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»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

Prozessbericht zur Berufungsverhandlung gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris

Foto: Solikreis
Am heutigen Mittwoch, dem 29. Februar, fand vor dem Stuttgarter Landgericht die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Antirassisten Chris statt. Der ursprünglich auf drei Termine angesetzte Prozess endete mit einem Vergleich zwischen Anklage und Verteidigung. Die Haftstrafe wurde letztlich um vier Monate auf ein Jahr und drei Monate erhöht und im Gegenzug zur Bewährung ausgesetzt.

Kundgebung vor dem Landgericht
Wie bereits bei den vorherigen Prozessen wurde auch dieses Mal auf eine Kundgebung vor dem Prozess hin mobilisiert. Diese fand ab acht Uhr in der Urbanstraße statt. Anwesend waren ca. 30 Personen, die sich mit Chris solidarisch zeigten und durch Parolen, Transpis, etc. den wahren Charakter des Prozesses und der Klassenjustiz entlarven wollten.

Es gab verschiedene Reden, u.a. von der Ver.di Jugend, vom Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter, der MLPD und uns als Solikreis. Außerdem gab es einen Infotisch mit Materialien zum Prozess, Solishirts und Pullis, die im Voraus für die Verhandlung gemacht wurden.

Prozessverlauf
Aufgrund der peniblen Kontrollen vor dem Gerichtssaal konnte die Gerichtsverhandlung erst mit 15 minütiger Verspätung, mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten, beginnen. Anschließend wurde das Urteil des Amtsgerichts auszugsweise verlesen. Der vorsitzende Richter Helwerth stellte anschließend die Position des Gerichtes dar: „Ich teile die Rechtsauffassung ihres Verteidigers, nach aktuellem Wissensstand, nicht“ und stellte klar, dass nach seiner Ansicht das „Urteil des Amtsgerichtes nicht nach einem Freispruch schreit“. Nachdrücklich wirkte er auf eine Einigung hin und betonte in Richtung Verteidigung, dass es „manchmal auch auf Schadensbegrenzung“ ankomme.

Bereits nach 15 Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen, damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich absprechen können.

Gegen 10 Uhr schloss sich der Richter den Gesprächen über eine mögliche Verständigung an. Knapp 45 Minuten später wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Helwerth fasste die Ergebnisse zusammen, dass man zu dem Ergebnis kam, dass die Verteidigung ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt und im Gegenzug die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung zur Bewährung zustimmt.

Im Anschluss wurde Chris zu seiner Person befragt und der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen. Aufgrund von Erheiterung im Publikum, stellte Richter Helwerth klar, dass er in dieser Hinsicht „vielleicht ein alter, repressiver Sack“ sei und forderte die Prozessbeobachter auf, sich ruhig zu verhalten.

Plädoyers
In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Dr. Friedrich klar, dass man seiner Ansicht nach „den moralischen Zeigefinger nicht zu einer Faust“ machen dürfe und betonte: „Wir haben hier einen politisch engagierten Menschen (…), dessen Engagement strafrechtlich nicht zulässig ist“.

Neben einer Bestrafung im Rahmen des vereinbarten Strafrahmens, regte er für die Bewährungsauflagen an, „dass das Gericht sich Gedanken macht, wie der Kontakt zu bestimmten Gruppierungen untersagt“ werden könne. Dies begründete er damit, dass sein angeblich gewalttätiges Verhalten durch sein politisches Umfeld bedingt sei.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seinem Plädoyer eher kurz und verwies darauf, während der Verständigungsgespräche bereits seinen Standpunkt dargelegt zu haben und dies zu Protokoll gegeben zu haben. Er sprach sich jedoch gegen ein politisches Betätigungsverbot aus und betonte, dass dies willkürlich sei und auch „nicht realisierbar wäre“.

Urteil
Nach einer 30 minütigen Unterbrechung verkündete das Gericht um 12 Uhr das Urteil: „1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung.“ Diese wurden auf drei Jahre Bewährungszeit festgelegt. Zusätzlich wurden 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Antiaggressionstraining sowie das Verbot sich an „gewalttätigen Aktionen der Antifaschistischen Aktion oder ähnlichem zu beteiligen oder diese zu planen“ auferlegt. Desweiteren wurde ihm aufgetragen, sich von Demonstrationen, die sich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zu entwickeln drohen, sofort zu entfernen.

Der Richter betonte während der Urteilsbegründung ebenfalls, dass man lernen müsse, dass die Polizei nicht immer gleich der Feind sei, „zumindest nicht der wahre Feind“. Außerdem konnte er nicht davon absehen, über die Charaktereigenschaften des Stuttgarter Antirassisten zu urteilen und meinte, dass Chris ein „Heißsporn sei, der geneigt ist schnell um sich zu schlagen“. Dies ginge aus dem vorgelesenen Auszug des Bundeszentralregisters hervor. Wenn innerhalb einer Woche keiner der beiden Seiten Revision gegen das Urteil einlegt, so wird dieses rechtskräftig.

Politische Einschätzung des Urteils
Das heutige Urteil stellt aus Sicht des Solikreises keinen Sieg dar, aber einen Teilerfolg, der ohne den politischen Druck nicht zustande gekommen wäre. Die mediale Öffentlichkeit von Naziumtrieben durch das Auffliegen des Terrors der NSU und der momentan ebenfalls im Landgericht Stuttgart stattfindende Prozess wegen des Mordversuchs vonseiten der Nazis in Winterbach haben hierbei ebenso eine Rolle gespielt, wie die spektrenübergreifende Solidaritätsarbeit in Stuttgart.

Es gibt sicher keinen Grund, dem Richter oder der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dankbar zu sein. Vielmehr ist die Bereitschaft auf eine Haftstrafe zu verzichten, als Resultat der politischen und juristischen Arbeit zu betrachten. Der entschlossene Verfolgungswille gegen antifaschistisch und links Engagierte konnte durch eine Welle der Solidarität nich ausgebremst, aber zumindest abgefedert werden.

Weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft ging es um die Klärung der “Schuldfrage”. Der Prozess wurde von Anfang an von beiden Seiten als politischer Prozess geführt. Die Verurteilung von Chris kann und muss letztendlich als Resultat im Spannungsfeld von Druck und Gegendruck bewertet werden. Es ist uns gelungen, hier als Akteur deutlich wahrnehmbar zu sein und Zugeständnisse zu erzwingen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Tatsache dass es weder vom Angeklagten noch seiner Verteidigung zu einer politischen Distanzierung von den vorgeworfenen Taten kam werten wir dabei als Selbstverständlichkeit.

Vorläufige Nachbereitung unserer Solidaritätsarbeit
In den vergangenen sieben Monaten haben wir als Solikreis versucht Öffentlichkeit zu schaffen und Druck aufzubauen. Es war schön für uns zu erleben, wie diese Arbeit spektrenübergreifend von vielen Akteuren aufgegriffen und unterstützt wurde. In den kommenden Wochen werden wir das Verfahren gegen Chris und unsere Arbeit intensiv nachbereiten.

Doch auch mit der Beendigung des Verfahrens gegen Chris ist die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten weiterhin ein aktuelles Thema. Die Verurteilung des Antifaschisten Smily am 17. Februar durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die hierzu anstehende Berufungsverhandlung, aber auch die vielen „kleinen“ Verfahren fordern weiterhin unsere Solidarität. In welcher Form wir als Stuttgarter Solikreis hierfür einen Rahmen darstellen können, werden wir ebenfalls in den kommenden Wochen diskutieren.

Stuttgarter Solikreis, 29. Februar 2012

Aktionskonsens 2.0 - Ein Vorschlag an die S21 Bewegung

Blockade des TGV am "Tag X" ,Mittwoch, 25. August 2010
Diskussionsbeitrag von Wolfgang Hänisch, aktiv im Bündnis für Versammlungsfreiheit und AK S21 ist überall!

"Denn der so diszipliniert gelebte Protest, dieser geradezu devot vorgetragene Verzicht auf Gewalt, stieß ihn immer mehr ab..." (Heinrich Steinfest: Wo die Löwen weinen, S.93)

Nicht nur Steinfests Romanfigur Tobik hat so seine Schwierigkeiten mit der "unbedingten Gewaltlosigkeit" (Hannes Rockenbauch), die doch schon sehr nach "unbedingtem Gehorsam" klingt.

Die, die damit Schwierigkeiten haben, halten nichts davon, mit Steinen zu schmeißen oder mit Züfles geschickt platzierten Molotow-Cocktails herum zu zündeln.

Sie fragen sich aber, ob es nicht von einem sehr eingeschränkten Verständnis des zivilen Ungehorsams zeugt, wenn die Besetzung von Baustellen ,sei es am Nordflügel oder am GWM, regelmäßig zu wahren Distanzierungsorgien der "Häuptlinge" der Bewegung führt. Das "Fußvolk" denkt anders darüber: von "Befreiungsschlag" war die Rede, davon, dass die "Würde des Widerstands" wieder hergestellt wurde.

Die Besetzung des Bauplatzes oder der Versuch dazu, ist die ultima ratio jeder Protestbewegung, die sich gegen unnütze Großprojekte richtet:
• Von Wyhl bis Brokdorf, von Wackersdorf bis zur Startbahn West, vom Susatal bis zum Baskenland (Widerstand gegen Hochgeschwindigkeitstrassen) - überall war und ist diese Form des zivilen Ungehorsams als völlig legitim anerkannt.
• In Stuttgart scheinen sich die "Häuptlinge" nicht entscheiden zu können, was sie eigentlich wollen: Das Projekt stoppen oder eine gute Presse. Nach dem 14./15.2. hatten wir eine tolle Presse, von Züfle bis Kretschmann gab es Schulterklopfen und Lobeshymnen auf die Friedlichkeit der S21-Gegner.

Aber leider sind jetzt eben die Bäume weg. "Wenn der Gegner uns lobt, haben wir einen Fehler gemacht !?"

Um diese längst fällige Diskussion zu führen, ist es vielleicht sinnvoll, den schon in die Jahre gekommenen Aktionskonsens der aktiven Parkschützer im Lichte der gemachten Erfahrungen auf seine Tauglichkeit zu überprüfen.

Deshalb hier ein Vorschlag, wie ein Aktionskonsens aussehen kann, der versucht, diese Erfahrungen zu verarbeiten: (Die fett gedruckten Passagen sind jeweils die Änderungen bzw. Ergänzungen)

Aktionskonsens 2.0
Stuttgart21 steht dem Willen und dem Interesse der Bevölkerung entgegen. Deshalb sehen wir uns in der Pflicht, alle gewaltfreien Mittel zu nützen, um dieses Projekt zu stoppen.
Gesetze und Vorschriften, die nur den reibungslosen Projektablauf schützen, werden wir nicht beachten.
Durch Einschüchterungsversuche , mögliche Demonstrationsverbote und juristische Verfolgungen lassen wir uns nicht abschrecken.
Wir werden offensiv politisch und juristisch dagegen vorgehen.
Bei unseren Aktionen des Zivilen Ungehorsams sind wir gewaltfrei und achten auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Diese Mittel werden wir gegen alle Einrichtungen, die nur den ungehinderten Projektablauf schützen, entschlossen zum Einsatz bringen.
Unabhängig von Meinung und Funktion respektieren wir unser Gegenüber und erwarten selbstverständlich denselben Respekt gegenüber uns. Insbesondere ist der einzelne Polizeibeamte nicht unser Gegner. Wir verkennen aber nicht, dass die Polizei als Institution des Staates den einzelnen Polizeibeamten durch vielerlei Abhängigkeiten als Werkzeug seiner Machtausübung missbraucht und wir uns dieser Machtausübung erwehren müssen.
Bei polizeilichen Maßnahmen werden wir besonnen und ohne Gewalt handeln.
Wir werden entschlossen unter Einsatz unsrer physischen Präsenz diesen Maßnahmen entgegentreten und durch geeignete Vorkehrungen unsere körperliche Unversehrtheit verteidigen.
Bei Einstellung des Bauvorhabens Stuttgart21 werden wir unsere Blockade- und Behinderungsaktionen sofort beenden.

Die Basis des S21 Widerstands erweitern!

Besetzung des Nordflügels am "Tag X", Mittwoch, 25. August 2010
Diskussionsbeitrag von Wolfgang Hänisch, aktiv im Bündnis für Versammlungsfreiheit und AK S21 ist überall!

Die OB-Wahl zu einer "Oben-Bleiber Wahl" machen will Hannes Rockenbauch, mit einem "Bürgerkandidaten" zu "neuen Mehrheiten" kommen.

Was aber macht der "Bürgerkandidat" im zweiten Wahlgang? Zurückziehen zu Gunsten des grünen Kandidaten, um einen CDU-OB zu verhindern?

Dann wäre der S21-Widerstand wieder dort gelandet, wo er bei der Landtagswahl war - als Wahlhelfer der Grünen. Diesmal mit dem "Umweg" über einen Bürgerkandidaten.

Und was sollte ein grüner OB bezüglich S21 anders machen als ein grüner Ministerpräsident ?

Seien wir realistisch: "Es ist keine etablierte politische Kraft in Sicht, die Willens und in der Lage wäre, diese gefährlichen Prozesse ( Stadtzerstörung, Demokratieabbau) zu stoppen. Die Bürger, die citoyens, werden es wohl selbst richten müßen." (mcmac in freitag vom 23.11.2011)

Der S21-Widerstand sollte sich als das verstehen, was er tatsächlich ist: eine außerparlamentarische Protestbewegung. Auch in anderer Hinsicht ist eine Weiterentwicklung des Selbstverständnisses von Nöten:

Die soziale Frage muss stärker herausgearbeitet werden: S21 ist ein gigantisches Umverteilungsprojekt, bei dem es kurz gesagt darum geht, wie 10 Milliarden € oder mehr Steuergelder in den Taschen von Großkonzernen und Immobilienhaien landen. Das Geld wird also nicht einfach "vergraben", sondern von unten nach oben umverteilt.

Die Vernachlässigung dieser Frage hat zu der grotesken Situation geführt, dass diejenigen, die von steigenden Steuern und Abgaben im Zuge von S21 in besonderem Maße betroffen sind, die auf kommunale Dienstleistungen, die dann wahrscheinlich gestrichen werden,z.T. existenziell angewiesen sind, nämlich ArbeiterInnen, Erwerbslose, MigrantInnen, noch gar nicht von der S21-Bewegung erfasst worden sind bzw. leichte Beute der Projektbetreiber bzw. ihres politischen und medialen Anhangs geworden sind.

Die Stadtgesellschaft ist eben nicht nur deutsch, wohlhabend und kreativ tätig, sondern auch türkischer Herkunft, arm und Fließbandarbeiter.

Weiter gilt es die Bewegung gegen S21 zu verbinden mit dem Widerstand gegen alle anderen Formen der Stadtzerstörung, für das Recht auf Stadt,für die Befreiung der Daseinsfürsorge aus den Fängen der neoliberalen Privatisierung.

Auf der einen Seite wird mit dem gesamten Repertoire polizeilicher und gerichtlicher Repression gegen die S21-Bewegung vorgegangen, auf der anderen Seite erleben wir, wie die Projektbetreiber quasi diktatorisch unter Mißachtung geltenden Rechts, geschützt durch eine willfährige Justiz, schalten und walten können, wie es ihnen beliebt.

"Etwas scheint hier in Richtung eines neuen Totalitarismus mit benutzerfreundlicher, bunter I-Pad-Oberfläche zu driften, nicht sicht-und greifbar das Darunter, kopflos und anonym auf den ersten Blick, ohne aber ( und das scheint der Trick zu sein) das Auge zu beleidigen. Am Ende könnte eine Art schwer durchschaubarer, netzwerkartiger Designer-Faschismus in hellen Pastelltönen stehen (...)" (mcmac s.o.)

Diese Entwicklung läuft auf vielen Ebenen, denken wir nur an die aktive und passive Förderung neonazistischer Aktivitäten durch den Verfassungsschutz, was nicht etwa zur Trockenlegung dieses Sumpfes geführt hat, sondern zu Verbotsdrohungen gegen die Linkspartei(!). Orwell lässt grüßen.

Diese Entwicklung muss stärker thematisiert werden, insbesondere die Repression gegen S21-Gegner muss politisch und juristisch offensiv bekämpft werden. Eine - wen auch gut gemeinte - "Märtyrer-Haltung" oder der bloße Verweis auf den Rechtshilfe-Fonds verkennt die Brisanz der Entwicklung.

Den Blick über den Tellerrand des Stuttgarter Talkessels weiten:

Ob in München oder Frankfurt, in der Bretagne, im italienischen Susatal oder im Baskenland - überall leisten Menschen Widerstand gegen unnütze Großprojekte. Die gegenseitige Hilfe und Unterstützung, der Erfahrungsaustausch, die Organisierung landes - und europaweiter Aktionen, erweitert den Horizont und stärkt den Widerstand insgesamt.

Die organisatorische Struktur , die bisher hauptsächlich nach Berufsgruppen und aktionsbezogenen Bezugsgruppen stattfindet, sollte ergänzt werden durch Gruppen, die nach Stadtteilen organisiert sind. Diese existieren z.T. schon (Vaihingen, Cannstatt etc.) , in anderen Stadtteilen gibt es Schwabenstreich - Stammtische und ähnliches.

Die Vorteile dieser Struktur liegen auf der Hand:

- der Widerstand kann in der Masse der Bevölkerung geerdet werden
- sie bietet die Möglichkeit, neue Schichten der Bevölkerung ( im Sinne der oben angesprochenen inhaltlichen Schwerpunktsetzung) für den Widerstand zu erschliessen
- mehr Menschen können sich aktiv einbringen, die "Hemmschwelle" ist niedriger, die Aufgaben übersichtlicher
- die Möglichkeit dezentraler Aktionen wird verbessert
- die basisdemokratischen Strukturen innerhalb der Bewegung können weiterentwickelt werden.

Val di Susa: Rede von Stuttgarter AktivistInnen

Zwischen Turin und Lyon soll für 20 Milliarden Euro eine Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut und in die Alpen hinein geschlagen werden, obwohl die bestehende Bahnstrecke überhaupt nicht ausgelastet ist. Was in Stuttgart der Gipskeuper, ist im Val di Susa asbest- und uranhaltiges Gestein, das durch den Tunnelbau freigesetzt würde.

Seit 20 Jahren protestieren die BewohnerInnen dort und leisten Widerstand. Am heutigen Samstag findet eine von Bussoleno nach Susa führende Grossdemonstration gegen die Kriminalisierung der Widerstandsbewegung von NO TAV statt. Mit dabei sind mehrere AktivistInnen der Stuttgarter S21 Bewegung und überbringen Solidaritätsgrüsse aus Stuttgart. Am 26.01.2012 hat die italienische Polizei landesweit 32 Verhaftungen vorgenommen und weitere Ermittlungsverfahren u.a. wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die öffentliche Ordnung eingeleitet. Die AktivistInnen der NO TAV Bewegung werden zu den Vorkommnissen vom 03.08.2011 in Chiomante als Kriminelle entdeckt, sowie als Extremisten verunglimpft, ohne einen Bezug auf eine kriminelle Tat.

Sämtlichen Beschwerden und Einsprüche seitens der NO TAV Bewegung ihrerseits gegen den Einsatz vom 03.08.2011 an die Justiz prallen an den Institutionen ab, es werden ausweichende Antworten gegeben und Anhörungen auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die von den AktivistInnen heute gehaltene Rede:

"Hallo liebe Aktivistinnen und Aktivisten von NO TAV
Wir sind für Euch den langen Weg aus Stuttgart gekommen um Euch unsere Solidarität gegen die Kriminalisierung der NO TAV Bewegung zu überbringen. Es ist auch für uns nicht hinnehmbar, dass Aktivisten einer Bürgerbewegung die sich für ihr Land, für ihre Kultur, für ihre Natur und ihre Zukunft einsetzen inhaftiert und unter Hausarrest gestellt werden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Bewegung kriminalisiert wird, und gleichzeitig die Justiz auf dem Auge der Projektbetreiber blind ist.

Es ist nicht hinnehmbar, dass illegale Baustellen gegen die Interessen der Bevölkerungen geschützt werden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Konzerne und Parlamente freie Berichterstattungen einschränken und behindern.

Wir sind empört, dass die Regierungen, unter Verweis auf leere Kassen und Staatsverschuldung diese unnützen Grossprojekte weiter vorantreiben.

Wir sind empört, dass die Bürgerinteressen und Bürgerrechte den Spekulanten aus Finanz- und Bauwirtschaft untergeordnet werden.

Wir verurteilen die Verfolgung von NO-TAV Aktivisten und fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren.

Auch wir in Stuttgart erleben fast täglich die Kriminalisierung unserer Bewegung. Bei uns gibt es mittlerweile mehr als 4500 Verfahren gegen uns, gleichzeitig werden Strafverfahren gegen Verantwortliche der Polizeigewalt vom 30.09.2010 aus dem Stuttgarter Schlossgarten verschleppt und eingestellt.

Wir erleben auch wie die Pressefreiheit eingeschränkt wird und wir eigene Medien aufbauen mussten um unsere Themen zu transportieren.

Bei den jüngsten Ereignissen in Stuttgart, mit dem Beginn des Abrisses des Südflügels von unserem Bahnhof vor 1 Monat, wie auch der Schlossgartenräumung vor 10 Tagen gab es sogenannte “inbeded Journalists“, das heisst eine von Regierung und Polizei handvoll ausgelesene Anzahl an Journalisten durften dann in Polizeibegleitung “freie Pressearbeit- ausführen, andere Journalisten wurden nicht zugelassen.

Das Gebiet um unseren Bahnhof und um unseren Schlossgarten herum wurde mit Polizei-Überwachungskameras übersäät um jeden Schritt von uns genauestens zu beobachten.

In der Nacht vom 14. auf 15.2.2012 sind wir der Parkräumung durch die Polizei mit einer Besetzung von 2.000 Aktivisten zuvor gekommen. Die Polizei hat 12 Stunden gebraucht, um den Platz zu räumen. Danach wurden unsere wunderschönen bis zu 200 Jahre alten Parkbäume abgeholzt und geschreddert.

Aber sie bekommen uns in Stuttgart und Euch im Susatal und alle anderen Bürgerbewegungen nicht klein.

Am Samstag nach der Abholzung des Schlossgartens hat es wieder eine Demonstration von 5.000 gegeben unter dem Motto "Ihr macht alles kaputt - uns nicht". Und bei der Montagsdemo diese Woche sind wieder 4.000 auf die Straße gegangen.

Und Eure heutige Demo zeigt, auch im Susatal geht der Widerstand weiter.

Wir fordern Baustopp in Stuttgart und im Susatal

Wir kämpfen weiter für unsere Rechte, für die Umwelt, für unsere Kultur.

Wir legen unsere Zukunft und unsere Umwelt in die eigenen Hände.

Wir stärken uns untereinander und stützen uns durch Solidarität, durch Vernetzung in Italien, in Deutschland und in ganz Europa.

Immer mehr Menschen sind Teil dieser Bewegungen in ganz Europa und wir in Stuttgart sagen immer : "Ihr kriegt uns nicht los - wir Euch schon."

Liebe Grüsse aus Stuttgart, a sara düra und OBEN BLEIBEN!"


Infos unter stuttgart21international.wordpress.com

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zum Val di Susa:

Links zu verschiedenen Initiativen gegen den TAV:

Info und Diskussionsveranstaltung zur Berufungsverhandlung von und mit Chris

Solidaritätskundgebung für Chris vor dem Amtsgericht
Am 29. Februar beginnt die Berufunsverhandlung gegen einen Stuttgarter Antifaschisten, der wegen seiner Teilnahme am Protest gegen Rechtspopulisten mehr als 4 Monate in U-Haft war. Nicht zuletzt durch diesen Fall ist die staatliche Repression in den letzten Monaten wieder stark in den Fokus linker Politik geraten.
Kann in diesem Zusammenhang von einer neuen Qualität der Repression gesprochen werden? Welche Verbindungen bestehen zwischen immer häufigeren Haftstrafen für linke AktivistInnen, der Krise des Kapitalismus und dem Auftauchen des politischen Phänomens des sog. Rechtspopulismus? Was können wir der Klassenjustiz entgegensetzen?

Diese und andere Fragen, diskutieren VertreterInnen des Solikreises und der Ver.di-Jugend. Außerdem berichtet der Betroffe von seinen Erlebnissen, über die Solidaität die er erfahren hat und das anstehende Berufungsverfahren.

Info- und Diskussionsveranstaltung:

Dienstag, 21.Februar 2012, 19.00 Uhr
DGB-Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str.20

Siehe auch:
"Hartes Urteil gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris"

Stuttgart 21 Gegner nach viertägiger Gewahrsamnahme freigelassen

Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.

Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört.  Im  polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.

Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“

Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.

Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“

Quelle: Pressemitteilung

Erneut Prozesse gegen Antifaschisten in Stuttgart

Am 17.-‹02.-‹2012 wird eine Ge­richts­ver­hand­lung gegen einen Antifaschisten beim Stutt­gar­ter Amts­ge­richt statt­fin­den. Ihm wird vor­ge­wor­fen auf eine Grup­pe Skin­heads ein­ge­schla­gen und sie da­durch leicht verletzt zu haben. Offenbar ging der Auseinandersetzung eine Be­lei­di­gung und ein ver­such­ter An­griff der Skinheads vor­aus.

Neben die­sem Er­eig­nis soll in dem Ver­fah­ren zu­sätz­lich eine Sach­be­schä­di­gung ver­han-‹delt, wer­den, die dem An­ge­klag­ten an­ge­las­tet wird. Eine Per­so­nen­kon­trol­le in der Nähe eines mit Pa­ro­len be­sprüh­ten Po­li­zei­wa­gens reich­te dabei aus, um den für sein po­li­ti­sches En­ga­ge­ment be­kann­ten Be­schul­dig­ten als Ver­ant­wort­li­chen für die Sprü­he­rei­en hin­zu­stel­len.

Das schreibt die RASH Stuttgart: "Der kom­men­de Pro­zess könn­te dras­ti­sche Fol­gen für den An­ti­fa­schis­ten haben, des­sen Be­wäh­rungs­stra­fe wegen die­sen Vor­wür­fen nun wi­der­ru­fen und in eine Haft­stra­fe um­ge­wan­delt wer­den könn­te. Ge­ra­de in ei­gentlich al­ter­na­ti­ven Sub­kul­tu­ren, die immer mehr von rechts­of­fe­nen und rech­ten Ten­den­zen un­ter­wan­dert wer­den, braucht es Men­schen, die auf­rich­tig und ent­schlos­sen Stel­lung gegen Ras­sis­mus, Na­tio­na­lis­mus und der Aus­gren­zung von Min­der­hei­ten be­zie­hen. Die­ses En­ga­ge­ment muss ge­för­dert und aus­ge­baut wer­den! Wir kön­nen nicht hin­neh­men, dass po­li­ti­sche Ak­ti­vis­tIn­nen zu­neh­mend mit kon­stru­ier­ten oder auf­ge­bausch­ten An­schul­di­gun­gen über­häuft wer­den, um sie und ihr Um­feld ein­zu­schüch­tern und po­li­ti­sches En­ga­ge­ment zu läh­men.-‹Gerade wenn es, wie in die­sem Fall, um mög­li­che Haft­stra­fen geht, ist es un­se­re Auf­ga­be, die Be­trof­fe­nen best­mög­lich zu un­ter­stüt­zen."

Am 8. Fe­bru­ar wurde der Antifaschist am frühen Morgen von der Po­li­zei in seiner Woh­nung fest­ge­nom­men. Dabei wurde die Tür aufgebrochen und SEK Be­am­ten und Hun­de stürmten die Wohnung. Be­schlag­nahmt wurde ein PC. Trotz festem Wohnsitz wurde der Haft­be­fehl wegen an­geb­li­cher Ver­dunklungs­ge­fahr auf­recht er­hal­ten, weshalb der Angeklagte bis zu sei­ner Ver­hand­lung in der JVA Stutt­gart--‹Stamm­heim in Un­ter­su­chungs­haft sitzt.

So­li­da­ri­tät mit dem an­ge­klag­ten An­ti­fa­schis­ten!
Kommt zur an­ti­fa­schis­ti­schen Kund­ge­bung und Pro­zess­be­ob­ach­tung am 17. Fe­bru­ar ab 8:00 Uhr vor dem Stutt­gar­ter Amts­ge­richt, Hauffstr.5! Beginn der Gerichtsverhandlung: 09:00 Uhr.

Gegen den vor einigen Monaten im Rahmen antirassistischer Protestaktionen gegen ein Aktionswochenende der rechtspopulistischen Zusammenhänge „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ und „PI – Politically Incorrect News“ Anfang Juni diesen Jahres in Stuttgart wegen einfacher Körperverletzungsdelikte verhafteten und erst kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Antifaschisten Chris finden am 29. Februar, 7. März und 15. März die Verhandlung vor dem Landgericht, Urbanstr. 20 statt. Die Verhandlungen beginnen um 09:00, zuvor sind ab 08:00 Kundgebungen angekündigt.

Dazu wird es am 21. Februar eine von der ver.di Jugend Stuttgart organisierte Infoveranstaltung im alten Feuerwehrhaus, Erwin-Schöttle-Platz, Stuttgart-Heslach geben. Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr.


Informationen zur Re­pres­si­on gegen An­ti­faschisten in der Re­gi­on Stutt­gart unter:

S21: Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Räumung des mittleren Schlossgartens

Zur Räumung des Mittleren Schlossgartens auf Grundlage der so genannten „Allgemeinverfügung“ erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens in der vergangenen Nacht wurde deutlich, was Polizeipräsident Züfle in einer Pressemitteilung vom 9.2. 2012 unter der „Anpassung des Einsatzkonzeptes“wegen „deutlich gestiegener Emotionen sowie Radikalisierung bei Teilen der Projektgegner“ für den Einsatz im Schlossgarten verstand.

Bei der Räumung das Protestcamps wurde den BewohnerInnen offenbar entgegen der 3. Durchsage keine Zeit gelassen, geordnet und mit ihren Sachen die Zelte zu verlassen. Verschiedene Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass die Polizei die Räumung des Parks mit teilweise groben Methoden (Schlagstöcke, Anrempeln usw.) vollzog.

Das ist der vorläufige Höhepunkt einer seit Wochen anhaltenden Diskussion, in der den S21 GegnerInnen von verschiedenen Seiten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen wurde. Gleichzeitig wurde eine Kriminalisierungsstrategie gefahren, die darauf abzielte, Misstrauen zwischen „friedlichen“ und vermeintlich „gewalttätigen“ Gegnern zu säen:

Dass das Durchfahren von drei Streifenwagen durch eine Menge von mehreren hundert Teilnehmern einer Veranstaltung im Schlossgarten auf Empörung und Unverständnis stößt, wie am 29.01. geschehen, ist vorhersehbar und eine Provokation!

Am selben Tag, an dem ein Gespräch zwischen Parkschützern und Polizeiführung stattfinden sollte, wurde das Protestcamp durchsucht und vier Personen festgenommen.

Am 13.02. hat die Polizei das Parkschützer-Büro durchsucht mit dem Verdacht auf Lagerung von Hilfsmitteln und/oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails. Die beschlagnahmten Benzinkanister entpuppten sich als Treibstoff für das Notstromaggregat der Demosanitäter.

In der oben genannten Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Ernste Sorge bereitet die Sicherstellung eines funktionsfähigen Molotow-Cocktails im Zuge des Polizeieinsatzes am Südflügel am 13.1.2012.“

Über Ort und Zeitpunkt des Fundes hüllt sich die Polizei jedoch in Schweigen.

Merkwürdig ist aber, dass in der Pressemitteilung der Polizei vom 13.01. zwar die Beschlagnahme eines Pfeffersprays und eines Taschenmessers gemeldet wurde, von einem Molotow-Cocktail aber nicht die Rede war.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet, Panik und Unruhe unter der restlichen Bevölkerung hervorzurufen, indem Projektgegner als potenziell gefährlich dargestellt werden.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet den Boden zu bereiten für den polizeilichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und polizeiliche Einmischung in politische Auseinandersetzungen hat da nichts verloren.

Ungehorsam wird kriminalisiert, Sitzblockaden als Überschreitung rechtlichen Rahmens gesehen, wobei sie verfassungsrechtlich eine Versammlung nach § 8 GG darstellen.“

Zur Forderung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz führte Thomas Trüten aus:

„Einmal mehr wird deutlich, was von dem durch die Landesregierung angekündigten „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetz“ zu erwarten ist. Ein das demokratische politische Engagement fördernde Versammlungsrecht muss offenbar gegen die Landesregierung durchgesetzt werden.“

Darüber hinaus hält das Bündnis an den konkreten Forderungen fest:

  • Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen
  • und Amnestie für die bereits Verurteilten!
  • Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert!

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Wir rufen auf, aufmerksam auf die Wahrung des hohen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu achten und sich dafür einzusetzen.

Die Gewährung der Versammlungsfreiheit ist ein praktischer Gradmesser für den Zustand eines demokratischen Staates. Eine Versammlungsrechts"freie" Zone ist nicht zu akzeptieren. Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch.

Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.



Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung "linker" und "rechter" Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.

Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 Sächsisches Versammlungsgesetz) dargestellt werden.

Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.

Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012

Genug ist genug - Freiheit für Mumia - sofort!

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Seit mehreren Jahrzehnten wandelt sich die US Gesellschaft in eine Gefängnisnation. Ein Viertel aller weltweit inhaftierten Menschen sitzt laut UNO in den USA ein - 2,5 Millionen Gefangene. Dazu kommen noch etwa doppelt so viele, die in anderer Form unter der Kontrolle der Justiz stehen. Diese Größenordnung hat historisch nur zwei Parallelen: die NS-Zeit und die Stalin-Ära. Ansonsten gibt es keinen Vergleich, was das Einsperren der eigenen Bevölkerung angeht - weder in realen Zahlen, noch im statistischen Verhältnis zur eigenen Bevölkerungsgröße.

2,5 Millionen Gefangene - überwiegend People Of Color - erwirtschaften in der US-Gefängnisindustrie enorme Gewinne unter Zwangsarbeit. Seit 2011 arbeiten erstmals mehr Afro-Amerikaner_innen in dieser Zwangsindustrie als 1865 - dem Jahr der offiziellen Abschaffung der Sklaverei.

Der Großteil der US-amerikanischen Gefängnispopulation ist durch Herkunft und Armut gekennzeichnet -“ nicht-weiße Menschen werden überproportional eingesperrt, meist für Eigentumsdelikte die in direktem Zusammenhang mit sozialer Ausgrenzung und Armut stehen.

Noch immer werden hunderte Gefangene aus den Bürgerrechtskämpfen der 60iger und 70iger Jahre festgehalten und hunderttausende Gefangene in den USA leben z.T. Jahrzehnte unter Isolationshaftbedingungen, die international als Folter gekennzeichnet sind.

Es ist kein Zufall, dass Sozialabbau, Lohnsenkungen und sog. Kriminalitätsdiskurse gleichzeitig ablaufen: bietet es den Herrschenden doch die Möglichkeit, sich jeder sozialen Verantwortung zu entledigen und gleichzeitig die Gewinne für Konzerne zu erhöhen. Nur dadurch ist das Entstehen der Gefängnisnation in den USA innerhalb weniger Jahrzehnte zu erklären. Wenn wir uns dem hier nicht entschlossen entgegen stellen, wird es für viele von uns in den kommenden Jahren ähnlich aussehen, wie für das ausgeschlossene Drittel der USA: ein Leben unter permanter Bedrohung des Freiheitsentzuges unter zementierter Armut.

Nicht von ungefähr macht dieses Modell der Ausbeutung von Gefangenen und der gleichzeitigen rassistischen Abschottung auch in anderen Ländern Schule. Während rund um die EU täglich Menschen bei dem Versuch der Einreise durch das brutale FRONTEX Regime sterben, beginnt auch hier die industrielle Ausbeutung von Gefangenen einhergehend mit der Privatisierung der Gefängnisse. Zwar steht die BRD noch ganz am Anfang dieser Entwicklung, aber die ersten Knäste unter privater Leitung (bei gleichzeitig überwiegend öffentlicher Finanzierung) sind bereits in Betrieb. Das Abschöpfen der Gewinne durch die privaten Betreiber folgt hier derselben neo-liberalen Logik wie in allen anderen Bereichen, in denen Konzerne ehemals staatlich-gesellschaftliche Bereiche übernommen haben.

Für Widerstand haben wir in Europa derzeit jedoch etwas bessere Vorraussetzungen. Wir sind nicht von der gesetzlich geregelten Todesstrafe bedroht. Zwar töten Justiz und Polizei auch hier regelmäßig Menschen, müssen das aber noch immer vertuschen oder offiziell ignorieren. In den USA hingegen steht die Todesstrafe als direkte Bedrohung gegen alle, die nicht am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben können. Das ist immerhin ein Drittel der Bevölkerung. Während es statistisch bewiesen ist, dass Staatsanwälte und Juries die Todesstrafe ungleich häufiger gegen People Of Color fordern und durchsetzen, haben alle zum Tode Verurteilten eines gemeinsam: sie alle können sich keine qualifizierte Verteidigung leisten und bleiben aufgrund der Gesetzeslage nach ihrer Verurteilung völlig chancenlos, selbst bei erwiesener Unschuld freizukommen.

Nicht nur Armut und ethnische Herkunft, auch politisches Handeln rückt Menschen ins Visier der Justiz. Hunderte Gefangene der Bürgerrechtsbewegungen sitzen seit Jahrzehnten in Haft. Immer wieder müssen Aktivist_innen, ob Umweltschützer_innen, lobalisierungskritiker_innen oder Occupiers mit Gewalt und Repression als Antwort auf ihr Engagement rechnen.

Gefängnisindustrie, Todesstrafe und politische Repression sind keine Randthemen -“ sie stehen einer Gesellschaft entgegen, die sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung, aber FÜR soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde einsetzen.

Teil dieser Bewegung, damals wie heute, ist der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal. Als ehemaliger Pressesprecher der Black Panther Partei in Philadelphia wurde er in einem Schauprozeß 1982 zum Tode verurteilt. Er überlebte seine versuchte Ermordung bei der Verhaftung sowie mehrere Versuche des Staates, ihn hinzurichten, weil die weltweite Empörung über dieses Unrechtsurteil immer wieder starke Proteste hervorrief. Amnesty International stufte sein Verfahren als "Bruch internationaler Miondeststandards (...) für faire Verfahren" ein und forderte eine Neuverhandlung - etwas, wovor alle Beteiligten auf der Anklageseite große Angst haben. 2011 bestätigte dann sogar.der Oberste Gerichtshof der USA, dass Mumias Verurteilung zum Tode ein Bruch seiner verfassungsmäßigen Rechte ist, hielt aber gleichzeitig den Schuldspruch aufrecht. Diese Logik entzieht sich allen, die dieses Verfahren genauer verfolgt haben. Als Akt der "Gnade" will es diese Justiz nun verstanden wissen, den ehemaligen Black Panther nach über 30 Jahren Todestrakt für den Rest seines Lebens im Gefängnis festzuhalten. Am 24. April 2012 wird Mumia voraussichtlich zum 30. Mal seinen Geburtstag in Haft verbringen.

Es reicht! In Washington D.C. werden am 24. April 2012 Menschen als Akt des zivilen Ungehorsams das Justiz-Ministerium besetzen. Sie fordern: FREE MUMIA ABU-JAMAL! STOP THE PRISON NATION!

In Berlin rufen wir alle auf, am Samstag, den 21. April für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal auf die Straße zu gehen.

Wir fordern:
• Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
• Stop the Prison Nation - weg mit der Gefängnisindustrie!
• Abschaffung der Todesstrafe überall!
• Amnestie für die politischen Langzeitgefangenen in den USA!

16:00 - Rosa-Luxemburg-Platz

Abschlusskundgebung gemeinsam mit Aktivist_innen aus den USA vor der US Botschaft am Brandenburger Tor.

Info: www.freiheit-fuer-mumia.de und www.mumia-hoerbuch.de

V.i.S.d.P.: Anton Mestin, Selchowerstr. 10, 12049 Berlin
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