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»Time to ban Viagra. Because if pregnancy is "god´s will", then so is your limp dick.« Bette Midler

Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen - trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Lesung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit Nadia Shehadeh und Jacinta Nandi

Plakat zur Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Als Auftakt zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lesen Jacinta Nandi und Nadia Shehadeh aus ihren Büchern und diskutieren über Beziehungsgewalt, die Situation alleinerziehender Mütter und über bekannte Fälle von patriarchaler Gewalt in der Popkultur.
Beide Autorinnen zeichnen sich durch einen scharfen analytischen Blick für Missstände in unserer Gesellschaft aus und schreiben klug und witzig über feministische Themen. Sie haben sich auch als Kolumnistinnen beim Missy Magazine, Neues Deutschland und der Taz, sowie als Bloggerinnen einen Namen gemacht.

Jacinta Nandi liest aus ihrem Buch: „50 Ways to Leave Your Ehemann“
Nadia Shehadeh liest aus: „Anti-Girlboss - Den Kapitalismus vom Sofa aus bekämpfen“

Veranstaltet von: Referat für Chancengleichheit, Frauen helfen Frauen Esslingen e.V. und Landkreis Esslingen
KOMMA Esslingen, Maille 5-9, 73728 Esslingen, Sa 25.11. Flawless Issues + Carlo Karacho + Æmilia + DJ Va Ny - Friends who play music, Einlass 19:30 Uhr, Beginn 20:30 Uhr

120 Jahre Fritz Bauer - Antifaschist und streitbarer Demokrat aus Stuttgart

SharePic mit den Veranstaltungsdaten und einem Bild von Fritz BauerFritz Bauer wurde 1903 als Sohn liberaler jüdischer Eltern in Stuttgart geboren. Er verstand sich selbst aber als bekennender Atheist. Sein Vater war der Textilgroßhändler Ludwig Bauer, seine Mutter Ella Bauer, geb. Hirsch. In Stuttgart und Tübingen wuchs er mit seiner drei Jahre jüngeren Schwester Margot in gutbürgerlichen Verhältnissen auf. Er studierte nach dem Besuch des Stuttgarter Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums Rechtswissenschaft in Heidelberg, München und Tübingen. Während seiner Studienzeit engagierte er sich in einer liberalen jüdischen Studentenverbindung, vor allem in politischen Debatten.

Nach dem Studium wirkte er 1929 bis 1933 als jüngster Amtsrichter am Stuttgarter Amtsgericht. 1933 wurde der begabte Jurist und leidenschaftlicher Demokrat verhaftet und ins KZ Heuberg gesperrt. Nach seiner Haftentlassung konnte Fritz Bauer nach Dänemark und später nach Schweden fliehen, wo er Asyl erhielt.

Ab 1949 kehrte er in die Bundesrepublik zurück. Als Generalstaatsanwalt in Hessen widmete der Weggefährte von Willi Brandt seine ganze Energie der Aufklärung von NS-Verbrechen. Mit seinem Namen und Wirken als Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis 1968 verbinden sich die Entführung Adolf Eichmanns nach Israel, die positive Neubewertung der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und die Frankfurter Auschwitzprozesse. Unerschrocken, rücksichtslos gegen den herrschenden Zeitgeist prangerte er die weit verbreitete Schluss-Strich Mentalität in der jungen Bundesrepublik an. Dass Bauer sich damit in einem Land, in dem die alte Nazigarde gerade wieder in die Chefsessel der Ämter zurückkehrte, nur wenig Freunde machte, liegt auf der Hand. Eine der wichtigsten Lehren aus dem Untergang der Weimarer Republik war für ihn, dass Demokratie dauerhaft nur gesichert werden kann, wenn die Rechte der Bürger gegenüber der Macht des Staates gestärkt werden. Seine öffentlich geäußerte Befürchtung, dass in Deutschland noch immer der Nährboden für neuen „Nationalsozialismus“ bestehe, brachte ihm heftigste Kritik der hessischen CDU ein, die seine Absetzung als Generalstaatsanwalt forderte.

Fritz Bauer, ein Vorreiter und Vordenker bei der Gestaltung einer demokratischen Justiz, der streitbare Demokrat, der „Nestbeschmutzer“, hat nie eine staatliche Ehrung erfahren. Am 30 Juni 1968 ist er in Frankfurt am Main verstorben.

18.11.2023, 18:00
Forum 3 Theater, Gymnasiumstr. 21, Stuttgart
Veranstalter: DGB-Region Stuttgart, Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, VVN-BdA Kreisverband Stuttgart

Deutscher Frauenrat: Offener Brief zur EU-Gewaltschutzrichtlinie

Der Deutsche Frauenrat und die European Women's Lobby (EWL) fordern gemeinsam mit 40 Organisationen in einem offenen Brief Deutschland auf, sich auf europäischer Ebene für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen.

Offener Brief im Wortlaut:

An den Bundeskanzler,
An den Bundesminister der Justiz,
An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
An die Bundesinnenministerin,
An die Bundesaußenministerin,
An den Bundesrat,
An die Bundestagsausschüsse für Recht, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union,
An die Medien

Berlin, 30. Oktober 2023

In der Europäischen Union steht die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Am 9. Juni 2023 hat der Europäische Rat seine Position festgelegt, dabei kam es zu einer negativen Überraschung:

Die Mitgliedsstaaten - darunter auch die deutsche Bundesregierung - haben sich darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.

Das schockiert uns. Diese Richtlinie ist eine einzigartige und einmalige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Das deutsche Recht stellt Vergewaltigung unter Strafe und hat dies in Übereinstimmung mit der sog. Istanbul-Konvention im Zuge der „Nein heißt Nein“-Reform jüngst noch gestärkt. Es sollte also kein Widerspruch sein, dasselbe in der Richtlinie zu unterstützen. Stattdessen beruft sich die Bundesregierung auf unionsrechtliche Bedenken. Sie gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens stehe, obwohl „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Art. 83 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Wir sind daher der Auffassung, dass das Hauptgegenargument, welches ins Feld geführt wird, unhaltbar ist. Wir Frauen wissen nur zu gut, dass Vergewaltigung „sexuelle Ausbeutung“ ist (vgl. Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds).

Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen. Deshalb ist es mehr als unverständlich, dass Deutschland nicht offensiv die Aufnahme der Vergewaltigung in diese Richtlinie fordert.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Position offiziell ändert und aktiv fordert, dass Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufgenommen wird.

Deutschland muss sich Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie der EU-Kommission anschließen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Vergewaltigung Teil des Paketes wird.

Auch der Bundesrat begrüßte bereits am 8. Juli 2022 ausdrücklich, „dass mit dem in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde“ (Abs. 16, S. 5, Drucksache 131/22 (Beschluss).

Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen rund 100.000 Unterstützer*innen, die fordern, Vergewaltigung in die neue Richtlinie aufzunehmen. Wir haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von der Unterschriftenkampagne der größten Lobby der Frauen in Europa, der Europäischen Frauenlobby (EWL) in Kenntnis gesetzt und werden die Unterschriften demnächst überreichen.

Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.

Wir erwarten, dass Deutschland hier voran geht und fordern auch Sie auf: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft.

Quelle: Deutscher Frauenrat

Berlin: Gedenken an Kupa Ilunga Medard Mutombo

Teilnehmer:*innen mit Transparenten am Gedenkort. Auf dem Gedenkstein stehen Kerzen. Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Teilnehmer:*innen mit Transparenten am Gedenkort. Auf dem Gedenkstein stehen Kerzen.
Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv
Vor einem Jahr starb Kupa Ilunga Medard Mutombo in Berlin an den Folgen eines brutalen Polizeieinsatzes. Zu seinem Gedenken fand am 6. Oktober eine Kundgebung auf dem Oranienplatz statt, an dem auch der Bruder des Verstorbenen teilnahm. Aufgerufen hatten die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, Reach Out, die Rote Hilfe Berlin, die Initiativen "Ihr seid keine Sicherheit" und "Death in Custody".

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

Der 64jährige war an Schizophrenie erkrankt und hatte mehr als zwei Jahrzehnte in einem psychiatrischen Wohnheim in Berlin-Spandau gelebt. Weil sich sein Zustand verschlechtert hatte, sollte er in eine Psychiatrie gebracht werden. Am 14. September 2022 rückte die Polizei in Begleitung eines Arztes in dem Wohnheim an, um einen entsprechenden Unterbringungsbeschluss durchzusetzen. Für Mutombo endete die Polizeiaktion tödlich. Die Justiz versäumt es bislang, die genauen Todesumstände sowie ein mögliches Fehlverhalten der beteiligten Polizisten aufzuklären.

Mutombos Betreuer, der während des Polizeieinsatzes am 14. September vor Ort war, beschreibt das Verhalten der Beamten als sehr gewalttätig. Sie hätten Mutombo auf den Boden geworfen und fixiert, ein stämmiger Polizist habe sich auf ihn gesetzt und ihm sein Knie auf den Nacken gedrückt. Das habe ihn an die Todesumstände George Floyds erinnert. Der schwarze US-Amerikaner war im Mai 2020 in den USA im Zuge eines Polizeieinsatzes erstickt worden. Außerdem habe Mutombo Blut gespuckt. Ein Beamter habe ihm das Blut mit einer Decke aus dem Gesicht gewischt.

Anstatt sich zurückzuziehen und Mutombo ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, riefen die drei ursprünglich eingesetzten Polizisten 13 weitere Kollegen zur Verstärkung. Diese drangen ebenfalls in Mutombos Zimmer ein und blockierten dessen Tür. Sie brachten sogar Polizeihunde mit, die jedoch nicht zum Einsatz kamen. Zeugen zufolge habe ein Polizist gerufen, Mutombo habe aufgehört zu atmen. Einsatzkräfte trugen den leblosen Mann daraufhin aus dem Zimmer. Es sei im Hof des Wohnheims mindestens 20 Minuten lang versucht worden, ihn zu reanimieren, und schließlich wurde er bewusstlos in ein örtliches Krankenhaus eingeliefert. Fünf Tage später wurde er in die Charité verlegt, wo er am 6. Oktober 2022 verstarb. Mutombo Mansamba, der Bruder Kupa Ilunga Medard Mutombos, erfuhr erst am 21. September, also eine Woche nach dem Polizeieinsatz, vom Zustand seines Bruders. Informiert wurde er nicht von der Polizei, sondern von Ärzten der Charité.

Mansamba wandte sich an die Beratungsstelle "Reach Out", die ihn dabei unterstützte, den tödlichen Polizeieinsatz öffentlich zu machen. Mansamba und "Reach Out" sind überzeugt, dass die Polizisten für Mutombos Tod verantwortlich sind. Dagegen behauptet die Polizei, Mutombo sei völlig unerwartet kollabiert, während er Widerstand gegen seine Verlegung geleistet habe.

Nachdem "Reach Out" eine Pressekonferenz organisiert hatte, schlug der Vorfall so hohe Wellen, dass sich Mitte Oktober 2022 der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses damit befasste. Dort erklärte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik, es gebe keine Hinweise, dass Mutombos Tod auf Fremdverschulden zurückzuführen sei. Eine Sichtweise, die sich die Berliner Staatsanwaltschaft ein gutes halbes Jahr später zu eigen machte, als sie im Mai 2023 das Ermittlungsverfahren "gegen unbekannte Beamte der Berliner Polizei wegen Körperverletzung im Amt" einstellte. Der zuständige Staatsanwalt begründete die Einstellung damit, dass die Ermittlungen nicht zu einem konkreten Tatverdacht gegen einen oder mehrere der am Einsatz beteiligten Polizisten geführt hätten. Ein Fehlverhalten sei nicht zu erkennen.

Warum Mutombo kollabierte, kann die Staatsanwaltschaft indes nicht erklären. Im Einstellungsbescheid heißt es, als Grund für den Zusammenbruch komme "eine emotionale Stressreaktion" in Kombination mit dem Absetzen von Medikamenten in Betracht. Dagegen steht im Obduktionsbericht, dass ein durch Sauerstoffmangel bedingter Hirnschaden für Mutombos Tod ursächlich gewesen war. Für Biplab Basu, der seit mehr als 20 Jahren Betroffene von Polizeigewalt berät, kommt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht überraschend. Gegenüber jW sagte er, Staatsanwälte würden solche Verfahren grundsätzlich immer einstellen: "Da passiert gar nichts, null." Das gelte nicht nur für Berlin, sondern auch für Fälle in Frankfurt am Main, Fulda oder Dortmund. Überall lasse sich das gleiche Muster beobachten.

Mansamba hofft dennoch darauf, dass ein Gericht die Umstände des Todes seines Bruders aufklären wird. Deshalb legte er mit seiner Anwältin gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde ein. Mit Erfolg: Im August teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden. Es bleibt abzuwarten, ob künftig mit mehr Nachdruck ermittelt wird. - Katharina Schoenes (junge Welt-Bericht vom 6.10.2023)

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Widerstand der US Soldat*innen im Vietnamkrieg: '"Sir! No. Sir!"

Der preisgekrönte Kinohit SIR! NO SIR! ist der wohl aktuellste und eindringlichste Film über die Soldaten an der Front des Antikriegs-Widerstands. NO SIR! erzählt die fast völlig vergessene Geschichte der Männer und Frauen des Militärs, die dazu beitrugen, die US-Regierung zur Beendigung des Vietnamkriegs zu zwingen. Entgegen dem populären Bild von langhaarigen Hippies, die auf heimkehrende Soldaten spucken, zeigt SIR! NO SIR! anschaulich, dass die GIs das Herz und die Seele der Antikriegsbewegung waren. SIR! NO SIR! wird von verschiedenen GI-Veteranen erzählt, die sich an die grausamen Tage der Friedensmärsche und harten Gefängnisstrafen erinnern. NO SIR! in seiner schonungslosen Darstellung der Macht der Menschen, insbesondere derer in Uniform. Unter der Regie von David Zeiger ist SIR! NO SIR! ist ein "kraftvoller Film, der uns nicht nur einen neuen Blick auf die Vergangenheit, sondern auch unvermeidlich relevante Einblicke in die Gegenwart bietet".



"Experten ziehen oft Parallelen zwischen Amerikas Engagement im Irak und dem Alptraum Vietnam; Regisseur, Autor und Produzent David Zeiger zieht in seinem Film Sir! No Sir! tut dies auch. Doch obwohl die Vergleiche im Allgemeinen zutreffend sind (beide Konflikte sind als "Sümpfe" bekannt, wurden in der Öffentlichkeit äußerst unbeliebt und fügten den Präsidenten, die sie leiteten, schweren politischen Schaden zu), macht dieser Dokumentarfilm einen entscheidenden Unterschied: nämlich, dass einige der lautstärksten und aktivsten Gegner des Vietnamkriegs genau die Soldaten waren, die in diesem Krieg kämpften. Es sind verfolgte Männer, die nach Südostasien gingen, weil es ihre Pflicht war, vielleicht sogar, weil sie es für das Richtige hielten, nur um dann schwer enttäuscht zu werden, als sie Zeuge der schrecklichen Verletzungen, der grundlos oder ohne Grund bombardierten Dörfer, der gefolterten und getöteten Zivilisten und verschiedener anderer Schrecken wurden, die "im Land" stattfanden. Einige, wie die so genannten "Nine for Peace", gründeten noch während ihres aktiven Dienstes in Vietnam GI-Protestgruppen; andere meldeten sich unerlaubt von der Truppe ab (es soll 500.000 Fälle von Desertion gegeben haben); sehr viele, darunter auch Soldaten, die sich weigerten, überhaupt in Vietnam eingesetzt zu werden, kamen vor ein Kriegsgericht und wurden in Militärgefängnissen wie dem Presidio von San Francisco inhaftiert, während wieder andere nach Hause zurückkehrten, sich Bewegungen wie den "Vietnam Veterans Against the War" anschlossen und virulente Untergrundzeitungen veröffentlichten. All dies wird durch persönliche Anekdoten, Fotos und gelegentliches Filmmaterial vermittelt. Das Material ist zweifelsohne fesselnd, aber Sir! No Sir! kommt in der ersten halben Stunde ziemlich genau auf den Punkt, was die letzte Stunde etwas ermüdend macht. Und dabei sind die fast zwei Stunden Bonusmaterial noch gar nicht eingerechnet. Das meiste davon besteht aus erweiterten Interviews, die auf dem basieren, was wir bereits im Hauptprogramm gesehen haben; es gibt auch einen Blick auf die Winter Soldier-Untersuchung (das Thema eines separaten Dokumentarfilms) sowie einen gemeinsamen Auftritt von "Hanoi Jane" Fonda, Vietnams berüchtigtster prominenter Demonstrantin, und Cindy Sheehan, die zu einer Antikriegsaktivistin wurde, nachdem ihr Sohn 2004 im Irak getötet wurde." --Sam Graham


42. Todestag - Gedenken an Klaus-Jürgen Rattay

Foto: Manfred Kraft / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 22. September 1981 starb Klaus-Jürgen Rattay anläßlich der Räumung von 8 besetzten Häusern in Berlin. Sein Tod veränderte die Bewegung. Bei einigen löste die Brutalität, mit der die Räumungen durchgezogen wurden, Angst und Ohnmachtsgefühle aus. Bei dem weitaus größeren Teil derm Besetzer*innen überwogen jedoch Wut und Zorn - sie radikalisierten sich mit hoher Geschwindigkeit.

Den Jahrestag von Klaus Jürgen Rattays Tod nehmen wir zum Anlaß für diesen Rückblick. Der Text ist ein Auszug aus dem Buch "Autonome in Bewegung" über die Besetzerbewegung der 80er Jahre, die Fotos entstanden am Tag der Räumung und anläßlich einer Gedenkdemonstration für Klaus-Jürgen Rattay im Jahr 1982.

Am 22. September 1981 läßt Heinrich Lummer (CDU), der damalige Innensenator von Berlin, 8 besetzte Häuser räumen. "Die Bewohner der räumungsbedrohten Häuser hatten sich darauf verständigt, lediglich passiven Widerstand gegen die Räumung zu leisten. Sie verbarrikadieren die Eingangstüren, holen viele Menschen ins Haus, Unterstützer wie auch prominente Paten, und harren der Dinge. In der Winterfeldtstraße, in der drei der Häuser stehen, werden aber in der Nacht auf den 22. September auch Barrikaden aus umgestürzten Autos, Bauwagen etc. errichtet, und viele sind dort, um die Häuser von außen militant zu verteidigen. Klaus-Jürgen Rattay gehört auch zu ihnen.

Am frühen Morgen des Räumungstages rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an: mit Panzerwagen, Wasserwerfern und schwerem Räumgerät. Mittags will Lummer es sich nicht nehmen lassen, in einem der geräumten Häuser eine Pressekonferenz abzuhalten. Er präsentiert sich auf dem Balkon der Bülowstraße 89 als ein siegreicher Feldherr. Dadurch heizt er die Stimmung noch zusätzlich auf. Lautstarke Proteste begleiten seinen Auftritt. Die Polizei ist nervös und knüppelt die Straße frei. Einige hundert Menschen flüchten auf die verkehrsreiche Potsdamer Straße. Dort wird Klaus-Jürgen Rattay von einem BVG-Bus erfasst und mitgeschleift. Er stirbt auf der Straße. Den ganzen Tag über bleibt der Schöneberger Kiez unruhig und voller Menschen, die Todesstelle wird umlagert und mit Blumen bedeckt, und es gibt keinen Zweifel darüber, was am Abend passieren wird. Abends kommt es zur größten Spontandemo der Bewegung, rund 10.000 Menschen beteiligen sich an einem Schweigemarsch durch Schöneberg, der in heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei mündet, „Lummer: Mörder, Mörder“ hallt es nachts durch die verwüsteten Straßenschluchten. Gleichzeitig sind im ganzen Stadtgebiet Kleingruppen unterwegs, etwa 50 Anschläge auf Banken, Polizeiwachen, Wohnungsbauunternehmen etc. werden in dieser Nacht registriert. Auch in vielen anderen Städten der BRD gibt es Demonstrationen und Anschläge." (Ausschnitt aus dem Buch "Autonome in Bewegung" - PDF-Datei)

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine "unabhängige Untersuchungskommission", der ein Bundesverfassungsrichter a. D. angehörte. Der Hergang des Vorfalles war heftig umstritten. "Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung) bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. (...) Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und ein Super-8-Film konnten einige Aspekte des Vorfalles klären -“ vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war -“, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente." (siehe Wikipedia)

Nachdem die Ermittlungen noch im Dezember desselben Jahres eingestellt worden waren, bemühten sich die Eltern des Neunzehnjährigen vergebens um Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August 1982 wurde dies abgelehnt.
Eine Dokumentation des Ermittlungsausschusses aus dem Jahr 1982 beleuchtet die genaueren Todesumstände.

"Ich hab gleichzeitig Angst und ich hab gleichzeitig auch Mut zum kämpfen." sagt Klaus-Jürgen Rattay noch am Tag vor der Räumung in einer Dokumentation des RBB.

Zahlreiche Links und eine Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen


30 Organisationen rufen zum 10. Dezember zu einer Aktionswoche auf: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.: Gezeigt werden 2 Fotos mit Menschen vor einem überdimensionalen zerbrochenen Sturmgewehr und einigen leeren Stühlen mit den Namen von Kriegsdienstverweigerer:Innen
Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.
Für den 10. Dezember 2023, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionswochen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern. In dem Aufruf heißt es:

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der bereits zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat.

Viele Menschen aus Russland und Belarus, aber auch der Ukraine, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich diesem zu entziehen: Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht!

  • Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine: Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen umgehend ein!

  • Wir fordern von der EU und der Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Geben Sie Kriegsgegner*innen die Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union! Schützen Sie Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl!

Dafür organisieren wir in der Woche vor dem "Internationalen Tag der Menschenrechte" - vom 4. bis zum 10. Dezember 2023 - Kundgebungen und Demonstrationen vor russischen, belarussischen und ukrainischen Regierungseinrichtungen sowie EU-Vertretungen, Mahnwachen vor Deserteursdenkmälern und weitere kreative Aktionen an verschiedenen Orten. Wir betonen dabei: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht!

#ObjectWarCampaign #StandWithObjectors

Wer wir sind


Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und sind solidarisch mit allen Menschen, die sich gegen Krieg einsetzen. Wir laden alle Menschen ein, die sich gegen Krieg und gegen Aufrüstung einsetzen möchten! Für Menschen und Gruppen aus dem nationalistischen und antidemokratischen Spektrum ist auf unseren Aktionen kein Platz.

Gruppen und Organisationen, die sich an den Aktionswochen beteiligen wollen, wenden sich bitte an office@Connection-eV.org oder svg@dfg-vk.de. Weitere Informationen sind erhältlich über https://objectwarcampaign.org.

Es rufen auf: act for transformation; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Arbeitskreis Asyl Tribsees; Aseistakieltäytyjäliitto; Association of the Greek Conscientious Objectors; Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit; Bund für Soziale Verteidigung; Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Center on Conscience and War; Church and Peace; Connection e.V.; Conscience and Peace Tax International; Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK); European Bureau for Conscientious Objection (EBCO); Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); FemArtAct Social Cooperative; Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.; Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.V.; Frauennetzwerk für Frieden e.V.; Friedensbüro Salzburg; Graswurzelrevolution - Monthly Newspaper for a Nonviolent, Non-Dominant Society; Internationale der KriegsdienstgegnerInnen (IDK); IPPNW - Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges / Ärztinnen in sozialer Verantwortung e.V.; Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig e.V.; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Kooperation für den Frieden; Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschlands e.V.; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi - Deutsche Sektion e.V.; Schweizerischer Zivildienstverband CIVIVA; Stop Wapenhandel; Vicdani Ret Izleme / Conscientious Objection Watch; War Resisters‘ International;

Quelle: connection eV. 7. September 2023
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