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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

Geheim gehaltenes Gutachten schafft der Bahn keine Entlastung - Stuttgart 21 wegen Anhydrit nicht betriebstauglich?

Die Deutsche Bahn AG hatte das von ihrem Aufsichtsrat beauftragte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und des Ingenieurbüros Ernst Basler+Partner als Bestätigung ihrer Termin- und Kostenkalkulation gefeiert. Der Bundesrechnungshof wurde mit Verweis auf KPMG/Basler abgekanzelt, es bleibe bei 6,5 Milliarden Euro und in etwa bei den angekündigten Fertigstellungsterminen. Nachdem das Gutachten nun bekannt geworden ist, wird verständlich, warum es mit hohem Aufwand geheim gehalten werden sollte.

Den Gutachtern wurde nur der Termin- und Kostenbericht (T&K) der Deutschen Bahn AG übermittelt. So könne man „nicht beurteilen, ob der Bericht sämtliche relevanten Kosten für das Vorhaben Stuttgart 21 beinhaltet. Interviews bzw. Gespräche mit Personen außerhalb der Sphäre der PSU (Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm) sollten ebenfalls nicht geführt werden“. „Deshalb war die Nachvollziehbarkeit des Berichts nur eingeschränkt und mit erheblichem Aufwand möglich“, so die Gutachter (siehe hierzu die Stellungnahme von Professor Böttger in der Anlage).

Trotz dieser Einschränkungen listen die Gutachter reihenweise Wenns und Abers, unterschätzte Risiken und überschätzte Kostensenkungsversprechen auf. Eine Quantifizierung all dieser Risiken würde die Kostenprognose sehr schnell in den Bereich der 8 bis 10 Milliarden Euro und darüber hinaus katapultieren, die sowohl der Bundesrechnungshof als auch das Büro Dr. Vieregg ermittelt hatten. Die Geheimhaltung des Gutachtens und die selektive Herausstellung der 6,3 bis 6,7 Milliarden muss, so Bündnissprecher von Loeper, „als erneuter Versuch der DB gewertet werden, Politik und Öffentlichkeit über die Kostenentwicklung von Stuttgart 21 zu täuschen“.

Einen Schwerpunkt der Begutachtung stellt das von der Bahn nicht kommunizierte völlig unterschätzte Risiko des Tunnelbaus durch 14 Kilometer Anhydrit dar. In ganz Deutschland und der Schweiz wurden in den letzten Jahren nur 12 Kilometer Verkehrswege durch Gipskeuper gebaut und dies mit oft später hohen Sanierungskosten (siehe in der Anlage die Stellungnahme des Geologen Dr. Laternser zu KPMG/Basler). Für das Projekt „Stuttgart 21“ halten die bahneigenen Gutachter deshalb Bauverzögerungen bis zu 36 Monaten für möglich und sehen „ein im Ingenieurbau unüblich hohes Risiko für die Betriebstauglichkeit“ von Stuttgart 21. Was eine infrage stehende Betriebstauglichkeit des Stuttgarter Bahnknotens für die Metropolregion und die Bürger der Stadt bedeutet, sollte zum Thema für die Verantwortlichen in Stadt und Land werden, so von Loeper.

Das Aktionsbündnis hat in einer umfangreichen Stellungnahme (Anlage) die zwanzig Bahn-Aufsichtsräte aufgefordert, in der Sitzung am 14. Dezember in Berlin die neue Lage nicht weiter zu leugnen. Der Kostenrahmen bewege sich unübersehbar auf 10 Milliarden Euro zu. Über die Hälfte dieser Summe ist im Streit und würde am Ende den Bundes-, Landes oder städtischen Haushalt belasten -“ allen Dementis der Beteiligten zum Trotz. Dass dieses Projekt, wenn überhaupt, erst zum Jahreswechsel 2024/25 fertig werden könnte, bestätigen selbst die Bahngutachter. Zudem wäre es durch nichts zu rechtfertigen, wenn sich der Bahn-Aufsichtsrat über die gutachterlich bestätigten hohen Risiken der Betriebstauglichkeit durch Anhydrit hinwegsetzen würde.

Das Aktionsbündnis hat kürzlich sein viel beachtetes Konzept „Umstiege 21“ (im Internet unter www.umstieg.21) vorgestellt. Dieses sieht vor, viele der begonnenen Bauwerke umzunutzen, wodurch die Schienenkapazität erweitert und eine Kostenersparnis von über 6 Milliarden Euro ermöglicht würde. Man erwarte nun, dass sich die DB für eine Diskussion über Auswege und Alternativen öffne.

Vielleicht, so von Loeper, sei es kein Zufall, dass Bahnchef Grube und Projektleiter Leger jüngst gleichermaßen erklärten, die Bahn habe den Tiefbahnhof nicht gewollt. „Lassen wir-™s“ überschreibt DIE ZEIT jüngst einen Artikel zu Stuttgart 21 und endet: „Nur für die Gesichtswahrung ist S21 zu teuer“ - im Internet hier zu lesen: http://kurzlink.de/ZEIT.Lassenwirs

Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 2. Dezember 2016 via Bei Abriss Aufstand


Auszüge aus dem KPMG-Kostengutachten zu S21
Stellungnahme zum Gutachten von KPMG von Wirtschaftsingenieur Prof. Dr. Böttger
Stellungnahme zum Gutachten von KPMG von Diplom-Geologe Dr. Laternser

Heraus zum revolutionären 1. Mai 2016!

Im Frühjahr 2016 sehen wir uns mit finsteren Zeiten konfrontiert: Die imperialistischen Staaten -“ die BRD in der ersten Reihe -“ und ihre Zusammenschlüsse wie z.B. NATO und EU sowie die kapitalistischen „Global Players“ entfachen weltweit Konflikte und heizen diese weiter an, sei es durch Waffenlieferungen, finanzielle und logistische Unterstützung oder direkte militärische Intervention -“ so wie beispielsweise in Syrien, der Türkei oder an den EU-Außengrenzen. Eine niedergemetzelte Bevölkerung, zerstörte Städte und Infrastruktur, große Landstriche unter der Kontrolle von Terrorbanden, bittere Armut und Generationen ohne Zukunft sind nur einige der unmittelbaren und offensichtlichsten Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen. Viele der Menschen ohne Perspektive in den betroffenen Gebieten sehen keine andere Möglichkeit, als sich auf den Weg nach Europa zu machen und ihre Heimat zu verlassen, in eine Welt in der es ihnen vermeintlich besser gehen soll und in der sie sich eine Perspektive erhoffen. Auch auf dem Weg in die Festung Europa müssen jedes Jahr durch Hunger und Kälte, Schlepper und Mafia und nicht zuletzt durch die unmenschliche Praxis der Grenzschutzbehörden Tausende ihr Leben lassen.

Diejenigen, die hier ankommen werden von den Behörden, oft unter miserabelsten Bedingungen, in Lager gepfercht. Die etablierten Parteien scheinen sich von Tag zu Tag mit „Asylpaketen“, Leistungseinschränkungen und Gesetzesverschärfungen darin überbieten zu wollen, wer die Lebensbedingungen für die ohnehin schon am Rande der Gesellschaft stehenden Geflüchteten noch schneller und drastischer vermindern kann.

Doch damit nicht genug: Auf der einen Seite von Politikern und Behörden in Existenznöte getrieben, müssen Geflüchtete oft um ihr reines Überleben fürchten. Kaum ein Tag vergeht, an dem wir nicht von Brandanschlägen, Prügelattacken oder sogar von Sprengstoffanschlägen hören oder lesen müssen. Der rechte Mob tobt sich aus und muss dabei seitens der Repressionsbehörden kaum mit Konsequenzen rechnen. Der aktuell zu beobachtende Rechtsruck wirkt dabei bis weit in die sogenannte „Mitte der Gesellschaft“. Wenn Erwerbslose gegen Geflüchtete ausgespielt werden, Ultrakonservative sich plötzlich Frauenrechte auf die Fahnen schreiben und ein von Abstiegsängsten geplagtes Kleinbürgertum der reaktionären Mobilmachung folgt, sind das auch Folgen der Krise. Der Krise, deren Folgen über die letzten Jahre erfolgreich an die europäische Peripherie „ausgelagert“ werden konnte, wird auch hier für einen Großteil der Bevölkerung immer spürbarer. Mit vermeintlich einfachen Antworten auf komplexe Fragestellungen machen rechte Rattenfänger momentan beachtliche Geländegewinne.

Statt mit den Schultern zu zucken oder zu resignieren,haben wir dem eine Menge entgegen zusetzen: Seit über 100 Jahren wird der 1. Mai von Millionen Menschen weltweit als Kampf- und Feiertag der ArbeiterInnenklasse begangen. Ob in Havanna, Delhi, Kairo oder Madrid -“ rund um den Globus gehen die Menschen an diesem Tag auf die Straße -“ um zu kämpfen und zu feiern. So auch in Stuttgart: seit über 10 Jahren gibt es auch hier wieder eine Tradition fernab von Würstchenbuden und Bollerwagen: Den Revolutionären 1. Mai. Im Anschluss an die Demonstration des DGBs, auf der klassenkämpferische Akzente gesetzt werden sollen, wird es wieder eine Revolutionäre 1.Mai-Demo geben.

An diesem Tag werden wir die vielen Abwehrkämpfe, die wir täglich gegen rechte Hetzer und Brandstifter, Militarisierung und imperialistische Kriege, Repression und Polizeigewalt, den Klassenkampf von oben und die vielen anderen Zumutungen des kapitalistischen Alltags führen müssen, zusammenbringen. Aus dem großen und alltäglichen „gegen“ wird ein „für“:

Gemeinsam und lautstark werden wir für eine solidarische und befreite Gesellschaft, frei von kapitalistischen Zwängen, für unsere revolutionäre Perspektive demonstrieren. Der 1. Mai ist unser Tag, den wir uns nicht nehmen lassen und an dem wir unsere Inhalte offensiv auf die Straße tragen und vermitteln werden. Im Anschluss an die Revolutionäre 1. Mai-Demo findet im und vor dem Linken Zentrum Lilo Herrmann ein Fest mit leckerem Essen und kühlen Getränken, weiteren Informationen sowie einem Kulturprogramm statt.

Heraus zum Revolutionären 1. Mai 2016! 11:30 Uhr | Stuttgart | Schillerplatz


Quelle

5. Jahrestag: Polizeigewalt bei Protesten gegen Stuttgart 21

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Donnerstag, der 30. September 2010 ging in Stuttgart als der "schwarze Donnerstag" in die Geschichte ein.

Aus dem Anlass nochmal mein damaliger Blogbeitrag:

Heute gegen 10:30 wurde der Parkschützer Alarm ausgelöst. Zu diesem Zeitpunkt beteiligten sich bereits 2.000 Schülerinnen und Schüler am Schulstreik gegen Stuttgart 21 beteiligt und unterstrichen ihre Forderung, Milliarden Steuergelder nicht für unsinnige Prestigeprojekte, sondern für Bildung und Soziales auszugeben.

Mit mehreren Hundertschaften begann die aus verschiedenen Bundesländern zusammengezogene Polizei im Schlossgarten den Bereich zur Fällung der Bäume und zum Abbruch des Südflügels zu räumen. Heute Nacht sollen die ersten von insgesamt fast 300 Bäumen gefällt werden. Und das obwohl laut Abriss Aufstand das Eisenbahnbundesamt einen Stopp jeglicher Baumfällarbeiten bis 6.10. erlassen hat. (Update: Um 01:00 Uhr wird gemeldet, dass der erste Baum gefallen ist...)

Immer mehr Menschen trafen ein und widersetzten sich dem Vorhaben durch friedliche Sitzblockaden, Baumbesetzungen, Transparente oder einfach durch ihre Anwesenheit.

Die Hoffnung vieler, die Polizei werde sich auch diesmal weitgehend friedlich verhalten, wurde jedoch enttäuscht. Mit einer pflichbesessenen Brutalität, die an Heiligendamm oder Strasbourg erinnerte, wurden die Blockaden geräumt. Hierbei kamen neben Wasserwerfern mit z.T. beigemischten Chemikalien auch Reizgase und Pfefferspray, sowie Schlagstöcke zum Einsatz. Begründet wurde der Einsatz durch die Polizei mit der "massiven Behinderung durch die Demonstranten".

"Der Einsatz von Wasserwerfern, Tränengas und Pfefferspray ist durch nichts zu rechtfertigen, da die Demo-Teilnehmer sich alle friedlich verhalten haben. Die Konsequenz von Hunderten von Verletzten, insbesondere Schüler, ist ein Skandal, den Ministerpräsident Mappus zu verantworten hat und der Baden-Württemberg in ganz Europa einen enormen Imageschaden bescheren wird," sagt Axel Wieland, BUND Regionalvorsitzender, der selbst vor Ort war und ist.

Mit Stand von 20:15 Uhr gibt es laut "Tageszeitung" über 1.000 Verletzte, darunter Dutzende Schwerverletzte, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Unter den von der Polizei Verletzten sind offenbar selbst 8-jährige. „Es wird unmittelbarer Zwang angewandt“, wird die Polizei mittlerweile auch in zahlreichen bürgerlichen Medien zitiert. Ein Sprecher der Polizei verteidigte das Vorgehen der Beamten. Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, „dann kann die Polizei auch mal hinlangen“, betonte er.

"Im Klartext heißt das wohl, dass die Landesregierung jedes erdenkliche Gewaltmittel gegen Demonstranten mittlerweile für gerechtfertigt hält und Tote und Verletzte für das Prestigeprojekt Stuttgart 21 in Kauf nimmt."

Indes ist die tendenziöse Medienberichterstattung in die Kritik vieler TeilnehmerInnen geraten: Die Landesschau gab unkritisch die Behauptung wieder, nach der die "Polizei den Einsatz von Reizgas und Schlagstöcken nicht bestätigen" konnte. Oder zum Beispiel die durch die Tagesschau verbreitete später jedoch dementierte Meldung, dass Steine geflogen seien.

Das ZDF zeigte den Bericht "Polizei geht hart vor" und Innenminister Rech behauptete, "Demonstranten waren gewaltbereit".

Der Vizefraktionschef der Linken im Bundestag, Ulrich Maurer, forderte den Rücktritt von Innenminister Heribert Rech (CDU): "Wer versucht, angemeldete Schülerdemos mit Schlagstöcken, Reizgas und Wasserwerfern aufzulösen, hat mit der Demokratie gebrochen und muß als Innenminister seinen Hut nehmen", so Maurer laut der Tageszeitung "junge Welt".

Während noch am Abend in mehreren Städten wie Berlin, Köln, Erfurt und Wien Solidaritätsdemonstrationen stattfinden und in verschiedenen Städten zu weiteren Protesten gegen die Polizeieinstätze aufgerufen wird, rüsten sich die Stuttgart 21 GegnerInnen zur nächsten Großdemonstration. Unter dem Motto: “Unser Protest wird schärfer- findet ab 19 Uhr ab dem mittleren Schlossgarten eine Kundgebung mit anschließendem Demozug voraussichtlich durch die Innenstadt statt.

Mehr Bilder:
Action-Stuttgart / Roland Hägele
Robin Wood/ Chris Grodotzki
Realfragment / Patrick G. Stösser

Pegida kommt - und die Stadt Stuttgart rollt den roten Teppich aus.

Heimreise der PegIdA Nazis in SSB Bussen
Pegida meldet eine Kundgebung für den 17. Mai 2015 an. Am selben Tag, zur selben Zeit findet der Frühlingsflohmarkt mit zehntausenden Besuchern und die Radsternfahrt mit 6000 Teilnehmern statt.

Eigentlich Grund genug, die Pegida-Demonstration an diesem Ort (Kronprinzplatz) und zu diesem Zeitpunkt nicht zu genehmigen. Oder sie in ein innenstadtfernes Gewerbegebiet zu verlegen, wie es verschiedene andere Städte schon praktiziert haben.

Beim Amt für Öffentliche Ordnung - kein Gedanke daran.

Am 17.5. versammeln sich an die 4000 Gegendemonstranten in der Innenstadt rund um den Kronprinzplatz: Die zweite Möglichkeit, die Pegida-Demonstration aufgrund der sogenannten Gefahrenabwägung zu verbieten.

Nichts dergleichen geschieht.

Stattdessen werden die Faschisten - und um solche handelt es sich - von der Polizei in Kleingruppen durch die Gegendemonstranten geleitet und wenn es sein muss, wird diesen der Weg auch frei geprügelt:

Faschisten, die mit Thor-Steinar-T-Shirts gar keinen Hehl aus ihrer Gesinnung machen, oder auch die "Berserker Pforzheim", eine faschistische Hooliganbande, die bei den Hooligankrawallen in Köln und Hannover so heftig mitgemischt hatten, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht umhin kamen, Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitglieder einzuleiten.

Die posieren fröhlich mit ihrem Banner vor den Pressefotografen, ohne dass die Ordnungskräfte einschreiten.

Die haben "Wichtigeres" zu tun: Antifaschistische Gegendemonstranten , die Eier geworfen haben sollen, bekommen die volle Härte des Gesetzes zu spüren - und das ist durchaus wörtlich gemeint: BFE-Greiftrupps nehmen sie höchst "unsanft" fest.

Überflüssig zu erwähnen, dass die Pegida-Faschisten ihre Kundgebung in voller Länge durchführen können. Auch beim Abtransport der Faschisten nach Ende der Kundgebung läuft der Rundum-Wohlfühlservice der Stadt Stuttgart für Faschisten zur Hochform auf.

Der Abtransport erfolgt mit Bussen der SSB. Die SSB ist ein städtisches Unternehmen, ihr Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Ob die Busfahrer auch Angestellte der SSB waren, ist nicht bekannt und auch nicht, ob den Pegida-Organisatoren dieser Shuttle-Service in Rechnung gestellt wird. Auch ist nicht bekannt, ob ein Auslandsaufenthalt des OB in Australien ihn von seinen Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzenden der SSB entbindet.

Im übrigen verfügt die Polizei auch über Fahrzeuge entsprechender Größe, die Gefangenentransporter, was aber natürlich den zartbesaiteten Pegida-Faschisten nicht zugemutet werden kann, allein schon deshalb, weil in der Regel nur linke "Gewalttäter" diese Fahrzeuge von innen zu sehen bekommen.

Vor Abfahrt der SSB-Busse muss natürlich die Straße von Gegendemonstranten "gesäubert " werden. Dieser Sprachgebrauch hat eine lange, furchtbare Tradition in Deutschland, wird aber nichtsdestotrotz mehrmals von den Einsatzleitern verwendet. Der Autor ist Ohrenzeuge.

Was sich dann dabei abspielt, sind Jagdszenen in der Großstadt, Jagd auf Menschen wohlgemerkt: Entlang der Theodor-Heuss-Straße rennen völlig enthemmte BFE-Einheiten und berittene Polizei Gegendemonstranten schlicht über den Haufen.

Schließlich ist die Straße frei und die SSB-Busse kutschieren die Pegida-Faschisten, links und rechts eskortiert von Polizei zu Fuß im Laufschritt, auf Pferden im Galopp und in Einsatzfahrzeugen zu ihrem Bestimmungsort.

Nicht alle Pegida-Faschisten waren gemeinsam angereist. Aber auch für die, die sich für ihre Abreise öffentlicher Verkehrsmittel bedienen, ist gesorgt. So wird die S-Bahnstation Stadtmitte komplett polizeilich gesperrt. Komplett heißt: Alle oberirdischen Zugangswege, alle Abgänge, und dann schließlich auch der Zugang zu den Rolltreppen hinunter in die S-Bahnstation.

Denen, die es aufgrund von Ortskenntnis und Wurschtigkeit der Staatsdiener an den vorgeschobenen Auffanglinien, geschafft haben bis zu den Rolltreppen vorzudringen, wird als Begründung für diese polizeiliche Maßnahme eröffnet, man müsse die Abfahrt der Pegida-Demonstranten sichern.

Und klar: Bei so viel Fürsorge für eine Handvoll Faschisten wird dann halt mal das Grundrecht auf Freizügigkeit für den Rest der Welt suspendiert.

Bemerkenswert dabei ist, dass das Amt für Öffentliche Ordnung ja eigentlich ein großer Verfechter der "Leichtigkeit des Verkehrs" ist - wenn es sich z.B. um die Montags-Demos der S 21-Gegner handelt. Das wird bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgefochten, wenn es sein muss.

Aber hier braucht es kein Gericht, um die diffizile Güterabwägung zwischen Einschränkung der Freizügigkeit und Versammlungsrecht vorzunehmen.

Da wird das Recht beherzt von der Exekutive - einer Polizeikette - in die Hand genommen und gebeugt - von einer richterlichen Anordnung war jedenfalls vom Einsatzleiter nichts zu hören.

Und heute wird der Pressesprecher der Polizei, Herr Keilbach, wieder verkünden, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut sei und jeden Aufwand rechtfertige - zumindest wenn Faschisten demonstrieren. Aber das sagt er natürlich nicht.

Württembergische Landesbühne Esslingen zeigt: Neuinszenierung der "Bauernoper"

"Denn gegen Adel, gegen Pfaffen
Da hilft nicht Demut, sondern Waffen
Man muss mit Herren - ihr werdet sehn -
Die Sprache reden, die sie verstehen
- Der Bauer zeigt jetzt, dass er`s kann:
Fünfzehn/fünfundzwanzig - dran, dran, dran!"

Es waren u.a. diese Zeilen aus dem "1525-Lied" der "Bauernoper", mit denen sich der Autor Yaak Karsunke in den 1970iger Jahren viel Ärger einhandelte.

So kam eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung nicht zustande, da die beteiligte Sendeanstalt an diesem Lied Anstoß nahm.

Die Brisanz und damalige Popularität des Stückes über den deutschen Bauernkrieg von 1525 ist aber eher auf die vielen Parallelen zur aktuellen Lage des "gemeinen Mannes" ("...den man so lange bescheißt, bis ihm der Geduldsfaden reisst"), die das Stück transportiert, zurückzuführen:

1973 durch das Landestheater Tübingen (LTT) uraufgeführt, erlebte das Stück 84 Aufführungen mit mehr als 40.000 Zuschauern.
Eine folgende Neuinszenierung für das Theater am Turm ( Frankfurt a. Main) brachte es ebenfalls auf über 80 Aufführungen.

Die Parallelen des Stücks zu heute sind vielfältig:
So wird mancher Stuttgart 21-Gegner ins Staunen geraten, wie der Truchsess, Georg der III., von Waldburg-Zeil schon vor 490 Jahren die aufständischen Bauern erst per Schlichtung und "Runden Tisch" über selbigen gezogen hat, um sie dann - uneinig und zerstritten - in der Schlacht von Böblingen zu massakrieren.

Interessant ist auch, dass sein Nachfahre heute noch einer der größten Grundbesitzer Deutschlands ist und in Leutkirch, dem Stammsitz derer von Waldburg-Zeil von seinen Untertanen immer noch mit "Ihre Durchlaucht" angesprochen wird, manchmal wird auch noch der Hut gezogen und das Knie gebeugt.

Die Württembergische Landesbühne Esslingen hat die Bauernoper jetzt neu inszeniert und führt sie seit 21.2.2015 auf.

Der Kritiker der Stuttgarter Zeitung schreibt über die Uraufführung:
"Der Tradition des Agitprop, also der Agitation und Propaganda, ist die "Bauernoper" aber, formal wie inhaltlich verpflichtet. Sie bezieht unmissverständlich für die aufständischen Bauern Partei und fordert die Zuschauer auf, von deren Beispiel zu lernen."

Gibt es eine bessere Empfehlung für einen Theaterbesuch?? Wir meinen nein, also nichts wie hin !

Die nächsten Termine sind:
24.2. und 28.2.2015, 6.3. und 26.3.2015 jeweils 19.30 Uhr.

Zur intensiveren Beschäftigung sei empfohlen:
"Die Bauernoper" von Yaak Karsunke / Musik Peter Janssens
"Der Große Deutsche Bauernkrieg" von Wilhelm Zimmermann
"Der deutsche Bauernkrieg" von Friedrich Engels.
(Alle Bücher bei ZVAB günstig zu bekommen)

Ausführliche Besprechung der Neuinszenierung folgt.

Stuttgart 21: „Matrix“ von Oberstaatsanwalt a.D. Häußler - Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch?

Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.

Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.

Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.

"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.

"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.

Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

"Strategische Einbindung" - Lesung mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Ob Flughafenerweiterung, Messebau, Stromleitungstrassen, Autobahnausbau oder Bahnprojekte wie Stuttgart 21 -“ Proteste gegen Großprojekte nehmen zu. Da repressive Durchsetzungsmethoden die Empörung der BürgerInnen gegen autoritäres Regierungshandeln oft noch verstärken, werden zunehmend Mediations-, Dialog- und Schlichtungsverfahren als Alternative eingesetzt. Die „sanften“ Methoden einer Strategischen Einbindung zielen jedoch nicht auf eine gleichberechtigte Verständigung über berechtigte Kritik und unterschiedliche Interessenslagen, sondern werden immer häufiger zur Befriedung, Kanalisierung von Protest und Marginalisierung von Widerstand eingesetzt.

Die beiden ReferentInnen berichten von ihren Erfahrungen mit Mediationen, Runden Tischen und Schlichtungen. Sie zeigen die Fallen auf, die lauern, wenn man sich an Gesprächsrunden beteiligt, die von oben eingefädelt werden. Anschaulich analysieren sie die manipulativen Wirkungsweisen und politischen Folgen dieser „strategischen“ Einbindung.

Eine Veranstaltung der AG Politische Matinée in Kooperation mit Kulturzentrum Dieselstraße Esslingen, DIE LINKE Esslingen und ESIG -“ Esslinger Initiative für Gemeinsinn e. V.

Politische Matinée

am späten Sonntagvormittag in der angenehmen Atmosphäre des Kulturzentrums Dieselstraße -“ bei Kaffee, Tee, Sekt und Butterbrezeln.

Eintritt frei, Spende erbeten

Sonntag, 26. Oktober 2014, 11-13 Uhr, Esslingen: Kulturzentrum Dieselstraße

Strategische Einbindung
Zur Wirkung von Mediationen, Schlichtungen und Runden Tischen
Lesung, Vortrag und Diskussion mit Dr. Michael Wilk und Dr. Annette Ohme-Reinicke

Dr. Michael Wilk ist Arzt und Psychotherapeut in Wiesbaden, Autor und Umweltaktivist.
Dr. Annette Ohme-Reinicke ist Politologin, Soziologin und Dozentin an der Universität Stuttgart.
Beide engagieren sich seit vielen Jahren im Widerstand gegen Großprojekte.

Stuttgarter Polizei missachtet systematisch Bürgerrechte - und OB Kuhn guckt zu

Nach unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen 2012 und 2013 gegen antifaschistische Demonstrationen in Stuttgart, führten verschiedene Bürger und Vereinigungen Beschwerde bei den grünen Regenten: Einige wandten sich gleich an Ministerpräsident Kretschmann, andere an Oberbürgermeister Kuhn.

Gelandet sind sie allesamt bei Harald Weber, leitender Polizeidirektor. Die grünen Regenten lassen antworten.

Dessen Antworten bedürfen näherer Betrachtung:

Der Verein Artikel 5 e.V. führte Beschwerde gegen die Einkesselung nicht nur von Demonstranten, sondern auch von unbeteiligten Bürgern am 30.7.2012 anlässlich einer NPD-Kundgebung, deren Fesslung mit Kabelbindern und stundenlangem Festhalten auf der Wasenwache mit Verhör und erkennungsdienstlicher Behandlung.

Die Antwort ließ auf sich warten. Anderthalb Jahre später antwortete Herr Weber, beginnend mit der frohen Botschaft, dass das Verfahren gegen den Einsatzleiter der Polizei wegen Freiheitsberaubung und anderer Straftaten eingestellt worden sei.

Er könne nun zu den Ausführungen bezüglich der Demonstranten, „die sich der „Braunen Agitation“ entgegenstellten“ Mitteilung machen.

Erstaunlich, was doch zwei kleine Anführungszeichen über das Denken des Schreibers verraten können.

Schließlich wird gegen die NPD ein Verbotsverfahren angestrengt wegen ihrer braunen Agitation -“ ganz ohne Anführungszeichen.

Mit Kabelbinder wurden die Leute während des Transports gefesselt, „um Übergriffe auf die Polizei zu verhindern.“ Wer schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, in einem der polizeilichen Gefangenentransporter chauffiert zu werden, weiß, dass Herrn Webers Ausführungen hanebüchener Unsinn sind oder genauer gesagt, seine Verachtung für die Beschwerde führenden zum Ausdruck bringt.

Die stundenlange Ingewahrsamnahme wird mit dem „massiven Aufgebot an Gegendemonstranten“, infolge davon „personellen Engpässen“, „organisatorischen Gründen“ und „räumlichen Gegebenheiten“ erklärt.

Am 30.7.2012 waren 600 Beamte im Einsatz, ca. 50 Antifaschisten wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auf jeden Festgenommenen kamen also rein rechnerisch zwölf Beamte.Soviel zum Thema personelle Engpässe.

Ein anderer Beschwerdeführer wandte sich an OB Kuhn wegen des Polizeieinsatzes gegen antifaschistische Demonstranten anlässlich einer Kundgebung von „Pro Deutschland“ am 6.9.2013 auf dem Erwin-Schöttle-Platz.

Der Beschwerdeführer hatte u.a. die Frage an die städtischen Behörden gestellt, wieso sie „Pro Deutschland“ einen Platz in unmittelbarer Nähe des zur gleichen Zeit stattfindenden Afrikafestivals des Vereins Baye-Fall e.V. im Alten Feuerwehrhaus zugewiesen hatten. Beide Versammlungsorte sind nur durch eine Straße getrennt.

Und er bekam Antwort. Nicht nur von Herrn Weber, sondern auch von Herrn Petri vom Amt für öffentliche Ordnung : „Nicht möglich ist es in der Regel dagegen, eine Versammlung mit der Begründung zu verlegen, dass in der Nachbarschaft bereits eine Veranstaltung stattfindet.“

Dass es sich bei „Pro Deutschland“ um ausgewiesene Rassisten handelt und ein Afrikafestival naturgemäß auch von vielen schwarzen Menschen besucht wird, ist Herrn Petri natürlich nicht entgangen. Dumm stellen ist auch eine Methode, die eigentliche Motivlage zu verschleiern.

Auf Grund der weiträumigen polizeilichen Absperrung war auch der Zugang zum Afrikafestival im Alten Feuerwehrhaus nicht mehr möglich. Auch das kritisierte der Beschwerdeführer. Herrn Webers dummdreiste Antwort: „Darüber hinaus hatten andere Personen, explizit sei eine Trommlergruppe genannt, gar kein Interesse mehr zu der Veranstaltung zu gehen, sondern lehnten das Angebot, sie dorthin zu bringen, ab.“

Warum wohl hatte die Trommlergruppe kein Interesse mehr an der Veranstaltung, für die sie ja wohl eigens angereist war? Kann es unter Umständen sein, dass sie, auch bedingt durch die Erfahrungen schwarzer Menschen mit latentem und offenem Rassismus in den Reihen der Polizei, es angesichts des massiven Polizeiaufgebots schlicht mit der Angst zu tun bekam?

Wer jetzt meint zynischer geht es nicht mehr bei Polizeidirektor Weber, der irrt. Der Beschwerdeführer beschreibt folgende Erfahrung: „Auf die Frage, warum der Platz abgesperrt sei und warum man nicht von A nach B gehen dürfe, bekam ich an vier Stellen der Absperrung von vier verschiedenen Beamten die annähernd gleichlautende Antwort, man könne äußerlich nicht erkennen, ob das ein Bürger oder ein Linker sei und deshalb würden sie keinen durchlassen.“

Weiter heißt es: „Spätestens hier müssen die Alarmglocken schrillen!“ Er weist darauf hin, dass offensichtlich „in Teilen der Polizei ein absurder Gegensatz zwischen Bürgern und „Linken“ kolportiert“ und bei der kasernierten Bereitschaftspolizei „mit Feindbildern aus längst vergangen geglaubten Zeiten“ operiert werde.

Der Polizeidirektor antwortet militärisch knapp: „Zu Äußerungen, die durch einzelne Beamte gemacht wurden, kann ich keine Aussage treffen. Da mir die Namen nicht bekannt sind, ist die Anforderung einer Stellungnahme nicht möglich.“ Abgesehen davon, dass hier aus berufenem Munde die Notwendigkeit der Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten deutlich gemacht wird, geht der Polizeidirektor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Äußerungen seiner Beamten aus dem Weg -“ schlimmer -“ dieses Ignorieren lässt eher vermuten, dass er sie teilt.

Dass ein leitender Polizeidirektor derart mit den Beschwerden besorgter Bürger umgeht, ist ein unsäglicher Zustand.

Dass aber den grünen Regenten das Treiben der Einsatzhundertschaft, die immer wieder zu beobachtenden Polizeiübergriffe bei Personenkontrollen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bis zum Demonstrationsverbot für die Montagsdemo am Bahnhof schlicht egal sind -“ das ist der eigentliche Skandal. Und dazu passt dann auch, dass sie, die sich einer „Kultur des Gehörtwerdens“ verschrieben haben, jemanden wie Polizeidirektor Weber an ihrer Stelle antworten lassen und diesen reaktionären, die Bürger zutiefst verachtenden Zynismus durch ihr eigenes Schweigen auch noch absegnen .

Vor diesem Hintergrund muss leider auch die Frage erlaubt sein, warum die grüne Partei nichts dabei findet, dass in der Ukraine mit einer Regierung zusammen gearbeitet wird, in der drei Minister, der Generalstaatsanwalt und ein Vizepremier ausgewiesene Faschisten der Swoboda-Partei sind, der ukrainischen Schwesterpartei der NPD.

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