trueten.de

»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

OTKM Filmabend: "Little Alien"

Sie leben. Weil sie geflüchtet sind. Die Teenager Juma und Hishame versuchen unter lebensgefährlichen Umständen, versteckt im Fahrgestell eines LKW nach Europa zu flüchten, wo sie zu den Gejagten der Grenzbehörden werden. Ahmed, Nura, Achmad und Asha haben es gerade über die Grenzzäune geschafft.

In Österreich angekommen, versuchen sie ihr Leben neu zu gestalten und kämpfen für ihr Recht auf eine mehr oder weniger unbeschwerte Jugend. Jawid und Alem leben schon seit eineinhalb Jahren in Wien, in der Hoffnung auf Gewährung von Asyl.

Die traumatische Erfahrung des Verlusts, die Sehnsucht nach ihren Familien, der Blick in eine vollkommen ungewisse Zukunft, die Bedeutung von Paragraphen und Behördenodysseen, die sie zu bewältigen haben, bestimmen den Prozess des Neuanfangs.

Obwohl ihr Leben maßgeblich von oft unmenschlichen Gesetzen bestimmt wird, nehmen sie es mit viel Humor und haben ihre eigenen Mechanismen entwickelt, die ihnen helfen, diese Last zu bewältigen.
Sie leben ihre Jugend mit vollen Atemzügen, sind laute, freche, verliebte und heranwachsende Menschen, die gerade für ein selbst bestimmtes Leben kämpfen.

Veranstaltet vom "Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung" - Samstag, 31. März | 18 Uhr | Stuttgart | Linkes Zentrum Lilo Herrmann | Böblinger Str. 105

Marokko: Hinter einer demokratischen Fassade - ein Folterregime

Kundgebung zur Unterstützung des politischen Gefangenen Ezedine Eroussi vor dem marokkanischen Konsulat in Toulouse
Im Februar 2011 gründete sich in Marokko die Bewegung "mouvement du 20 février", die inspiriert vom Vorbild anderer arabischer Länder demokratische Reformen fordert. Im Verlauf dieses Jahres wurde in Marokko eine neue Verfassung beschlossen und eine neue Regierung gewählt. Die reale politische und soziale Situation ist jedoch unverändert und die Forderungen des "mouvement du 20 février" wurden nicht erfüllt - die Bewegung kämpft weiterhin für wirkliche Veränderungen. Zahlreiche politische AktivistInnen sitzen im Zuge der Auseinandersetzungen in diversen Gefängnissen des Landes ein - unter Bedingungen, die angesichts der regierungsoffiziellen demokratischen Versprechungen wie Hohn klingen, wie der Brief eines der vielen Gefangenen, Ezedine Eroussi, zeigt. Der studentische Aktivist an der Universität von Taza ist seit dem 1. Dezember 2011 wegen seines Engagements in der nationalen Union der marokkanischen Studenten (UNEM) und seinem aktiven Engagement in der Bewegung 20. Februar in Marokko inhaftiert.

Aus dem 2009 gegründeten "Blog du Réseau de solidarité avec les peuples du Maroc, du Sahara occidental et d'ailleurs (RSPMSOA)" dokumentieren wir eine Übersetzung der "Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez" mitsamt dem Vorwort des Unterstützerkomitees:


Guten Tag,
Marokkos König, ‚der Partner der Demokratie’, Unterzeichner aller Menschenrechtschartas, der sogar erklärt, das internationale Recht stehe über seiner Verfassung der Monarchie, bricht wieder sein Wort, foltert, wendet Gewalt an, setzt das Leben von etwa 10 jungen Kämpfern aufs Spiel, die in seinen eigenen Gefängnissen im Hungerstreik stehen. Der Todeskampf von Ezedine Eroussi im Gefängnis von Taza wird durch Infusionen verlängert, vier junge Aktivisten im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez sind im Hungerstreik, andere im Gefängnis von Errachidia. Die Fahnen der Menschenrechte und der Demokratie sind für Politik und Medien das Mäntelchen, mit dem verdeckt wird, wie das Königreich Marokko seine "Untertanen" gefangen hält, wie auf königlichen Erlass hin minderjährige Mädchen vergewaltigt und Volkskämpfe praktisch im Blut ertränkt werden, und unsere großen Medien sind die Komplizen dieses Schweigens. Aufgrund der Lage der politischen Gefangenen wurden mehrfach die politischen Verantwortlichen in Frankreich alarmiert, aber ihnen sind wohl Luxusresidenzen in Marrakesch mehr wert als das Leben der jungen Aktivisten, die für ein befreites demokratisches Marokko kämpfen.

Anbei die übersetzte Erklärung der vier politischen Gefangenen von Ain Kadouss in Fès. Wir stehen auf der Seite der hungerstreikenden Häftlinge in den Gefängnissen eines Regimes, das davon profitiert, dass es in Frankreich und Europa große Freunde und Komplizen hat, und wir bitten Euch, uns zu helfen die Aktivisten zu befreien und ihr Leben zu retten.

moha oukziz für das Unterstützerkomitee

Es folgt die Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez, Marokko:


An die nationale und internationale Öffentlichkeit

Das Regime in Marokko hat es mit seinen diversen Methoden, darunter Infusionen und Spritzen und hochtrabende Versprechen, nicht geschafft, die politischen Häftlinge im Hungerstreik in Marokko zu zermürben. Unser siegreicher Kampf hat die Sache der politischen Gefangenen national und international bekannt gemacht; und die Volksmassen haben unseren Kampf aufgegriffen. Das Regime und seine Kollaborateure geraten in Hektik und wollen unseren Streik mit allen Mitteln brechen, der dem mörderischen Charakter des Regimes und seiner Demagogie von angeblicher Achtung der Menschenrechte, Bruch mit der Vergangenheit usw. die Maske entrissen hat. Wir politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fès, Mohamed Ghaloud, Mohamed Fetal, Mohaled Zeghdidi, Ibrahim Saîdi, stehen seit dem 23. Februar 2012 im Hungerstreik, der politische Häftling Mohamed Ghelat im Gefängnis von Taza seit dem 23. Januar 2012, und drei weitere politische Gefangene im örtlichen Gefängnis von Errachidi haben sich dem Kampf angeschlossen und halten Hungerstreik seit dem 22. Februar 2012.

Ezedine Erroussi im Gefängnis von Taza ist seit dem 19. Dezember 2011 im Hungerstreik, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht, er steht am Rande des Martyriums.

In dieser Situation laviert das Regime, um aus seiner Isolierung heraus zu kommen, und um unseren Kampf zu brechen und seine Folgen zu begrenzen. Am 26. Februar zog eine Solidaritätskaravane nach Taza. Während dieser Unterstützungsdemonstration traten Geheimdienstagenten als Menschenrechtsaktivisten auf und redeten auf Ezedine Eroussis Vater ein um ihn einzuschüchtern und zu beeinflussen. Sie sagten zu ihm: „Manche Leute nutzen Deinen Sohn nur aus und profitieren vom Hungerstreik, sie drängen ihm in die Opferrolle und in das Todes-Abenteuer. Dein Sohn Ezedine setzt seine Gesundheit und sein Leben völlig umsonst aufs Spiel, er hat doch nur noch ein paar Monate Haft und soll an seine persönlichen Interessen denken. Wach auf, Du hast die Verantwortung, Deinen Sohn zu retten…“ Und noch etliche andere führten Reden schwingend ihre Kampagne gegen den Kampf des Genossen Ezedine, gegen die Kämpfe der Studenten und gegen die Aktivisten des Weges der Basisdemokratie.“

Die vier Häftlinge berichten, dass in der Region, im Gefängnis und gegenüber den Eltern Ezedines gezielt Leute eingesetzt wurden, um von oben das Gerücht zu streuen, Ezedine habe seinen Hungerstreik aufgegeben. Außerdem suchte der Generalstaatsanwalt am 27. Februar das Gespräch mit ihnen, um sie mit Versprechen der Haftverkürzung für die „Meinungshäftlinge“ zur Unterbrechung des Hungerstreiks zu bewegen; sie lehnten das „Angebot“ mit Hinweis auf ihre Forderungen, v. a. nach Befreiung der politischen Gefangenen, entschieden ab. „Dass das Treffen mit uns zu diesem Zeitpunkt unter diesen Bedingungen organisiert wurde, war kein Zufall: Es handelt sich um einen abgestimmten Plan gegen den Kampf der politischen Gefangenen, gegen die Studentenmassenbewegung in der Hochburg Dher EL Mehraz in Fès, wo das Regime mit Gewalt und Angriffen der „Baltajis“ (Kollaborateure) vorgeht, und gegen die streikenden Studenten in Taza, die ebenfalls der Unterdrückung und Gewalt der Ordnungskräfte ausgesetzt sind[...]

Wir grüßen alle Aktivisten der Menschenrechtsvereine, der Arbeitslosen unter den höheren Angestellten, der Bewegung des 20. Februar, der nationalen und internationalen Aktivisten, die sich mit uns solidarisieren und unseren Kampf unterstützen, den Kampf der Freien und der Revolutionäre. Wir begrüßen alle Initiativen für unsere Sache, die Sache des marokkanischen Volkes. Wir bestätigen unsere Verbundenheit mit den Werten und Prinzipien des Kampfes; wir enthüllen und bekämpfen kraftvoll jeden Versuch von Aufschneiderei, Opportunismus, Kompromissen auf dem Rücken der politischen Häftlinge, ihrer Familien und der Martyrien und Leiden des Volkes. […]

Freiheit für die politischen Häftlinge!
Kampf bis zum Sieg oder Martyrium.
Weder Frieden noch Resignation! Vorwärts mit dem Kampf!“

Siehe auch: Ezedine Eroussi in Lebensgefahr

Stuttgarter CDU- Gemeinderatsfraktion und Ordnungsamt wollen Versammlungsfreiheit für S21-Gegner einschränken

Die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion will laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenden Montagsdemonstrationen verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Diese Meldung ist paradox: Die Demoveranstalter selbst hatten sich entschlossen, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Vor allem aber ist die von der CDU geforderte Resolution ein klarer Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und muss entschieden zurück gewiesen werden.

Auch wenn es einigen vielleicht lästig erscheinen mag, das Demonstrationsrecht ist im Grundgesetz verankert. Es ist deshalb verfassungswidrig, eine derartige Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit möglichen Verkehrsbehinderungen oder möglichen Störungen für Touristen zu begründen.

Diese Einschränkung trifft im übrigen nicht nur S21-Gegner. Das Ordnungsamt rechtfertigte absurde Auflagen gegenüber dem Anmelder einer Demonstration gegen die Neonazi - Morde wie folgt: Sein Interesse , die Versammlung durchzuführen, müsse "trotz der hohen Bedeutung des Versammlungsrechts in der Rechtsordnung hinter dem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen,die Behinderungen für den Fahrzeug- ,den Fußgängerverkehr sowie für die Anlieger so gering wie möglich zu halten und insbesondere die Benutzbarkeit der öffentlichen Straße zu gewährleisten."

Das ist offener Verfassungsbruch.

Demonstrationen "...enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren." (aus dem Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts)

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: "Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt. Unser Bündnis setzt sich dagegen für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz ein, dass Proteste uneingeschränkt ermöglicht. Die grün-rote Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag ein "bürgerfreundliches Versammlungsgesetz" in Aussicht gestellt hat, fordern wir auf, sich dazu entsprechend zu positionieren."

Quelle: Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, 21.März 2012

Siehe auch:

• Presseerklärung Bündnis für Versammlungsfreiheit vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken
Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

Filmabend: Bread and Roses

Anlässlich des diesjährigen Themas: „Frauen in prekären Arbeitssituationen“ zum Internationalen Frauenkampftag 2012 – zeigt die Frauengruppe Stuttgart den Film: Bread and Roses (UK, 2000; 110 Min.) am Freitag, den 23. März 2012 um 19:00 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann.

Inhalt:
Maya, eine illegale Einwanderin aus Mexiko arbeitet bei einer Putzkolonne in Los Angeles, die vom Arbeitgeber schamlos ausgenutzt wird. Durch Zufall lernt sie einen Gewerkschaftsfunktionär kennen, der sie und ihre Kolleginnen auffordert, sich nicht mit den entwürdigenden Verhältnissen abzufinden, sondern sich zu organisieren und aufzubegehren...




Freitag, 23. März | 19:00 Uhr |
Linkes Zentrum Lilo Herrmann

Kontakt: Frauengruppe.Stuttgart@gmx.de

Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

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Noch nie haben so viele Menschen unterschiedlichster Herkunft Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat und seinen Organen gemacht wie in den letzten Monaten. Während gegenüber faschistischen Kräften wie dem sog. "NSU" außer einzelnen Verhaftungen und der Bildung von Ausschüssen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden, erleben fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen nicht selten die volle Wirksamkeit staatlicher Repression.

Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.

So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der  politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.

Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".

Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.

An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.

Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.

Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA  Stammheim verfrachtet.

Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.

Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.

Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Der 18. März wird in der BRD seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.



Weitere Informationen:
www.18maerz.de
www.political-prisoners.net
www.berlin.rote-hilfe.de
www.rote-hilfe.de

Montagsdemo gegen Hartz IV vs. Ordnungsamt Stuttgart: Meinungsfreiheit nur für Reiche?

Das Amt für „öffentliche Ordnung“ der Stadt Stuttgart findet offenbar immer neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen unerwünschte Meinungen in der Öffentlichkeit.

Diesmal geht es gegen die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV, deren Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 450 € erhalten hat.

Vorgeworfen wird ihr die Durchführung einer Spendensammlung entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage: „Das Sammeln von Spenden wird untersagt.“

Hatte die Stadt Stuttgart zunächst – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (siehe unten) - nichts gegen eine auf dem Info-Tisch der Montagsdemo aufgestellte Spendendose unternommen, hat sie inzwischen das Verbot, Spenden zu sammeln, als „versammlungsrechtliche Auflage“ in die Anmeldebestätigung der Montagsdemo aufgenommen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft bei einer trotzdem durchgeführten Spendensammlung gegen die Versammlungsleiter wegen einer „Straftat nach dem Versammlungsgesetz“ vorgehen.

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: „Wir sehen in diesem Vorgehen der Stadt Stuttgart eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts und weisen diesen Angriff auf die finanzielle Unabhängigkeit von Initiativen und Bewegungen und letztlich auf die Versammlungsfreiheit zurück. Die Durchführung einer Versammlung ist immer mit Unkosten verbunden und darf nicht von finanzkräftigen Sponsoren wie z. B. der Werbekampagne für Stuttgart 21 abhängen.“

Die so genannten „Sammlungsgesetze“, die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden.

Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen Stuttgart 21 oder anderes spenden wollen oder nicht.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl.

Die Verhandlung findet statt am 14. März um 11 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) stellt entgegen der neuen Stuttgarter Praxis fest: „Einer Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz bedürfen somit nicht: …das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Sparbüchsen auf Straßen und Plätzen…., wenn dabei nicht durch eine Person auf die Spender eingewirkt wird (zum Beispiel durch Hinhalten der Büchsen oder durch Ansprechen)“

Quellen:

Via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit



Eröffnungsblockade: Wackersteine im Bauch

Am Todestag von Oury Jalloh demonstrierten auch in diesem Jahr etwa 150-200 Menschen durch Dessau. Sie forderten Aufklärung und Gerechtigkeit und eine Anklage gegen die verantwortlichen Polizeibeamten wegen Mordes. Mit mitgetragenen Särgen erinnerten sie an die Namen weiterer Todesopfer rassistischer Gewalt: Dominique Koumadio, Halim Dener, Markus Omafuma, Mohammad Selah, Arumugasamy Subramaniam.
Foto: heba/Umbruch Bildarchiv
Ausführliche Darstellung der Situation des Jalloh-Prozesses: Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh. (Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Es kann einem passieren, dass man sich am Brunnenrand vorfindet, wie einst der Wolf. "Ich dacht, es wären sieben Geißlein in meinem Bauch, nun - dünkt mich - sind es bloß sieben Wackerstein". Und zwar solche, die einen herabziehen ins finstere Loch, eh man es sich versieht.

Gemeint damit: Innerhalb des Staatswesens, dessen Teil man nun einmal darstellt, gern oder ungern, empfindet einer immer deutlicher, nicht nur, dass vieles sich verbirgt. Sondern - dass die Methoden nicht mehr funktionieren, um im Prinzip herauszubekommen, was das sein könnte, das sich verbirgt. Einfach: Was los ist im Innern.

Beispiel: Jalloh-Prozess. Die normale juristische Methode, die Wahrheit und den Hintergrund zu erforschen, versagt, wenn eine ganze Polizei-Einheit geschlossen sich weigert, wahrheitsgemäße Zeugenaussagen abzugeben. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Tote Opfer einer staatlichen Mordtat oder "nur" dasjenige einer groben Fahrlässigkeit geworden ist. An der geschlossenen und konsequenten Aussageverweigerung bricht jede Wahrheitsforschung zusammen, die ohne körperlichen Zugriff erreichbar wäre. Die Einzelrichterin steht jetzt vor der Versuchung, das Prozessverfahren einstellen zu lassen. Ergebnis siebenjähriger Anstrengungen: eine geringe Bußzahlung für den angeklagten Polizisten. Mit anderen Worten: Null.

In größerem Umfang: Ergebnislosigkeit der Suche nach den wirklichen Tätern des NSU - "Nationalsozialistischer Untergrund". Wenn eine spezialisierte Gruppe wie der nationale und die föderalen Verfassungsschutze nach Jahren nicht einmal Fragen stellen können nach notwendig vorhandenen Mittätern, dann bleibt nur ein Schluss: es handelt sich nicht um Panne, nicht um Unfähigkeit, sondern um böse Absicht, also Schuld. Die Absicht, die Schuldigen anschließend die Schuld aufdecken lassen zu wollen, beweist dann weiter nur eins: Es soll nichts aufgedeckt werden.

Zu Ende gedacht führt das zu der Erkenntnis: der bürgerliche Staat funktioniert an verschiedenen Ecken nicht mehr. Er verschafft nicht mehr die versprochene Aufdeckung des Verborgenen.

Damit ist der Boden entzogen allen Theorien der bürgerlichen Justiz. "Lass nur die Gesetze walten/und du wirst dein Recht erhalten" Das eben findet nicht mehr statt.

Was dann?

Der Gedanke liegt nahe, dann eben die Sache in die - kollektive - eigene Hand zu nehmen - und per Steinwurf und Funkenschlag den überflüssig gewordenen Orten der Wahrheitsfindung ein böses Adieu zu bieten. Das macht zwar als Geste möglicherweise Spaß, aber erbringt keine weitere Erkenntnis. Der leere Bauch wird davon nimmer satt.

Im Geschichtsmüll wühlen! Da finden sich Beispiele. Als im Frankreich des neunzehnten Jahrhunderts, nach dem verlorenen Krieg gegen Deutschland, sich zunächst gegen den Hauptmann Dreyfus der Verdacht erhob, er hätte für die Deutschen spioniert, da sollte die Sache zunächst schnell per Militärgericht abgetan werden. Ersturteil: Verbannung auf die Teufelsinsel. Nach den engen Beweisregeln war die Sache damit erledigt. Kein Einwand mehr vorzubringen. (Wie jetzt im Fall Jalloh!) Und gelogen wurde nach Wunsch und Erwartung der Obrigkeit.

Der Weg, den die Gegner des Urteils fanden, erschöpfte sich nicht in Steinwurf und dem Angriff gegen bloße Steine. Es gelang - vor allem auch durch die Unterstützung des Schriftstellers Zola - das Verfahren im Kriegsgericht selbst zum Gegenstand der Empörung zu machen. Und zunächst nur zu dem eines verlangten Prozesses. Zola zwang mit seiner Schrift "J' accuse!" zunächst , Vertreter der Obrigkeit ihn persönlich wegen Beleidigung zu verklagen. Damit war die Möglichkeit des Weiter-Klagens auf einem umfassenderen Feld eröffnet. Um die Geschichte nicht zu sehr auszuwalzen: am Ende musste Dreyfus freigesprochen werden. So etwas geschah sicher nur selten. Aber immerhin: es geschah. Und verhinderte Jahre vor dem ersten Weltkrieg die sofortige Umwandlung der französischen Republik in eine Militärdiktatur.

Jalloh-Prozess einstellen? Von wegen. Juristisch feststeht bis jetzt: es ist kollektiv gelogen worden innerhalb der Polizeiverwaltung Dessau. Also müsste die ganze Verwaltung behandelt werden als ein der kriminellen Verabredung verdächtiges Institut. Es müsste nach Wegen gesucht werden, das ganze Institut in die kriminologische Untersuchung einzubeziehen. Anders werden wir die Wackersteine im Bauch gewiss nicht mehr los.

• Blog der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh"
• Blog der Prozessbeobachter
• Die "KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen"
• Umfangreiche Dokumentation beim Umbruch Bildarchiv
• Unser bisherigen Beiträge

101. internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können...



Bildquelle: Bildercache.de

Wir fordern dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Wie in vielen anderen Städten auch, organisieren linke AktivistInnen aus Stuttgart und Region Aktivitäten zu diesem symbolträchtigen Datum für den Kampf um die Befreiung der Frau und für eine solidarische und antikapitalistische gesellschaftliche Perspektive.

Siehe dazu: Frauenkampf heißt Klassenkampf! Aktionen zum 8. März
Mit Material von wloe.org und frauennews.de

Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh

Claudia Methling - die vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg im Revisionsverfahren zum grausamen Feuertod Oury Jallohs am 7.1.2005 gegen den mitverantwortlichen, aber alleinig angeklagten Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei Andreas Schubert hat am 5.3.2012 kurzfristig vorgeschlagen, den Prozess im Hinblick auf den „Stand der Beweisaufnahme“ und der Dauer des Verfahrens (seit Januar 2011) gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig einzustellen.

Zustimmungspflichtig ist dieser „Deal“ lediglich seitens der Staatsanwaltschaft, die auch in Magdeburg – wie schon in Dessau 2007/2008 - keine Anhaltspunkte für eine adäquatere Anklageform finden will und der Verteidigung des Angeklagten, der ein absehbares Ende dieser „Verhandlung“ naturgemäß am Herzen liegen sollte. Die Nebenklage, die die nunmehr seit 7 langen Jahren „rechtsstaatlich“ gedemütigte Familie Jalloh vertritt, hat das Recht auf Anhörung ohne Anspruch auf bindende Wertung – die Krümel vom Tisch einer „juristischen Exekutive“, welche eine würdelose Farce per urteilsfreier, monetärer Begleichung und zu beenden versucht.

Der Prozess soll nach § 153a StPO gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt werden:

„Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“

Konkret soll hier also – und darin besteht die eigentliche juristische „Ohrfeige“ der Magdeburger Richterkammer – schuldhaftem polizeilichem Versagen weder schwere Schuld vorgeworfen noch ein angemessenes öffentliches Interesse an der Benennung tödlicher Verantwortlichkeit zugemessen werden!

Die Kammer entzieht sich mit diesem Schritt den vom BGH 2010 formulierten Mindestanforderungen nach substanzieller Vervollständigung der Beweisaufnahme und Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das diesen Namen im Angesicht der Angehörigen auch verdient hat.

Dies ist eine öffentlich nicht hinnehmbare Bankrotterklärung einer Judikative, die vorgibt, sich selbst über höchstrichterliche Minimalstandards hinwegsetzen zu dürfen, um die weitere Straflosigkeit der Täter in Diensten des Staates aufrecht erhalten zu können.

Wir rufen auf zur Solidarität mit dem Widerstand der Angehörigen der Opfer staatlicher Gewalt gegen systematisierte Vertuschung und legalisierte Straflosigkeit behördlicher Verbrechen!

Zeigen wir Ihnen unser öffentliches Interesse an einer angemessenen Strafverfolgung!

Landgericht Magdeburg

6.3.2012

Protestkundgebung - „Prozessbegleitung“ – Demonstration

ab 9:00 Uhr vor dem Landgericht (die Straße wird abgesperrt sein)

+++ DO JUSTICE TO OURY JALLOH +++

Quelle: Pressemitteilung

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