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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

"Tote laden nicht nach!" - Wolf Wetzel zum NSU-Prozess

Es gibt für dieses Interview zu elf Jahren NSU und fünf Jahren „Aufklärung“ kein bessere Einleitung, als das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft in München.

Bevor Bundesanwalt Dr. Diemer die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigt, geht er auf die Vorwürfe ein, die gegen diesen Prozess, gegen die Anklage und gegen die dort stattgefundene Beweiswürdigung erhoben wurden:

„Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise -“ welcher Art auch immer -“ seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Bezeichnenderweise geht er nochmals besonders auf den Mordanschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin ermordet und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Im Wissen darum, dass die Anklageversion ihr profundesten Widersacher in den ermittelnden Polizeibeamten hat, holt Bundesanwalt Dr. Diemer richtig aus:

„Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Zu den „selbsternannten Experten“ gehören zu aller erst die polizeilichen Ermittler. Auch diese zu „Irrlichtern“ zu erklären, ist ziemlich infam. Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.

Das Interview ist 30 Minuten lang und konzentriert sich auf drei zentrale „Schauplätze“ im NSU-VS-Komplex:

  • Der Mord in Kassel 2006
  • Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007
  • Der „Selbstmord“ in Eisenach 2011

Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004



Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“. (http://www.nsu-tribunal.de/programm)

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.-(http://www.nsu-tribunal.de)

Die Initiative „Keupstraße ist überall“, die sich nach dem Anschlag 2004 gegründet hatte, spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie gehört zu den wenigen Initiativen, die sich lautstark bis heute für eine tatsächliche Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie stark machen.

Am 9. Juni 2004 explodierte eine Nagelbombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Die Bombe, mit 5,5 Kilo Schwarzpulver und ca. 800 Nägeln gefüllt, wurde auf einer viel frequentierten Straße deponiert, also mit dem Ziel, wahllos möglichst viele zu ermorden bzw. schwer zu verletzten. Um 15.56 Uhr wurde die Bombe gezündet, über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.

Wenig später befinden sich die Ermittler in Besitz von Videoaufzeichnungen einer ca. 100 Meter vom Tatort entfernten Überwachungskamera, die Täter und Tathergang recht deutlich festhalten. Deutlich erkennbar hält die Kamera zwei Männer fest. Man sieht einen Mann, wie er zwei Fahrräder schiebt. Auf einem befindet sich ein Schalenkoffer auf dem Gepäckträger. Kurze Zeit später wird dieses Fahrrad vor einem Geschäft abgestellt. Obwohl die Gesichter zum Teil von einer Baseballmütze verdeckt sind, sind die Gesichtszüge dennoch markant und klar konturiert.

Dennoch wird man in den späteren Presseerklärungen der Polizei nur lesen, dass man keine heiße Spur habe, aber die Täter im Umfeld der -º
organisierten Kriminalität-¹ vermute: "Der Begriff -ºTerroristischer Anschlag-¹ wurde noch am Tattag aus einem Rundschreiben der Polizei wieder rausgestrichen." (SZ vom 22.11.2012)

Am darauf folgenden Tag wird diese Ermittlungsrichtung von ganz oben abgeklopft, durch den damaligen SPD-Innenminister Otto Schily (SPD): "
Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu." (Quelle: http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_amrechtenrand/terrorvonrechts/keupstrassekoeln100.html)

Zeugen, die glaubwürdige und gut überprüfbare Aussagen gemacht hatten, gab es genug:

So z.B. eine heute 63-jährige Frau, die schildern konnte, wie ein Mann ein Fahrrad sehr vorsichtig in Richtung Keupstraße geschoben hatte:
"Er trug ein T-Shirt und Shorts. Ich habe sein Gesicht nur kurz gesehen." Um die Person zu identifizieren, legte man ihr damals Sequenzen aus den Videoaufzeichnungen vor. "Ihr wurden aber keine Bilder deutscher Terrorverdächtiger aus der Naziszene gezeigt -“ mit einer solchen Lichtbildvorlage der bekannten abgetauchten Nazis hätte der gesamte NSU zu diesem Zeitpunkt aufgeklärt werden können." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling). Wäre ihr, so die Zeugin vor dem OLG in München, damals das Bild von Uwe Böhnhardt vorgelegt worden, so hätte sie ihn klar erkannt.

Auch ein Feuermann, der sich in der Nähe des Anschlages aufhielt, gab gegenüber der Polizei an: "-ºDas war ein Deutscher ganz sicher-¹, versicherte der Zeuge, der damals mit einem Motorrad unterwegs war und mit dem auf einem Fahrrad flüchtenden Bombenleger kurz nach dem Anschlag fast zusammenstieß. Dies sei ihm im Gedächtnis geblieben. Wenige Tage später habe er den mutmaßlichen Terroristen Böhnhardt in der Zeitung auf Fotos einer Überwachungsvideo zweifelsfrei als Bombenleger identifiziert. Die Polizei ging diesem und anderen Hinweisen nicht nach." (Keupstraße: -ºDie Ausländer waren es selbst-¹ -“ Wie die Polizei Zeugenaussagen ignorierte, Deutsch-türkisches Journal vom 30.1.2015)

Um diese vorsätzlich falsche Ermittlungsrichtung durchzuboxen, schreckten die Verfolgungsbehörden auch vor Drohungen und Einschüchterungen nicht zurück. Wenige Tage nach dem Bombenanschlag bekam auch der geschädigte Ladenbesitzer Arif Sagdic Besuch von Kriminalbeamten. Diesen gegenüber äußerte Arif Sagdic klar und deutlich den Verdacht, dass es sich um einen Terroranschlag von Neonazis handele. Daraufhin bekam er von den Polizisten die Antwort: "-ºSchweig darüber. Kein Wort zu niemanden-¹. Sie haben mir richtig Angst gemacht." (WDR-Magazin -ºWestpol-¹ vom 25.11.2012)

Von Anfang an wurde gerade nicht in alle Richtungen ermittelt, sondern ausschließlich in eine: Man wollte auch diesen Terroranschlag in das kriminelle ausländische Milieu abschieben. Verdächtig waren die Opfer, ermittelt wurde im Umfeld türkischer Familien: "
Laut Kölner Stadt-Anzeiger wurden alleine vom Landeskriminalamt NRW "zwischen Juni 2005 und Februar 2007 zwei verdeckte Ermittler und fünf Vertrauenspersonen einsetzte, um die türkischen und kurdischen Anwohner der Straße gezielt auszuforschen. Demnach wurde eine Scheinfirma durch das LKA eingerichtet, die Räume in der vom Anschlag betroffenen Keupstraße mietete." (rtl.de vom 22.11.12)

Mit -ºVertrauenspersonen-¹ sind nichts weiter als V-Leute gemeint, die die Familie und ihren Freundeskreis bespitzeln sollten. Wie in allen anderen Fällen zuvor auch führten diese Ausforschungen zu nichts.

Diese falsche Fährte verfolgte man, obwohl nicht nur Zeugen, sondern auch LKA/BKA einen neonazistischen Anschlag für möglich hielten: "Schon kurz nach der Tat (9. Juni 2004) hatten Experten von Landes- und Bundeskriminalamt offenbar konkrete Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Das berichtet das WDR-Magazin -ºWestpol-¹ nach Auswertung bislang vertraulicher Unterlagen der Sicherheitsbehörden. So hätte man zum Beispiel Parallelen zu einem rassistisch motivierten Nagelbombenanschlag in London erkannt. Die Kölner Polizei und das NRW-Innenministerium entschieden jedoch, diese Spuren nicht mit Nachdruck zu verfolgen, Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund sollen so der Öffentlichkeit systematisch verschwiegen worden sein." (express.de vom 24.11.2012)

Nicht nur das LKA/BKA zogen Verbindungen zwischen dem Nagelbombenanschlag in Köln und der Bombenterrorserie in London 1999 -“ auch das BfV ging den offensichtlichen Übereinstimmungen nach: Das BfV verglich
eine Anleitung zum Bau einer Nagelbombe, die in der englischsprachigen Ausgabe der -ºC 18-¹-Publikation Stormer No. 2 erschienen war, mit der in Köln verwendeten Nagelbombe. Unter der Überschrift -ºHow to build a Dave C. Special-¹ wurde dort eine detaillierte Anleitung zum Bau einer Nagelbombe abgedruckt, die in die Aufforderung mündete, David (-ºDave-¹) Copelands "heroischer" Tat nachzueifern: In London wurden 1999 bei insgesamt drei neofaschistischen Bombenanschlägen mindestens drei Personen ermordet und über 130 PassantInnen meist schwer verletzt.

Obwohl die in Köln und in London verwendeten Nagelbomben signifikante Übereinstimmungen aufwiesen (Verwendung von Schwarzpulver, Einsatz von Nägeln und Glaskolben als Zünder), konzentrierte sich das BfV ganz auf die Hervorhebung der Unterschiede: Die verwendeten Zünder seien verschieden gewesen. Während -ºCombat 18-¹ in London Quarzuhren als Zeitzünder benutzt hatten, sei die Nagelbombe in Köln mittels einer Fernzündung zur Explosion gebracht worden. Das BfV kam nach Abschluss des Vergleiches zu dem Schluss: "Ein Vergleich zwischen der in der o. a. Publikation veröffentlichten Bombenbauanleitung und der Zusammensetzung des in Köln verwendeten Sprengkörpers ergab lediglich
unwesentliche Übereinstimmungen."

Man könnte diese Art der Untersuchung auch so beschreiben: Aufgrund der Tatsache, dass bei einem Paar Schuhe die Schnürsenkel fehlten, ergaben sich beim Vergleich zweier Schuhpaare derselben Firma, desselben Modells nur
unwesentliche Übereinstimmungen.

Für dieses Fazit zählten nicht die Fakten, sondern der unbedingte Wille, einen terroristischen, neonazistischen Hintergrund des Bombenanschlags in Köln -“ koste was es wolle -“ auszuschließen.

Diese konzertierte Aktion von Seiten des Innenministeriums, des Bundesinnenministers Otto Schily und des BfV zeitigte die gewünschte Wirkung:

"Zwei Jahre nach der Tat erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft, -º
dass ein ausländerfeindlicher Hintergrund auszuschließen ist." (SZ vom 13.11.2011)

Acht Jahre später wird das Videoband aus der Überwachungskamera den NSU-Untersuchungsausschussmitgliedern vorgespielt. Mely Kiyak beschreibt diese Sitzung in einer ihrer hervorragenden Kolumnen so: "Irgendwann, es ist fast 23 Uhr, flippt Clemens Binninger von der CDU völlig aus: -º
Da laufen zwei Täter mit einer Nagelbombe auf dem Fahrrad zwanzigmal durchs Bild! Die Männer sind im Alter von Böhnhardt und Mundlos! Da stellt man doch einen Zusammenhang her!-¹. Binninger, der ehemalige Polizist, erst Streife, dann Kriminalkommissar, später Referent im Innenministerium Baden-Württemberg und seit zehn Jahren Mitglied des Bundestages, ruckelt auf seinem Stuhl hin und her. (...) Er konfrontiert den Zeugen mit allerhand Indizien und kann nicht mehr an sich halten: -ºEntschuldigung! Sie schauen sich das Überwachungsvideo derart oft an -“ da stellt man doch irgendwann einen Zusammenhang zum NSU-Trio her! Die sahen doch deutsch aus!

Zuvor hat Binninger erklärt, dass dieser Typ Bombe typisch sei für Nazis. Man kenne sie aus Anschlägen von der englischen Nazigruppe -ºCombat 18-¹, bei der sich der NSU sozialisiert habe. Binninger ist fassungslos darüber, dass die sogenannte Tatmittelmeldedatei, die man mit Daten wie Zünder, Sprengstoff und so weiter füttert, nicht benutzt worden sei.

Hätte man diese Datei bemüht, hätte das Programm drei Namen ausgespuckt, nämlich: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, weil in einem anderen Fall, beim Nagelbombenattentat 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, genau dieser Bautyp von Bombe benutzt worden war und die Tatmittelmeldedatei die Bombenbauer aus Jena als mögliche Täter nannte -“ die es aber nicht waren, nicht in Saarbrücken ... Binninger befindet sich für seine baden-württembergischen Gemütsverhältnisse am Rande eines Nervenzusammenbruchs: -º
Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!-¹" (Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Ein weiterer Fall von Vertuschung wurde im April 2013 bekannt: Neben den Videoaufnahmen gab es auch mögliche Zeugen: Zur Tatzeit hielten sich auch zwei Streifenpolizisten dort auf: "Der Beamte sei gemeinsam mit einem Kollegen zum Zeitpunkt des Anschlags in direkter Nähe auf Streife gewesen. Noch vor den Einsatzkräften seien sie am Tatort eingetroffen ...
Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger im Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben hatte, sei bekannt gewesen, dass die Beamten vor Ort waren. Beide hätten einen Einsatzbericht abgegeben." (wdr.de vom 25.4.2013)

Obwohl also die Anwesenheit von Polizeibeamten am Tatort bekannt war, wurden sie nicht vernommen. Das Naheliegende, die Beamten zu befragen, ob sie etwas zum Tathergang sagen könnten, ob ihnen verdächtige Personen aufgefallen seien, sollte offensichtlich unterbleiben!

Als wäre das Ganze nicht Hohn genug für diese Art der Ermittlungsarbeit, wurden die besagten Polizeibeamten neun Jahre nach dem Bombenanschlag doch noch vernommen -“ und wie: "Nach WDR-Informationen wurden sie allerdings nicht gefragt, ob sie Verdächtige gesehen hätten, die Ähnlichkeit mit den mutmaßlichen Attentätern des NSU gehabt hätten ... Die Vernehmung habe ausgerechnet der Ermittler geführt, der 2004 für die Versäumnisse in Köln verantwortlich gewesen war. Das Innenministerium in Düsseldorf soll den Ausschuss darüber nicht informiert haben. -º
Der Vorwurf der Verfahrensbeeinflussung steht im Raum-¹, sagte Petra Pau (Linke)." (wdr.de vom 25.4.2013)

Fazit des ehemaligen Polizeibeamten und CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss Clemens Binninger: "
Diesen Fall hätte man aufklären können."

Der ehemalige Bundesminister des Inneren Otto Schily (SPD) kommt zurück

Ganz offensichtlich nagte der Vorwurf schwer, dass er als damaliger Innenminister maßgeblich dazu beigetragen hatte, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln faktenfrei ins -ºkriminelle Milieu-¹ abgeschoben werden konnte. Das hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.

Um genau das dementierten, erwirkte Otto Schily, der in seiner Amtzeit -ºAnti-Terror-Gesetze-¹ wie Bonbons in die Menge warf, eine -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014. Darin hieß es u.a.:

"Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: -ºDie Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.-¹ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck -ºterroristischer Hintergrund-¹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den -ºislamistischen Terrorismus-¹ bezogen hat.

Diese -ºKlarstellung-¹ beantworteten zahlreiche NebenklagevertreterInnen mit folgendem Offenen Brief:

"Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,

mit Empörung haben die Initiative -ºKeupstraße ist überall-¹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte -ºKlarstellung-¹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen. (...)

Die in der -ºKlarstellung-¹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die -ºErkenntnisse ... [der] Sicherheitsbehörden ... deuten auf ein kriminelles Milieu-¹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese -ºErkenntnisse-¹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung -ºvon oben-¹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als -ºterroristische Gewaltkriminalität-¹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei -ºeindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus-¹ gemeint gewesen. Eine solche -ºErklärung-¹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein -ºschwerwiegender Irrtum-¹ gewesen sei.

Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.

Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen." (Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling)

Statt esoterischer Zufallstheorie eine Klage zwecks Amtshaftung

Ein Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße hatte im August 2014 beim Landgericht Erfurt eine Amtshaftungsklage gegen das Thüringer Innenministerium eingereicht. Der Anwalt aus Stuttgart, der das Anschlagsopfer vertritt, verwies dabei ausdrücklich auf den NSU-Abschlussbericht in Thüringen, der u.a. den "Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen" festgehalten hatte. Hätten die Thüringer Behörden alles unternommen, was möglich gewesen wäre, um die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS festzunehmen, wäre es nie zu der Mord- und Terrorserie des NSU gekommen.

Darauf reagierte das Thüringer Innenministerium vor allem hinhaltend. Es forderte die Kläger auf, erst einmal abzuwarten, bis der Prozess in München beendet sei. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab -“ aus gutem Grund: Der Nachweis, dass nicht Pannen, sondern fortgesetzte Unterlassungsleistungen dafür verantwortlich sind, das der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ungestört vonstatten ging, dass er mithilfe von V-Leuten ermöglicht wurde, ist längst erbracht:

"Weil der Anwalt schriftlich erklärt habe, an der Klage festhalten zu wollen, werde es nun eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht geben. (...) Bei dem Opfer handelt es sich um den Besitzer eines Dönerimbisses in der Kölner Keupstraße. (...) Der Imbissbesitzer wurde schwer traumatisiert. Er fordert vom Land Thüringen 6.000 Euro Schadenersatz, weil die Fahndungspannen bei der Suche nach dem NSU-Trio eine Festnahme verhindert und den Anschlag damit möglich gemacht hätten." (mdr.de vom 11.4.2015)

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel. (NSU-Tribunal, Köln) Wolf Wetzel Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015


Publiziert auf Rubikon am 15.5.2017: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung Auf folgender Webseite finden sich zahlreiche Recherchen zum NSU-VS-Komplex: www.wolfwetzel.wordpress.com https://wolfwetzel.wordpress.com/category/02-bucher/der-nsu-vs-komplex-2013-2015

Auf Teufel komm raus: Der stille Schrei nach Zensur. Ein Interview mit dem Journalisten Thomas Moser

Die Dokumentation „Tod einer Polizistin -“ Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“ von Katja und Clemens Riha, die in der ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt wurde, schlägt Wellen.
Es geht um den Mordanschlag in Heilbronn 2007, bei dem die Polizistin Michèle Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt wurden.
Nachdem die Redakteurin der Süddeutschen Zeitung die Dokumentation als „krude“ bezeichnet hatte, um die Programmdirektoren dazu aufzufordern, uns so etwas nicht länger „vorzusetzen“, betritt nun auch der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg, Wolfgang Drexler (SPD) die Arena, um der Redakteurin zu sekundieren. Dabei fällt kein einziges Mal das Wort Zensur. Beide können sich darauf verlassen, dass sie genau so verstanden werden.

Die polizeilichen Ermittlungen zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 führten zu dem Ergebnis, dass „vier bis sechs“ Täter daran beteiligt gewesen sein müssen. Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ Ende 2011 selbst bekannt gemacht hatte und man die entwendeten Dienstwaffen in dem Campingwagen fand, in dem die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot aufgefunden wurden, machte man den NSU dafür verantwortlich. Auch eine Jogginghose dient als Beweis für diese Zwei-Täter-These. „In der ausgebrannten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau wurde eine Jogginghose mit Taschentüchern von Mundlos entdeckt. Darauf fanden sich Blutspritzer von Kiesewetter. Der Träger muss laut einem Gutachter bei der Tat in Heilbronn dabei gewesen sein.“ (Die neun größten Rätsel, swr.de 9.12.2015)

Zu dieser These gibt es zahlreiche Widersprüche. Unter anderem äußerte sich der damalige SOKO-Chef Alex Mögelin auf die Frage: "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg wie folgt: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)
Vor allem das Motiv dieser Mordtat ist völlig freischwebend und begründungsfrei: Die NSU-Mitglieder wollten in den Besitz von Polizeiwaffen kommen. Bis heute gibt es auf die Frage des jetzigen PUA-Vorsitzenden Binninger in Berlin keine plausible Antwort: Warum sollten bereits schwerbewaffnete NSU-Mitglieder 450 Kilometer fahren, um an zwei Dienstwaffen zu gelangen? Nicht minder unbeantwortet bleibt die Frage, warum man dafür Polizisten ermordet und das an einem Ort, wo Dutzende Aussteller für ein bevorstehendes Volksfest Zeugen sein könnten?

Es war also nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig, der Frage nachzugehen, ob die vorhandenen Beweismittel auch einen anderen Geschehensablauf zulassen und ein anderes Motiv glaubhaft machen können. Dies unternimmt diese Dokumentation.
Schon am Tag der Ausstrahlung veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Filmverriss: Man warf den Filmemachern vor, sich im „Dschungel von Verschwörungstheorien“ zu bewegen. Was sie der offiziellen Version entgegenhalten, sei „krude“.

Kurz danach folgte diesem Aufruf auch der PUA-Vorsitzende in Baden-Württemberg Wolfgang Drexler mit einer Pressemitteilung vom 26. April 2017. Über diese Verlautbarung und deren Wahrheitsgehalt spreche ich mit dem Journalisten Thomas Moser. Er hat über Jahre die PUA in Stuttgart und Berlin verfolgt, hat gerade auch in Baden-Württemberg eigene Recherchen unternommen und zahlreiche Radiobeiträge verfaßt und sich an der hier zu Rede stehenden Dokumentation beteiligt.



Wetzel: Gehen wir die Pressemitteilung des PUA-Vorsitzenden Drexel von oben nach unten durch. Eingangs betont er, dass er sich „ansonsten stets bewusst überaus zurück(halte) bei der Bewertung auch bisweilen weniger sachlicher Medienbeiträge.“ Stimmt das?

Moser:
Der Satz geht ja noch weiter. Drexler schreibt, dass er die Intendanten der ARD angeschrieben habe und die Einhaltung journalistischer Grundsätze nach dem Rundfunkstaatsvertrag angemahnt habe. Er wendet sich nicht etwa an die verantwortlichen Redaktionen, sondern geht auf die politische Ebene. Das ist Denunziation. Und das geschieht bei Drexler nicht das erste Mal. Vor knapp zwei Jahren haben Clemens und Katja Riha eine erste große NSU-Dokumentation gedreht. Damals für 3sat mit dem Titel: „NSU -“ Der Kampf um die Wahrheit“. Sie haben auch damals im Untersuchungsausschuss in Stuttgart gedreht. Schon über diesen Film hat sich Drexler beschwert, schon damals nicht etwa bei der Redaktion, sondern beim Intendanten des ZDF. Kurz danach hat der Sender den Film aus dem Programm genommen. Er wurde nie wieder ausgestrahlt.

Wetzel: Wolfgang Drexel hält es für „perfide“, wenn die Dokumentation den Versuch mache, „unmittelbare Kontakte von Michèle K. zu Rechtsextremen zu unterstellen.“

Moser:
Da bin ich vielleicht der falsche Adressat, weil ich den Film nicht zu verantworten habe. Aber wenn ich als Beobachter gefragt werde, muss ich sagen: Dieser Anwurf ist komplett daneben. Der Film dokumentiert, wie vor Jahren, zum Beispiel durch eine Reporterin des SWR, die Familie Kiesewetter in die rechte Nähe gerückt wurde. Der Film zeigt das auf und behauptet das nicht. Clemens Riha lässt ja den Bürgermeister von Oberweißbach, dem Heimatort Kieswetters, zu Wort kommen, der diesen Vorwurf kontert. Drexler hat das offensichtlich schlicht nicht verstanden -“ oder nicht verstehen wollen, weil es ihm möglicherweise darum ging, irgend etwas gegen den Film zu finden und wenn man es an den Haaren herbeizieht. Das zeigt sich auch an seiner Wortwahl „perfide“. Wenn, dann müsste Drexler den SWR dafür attackieren, aber nicht die Rihas.

Wetzel: Wolfgang Drexel führt für die unumstößliche „Zwei-Täter-Theorie“ eine Teileinlassung von Beate Zschäpe im Prozess aus, die die Dokumentation „gänzlich ignoriert“ habe. Dort habe das NSU-Mitglied die „Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (auch) an der Tat von Heilbronn einräumt“. Wie wichtig ist diese Einlassung?

Moser:
Wenn es Zweifel an der (Allein-)Täterschaft der zwei Uwes gibt, - und die sind mehr als berechtigt - warum soll dann Zschäpe, die Komplizin der zwei, die Kronzeugin sein? Die Kronzeugen für eine andere Version sind die Ermittler der SoKo Parkplatz, die -“ vor November 2011 -“ auf mindestens vier bis sechs Täter kamen. Dass Zschäpe die offizielle Zwei-Täter-Theorie stützt, ist in der Tat auffällig, fügt den tausenden Ungereimtheiten im NSU-Komplex aber nur eine weitere hinzu.

Wetzel: Im weiteren Verlauf seiner Mitteilung kommt Wolfgang Drexler auf die zahlreichen Todesfälle in Baden-Württemberg zu sprechen, die die Frage aufgeworfen hatten: Warum sterben potenzielle Zeuge so jung und auf so ungewöhnliche Weise? Drexler sagt dazu klipp und klar, dass die „Todesfälle im Komplex Florian H.“ aufgearbeitet wurden, sprich: „der Verdacht von Fremdverschulden jeweils plausibel ausgeräumt“ seien. Wie plausibel ist das?

Moser:
Tut mir leid, aber hier sagt dieser Mann, immerhin Landtagsabgeordneter, Sozialdemokrat, die Unwahrheit, meiner Meinung nach bewusst. Die Untersuchung des Todesfalles Florian H. hat dieser Ausschuss mittendrin abgebrochen und nicht zu Ende geführt. Anlass war die Weigerung der Familie H., dem Ausschuss Geräte Florians zu übergeben, weil sie das Vertrauen in den Ausschuss verloren hatte. Daraufhin hat Drexler eine Hausdurchsuchung bei den H.s durchführen lassen. Anschließend hat der Ausschuss seine Nachforschungen zum Tod von Florian demonstrativ eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt zwar, Florian H. habe Suizid begangen, restlos belegt ist das aber nicht. Ein Gutachter stellte fest, dass der junge Mann einen tödlichen Medikamentenmix intus hatte und handlungsunfähig war, als der Wagen explodierte. Florian H. ist in seinem Auto verbrannt. Dann folgte der zweite Todesfall, der die Ex-Freundin von Florian H. betraf, Melisa M. Sie starb an einer Lungenembolie. Das ist zweifelsfrei. Wie aber das Blutgerinnsel zustande kam, das die Lungenembolie ausgelöst hat, können die Gerichtsmediziner nicht sagen. Der Ausschuss hat sich mit diesem Todesfall überhaupt nicht beschäftigt. Drexler hat das damit begründet, dass das ja gar nicht durch den Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Etwas Befremdlicheres habe ich selten gehört. Nach der Drexlerschen Logik hätte man bei der Beschlussfassung des U-Auftrages ja geradezu davon ausgehen müssen, dass eine Zeugin, dass Melisa stirbt, um ihren Tod untersuchen zu können. Als drittes starb dann der neue Freund von Melisa, Sascha W. Er soll sich erhängt haben. Aber er war in einer neuen Beziehung und seine Frau erwartete ein Kind. Auch diesen Todesfall hat der Ausschuss nicht untersucht. Wir sind bei unseren Recherchen an den Nachbar geraten, der beide -“ Melisa und Sascha -“ gut kannte. Von Beruf ist der Mann übrigens Polizist. Er hat uns erzählt, dass Melisa nach ihrer Vernehmung im Ausschuss Bedrohungen erhalten habe -“ „um ihr Leben“, sagte er wörtlich. Die Szene findet sich im Film. Doch was macht der NSU-Ausschuss und sein Vorsitzender in Stuttgart? Statt sich für diesen Zeugen zu interessieren und ihn zu laden, wird alles als „ausgeräumt“ erklärt. Dieser Ausschuss leistet einen Offenbarungseid. Tatsächlich will er nicht aufklären, sondern so tun als ob. Ich finde das unerträglich.

Wetzel: Am Ende seiner Pressemittelung greift Drexler das „Urteil einer profunden Journalistin“ auf. Es handelt sich dabei um eine Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, der er sich nur anschließen könne, „die schreibt, dass es -šum so ärgerlicher sei, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien-™ führe.“ Diese fordert ziemlich direkt die Programmdirektoren dazu auf, uns nicht länger solche „kruden Stories“ vorzusetzen. Kann man so etwas als Repressionsdrohung verstehen?

Moser:
Wenn uns diese Story nicht vorgesetzt werden soll, heißt das, sie muss verschwinden. Das ist Zensur. Mit dem ersten Riha-Film ist das ja passiert. Mit dem zweiten soll, wenn es nach Anette Ramelsberger und Wolfgang Drexler geht -“ und er zitiert sie ja wahrscheinlich nicht aus Versehen -“ dasselbe geschehen. Das ist bedenklich. Es ist aber mehr. Es ist die Demonstration des Misstrauens in Redaktionen und ihre Arbeit, ein Angriff auf die innere Pressefreiheit könnte man sagen. Der Film wurde vorgeschlagen und angenommen. Er wurde von verantwortlichen Redakteuren und Redakteurinnen betreut. Er wurde redaktionell abgenommen und produziert. Das alles soll nicht mehr gelten. Wenn so ein Film kassiert wird, -“ und der erste wurde ja kassiert -“ wird zugleich eine Redaktion entmündigt und zerstört.

Wetzel: Wissen Sie, wie die Filmemacher auf diese Pressemitteilung reagieren werden bzw. wie sie diese Art der „Diskussion“ erleben?

Moser: Ich weiß ein bisschen etwas. Aber hier möchte ich bewusst nicht für Katja und Clemens Riha antworten. Das sollen sie selber können. Sie haben das Recht dazu. Leider muss man nämlich feststellen, dass ihnen dieses Recht nicht von allen Medien gewährt wird. Medien haben die Pressemitteilung von Drexler veröffentlicht, ohne eine Stellungnahme der Rihas einzuholen. Die so hochgehaltene Sorgfaltspflicht als Standard, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen, scheint manchmal nicht opportun zu sein.

Wolf Wetzel: Ich danke sehr für das Gespräch.

Der Umstand, dass seit 1994 am 3. Mai der „Internationale Tag der Pressefreiheit“ gefeiert wird, um auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung aufmerksam zu machen, ist bestimmt auch ziemlich „perfide“, Herr Drexler?

Zuerst publiziert auf Rubikon am 3.5.2017

Zuletzt bearbeitet am 06.05.2017 12:10

Auf Teufel komm raus. Bei den NSU-Ermittlungen wird vertuscht und gelogen, dass sich die Balken biegen

Selbstverständlich sind Zweifel erlaubt. Zweifel, die jede/r haben darf und kann, solange damit die offizielle Version nicht in Frage gestellt wird.

Wer hingegen von den zehntausend Zweifeln und fünftausend Zufällen genug hat, und anhand der vorliegenden Beweismittel die offizielle Version für die unwahrscheinliche hält, also einen anderen Geschehensablauf mit mehr Plausibilität nachstellen kann, der bekommt es mit dem medialen Escortservice der offiziellen Version zu tun. Sie diskutieren nicht, schon gar nicht in ihrer Zeitung, sondern schleudern den Bannstrahl auf die Abweichler. Früher nannte man sie Ketzer, Ungläubige, heute nennt man sie Verschwörungstheoretiker, kurz Spinner. Eine moderne Form des Scheiterhaufens: Das muss weg, das muss zum Schweigen gebracht werden. Seht her, was euch auch blühen kann ... haltet euch fern, haltet euch an unsere Offenbarungen. Amen. Schluss aus.

Das macht die SZ, die sich für ganz besonders investigativ und kritisch hält, nicht aufgrund fehlenden Wissens, sondern im Wissen um die Fakten.

Als kurz nach der Selbstbekanntmachung der neonazistischen Terrorgruppe NSU im Bundesamt für Verfassungsschutz zahlreiche V-Mann-Akten mit Bezug auf den NSU-Komplex vernichtet wurden, war der mediale Escortservice sofort zur Stelle und sprach von einem bedauerlichen Fehler, einem unglücklichen Versehen. Wer hingegen von einer Vertuschungstat sprach, von einer vorsätzlichen Sabotage der Aufklärung, der hatte nicht alle Tassen im Schrank.

Es war kein Spinner mit blutunterlaufenen Augen, sondern der Referatsleiter mit dem Decknamen Lothar Lingen, der am 24. Oktober 2014 von BKA-Beamte befragt wurde. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des "Thüringer Heimatschutz" und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht." (spiegel.de vom 10.11.2016)

Als beim Mord an den Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat in Kassel 2006 die Anwesenheit des hessischen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme nicht mehr zu verheimlichen war, war man kurz schockiert und interessiert: Alleine die Tatsache, dass zur Tatzeit ein VS-Mitarbeiter und praktizierender Rassist in einem türkischen Internet-Cafe war, der einen Neonazi als V-Mann führte, mit diesem vor und nach der Mordtat telefonierte, würde man normalerweise für den feuchten Traum eines Spinners halten. Tatsächlich war es polizeiliche Ermittler, die ihn ausfindig gemacht hatten und als möglichen Tatverdächtigen wochenlang abhörten und observierten.
Doch sehr geschwind erlosch das Interesse der Medien daran, Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. Denn sehr schnell wurde klar und belegbar, dass es sich nicht nur um einen merkwürdigen VS-Mitarbeiter handelte, der in seiner Jugend „Klein-Adolf“ gerufen wurde und bis heute seine rassistische Gesinnung in seinen Beruf einbringt. Die von der Polizei abgehörten Telefonate konnten einen geradezu lückenlosen Schutz durch all seine Vorgesetzten belegen.

Dass man das alles als Mißverständnis deuten kann, hat ein Mann recht früh zurückgewiesen und zurechtgerückt. Wieder war es kein Spinner, sondern der Leiter der -ºSOKO Café-¹, Gerhard Hoffmann, der im Juni 2012 als Zeuge vor dem NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss in Berlin geladen worden war. Aus dem Gedächtnis gibt Mely Kiyak folgenden Dialog zwischen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses (UA) und dem SOKO-Chef Gerhard Hoffmann (GH) wieder:

"GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: Die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.

UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst eine Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?

GH: Selbst dann nicht...

UA: Bitte?

GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft." (FR vom 30.6.2012)"

Man hätte ein Sturm der Empörung vermuten dürfen, als Reaktion auf diese unmißverständliche Aussage, dass der Geheimdienst die Aufklärung in diesem Fall sabotieren wird. In Wirklichkeit trat genau das Gegenteil ein. Allen voran die Süddeutsche Zeitung warf sich mit Leib und Seele vor den VS-Mitarbeiter Temme. In einer langen Homestory für -šPanorama-™ ließen sie Andreas Temme und seine Frau zu Wort kommen -“ ohne eine Widerrede, ohne einen Widerspruch. Das Fazit war ganz schlicht und haltlos: Andreas Temme war „zur falschen Zeit am falschen Ort“. (-ºPleiten, Pech und Pannen-¹, Panorama-Beitrag vom 5.7.2012)

Das dieser journalistische Freispruch nichts mit den Fakten zu tun hat, dass wenig Fakten eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder belegen können, eine Vielzahl von Fakten jedoch Andreas Temme als Tatwissender bzw. Tatbeteiligten belasten, war wohl der Grund, warum sich der SZ-Redakteur Hans Leyendecker bereits im April 2013 auf geradezu panische Weise schwindlig redete:

„Das is ausermittelt. Das ist nun wirklich damals ausermittelt, das ist jetzt noch mal ausermittelt. Der saß da, das is auch ne Figur wie eigentlich aus 'nem Roman, hat früher Mein Kampf intensiv gelesen. Es passte scheinbar alles. Aber es ist ausermittelt, er hat mit dieser Tat, wenn Sie gucken, die Mörder kamen aus Dortmund, es wäre möglich gewesen, dass sie in Münster gemordet hätten, dass sie woanders, er hat mit dieser Tat nicht zu tun gehabt. (...) Was ausermittelt ist und das ist ausermittelt. Und dann kann ich nicht mit 'ner Verschwörungstheorie noch mal um die Ecke kommen." (ARD-Sendung Bericht aus Berlin vom 14.4.2013)

Nun nimmt die Redakteurin Annette Ramelsberger von der Süddeutsche Zeitung die Dokumentation „Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michele Kiesewetter“ von Katja und Clemenz Riha, im ARD am 24. April 2017 ausgestrahlt, zum Anlaß, nochmals den zeitungseigenen „Dschungel der Verschwörung“ zu bewässern. Ein selbst angelegter Dschungel, den sie mit viel Engagement und noch mehr Fabelwesen ausschmücken. Es geht um den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007, bei dem Michele Kiesewetter getötet und ihr Kollege Martin Arnold schwer verletzt worden waren.

Dass genau das, was sie mit „Verschwörungstheorie“ zu brandmarken versucht - einen Fakten leugnenden und fakten-freien Raum mit freischwebenden Kontexten - ihr eigenes Kopf- und Handwerk ist, belegt dieser Verriß: „NSU-Opfer Kiesewetter. Wenn das Böse zu banal ist“ vom 24. April 2017.

Dabei greift die Redakteurin zuerst auf den Dreiteiler „Mitten in Deutschland: NSU“ zurück, der aus verschiedenen Perspektiven den NSU-Komplex nachstellt, in einer Spielfilmversion.

Im letzten Teil „Die Ermittler -“ Nur für den Dienstgebrauch“ geht es um die Rolle der V-Leute, beim Zustandekommen des NSU, bei der Verhinderung möglicher Festnahmen, bei der Sabotage der Aufklärung:

„Da tauchte im Film plötzlich ein V-Mann auf, der genau wusste, wie der Staat in der Mordserie mit drinhing, und dann, als er endlich auspacken wollte, mit seinem Auto explodierte. Diese Szene war der Schluss der Trilogie und sie suggerierte, dass die NSU-Täter Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die nun vor Gericht stehende Beate Zschäpe nur Marionetten eines dunklen Netzwerks waren.“

Schön, das man der Redakteurin Annette Ramelsberger beim Eigenbau eines Verschwörungsgespenstes zuschauen kann: Diese Szene sollte zeigen, dass nachweislich Dutzende von Neonazis als V-Leute im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv waren. Sie soll andeuten, dass zahlreiche V-Leute den neonazistischen Untergrund mit angelegt haben, dass sie mit ihnen in Kontakt standen, dass sie den NSU im Untergrund unterstützt haben. Und dass Menschen in Lebensgefahr geraten, wenn sie der offiziellen Version (Terrortrio, keine staatliche Verwicklungen) widersprechen. Keine cineastische, künstlerische Übertreibung, sondern bittere Realität.

Genau diese Nahtstelle wollte der Spielfilm ganz vorsichtig sichtbar machen. Dass er nicht konkreter, deutlicher wurde, liegt nicht an fehlenden Fakten, sondern an der Vorsicht der Filmemacher.

Dass das „dunkle Netzwerk“, das die NSU-Mitgliedern zu „Marionetten“ macht eine Suggestion der SZ-Redakteurin ist, die sie dann den Filmemachern unterschiebt, ist mehr als durchsichtig. Sie trivialisiert eine Filmszene, um genau das aus dem Blick zu schaffen, was diese Spielfilmszene an Geschehnissen verarbeitet wollte: Das Faktum, dass an keinem NSU-Tatort so viele potenzielle Zeuginnen und Zeugen, so jung und unter so ungewöhnlichen Umständen starben:

25. Januar 2009

Arthur Christ, 18 Jahre, wurde am 25. Januar 2009 auf einem Waldparkplatz nördlich von Heilbronn gefunden -“ verbrannt aufgefunden:

„Der 18-Jährige hatte am 25. Januar 2009, kurz nach 1 Uhr, einen Freund abgesetzt und wollte ein Feuerwehrfest in Eberstadt besuchen. Gegen zwei Uhr entdeckten Autofahrer den brennenden Wagen auf einem Waldparkplatz. C. verbrannte. Im Wrack fanden Ermittler Spuren eines Benzin-Diesel-Gemisches. Ungeklärt ist, ob es Suizid oder Mord war. Arthur C. hatte wie Florian H. keinen Abschiedsbrief hinterlassen.“ (Südwest Presse/Haller Tagblatt vom 12.2.2015)

Was als rätselhaftes persönliches Drama geschildert wurde, hat einen politischen Hintergrund: „Der Name Arthur Christ taucht in den Ermittlungsakten der Sonderkommission Parkplatz zum Heilbronner Polizistenmord auf. Er soll eine Ähnlichkeit mit einem der Phantombilder haben. Und er befindet sich u.a. auf einer Liste von etwa 20 Personen in den Ermittlungsakten. Was es mit diesen Personen auf sich hat, ist unklar.“ (Thomas Moser, Nächster Todesfall im NSU-Komplex, telepolis vom 15.2.2016)

16. September 2013

Traueranzeige der Familie Heilig
Florian Heilig, 21 Jahre, starb am 16. September 2013 -“ auf dem Weg, seine im Jahr 2011 gemachten Aussagen zum NSU, zur NeoSchutzStaffel/NSS und zum Mordanschlag in Heilbronn 2007 zu wiederholen bzw. präzisieren. Angeblich soll er sich am Morgen des 16. September in seinem Auto aus „Liebeskummer“ selbst verbrannt haben. Das behauptete Motiv stellte sich als frei erfunden heraus. Die Selbstmordabsichten wurden bestritten, sowohl von Seiten seiner Freundinnen und Freunde, als auch von seiner Schwester und seinen Eltern. Nachdem er sich zum Ausstieg aus der Neonaziszene entschieden hatte und sich im Aussteigerprogramm des LKA Stuttgart befand, wurde er von seinen ehemaligen „Kameraden“ bedroht, erpreßt und durch einen Messerstich verletzt. All das wußte das LKA.

7. April 2014

Thomas Richter, 38 Jahre, besser bekannt unter seinem Decknamen -ºCorelli-¹ sollte im April 2014 als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört werden. Dazu kam es nicht. Laut Polizeiangaben wurde er am 7. April tot in seiner Wohnung nahe Bielefeld gefunden. -ºCorelli-¹ starb an einer äußerst seltenen Krankheit -“ wenn man dem Obduktionsbericht noch Glauben schenken will: "an einer nicht erkannten Zuckererkrankung".

Auf jeden Fall starb er rechtzeitig, denn er hätte mit seinem Wissen die komplette Anklageschrift für den Prozess in München zerlegen können:

Thomas Richter war einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt. Unter dem Decknamen -ºCorelli-¹ lieferte er -“nach offiziellen Angaben -“ von 1997 bis 2007 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen, unter anderem aus einem deutschen Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans. "Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine -ºDer Weiße Wolf-¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: -ºVielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter ...-¹. (spiegel-online vom 18.9.2012)

Dass ein V-Mann als Verbindungsglied zwischen der neonazistischen Kameradschaft THS, dem KKK-Ableger in Baden-Württemberg und dem NSU im Untergrund agierte, hätte die bis heute aufrechterhalte Legende zerstören können, staatliche Behörden hätten dreizehn Jahre nichts gewusst.

28. März 2015

Am 28. März 2015 wurde Melisa Marijanovic, "eine 20-jährige Zeugin im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) tot in ihrer Wohnung aufgefunden." Laut Polizeiangaben wurde sie von ihrem Verlobten, Sascha Winter, mit Krampfanfällen in der Wohnung gefunden. Die herbeigerufenen Ärzte konnten ihr Leben nicht retten. Einem Obduktionsbericht zufolge sei sie an einer Lungenembolie gestorben.

Zwei Wochen zuvor, am 13. März 2015, wurde sie als Zeugin im PUA in Baden-Württemberg gehört. Sie war kurze Zeit mit Florian Heilig liiert. Fest steht, dass sie der Selbstmordthese widersprochen und dass sie sich selbst bedroht gefühlt hatte.

8. Februar 2016

Sascha Winter, 31 Jahre, Verlobte der verstorbenen Zeugin Melisa Marijanovic wird laut Polizeiangaben mittags tot in seiner Wohnung gefunden. Nach Auskunft von Behördensprecher Tobias Wagner habe man "bislang keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden" gefunden. Man gehe von einem Suizid aus. Man habe einen „Abschiedsbrief“ von ihm gefunden, den er elektronisch verfasst und verschickt haben soll. Bis heute weigert sich die Staatsanwaltschaft Auskunft darüber zu geben, wer Sascha Winter gefunden hat, woran er gestorben ist, wer den „Abschiedsbrief“ bekommen haben, was in diesem elektronisch verfassten Abschiedsbrief stehen soll.

Dass der Tod eines aussagewilligen Ex-Neonazis, der Tod einer Freundin, die ihre Angst klar formulierte, der Tod eines V-Mannes kurz bevor er als Zeuge geladen werden sollte, mehr Nachfragen verlangt, als von „Unfällen“ zu reden, wäre bei einer „mysteriösen“ Todesserie unter Konzernmanagern eine Selbstverständlichkeit -“ und kein Raunen im selbstgebauten Dschungelcamp.

Dass die Dokumentation keine weiteren Zeugen fand, die etwas zum Mordgeschehen in Heilbronn sagen wollten, liegt auf der Hand. Bei mir hatte sich nach dem Tod von Sascha Winter eine recht enge Freundin von ihm gemeldet. Sie hatte keinen „elektronischen Abschiedbrief“ erhalten und widersprach entschieden irgendwelchen Selbstmordgedanken. Sie hatte noch mit ihm neue Motocrossrouten ausfindig gemacht, da dies sein großes Hobby war. Nach mehreren E-Mail-Wechsel löschte sie ihre Spur und war nicht mehr erreichbar.

Was der Film also zusammentrug, war denen, die sich damit beschäftigen, weitgehend bekannt. Dazu zählt die Tatsache, dass es noch nie so viele ZeugInnen und Zeugen an einem NSU-Tatort gab wie im Fall Heilbronn. Mit deren Hilfe wurden 14 Phantombilder möglicher Täter angefertigt. Mit diesen wurde -“ auf Anweisung der Staatsanwaltschaft - nicht gefahndet. Dazu gehört die Tatsache, dass es keinen einzigen Zeugen gibt, der die beiden NSU-Mitglieder am Tatort oder in Tatortnähe beschrieben hatte.

Das Trafohäuschen an der Theresienwiese
Foto: Wolf Wetzel
Von der Einfahrt zur Theresienwiese konnte man den Streifenwagen, an der Seite des Trafohäuschens geparkt, nicht sehen. Dafür war man mit Dutzenden von Ausstellern konfrontiert, die dort das Volksfest vorbereiteten.

Auch die polizeilichen Ermittlungsergebnisse können nicht mehr aus der Welt gestikuliert werden. Es gibt keine Spuren (DNA, Fingerabdrücke etc.), die eine Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder nahelegen könnte, dafür jedoch unzählige Spuren, die man bis heute nicht zuordnen kann. Und nicht minder relevant ist das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, die von „vier bis sechs“ Tätern bzw. Tatbeteiligten ausgehen.

Dieses und einiges mehr steht massiv der später vorgenommenen Täterzuweisung entgegen. Denn selbst das Motiv, das den beiden NSU-Mitgliedern unterstellt wurde, hat die Kraft einer ausgerupften Feder: Der bis an die Zähne bewaffnete NSU wollte an die Dienstwaffen der beiden Polizisten gelangen, was der ehemalige Polizist und jetzige Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Berlin, Clemens Binninger (CDU) sinngemäß so kommentierte:

Warum sollen Neonazis 450 Kilometer weit fahren, um an Waffen von Polizisten zu gelangen?

Die offizielle Tathypothese kommt einem Sieb gleich, in dem das Wasser steht

Zeugenbefragung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg. Jürgen Filius (Grüne): "Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?" Chef-Ermittler Alex Mögelin antwortete knapp: "Bei den objektiven Spuren: nichts." (Südwest Presse vom 29.5.2015)

All das tut die SZ-Redakteurin als „Raunen“ ab und finalisiert sich selbst: „Auf Teufel komm raus wird versucht, das Bild einer Verschwörung zu zeichnen.“

Die einzige, die unentwegt eine Verschwörung herbeiraunt, ist die Redakteurin selbst. Eine Redakteurin, die genau das beherrscht, was sie für „krude“ hält.

Den Umstand, dass der NSU keine Waffen mehr brauchte, dass das Motiv an Schwachsinn nicht zu überbieten ist, kontert die SZ-Redakteurin mit der Einlassung von Beate Zschäpe, dass „ihre Freunde an jenem Tag über die Polizistin Kiesewetter und ihren Kollegen Martin A. hergefallen waren, weil sie eine gute Polizeipistole haben wollten.“

Das ist schon ganz besonders: Beate Zschäpes Einlassungen vor Gericht werden unisono für unglaubwürdig eingeschätzt. Ausgerechnet diese genießt ihr Vertrauen.
Wie schwach muss doch das ausgegebene Motiv sein.

Die Dokumentation geht also aus gutem Grund den Spuren nach, die einen anderen Geschehensablauf plausibel machen und fragt nach Motiven, die nicht ganz so hirnrissig sind wie die offizielle.

Dass dies für den Tatort Heilbronn wirklich schwer ist, ist unbestritten. Zu viele Spuren wurden kontaminiert, zu vielen Spuren wurde nicht nachgegangen, zu viele Varianten (wie die im Protokoll des US-Militär-Geheimdienstes DIA) sind nicht überprüfbar, zu viele Trugspuren (wie die Wattestäbchen) tragen zur Verwirrung bei.

Dass den vielen anderen Möglichkeiten nicht nachgegangen wird, dass genau dies von behördlicher Seite aus torpediert wird, um die unplausibelste Tatversion zu decken, ist der eigentliche Skandal. Dafür muss man keine Verschwörung bemühen oder gründen. Es reicht die Absicht, damit (Mit-)Täter zu decken, die heute noch leben ... und das sehr virulente Wissen, das der Kriminologe Thomas Feltes laut ausspricht und andere zum Schweigen bringt: "Wenn Heilbronn kippt, kippt das ganze NSU-Verfahren".

Über all das legt die SZ-Redakteurin ihr Raunen, um mit einer nicht wirklich versteckten Denunziation abzuschließen: „Es gibt noch offene Fragen im Fall NSU, man hätte sie gerne geklärt. Um so ärgerlicher ist es, im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine krude Story vorgesetzt zu bekommen, die nicht zur Erkenntnis, sondern geradewegs hinein in den Dschungel der Verschwörungstheorien führt.“ (SZ vom 24.4.2017)

Dass ihre Zeitung, ihre Kollegen an einer Homestory für Andreas Temme beteiligt waren, die man ebenfalls im öffentlich-rechtlichen Fernsehen „vorgesetzt“ bekommen hat, verschweigt sie. Eine Homestory, die nichts weiter war als ein öffentlich-rechtlich finanzierter 45-minütiger Werbeblock.

Anmerkung des Autors:

Auf der Internet-Plattform „NachDenkSeiten“ habe ich meine Recherchen in bisher fünf Beiträgen zusammenfasst:

Weitere Informationen:

Wolf Wetzel: "Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund - wo hört der Staat auf?", 3. Auflage, Unrast Verlag 2015

ARD-Dokumentation "Tod einer Polizistin" vom 24.04.2017

Erstveröffentlichung auf Rubikon, 28. April 2017

Sechste (potenzielle) Zeugin im NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg verstorben

Am 8. Februar 2017 wurde der Tod einer weiteren potenziellen Zeugin in Baden-Württemberg bekannt.

Es ist die sechste Zeugin, die für den NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg von Bedeutung war. Sie ist noch namenlos. Die anderen haben Namen:

Arthur Christ, 18 Jahre
Florian Heilig, 21 Jahre
Thomas Richter, 38 Jahre
Melisa Marijanovic, 20 Jahre
Sascha Winter, 31 Jahre



Zu der namenlosen sechsten Zeugin gibt der PUA in Baden-Württemberg folgende Presserklärung heraus:

Beschlossene, noch nicht geladene Zeugin verstorben

Stuttgart. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A.“, Wolfgang Drexler MdL, hat das Justizministerium um Auskunft über den Tod einer Zeugin gebeten, die am 2. Februar 2017 verstorben war.

Der Vorsitzende erklärte dazu: „Das Ausschusssekretariat hat am 7. Februar 2017 nach einer standardmäßigen Einwohnermeldeauskunft zur Vorbereitung einer Ladung der Zeugin erstmals von der Meldebehörde vom möglichen Ableben der Zeugin erfahren und sich umgehend um eine amtliche Bestätigung bemüht. Am Morgen des 8. Februar 2017 wurde der Tod der Zeugin durch das zuständige Standesamt bestätigt und die Sterbeurkunde übersandt. Da wir leider bereits mit bedauerlichen Todesfällen zu tun hatten, habe ich das Sekretariat sofort beauftragt, beim Innen- und Justizministerium nachzufragen, ob dort etwas vom Tod der Zeugin bekannt wäre. Nachdem bei uns gegen 10:20 Uhr weitere Informationen eingingen, dass die Einäscherung wohl im Laufe des Tages erfolgen werde, haben wir beim Justiz- und Innenministerium angeregt, dringend Maßnahmen zu erwägen, um die spätere Aufklärung nicht unmöglich zu machen bzw. zu erschweren. Leider war, wie wir später erfahren haben, wohl die Einäscherung bereits erfolgt, bevor wir uns erstmals an die Ministerien wenden konnten. Ich habe, insbesondere durch ein Schreiben vom gleichen Tag, dem Justizministerium mitgeteilt, dass der Ausschuss großes Interesse daran hat, zu wissen, ob die Zeugin eines natürlichen Todes gestorben ist und Fremdeinwirkung oder Fremdverschulden bei ihrem Tod ausgeschlossen werden kann. Nach einer ersten Antwort des Ministeriums habe ich am heutigen Tag die Obleute der Fraktionen im Ausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt.“

Aus den dem Ausschuss bislang mitgeteilten Informationen spreche nichts für einen unnatürlichen Todesfall, so Wolfgang Drexler weiter. Dies habe wohl auch ein forensisch erfahrener Mediziner bestätigt, der an der Leichenschau mitgewirkt habe. Der Ausschuss werde in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar 2017 den Sachverhalt ansprechen und erwarte die Beantwortung seiner Anfrage an das Justizministerium über den Fortgang der Aufklärung: „Jetzt sind die Behörden vor Ort und die zuständigen Ministerien in der Verantwortung“, sagte der Vorsitzende weiter. Er sei sicher, dass die weiteren Abklärungen ebenso wie die Information des Ausschusses und der Öffentlichkeit mit der gebotenen vollständigen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht durch die zuständigen Behörden betrieben werden: „Ich bin zuversichtlich, dass die Behörden ihre Lektionen gelernt haben.“

Der Ausschuss werde im Rahmen seines Auftrags die Ermittlungen der zuständigen Behörden unterstützen und, wie immer, überaus aufmerksam, kritisch und unabhängig begleiten, betonte Drexler.

Die Zeugin gehörte in den 1990er Jahren mutmaßlich zu einer Gruppierung von Rechtsextremisten im Raum Ludwigsburg, welche im persönlichen Austausch mit der Neonazi-Szene in Jena und Chemnitz standen. 1996 soll sie in diesem Rahmen eine Szenegaststätte in Ludwigsburg gemeinsam mit Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besucht haben. Später war sie liiert mit einem aus Thüringen stammenden und in Baden-Württemberg wohnhaften zentralen Mitveranstalter diverser als „Geburtstagsfeiern“ deklarierter Konzerte rechtsextremer Skinheadbands und szenetypischen Besuchern aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch der Band „Noie Werte“."

(Pressemitteilung 6/2017 vom 9.2.2017)

Bereits nach dem fünften Tod einer potenziellen Zeugin formulierte Hajo Funke die Art der „Aufklärung“ wie folgt:

So viele Tote aus Selbstmordgründen? Da stimmt was nicht. Es ist ein Muster. Es gibt im Umfeld von der verstorbenen Melisa M. Menschen, die riesige Angst von einer Mischszene von rechtsextremer und organisierter Kriminalität (OK) haben. Die Angst ist nicht unbegründet.“

Wer mehr Informationen (Namen, Alter, Lebens-/Todesumstände) darüber hat, als der PUA, an der Gründlichkeit der Behörden, auf die Drexler so sehr setzt, zweifelt, der kann gerne über „Kontakt“ in Verbindung treten.

Mehr dazu:

Eine tote Polizistin, ein schwer verletzter Polizist ... und vier tote Zeugen in Baden-Württemberg, publiziert bei NDS am 25.2.2016.

Operation Konfetti - der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex

Wie bei jedem Anschlag zuvor, folgt auch auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 das, was viele -šSicherheitspolitiker-™ anlassfrei und seit Jahrzehnten fordern: einen „starken Staat“, noch mehr Polizei, noch mehr (Video-)Überwachung, Befugnisse und (elektronische) Fesseln ... um vor dem Terrorismus das zu beschützen, was sie uns step by step wegnehmen.

Dazu zählt nach Vorstellungen des Innenministers de Maizière u.a. die Alleinherrschaft des Inlandgeheimdienstes in Gestalt des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“, die Abschaffung föderativer Gewaltenteilung. Ein Anschlagsziel vieler Regierungskonstellationen, das mit Blick auf das bestehende Grundgesetz verfassungsfeindlich ist. Ein Grund mehr, hinter die Mauern des BfV in Köln zu schauen.

Wolf Wetzel setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort.

Heute geht es um den 11. Tatort: Bundesamt für Verfassungsschutz/Köln.

1998 tauchten Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft „Thüringen Heimatschutz“ (THS) ab. Das wußte der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) noch. Dann will er dreizehn Jahre lang nichts mehr gewußt haben. Weder habe der -šVerfassungsschutz-™ gewußt, wo sie sich über ein Jahrzehnt aufhielten, noch dass sie den NSU gegründet hatten und ab dem Jahr 2000 insgesamt zehn Menschen ermordet haben (sollen).

Die einen sagen achselzuckend, dass so etwas passieren kann und verweisen darauf, dass man das Gegenteil nicht beweisen könne. Dieses einfältige Spiel funktioniert vor allem dann, wenn man keine Möglichkeit bekommt, Ermittlungsergebnisse adäquat zu überprüfen.
In diesem Beitrag geht es darum, das Gegenteil zu beweisen: Dem Inlandsheimdienst fehlte es weder an Wissen über, noch an Zugängen zu den abgetauchten Neonazis.

Sie machten schwere Straftaten möglich, anstatt sie zu verhindern.

1998 tauchten mehrere Neonazis ab, als in einer Garage in Jena 1,4 Kilogramm Sprengstoff, Rohrbomben und neonazistisches Propagandamaterial gefunden worden war. Gleichfalls fand man in der Garage eine geheime Telefonliste, auf der die wichtigsten „Kameraden“ verzeichnet waren. Auf diesen „Glücksfall“ war der Inlandsgeheimdienst (und die Staatsschutzabteilungen der Polizei) bestens vorbereitet: Auf besagter Telefonliste befanden sich auch vier V-Männer, also Neonazis, die das vollste Vertrauen der Abgetauchten genossen und als „Quellen“ von den Verfolgungsorganen „geführt“ wurden:

  • Tino Brandt (Deckname -ºOtto-¹ bzw. -ºOskar-¹). Organisatorischer Kopf der neonazistischen Kameradschaft -ºThüringer Heimatschutz-¹. V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes von 1995 bis 2001. „Thüringer Heimatschützer erzählen (gegenüber der Zeitung, d.V.), wie Brandt sie ermuntert habe, -ºim Untergrund kleine Zellen zu bilden-¹. Er habe das Motto -ºeine Idee sucht Handelnde-¹ ausgegeben. -ºTaten statt Worte-¹ habe er gefordert." (stuttgarter-nachrichten.de vom 17.7.2014)
  • Thomas Starke (VP 562). Einer der führenden Köpfe der sächsischen -ºBlood & Honour-¹-Sektion, V-Mann des LKA Berlin von 2000 bis 2011.
  • Thomas Richter (Deckname -ºCorelli-¹), einflussreicher Neonaziaktivist aus Sachsen-Anhalt, V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 1994 -“ 2014. "Thomas R. engagierte sich (...) bei dem rechten Fanzine -ºDer Weiße Wolf-¹ in dessen Ausgabe Nummer 18 im Jahr 2002 ein interessantes Vorwort erschienen ist. Fett gedruckt, ohne nähere Erläuterung, heißt es da: -ºVielen Dank an den NSU-¹. Es ist die erste bekannte Erwähnung des NSU in der Öffentlichkeit, neun Jahre bevor die einzigartige Mordserie aufgedeckt wird." (Spiegel-online vom 18.9.2012)
  • Kai Dalek, einer der Führungsköpfe der 1984 vom damaligen Neonazi-Führer Michael Kühnen gegründeten >Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front-¹ (GdNF). Er gehörte zu den Gründern des neofaschistischen -ºThule-Netzwerkes-¹. Laut offiziellen Angaben wurde dieser Neonazi vom LfV Bayern von 1994 bis 1998 als V-Mann geführt.

Sie versorgten den Inlandgeheimdienst mit wichtigen Informationen und beteiligten sich engagiert am Aufbau eines neonazistischen Untergrundes:

  • Besorgung von 1.4 Kilo Sprengstoff (VP 562)
  • Das Gewähren von Unterschlupf für die Abgetauchten (V-Mann Corelli und VP 562)
  • Beschaffung von Blanko-Reisepässen und Geld (V-Mann Otto)
  • Aufbau eines neonazistischen Infosystems namens Thule-Netzwerk. (V-Mann Dalek)

Es ist also keine Übertreibung, wenn man sagen kann: Der Geheimdienst war mit zahlreichen V-Leuten am neonazistischen Untergrund beteiligt -“ von Anfang an.
Oder anders gesagt: Wenn man die offizielle Version vom -šTerror-Trio-™ zur Grundlage nimmt, dann hatte der Geheimdienst mehr „Quellen“ im neonazistischen Untergrund als der NSU Mitglieder.

Die Selbstaufklärung des NSU

2011 nimmt der NSU nach bis heute aufrechterhaltener Version seine „Selbstauflösung“ und „Selbstvermarktung“ in die eigene Hand. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begehen in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda „einvernehmlichen Selbstmord“. Das „letzte lebende“ Mitglied des NSU, Beate Zschäpe, verschickt an mehrere Adressen Videos, in denen der NSU mehrere Morde als rassistische Taten begrüßt.

Sechs Tage später

„Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

„Was soll hier vernichtet werden?“
„Sechs Akten“, sagt der Referatsleiter M.
„Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?“
„Es sind V-Mann-Akten.“
„Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?“
„Tun Sie das, was ich sage.“
„Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.“
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts. Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (...) Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte. Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden." (Stern vom 26.11.2014)

Als dieser Vorgang an die Öffentlichkeit gelangt, lieferte der Referatsleiter folgende gewissenhaft-penible Erklärung ab: Es habe sich um die fristgerechte Löschung von veralteten Unterlagen gehandelt. Reine Routine: Aus Kapazitätsmangel werden Akten, die als überaltert erachtet werden, vernichtet. Ein ordentlicher, Platz schaffender Mann, ein Wächter des Datenschutzgesetzes. Nur keine Aufregung.
Komplementär wird noch eine andere, extrem geistreiche Variante in die Welt gesetzt: Die vernichteten V-Mann-Akten hätten nichts mit dem NSU oder seinem Umfeld zu tun.

Operation Rennsteig

Zwischen 1996 und 2003 hatten Polizei, BfV und BND genau das getan, woran es dreizehn Jahre gemangelt haben soll: Zuspiel und Zusammenarbeit.
Gemeinsam rekrutierten sie Neonazis in Thüringen. Das Ziel war klar: der „Thüringer Heimatschutz“ (THS), die größte neonazistische Kameradschaft in Thüringen, mit bis zu 150 Mitgliedern. Der Erfolg dieser „Operation“ konnte sich sehen lassen. Ein bis zwei Dutzend Neonazis wurden als V-Leute angeworben. Sie bekamen Decknamen aus der T-Serie: Tulpe, Treppe, Tusche, Tinte, Tacho, Tarif usw..
Es waren genau diese Akten, die man hat verschwinden lassen. Denn sie hatten keinerlei Bezug zum NSU-Komplex. Verstanden?
Denn was sollen V-Leute, die man im THS anwirbt, mit denen zu tun haben, die aus dem THS hervorgegangen sind? Eine geradezu hochschwangere Verschwörungstheorie.

Einer muss dran glauben

Die Akten waren verbrannt, der erste und zweite Schachzug auch. Nun kam der dritte Spielzug dran. Man machte aus einer streng hierarchischen und weisungsergebenen Einrichtung eine Ansammlung von eigensinnigen und eigenwilligen Mitarbeitern, von denen einer die ganze Behörde in Verruf gebracht hat.

Es oblag dem damaligen Vize-Präsidenten des BfV, Klaus-Dieter Fritsche, diesen Ball ins Spiel zu bringen, in seiner Erklärung vom 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat.
Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (...) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.“

Puhh, der Vizechef des Inlandsgeheimdienstes schien wirklich außer sich gewesen zu sein. Und dann noch diese Drohung: das wird Folgen haben ... Man durfte auf Einiges gefasst sein.

Zurück auf Los

Am 24. Oktober 2014 wurde der Referatsleiter Lothar Lingen von BKA-Beamte befragt. Dort gab er Folgendes zu Protokoll:

„Die bloße Bezifferung der seinerzeit in Thüringen vom BfV geführten Quellen mit acht, neun oder zehn Fällen hätte zu der Frage geführt, aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der Drei eigentlich nicht informiert worden sind. Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war. Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt also die Anzahl unser Quellen im Bereich des -šThüringer Heimatschutz-™ und Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht.“ (Spiegel.de vom 10.11.2016)

Na und?

Die Beamte nahmen seine Aussage zu Protokoll, hefteten sie ab -“ und machten nichts. Polizeibeamte, die aus dem Effeff wissen, dass sie eine Straftat zur Anzeige bringen müssen, wenn sie von ihr Kenntnis erhalten bzw. der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt.

Was die BKA-Beamten unterlassen hatten, unternahmen die Familie eines NSU-Opfers und ihre Anwälte. Sie reichten eine Strafanzeige gegen Lothar Lingen ein, wegen des Verdachts der Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruches.

Die Staatsanwaltschaft Köln

Die damit befasste Staatsanwaltschaft prüfte und prüfte und kam Ende November 2016 zu folgendem Schluss: Sie wird keine Ermittlungen aufnehmen. Wo kämen wir da auch hin?

Immerhin wollte und durfte die Staatsanwaltschaft ihre Bereitschaft zur Nicht-Bereitschaft begründen. Sie hat Kafka-Format.
Zum einen hätten die Akten doch „weitgehend“ bzw. „großteils“ rekonstruiert werden können. Was wieder da ist, kann nicht verschwunden sein.

Dieser Freispruch setzt Maßstäbe. Stellen Sie sich vor, Sie überfallen eine Bank, eine große Bank und sie haben Erfolg. Sie erbeuten sehr viel Geld und flüchten unerkannt. Erst einmal. Denn ein paar Tage später kommt man ihnen doch auf die Spur. Man verhaftet Sie und stellt fast die gesamte Beute sicher. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und ermittelt und kommt zu dem Schluss, dass es nichts zu ermitteln gäbe. Schließlich wäre doch wieder so gut wie alles an seinem Platz.

Alles paletti

Apropos, es sei gar nichts passiert, die vernichteten V-Mann-Akten seien doch „weitgehend“ wiederhergestellt worden. Zu den beseitigten V-Mann-Akten gehörte auch jene des V-Mannes „Tarif“.

Der PUA in Berlin befragte am 25. November 2016 den ranghohen Mitarbeiter des BfV mit dem Decknamen Gerd Egevist. Unter anderem wurde er nach dem rekonstruierten Aktenbestand zum V-Mann „Tarif“ gefragt.
Zur Verblüffung der Parlamentarier gab er den Noch-Bestand mit „zehn bis zwanzig Prozent“ an.

„An dieser Stelle griff ein Mitarbeiter der Bundesregierung ein: Es seien tatsächlich mehr als zwanzig Prozent.“ (hib 693/2016)

Dass jemand die Farce dieses Einwurfes begriffen hat, ist in besagtem Protokoll des PUA nicht vermerkt.

Und die Moral der Geschichte

Der Beamte wurde ins Bundesverwaltungsamt -šversetzt-™, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“. (FR vom 5.10.2016)
Eine ausgezeichnete Bestrafung, die ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird.

Ende 2014 wurde eine klitzekleine Nachricht veröffentlicht, die man auch überlesen durfte: Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV wird mehr Geld und mehr Mitarbeiter bekommen. Zu den ca. 2.800 -ºMitarbeitern-¹ sollen bald 100 weitere hinzukommen. Außerdem werden dieser Behörde als "Sachmittel" weitere 13,44 Millionen Euro bewilligt, womit der Etat für diese Behörde im Jahr 2015 bei fast 231 Millionen Euro liegt.

Das Totalversagen wird also ausgebaut. Der Inlandsgeheimdienst BfV bekommt seine Prämie für Aktenvernichtungen und Falschaussagen, für Ermittlungssabotage und Irreführung, für die Beihilfe beim Aufbau und beim Nichtauffinden des NSU.

Elke Steven, Dr. phil., arbeitet als Soziologin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, und kommt zu folgendem Schluss:
„Im Juli 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ beschlossen. Die Verwobenheit der Verfassungsschutzämter in den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und das Versagen in der Aufdeckung der Mordtaten hätten zur Auflösung dieses demokratisch unkontrollierbaren Geheimdienstes führen müssen. Stattdessen werden neue, weitreichende Rechte geschaffen.

„Das Begehen von Straftaten durch Staatsdiener und ihre V-Leute wird erstmals gesetzlich legitimiert und ihre Strafverfolgung eingeschränkt. Schwerer kann man den Rechtsstaat kaum beschädigen.“ (Müller-Heidelberg: Beamtete Straftäter -“ Täter vom Dienst).“ (Der Staat ist der Verfassungsfeind, NachDenkSeiten vom 15.6.2016)

Wolf Wetzel -“ Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund -“ wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

In diesem Beitrag sind nur die V-Leute erwähnt, die sich auf der „Garagenliste“ 1998 befanden. Sie sind nur die Spitze des Eisberges. Über 40 namentlich bekannte V-Leute waren im Nahbereich des NSU-Netzwerkes aktiv: V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk.

Quelle: Fehlende Akten erneut Thema





Lesen Sie dazu bitte auch Teil 1 „Das unwahrscheinliche Ende des NSU“ und Teil 2 „Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 -“ Die -ºZwei-Täter-Theorie-¹ stürzt in sich zusammen“ von Wolf Wetzels Zusammenfassung. Dieser Beitrag wurde auf NachDenkSeiten am 5.1.2017 publiziert und vom Autoren zur Verfügung gestellt.

Buchtipp: Im Panoptikum des Datenkapitalismus

Lesenswert, via LabourNet:

"... Würden alle Bundesbürger täglich beim Nachhausekommen ihren Briefkasten aufgebrochen, die Post geöffnet, in die Wohnung eingebrochen und alle Sachen durchwühlt vorfinden, es gäbe sofort einen gewaltigen (medialen) Aufschrei und massive Proteste. Im Reich des Digitalen ist Vergleichbares gängige Praxis, doch es regt sich so gut wie kein Widerstand. Denn das Eindringen staatlicher und privater Akteure in die Intim- und Privatsphäre geschieht dort unfühlbar und ungreifbar. Von wem man wie und warum gelesen, gespeichert, berechnet und gehandelt wird, bleibt im Ungefähren und Fernen. (...) Zu Ende gedacht bedeutet dies: Wenn eines Tages keinerlei Verbrechen mehr begangen würden, weil die smarte Polizei jeweils schon eingreift, bevor sie passieren, gäbe es gar keine Möglichkeit mehr, gegen Gesetze zu verstoßen. Und im Umkehrschluss: Man könnte sich auch nicht mehr moralisch "richtig" verhalten, weil man es ja muss beziehungsweise das "Falsche" als Möglichkeit gar nicht mehr existiert. Wenn jegliches Abweichen von sozialen Normen und Gesetzen nicht mehr möglich ist, dann ist auch keine Entwicklung, kein Widerstand, keine Revolution mehr möglich. Das (paradoxe) Ergebnis der Erweiterung und Auslagerung menschlicher Fähigkeiten und (Arbeits-) Kraft in die Technik wäre die Selbstabschaffung, die Amputation - der Mensch als berechnetes und normiertes Produkt seiner selbst. Wir selbst wären die Roboter in einer von Eliten und Maschinen gelenkten Welt."

Beitrag von Philipp von Becker vom 1. Januar 2017 bei Telepolis (Der Beitrag basiert auf dem von Philipp von Becker 2015 im Passagen Verlag in Wien erschienenen Buch "Der neue Glaube an die Unsterblichkeit. Transhumanismus, Biotechnik und digitaler Kapitalismus", ISBN 9783709201640, Preis 17,40 EUR)

OSZE Hamburg und G20+: Von LPD's, gescheiterten Berufsoffizieren, InnensenatorInnen und embedded Journalism

Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür, Interview mit Rechtsanwalt Martin Lembke durch Radio FSK Hamburg vom 7.12. auf freie-radios.net

Script:

G20-Polizeichef Hartmut Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Es hätte für den Spd-Innensenator personelle Alternativen gegeben. Mit der Entscheidung für LPD Dudde ist der Garant für Unrecht und Hetze gegen Bürger- und Grundrechte ausgewählt worden.

Hartmut Dudde hat sich auf seine Weise über die Ernennung zum "Leiter des Vorbereitungsstabes und Polizeiführer der Einsätze" gefreut. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er entschieden, das Militär einzuschalten und Gespräche mit dem "Kommando Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr in Berlin und dem "Landeskommando Hamburg" der Bundeswehr in Hamburg durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angekündigten Großdemonstrationen werden es also nicht nur mit über 20.000 Polizisten, sondern auch mit den Soldanten der Bundeswehr zu tun haben. Das "Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr" (KdoTerrAufgBW) führt den militärischen Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit Feldjägern, bewaffneten Sicherungs- und Unterstützungskompanien und dem "Zentrum für Operative Kommunikation" (ZOpKomBW). Letzteres "analysiert die Situation der Bevölkerung in den Einsatzgebieten"; und da demnächst wohl eher keine Bundeswehrsoldaten zur Analyse der Situation der Bevölkerung durch das Karo- und Schanzenvierteil in Hamburg laufen dürften, wird das ZOpKomBW seinen technischen Überwachungsapparat der Hamburger Polizei zur Ausforschung der Bürger zur Verfügung stellen.

Das "Landeskommando Hamburg"(LKdoHH) gibt sich in seiner Selbstdarstellung etwas ziviler: "Wir sind Anlaufpunkt für Journalisten und Kulturschaffende. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Schwerpunkte." Es läßt sich schlußfolgern, dass zur Einwirkung auf die doch eher kritisch gesinnte Bevölkerung, deren Situation zuvor vom ZOpKomBW analysiert wurde, mit entsprechend gesteuerten Informationen über die Medien und Journalisten eingewirkt werden soll.

Für Polizeileiter Hartmut Dudde besitzen die "beiden Großeinsätze eine Dimension..., wie sie Hamburg bisher noch nicht erlebt hat...dennoch ist es nüchtern betrachtet zunächst ein Einsatz wie viele andere." Ein Großeinsatz wie viele andere. Damit hat Hartmut Dudde Erfahrung:

Castortransport November 2010- Polizeiführer Dudde ordnet an, mehr als 1.000 Demonstranten nachts in ein Polizeilager auf offenem Feld einzusperren, läßt hierfür einen mit bewaffneten Polizisten gut bewachten Kessel aus Polizeifahrzeugen und Einsatzgeräten bauen, in welchen die Menschen gepfercht werden und verhindert jede Kontaktaufnahme zu Anwälten und Gerichten. Vorher gegebene Versprechen und Absprachen hält er nicht ein, auf Anordnungen des polizeilichen Gesamteinsatzführers in Lüneburg reagiert er nicht. Das Landgericht Lüneburg hat hierzu festgestellt (Az.: 10 T 5/11 v.29.2.2012): Die Freiheitsberaubung war rechtswidrig. Die Betroffenen waren entgegen der Gesetzesvorschrift nicht unverzüglich, sondern überhaupt nicht einem Richter vorgeführt worden. Die Polizei hatte, trotz Aufforderung, keine Vorkehrungen getroffen, die Betroffenen im Kessel zu informieren und zum Gericht zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtsschutz und Richtervorbehalt, so das Landgericht weiter, wurden mißachtet.

Polizeiführer Dudde macht, was er will, nicht, was er darf. Kritischeres läßt sich über einem Recht und Gesetz unterworfenen Beamten kaum sagen. Das ist ein Schanden für die Demokratie und den Rechtsstaat. Der SPD-Innensenator weiß das und nimmt es mindestens in Kauf. Er hätte, wie erwähnt andere, gesetzestreue Polizeiführer auswählen können. Die Grünen übrigens haben den Bundeswehreinsatz anläßlich des G-8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm 2007 scharf kritisiert. So ändern sich die Zeiten.

Author/s: Nachmittagsmagazin für subversive Unternehmungen;nfsu
Radio: FSK, Hamburg im www
Production Date: 07.12.2016
Lizenz:
Creative-Commons Lizenzvertrag
Creative-Commons, Nichtkommerziell, Bearbeitung erlaubt, Weitergabe unter gleicher Lizenz erwünscht.

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007

Wolf Wetzel setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

Polizeiliche Ermittlungsergebnisse sind Basis einer Anklage, wenn man rechtsstaatliche Maßstäbe zugrunde legt. In diesem Fall ist es ganz anders: Die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen in krassem Widerspruch zur Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

„Die Sonderkommission (SoKo) Parkplatz des LKA kam damals -“ vor dem November 2011 -“ zu der Einschätzung, an der Tat seien bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Ein Ermittler der SoKo, Klaus B., bestätigte das jetzt vor den Abgeordneten in Berlin. Drei blutverschmierte Männer, flüchtende Männer, eine Frau, mindestens ein Fluchtauto -“ alle diese Beobachtungen waren plausibel, so Klaus B., die Zeugen „absolut glaubhaft“ und „authentisch“.“ (Thomas Moser, telepolis vom 22.10.2016)

Die Bundesanwaltschaft hat hingegen eine ganz andere Theorie. Ginge es nach ihr, seien die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die alleinigen Täter.

Es gibt viele Spuren am Tatort Heilbronn -“ keine einzige führt zu den beiden NSU-Mitgliedern

Man muss sich nochmals den Tathergang vor Augen führen. Laut Bundesanwaltschaft hatten sich zwei Täter dem parkenden Polizeiwagen genähert. Die Täter schossen auf die im Wagen sitzenden Polizeibeamten. Danach beugten sich über die toten bzw. schwerverletzten Polizeibeamten, um ihnen die Dienstwaffen aus dem Holster zu ziehen und die Handschellen zu entwenden. Ein solcher Vorgang setzt vielfachen Kontakt voraus.

Tatsächlich fand man unzählige Spuren und gab diese zur Spurenauswertung weiter. Dann ereignete sich eine Panne. Die Spuren wurden „kontaminiert“, also unbrauchbar gemacht. Dieser Vorgang bekam dann den Namen: der Wattestäbchenskandal.

Was dies für die Spurenauswertung bedeutet, wurde der damalige Chef-Ermittler Alex Mögelin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gefragt.

Jürgen Filius (Grüne): „Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?“
Axel M. antwortet knapp: „Bei den objektiven Spuren: nichts.“ (Südwest Presse vom 29.5.2015)

Wie man fehlende objektive Spuren am Tatort in einen post-objektiven Beweis für die Täterschaft besagter zwei Neonazis transformieren kann, hatte sich Carsten Proff im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zur Aufgabe gemacht. Er ist DNA-Experte beim Bundeskriminalamt (BKA) und wartete dort mit folgender Erklärung auf. Er hält es für möglich,

„dass sich die Täter mit ihrer Bekleidung so geschützt haben könnten, dass sie keine DNA hinterließen.“ (Fehlende-NSU-Tatortspuren, taz vom 8.9.2016)

Die entsprechenden Overalls kennt man aus zahlreichen Tatort-Krimis ... Das Ganze hat nur einen entscheidenden Haken, den der PUA-Vorsitzende Clemens Binninger, ein ehemaliger Polizeibeamter, auch sogleich benannte: Keiner der zahlreichen Zeugen habe eine solche „Schutzkleidung“ gesehen!

Es gibt ungewöhnlich viele Zeugen rund um den Tatort -“ nur keinen der Anklage

Im Gegensatz zu anderen Tatorten, die dem NSU zugeordnet werden, gab es am Tatort Heilbronn zahlreiche Zeugen. Die meisten Zeugen beschreiben flüchtende Menschen, zum Teil blutverschmiert. Zudem berichten Zeugen von einem Auto, auf das die Flüchtenden zuliefen und aus dem heraus gerufen worden sein soll: „Dawai, dawai“ (schnell, schnell).

Ebenfalls wurden mit Hilfe von Zeugen vierzehn Phantombilder angefertigt. Das ist viel für einen Tatort. Aber auch da stellt sich heraus: Sie zeigen viele Ähnlichkeiten -“ nur keine mit den besagten NSU-Mitgliedern.

Und auch das Motiv, das die Bundesanwaltschaft hinter dieser Tat erkannt haben will, passt noch am ehesten zu Tarantinos Westernparodie „Django unchained“: Die beiden NSU-Mitglieder hätten die beiden Polizisten zufällig und wahllos ausgesucht, da es ihnen ausschließlich darum ging, „Repräsentanten des Staates“ zu treffen. Auf die doch naheliegende Frage, warum die beiden NSU-Mitglieder dafür nach Baden-Württemberg fahren mussten, gibt es bis heute keine Antwort.

Was sich weder auf polizeiliche Ermittlungsergebnisse noch auf daraus abzuleitende Wahrscheinlichkeitsprognosen stützen kann, ist zurzeit Gegenstand des in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Denn auch dieser hält im Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2016 mit Blick auf die Zwei-Täter-Theorie fest:

„Auch der Ausschuss geht mittlerweile davon aus, dass die Haupttäter Böhnhardt und Mundlos wahrscheinlich mehrere Komplizen bei dem Mord in Heilbronn hatten.“

Würde man dem polizeilichen Ermittlungsergebnis folgen, hätte dies weitreichende Folgen: Es ging nicht nur darum, den Mordfall Heilbronn neu aufzurollen. Gleichfalls wäre der Prozess in München geplatzt, der mit der nicht belegbaren Annahme die Anklage füllt, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestehe -“ im Gegensatz zum Selbstverständnis des NSU, der sich als „Netzwerk von Kameraden“ verstand.

Letztere dürfte man als bessere „Quelle“ ansehen als die Bundesanwaltschaft, die für die „Trio-Version“ nicht den Hauch von Plausibilität aufbringen kann.

Eine geheim eingestufte „Spur“

Bei dem Versuch, diese sich gegenseitig ausschließenden Ermittlungsergebnisse auf ihre jeweilige Evidenz hin zu prüfen, wurde u.a. die ehemalige EG Umfeld-Leiterin, Kriminalbeamtin Heike Hißlinger, nach einigen bekannten Namen befragt, die sich in Baden-Württemberg im Umfeld des NSU bewegten.

Unter anderem wurde ihr der Name Markus Frntic vorgehalten.

Frntic war Mitglied in der neonazistischen Organisation „Blood and Honour“ (B & H). Als diese verboten wurde, baute er die neonazistische Vereinigung „Furchtlos und Treu“ auf.

Bereits Jahre zuvor gründete er eine „Ku-Klux-Klan Gruppe aus Stuttgart, die von Markus Frntic angeführt werde.“ Das ließen laut Stuttgarter Nachrichten bereits 1996 Verfassungsschutzmitarbeiter aus Mecklenburg ihre Kollegen aus Baden-Württemberg wissen. Der außergewöhnlich gut recherchierte Beitrag der Stuttgarter Nachrichten berichtete noch von mehr:

„Ein Foto zeigt Frntic zusammen mit Marcel Degner. Der Mann aus Gera war der bundesweit zuständige Kassenwart von B & H. Ermittler verdächtigen ihn, im November 1999 Geld für die abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesammelt zu haben. Zumal Degner bis Ende der 90er Jahre unter dem Tarnnamen „Hagel“ Thüringens Geheimdienstlern als wichtigster Spitzel unter den Neonazis reportierte. Die Berichte über die Treffen mit Degner sind verschwunden. (...) Auch Thomas Starke ist auf dem Bild mit Frntic zu sehen. Der Informant der Berliner Polizei und zeitweilige Geliebte Zschäpes versteckte das Trio, als das 1998 abtauchte.“ (stuttgarter-nachrichten.de vom 25.7.2015)

Eine bekannte Größe, seit Jahren“, so Claus O. vom LfV Baden-Württemberg.

Frntic und Furchtlos und Treu verbinden alles, was in den Fall Heilbronn hineinspielt: Ku-Klux-Klan-Mitglieder, Blood & Honour-Netzwerke, kroatische „Waffenbrüder“ und zahlreiche V-Leute.

Auf die Frage also, was sie als leitende Kriminalbeamtin über Frntic wüsste, antwortete diese:

„Zu ihm gab es Ermittlungen. Aber ich kann keine Angaben machen, weil die Person eingestuft ist.“

Weniger kryptisch formuliert ist damit gesagt, dass das Wissen der Geheimdienste über Frntic als „geheim“ eingestuft ist, was die „Schutzbedürftigkeit“ der Informationen und des Informanten voraussetzt.

Was ist an der Person und am Vorgang Frntic „schutzbedürftig“? Nicht gemeint sein kann damit, dass Frntic Neonazi und Mitbegründer von „Furchtlos und Treu“ ist. Beides ist kein Geheimnis, also längst bekannt. Als „geheim“ wird etwas eingestuft, wenn das „Staatswohl“ mit ins Spiel kommt, wenn das Bekanntwerden des „Geheimen“ die Interessen der Verfolgungsbehörden tangieren könnte.

Das ist im Allgemeinen und im Besonderen meist dann der Fall, wenn eine Person nicht nur Neonazi ist, sondern zugleich als V-Mann aktiv ist. Ersteres gefährdet bekanntlich seit über 60 Jahren nicht das Staatswohl. Das mögliche Geheime hingegen wäre, dass Frntic seit Jahren vom Verfassungsschutz „geführt“ wird, also man unmittelbaren Zugang zum NSU-Umfeld hatte, ohne diese „Quelle“ gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. den PUA offengelegt zu haben.

Dass dies extrem naheliegend ist, belegt die bisherige Praxis: Die allermeisten V-Leute im Umfeld und im Nahbereich des NSU wurden nicht von „Sicherheitsbehörden“ genannt. In aller Regel verschwieg man sie und nannte diese Art von Ermittlungssabotage „Quellenschutz“.

Erst als diese durch Zufall, Recherchen und tatsächliche Aufklärung aufgeflogen waren, hat man ihre Existenz zugeben müssen, um im selben Zug deren Bedeutung zu negieren. Flankiert wurde all dies mit zahlreichen Vernichtungen von V-Mann-Akten. Die bekannteste davon spielte sich im November 2011 ab, kurz nachdem der NSU sich selbst bekannt gemacht hatte. Sie bekam den Namen „Operation Konfetti“ und fand ganz oben statt, im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

Dass es sich dabei weder um Versehen, noch um eine Panne handelte, machte der zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ in einer Vernehmung am 24. Oktober 2014 mehr als deutlich:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (...) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Soweit wie möglich ...?

Unter der Überschrift „Kampf gegen Vergessen“ veröffentlichte der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg am 3. November 2016 folgende Presseerklärung:

„Der fünfte Jahrestag der Aufdeckung des NSU ist für uns alle eine besondere Mahnung, die Aufklärung und Aufarbeitung bis an die Grenzen des Möglichen weiter zu betreiben“, erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses (...) Wolfgang Drexler MdL, am Donnerstag, 3. November 2016, in Stuttgart. „Nicht nur die Opfer und ihre Hinterbliebenen, sondern wir alle haben ein Recht darauf, soweit es noch irgendwie geht, die Wahrheit über den menschenverachtenden rechten Terror, seine Täter und Helfer und seine Ursachen zu erfahren, der so vielen Menschen auf unterschiedlichste Arten Leid gebracht hat“, sagte der Vorsitzende weiter.“ (PM 75/06:54)

Nicht-Wissen und Geheim-Wissen sind zwei Seiten einer Medaille

Im Fall „Frntic“ gäbe es eine einfache Möglichkeit, zu überprüfen, wo die „Grenze des Möglichen“ beginnt, wo sie endet.

Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene haben ausreichende Mittel, sich diese Aufklärungssabotage nicht (länger) gefallen zu lassen. Sie können u.a. die Aufhebung der „Geheim-Einstufung“ fordern, also die Freigabe aller Akten zu Frntic. Sie haben auch die Möglichkeit, Markus Frntic als Zeugen zu laden und zu hören.
Auch eine schriftliche und nicht mehr hintergehbare Aussage wäre für spätere strafrechtliche Schritte von Nutzen, ob Markus Frntic als V-Mann von Polizei und/oder Geheimdienst geführt wurde bzw. wird.

Wenn es wirklich um den „Kampf gegen Vergessen“ ginge, wäre das und mehr eine Selbstverständlichkeit.


Hinweis: Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

Protokoll de PUA in Berlin vom 20. Oktober 2016.

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 30.11.2016

Heidelberger Lehrer gegen Verfassungsschutz: Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe

Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den 'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.

Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass Csaszkóczy -“ entgegen ihrer früheren Behauptungen -“ keinesfalls Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen, dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist, keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden könne.

Offensichtlich reicht dem Gericht die bloße Versicherung des Geheimdienstes aus, dass Csaszkóczy sich in 'linksextremen' Kreisen bewege, um seine weitere geheimdienstliche Überwachung zu rechtfertigen.
Unter diese 'gerechtfertigte' Überwachung fallen für das Verwaltungsgericht explizit auch die Bespitzelung von Ostermärschen und gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

Ausdrücklich nicht diskutieren wollte das Gericht die unterschiedlichen Maßstäbe, die der 'Verfassungsschutz' bei der Beobachtung rechter und ausländerfeindlicher Bewegungen anlegt. So stellt der Geheimdienst Gruppen wie Hogesa, Pegida und AfD trotz nachgewiesener Kontakte ins Nazimilieu immer noch regelmäßig Persilscheine aus. Ebenfalls nicht thematisiert werden sollten die Auswirkungen, die die mittlerweile jahrzehntelange nachrichtendienstliche Überwachung für das Leben des Betroffenen hat.

Der Vorsitzende Richter Morlock kündigte schon in der mündlichen Verhandlung an, die Berufung zuzulassen. Zur Begründung führte er an, es handele sich um grundsätzliche Fragen, die besser von einer höheren Instanz grundsätzlich geklärt werden sollten. Offensichtlich war es für Morlock ein zu heißes Eisen, die Praxis des 'Verfassungsschutzes' auch nur ansatzweise in Frage zu stellen.

Wir betrachten dieses Urteil als reines Gefälligkeitsurteil für den mittlerweile schwer diskreditierten Geheimdienst.

Dokumentiert: Schlusswort vor Gericht

Vor einem guten Jahr war anlässlich des 25 Jahre zurückliegenden Untergangs der DDR viel von der Staatssicherheit die Rede. Zurecht wurde darauf hingewiesen, wie eine permanente geheimdienstliche Überwachung missliebiger Personen nicht nur das politische Klima vergiften und eine offene Diskussion verhindern kann, sondern auch das Leben von Menschen zerstört.

Was macht es mit einem Menschen, wenn er jahrzehntelang überwacht wird, wenn -“ wie aus den Bruchstücken meiner Akten ersichtlich -“ Spitzel auf ihn angesetzt werden und seine e-mails abgefangen werden. Ich möchte diesen persönlichen Aspekt hier nicht vertiefen -“ in diesem ganzen Verfahren scheint er auch überhaupt keine Rolle zu spielen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier um sehr viel mehr geht, als um die Frage eines unrechtmäßigen Verwaltungsaktes.

Ich habe in Heidelberg schon eine ganze Reihe von Spitzelanwerbungen durch den Verfassungsschutz mitbekommen. Besonders häufig waren dabei die Versuche, Jugendliche unter Druck zu setzen, damit sie sich für den Geheimdienst als Schnüffler betätigen. Was macht es mit Menschen und was macht es mit unserer Demokratie, wenn wir das Treiben eines solchen Geheimdienstes dulden?

Der Vergleich mit der Stasi -“ so wird immer eingewendet -“ sei nicht statthaft. Unser Verfassungsschutz sei schließlich ein Geheimdienst, der nur die Feinde der Demokratie verfolgt. Sind wir uns da tatsächlich so sicher?

25 Jahre lang hat dieser Geheimdienst alles Negative gesammelt, was er über mich in Erfahrung bringen konnte. Er ist dabei auch nicht vor Falschinformationen und Diffamierungen zurückgeschreckt. Dabei war nicht eine sogenannte Erkenntnis, die vor Gericht oder beim Ministerium auch nur Zweifel an meiner Verfassungstreue begründen konnte.

Über die vielfältigen Verstrickungen dieses Geheimdienstes mit der terroristischen Naziszene ist in den vergangenen Jahren permanent berichtet worden. Täglich flimmern zur besten Sendezeit neue Skandale im Zusammenhang mit dem NSU über die Bildschirme.

Wir alle wissen, dass es dabei nicht nur um eine fragwürdige Bespitzelungspraxis geht, sondern um Mord und Terror. Dennoch -“ und das ist eigentlich unfassbar - genießt dieser Geheimdienst weiter den Ruf einer moralischen Instanz und einer ernstzunehmenden Quelle.

Bis heute stellt der sogenannte 'Verfassungsschutz' den ausländerfeindlichen Bewegungen von AfD bis Pegida Unbedenklichkeitszeugnisse aus. Besonders absurd war diese staatliche Protektion, als es um die Zusammenrottung rechter Schläger ging, die sich schon den Namen 'Hooligans gegen Salafisten' gab. Bei der Gründung beteiligt war der V-Mann des Verfassungsschutzes Roland Sokol, ein Mitglied des gewalttätigen Nazi-Netzwerks der Hammerskins.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz betont zur selben Zeit, dass Hogesa völlig unbedenklich sei. Die Existenz der Hammerskins in Baden-Württemberg leugnet der Geheimdienst gleich komplett. Mir aber wirft der Geheimdienst vor, dass die AIHD die Strukturen der Hammerskins im Südwesten öffentlich gemacht habe. Das ist rational kaum mehr zu erklären, sehr wohl aber mit einer unappetitlichen Kumpanei von Geheimdienst und Naziszene.

Die hauptsächliche Begründung, warum ich den größten Teil der Akten nicht sehen darf, ist der Schutz der Identität der eingesetzten Spitzel.

Wörtlich lautet diese Begründung: „Allein das öffentliche Anprangern der Quelleneigenschaft würde für die betroffenen Quellen bedeuten, dass sie in ihrem persönlichen Umfeld und ihrer Existenz derart starken Belastungen ausgesetzt wären, dass sie in ihrer bisherigen Lebensführung massiv beeinträchtigt wären.“ Für jemanden, der seit über 20 Jahren von Spitzeln ausspioniert wurde, mutet die rührende Sorge um die Spitzel selbst gelinde gesagt befremdlich an. Wie im NSU-Komplex auch geht beim Verfassungsschutz Quellenschutz vor Opferschutz.

Gibt es überhaupt Maßstäbe, an die sich der Geheimdienst halten muss? Wenn weder das höchstinstanzliche Urteil des VGH noch die dezidierte Haltung des Ministeriums, das nach eingehender jahrelanger Prüfung erklärt hat, dass keine Zweifel an meiner Verfassungstreue bestehen, für den Verfassungsschutz relevant sind, in wessen Auftrag agiert er dann eigentlich? Oder kann er in diesem Staat völlig unkontrolliert seine eigene Agenda
verfolgen.

Die gesetzlich festgeschriebene Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist jedenfalls ganz sicher nicht der Maßstab, nach dem der Verfassungschutz seine Bespitzelungspraxis ausrichtet.

Meine Beobachtung beginnt 1992, als der Verfassungsschutz besorgt registrierte, dass ich mich schützend vor das von Pogromen bedrohte Flüchtlingsheim in Mannheim-Schönau gestellt habe. Seitdem habe ich in meinem Leben bestimmt viele Fehler gemacht. Aber wirklich überhaupt nichts, was der Verfassungsschutz in den Jahrzehnten meiner Bespitzelung zusammengetragen hat, würde mir Grund geben, es zu bereuen.

Der Verfassungsschutz hat, als er in diesem Verfahren aufgefordert wurde, meine kompletten Akten vorzulegen, schlicht erklärt, das Heraussuchen dieser Akten sei eine unzumutbare Arbeitsbelastung. Der Geheimdienst offenbart damit nicht nur seine Missachtung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, sondern mehr noch seine Missachtung des Gerichts. Wenn Sie heute ein Urteil fällen sollten, das den Verfassungsschutz verpflichtet, meine Daten zu vernichten -“ wird es dann auch eine unzumutbare Arbeitsbelastung sein, sie zu finden? An dieser Stelle sollte man sich vielleicht daran erinnern, dass die Verfassungsschutzbehörden innerhalb weniger Wochen LKWLadungen voller Akten gezielt vernichtet haben, die den NSU-Komplex betrafen.

Wenn Sie heute bestätigen, dass diese Art der Bespitzelung rechtens ist, dann ist eines klar: Es gibt in diesem Staat keinerlei Rechtssicherheit gegenüber dem Inlandsgeheimdienst.

Wenn der Verfassungsschutz seine eigene Agenda verfolgt -“ die nicht die der Verfassung ist -“ gilt kein Grundrecht auf Informationsfreiheit mehr, keine Menschenwürde und keine Meinungsfreiheit. Umgekehrt haben Sie heute die Gelegenheit, ein klares Signal zu senden, dass der 'Verfassungsschutz' -“ solange dieser Fremdkörper innerhalb der Demokratie überhaupt noch existiert -“ nicht abseits jeder Rechtsstaatlichkeit agieren kann.



Quelle: Pressemitteilung 21. April 2016
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