Bundespräsident Köhler hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände [1] verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als nicht verfassungsgemäß und können die Einschätzung des Bundespräsidenten absolut nicht nachvollziehen.
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift [2] darüber hinaus, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.