von Millionen Menschen aus Deutschland nach Afrika diskutiert.
Die Empörung über diese rassistischen Pläne ist gewaltig. Nach der Veröffentlichung gibt es in den folgenden Tagen überall Demonstrationen. Am 15. Januar 25.000  in Berlin, in Leipzig 10.000, in Köln 30.000, jeden Tag in einer neuen Stadt Zehntausende auf der Straße gegen die AFD.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Am kommenden Wochenende, 20. und 21. Januar 2024, sind bundesweit viele weitere Demos geplant. Hier eine Übersicht über die geplanten Verstaltungen von #ZusammenGegenRechts

Links:

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Änderungen im Sozialrecht 2024

Die Grafik zeigt das Logo des VDK Baden-WürttembergZum Jahreswechsel treten wieder einige Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das E-Rezept, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der VDK (hier gibt es Informationen zur Mitgliedschaft) gibt im Folgenden einen detaillierten Überblick:


Quelle: VDK Baden Württemberg

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

Blogkino: The Trial (1962)

Heute zeigen wir im Blogkino den Orson Welles Streifen "Der Prozess", ein französisch-italienisch-westdeutsches Filmdrama aus dem Jahr 1962, das in Europa gedreht wurde. Regie führte Orson Welles, der auch das Drehbuch schrieb, das auf dem 1925 posthum veröffentlichten Roman von Franz Kafka basiert. Welles erklärte unmittelbar nach der Fertigstellung des Films: "Der Prozess ist der beste Film, den ich je gemacht habe". Der Film beginnt mit Welles, der Kafkas Parabel "Vor dem Gesetz" zu den von dem Künstler Alexandre Alexeieff geschaffenen Pinscreen-Szenen erzählt. Anthony Perkins spielt die Hauptrolle des Josef K., eines Bürokraten, der eines nie genannten Verbrechens beschuldigt wird, und Jeanne Moreau, Romy Schneider und Elsa Martinelli spielen Frauen, die auf unterschiedliche Weise in Josefs Prozess und Leben verwickelt werden. Welles spielt den Advokaten, Josefs Anwalt und den Hauptantagonisten des Films.


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Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen - deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer - auch nachts - in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme - den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung - nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden - und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.
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