trueten.de

»Die Tragödie meines Lebens begann an dem Tag, als ich geboren wurde, inmitten der Armut, in der meine Wiege stand.« Francisco "Pancho" Villa

OTKM Filmabend: "Die eiserne Mauer"

Am Samstag, den 28. Juli 2012 zeigt das Offene Treffen gegen Krieg und Militarisierung (OTKM) im Linken Zentrum Lilo Herrmann, um 19 Uhr den Film "Die eiserne Mauer". Vor dem Film wird es einen kleinen Input geben und nach dem Film wird Raum für Diskussionen sein.

Um 20 Uhr ist dann, wie jeden Samstag im Linken Zentrum Lilo Herrmann, VOKÜ. Dort kann bei leckerem veganem Essen weiter diskutiert und das eine oder andere gekühlte Getränk zu sich genommen werden.

Zum Film:

Die israelische Politik der Hauszerstörung stellt eines der ersten Symptome der israelischen Militärbesatzung dar. Sogar im Herzen Jerusalems sind Wohngebiete zerstört. Dort wo sich heute der Platz vor der Klagemauer erstreckt, standen einmal 350 palästinensische Häuser. Schon wenige Stunden nach Kriegsende 1967 ließ Israel das dortige Mughrabi-Viertel abreißen. Anfang der 1970er Jahre sind unter der Verantwortung von Ariel Scharon etwa 2000 Häuser in Flüchtlingslagern des Gaza-Streifens zerstört worden. In Rafah, ebenfalls im Gaza-Streifen, wurden 2004 auf einen Schlag 1500 Häuser zerstört. Der jüdisch-israelische Friedensaktivist Jeff Halper und emeritierte Professor, heute Chef des „Israelischen Komitees gegen Hauszerstörung“ (ICAHD), sagt dazu: „ Etwa 95 Prozent der Hauszerstörungen haben nichts mit „Sicherheit“ zu tun, wir sollten neue Wege des Friedens und Zusammenlebens vereinbaren“.


Wer einmal in den Reißwolf fällt...

Michael Csaszkóczy auf der Demonstration gegen Berufsverbote in
Mannheim, 27. Januar 2007

Zur Bilderserie
Carmen Hofmeister berichtet über den Verfassungsschutz Baden-Württemberg, der die Zähne nicht von den Waden des Heidelberger Lehrers lassen will, in die er sich vor Jahren verbissen hat. Der Bericht:

Verfassungsschutz bespitzelt und verfolgt weiterhin zu Unrecht mit Berufsverbot belegten Heidelberger Lehrer

Klage gegen den VS vor dem Verwaltungsgericht Köln

Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkòczy, der in den Jahren 2004-2007 mit Berufsverbot belegt worden war, hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben.

Angebliche „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzes, beispielsweise über Teilnahme an Demonstrationen, waren die Grundlage für das Berufsverbot, das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim letztinstanzlich als grundrechtswidrig erklärt wurde. Der VGH hatte damals in seiner Urteilsbegründung wörtlich geschrieben, er könne nicht nachvollziehen, dass „Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen, die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung, überhaupt erwähnt wird“. Die Landesregierung Baden-Württemberg stellte Csaszkóczy dann 2008 als Lehrer ein.

Sowohl das Landesamt wie das Bundesamt für Verfassungsschutz lehnen es trotz dieses eindeutigen Urteils ab, die inkriminierten Daten zu löschen oder Csaszkóczy auch nur vollständigen Einblick in die über ihn gesammelten Daten zu gewähren. Stattdessen erklärt der Verfassungsschutz, dass er zu seiner „Aufgabenwahrung“ Csaszkóczy auch weiterhin beobachten müsse. Insbesondere, dass dieser sich gegen das Berufsverbot gewehrt habe und sich weiterhin gegen Berufsverbote einsetze, sei ein Anhaltspunkt für seine Verfassungsfeindlichkeit. Damit wird der Kampf gegen eine gerichtlich festgestellte Grundrechtsverletzung selbst wiederum zum Beleg für eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit gemacht.

Damit erheben sich das Landesamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Einschätzungen und Entscheidungen der Landesregierung wie auch der Gerichte.

Der Fall offenbart eine Seite, ohne die das angebliche „Versagen“ des Inlandsgeheimdienstes in der NSU-Affäre nicht zu verstehen ist.

Während Informationen über mordende Neonazis geschreddert werden, sind offensichtlich genügend Kapazitäten frei, um unbequeme Linke bis ins kleinste Detail ihrer Biographie auszuforschen. Dass diese Ausforschung auch noch ausdrücklich mit dem Engagement in der antifaschistischen Bewegung begründet wird, kann angesichts der politischen Ausrichtung des Verfassungsschutzes kaum noch verwundern, bleibt aber dennoch ein Skandal. Der Verfassungsschutz hat seit seiner Existenz eine massive Politik zur Überwachung, Einschüchterung und Bekämpfung kritischer linker Opposition betrieben und beharrt darauf, sie weiter zu betreiben.

Ziel der Klage Csaszkóczys ist die vollständige Einsicht in die gespeicherten Daten und ihre anschließende Löschung. Details der juristischen Auseinandersetzung finden Sie unter www.gegen-berufsverbote.de

Dort finden Sie auch Informationen zu dem zugrundeliegenden Berufsverbotsfall.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch Kontakt zu Michael Csaszkóczy oder seinem Anwalt Martin Heiming.

Der Kampf vor Gericht geht weiter

Am Mittwoch, den 25. Juli 2012, finden gleich zwei Verhandlungen vor dem Amtsgericht, Hauffstr. 5 in Stuttgart statt: Elvira Weißmann 11 Uhr in Raum 304, um 15.15 Uhr Sieghard Hantschel, ebenfalls in Raum 304.

Ihnen wird zur Last gelegt am 15.02.12 sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben. Alle Angeklagten sehen die Gerichtsverhandlungen als politische Aktion und freuen sich über solidarische Unterstützung in Form von Anwesenheit bis zu kreativen Aktionen.

Unter anderem steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Disposition. Bundes- und europaweit wird dieses Grundrecht massiv beschnitten (s.a. Blockupy), um Protest zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart steht noch aus. Doch die Justiz in Stuttgart verurteilt munter weiter, bestätigt die Bußgeldbescheide der Stadt. Bürgerinnen und Bürger zeigen Zivilcourage und werden dafür bestraft. Doch vielleicht befindet sich an diesem Tag unter den Richterinnen und Richtern ein Mensch mit Justiz-Courage.



Via Bei Abriss Aufstand

Stuttgarter Antifaschist vor Gericht - Indizienprozess nach über 5 Jahren

Solikreisflyer
Am 16. Februar 2007 veranstaltet die neonazistische NPD ein „Faschingskonzert“ mit dem rechten Liedermacher Frank Rennicke in Sindelfingen. AntifaschistInnen organisierten hiergegen Proteste. Im Anschluss an das Konzert gerieten Besucher der Naziveranstaltung, u.A. der damalige Pressesprecher des Regionalverbandes, in eine Ausseinandersetzung mit Antifas. Den Neonazis wurden hierbei Platzwunden und kleinere Blessuren zugefügt.

Sieben Antifaschisten wurden aufgrund einer angeblichen Tatbeteilligung im Herbst 2009 zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Nun über fünf Jahre nach dem Vorfall wurde gegen einen weiteren Antifaschisten Anklage erhoben.

Gestützt wird diese ausschließlich auf einen positiven DNA-Abgleich mit einem angeblich in der Nähe der damaligen Auseinandersetzung gefundenen Kleidungsstück.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft versucht hier erneut antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Hierfür klammert sie sich an Indizien und vage Vermutungen. Für die Notwendigkeit von antifaschistischem Widerstand gibt es gerade im Landkreis Böblingen viel zu viele Beweise. Seit 2009 sitzt hier der Neonazi Janus Nowak im Kreistag, im März 2011 wurde hier einem Antifaschisten durch einen gewaltbereiten Faschisten ins Auge geschossen und im September 2011 konnte nur entschlossener antifaschistischer Protest eine rechte Demo durch Leonberg verhindern.

Der Sokikreis Stuttgart ruft auf zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung zum nächsten Prozesstermin am 17.7.12.

Kundgebung: 8.15 Uhr
Verhandlungsbeginn: 9.00 Uhr
Amtsgericht Böblingen, Steinbeisstraße 7

Siehe auch:
• Freitag, 9. Februar 2007: Aktionsbündnis ruft zur Verhinderung von NPD-Veranstaltung in Stuttgart auf
• Samstag, 17. Februar 2007: VVN Presseerklärung zum NPD-Rennicke Auftritt in Stuttgart am 16.2.2007
• Mittwoch, 21. Februar 2007: VVN-BdA Baden-Württemberg zum Rennicke-Konzert in Sindelfingen
• Freitag, 23. Februar 2007: Rennicke-Auftritt in Sindelfingen: Gegendarstellung zur VVN-Presseerklärung
• Samstag, 24. Februar 2007: Veranstaltungsort für "private" Faschingsfeier war bekannt
• Sonntag, 25. März 2007: Stuttgart/Sindelfingen: Der Rennicke-Auftritt als Symptom der Lage
• Freitag, 30. März 2007: Sindelfingen: "Zwischen Nachsicht und Härte"
• Dienstag, 8. Mai 2007: Mit Rolf Gössner gegen die NPD. Bericht über eine Veranstaltung am 13.04.07 in Sindelfingen.
• Donnerstag, 18. Oktober 2007: Sindelfingen: Unterschriftensammlung für NPD Verbot
• Samstag, 18. April 2008: 80 Teilnehmer bei Veranstaltung: „Nazis hetzen wieder gegen Migranten und Flüchtlinge! Warum, wozu, für wen?“
• Mittwoch, 9. Juli 2008: Antifaschistische Kampagne gegen die NPD in Sindelfingen
• Mittwoch, 16. Juli: Stuttgart: Flash-Mob Aktion gegen Nazi-Propaganda
• Samstag, 19. Juli 2008: Demonstration: Nazis keine Basis bieten!
• Sonntag, 20. Juli 2008: Knapp 500 Menschen demonstrierten in Sindelfingen gegen die NPD und andere faschistische Strukturen
• Freitag, 26. September 2008: Böblingen: Ein Skandalurteil unter Polizeischutz
• Donnerstag, 2. Oktober 2008: VVN-BdA Pressemitteilung zum Skandalurteil von Böblingen
Bündnisaufruf des Bündnis "Nazis keine Basis bieten!"
"Auf der Strasse und in Parlamenten: Nazis keine Basis bieten" Beitrag von Brigitte Renkl, Vorsitzende der Kreisvereinigung der VVN-BdA Böblingen-Sindelfingen- Leonberg.
• Samstag, 23.05.2009: Städtetour "Nazis keine Basis bieten" von Polizei schikaniert!
• Samstag, 23.05.2009: Antifaschistische Städtetour vorzeitig abgebrochen! Bericht der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart
• Sonntag, 24. Mai 2009 Rede von Conny Renkl, gehalten am 23.5.2009 bei der Städtetour "Nazis keine Basis bieten"

Neuerung: Uhl als Nachtigall

1984 war gestern...
"Dem einen sin uhl is dem annern sin Nachtegal" hieß es im abgemilderten Stammtischgespräch früher. Und das war nur eine Variante der tausendfach wiederholten Relativismus-Stories. "Die schönste Frau könnte einen Affen nicht verführen" hieß es schon bei den griechischen Sophisten.

Hier ist jetzt eine Neuerung eingeführt worden. Uhl, Abgeordneter der CDU aus Baden-Württemberg, trat im FOCUS mannhaft hervor und begründete, dass das neue Auskunftsgesetz für Meldeämter äußerst sinnvoll konstruiert worden sei. Erst abfragen bei den Betroffenen, ob die Adresse weitergegeben werden dürfe, komme die personell ausgepowerten Meldeämter zu teuer.

Bis zu diesem Bekenntnis war man allgemein der Meinung gewesen, im Bundestag habe der verbliebene Rest von dreißig Mann und Frau im Halbschlaf herumgehangen, während die aktiveren wie wir alle vor der Glotze hingen, bis sie enttäuscht vernehmen mussten, dass Deutschland doch nicht Meister wurde. Das hätte zwar immer noch peinlich geklungen, aber immerhin nachvollziehbar als allgemeine Schwäche.

Nun hat sich aber herausgestellt, dass die Sache Tage vorher abgekartet worden war. Unter Federführung von unserem Uhl, aber unter Mitwirkung mehrerer Mitwisser. Und dass die Pointe der Adressenweitergabe darin lag, dass schon einmal preisgegebene Privatadressen durch kein Mittel mehr den Interessenten entrissen werden könnten. Da jeder schon mal buchbestellt hat oder Preisausschreiben unterstützt, wären damit ohne weiteres alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ablieferungspflichtig geworden.

Die Praxis ist bekannt. Lange vor Merkel wurde das Wichtigste öfter in einer Nebenbemerkung versteckt. Bedenklichstes Beispiel: Die Strafverfolgung der vielen an NS-Verbrechen Beteiligten wurde in den sechziger Jahren verhindert, als in einer Nebenbemerkung zur Strafbarkeit "Unterstützung" und "Beihilfe zu" Verbrechen amnsetiert wurden .Da nach damaliger Auffassung Hitler, Himmler und mehrere schon Dahingegangene allein "Täter" waren, galten sämtliche Überlebende Verdächtige nun auf jeden Fall als amnestiert und entkamen der Strafverfolgung. Bis man die Folgen wahrnahm, war es für jede Änderung zu spät.

Im Vergleich dazu handelt es sich dieses Mal nur um ein Ärgernis. Aber klar sollte sein: Eine bestimmte Gruppe von Leuten halten Uhl heute wirklich für eine Nachtigall:die Adressenhändler. Er müsste, wenn alles so stimmt, ihnen unauffällig Einträgliches zugedacht haben. Darüber hinaus macht die lautlose Entscheidung aber auf eines aufmerksam: jeder Regierungsbürokratie ist das Parlament eigentlich lästig. Und jede deshalb großer Freund der Beschleunigung.Und der Blitzentscheidung in Zeiten, in denen die Aufmerksamkeit abgeschaltet ist.

Verena Becker: Sargdeckel zugeschweisst!

Verena Becker hat ihr Fett weg.Zu Lebzeiten schon aus jeder Diskussion ausgeschlossen. Die Verurteilung erfolgte der Zeitdauer nach milde (im Verhältnis zur früheren Praxis), der Begründung nach aus purer Verteidigung früherer Sprüche. Das zeigte die richterliche Rüge des Nebenklägers in der Begründung. Man hätte an Bubacks Verbissenheit herumnörgeln können, nun gerade Verena Becker zur Haupttäterin erheben zu wollen. Was zumindest unbewiesen und unbeweisbar blieb. Gerügt wurde vor allem aber Bubacks wirkliche Erkenntnis, dass bei den ersten Urteilen gegen die RAF überhaupt keine Überlegungen über den jeweiligen Beitrag zur Tat angestellt oder zugelassen wurden. Sondern nach dem Prinzip verfahren wurde: dabei war er auf jeden Fall - also 15 Jahre. Wie wäre es sonst zu erklären, dass die ursprünglich als Tatbeteiligte Verurteilten samt und sonders als nicht mehr primärverantwortlich ausgeschieden werden mussten. In der Aufdeckung dieses Umstands besteht der bleibende Erkenntniswert von Bubacks Buch. An der Besprechung seinerzeit ist nichts zurückzunehmen.

Die Begründung des Urteils gegen Verena Becker selbst steht genau auf den sehr wackligen Füßen der Verteidigung des Staates in all seinen Erscheinungsformen. Hier des inzwischen stark zu vermutenden Zusammenspiels von Verfassungsschutz und Gerichtswesen. Buback wurde vorgeworfen: Er hätte rechtschaffene Beamte verdächtigt und beleidigt. Peinlicherweise nimmt inzwischen auch die konservative Presse die Behauptungen Bubacks als wahr an. Dass nämlich Verena Becker dem Verfassungsschutz nach langer Zermürbung einiges offenbarte und dafür Vergünstigungen erhielt.

Die Technik der Auflösung hergebrachter Begriffe musste die Urteilsbegründung bestimmen. Weil Frau Becker im Fall Buback - Attentat selbst einfach nichts Greifbares vorzuhalten war. Die Verurteilung wegen der  Schießerei nach der Tat war ja gerichtlich schon abgeschlossen worden. Deshalb musste "Beihilfe" her. Darunter verstand man in klarer denkenden Zeiten zum Beispiel die Bereitstellung eines Fluchtfahrzeugs beim Banküberfall. Es musste sich also um eine materielle Hilfeleistung z.B. durch Geld, Werkzeuge, allenfalls Aufzeichnung von Fluchtwegen handeln. Die "Beihilfe" Beckers zum Buback - Attentat soll laut Gericht aber ausschließlich in einer Meinungsäußerung bestanden habe:ja, das Attentat sei notwendig und nicht aufzuschieben. Ich bin nicht juristisch bewandert genug, um in der Eile herauszubekommen, seit wann diese Interpretation von "Beihilfe" sich durchgesetzt hat. Weiter verbreitet, hätte sie jedenfalls die bedenklichsten Folgen. Dann wäre auch eine Meinungsäußerung in einer Zeitung oder einem Blog ein genau so ins Gewicht fallender Tatbeitrag. Nicht nur Ausdruck einer Meinung zur Berechtigung oder Notwendigkeit der Tat selbst. Bei den Anklagen gegen Inge Viett wegen ihrer Ansprache in Berlin waren offenbar schon Denker dieses neuen Stils am Werk. Die Konstruktion, die Erwähnung der Abfackelungen von Militärfahrzeugen durch die Rednerin hätte unschlüssige Linke zur Tat bewogen und sei deshalb "Anstiftung zu einer Straftat" - wenn nicht gar "Beihilfe" - liegt ganz auf dieser Linie.

Eine schwarz-humoristische Pointe zum Schluß: Die Erkenntnis über die "beihelfenden" Redebeiträge Beckers kann eigentlich nur von einem Zeugen stammen:dem allzeit auskunftsbereiten Boock. Dieser wegen Falschaussagen schon mindestens einmal zurückgewiesene Rechtsfreund wurde im Prozess als Meister der Glaubwürdigkeit rehabilitiert. Wie hell leuchtete seine Wahrheitsliebe gegenüber den finsteren Nebengedanken eines Buback!

Ergebnis: Das relativ milde Urteil dem Strafmaß nach darf nicht dazu verführen, all den Lobrednern einer inzwischen eingetretenen Mäßigung der Staatszugriffe Recht zu geben. Es war ein Fehler der früheren RAF-Erklärer gewesen, anzunehmen, die Selbstdarstellung des SPDCDU - Staates als friedliebender durchgestylter Rechtsstaat schließe einzelne Gewalttaten aus. Wie die gegenwärtige Berichterstattung zeigt, stößt die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit Becker - möglicherweise schon vor dem Buback-Attentat - in der bürgerlichen Presse kaum noch auf Kritik. In Notzeiten muss der Staat auch mit Terroristen zusammenarbeiten - mitgedacht: wie derzeit mit bekennenden Nazis. Wird die Not nur blutig genug dargestellt, gilt auch für den Staat von 2012 alles als erlaubt. Wenn nur nachher die Decke über dem Operationstisch anständig zurechtgezogen wird.

Karlsruhe: Demonstrationsfreiheit verteidigt

Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.

Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen. Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann." Auch das Grundrecht hatte er im Blick: "Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."

Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." In seinem Plädoyer betonte er auch den hohen Stellenwert des Versammlungsrechts als konstituierendes Merkmal der Demokratie. Dabei kritisierte er dessen laufende Einschränkung durch meist unbegründete Auflagen und die oft massive Polizeipräsenz: Mit "Demonstrationen gehören den Demonstranten" brachte er die Aussage auf den Punkt.

Die Beweisaufnahme brachte zwei gegensätzliche Wahrnehmungen der Demonstration und des Verhaltens des Anmelders zu Tage. Auf der einen Seite berichteten die Zeugen der Polizei von einem wenig erfolgsversprechenden Bemühen des Anmelders um einen friedlichen Verlauf der Demonstration. Teilnehmer und eingesetzte Ordner der Demonstration sprachen dagegen von einem kontinuierlichen Einwirken auf die Demonstration und hohem Einsatz des Anmelders, um die Auflagen einzuhalten. Staatsanwalt Walter begründete seinen Antrag auf Verurteilung zu 90 Tagessätzen mit den Aussagen der Polizeizeugen, der Angeklagte hätte sich zu wenig bemüht. Damit machte er eine straffreie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit von der subjektiven Einschätzung der polizeilichen Einsatzleitung abhängig.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess.

Quelle: Pressemitteilung
cronjob