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»Ein Kind, das an Leib oder Seele darbt, ist ein größerer Vorwurf gegen die Menschheit als alle Feindschaft und alle Niedertracht der Welt!« Erich Mühsam,

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Nachdem der Bundespräsident das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) unterzeichnet hat, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von sieben Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, der Vorsitzende des Buchprüferverbands Heinz Raschdorf und der Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.

Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].

Quellen:

[1] Die Beschwerdeschrift im Internet

[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, auf Seite 15

[3] Datenfrei kommunizieren

[4] CD "Freiheit statt Angst"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet

Was tun ab dem 1.1.2008?

Standard Rollstuhl
Foto: WikiPedia
Zum Jahreswechsel schicke ich immer eine SMS an ein paar Freunde und Verwandte. Ab dem 1.1. bleiben die Verbindungsdaten verschiedenen Interessierten dann für ein halbes Jahr erhalten. Wer keine Lust auf deren Schnüffelei hat, dem empfiehlt sich vielleicht die Zusammenfassung des Vortrags von Roger Dingledine. Er ist der Gründer des Anonymisierungsnetzwerks Tor (The Onion Routing) und sprach gestern beim 24. Chaos Communication Congress (24C3) in Berlin. Sein Beitrag setzt sich auch mit der Frage der Internettelefonie über Tor auseinander. Eins vorweg: SMS geht leider (noch) nicht.

Zum Surfen empfiehlt sich Tor bekanntlich ja ebenfalls, interessant ist hier besonders die Verwendung der Firefox Erweiterungen FoxyProxy und NoScript sowie der CookieCuller. Wer sich näher mit den zugrundeliegenden Techniken befassen möchte, dem sei ein Blick in das Buch "Anonym im Netz -“ Techniken der digitalen Bewegungsfreiheit" von Jens Kubieziel empfohlen. Darin wird auch auf die entsprechende Konfiguration von ICQ Clients sowie weiterer Dienste wie anonymer Email eingegangen. Eine Ergänzung, die das auch noch aus dem Blickwinkel von politischen Aktivisten behandelt, ist das Handbuch zur Computersicherheit der Rosa Antifa Wien.

Nichts zu verbergen? Das bekannte Beispiel von Jean Charles de Menezes, der ebenfalls nichts zu verbergen hatte, ist sicherlich eine drastische Ausnahme. Dann könnte eventuell der (fiktive) Beitrag "The Ballad of Joe Kuhl" denjenigen, die zu unbeschwert mit ihren Daten umgehen, die Augen öffnen. Denn zu einem Leben unter Beobachtung führt bekanntlich, wer falsche Wörter benutzt.

Schlimm, schlimm. Via gonorrea bin ich dann auch noch einen passenden musikalischen Beitrag einer bekannten Berliner Band gestoßen. Das richtet dann wieder auf. Traurig aber wahr. ;-)

Zur Unterzeichnung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch BP Horst Köhler

Bundespräsident Köhler hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände [1] verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als nicht verfassungsgemäß und können die Einschätzung des Bundespräsidenten absolut nicht nachvollziehen.

Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift [2] darüber hinaus, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Eine detaillierte Pressemeldung folgt Kürze.

Immer aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Pressecenter: <https://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_mambowiki/Itemid,125/lang,de/>


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/>

[1] Gemeinsame Erklärung von 45 Organisationen:
<https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/lang,de/>

[2] Die Beschwerdeschrift im Internet:
<https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf>

Wanzen reichen nicht: Polizei will auch noch visuell spannen

Irgendeine Kamera
Foto: Ich
Gestern hatte ich die Meldung bereits kurz im Videotext gesehen, heute kann man es auf den gängigen Newsportalen lesen, Die Geheimdienste und das BKA fordern die visuelle Totalüberwachung. Als Begründung müssen - wer sonst? mal wieder "die Terroristen" herhalten. Huh! Angeblich reicht die Qualität der Daten den Schlapphüten nicht aus. Besonders interessant: Nach dem mit dem Beschluss der Vorratsdatenspeicherung von der bisher geltenden Unschuldsvermutung abgerückt wurde soll die Videoüberwachung schon dann zulässig sein, wenn die Observierten noch gar keine Beschuldigten sind.

Siehe auch:
Polizeichefs wollen "Großen Spähangriff"
Videoüberwachung in Wohnungen und Internetcafes

Aktion UEBERWACH 2.0

Seit einigen Wochen unterstützen wir die "Aktion UEBERWACH". Worum geht es bei der Aktion?

Die "Aktion UEBERWACH" will auf die zunehmende Entwicklung in Richtung eines "präventiven Überwachungsstaats" aufmerksam machen, indem sie Zugriffe der Bundes- und Landesministerien, sowie von Regierungs- und Oppositionsparteien auf teilnehmende Blogs, Foren und Webauftritte überwacht und protokolliert. Über ein Beispiel, wohin diese Überwachung führen kann habe ich ja neulich berichtet

Es ist recht interessant, zu sehen, welche von den überwachenden Behörden sich wann und wo auf den teilnehmenden Seiten aufhält. Bei den Protokollen der Sitzungen werden die besuchten Seiten mit ausführlichen Statistiken dargestellt.

Zwar geben die Logfiles des Webseitenproviders die Daten in der Regel auch her, allerdings ohne die IP Adressen in die Behörden aufzulösen und diese dann auch noch entsprechend aufzubereiten.

Und übrigens: Wir wurden auch schon mehrfach besucht...
cronjob