trueten.de

»I'll be as dirty as I please, and I like to be dirty, and I will be dirty!« Emily Brontë

Das Mittelalter ist in das Val di Susa zurückgekehrt

Um zwei Uhr morgens herrscht in Chiomonte Stille. Nur der Mond erhellt die Nacht, von der alle wissen, dass sie die letzte vor dem Angriff der Polizei sein wird. Im Wald oberhalb der Republik Maddalena: blinkende Fackeln der Wächter, während die anderen versuchen, etwas Ruhe zu finden, der kommende Tag wird anstrengend werden. Gegen sechs Uhr werden Kolonnen von gepanzerten Fahrzeugen und Baufahrzeugen auf der Autobahn sichtbar. Dann, eine Stunde später, kommen Polizei und Carabinieri in einer Kolonne auf dem Weg von Giaglione. An der Spitze der Bulldozer, der gegen acht Uhr die erste Barrikade unter dem "Schutz" von Tränengas und Schlagstockeinsatz der Polizei das blockierte Tor durchbricht.



Die Eroberung des Berges hat begonnen. Nach etwas über einer Stunde sind die TAV GegnerInnen gezwungen, zu kapitulieren. Kurz nach neun Uhr sind alle Blockaden überwunden, der Ort, in dem die Arbeiten beginnen sollen, ist erobert.



Am 28. Juni haben über 20.000 Menschen mit einem Fackelmarsch gegen die Räumung protestiert. Unter anderem die Frühstücksblockade in Stuttgart gegen S21 zeigte sich solidarisch.



Die Räumung des Lagers zeigen die folgenden Videos (via Nullpunktfeld / "Die Schlacht von Val di Susa"):





Prozess gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit während des NATO Gipfels in Baden-Baden und Strasbourg

Protest gegen den NATO Gipfel am 4. April 2009
Foto © Thomas Trueten - Umbruch Bildarchiv Berlin
Immer mehr soll das elementare Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Bei jeder Versammlung wird die Liste der polizeilichen Auflagen länger. 10 und mehr -seitige Auflagenbeschlüsse sind keine Seltenheit mehr.

Aus dem Recht auf Versammlungsfreiheit soll offensichtlich das Recht auf ein staatlich kontrolliertes und gelenktes "Event" werden. Unabhängig davon, dass sich Freiheitsrechte - Versammlungsfreiheit und auch Meinungs- und Informationsfreiheit nicht verbieten lassen, soll dieser Tendenz auch juristisch Einhalt geboten werden.

Am Donnerstag, den 30. Juni 2011 geht es vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim um zwei der polizeilichen Auflagen anlässlich der Kundgebung des örtlichen Bündnisses in Baden-Baden am 2.4.2009 zu den "NATO-Feierlichkeiten" Anfang April in Baden-Baden und Strasbourg, Auflagen wie sie bei vielen Versammlungen von der Polizei auferlegt werden. So soll der Polizei eine Liste mit den Namen der OrdnerInnen überreicht werden. Außerdem sollte der Versammlungsleiter und die Ordner verpflichtet werden, der Polizei Verstöße gegen die Auflagen oder mögliche Straftaten der Versammlungsteilnehmenden mitzuteilen.

Aus dem Recht Ordner zu stellen wird so eine Verpflichtung Ordner zu stellen, die sogar noch der Polizei gemeldet werden müssen. Und der Versammlungsleiter und die Ordner sollen sogar noch als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei verpflichtet werden. In dem von der alten baden-württembergischen Landesregierung geplante neuen baden-württembergischen Landes-Versammlungsgesetz sind etliche dieser Auflagen in Gesetzesform enthalten. Nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das bayerische Landesversammlungsgesetz wurde das Landesversammlungsgesetz in Bayern weitgehend wieder zurückgenommen. In Baden-Württemberg werden aber Teile genau dieses Gesetzesentwurfs offensichtlich schon vorweggenommen.

Dazu schreibt der DGB Baden-Württemberg in einer Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg anlässlich eines Hearings von SPD und Grunen im baden-württembergischen Landtag im Dezember 2009 gegen das geplante Landesversammlungsgesetz, solche Auflagen seien eine unzulässige Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die staastsfreie und unreglementierte Willensbildung durch Versammlungen werde verletzt. Es sei zu befürchten, dass sich Veranstaltern, wie auch dem DGB nicht genug OrdnerInnen zur Verfügung stellen, weil sie nicht mit ihrem Namen erfasst und gespeichert werden wollen.

Dadurch könne die Abhaltung der Versammlung gefährdet werden.

Der VGH Baden-Württemberg muss nun am 30.6.2011 in Mannheim über die Frage entscheiden, ob de Auflagenverfügung für die o.g. Kundgebung am 2.4.2009 rechtswidrig war, soweit sie

a) den Kläger verpflichten, die Personalien der Ordner bzw. des Verantwortlichen für den Lautsprecherwagen zu erfassen und der Polizei (auf Anfrage) vorzulegen,
b) den Kläger oder die Ordner verpflichten, die Polizei über Verstöße gegen versammlungsrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen, die vom Versammlungsleiter oder den Ordnern nicht unterbunden werden können, zu informieren.

Der Kläger rügt einen versammlungsfeindlichen Charakter der angegriffenen Auflagenverfügung. Diese Auflagen führen zu bürokratischer Gängelei und Kontrolle der Bürger und Bürgerinnen, die von der Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit abschrecken.

Bei jeder Versammlung müsste folglich jede/r aktive Teilnehmer/in, der/die sich auch als Ordner zur Verfügung stellt damit rechnen, dass seine/ihre Teilnahme erfasst wird, ohne dass nachvollziehbare Gründe für eine solche Erfassung vorliegen. Der hierin liegende Nachteil erhält dadurch weiteres Gewicht, dass die erfassten Daten gespeichert werden (können).

Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen. So auch in ständiger Rechtsprechung das Bundesverfassungs-gericht, zuletzt in seiner Eilentscheidung - 1 BvR 2492/08 - vom 17.2.2009.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 22.3.2010 die Auflagen als rechtmäßig bestätigt und die Zulassung der Berufung abgelehnt. Der VGH Baden-Württemberg hat die Berufung aber zugelassen, da sich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils ergeben.

Der rechtswidrigen Praxis der Versammlungsbehörden soll mit dem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim nunmehr möglichst der Boden entzogen werden. Insofern ist es hilfreich, wenn sich möglichst viele kurzfristig trotz des zeitlich ungünstigen Termins entschließen könnten, an der öffentlichen Verhandlung teilzunehmen.

Keine Einschränkung des elementaren Rechts auf Versammlungsfreiheit!

Donnerstag, 30.Juni 2011, 10.00 Uhr - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, Schubertstr.11, 1.OG, Sitzungssaal II

Quelle: Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) Kontakt: info@aki-karlsruhe.de

Siehe auch:
Versammlungsrecht -“ ein Jahr nach dem NATO Gipfel in Straßburg
2. April Strasbourg - Ruhe vor dem PolizeiSturm - "Bombenwetter in Strasbourg"
3. April Auf dem Weg zum Camp - Von wegen "ich bin mal eben auf dem Camp"
4. April Großdemonstration in Strasbourg - "Vor wem hatten die NATO Verteter eigentlich Fracksausen?"

NoTAV: Allgemeine Mobilisierung gegen den Angriff auf die Blockaden im Val di Susa

Die Vorgänge bei der gestrigen brutalen Räumung der friedlichen Blockaden gegen das TAV Projekt im Val di Susa beschreibt ein Augenzeugenbericht:

"Die Stunde X ist nun also gekommen. Schneller als ich es fassen konnte. Gestern mittag habe ich noch mit meiner Familie im Fluss Clarea gebadet, gelacht und gescherzt. Gestern abend an einem wunderbaren Fackellauf mit ca. 5.000 Leuten teilgenommen, der nochmals entschieden darauf hinweisen sollte, keine Gewalt anzuwenden. Abendessen an der Mahnwache. Ich war unruhig, weil ich als einzige einen 13-jährigen Sohn dabei hatte, aber die Stimmung war gut und aufmunternd. Wir legen uns in unsere Schlafsäcke. Aber es ward uns keine lange Ruhe gewährt. Um ca. 4.50 ging das Feuerwerk los, mit dem der Alarm ausgelöst wurde. Und dann kamen sie, die "Ordnungskräfte", die "Forze dell'ordine", Autobahn gesperrt, ich weiß nicht wie viele Einheiten, von mehreren Fronten, und sofort mit Tränengas, heftig, heftig. All unsere Blockaden haben nicht gehalten. Da ich keine Heldin bin, habe ich meinen Sohn wider Willen geschnappt, und wir sind auf und davon, stundenlang, über die Berge, ich weiß gar nicht mehr über welche Wege. Hubschrauber, die uns beobachten, scheinbar viele Autos, die von den Baggern zu Schrott gemacht wurden, angeblich 25 verletzte Polizisten u. ca. 4 verletzte No TAV. Es war schrecklich. Nun wird seitens der befreundeten Gewerkschaften der Streik ausgerufen. Und die No TAV-Mitstreiter blockieren die Straßen im Susatal. Ich bin müde, aber froh, dass uns nichts passiert ist und ich bin verdammt stolz darauf, eine No TAV zu sein.

Das Ganze soll im Sinne des Rechtsstaats abgelaufen sein! Italien ist kein demokratischer Staat! Italien ist kein demokratischer Staaat!

M.


Die NoTAV Bewegung steckt den Kopf jedoch nicht in den Sand. Es gibt einen Aufruf zu einer Protestaktion heute abend, den wir dokumentieren:

ALLGEMEINE MOBILISIERUNG GEGEN DEN ANGRIFF AUF DAS SUSATAL


DIENSTAG, 28. JUNI,  20.30

FACKELUMZUG IN SUSA

START AM BAHNHOF

Montag, 27/6/20011, haben Polizeikräfte im Morgengrauen die No Tav-Aktivisten, die die Maddalena von Chiomonte besetzt hielten, aufs heftigste angegriffen:

- Ein Greifbagger Itaci 280 ist auf kriminelle Weise eingesetzt worden, der Fahrer hat Birkenstämme beiseitebefördert und dabei unverantwortlich riskiert, junge No Tav-Aktivisten, die symbolisch den Ort belagerten, um der Gegnerschaft des Susatals gegen dieses schädliche, unnütze, kostspielige Projekt Ausdruck zu verleihen, gefährlich zu verletzen;

- Tränengas wurde in großen Mengen und blind eingesetzt; Zelte, die auf dem Gelände der Berggemeinschaft aufgebaut waren, wurden dabei in Brand gesetzt;

- Ein zur Einnahme des Geländes eingesetzter Bagger hat die Autos der Bürger, die am Wegesrand zum Eingang der E-Werk-Zentrale geparkt haben, beschädigt;

- Die Bürger, die sich friedlich und entschieden dem Baubeginn entgegengesetzt haben, sind bis in dieWälder hinein verfolgt worden oder beim Verlassen des geplanten Baugeländes gefilmt und datentechnisch gescannt worden, wobei dessen Einnahme elementaren Rechtsvorschriften widerspricht...

Nur der entschiedene friedliche Widerstand der Demonstranten hat verhindert, dass sich der militärische Angriff in eine Menschenjagd nach dem antidemokratischen Muster klassischer Diktaturen verwandelte.

Eine Regierung, die in ihren Reihen eversive Elemente der P4-Loge und eine Regionalregierung vereint, die öffentlich durch den Skandal des Gesundheitswesens kompromittiert ist, möchte den Susatalbewohnern Lektionen in Rechtsstaatlichkeit erteilen, Susatälern, die seit mehr als 20 Jahren demokratisch für den Schutz und den Erhalt ihrer Heimat eintreten, um Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsplätze zu garantieren.

Die historische, internationale Bahnlinie Turin-Lyon besteht bereits, und diese ist nur zu einem Drittel ihrer Kapazität ausgenutzt.

Virano mit seinem “Observatorium- täuscht weiterhin Italien und Europa und will ein ökologisch und wirtschaftlich schädliches Projekt durchdrücken, das den staatlichen Schuldenberg in einen noch tieferen Strudel ziehen würde. Und das angesichts der Vorhaben, die Krankenhäuser von Susa und Avigliana zu schließen oder zusammenzustreichen, und das, während man der staatlichen Schule und den Fabrikationsstätten im Susatal  lebenswichtige Mittel streicht. Sie wollen unsere Quellen anzapfen und zerstören, Luft und Boden verschmutzen, Häuser abreißen!

Halten wir sie auf! RESISTERE PER ESISTERE (Resistenz für die Existenz)!

KOMMT ALLE DIENSTAG ABEND NACH SUSA, DAMIT WIR BALD WIEDER DIE MADDALENA EINNEHMEN!

Bussoleno 27/6/2011      
IL MOVIMENTO NO TAV

Val di Susa: Solidaritätserklärung des S21 Blockiererfrühstücks an die NoTAV Bewegung

Proteste gegen den TAV im Val di Susa am 6. November 2005
Foto: Ocelon1444 / wikipedia.it
Lizenz: GNU Free Documentation License, Version 1.2
Gestern wurden die Blockaden im Val di Susa gegen das TAV Projekt mit Wasserwerfern und Tränengas geräumt. Heute morgen hat das Blockierfrühstück am Grundwassermanagement in Stuttgart einmütig eine Solidaritätserklärung für die AktivistInnen im Susatal verabschiedet:

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir sind entsetzt über die erneute Polizeigewalt gegen eure beeindruckende Bewegung: das riesige Polizeiaufgebot, die Wasserwerfer, das Tränengas, die Zerstörung der Mahnwache. Uns erinnern die Berichte, die wir erhalten an unsere schlimmsten Erlebnisse, an den „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010.
Aber die Informationen, die wir bisher bekommen haben über Aktionen wie Straßenblockaden und Proteststreiks machen uns zuversichtlich, dass ihr euch durch die erneute Polizeigewalt genauso wenig klein kriegen lasst wie wir nach dem 30.9. und wie ihr selbst bei verschiedenen Gelegenheiten. Unser Protest hat nach dem 30. 9. seine größten Demonstrationen mit über 100.000 TeilnehmerInnen erlebt, ihr habt 2005 ein von der Polizei in einem brutalen Einsatz besetztes Gelände mit einer entschlossenen Massenaktion wieder befreien können. Wir sind zuversichtlich, dass ihr auch auf diese Polizeigewalt eine angemessene Antwort finden werdet.

Wir werden euren Kampf in Stuttgart weiter bekannt machen und hoffen, mit vielen AktivistInnen zu eurem Forum von 26. bis 30. August zu kommen. Wir denken, dass wir viel von euren Erfahrungen lernen können. Zum Beispiel sind Gewerkschaften, die zu Streiks gegen Stuttgart 21 aufrufen, für uns noch Zukunftsmusik.

Unsere Proteste haben viele Gemeinsamkeiten. Unter anderem haben wir es beide mit Gegnern zu tun, für die die besseren Argumente und die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Umwelt nicht zählen, sondern nur Macht und Profite -“ und die deshalb immer neue Anläufe unternehmen, ihre zerstörerischen Projekte gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Wir wünschen euch und uns den erforderlichen langen Atem.

Alle gemeinsam gegen zerstörerische Großprojekte
Oben bleiben!

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.

„Wer die Macht hat, hat das Recht“, kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben -“ und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden -“, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehn-seitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. (Anhörungsrüge, Gegenvorstellung oder Verfassungsbeschwerde haben aber keine aufschiebende Wirkung.)

Quelle: Pressemitteilung Einstellungsbündnis

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
- Thomas Herzog, Postbank Essen, Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100 43, Verwendungszweck: Sonderkonto
- Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

Mehr Information:

Val di Susa: "Wie im Krieg, fehlt bloss noch der Luftangriff"

Wir hatten hier und dort über die Situation im italienischen Susatal berichtet. Seit 20 Jahren protestieren die BewohnerInnen dort gegen ein Hochgeschwindigkeitsnetz, das zwischen Turin und Lyon für 20 Milliarden Euro gebaut werden soll. Vor kurzem erreichte uns eine Mail zur Mahnwache an der Maddalena. Heute früh wurde nach einer Demonstration mit 3000 TeilnehmerInnen geräumt:

"Liebe Freunde,
heute früh um 6 sind sie gekommen, mit Wasserwerfern und Tränengas, mit Wannen und Planierraupen. Unsere Barrikaden haben so einem Aufgebot nicht standhalten können. Sie haben von 3 Seiten angegriffen und sind mittlerweile auf dem Platz wo unsere Mahnwache war. Nach meinen Informationen (meine BI ist fast komplett an der Maddalena) gab es bisher keine Verletzte. Die vielen Hunderte von NO TAV versuchen im Augenblick, sich zu sammeln, nachdem sich alle mehr oder weniger im Wald zerstreut hatten, um sich zu beraten. Die Bürgermeister vor Ort, zusammen mit den Rechtsanwälten, scheine zu verhandeln, aber wir wissen ja, was das bringt. In der Zwischenzeit ist der Verkehr im Tal offensichtlich, zumindest weiter oben, blockiert, die Autobahn ist von der Polizei geschlossen.

Wie im Krieg, fehlt bloss noch der Luftangriff.

A sarà düra!
S.
"

Videos des heutigen Tages:



Freiburg: Demonstrieren Sie bitte ruhig und unauffällig!

Am 28. Juni 2011 findet um 15 Uhr vor dem Freiburger Amtsgericht ein Prozess gegen einen Bildungsstreik-Demo-DJ statt. Ihm wird vorgeworfen auf einer Bildungstreikdemonstration „eine Musikanlage laut betrieben zu haben um Dritte zu stören“. Das Referat für Politik- und Meinungsfreiheit (PM Referat) des UStA der PH Freiburg sieht die Versammlungsfreiheit in Freiburg massiv gefährdet.

Nachdem letztes Jahr bereits zwei Bildungsstreikdemos der Zugang zur Innenstadt verwehrt und der Sambaband mit dem Vorwurf Körperverletzung durch Musik die Instrumente abgenommen wurden, ist es diesmal der Demo-DJ, der ein Bußgeld zahlen soll, weil er aktiv sein Versammlungsrecht wahrgenommen hatte.

„In Freiburg hat mensch mittlerweile den Eindruck, dass die ungestörte Shoppingatmosphäre in der Innenstadt ein deutlich höheres Gut darstellt als die politische Teilhabe“, kommentiert Sven Fred vom PM Referat das Verfahren gegen den Demo-DJ.

Weiter stellt er die Frage: „Wie sollen Demonstrationen in Freiburg mit der Außenwelt kommunizieren, wenn Polizeiketten die Transparente und Schilder der Demonstrierenden verdecken, Samba-Musik als Körperverletzung eingestuft wird und Lautsprecherwagen eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen?“

Das PM Referat fordert den Freispruch des Angeklagten. Denn wie schon im Verfahren gegen die Trommelgruppe Sambasta, welcher Körperverletzung durch Musik vorgeworfen wurde, wird auch dieser Vorwurf nicht haltbar sein können.

Angesichts dessen, dass Walter Rubsamen, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung Freiburg, trotz allem an seiner Linie festhält, Demonstrierende für ihr Engagement mit Bußgeldforderungen zu überschütten, fordern wir des Weiteren den sofortigen Rücktritt von Walter Rubsamen als Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung.

Quelle: Pressemitteilung Referat für Politik- und Meinungsfreiheit des UStA der PH Freiburg

Von wegen "schwerverletzt": Enttarnter Zivilpolizist war offenbar Agent Provocateur und Saboteur

Heute morgen musste ich mir manches von KollegInnen wegen der Proteste am Grundwassenanagement anhören. Sie hatten ein paar Rückfragen zu den diversen Medienberichten über die Ereignisse beim Grundwassermanagement im Anschluss an die Montagsdemo gegen S21 gestern in Stuttgart. Die Berichte der bürgerlichen Medien will ich hier nicht wiedergeben, sie scheinen im Großen & Ganzen ihre Informationen aus dem offiziellen Polizeibericht zu beziehen, laut dem ein Beamter wohl einen Arbeitsunfall hatte. Naja, er hatte ja auch nicht die entsprechende Arbeitskleidung an, sondern war in Zivil unterwegs und wollte - laut diversen Augenzeugenberichten - wohl die Menge zu Sabotageakten aufheizen.

Da die "offzielle" Darstellung von keinem unserer LeserInnen an dieser Stelle erwartet wird wollen wir hier auf ein paar Videos und Berichte bei BAA verweisen. Die KollegInnen dort sowie der AK Jura suchen weiterhin Zeugen: Bitte info@bei-abriss-aufstand.de kontaktieren oder auch die Juristen unter jura@unser-park.de.

Dem "Schwerverletzten" geht es offenbar ganz gut...



Siehe auch:

Anklage Viett: Letzter Zangenangriff gegen alles Linke.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein halbes Jahr gebraucht, um endlich Anklage erheben zu können gegen Inge Viett wegen "Billigung von Straftaten". Man erinnert sich: im Rahmen der Rosa-Luxemburg-Konferenz hatte sie mögliche Angriffe gegen Rüstungsgüter gebilligt, wenn mit diesen Krieg geführt werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft hat nun festgestellt, dass damit ein Verbrechen begangen wurde im Rahmen der Gruppe "Störung und Gefährdung des öffentlichen Friedens".

Das ganze scheint so einfach, dass man höchstens einen Tag für die Anklageschrift brauchen sollte. Scheint nur so. Denn die ursprüngliche Gesetzesabsicht muss gewesen sein, diejenigen mitzuerwischen, die etwa bei einer Schlägerei, am Rande stehend, brüllten: "Jetzt noch den Jochen! Und der Karle hätte auch was verdient." Die Aufforderung setzte ursprünglich eine konkrete Situation mit genau zu bezeichnenden weiteren Opfern. Verständlich, dass Polizei und weiterer Staatsapparat in aufgeregteren Zeiten die Möglichkeit nutzen, die Aufforderung möglichst weit aufzufassen und auf immer mehr mögliche Taten bezogen.

Damit die Staatsanwälte gar nicht verdächtigt werden, zu unkonkret vorzugehen, haben sie liebevoll einige Anschläge aufgezählt in Berlin- bevor Viett ihre Ermunterung losließ.

Wir sollen also verstehen, dass die potentiellen Autoschänder sich unter den Zuhörern befanden und - wie Bosbach / CDU - nachträglich scharf unterstellte, sich bestätigt hätten fühlen können durch die Worte der Vorkämpferin aus früheren Zeiten.

Die psychologisch kühne Konstruktion kann nur Leute überraschen, die die Befähigung zur Netzwebe in Juristenkreisen nicht kennen. Da werden ohne zu zögern Kausalzusammenhänge erkannt, mitgedachte Nebenabsichten, auf die nicht leicht sonst eine oder einer gekommen wäre.

Wir müssen nämlich, wenn wir den Staatsanwälten folgen wollen, annehmen, dass Vereinzelte sich in die Versammlung geschlichen hätten, sorgenvoll und gewissensgepeinigt. Haben sie recht getan beim Motorenschmoren? Zweifel würgten an ihnen. Und da das erlösende Wort Vietts! Jawollja, sprach Olga. Und frohen Muts zu Sprengstoff und Benzinflasche gegriffen.

Die Staatsanwaltschaft würde zu beweisen haben, dass genau diese eine Ermunterung zu einer weiteren Straftat führte. Wenn das Gesetz zur Wahrung des "öffentlichen Friedens" nicht so allgemein abgefasst wäre, dass es gerade nur auf die Möglichkeit von Beeinflussung ankommen sollte, niemals auf den wirklichen Zusammenhang von Ursache und Wirkung.

Damit bekommt auch die Frage nach dem Datum der Anklage-Erhebung ihre Antwort. Gerade jetzt steht der LINKEN einiges bevor, wenn sie zum Parteitag zusammentritt. Viett ist natürlich nicht Mitglied dieser Partei. Aber deren Vorsitzende Loetzsch hätte fast auf dem Podium neben ihr gesessen. Und wenn sie das auch - eingeschüchtert genug - nicht getan hat - es bleibt doch die böse Nachbarschaft an ihr hängen. Viett muss für den guten Zweck eben dran glauben. Es wird ohnedies nicht zu einem knallharten Urteil reichen.

Vergl. auch die Analyse des Rechtsanwalts von Inge Viett aus junge Welt Samstag 11.06.11

Soviel zum juristisch brutalen Teil der Zange. Der publizistische ist weiter gespannt. Die "Achse des Guten" schwelgt seit Tagen in ihren Antisemitismus-Phantasien. Nicht eigenem Anti- du lieber Himmel! - aber dem nur allzudeutlich erkannten unter den LINKEN. Kaum hatte sich der Angriff auf Viett herumgesprochen, beutelten Broder seine Phantasien. Island so kalt, sein Kämpferherz so brodelwarm. Es fielen ihm gleich noch tausend Anklagen ein, die pflichtvergessene Staatsanwälte unterlassen hatten. Gegen einen Spinner vor dem Kölner Dom, der ganz schlimme Plakate zeigte. Gegen eine angebliche Zwangsehe unter Immigranten. Muslimischen versteht. Sonst scheint es mit der Rechtspflege in deutschen Landen wunderbar zu stehen. Aber gerade diese Versäumnisse....

Näher ans Viettproblem pirschte sich der katholische Tugendbold Matussek.

Schon sein neues Buch - selbstverständlich auf der SPIEGEL-Liste, wenn auch tief unten - erzählt von seiner Ministrantenjugend. Sein gutes Recht. Ich war auch einer. Nur beweisen solche katholischen Rührungen nicht mehr als - sagen wir - solche eines thailändischen ehemaligen Mönchs, der gefühlvoll ein paar Jahre lang safrangelb trug. Bleibt alles Familienalbum, keine Akte mit Beweiskraft. Für die Muslimbekämpfung stellt Matussek neue Hilfstruppen ein, die zwar mit dem Islam nicht besonders viel zu tun haben, aber doch stämmige Unterstützung gewähren. Bischof Dyba, der Unvergessene, bekommt ein ganzes Kapitel. Und dabei wird vergessen seine Kunst, ein ganzes Land zu nerven, wenn am Unschuldigen-Kindleins-Tag nach Weihnachten die Glocken losbimmelten - zum Himmelschreien. Klage um das getötete ungeborene Leben. Der vorige Papst als Kommunistenfresser kriegt die Schulter geklopft. Von den gewissensstarken Vieren in Hessen wählt Matussek vorsichtig einzig die rechte Metzger aus Darmstadt zur Glaubenszeugin. Vermutlich weil er gerade so im Schwung war gegen das leidige Lügen. Und da hatten die drei anderen gewissensgequälten vor der befreienden Beichte und Entscheidung doch einiges auf sich nehmen müssen. Es versteht sich, dass mit solchen Bundesgenossen evangelische Kirchentage dem Schwelenden nicht die richtige Entflammung schaffen. Frau Käsmann bekommt schon im Buch ihr Fett weg.

Und dann hat sie am Kirchentag noch die Ermunterung ausgegeben, lieber mit Taliban zu beten als sie unversehens wegzubomben. Das drückte sich zugegebenermaßen um die eigentliche Forderung: sich gemeinsam gegen die Militärdiktatur aufzulehnen - siehe Viett - die zu nichts als Jahren weiterer Ausplünderung und weiteren Morden führen kann. Aber immerhin - gut gemeint war es. Und Guttenberg und seinem Nachfolger, dem Erfinder einer blutrünstigen Friedenstruppe in Libyen, tat die verbale Kopfnuss auf jeden Fall gut. Nicht aber Frommherz Matussek.

Im früher einmal agnostischen Spiegel heult er auf: "Margot Käßmanns Gabe besteht darin, aus den komplizierten politischen Gemengelagen handliches und leicht verdauliches theologisches Mokkagebäck zu formen. Jung und alt und meist weiblich knabbern und juchzen und schmachten sie sich dann ins selig Ungefähre.[....]. Käßmann also predigte wieder Politik. Sie ist der Paolo Coelho der Pastoren. Ihr Jesus ist diese langhaarige Kitschfigur mit dem schmachtenden Blick, die alleinerziehenden Müttern hilft und ansonsten mit der PDS gegen Entrechtung und Krieg marschiert.

Nun sagt sie gestern, genau an diesem Tag, an dem ein weiterer Bundeswehrsoldat in einen Hinterhalt gelockt wurde: Man solle beten mit den Taliban, statt sie zu bombardieren. Gute Idee, sagt man sich da prompt, sofern es gelingt, sich mit ihnen um ein Kreuz zu gruppieren, ohne die Kehle aufgeschlitzt zu bekommen, denn die Taliban diskutieren sowieso ungern über "Zeitströmungen" und von Frauen, die beim Beten den Ton angeben, halten sie gar nichts.
"Es gibt keinen gerechten Krieg, es gibt nur einen gerechten Frieden", sagt sie weiter. Das ist so wohltönend wie falsch. Es gibt einen faulen Frieden, der puren Terror und Menschen- und vor allem Frauenvernichtung bedeutet wie im Iran. Und es gibt den gerechten Krieg wie den im Kosovo, der einen Genozid verhindern half.

[....]Ja, die Feindesliebe ist der revolutionäre Kern des Christentums, und zeichnet es vor allen anderen Religionen, etwa dem Islam, geradezu aus. Und so tat der fast immer besonnene Verteidigungsminister, der evangelische Christ Thomas de Maizière, recht daran, als er auf dem Kirchentag forderte, für Opfer und Täter gleichermaßen zu beten. Auch für die Taliban? Auch für die Taliban. Geht das denn, bomben und beten? Aber sicher.

[...] Aber gleichzeitig kann ich versuchen, die Taliban auszuschalten, sollte das Gebet kurzfristig nicht zur Entwaffnung und Verhinderung von Verbrechen führen. Oder, aus gegebenem Anlass, Osama bin Laden töten, wenn es nicht gelingt, ihn in der idealsten aller Welten vor ein Gericht zu stellen. Gott ist nicht nur ein Gott der Liebe, sondern auch ein Gott der Gerechtigkeit. Beten und Bomben, ja, das geht!"
(SPIEGEL-online, 3. August, 2011)

Matussek, der Gottesknecht, merkt nicht, dass er genau das aufgibt, was die drei monotheistischen Religionen einigen könnte, wenn sie die Idee des fernen Gottes über allen zu Ende dächten. "Mein ist die Rache, spricht der Herr" - in allen drei heiligen Schriften. Hinweis auf ein "Noch nicht" - ein von keinem Menschen vorherzusehendes - auch nicht wegzuschaffendes - Ausstehendes. Alles Menschenwerk ist vorläufig vor dem Herrn. Wir wissen nicht, was noch kommen kann. Vor allem nicht, wie unser irdisches Tun sich von außen wahrnehmen ließe, von einem Ort aus, der sich jeder Fassbarkeit entzieht. Dass Matussek mit seinem brünstigen Keuchen, seiner Weihrauchbesoffenheit genau das Gegenteil davon aus den Resten gemacht hat, die ihm aus der Kindheit blieben, liegt offen zu Tage. Christentum, besonders Katholizismus bedeutet ihm nichts als die Gnade des Rechthabertums. Als die Erlaubnis, alle Gegner fertigzumachen, zunächst nur verbal. Sie sollen niedergestreckt liegen, den Rasen decken- und "unser" Gott triumphiert. Im Pronomen liegt schon die Schändung. Gott ist niemandes Eigentum. Es gibt vor ihm, für ihn nicht die gesellige Klumpung, nach welcher Jude, Christ und Muslim gerade dann lechzen, wenn sie sich besonders zum HERRN erheben wollen.

Man merkt, worauf alles beim neuen Prediger hinausläuft. Käßmann ist mit ihrer Predigt schon ganz nahe bei der Billigung einer Straftat. Was, ist Minenlegen gegen deutsche Gotteskrieger keine? Natürlich sind die noch schlimmer, die nach Afghanistan fahren - oder nach Palästina.

So schließt sich die Zange. Der juristische Angriff von der einen Seite, der demagogische von der anderen. Und seht, da war es noch nicht Nacht, da sah die Welt die Folgen schon.... Die Fraktion der Linken war zusammengetrommelt worden, und musste - vor Pfingsten - die Heerschar der plötzlich Erleuchteten abgeben. Und eine gemeinsame -!- Erklärung flatterte ins Volk: Einstaatenlösung in Palästina darf nicht einmal gedacht werden. Wo kämen wir denn hin, wenn Juden, Araber, Christen und Palästinenser gleichberechtigt in einem Staat zusammenleben wollten. Und noch mal Gaza-Expedition - auf Schiff, zu Fuß, zu Wagen - das entfällt. Und an Boykott gegen den Staat Israel will keiner von uns mehr denken. Jede nichtgekaufte Orange aus Tel Aviv ist nichts als gedachter Totschlag eines Juden.

Angeblich musste Gysi mit dem Zaunpfahl winken und Rücktritt androhen, sonst hätte es doch noch frechen Widerspruch gegeben. Allerdings mussten mehrere näher- oder fernerstehende Blätter am nächsten Tag zugeben, dass im Grunde gerade die Hälfte der Fraktion - glücklicher Ramelow, gesegneter Bartsch - abgestimmt hatte. Die andere war mehr oder weniger mürrisch rechtzeitig abgedampft. Vor der Abstimmung. Unter ihnen Heike Haensel und Ulla Jelpke. Aber auch viele andere. Die im Bundestag ein paar Tage vorher öffentlich geknüppelte Abgeordnete Höger ließ sich von vornherein entschuldigen. Sie tat recht daran. Denn ihre Nerven wird sie noch brauchen.

Voller Sieg für die Pioniertruppe der "Achse". Tadellose Vorarbeit! Erfolgsmeldung!

Und damit ist die besonders staatstragende Hälfte der Fraktion plus alle Angsthasen wegen öffentlicher Haue in die Falle der Treibjagd-Kompanie gegangen. Sicher wird niemand annehmen, dass Gysi und Yvonne Kaufmann so dumm sind, jeden Schubser gegen den Staat Israel für einen im Endeffekt körperlichen Angriff gegen jeden einzelnen Juden zu halten. Sie wählten die wanzenplatte Bodenlage aus Wahlerwartung. Vielleicht aus Ruhebedürfnis. Diese Ruhe wird ihnen niemals gewährt werden. Von der Gruppe auf keinen Fall, denen die Juden eigentlich ziemlich egal sind, das Niederkämpfen des kleinsten Anscheins eines linken Auswegs aber ein Herzensanliegen!

Wahrscheinlich taten die Nicht - Einverstandenen recht daran, öffentlich nicht aufzubellen. Auf dieser Ecke der Verleumdungsfront ist fast alles Terrain verloren. Es wird vielmehr darauf ankommen, an anderer -unerwarteter Ecke - neu anzufangen. Die Frage nach der Bedeutung - Stärke und Schwäche, Zugehörigkeit und Absaugung - des Proletariats neu aufzuwerfen. Alle Lebensbereiche von daher zu erfassen. Auch die vielberufene Frage nach der Natur ist selbstverständlich - bis hin zu den Nahrungsmittelskandalen - eine nach den Überlebensmöglichkeiten, den Handlungsausgriffen des Proletariats.

Erklärung der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Erste Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Catherine Ashton, im Namen der Europäischen Union zur Todesstrafe

Troy Aynthony Davis
Erklärung der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Erste Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Catherine Ashton, im Namen der Europäischen Union zur Todesstrafe von Troy Davis

Die Europäische Union hat die jüngsten Entwicklungen im Fall von Herrn Troy Davis, einem im US-Bundesstaat Georgia zum Tode verurteilten US-Bürger, mit großer Sorge verfolgt. Ihm droht nun akut die Gefahr der Hinrichtung, nachdem der oberste Gerichtshof am 28. März 2011 entschied, sein letztes Rechtsmittel abzulehnen und der Ankündigung des Staates Georgia für Hinrichtungen ein alternatives Medikament zu verwenden, das in seinen drei Wirkstoffkombination leichter erhältlich ist.

Die EU hat wiederholt für Herrn Davis interveniert und stellt fest, dass ernsthafte, zwingende Zweifel an seiner Schuld weiterhin fortbestehen. Die EU fordert daher eine Umwandlung des Todesurteils.

Die Europäische Union bekräftigt ihren grundsätzlichen und langjährigen Widerstand gegen die Todesstrafe unter allen Umständen.

Quelle: Eigene Übersetzung der "European Union High Representative Calls for Clemency for Troy Davis", 08.06.2011

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