trueten.de

»Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.« Goethe

Viele Hitzetote im Stuttgarter Kessel: Mit der Rosensteinbebauung wird alles noch viel schlimmer

„Aus der Extremhitze der letzten Tage in Stuttgart und dem, was uns da noch bevorsteht, muss auch der Stuttgarter Gemeinderat radikale Konsequenzen ziehen“, so Alexander Schauenburg vom Klima - und Umweltbündnis Stuttgart.

Das Logo des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zeigt die Silouette einer demonstrierende Menschenmenge mit dem darübergelegten Text "Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21" sowie den angedeuteten Transparenten mit dem Text "Kopf bleibt oben" und "Umstieg 21"

In der letzten Juniwoche musste die Stadt Stuttgart eine „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) ausrufen, weil die Kliniken und Rettungsdienste am Limit arbeiteten. Bevor der Sommer so richtig begonnen hatte, zählte das Robert-Koch-Institut schon über 5000 Hitzetote bundesweit. Einen überproportionalen Anteil daran dürften hitzebedingte Tote in Stuttgart ausmachen, denn die Stadt ist aufgrund ihrer Kessel- und Windschattenlage eine Hitzeinsel und zählt daher laut Stadtklimatologie. „zu den niederschlagsärmsten Gegenden in Baden-Württemberg“. Bis 2050 rechnet die Stadt nicht nur mit deutlich mehr Starkregenereignissen, sondern „gleichzeitig mit mehr als doppelt so vielen Hitzetagen mit über 30°“, so heißt es im Klimabeschluss des Stuttgarter Gemeinderats vom 2. Juni 2022, in dem er sich auf Klimaneutralität bis 2035 verpflichtete.

„Angesichts der Erfahrungen der letzten Hitzetage und angesichts der kurz - und langfristigen Bedrohungsszenarien, muss jetzt Schluss sein mit dem verantwortungslosen Aufweichen der Klimaziele“, so Schauenburg weiter. Parallel dazu, und nicht alternativ dazu, müssen alle Register gezogen werden, um die Menschen vor den Folgen der langjährigen klimapolitischen Versäumnisse zu schützen – und vor allem nicht noch Öl ins Feuer zu gießen mit kontraproduktiven Maßnahmen, die die Hitzebelastungen besonders im Stuttgarter Kessel noch verschärfen. Damit gemeint ist das Festhalten am Bau eines neuen Stadtteils namens Rosensteinquartier mitten in die Stuttgarter Frischluftschneise. Wo doch von der Architektenkammer BaWü, der IBA 2027 u.a. längst das Signal ausgeht: „anders! bauen im Bestand“ – Wege zur Bauwende (IBA 2027).

Das KUS Logo zeigt die Erdkugel über dem blauen "K", eine Baumsilouette über dem grünen "U" und das Wappentier der Stadt Stuttgart - ein sich aufbäumendes Pferd - über dem gelben "U".

Nächtliche Fallwinde von den Hanglagen und die Windströmung von Kalten(!)tal Richtung Neckar sorgen für nächtliche Abkühleffekte, wobei der stärker abkühlende Gleiskörper des Kopfbahnhofs eine wichtige Rolle spielt. Bauhöhen von 21 bis 30m würden den Winddurchfluss in dieser klimasensiblen Zone um 40% bremsen, die inzwischen geplanten Bauhöhen von 24 bis 48m entsprechend stärker. Windbewegungen in Bodennähe kommen fast zum Erliegen, so ein leider unberücksichtigt gebliebenes Fachgutachen der Stadtklimatologie.

Angesichts des im livestream scheiternden Projekts Stuttgart21wird der Kopfbahnhof ohnehin mindestens noch 6 Jahre gebraucht - angesichts der neuen, völlig unrealistischen Inbetriebnahmetermine sicherlich noch viel länger bzw. für immer. Aufgrund der dramatischen Hitzeentwicklung in der Stadt fordern KUS und Aktionsbündnis die sofortige Umwidmung der Millionenbeträge für Personal und Bewerbung des Rosensteinquartiers zugunsten von Schutzmaßmahnen für die hitzebetroffene Bevölkerung und für die Realisierung von Wohnbau im Bestand.

Der realpolitisch unabweisbare Abschied von dem illusionären, viele Milliarden teuren Rosensteinprojekt wäre allein schon ein Gebot haushälterischer Vernunft für eine „Stadt am Limit“. Er wäre auch ein Richtungswechsel der Verkehrs- und Klimawende von rückwärts nach vorwärts, indem ein Bahnhof mit Zukunft ermöglicht würde.


„Stuttgart 2035 klimaneutral - wird das noch was?“
Diese Frage, konkret gemünzt auf das Thema Wärmewende, stellt KUS unterstützt von vielen Verbänden aus dem Umwelt- und Verkehrsbereich Vertretenden der Gemeinderatsparteien, die sich in einem gemeinsamen Beschluss 2022 auf dieses Klimaziel verpflichtet hatten – und zwar am Dienstag, den 14. Juli um 18h im Großen Saal des Stuttgarter Rathauses

Mehr dazu: Stuttgart 2035 klimaneutral

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Klima- und Umweltbündnis Stuttgart, 12. Juli 2026


 

Stuttgart 21 in freiem Fall: Jetzt innehalten und konstruktive Auswege diskutieren

Der Anti-Stuttgart-21-Aufkleber mit dem durchgestrichenen Ortsschild "Stuttgart 21"
Anti-Stuttgart-21-Aufkleber
„Auch wenn wir jetzt viele Wetten gewonnen haben, Häme über die neuesten Hiobsmeldungen zu Stuttgart21 sind in dieser fatalen Lage nicht unser Ding“, so Bündnissprecher Martin Poguntke.
Allerdings könne das sture „Weiter so“ von Verkehrsminister Hermann, der das von ihm mitbetriebene Projekt in einem völlig chaotischen Zustand hinterlässt, keine Lösung sein. Hermann hatte nach Bekanntwerden der Hiobsmeldungen die altbekannte Losung ausgegeben „Das Land wird die Bahn konstruktiv begleiten und alles dafür tun, dass der Bahnhof fertiggestellt wird.“

„Stuttgart21 war von vornherein eine Fehlkonstruktion, deren Widersprüche jetzt einer nach dem anderen aufpoppen“, so Poguntke weiter. Hektisch sollen nun der völlig unzureichende Brandschutz irgendwie gerettet sowie fehlerhaft und falsch verbaute technische Anlagen ausgebaut werden. Als grandiose Fehlentscheidung erweist sich jetzt, ausgerechnet S21 zum Modell für die Einführung von ETCS zu machen. Auch hier wird der Schienenverkehr bundesweit zum Opfer von Stuttgart21.

Mit der Unterstellung, die Gegner*innen forderten „einen Weg zurück“ blockiert Hermann die Suche nach Auswegen aus der fatalen Lage. Nachdem jetzt klar ist, dass der Kopfbahnhof auf unabsehbare Zeit, mindestens bis 2030, noch gebraucht wird, müssen unverzüglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die Bahnreisende und Bürger*innen vor weiteren Zumutungen wie Schienenersatzverkehren, Fernwanderwegen, endlose Baustellen, schützen können.

Kopfbahnhof und Gäubahnanschluss müssen für einen dauerhaften stabilen Betrieb stabilisiert und minimalinvasiv saniert werden. Auf keinen Fall dürfen die Fernwanderwege zu den Gleisen noch jahrelang aufoktroyiert bleiben. Stattdessen sollen direkte barrierefreie Zugänge über die S21-Querstege direkt zu den Kopfgleisen eingerichtet werden. Das Aktionsbündnis wird technische Lösungen dazu vorschlagen. Es fordert die sofortige Einstellung der Arbeiten an der Strecke Bad Cannstatt – Fellbach. Die Streckensperrungen müssen aufgehoben und der Schienenersatzverkehr beendet werden.

In der jetzt völlig unübersichtlichen Lage dürfen keine weiteren Planungs- und Bauaufträge erteilt werden, vor allem nicht für den Pfaffensteigtunnel und die Bebauung des Gleisvorfelds – und das zumindest, bis Frau Palla wie angekündigt im Sommer ihre Bestandsaufnahme abgeschlossen hat und absehbar ist, ob und wie es weiter geht. Alles andere wäre weitere Geldverschwendung, zumal mit den letzten Kostensteigerungen immer noch hinterm Berg gehalten wird.

In einem heute an die Spitzenkandidat*innen der Parteien gerichteten Mail fordert das Aktionsbündnis, im Wahlkampf nicht länger zu Stuttgart21, dem Elefanten im Wohnzimmer, zu schweigen, sondern Antworten zur Frage „Was jetzt“ zu geben.

Hinweise:
Die 786. Montagsdemo (2. März, 18h, Schlossplatz) wird den Protest gegen das fatalistische Weiter so der S21-Parteien zum Ausdruck bringen, vorgetragen insbesondere von dem Bahnexperten und Filmemacher Klaus Gietinger.
Bündnissprecher Dieter Reicherter spricht am Dienstag 3. März in Kernen-Stetten zu der neuen Aktualität: 19 Uhr, Glockenkelter, Hindenburgstr. 43, „Bahn-Chaos + Chaos-Bahn – macht Stuttgart21 die S-Bahn kaputt?

Quelle: Pressemitteilung 27. Februar 2027
Mehr dazu: SWR: Inbetriebnahme verzögert sich um mehrere Jahre. Stuttgart 21: Eröffnung des Tiefbahnhofs wohl erst 2030

S21 und die gebrochenen Kostenversprechen

Aufgelistet von Fritz Schirrmeister nach einer Aufstellung der ZEIT:

ZeitKosten
November 19952,5 Milliarden €
April 20094,5 Milliarden €
Sommer 2010Gutachten prognostizieren einen Zweistelligen Milliardenbetrag
Dezember 20126,8 Milliarden Euro
Juli 2016Bundesrechnungshof geht von 10 Milliarden Euro aus
Januar 20188,2 Milliarden Euro
Januar 20229,79 Milliarden Euro
Dezember 202311,99 Milliarden Euro

Quelle: Die Zeit, 20. November 2025 „Stuttgart 21: Nächste Verzögerung im Betriebsablauf“

Via NewS21letter (Rundmail), 25. September 2025


Sperrung des S21-Referenztunnels Freudenstein: Das Ende des Märchens vom sicheren Bauen im Anhydrit

Nach dem Bekanntwerden von Schäden im Eisenbahntunnel Freudenstein infolge von Anhydritquellungen werden alte Fragen zur Tunnelsicherheit bei Stuttgart21 wieder aktuell und müssen von der Bahn beantwortet werden, so Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses.

Rechtzeitig vor Ostern hat die Deutsche Bahn AG ihren Kundinnen und Kunden ein faules Ei ins Nest gelegt. Der Freudensteintunnel auf der Schnellfahrstrecke Stuttgart - Mannheim wird ab Gründonnerstag für 7 Wochen vollständig gesperrt werden. Die Fahrtzeit zwischen Stuttgart und Mannheim wird sich dadurch um 45 Minuten verlängern. Erst 2020 war die Strecke umfangreich saniert worden.

Grund für die Sperrung des Eisenbahntunnels ist ein Quellen des Gesteins, das zu Rissen in der Innenschale der Tunnelröhre geführt hat. Wie der Freudensteintunnel liegen auch ca. 20 km der Stuttgart21-Tunnel im quellfähigen Gipskeuper. Bei Berührung mit Wasser quillt das Gestein. Der Vorgang kann nicht mehr gestoppt werden. Immer wieder werden Sanierungen nötig wie beim Stuttgarter Wagenburgtunnel, dem Leonberger Engelbergtunnel und der Altstadt von Staufen im Breisgau. Über diese ewig sprudelnden zusätzlichen Aufträge freut sich zumindest die Bauindustrie.

Geradezu hilflos wirkt da der Plan der DB, Steinschlag von der Decke auf die Züge u.a. mit 1000 m Drahtnetzen unter dem Tunnelfirst zu verhindern. Allein diese ersten Maßnahmen kosten den klammen Staatsbetrieb 7,5 Millionen Euro.

Wie bei Stuttgart 21 war die Problematik des Bauens im Anhydrit auch beim Freudensteintunnel bekannt. Doch rühmten sich die Bahn und vor allem ihr Berater Prof. Dr. Walter Wittke („Experte für Tunnelbau im Anhydrit“), die Probleme im Griff zu haben. Die Bahn richtete am Freudensteintunnel sogar einen Forschungsstollen ein („20 Jahre Versuche und Messungen“). Doch alles nutzte nichts:

Der Anhydrit hält sich nicht an Wittkes Versicherungen - und quillt.

Wittke wurde beim Geißlers Faktencheck zu S21 2010 als Sachverständiger präsentiert und legte sich auf ausdrückliche Nachfrage beim Freudensteintunnel fest: „Es gibt kein Quellen im Freudensteintunnel. Diesen zähle ich zu den erfolgreichsten. Sie können auch lange warten; es wird nichts passieren, wenn Sie sich das genau anschauen.“ Unter ausdrücklichem Bezug auf diese positiven Erfahrungen äußerte sich Wittke zum Anhydrit bei S21: „Das Risiko ist vernachlässigbar.“

Wieder einmal scheinen die Gegner*innen des Projekts Recht zu behalten. Ein sicherer und zuverlässiger Bahnbetrieb nach einer etwaigen Inbetriebnahme von Stuttgart 21 steht damit infrage.

Denn schon eine Hebung des Tunnelbodens um wenige cm bedeutet, dass der Tunnel für lange Zeit gesperrt werden muss. Dies hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb in Stuttgart insgesamt. Sperrungen und Umleitungen werden die Folge sein. Für den Fernverkehr wird einmal mehr Esslingen an die Stelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs treten müssen.

„Derweil wird“, so Reicherter, „der nächste Milliardenauftrag ausgekungelt. Wittkes Firma WBI wird im Mai in Weinheim den 10. Felsmechanik- und Tunnelbautag veranstalten. Dort geht es unter anderem um die „Anwendung des Partnerschaftsmodell Schiene beim Pfaffensteintunnel“, also dem längsten Eisenbahntunnel Deutschlands für die Gäubahn. Sponsor der Tagung ist die DB InfraGo AG, welche auch für Stuttgart 21 verantwortlich ist. Im Beirat sitzt der Tunnelbauer Dr. Martin Herrenknecht ebenso wie Manfred Leger, ehemals bei der Bahn direkt für Stuttgart 21 verantwortlich.“

Quelle: Pressemitteilung, 14. April 2025, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 ⚫ Donizettistraße 8 B, 70195 Stuttgart ⚫ info@kopfbahnhof-21.de ⚫ www.kopfbahnhof-21.de

Stuttgart: Mobilität für Alle - Konferenz 22.11.-24.11.2024

Kesselbambule und Ende Gelände Süd hosten die erste Mobilität für Alle – Konferenz in Stuttgart! Wir kommen für ein Wochenende zusammen, um über eine Mobilität zu sprechen, die uns alle mitnimmt und klimagerecht ist. Dabei wird es zwei Stränge geben:

Klimaprotest vor dem Stuttgarter Rathaus
Klimaprotest vor dem Stuttgarter Rathaus
Der Kesselbambule-Strang ist für Menschen und Gruppen aus Stuttgart und Region. In Workshops und Vernetzungsslots wollen wir über lokale Themen und von unserer jeweiligen Expertise lernen und uns für zukünftige Zusammenarbeit vernetzen.
Im Ende Gelände-Strang wird es besonders um das Thema Vergesellschaftung gehen. Auch hier sind Workshops, Vorträge und Vernetzung geplant.
Natürlich wird auch gemeinsames Rahmenprogramm, leckeres Essen, Feiern und nettes Beisammensein nicht fehlen. – Also markier dir den Termin im Kalender und sei dabei!

Alle Wichtigen Infos


Ort: Prisma (ehem. Schwabenbräu Passage), Bahnhofstr. 14-18, Stuttgart Bad Cannstatt
Zeit: Freitag 22.11. 18:00 – Sonntag 24.11. 18:00

Mehr Infos zum Konferenzort, dem Programm und zur Anmeldung bei Kesselbambule.


Der Ordnung halber: Linkliste aktualisiert

Seit ewigen Zeiten wollte ich mal die Linkliste mit einer kleine Auswahl Webseiten, die wir zur Beachtung empfehlen, aus"misten" und aktualisieren sowie ein paar neue Links hinzufügen. [X] Erledigt.


Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen - trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

S21 und und der Zugbrand im Terfenser Tunnel: Schluss mit dem Weggucken!

Logo des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21Das Brandunglück, vorletzte Nacht im Terfenser Tunnel bei Innsbruck, muss als Menetekel für die schwerwiegenden Mängel in puncto Tunnelsicherheit beim Projekt Stuttgart 21 verstanden werden:

In Terfens hatte die Feuerwehr auf frühzeitiges Lüften gegen die Rauchentwicklung verzichtet, weil dadurch immer die Gefahr besteht, das Feuer zusätzlich anzuheizen - das massive Einblasen von Luft aber ist in Stuttgart als Standard vorgesehen.
Weiter: In Terfens hatte die Feuerwehr Atemschutzmasken („Fluchthauben“) in ausreichender Zahl zur Verfügung, um die 151 Fahrgäste aus dem Rauch zu evakuieren. Das aber ist in den Stuttgarter Tunnels, wo Züge mit weit mehr als 2000 Fahrgästen verkehren sollen, völlig illusorisch. Schon allein der Zeitaufwand, um so viele Fahrgäste mit solchen Hauben zu versehen und in die Bedienung einzuweisen, wäre so groß, dass eine womöglich fortschreitende Brandentwicklung eine Bergung aus dem Zug nicht mehr möglich machen würde. „Selbstrettung“ in angeblichen 15 Minuten oder „Rette sich, wer kann“ ist die Devise des S21-„Brandschutzkonzepts“.

Der Terfenser Tunnel verfügt über Notausgänge ins Freie, über die Betroffene in Sicherheit gebracht werden konnten. Beim S21-Fildertunnel etwa dient dazu die parallele Röhre, die von den Gegenzügen befahren wird und deshalb erst nach dem Freifahren der Röhre und der Abschaltung der Oberleitung nutzbar ist.

Dass aber auch das im Brandfall keine sichere Lösung ist, hat sich in Terfens gezeigt: Die Zugführung hatte die Fahrgäste aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten und sich im letzten Waggon des Zuges zu versammeln - offensichtlich, weil von Anfang an die von den direkt hinter der Lok befindlichen Auto-Waggons ausgehende Verrauchung des Tunnels keine sichere Flucht mehr ermöglichte. In Stuttgart müssten in einer solchen Situation im schlimmsten Fall weit über 2000 Fahrgäste in den letzten Wagen gebeten werden (falls es überhaupt Durchgänge von Wagen zu Wagen gibt) und dort auf Hilfe hoffen - während der Rauch unter entsprechenden Bedingungen genau dorthin geblasen würde.

Auch in Terfens zeigte sich im Übrigen, dass die Dauerbehauptung der Bahn, ein brennender Zug würde grundsätzlich vor dem Anhalten ins Freie bzw. in den Tiefbahnhof gefahren, der Tatsache widerspricht, dass z.B. bei Stromausfall automatisch alle Bremsen unausweichlich blockieren.

Zum 25. Jahrestag des verheerenden Zugunglücks von Eschede hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) gemahnt, alles dafür zu tun, dass sich eine solche Katastrophe niemals wiederholen dürfe.

Martin Poguntke, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, fordert dazu:
„Wir erwarten vom Verkehrsminister, dass er und alle Verantwortlichen - insbesondere der Stuttgarter Branddirektor Dr. Belge - dieser Forderung konkrete Taten folgen lassen und das „Brandschutzkonzept“ der S21-Tunnels unverzüglich einer schonungslosen Überprüfung unterziehen. Bis zu einer überprüfbaren Lösung der Brandschutzprobleme muss jeglicher Zugverkehr in diesen Tunnels untersagt werden.
Quelle: PM des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Die Deutsche Bahn muss sich aus dem „Tren Maya“ zurückziehen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

An Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG.
An Niko Warbanoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Engineering & Consulting GmbH.
An die DB Engineering & Consulting GmbH.
An den Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
An den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
An die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wimmelbild mit verschiedenen Aspekten des geplanten Tren Maya und des vielfältigen Widerstandes gegen das Megaprojektmit Empörung habe ich von der Beteiligung der DB Engineering & Consulting GmbH, einer Tochterfirma der Deutschen Bahn AG am umstrittenen Megaprojekt „Tren Maya“ in Mexiko erfahren. Wie vielfach belegt ist 1, wirkt sich dieses großangelegte Infrastrukturprojekt in unterschiedlichster Hinsicht katastrophal auf die Ökosysteme der Region aus -“ so zerschneidet es den größten Regenwald des Landes, zerstört dabei den Lebensraum vieler bedrohter Tierarten wie etwa des Jaguars 2, 3 und führt zu massiven Rodungen in Amerikas zweitgrößtem Regenwald 4.

Auf der Halbinsel Yucatan wird mit den sog. „Cenotes“, einem großen System von Karsthöhlen, zugleich die größte Grundwasserreserve der Region in Gefahr gebracht 5, teilweise schon bei den Bauarbeiten zerstört oder kontaminiert. Viele weitere Umweltauswirkungen sind noch nicht einmal geklärt, da sich die mexikanische Regierung gegen entsprechende Umweltverträglichkeitsstudien sperrt. All das sollte als Argument genügen, dass für die Deutschen Bahn, als einem angeblich dem Klimaschutz verpflichteten Unternehmen, jede Beteiligung an einem solchen Projekt hinfällig ist.

Noch problematischer ist ihre Beteiligung jedoch in menschenrechtlicher und legaler Hinsicht. Sowohl das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte als auch das UN-Kommitee gegen Rassendiskriminierung sind in ihren Aussagen eindeutig: Der „Tren Maya“ verletzt die Rechte indigener Gruppen, vor allem das Recht auf eine freie, vorherige und informierte Konsultation über Projekte, die ihr Land und ihre Gemeinden betreffen 6,7. Dieses Recht ist festgeschrieben im Abkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (kurz: ILO 169), das in Deutschland im Juni 2022 in Kraft getreten ist und damit für die deutsche Regierung ebenso bindend ist wie für den überwiegend in Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn.

Besonders schockierend sind in diesem Zusammenhang auch die Falschaussagen der Bundesregierung (durch Staatssekretär Ferlemann) in der Antwort vom 14.09.2021 auf die parlamentarische Anfrage von Sabine Leidig (Die LINKE), die UN seien in das Projekt über ihre Unterorganisationen OHCHR, UN-Habitat, UNESCO und UNOPS eng eingebunden 8. Fakt ist: Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) kritisiert unzweideutig die Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem „Tren Maya“ 9 -“ UN-Habitat und UNOPS hingegen sind in einen Korruptionsskandal verwickelt, weil sie mutmaßlich Gelder der mexikanischen Regierung annahmen, um das Megaprojekt zu unterstützen 10. Auch eine Sprecherin der DB Engineering & Consulting GmbH wiederholte diese Falschaussagen gegenüber der internationalen Kampagnenorganisation SumOfUs 11. Es scheint, als wissen Deutsche Bahn und Bundesregierung um die katastrophalen Auswirkungen des Projektes, versuchten sie aber absichtsvoll zu vertuschen!

Der Schutz indigener Gruppen ist nicht nur eine Frage der Menschenwürde, er ist auch gleichbedeutend mit dem Schutz unserer Ökosysteme und damit unseres Klimas und unseres Planeten. Laut BMZ befinden sich 80 % der weltweit verbleibenden Biodiversität auf indigenem Gebiet 12. Ich schließe mich daher der Kritik zahlreicher UN-Organisationen sowie weiterer Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International 13, Peace Brigades International 14 und Greenpeace 15, besonders aber den lokalen Umweltschützer:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen 16 und indigenen Organisationen 17 an und fordere:

Die Deutsche Bahn muss sich aus dem Megaprojekt „Tren Maya“ zurückziehen! Unterlassen sie diese Form der Beihilfe zu Ökozid und Ethnozid!

--
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Trüten






10 U.a.: The Yucatan Times: „Secret agreements between AMLO-™s government and the United Nations for the `Tren Maya ́ is discovered“ (22. Juni 2022), https://www.theyucatantimes.com/2020/06/secret-agreements-between-amlos-government-and-the-united-nations-for-the-tren-maya-is-dicovered/, [zuletzt aufgerufen am 06.06.2022]



13 Amnesty International Report 2020/21, Länderbericht Mexiko: https://www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/amnesty-report/jahre/2020/laenderbericht-mexiko, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]


15 https://www.lajornadamaya.mx/yucatan/170783/greenpeace-mexico-hace-un-llamado-a-reflexionar-sobre-el-voto, [zuletzt aufgerufen am 30.07.2021]

16 Greenpeace Mexiko: „Organizaciones y ciudadanos rechazan el Tren Maya con una carta a AMLO“, https://www.greenpeace.org/mexico/blog/8524/organizaciones-y-ciudadanos-rechazan-el-tren-maya-con-una-carta-a-amlo/, [30.07.2021]



Zur Petition, deren Unterzeichnung nicht schaden kann, solange mensch sich nicht darauf verlässt, allein mit einem Appell an die Verantwortlichen etwas auszurichten.
cronjob