trueten.de

»Keine Regierung kämpft gegen den Faschismus, um ihn zu zerstören. Wenn die Bourgeoisie sieht, dass ihr die Macht aus den Händen gleitet, erhebt sie den Faschismus, um an ihren Privilegien festzuhalten.« Buenaventura Durruti Dumange

Erneuter Prozess gegen Nazigegner wegen der Teilnahme an den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn

Wir dokumentieren die Pressemiteilung von Heilbronn Nazifrei:

Heilbronn, 31.Mai 2012: Erneut Prozess gegen Nazigegner wegen der Teilnahme an den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn.

Bündnis ruft zur Solidarität mit dem Angeklagten auf und fordert die Einstellung des Verfahrens und aller weiterer Ermittlungsverfahren.

Auch über ein Jahr nach den Protesten gegen den süddeutschlandweiten Aufmarsch von Nazis in Heilbronn am 1.Mai 2011 hört die Kriminalisierung engagierter NazigegnerInnen nicht auf. Am Montag, den 4.Juni 2012, beginnt um 14.30 Uhr vor dem Heilbronner Amtsgericht ein Prozess gegen Siegfried Deuschle aus Stuttgart. Er ist Betriebsrat bei Daimler, Mitglied des Bezirksbeirates in Bad Cannstatt und des Stuttgarter Kreisvorstandes der Partei „Die Linke“. Am 1.Mai 2011 beteiligte sich Siegfried Deuschle an den Aktionen gegen den Naziaufmarsch in Heilbronn. Nun wird ihm vorgeworfen, dabei Polizeibeamte beleidigt zu haben.

Wir verurteilen diesen weiteren Versuch, couragierte AntifaschistInnen einzuschüchtern und den friedlichen Widerstand gegen den Naziaufmarsch am 1.Mai 2011 als kriminell darzustellen.

Lena Hornung von der Grünen Jugend sagt dazu im Namen unseres Bündnisses:

„Entgegen einer Erklärung eines Sprechers der Heilbronner Staatsanwaltschaft in der „Heilbronner Stimme“ am 15.März 2012 steht jetzt wieder ein Aktivist vor Gericht, weil er sich am 1.Mai 2011 gegen die Faschisten engagiert hat. Obwohl das Versagen der Behörden bei der Verfolgung der Nazi- Terrorbande „NSU“ mehr als bekannt ist und mittlerweile auch eine Klage gegen den völlig unverhältnismäßigen Polizeieinsatz am 1.Mai 2011 läuft, haben Polizei und Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun, als friedliche Nazigegner wie Siegfried Deuschle zu kriminalisieren. Wir weisen dies mit aller Schärfe zurück und rufen zur Solidarität mit dem Angeklagten auf. Außerdem bleiben wir bei unserer Forderung, dass endlich alle Verfahren gegen AntifaschistInnen wegen dem 1.Mai 2011 eingestellt werden müssen!“

Siehe auch: Klage gegen den Polizeikessel am 1. Mai 2011.

Mexico: Weitere Solidaritätskampagne für José Enrique Morales Montaño gestartet

Seit gestern läuft bei labourstart eine Kampagne für den am 15. Mai entführten mexicanischen Menschenrechtler José Enrique Morales Montaño. Nachdem wir am Mittwoch über die Kampagne von Netzwerk für eine kämpferische ver.di und  ProDESC berichtet hatten, rufen wir auch zur Unterstützung dieser Aktion auf:

"Der mexikanische Menschenrechtler José Enrique Morales Montaño vom Unterstützungszentrum für Beschäftigte (CAT) in Puebla, Mexiko, ist am 15.Mai 2012 entführt und körperlich gefoltert worden. Er war auf dem Weg zum lokalen Arbeitsgericht von Puebla, um eine Gruppe von Textilarbeiter/innen zu begleiten, die im Konflikt mit einer Firma in der Region stehen.

Sein Kidnapper hielten im über lange Zeit ein Gewehr an den Kopf und drohten, ihn und die anderen Mitglieder von CAT umzubringen. Am Abend desselben Tages setzten sie ihn auf einer verlassenen Überlandstraße nach Veracruz aus, wobei sie seinen Rucksack und das Mobiltelefon stahlen. Morales wurde schwer verletzt. Am nächsten Morgen erhielt Blanca Velázquez, die Direktorin von CAT, eine Nachricht von Morales gestohlenem Handy: "Du wirst sterben, Hure."
Seit der Gründung des CAT 2001 hat das Zentrum erfolgreich eine Reihe von Autozulieferern, Maquila- und Textilfirmen organisiert, indem sie sogenannte "Schutzgewerkschaften" (die arbeitgebernah bzw. -abhängig sind) herausdrängten und demokratische, unabhängige Gewerkschaften etablierten.

Die Organisierungsarbeit von CAT hat die negative Aufmerksamkeit von Akteuren in Mexiko erregt, denen die Arbeit von CAT nicht gefällt, was zu einer Reihe von Angriffen führte. 2010 wurden die Büros von CAT aufgebrochen und die Beschäftigten wurden per email und Graffiti an den Wänden des Büros bedroht. nach intensiver Lobbyarbeit erhielt die CAT-Belegschaft Schutz vom Bundesstaat Puebla, der aber ohne Begründung oder Untersuchung der Drohungen ein Jahr später wieder eingestellt wurde. Die Bergarbeitergewerkschaft von Mexiko hat seit mehreren Jahren eng mit CAT zusammengearbeitet und ruft zu einer internationalen Kampagne auf umd das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Sicherheit von José Enrique Morales Montaño und den anderen Mitarbeiter/innen von CAT, die sich kontinuierlich für Menschen- und Arbeitsrechte in Mexiko eingesetzt haben, zu gewährleisten."

Der Textvorschlag, der per Mail versendet werden kann lautet:

"ich schreibe Ihnen, um meine Sorge und Wut über die kürzliche Entführung und physische Folter an José Enrique Morales Montaño vom Unterstützungszentrum für Beschäftigte CAT in Puebla, Mexiko zum Ausdruck zu bringen. Menschen, die für Menschen- und Arbeitsrechte in Mexiko eintreten, sollten für die Ausübung ihres Rechts, die Menschenrechte anderer zu verteidigen, nicht einem Klima der Belästigung oder gar physischen Attacken ausgesetzt sein. Wir fordern Sie deshalb auf, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und Sicherheit von  José Enrique Morales Montaño und den anderen CAT-Mitgliedern zu gewährleisten. Wir bitten ebenso die entsprechenden Behörden, ihrer Verpflichtung, die Verantwortlichen für diesen Angriff und die dauernden Drohungen zu ermitteln und zu bestrafen, unter Zugrundelegung der höchsten internationalen Standards. Diese Untersuchung muss die VErantwortlichen für die Entführung, das Verprügeln und die Strafen gegen José Enrique Morales Montaño und die anderen CAT-Mitglieder ermitteln und sollte diese ihrer gesetzlichen Strafe zuführen. Ich erkläre mich solidarisch mit den Verteidiger/innen von Menschen- und Arbeitsrechten in Mexiko, und verbleibe in Erwartung einer schnellen Abhilfe gegen diese Ungerechtigkeit"

Zur Mailaktion bei labourstart

Filmtipp: "Willkommen Zuhause"

Sinti und Roma wurden und werden lebenslang verfolgt. Das Romanes-Wort Porajmos (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) bezeichnet den Völkermord an den europäischen Roma in der NS-Zeit und ist Höhepunkt einer langen Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung.



• Aktuell, mitten in Europa, werden auch heute noch Roma verfolgt, gedemütigt, verletzt, vertrieben, diskriminiert, nicht zuletzt von Behörden. Im Frankreich des Sarkozy, in Italien leben sie in Isolation, Unsicherheit und Angst vor Abschiebung, in Ungarn, Rumänien, Tschechien und im Kosovo fehlt ihnen der Schutz der Behörden und der demokratischen Öffentlichkeit.

• Aktuell, im März 2012, beschloss der Stuttgarter Landtag die Wiederaufnahme der Abschiebungen von Roma in den Kosovo - denn dort gäbe es keine Diskriminierung von Roma - und somit auch keine Abschiebehindernisse.

• Aktuell, heute also, können Menschen in Baden-Württemberg nicht mehr ruhig schlafen, weil sie Angst haben, abgeschoben zu werden, weil sie wissen, daß es im Kosovo keinen Schutz vor rassistischen Übergriffen, vor Verfolgung gibt.

"Willkommen Zuhause" zeigt, wie „abgeschobene“ Roma im Kosovo leben, wie verunsichert jene sind, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind - und wie sie jetzt, in der neuen Fremde, in Verzweiflung leben...

Mi, 30. Mai 2012, 19 h, Landesmedienzentrum Rotenbergstraße 111 Stuttgart-Ost

"Willkommen Zuhause" Ein Dokumentarfilm von Eliza Petkova


Eintritt frei - Unkostenbeitrag erwünscht.

Freiheit für Deniz K.!

Deniz K. wurde am 21. April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen bei einer Demonstration am 31. März in Nürnberg, die die Verstrickungen von Staat und NSU thematisierte, mit einer Fahnenstange 2 PolizistInnen verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft konstruiert nun den Vorwurf des „versuchten Totschlags“.

Aus Solidarität mit ihm findet am Samstag, den 26. Mai um 12 Uhr ab der Lorenzkirche eine Demonstration in Nürnberg statt.

Aus Stuttgart gibt es eine gemeinsame Zugfahrt.

Samstag, 26. Mai 2012, 08:15 Uhr Gleis 16, Hauptbahnhof Stuttgart

Weitere Infos gibt es beim Solikreis Deniz K. und auf der Seite des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen.

Blockupy Frankfurt - zwei Tage in der Verbotenen Stadt

Foto © Jens Volle
Man könnte fast meinen, Paranoia und Hysterie wären bei der Stadt Frankfurt, der hessischen Polizei und überhaupt allen möglichen Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gleichzeitig ausgebrochen. Denn was dort an Drohkulisse aufgebaut wurde, um das Verbot der Blockupy-Aktionstage gegen das Krisenregime der EU zu begründen, ist in seiner Absurdität kaum zu überbieten. Aber irgendwie musste man wohl versuchen, die massive Einschränkung der Grundrechte, die da über alle gerichtliche Instanzen hinweg bestätigt wurde, auch vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Vielfältige Meinungsäußerung jenseits vorhersehbar geregelter Latschdemos kann ja auch so bedrohlich sein. Viel peinlich-paranoider hätte man sich kaum anstellen können. Shame on you, Frankfurt!

Frankfurt blockiert sich selbst
Und so befindet sich Frankfurt für mehrere Tage im selbst verordneten Ausnahmezustand: Komplett-Abriegelung des gesamten Bankenviertels. Eingeschränkter Betrieb mehrerer Straßenbahnlinien, manche U-bahn-Haltestellen werden einfach nicht mehr angefahren. Von Donnerstag an sollen die Frankfurter keine Mülltonnen und keinen Sperrmüll frei zugänglich vor die Haustür zu stellen. Und die Universität hat sowohl Campus Bockenheim als auch Campus Westend geschlossen. Banker sind auf Anraten der Polizei nur noch in Freizeitkleidung unterwegs. Viele von ihnen arbeiten von daheim aus, einige sollen sogar Notquartiere in Mannheim bezogen haben.

Sogar Eltern wurde nahegelegt, ihre Kinder am Freitag nicht in den Kindergarten zu bringen, sollte sich dieser im Innenstadtbereich befinden. Mehr als jedes zweite der zahlreichen Nobelgeschäfte wurde mit Spanplatten verrammelt. Und die Suche selbst nach einem frei zugänglichen Bankomaten dauert eine halbe Ewigkeit. Die Begründungen sind hier sehr unterschiedlich: Mal steht da in Schaufenstern, man könne gewaltsame Ausschreitungen nicht ausschließen, dann ist von einer Großveranstaltung in der Innenstadt die Rede, einmal wird als Grund sogar eine Baustelle genannt, obwohl dort keine ist.

„Hey hey, unser Kessel ist viel schöner“
Foto © Jens Volle
Schon im Vorfeld wurde für über 400 Menschen ein polizeiliches Betretungsverbot der Frankfurter Innenstadt ausgesprochen. Immerhin konnte sich das vor Gericht nicht halten. Bevor wir uns von Stuttgart aus auf den Weg machen, hören wir immer wieder von Polizeikontrollen auf den Autobahnen um Frankfurt und Platzverweisen, die scheinbar willkürlich ausgesprochen werden. Mehrere Busse vermeintlicher Aktivisten aus Berlin schaffen es bis Frankfurt-Höchst und werden dann doch wieder zum Umkehren gezwungen. Wir kommen jedoch unbehelligt Freitagvormittag in Frankfurt an, nachdem schon ein paar hundert Aktivisten verhaftet wurden – insgesamt soll es 1430 Ingewahrsamnahmen gegeben haben.

Trotzdem laufen an diesem Tag noch ein paar kleinere Blockadeaktionen und Spontandemos. Diese werden regelmäßig sehr zügig von der Polizei eingekesselt. Ebenso zügig bildet sich dann auch schnell mal ein Demonstrantenkessel innerhalb und außenrum, der "viel schöner" ist, als der Polizeikessel. Ansonsten fahren den Tag über immer mal wieder Wagenkolonnen der Polizei umher, bleiben irgendwo in einer langen Reihe stehen und fahren dann wieder weiter, nachdem sie keine Demonstranten vorfinden, die sie einkesseln könnten.

Auch das Schaufahren von drei Wasserwerfern darf nicht fehlen. Spiegel online meldet zwar irgendwann den Einsatz dieser, aber bisher habe ich noch nirgends eine Bestätigung davon gesehen. Im Studierendenhaus am Campus Bockenheim, wo es tagsüber Diskussionsveranstaltungen gibt, sieht es abends dann doch noch nach Eskalation aus, nachdem der Campus fast komplett mit Polizeiwannen umstellt wird. Doch es bleibt bei der reinen Drohgebärde: Bis auf Personenkontrollen Einzelner passiert hier nichts mehr.

Fast 30 000 demonstrieren am Samstag gegen die europäische Krisenpolitik
Foto © Jens Volle
Zur Abschlussdemo am Samstag, die großzügigerweise nicht verboten wurde, kommen dann doch noch fast 30 000 Demonstranten. Verschiedene bunte Blöcke, von Antifa über attac bis hin zu Gewerkschaften und Parteien, zeigen, wie breit die Basis des Widerstands gegen die europäische Krisenpolitik ist. Mehrere Hundert Stuttgarter 21-Gegner sind auch angereist. Ihre zwei Blöcke mit den vielen gelben Schildern und Fahnen sind unübersehbar. Einige von ihnen erzählen mir, dass die ungerechtfertigten Verbote der vergangenen Tage sie erst recht bestärkt haben, nach Frankfurt zu kommen.

Fünf Stunden lang geht es dann durch Stadt. In den Parallelstraßen folgen uns die Polizeiwannen, an Abzweigungen und vor diversen Hochhäusern stehen die Polizisten in voller Montur und schauen grimmig. Es ist sehr heiß, besonders mit Helm. Diejenigen, die die Polizei als schwarzen Block identifiziert hat, werden während der gesamten Demo von einem Wanderkessel begleitet. Ein paar mal rennt ein Trupp Polizisten mitten rein in die Gruppe, Böller sind auch mal zu hören, doch es lässt sich einfach niemand provozieren. Völlig ausgepowert liegen wir nach dem Gewaltmarsch im Park neben den Hochhäusern der Deutschen Bank und beobachten eine Gruppe von Demonstranten, die ausgelassen mit Hare Krishna-Mönchen tanzt.

Schöner Platz für ein Camp, denke ich mir.



There's also an English version.

Grundrechtsfeinde Frankfurt: Gefangene der eigenen Terror-Propaganda ?

Selbst jetzt - nachdem absolut nichts eingetreten ist von dem, was die Polizei Frankfurt vorausgesehen hat - besteht sie darauf, 2000 Gewaltbereite gesichtet zu haben innerhalb der 25000, die sogar nach obrigkeitlichem Bericht vorbildlich demonstriert haben. Woran die Gewaltbereitschaft ohne Gewalttätigkeit erkannt wurde, verriet die Polizei natürlich nicht. Das könnte "diejenigen" für ein nächstes Mal zu besserer Tarnung verführen. Wichtig: Innenminister Rhein und seinesgleichen können nun nachträglich immer wieder argumentieren: hätte die Polizei die Innenstadt Frankfurts nicht besetzt, wären die "Terroristen" gekommen.

Als Augenzeuge kann ich berichten, dass ich - wahrscheinlich allzu gutgläubig - bei der Schlusskundgebung vor dem Gebäude der EZB zwar Leute aus vielen Ländern und Organisationen zu Gesicht bekommen habe, aber niemand, der mir Angst eingeflößt hätte. Dagegen war die Innenstadt ab Anfang Zeil durchgängig von Polizei besetzt, wo man ging und stand. An der Hauptwache standen Polizei-Autos reihenweise - die meisten mit laufendem Motor beim Luftverpesten. Wohlwollende Vermutung: bei der herrschenden Hitze wollten sie die Kühlung aufrecht erhalten. Allerdings - da ohnedies nichts los war - hätten die Insassen vielleicht einfach aussteigen können und sich eine Cola nebendran genehmigen.

Auf dem Versammlungsplatz zog sich die Warterei ziemlich hin. Zur Belebung der Neugier der Anwesenden trabte von Zeit zu Zeit ein Pulk schwarz und grün gekleideter Personen im Staatsdienst in voller Montur vorbei. Ohne groß was auszurichten.

War es ein Sieg von Blockupy?
Als Erfolg können die Blockupy-Anhänger werten, dass sie eine Demonstration zusammenbekommen haben, wie sie es in diesem Umfang in Frankfurt schon lange nicht mehr gegeben hat. Mit Recht verlagerte sich in den Schlussansprachen der Akzent vom Angriff gegen die Banken stark auf die schamlosen Grundrechtsverletzungen durch die städtischen Ordnungsbehörden, die leider von allen Gerichten bis hin zu Karlsruhe gebilligt wurden.

Allen Verfügungen und gerichtlichen Entscheidungen lag eine Einschätzung zugrunde: ein Grundrecht kann durch ein anderes weggekegelt werden. Erfunden wurde zu diesem Zweck eines des interesselosen Bürgers - vor allem Geschäftsmanns - nicht durch Protest in seiner Bewegungsfreiheit behindert und behelligt zu werden. Geht diese Interpretation durch, ist an Demonstrationsfreiheit im umfassenden Sinn des Wortes nicht mehr zu denken. Tatsächlich behandelte die Polizeileitung Demonstrieren nur noch als Gnade. Nicht mehr als selbstverständliche Grundbefugnis eines und einer jeden, wie sie in der Verfassung niedergelegt worden ist. So hieß es etwa mahnend schon donnerstags und freitags vor dem Hauptbahnhof sinngemäß: Denkt an den Samstag!Wenn wir jetzt feststellen müssen, dass jemand "ausschreitet", gilt die Zulassung für Samstag dann auch nicht mehr. Deutlicher lässt sich kaum ausdrücken, dass dem Volk nach Gutdünken das Maul verboten werden darf- wenn es stört.

Peter Nowak in TELEPOLIS richtet den Blick zurück auf die ursprünglichen Ziele von BLOCKUPY. Behinderung des Bankwesens wenigstens für einen Tag. Dieses Ziel ist selbst dann nicht erreicht worden, wenn man die Selbstbehinderung durch die Polizei und durch eigene Vorsichtsmaßnahmen als Wirkung der nur angedrohten Besetzung sich als eigenes Verdienst anrechnet. Die weitgehend elektronische Abwicklung sämtlicher Aufträge macht eine räumliche Behinderung durch Blockade und sogar Besetzung fast undenkbar. Es kommt das Mobilisierungsproblem dazu. Kündigt man eine breite Demonstration rechtzeitig an, steht für die Obrigkeit und die Bank selbst jede Gegenmaßnahme plus Terror-Gegen-Propaganda frei. Wie sich jetzt herausgestellt hat. Setzt man auf nichtangemeldete Überraschungs-Coups wird kaum genügend sturmbereites Personal zur Verfügung stehen. Es ließen sich für wesentlich breiter bewegte Zeiten - wie jetzt in Griechenland - kurzfristige Erfolge denken. Aber selbst solche ohne grundsätzliche Erschütterungen des gesamten Banken-Systems.Nicht einmal in einem einzigen Land.

Wolf Wetzel hatte schon geraume Zeit vor Occupy den Widerwillen zu Ende gedacht gegen bloße Verlautbarungen wie "Wir zahlen nicht für Eure Krise" Während man das schreibt, hat man immer schon gezahlt, ob gern oder ungern. Daraus seine Folgerung: Wenn es nicht bei der verbalen Drohung bleiben soll, muss es ernsthafte und spürbare Schädigungen geben derjenigen, die vor allem vom Geldgeschäft profitieren.

In einer kleinen Schrift hat er die damaligen Diskussionen noch einmal zusammengefasst. "Krise des Kapitalismus und krisenhafte Proteste", in der Reihe Systemfehler die Nummer 1, erschienen 2012 in der edition assemblage. Ausführlich wird zurückgewiesen die Kritik am "verkürzten Kapitalismusbegriff" eines bloßen Angriffs gegen die Banken. Vermutlich wäre Wolf wie auch seinen Kritikern ein Generalstreik innerhalb der produzierenden Betriebe noch wesentlich lieber. Nur ist ein solcher von außerhalb nie zu organisieren. Auf der Ebene von Demonstrationen ist Boykott gegen solche Teile des kapitalistischen Apparats immerhin denkbar, die vom Kundenverkehr abhängen. Das müsste freilich von den herrschenden Machtverhältnissen abhängig gemacht werden. Der letzte Aufmarsch an den vier Tagen von Himmelfahrt bis Sonntag hat nur eines beweisen können: dass trotz aller Hindernisse gegen eine verbotswütige Obrigkeit noch eine Großdemonstration möglich ist.

Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten

Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Radio Dreyeckland führte ein Interview mit mir über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden.

Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.

Anhören (Länge: 10.27 min) beim Radio Dreyeckland

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

Eine aktuelle Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".
Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist."
(aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012)

10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "... auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)

Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".

Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

In Bewegung bleiben! Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

Flyerdownload: Bild anklicken
Der Arbeitskreis Kesselklage wendet sich mit einem Flugblatt zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 an die Öffentlichkeit:

Am 1. Mai 2011 zogen hunderte Nazis aus dem süddeutschen Raum in einem Großaufmarsch durch Heilbronn. Das sorgte bereits im Vorhinein für breiten Protest: in spektenübergreifenden und überregionalen Bündnissen mobilisierten sich NazigegnerInnen gegen das Auftreten der Rechten in Heilbronn. Dem Naziaufmarsch sollte ein vielfältiger Widerstand auf der Straßen entgegenstehen.

Die Polizei, die am Tag des Aufmarsches mit mehreren tausend Einsatzkräften zugegen war, verhinderte jedoch jede Möglichkeit, gemeinsamen und wahrnehmbaren Protest gegen den Aufmarsch zu artikulieren. Während die Nazis durch ein komplett abgeriegeltes Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden hunderte AntifaschistInnen zwischen 9 und 20 Uhr von martialisch auftretenden Polizeikräften am Heilbronner Bahnhof eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Die Polizeikräfte haben an diesem Tag dafür gesorgt, dass über 700 Nazis nach außen Stärke zeigen und ungestört ihre menschenverachtende Hetze verbreiten konnten. Und das, obwohl bekannt war, dass erst zwei Wochen zuvor Neonazis aus dem Umfeld der NPD-Jugendorganisation „JN“ in Winterbach im Rems-Murr-Kreis eine Hütte in Brand setzten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel vom 1. Mai 2009 in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort wurden mehrere hundert AntifaschistInnen durch stundenlange Einkesselung an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert – zeitgleich fand in der Stadt ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt.

Wir – Betroffene und solidarische NazigegnerInnen – gehen nun juristisch gegen den letztjährigen Polizeieinsatz in Heilbronn vor. Mit mehreren Klagen möchten wir am Beispiel des Heilbronner Bahnhofkessels gerichtlich erneut feststellen lassen, dass die seit Jahren durch die Polizei praktizierte „Kesselungstaktik“ zur Unterbindung von antifaschistischem Protest nicht weiter anwendbar ist.

Nur durch einen breitgefächerten und direkten Widerstand gegen die zunehmenden Naziaktivitäten kann denselben Einhalt geboten werden. Dafür ist die umfassende Möglichkeit zur öffentlichen und kollektiven Äußerung von Protest und antifaschistischen Gegenpositionen unbedingt notwendig. Für die polizeiliche Behinderung und Einschränkung dieses Grundrechtes kann es keine Rechtfertigung geben!

Keinen Fußbreit den Faschisten!
Schafft Öffentlichkeit und unterstützt
die Klagen!

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Bank: Kreissparkasse Esslingen

Aus der Geschichte des 1. Mai

Die Ursprünge des 1. Mai als Kampftag der ArbeiterInnenbewegung und der Gewerkschaften liegen in den USA (obwohl dort der „Labor Day“ heute im September gefeiert wird). 1886 eskalierte in Chicago ein mehrtägiger Generalstreik zur Durchsetzung des Achtstundentags – damals waren 12 Stunden üblich – durch gewalttätigen Einsatz der Polizei. Ein nie aufgeklärtes Bombenattentat wurde acht Anarchisten zugeschrieben (von denen einige gar nicht dort waren), vier Todesurteile wurden vollstreckt. 1889 wurde auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationale zum Gedenken an die „Haymarket“-Opfer der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. 1890 gingen erstmals Millionen ArbeiterInnen am 1. Mai auf die Straße.

In Deutschland beschloss 1919 zwar die Weimarer Nationalversammlung die Einführung eines allgemeinen Feiertags, „der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist“, doch es kam nicht dazu. In einigen der damaligen deutschen Länder wurden sogar Kundgebungen unter freiem Himmel am 1. Mai verboten. 1929 kam es in Berlin unter der Verantwortung des Polizeipräsidenten Zörgiebel (SPD) zu Gewaltexzessen gegen demonstrierende ArbeiterInnen – mit über 30 Todesopfern.

1933 erklärten die Nazis in demagogischer Absicht den 1. Mai zum „Feiertag der nationalen Arbeit“. Am 18.4. notierte Nazi-Propagandaminister Goebbels: „Den 1. Mai werden wir zu einer grandiosen Demonstration des deutschen Volkswillens gestalten. Am 2. Mai werden die Gewerkschaftshäuser besetzt. Gleichschaltung auch auf diesem Gebiet. Es wird vielleicht ein paar Tage Krach geben, aber dann gehören sie uns. Man darf hier keine Rücksicht mehr kennen.“ So geschah es – am 2. Mai 1933 werden die Gewerkschaften verboten, ihr Vermögen eingezogen. Viele GewerkschafterInnen wurden verhaftet, in Konzentrationslager gesteckt und ermordet.

Ein solcher Missbrauch des 1. Mai sollte nach dem von den Nazis vom Zaun gebrochenen Zweiten Weltkrieg verhindert werden. In einigen Landesverfassungen wurde ausdrücklich festgeschrieben, wozu dieser gesetzlicher Feiertag da ist. So gilt er in Baden-Württemberg (Art. 3/2) „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung.“

Vor diesem Hintergrund nehmen nicht nur die Gewerkschaften das Auftreten von Neonazis am 1. Mai sehr ernst. Vollkommen inakzeptabel ist das Feindbild und Auftreten der Polizei am 1.5.2011 in Heilbronn, die Nazis mit fremdenfeindlichen Sprüchen als besonders zu schützende Demonstranten, dagegen die für die Ziele des 1. Mai angereisten GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen als Objekte von Leibesvisitationen und in Schach zu haltende Störer der öffentlichen Ordnung behandelte.

 

Via Arbeitskreis Kesselklage

Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt

Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.

Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.

Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.

Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.

In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“

Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.

Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.

Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.

Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.

Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.

PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.



Protesterklärung gegen das Verbot

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