"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.
In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.
Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.
Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.
Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.
Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.
Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.
Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.
Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.
Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt." (...)
Mehr zum "Wiesbadener Appell - für ein umfassendes Streikrecht"
Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf
Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.
Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.
Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 6. März ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 15. März, 9 Uhr statt.
Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
Update: Heute Vormittag (5.3.2012) wurde der für morgen angesetzte Prozesstermin schon wieder kurzfristig abgesagt. Das Landgericht Karlsruhe teilte diesmal als Grund eine Erkrankung des zuständigen Richters mit. Damit fallen beide Termine (6.3. und 15.3.) aus. Ein neuer Termin wurde nicht genannt.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess
Streik am Flughafen: Sündenfall gegen das Grundgesetz
Wir alle genießen volles Streikrecht! Natürlich nur, wenn es gelungen ist, mit Fleisch, Blut und voller Arbeitskraft einen Käufer zu finden. Dann müssen wir noch auf einige Regeln achten. Nicht wie Italienische oder gar griechische Arbeiterinnen und Arbeiter angeblich einfach loslegen - von Dienstag auf Mittwoch! Sondern nach Recht und Gesetz. Die sind manchmal so kompliziert, dass sogar die richterlichen Pressestellen sich über die Gründe eines Verbots nicht sicher sind. Das Gericht, das schließlich den Streik einer kleinen Gewerkschaft am FRAPORT Frankfurt ganz verboten hatte, musste das - tränenblind! - tun, nicht etwa wegen "Unverhältnismäßigkeit", wie es den ganzen Tag televisionär geheißen hatte: "Zur Verhältnismäßigkeit des Streiks äußerte sich das Gericht nicht".
Mit anderen Worten: die genaue Begründung im Einzelfall interessierte niemand. Es ging wieder einmal um das Tiefste der Bundesrepublik: die Sozialadäquanz. Kaum war in den fünfziger Jahren ein Bundesarbeitsgericht entstanden, wurde dieses als Prinzip ausgegeben. Der erste Präsident - Nipperdey - der sich unter dem "Führer" schon tief und eingreifend zur Gefolgschaftsbindung der Arbeiterschaft im Betrieb geäußert hatte, gab dem gleichen Prinzip seinen heutigen flotter klingenden Namen. (Nipperdey Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung, in: Deutsches Arbeitsrecht 1938)
Wie sich herausstellte, redete gestern und vorgestern kaum ein kommentierendes Wesen über die Gründe des Verbots. Viele aber mit aufgeblasenen Backen von seiner Wünschbarkeit. Von der bekennenden Kapitalistenseite war nichts anderes zu erwarten. Unerwartet offenherzig aber auch unsere Arbeitsministerin, nach Merkel bekanntlich eine der griffgenauesten Umarmerinnen der Arbeiterklasse.
"Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen «Rahmen» gefordert, mit dem die Macht kleiner Gewerkschaften beschränkt werden kann. «Ich glaube das ist nötig», sagte sie im ARD-«Morgenmagazin» mit Blick auf den Streik am Flughafen in Frankfurt am Main. Bislang habe es das Einverständnis in Deutschland gegeben, dass in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gelte. Dies habe in der Vergangenheit gut funktioniert.
«Wenn jetzt aber dieses Frankfurter Beispiel Schule macht, dass eine ganz kleine Gewerkschaft nicht nur einen Betrieb lahmlegen kann, sondern auch massive volkswirtschaftliche, auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat, dann glaube, dann müssen wir neu nachdenken», sagte von der Leyen. Die Politik müsse deshalb «Regeln aufstellen». Diese sollten Verhandlungen kleiner Gewerkschaften erlauben, es müsse aber Bedingung werden, «dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt.» Zugleich müsse dabei der Minderheitenschutz für kleine Gewerkschaften garantiert bleiben." (Flughafen-Streik: Ein Lernprozess)
Das alles natürlich nur Auftakt zu den großen Niederwalzungen, die mit den Auseinandersetzungen im ganzen öffentlichen Dienst und bei der IG Metall beabsichtigt werden. Die Aussichten für das Kapital stehen nicht schlecht. Zu öffentlichem Schreck und Abscheu werden die ungeheuren Streiks in Griechenland vorgeführt, die doch die Massenlage nicht wesentlich verbessern konnten. Also doch lieber den Hals einziehen und wieder Zuflucht suchen unter dem Schutzschild des heimischen Monopols - so lange das eben hält! Kann das aber unendlich durchhalten? Oder wird die Taktik des Katastrophenaufschubs von Merkel und Sarkozy nicht doch einmal schneller an ihr unvermeidliches Ende geraten als manche der Leitenden uns vormachen - und als viele Ausgelieferte es glauben .
Stuttgart: Antirepressionsdemo zum 18.03. - dem Tag der politischen Gefangenen
1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.
Seitdem 1996 Libertad! und andere Initiativen sowie die Rote Hilfe e.V. wieder einen Tag für die Freiheit der politischen Gefangenen und gegen Repression und staatliche Unterdrückung initiierten, finden jedes Jahr bundesweit vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Demonstrationen zum Thema statt.
Für Stuttgart gibt es einen Aufruf zu einer Demonstration:
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §129, 129a/b!
Das Jahr 2011, ein Jahr der Revolutionen und revolutionären Prozesse. Weltweit steigen die Proteste gegen den Kapitalismus und die bestehenden Klassenverhältnisse. Sei es in Frankreich, England, Irland, Spanien, Griechenland, Italien, sei es im Nahen Osten, in Kurdistan oder in vielen Ländern Nordafrikas. Eins haben diese Proteste gemeinsam: es ist der Kampf der Unterdrückten, der ausgebeuteten Arbeitermassen und Jugendlichen gegen die Missstände des Kapitalismus. Aber immer dann, wenn Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse anwächst, die Unzufriedenheit der tagtäglichen Ausbeutung auf die Straße getragen wird greifen die Herrschenden verstärkt zu Repression, um AktivistInnen abzuschrecken und revolutionäre bzw. fortschrittliche Ansätze bereits frühzeitig zu zerschlagen. Dass sich die Repression also gerade jetzt – in Zeiten der Krise – verschärft ist weniger überraschend, als vielmehr im kapitalistischen System als Basis angelegt.
Die Möglichkeiten der Behörden sind dabei vielfältig: Vor allem jedoch die „Antiterrorgesetze“ werden mehr und mehr eingesetzt, um gegen linke Bewegungen oder Organisationen in aller Härte vorzugehen.
Anhand von drei aktuellen Fallbeispiele möchten wir einen Ausschnitt der Bandbreite der Repression in der BRD aufzeigen, der eine neue Qualität der Repression anzeigt: Mit Hilfe der „Antiterrorgesetze“ §129, §129a und §129b soll der legitime Kampf gegen Faschismus, Ausbeutung und Unterdrückung nicht nur deligitimiert, sondern zerschlagen werden – sei es durch Prozesse gegen aktuell kämpfende Gruppen oder – wie im Fall der RZ – gegen bereits aufgelöste Gruppen, um dadurch diesen Teil der Geschichte für sich vereinnahmen zu können.
§129 Verfahren gegen AntifaschistInnen
44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarschs in Dresden.
An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade im Kontext der großangelegten Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird damit die Aktion auf der Straße zum Organisationsdelikt stilisiert, um somit umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zu erlangen und mit hohen Urteilen ein Exempel zu statuieren.
§129a Verfahren gegen ehemalige Militante der Revolutionären Zellen
Sonja Suder und Christian Gauger wird vorgeworfen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) gewesen und an Aktionen der RZ gegen den Rüstungskonzern MAN, gegen das Heidelberger Schloss und im Fall von Sonja an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.
1978 gingen die beiden, nachdem in Folge der Großrazzien Ende der 70er Jahren nach ihnen gefahndet wurde, ins Exil. Mitte September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert. Sonja sitzt als 79-jährige Frau seither in U-Haft in Frankfurt. Christian wurde wegen seiner stark angeschlagenen gesundheitlichen Situation nach einigen Wochen in U-Haft gegen Auflagen entlassen.
Momentan wird entschieden ob ein Prozess wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) gegen sie eröffnet wird.
An diesem Fall, wie auch am Fall der Zeugenvorladungen ehemaliger Militanter der RAF im Prozess wegen der Tötung von dem damaligen Generalbundesanwalt Buback im April ’77 durch ein RAF Kommando, zeigt sich der ungebrochene Wille des Staates auch die Geschichte des bewaffneten Kampfes an sich zu reissen, zu entpolitisieren und in ihrem Sinne umzudeuten.
Die Anwendung der Antiterrorgesetze in der Türkei
Seit dem 11.09.2001 wurden auf der Welt 35.000 Menschen wegen Terrorverdachts verurteilt. 12.000 Verurteilungen haben allein nur in der Türkei stattgefunden. Momentan sind in der Türkei 7.000 Personen inhaftiert, 6 davon sind Abgeordnete des türkischen Parlamentes, 35 Journalisten, über 600 StudentInnen, zahlreiche Bürgermeister, SchriftstellerInnen und linke AktivistInnen wie z.b von der BDP oder ESP.
Mit den Antiterrorgesetzen wird die revolutionäre Bewegung in der Türkei und ebenso auf der Welt angegriffen um die unvermeidlichen Aufstände auf der Welt zu bekämpfen und oppositionelle Bewegungen niederzuschlagen. Gleichzeitig sind sie Ausdruck der internationalen Zusammenarbeit der Repressionsbehörden und Regierungen bei der Bekämpfung von Aufständen.
§129b-Prozesse gegen türkische und kurdische Linke
Bereits seit März 2008 stehen in regelmäßigen Abständen türkische Linke vor Gericht, denen die „Bildung oder Mitgliedschaft in einer ausländisch terroristischen Vereinigung“ (§129b) vorgeworfen wird. Die AktivistInnen werden gleichzeitig auch mit Hilfe des §129a angeklagt. In 5 Prozessen wurden insgesamt 11 politische AktivistInnen der Prozess gemacht. Allen wurde vorgeworfen Mitglieder in der verbotenen, in der Türkei kämpfenden DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein. Die Urteile in den abgeschlossenen Prozessen erstreckten sich von 2 Monaten und 11 Monate bis zu lebenslänglich. Ein Prozess läuft momentan noch und ein weiterer Prozess gegen eine Frau, der ebenfalls die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus wird seit Oktober 2010 auch die kurdische Arbeiterpartei (PKK) mit Hilfe des §129b verfolgt, was nichts anderes als die Verschärfung der Repression gegen kurdische Strukturen bedeutet.
Bereits jetzt gab es mindestens 4 Verhaftungen von kurdischen AktivistInnen mit Hilfe des §129b und seit August 2011 läuft in Frankfurt ein Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten.
Der §129b ist dabei die deutsche Ausformung der europaweit durchgesetzten „Antiterrorgesetzgebung“, die mit Hilfe von „Antiterrorlisten“ versuchen die Betätigung von revolutionären, fortschrittlichen Strukturen in der EU zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass AktivistInnen im Exil verfolgt und kriminalisiert werden, um einerseits die privilegierte (Wirtschafts-)Partnerschaft zur Türkei zu manifestieren aber vor allem um sich mit Hilfe des §129b ein neues Mittel zur Bekämpfung von Aufständen zu schaffen und zu etablieren.
Unsere Solidarität gegen ihre Repression
An diesen drei Beispielen werden nicht nur die Möglichkeiten der Herrschenden deutlich gegen fortschrittliche/revolutionäre Ansätze vorzugehen, sondern vor allem zeigt sich daran, dass jegliche Form des Widerstands mit Repression beantwortet werden soll – sei es mit Hilfe der Antiterrorgesetzen unmittelbar als Antwort auf (erfolgreiche) Aktionen und Aktivitäten oder auch mehrere Jahrzehnte danach.
Für uns ist klar: Terrorist ist der der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet! Und nicht diejenigen, die in jeder Konsequenz für eine klassenlose Gesellschaft, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.
Wir möchten den 18.03. – den Tag der politischen Gefangenen – dafür nutzen über diese Fälle zu informieren, Solidarität aufzubauen und ein Zeichen zu setzen, um gemeinsam gegen diese Angriffe vorzugehen.
Gerade angesichts der sich verschärfenden internationalen Repression gilt es zusammen gegen Repression, Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen und auch gemeinsam für diejnigejn auf die Straße zu gehen, die eingesperrt und isoliert worden sind.
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Demonstration anlässlich des Tags der politischen Gefangenen:
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Samstag, 17.03.2012 || 14 Uhr
Schlossplatz, Stuttgart
www.linkepolitikverteidigen.tk
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Young Struggle
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]

