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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Verwaltungsgericht Stuttgart gibt politischem Druck der Stuttgart 21 Betreiber nach und kriminalisiert S21 Gegner

Mit dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes vom 24.1.2012 werden Stuttgart 21 GegnerInnen kriminalisiert, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die gerichtlich festgestellten illegalen Baumfällungen und Einrichtung des Grundwassermanagements protestiert haben:

"... das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den geplanten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten im Mittleren Schloßgarten zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach bei Bauaktivitäten der DB Netz AG von Projektgegner - organisierter - Widerstand geleistet worden sei, der strafrechtlich relevant gewesen sei, zuletzt in der Nacht vom 21.1 auf den 22.1.2012."

Das Urteil ist ein Anschlag auf fundamentale Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit. Die demokratische Öffentlichkeit ist - unabhängig von der Haltung zu S21 - dazu aufgerufen, juristisch und politisch gegen dieses Urteil vorzugehen und durch massenhafte Präsenz in den nächsten Tagen im Mittleren Schloßgarten diese Grundrechte auch praktisch zu verteidigen.

Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist am selben Tag noch durch die Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann aus Esslingen Beschwerde eingelegt worden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat die Landesregierung und namentlich den Justizminister aufgefordert, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen.

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Das nächste Bündnistreffen findet statt am Donnerstag, 09. Februar 2012 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20.

Siehe auch: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt- -“ Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

An alle, die am öffentlichen Geschehen auf Straßen und Plätzen teilnehmen

Oft erkennen wir in den Medienberichterstattungen die Ereignisse, an denen wir doch selbst teilgenommen haben, kaum wieder, wenn sie -“ wie allzu oft -“ nur auf Pressemitteilungen der Polizei beruhen. Berichten über angeblich gewalttätige Demonstranten stehen dann vielleicht Betroffenenberichte über Polizeiübergriffe und -schikanen gegenüber. Folge: Leser/Hörer glauben am ehesten der Seite, auf der sie sowieso stehen.

Den Demobeobachtern beim Bündnis für Versammlungsfreiheit geht es darum, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Beschränkungen durch Auflagen und anderer Gängelung zu befreien und gegen Übergriffe zu schützen. Dazu möchten wir zuverlässige und belastbare Berichte vom Demogeschehen in Wort und Bild erstellen und veröffentlichen. Diese sollen, neben Polizei und Veranstaltern bzw. Teilnehmern, als eine dritte, verlässliche Quelle von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.

Um dies zu gewährleisten, müssen wir an möglichst vielen Punkten der Demonstrationen anwesend sein. Dazu sind wir noch zu wenige.

Haben Sie Interesse, mitzumachen? Kontakt: demobeobachtung@versammlungsrecht.info

Das nächste Treffen findet am 31.1.2012 ab 19:00 im DGB-Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, statt.

Vortrag von Johanna Fernandez über Mumia Abu-Jamal auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2012

Johanna Fernandez, Historikerin und Sprecherin des Verteidigungsteams spricht auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2012 zur aktuellen Situation von Mumia Abu-Jamal.





Siehe auch: Mumia Abu-Jamal - Beitrag zur 17. Rosa-Luxemburg-Konferenz, via Blog der Tageszeitung "junge Welt". Mumia entwickelt hier einen fiktiven Dialog mit Rosa Luxemburg über die neue Occupy Bewegung. Er ist momentan extremer Isolationshaft im SCI Mahanoy Gefängnis ausgesetzt und konnte er den Beitrag nicht selbst sprechen. Daher haben seine Tochter Samiya und seine Literaturagentin Frances Goldin seinen Beitrag für die Konferenz in Berlin eingesprochen.


10 Jahre Guantánamo: Obamas Knast, Obamas Schande

Vor genau 10 Jahren haben die USA auf ihrem Marinestützpunkt in der Bucht von Guantánamo im östlichen Teil Kubas begonnen,  das Camp X-Ray zur Internierung von Gefangenen einzurichten. Notwendig wurde dieses Lager mit exterritorialem Status aus Sicht der Bush-Administration, um von den Gefangenen, derer Geheimdienste und Armee der USA in ihrem "weltweiten Krieg gegen den Terror" habhaft wurden, weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Gleichzeitig sollten sie jedoch von der ordentlichen US-Gerichtsbarkeit ferngehalten werden, was bisher meist auch "gelungen" ist. Bis heute sitzen dort Menschen ein, die teilweise noch nicht einmal den Grund ihrer Internierung erfahren haben, darunter befanden sich auch Kinder und Jugendliche, die beim Zeitpunkt ihrer Verhaftung 13 Jahre und älter waren. Der Zweck der Internierung war von Anfang an, nicht etwa den Nachweis einer vermeintlichen Verwicklung in die Anschläge des 11. September 2001 zu erbringen und reguläre Strafprozesse zu ermöglichen, sondern die wie auch immer geartete Gewinnung von Informationen über al-Qaida und die Taliban in Afghanistan.

Ungesetzliche Kombattanten
Zu diesem Zweck wurde der Status der "ungesetzlichen Kombattanten" von der US-Administration entwickelt, um diese Menschen im Ausland Verhören und Foltermethoden auszusetzen, ohne dass die Betroffenen dagegen eine rechtliche Handhabe hätten oder die US-Regierung selbst zur Verantwortung gezogen werden könnte. 86 Prozent der Gefangenen in Guantánamo gelangten in die Gewalt der US-Regierung, indem sie von der sog. Nordallianz in Afghanistan, den langjährigen Bürgerkriegsgegnern der Taliban, oder von pakistanischem Militär und Geheimdienst gefangen genommen wurden, nachdem die Bush-Regierung hohe Kopfgelder für die Ergreifung mutmaßlicher al-Qaida-Kämpfer und Taliban ausgesetzt hatte. Folglich sind auf Guantánamo auch Menschen auf "Grundlage" interessengeleiteter Verdächtigungen ihrer Gegner und missgünstiger Nachbarn oder teilweise auf Grund persönlicher Bereicherung seit vielen Jahren inhaftiert.
Bis heute wurde nur sechs Häftlingen der Prozess gemacht, darunter der zum Islam konvertierte Australier David Hicks, der 2001 von der Nordallianz gefangen genommen, für 1000 US-Dollar an die US-Armee "verkauft" und auf Guantánamo interniert wurde. Von einem rechtlich umstrittenen Militärtribunal wegen Unterstützung der Taliban verurteilt, ist er inzwischen wieder frei. [1]
Im Januar 2009 lehnte es der US-Bezirksrichter Richard Leon ab, den Jemeniten Ghaleb Nassar Al Bihani freizulassen, der damals schon sieben Jahre lang auf Guantánamo einsaß. Al Bihani konnte nichts weiter vorgeworfen werden, als dass er als Küchenhilfe bei den Taliban gearbeitet habe, was er auch zugegeben hatte. Gleichwohl urteilte der Bezirksrichter Leon, Al Bihani werde zu Recht als "feindlicher Kämpfer" gefangen gehalten, denn er habe die Taliban unterstützt. "Schon Napoleon habe schließlich gesagt, dass jede Armee auf ihrem Magen marschiere." [2]

Menschen in Käfighaltung

Camp X-Ray, das ein Jahr lang betrieben und schließlich durch sieben Camps (u.a. dem berüchtigten Camp Delta) mit insgesamt knapp 800 Häftlingen ersetzt und erweitert wurde, geriet dadurch in den Fokus der Medien, weil die US-Armee die Gefangenen in Käfigen hielt. Diese Käfige konnten von allen vier Seiten eingesehen werden und in ihnen wurden die Gefangenen ungeschützt der tropischen Witterung aus praller Sonne und sintflutartigen Regengüssen ausgesetzt. Systematisch wurde den Gefangenen jegliche noch so kleine Privatsphäre verweigert, selbst bei den menschlichsten aller Bedürfnisse. Kombiniert war diese permanente Demütigung mit sexualisierter Gewalt, indem sich die meist moslemischen Männer vor Frauen der US-Armee entkleiden, sich Damenwäsche anlegen mussten oder an Leinen durch die Käfige geführt wurden.

Unterirdische Haft bei Schlaf- und Nahrungsentzug

Wiederholt berichteten die UNO, das Internationale Rote Kreuz und (mit Einschränkungen) sogar das Pentagon selbst neben dem sog. Water-Boarding, das zum Standardrepertoir gehört(e), von Dauerverhörpraktiken (so zum Beispiel 48 Verhöre bei einem Gefangenen an 54 aufeinander folgenden Tagen mit bis zu 18 bis 20 Stunden täglich), Anketten von Häftlingen in fetaler Position, Koran-Schändungen, Schlafentzug, Isolationshaft, Einsatz und Bedrohung mit Gefängnishunden und Zwangsernährung bei Gefangenen, die wegen der Haftbedingungen in den Hungerstreik traten. Ein Untersuchungsrichter am nationalen Gerichtshof Spaniens dokumentierte weitere Fälle, wie Schläge in den Genitalbereich, unterirdische Haft in totaler Dunkelheit über drei Wochen hinweg mit Nahrungs- und Schlafentzug, Beschmieren von Gefangenen mit Exkrementen etc.

Auf Grundlage eines geheimen Memorandums des früheren stellvertretenden US-Verteidigungsministers Paul Wolfowitz, so US-amerikanische Menschenrechtsorganisationen, wurden den Gefangenen unter Zwang psychoaktive Substanzen verabreicht, von denen auch Murat Kurnaz berichtete. Diese führten zu Alpträumen, Psychosen, Angstzuständen, Schweißausbrüchen, Atemnot und Panikattacken und sollten mit den menschenunwürdigen Haftbedingungen gemeinsam dazu führen, den letzten Willen und Widerstand der Gefangenen zu brechen.

Verschwiegene und dubiose Selbstmorde

Diese Praktiken führten aber dazu, dass die Öffentlichkeit gleich von mehreren Dutzend Selbstmordversuchen (man kann von einer hohen Dunkelziffer ausgehen, die nicht bekannt wurde) Kenntnis erlangte. Über die Selbstmorde meinte ein US-General laut Süddeutscher Zeitung, noch bevor die Leichen obduziert wurden: "Sie achten das Leben nicht, weder unseres, noch ihr eigenes. Das war kein Akt der Verzweiflung, sondern asymmetrische Kriegsführung gegen uns." [3] Drei Insassen, die Selbstmord begingen, konnten nicht vollständig untersucht werden, weil Teile des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftröhre fehlten, so dass darüber, ob nicht etwa ein Fremdverschulden vorliegt, keine Aussage getroffen werden konnte. Andere Todesfälle oder Selbstmorde wurden teilweise bis zu eineinhalb Jahren der Öffentlichkeit verschwiegen. Mindestens ein Insasse verstarb an Krebs, vermutlich deshalb, weil die in Guantánamo angesetzte chemotherapeutische Behandlung unter den Lagerbedingungen und wegen fehlenden fachmedizinischen Einrichtungen nicht anschlug.

Gefängnisterroreinheit

Eine zentrale Rolle in diesem System auf Folter und Gefängnisterror spielen die sog. Immediate Reaction Forces (IRF), die selbst bei geringstem Widerstand gegen die übliche systematische Demütigung der Gefangenen brutal reagieren. Michael Ratner (Präsident des Center for Constitutional Rights): "IRF-Teams schlagen Gefangene brutal zusammen, zwängen ihre Köpfe in Kloschüsseln, brechen ihnen die Knochen, attackieren ihre Augen bis hin zur Blendung, pressen ihre Hoden, urinieren auf ihre Köpfe, schlagen ihre Köpfe gegen den Betonboden und fesseln sie an Händen und Füßen – manchmal lassen sie Gefangene stundenlang in qualvollen Positionen gefesselt zurück." [4]

Obamas gebrochenes Versprechen

Vor drei Jahren meinte US-Präsident Barack Obama kurz nach seiner Amtseinführung, er wolle Guantánamo schließen und erließ am 22. Januar 2009 eine Anweisung, das Folter-Lager so schnell wie umsetzbar aufzulösen, was jedoch nicht länger als ein Jahr dauern dürfe. Zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt und zehn Jahre nach Errichtung des Gefangenenlagers, in dem die Bedingungen für sich genommen bereits eine Folter darstellen, sitzen noch 171 Gefangene illegal und unter menschenunwürdigen Bedingungen auf dem US-Stützpunkt ein und die Süddeutsche Zeitung schlagzeilt treffend: "Raus geht es nur noch im Leichensack." [5]Obamas eigene Kommission hat schon vor drei Jahren 80 der verbleibenden 171 Gefangenen als ungefährlich eingestuft – freigelassen wurden sie indes noch immer nicht. Da es sich nicht um den normalen Justizvollzug nach regulärer Rechtsprechung, sondern um eine sog. Administrativhaft handelt, hat Präsident Obama als Chef der Exekutive letztlich die oberste Zuständigkeit und kann diese nicht auf einen kooperationsunwilligen Kongress abschieben. Der Friedensnobelpreisträger Barack Obama trägt inzwischen die volle politische und administrative Verantwortung für diesen fortwährenden Affront gegen das Völkerrecht und die Menschlichkeit.
 
• 10 Years Too Many: National Day of Action Against Guantánamo am 11.01.2012
• Sign the petition. 10 years on: Close Guantánamo Bay (Petition von Amnesty International)
 
 

Anmerkungen


Zum Fall David Hicks vgl. a. den Eintrag bei en.wikipedia.org
Taliban-Koch kommt nicht frei, 28.01.2009, (derStandard.at)
Selbstmorde in Guantanamo: Tod im Lager der Schande, 11.06.2006 (Süddeutsche Zeitung)
Michael Ratner / Ellen Ray: Guantánamo: What the World Should Know. White River Junction, Vermont 2004. Übersetzt und zitiert in: Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base, 10.01.2012, (de.wikipedia.org) Ein Teil des Buches ist über Google Books online verfügbar.
Zehn Jahre Guantánamo: Raus geht es nur noch im Leichensack, 09.01.2012 (Süddeutsche Zeitung) 



Erstveröffentlichung dieses Beitrages unter 10 Jahre Guantánamo: Obamas Knast, Obamas Schande, Homepage von Uwe Ness.

10 Jahre zuviel - Proteste gegen Guantánamo

Der heutige 11. Januar 2012 ist der 10. Jahrestag der Eröffnung von Guantánamo. In den USA ruft ein breites Bündnis verschiedener Friedens- und Menschenrechtsgruppen zu einer Demonstration in Washington, DC und zu Solidaritätsaktionen auf:

Center for Constitutional Rights, Code Pink, No More Guantánamos, Pax Christi Physicians for Human Rights, Torture Abolition and Survivors Network, Voices for Creative Non-Violence, War Criminals Watch, War Resisters League, Witness Against Torture, Amnesty  International USA und World Can’t Wait protestieren gegen Folter, Freiheitsberaubung und andere Menschenrechtsverletzungen, die durch die US-Regierung im Namen der "nationalen Sicherheit" begangen wurden und fordern:

• die Schließung von Guantánamo und die Beendigung der Praxis unbegrenzter Inhaftierung und militärischen Kommissionen;
• Ende von Folter und der Straflosigkeit für Folterer;
• Ende der illegalen Haft in Bagram und allen anderen US-Einrichtungen;
• Ende der Islamophobie und Diskriminierung;
• Faire Verfahren für die Häftlinge oder deren Freilassung in Länder, in denen ihre Rechte respektiert werden.

In Washington ist als zentrale Aktion eine Menschenkette von 2.771 Menschen in orangen Overalls geplant. Damit soll die Zahl derjenigen Menschen symbolisiert werden, die noch immer ohne Anklage oder faires Gerichtsverfahren in Guantánamo und Bagram festgehalten werden.

Anmesty International bietet die Möglichkeit einer Petitionsunterzeichnung.

"Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt" - Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen

Durch die "Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:

Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.

In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!

Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden – es herrscht kein Ausnahmezustand!

Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.

Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: "Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).

Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!

Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig

Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht
der DB gedeckt.

Ebenso die Baumfällungen am 30.9./1.10.2010: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die offenbar ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte.

Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig!

Projektgegner haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei!“

Alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einstellen

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart
anzuweisen, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen!

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 5.1.2012, via hohenlohe ungefiltert

Götterdämmerung für den S21-Widerstand? Die Ergebnisse der "Volksabstimmung"

Grafik: Fakt

Foto: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
Lizenz: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)
Logos der "Grünen"
Mit der verlorenen sogenannten "Volksabstimmung" ist das Ende der Illusionen in die baden-württembergischen "GRÜNEN" und deren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gekommen.

Viele prominente S21-GegnerInnen und heutige ProtestuntergangsbeschwörerInnen beginnen nun mit einer Absetzbewegung.

Nachdem sie alle Warnungen und Kritiken vor einer Beteiligung der Protestbewegung an der ursprünglich von der SPD ins Spiel gebrachten "Volksabstimmung" ignoriert hatten, erklären sie den Protest nun für gescheitert. Sie versuchen, die Proteste gegen Stuttgart 21 dorthin zu verlagern, wohin ihn die BefürworterInnen gerne hätten: in den Keller.

Dass dieses Instrument, von dem von vornherein klar war, dass es nicht zur Verhinderung von Stuttgart 21 taugt, trotzdem von vielen, vor allem prominenten "Bewegten", favorisiert wurde, hat Tradition in dieser Auseinandersetzung.

Nachdem an dem bundesweit als "schwarzer Donnerstag" bekannt gewordenen 30. September 2010 hunderte Menschen verletzt wurden, nahmen Hunderttausende an den darauf folgenden Protestdemonstrationen teil.

Dann kam Heiner Geißler und mit ihm die Illusion der Schlichtung - als ob es Kompromisse beim Milliardenprojekt geben könnte. Die anschließende Orientierung auf die Abwahl der als korrupt angesehenen Mappus-Regierung und die damit verbundene Hoffnung, mit der Wahl der "GRÜNEN", die erstmals einen Ministerpräsidenten stellten, Stuttgart 21 auf parlamentarischen Weg verhindern zu können, schlugen ebenfalls fehl.

Die GRÜNEN hatten die Einstellung von Stuttgart 21 allerdings nur auf dem Umweg über den Ausstieg aus dem Finanzierungsanteil des Landes im Programm: "Wir wollen eine 'Volksabstimmung' über die Beteiligung des Landes an 'Stuttgart 21' einleiten." (Wahlprogramm, S. 194)

Konsequent brechen nun Bündnispartner wie der BUND aus dem Aktionsbündnis weg, mit dem Verweis auf dessen durch die "Volksabstimmung" angeblich erreichte Demokratische Legitimation.

Mit "NEIN" zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Finanzierung stimmten 28,3% der Wahlberechtigten im Land bzw. 35,7 % in Stuttgart. Ist DAS die "Mehrheit der Bevölkerung"?

Zumal wahlberechtigt nur "BürgerInnen", also Menschen mit deutschem Pass waren und ein Großteil der MigrantInnen davon ausgeschlossen war.

Genau mit diesem "Argument" gehen jetzt aber auch ehemals prominente S21-GegnerInnen hausieren und verbreiten Niederlagenstimmung nach allen Regeln der Kunst.

Sie fordern die Einstellung der Montagsdemos mit der Begründung, man würde damit "gegen die Mehrheit der Menschen" protestieren

Außer acht bleibt die bescheidene Frage, ob denn überhaupt noch demonstriert werden müsste, wenn die "Mehrheit der Menschen" sich den Zielen der Protestbewegung bereits angeschlossen hätte?

Im Kern schieben die VerfechterInnen des Projektes "Volksabstimmung" deren vorhersehbare Ergebnisse als Begründung für ihren eigenen Abschied aus der Protestbewegung vor.

Am einfachsten haben es die "GRÜNEN": Hatten sie bereits in der Vergangenheit ihre "Unschuld" verloren, weil sie durch ihre Zustimmung zu den NATO-Kriegen in Jugoslawien und Afghanistan, zum halbherzigen Atom"ausstieg" oder zu Hartz IV all dieses überhaupt erst möglich gemacht hatten, so enttäuschen sie auch jetzt nicht die Erwartungen.

Kretschmann fiel auf dem "GRÜNEN" Parteitag in der Woche vor der "Volksabstimmung" gleich zwei Bewegungen in den Rücken, indem er unterstrich, dass er bei gewonnener "Volksabstimmung" S21 auch von seiner Landespolizei geschützt durchsetzen wird, und indem er den Mitgliedern seiner Partei von der Unterstützung der Anti-Castor-Proteste abriet.

Sie dachten, sie wären an der Macht...

Die Hoffnung in die "Volksabstimmung" zu setzen, ist die Fortsetzung des Trugschlusses, es ginge in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 in erster Linie um die besseren Argumente und nicht um eine Machtauseinandersetzung.

Das verkannte, dass die hochmotivierte Gegenseite, bestehend aus dem real existierenden baden-württembergischen schwarzen Filz aus Seilschaften, um ihre Milliardenprofite besorgten Konzerne, alles aufbieten würde, um die Abstimmung propagandistisch für sich zu entscheiden.

So nahmen allein die Regionalversammlung 1 Million Euro und der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster zusätzliche 130.000 Euro an Steuergeldern für einen Brief an die "lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger" in die Hand, um in einer gewaltigen Desinformationskampagne gemeinsam mit den Unternehmerverbänden und der IHK die entsprechende Stimmung zu erzeugen.

Die Motive dafür brachte der langjährige Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, bereits am 28. September in der "Stuttgarter Zeitung" auf den Punkt:

"Wenn Stuttgart 21 gekippt wird, dann hat dies verheerende Auswirkungen auf unsere nationale und internationale Reputation als rechtssicherer und verlässlicher Wirtschafts- und Investitionsstandort."

... dabei waren sie nur in der Regierung

Hundts Angst vor Eingriffen in die kapitalistische Investitionsentscheidungsfreiheit unterstrich damit zugleich auch, was in Teilen der radikalen Linken nicht unumstritten ist - dass der Kampf gegen S21 im Kern ein antikapitalistischer ist und - unabhängig vom Bewusstsein der AkteurInnen im S21-Widerstand - den Herrschenden die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel streitig gemacht werden.

Diese Erkenntnis wäre jedoch für die Verbreitung und Weiterentwicklung des Widerstandes, der bislang eher von besserverdienenden Menschen geprägt ist, von großer Bedeutung.

Diesen langen und schwierigen Weg zu beschreiten, ist für die bisher eher als Randerscheinung agierende Linke eine Herausforderung. Nicht umsonst fällt es bürgerlichen Führungsfiguren leicht, vor "radikalen Kräften" zu warnen.

S21 bleibt trotz der "Volksabstimmung" ein "verkorkstes" Projekt

Die "Volksabstimmung" muss als das verarbeitet werden, als was sie gedacht war und wie sie von der Befürworterseite vorangetrieben wurde: als perfides Spaltungsmanöver, in das die Protestbewegung hinein bugsiert wurde. Es gibt deshalb keinen Grund, sich dem Ergebnis unterzuordnen oder - noch schlimmer - es als Maßstab für das eigene Handeln zu nehmen. Diejenigen Vorschläge, die jetzt analog zur "kritischen Begleitung" des Projektes durch die Landesregierung den Protest weichspülen wollen, erweisen ihm einen Bärendienst.

Der Protest ist auf der Straße, bei Blockaden, Infoständen im Park und bei Wind und Wetter durch Aktionen, bei denen sich die Menschen einbringen konnten, stark geworden. In dem Maß, wie stattdessen auf den parlamentarischen Weg, auf Schlichtung statt Verschärfung gesetzt wurde, bröckelten dessen Teilnehmerzahlen.

Der Zivile Ungehorsam war noch nie ein Mehrheitsprogramm, weswegen gerade er jetzt durch die Freunde der "Volksabstimmung" für unangebracht erklärt wird.

Selbstbewusst und auf die eigenen Positionen vertrauend, werden Sympathien gewonnen und nicht anbiedernd

Optionen und Reserven für einen wirkungsvollen Kampf gegen Stuttgart 21 gibt es auch und gerade, wenn der Blick nicht durch scheindemokratische Ablenkungsmanöver verstellt wird. Die Verbindung der Auseinandersetzung um S21 mit anderen sozialen und politischen Kämpfen, die Ausrichtung auf die Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, auf die Menschen, die im Protest unterrepräsentiert sind wie Erwerbslose und MigrantInnen, die Öffnung gegenüber kapitalismuskritischen Kräften. Das Lernen von ähnlichen Bewegungen wie der NoTAV-Bewegung im italienischen Susa Tal, der Bewegung gegen den LGV im Baskenland oder von der Vielfalt der Bewegung im Wendland.

S21 ist ein kapitalistisches Projekt, das nach kurzfristiger Profitlogik gebaut werden soll und nicht entsprechend der Bedürfnisse dieser Menschen. In der Widersprüchlichkeit, die eigenen Bedürfnisse der Profitlogik unterzuordnen, bewegt sich weitgehend auch das Denken der Menschen.

Die jetzt von den 700 TeilnehmerInnen des großen Ratschlags vom 4. Dezember beschlossene Konzentration der Argumente auf die Kosten verdeckt jedoch nur unzureichend, dass genau dies der Propaganda der ProjektbetreiberInnen auf den Leim geht. Soll der eigene Standpunkt von Mehrheiten abhängig gemacht werden? Ist Stuttgart 21, und wenn es nur die Hälfte kosten würde, dann besser?

Wäre Stuttgart 21 das erste Projekt, das trotz der "aus dem Ruder gelaufenen Kosten" nicht weitergebaut wird, gerade weil es ein Projekt der Profitmaximierung ist?

Eine der Beteiligten wird sich über diese Argumentationslinie in jedem Fall freuen. Die Bahn AG hatte bereits vor der "Volksabstimmung" erklärt, dass im Falle einer Kostenüberschreitung eben "nachverhandelt" werden müsse.

Dies trifft vor allem auch die Stadt Stuttgart, die S21 mitfinanziert und die sich aktuell mit 850 Millionen Euro bis 2016 neu verschuldet. Statt in der Situation die Reißleine zu ziehen und die städtische Finanzierung von S21 mit 238,58 Mio. Euro zu kappen, sollen statt dessen dringend notwendige Schulsanierungen, Kitaausbau und Ganztagsbetreuung um "einige Jahre gestreckt" werden.

Der Protest muss den gesteckten Rahmen durchbrechen

Zwischen dem 6. und 10. Januar soll der Südflügel des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes abgerissen werden, kurz darauf sollen die Bäume im Schlossgarten fallen.

Darauf reagierte der "große Ratschlag" der S21-GegnerInnen in Stuttgart am 4. Dezember damit, die Montagsdemos weiterhin durchzuführen, jedoch mit einem anderen Konzept und an anderer Stelle, direkt zwischen dem vom Abbruch bedrohten Südflügel und dem Schlossgarten.

Dort wird es 2012 unausweichlich "zur Sache" gehen: Für den 6. Januar sind die ersten Arbeiten angekündigt.

Kretschmann droht: "Man muss damit rechnen, dass es da zu Auseinandersetzungen kommt."


Denjenigen, die bereit sind, am konsequenten Widerstand festzuhalten, bekommen von der Landespolizei bereits die Instrumente gezeigt: Neben 9.000 PolizeibeamtInnen zur Durchsetzung des Baus wurde bereits angekündigt, ein Containerdorf zur Festsetzung der bei den vorhersehbaren Protesten Teilnehmenden auf dem Gelände des Cannstatter Wasens einzurichten.

Der Stuttgarter Polizeipräsident sagt dazu: "Wer das hohe Gut der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit friedlich wahrnimmt, darf auf den polizeilichen Schutz vertrauen."

Ministerpräsident Kretschmann verteidigte diese Pläne. "Dies sei besser, als wenn sie zur Aufnahme der Personalien draußen warten müssten und etwa eingekesselt werden müssten. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sei verpflichtet, Vorsorge zu treffen."

So wird die Spaltung der Bewegung gegen S21 entlang der Gewaltfrage forciert. Obwohl es von dieser "Gewalt" - zumindest seitens der DemonstrantInnen - weit und breit nichts zu sehen gibt, ist die Gefahr, in diese Falle zu tappen, groß.

Erstveröffentlichung 20.12.2011 in "graswurzelrevolution" Nr. 365 / Januar 2012

Artikel bei der "graswurzelrevolution" zum gleichen Thema:
Schön, dass wir drüber geredet haben
355 januar 2011
Geißlers Schlichterspruch und die Folgen
355 januar 2011
Die gewaltfreie Revolte gegen "Stuttgart 21"
354 dezember 2010
"Stuttgart 21" - längst keine Frage der Argumente
353 november 2010
Stuttgart 21: Aufstand der Anständigen
352 oktober 2010

kritisch-lesen.de Nr. 13 - Feministische Praxen

Foto: © Jörg Möller
Für kritisch-lesen.de beginnt das neue Jahr mit Redaktionszuwachs: Sebastian Kalicha und Ulrich Peters haben bereits in der Vergangenheit als Mitglieder des Autorinnen- und Sympathisantinnen-Kreises (ASK) die Redaktion punktuell als Rezensenten und in der Konzeption von Ausgaben bereichert, nun verstärken sie als feste Redaktionsmitglieder das Kollektiv.

Nach der Femme-Ausgabe vom Juni und der Ausgabe zu Entwicklungen feministischer Politiken vom Juli, verfolgt die erste Ausgabe des neuen Jahres zum dritten Mal eine explizit feministische Fragestellung. Dabei stehen feministische Strategien und Praxen in Feldern wie Sprache, Musik/Popkultur oder Frauengeschichtsschreibung im Vordergrund ebenso wie die Frage danach, wie feministische Theorie verschiedene Praxisfelder besser einbeziehen kann.

Ganz klar für eine weitergehende Beschäftigung mit Feminismus spricht sich Andrea Strübe in ihrer Rezension zu dem vom Herausgeberinnenkollektiv Affront veröffentlichten Buch Darum Feminismus! aus. Darin macht sie nicht nur die Notwendigkeit einer Kritik deutlich, die die gesellschaftlichen Verhältnisse adressiert, sondern auch einer, welche die eigene Verstricktheit in ebendiese Verhältnisse reflektiert. Als eine wichtige feministische Strategie kann die bewusste Verwendung von Sprache verstanden werden, insofern auch der Sprech- ein Handlungsakt ist, der diskriminierendes Denken (re)produziert. Dies analysiert der vom AK Feministische Sprachpraxis herausgegebene Band Feminismus schreiben lernen, den Peps Perdu genauer unter die Lupe genommen hat. In seiner Lektüre des 1984 erschienen Werkes Die Mystifikation des Sexuellen, in der Volkmar Sigusch die Verwobenheit von Geschlecht und Sexualität mit der kapitalistischen Produktionsweise analysiert, sieht Heinz-Jürgen Voß Anschlussmöglichkeiten für aktuelle (queer)feministische Praxen und Debatten. Martin Brandt unterstreicht anschließend in der Rezension Vom Erbe der Frauenbewegung die Schwierigkeit, auf die die Autorinnen Anne Lenz und Laura Paetau in ihrer Studie “Feminismen und ,Neue Politische Generation‘” stoßen – nämlich die aktuelle Feminist_in kohärent zu beschreiben. Sebastian Friedrich freut sich in seiner Rezension Sichtbar revolutionär nicht nur über neue Wandmotive, die der Band „Revolutionäre Frauen. Biografien und Stencils“ des Queen of the Neighbourhood Collective neben den entsprechenden Kurzbiografien gleich mitliefert. „Revolution Girl Style Now!” lautete hingegen eine der Parolen der feministischen Riot Grrrl Bewegung, die in dem Buch Riot Grrrl Revisited dokumentiert ist. Rezensent Ulrich Peters empfiehlt die Lektüre zur Vergegenwärtigung von Einfluss und Vermächtnis von Riot Grrrl.

Drei weitere Besprechungen widmen sich aktuellen Erscheinungen aus verschiedenen Themenbereichen. Mit Zapatismus in der Sprechblase beschäftigt sich die Besprechung von Kleine Geschichte des Zapatismus von Sebastian Kalicha, der dem Comic eine vielfältige und weitreichende Auseinandersetzung mit der Bewegung bescheinigt. Der in der deutschsprachigen Literatur eher unterbelichteten Rolle Frankreichs in postkolonialen afrikanischen Staaten geht die Publikation „Frankreich in Afrika“ nach. Stärken und Schwächen des Buches beleuchtet Ismail Küpeli in seiner Besprechung Das postkoloniale Afrika im Netz der Abhängigkeiten. Obgleich Sebastian Kalicha es in seiner Rezension zum Anti-Sarrazin von Sascha Stanicic begrüßt, dass eine weitere Kritik an der „Sarrazindebatte“ auf den Markt gekommen ist, erkennt er darin eher ein trotzkistisches Positionspaper denn eine sachlich-kritische Analyse der Thematik.

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