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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt

Heute erging das mündliche Urteil im Oury-Jalloh-Verfahren. Die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg über 66 Verhandlungstage beobachtend begleitet. Beide Organisationen ziehen in einer Pressemitteilung ein erstes Resümee der Prozessbeobachtung nach der mündlichen Urteilsverkündung:

Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert. Da der Todeszeitpunkt Oury Jallohs auch in diesem Verfahren nicht genau bestimmt werden konnte, lässt sich folglich die Spanne der möglichen Rettungszeit nicht rekonstruieren. Insofern wurde der angeklagte Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die von Anfang an einseitig ermittelnde Staatsanwaltschaft und die 1. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg haben folgenreich versagt.

Beide haben nicht alles gerichtlich Mögliche unternommen, um aufzuklären, wie der Brand überhaupt hatte entstehen können. Das nun verkündete gerichtliche Urteil deckt den polizeigemachten Tod Oury Jallohs voreilig zu – mit dem offenkundigen Ziel, den öffentlichen Skandal, dass ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch im Polizeigewahrsam verbrennt, endlich rechtsstaatlich zu befrieden. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird allerdings in erster Linie die Polizei in Sachsen-Anhalt geschützt. Das Unrecht, der Feuertod Oury Jallohs bleibt politisch und strafrechtlich folgenlos.

Das Fazit unserer Beobachtung des fast zweijährigen Revisionsprozesses nach 66 Verhandlungstagen:

Erstens: Das Gerichtsverfahren hat gezeigt, die Feststellung der Identität Oury Jallohs, seine Festnahme durch die diensthabenden Streifenpolizisten, die Blutentnahme durch den Polizeiarzt, seine Fesselung und Isolation in der Zelle Nr. 5 sowie der verlängerte Freiheitsentzug auf Anordnung des Dienstgruppenleiters des Polizeireviers Dessau-Rosslau ohne richterliche Entscheidung, entbehrten jegliche Rechtsgrundlage. Die damals gültige Gewahrsamsordnung wurde missachtet. Dieses widerrechtliche polizeiliche Gewalt- und Zwangshandeln führte ursächlich zum Verbrennungstod Oury Jallohs. Darum: ein polizeigemachter Tod.

Zweitens: Selbst die Staatsanwaltschaft räumt inzwischen ein, dass die Annahme, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt, nur eine unter anderen möglichen Annahmen sei. Selbst dieses Zugeständnis der Staatsanwaltschaft am vorletzten Verhandlungstag täuscht noch die Öffentlichkeit. Denn inzwischen lassen es zu viele Indizien, zu viele offensichtliche Ungereimtheiten im gerichtlich rekonstruierten Geschehensablauf als unwahrscheinlich erscheinen, dass Oury Jalloh seinen Tod selbst herbeigeführt habe.

Weiterhin unbeantwortet bleibt die aufklärungszentrale Frage, wie Feuerzeugreste, die sich nicht bei der ersten Spurensicherung, sondern erst nachträglich bei den Asservaten angefunden haben, einem Feuerzeug zugeordnet werden können, das in der Gewahrsamszelle gewesen sein soll. Zumal an eben diesen Asservaten weder DNA-Spuren des Opfers noch Faserspuren seiner Kleidung oder der Matratze festgestellt werden konnten. Diesen und vielen weiteren neuen Indizien, die das Revisionsverfahren zutage förderte, gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht nach. Widersprüche zwischen Zeugenaus- sagen, die den ungeheuerlichen Verdacht nähren, dass Polizisten den Brand gelegt haben müssten, wurden nicht aufgelöst.

All dies zusammen mit der Tatsache, dass zahlreiche Beweismittel verschwunden sind, die Polizeibeamten, die an jenem Tag ihren Dienst versahen, im Gerichtssaal eine kollektive Amnesie demonstrierten oder sich in haltlosen Lügen und Vertuschungen übten, erweist sich im Nachhinein als erfolgreiche Strategie der Polizei- und ihrer Kontrollbehörden im Innenministerium Sachsen-Anhalts. Gericht und Staatsanwaltschaft setzten ihr nichts entgegen.

Vor diesem Hintergrund muss sowohl der 1. Große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts als auch dem Oberstaatsanwalt mangelndes Aufklärungsinteresse vorgehalten werden. Der Verlauf auch des zweitinstanzlichen Revisionsverfahren war keineswegs vom Rechtsanspruch der Familie Oury Jallohs auf eine rückhaltlose Aufklärung des Feuertodes ihres Angehörigen bestimmt, sondern vorrangig vom Bestreben, Schaden von der Polizei und ihren Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt abzuwenden.

Welche Wirkung wird das Urteil entfalten? Die Kontrolle über staatlich ausgeübte Gewalt hat versagt. Staatsanwaltschaft und Gericht sind ihrer vornehmsten Aufgaben in der gewaltenteiligen Demokratie nicht nachgekommen. Dieses Fazit ist zu allererst für Flüchtlinge, Asylsuchende oder die Black Community mit gravierenden Folgen verbunden. Sicherheit nämlich, dass Opfer rassistischer oder anderer unrechtmäßiger Polizeigewalt staatsanwaltschaftlich und gerichtlich geschützt werden, gibt ihnen das Urteil nicht. Im Gegenteil: Es bestätigt vielmehr, dass staatlicher Schutz vor allem dem Handeln der Polizei garantiert ist, selbst dann noch, wenn dieses unrechtmäßig war und tödliche Folgen hatte.

Schaden genommen hat, nun auch mit dem heutigen Urteilsspruch, die rechtsstaatlich verfasste Demokratie und die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Für die Familie Oury Jallohs kann das verkündete Urteil weder den Rechtsfrieden herstellen noch die Wunden heilen. Nicht nur lässt es offen, wer für den Tod ihres Angehörigen letztlich verantwortlich ist, es verletzt zusätzlich die Würde des verlorenen Sohns. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hielten bis zum Schluss an der These fest, dass das Opfer seinen Tod selbst herbeigeführt habe. Nicht genug damit, dass Oury Jalloh eine tödlich verlaufende Behandlung durch die Polizei erfuhr, Gericht und Staatsanwaltschaft beließen es systematisch im Ungewissen, ob ihm nicht selber eine Schuld am eigenen Verbrennungstod angelastet werden müsse.

Dass der polizeigemachte Tod Oury Jallohs gerichtlich nicht aufgeklärt wurde, zeigt die Grenzen dieses strafrechtlichen Verfahrens auf, in dem nicht nur ein einzelner Polizeibeamter auf der Anklagebank saß, sondern „die Polizei“, genauer das Polizeirevier und – indirekt – das zuständige Dessauer Polizeipräsidium sowie das politisch verantwortliche Innenministerium Sachsen-Anhalts.

Das offenkundige Versagen der Gewaltenkontrolle, d. h. der gerichtlichen Kontrolle von staatlichem Gewalthandeln muss der demokratischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland Anlass zur Sorge sein. Denn die institutionellen Strukturen der Polizeiarbeit, in denen ein Übermaß an Gewalt und Diskriminierung nisten, bleiben durch das Urteil unangefochten und wirken fort.

Dirk Vogelskamp, Prozessbeobachter des Grundrechtekomitees

Fanny-Michaela Reisin, Prozessbeobachterin der Liga

Rechte Hetze gegen Feine Sahne Fischfilet

Der eineinhalbseitige Eintrag im Verfassungsschutzbericht von Mecklenburg Vorpommern über Feine Sahne Fischfilet führt jetzt zu einer Kampagne gegen die Fischfilets: Nazis als Kämpfer gegen “Extremismus”. Die sind jetzt komplett im Arsch.

Volksabstimmung: Einmal durch Lügen erkauft, für immer gültig

Dass die offiziellen Schätzungen über die Kosten von S21 von allen Beteiligten üppig geschönt waren, hätte jede und jeder sich leicht ausrechnen können, wenn er nur bei anderen Veranstaltungen der öffentlichen Hand den Unterschied zwischen Anfangsversprechen und Endkosten sich gemerkt hätte. Man muss da überhaupt nicht gleich mit katastrophalen Ergebnissen wie bei Harmonie Hamburg kommen. Die Normalresultate reichen.

Angeblich hat auch die Landesregierung Baden-Württemberg ein Heftchen herumgeschickt, in welchem auch Gegenargumente aufgezählt wurden. Ich müsste das wohl auch bekommen haben,kann mich aber mit dem besten Willen nicht erinnern. Dagegen -wie jeder andere- an die schwülstigen Erfindungen vor allem der Bahn, dass da vorgesorgt sei. Mit Reserven sogar. Die vielleicht gar nicht gebraucht würden.
Und jetzt: nicht besonders kleinlaut das Geständnis, dass auf jeden Fall zwei Milliarden zirka mehr ran müssen, damit Stuttgart unten richtig unterhöhlt wird,oben fetter Baugrund. Sollte dieser hemmungslose Schwall die von Frau Merkel so verehrten schwäbischen Hausfrauen gar nicht beeindruckt haben beim Kreuzchenmalen in der Abstimmungszelle? Und die Badener, die ohnedies mehrheitlich schlau genug waren, dagegen zu stimmen-hätten die bei zwei Milliarden mehr für die Stuttgarter nicht die Pfoten vom vergifteten Braten gelassen?

Grundsätzlicher gefragt: Wenn man das Volk erst anlügen muss, um seine Zustimmung zu erhalten, was ist dann ein solches Ja noch wert? Demokratisch gedacht: Nichts!

Kretschmann und seine Meute scheinen das ganz anders zu sehen. Wie in der Bundesrepublik soll gelten: einmal Ja gesagt , gilt für alle Zeiten. Wie in der Ehe-vor vierzig Jahren. Auch wenn nach langer Zeit keiner mehr weiß, warum er eigentlich zugestimmt hat. Vergleich: die Zustimmung zum Afghanien-Krieg. Um Schröders Halteseil zu den USA nicht durchzuschneiden. Was wurde damals zusammenphantasiert über zu grabende Brunnen und entschleierte Ehefrauen. Jetzt, wo sich herausgestellt hat, wie wenig dabei herauskam, tun sie im Bundestag immer noch so, als würgte der Vertrag sie als Gehenkte. Für alle Ewigkeit.
Einmal gelinkt soll gelten als: auf ewig gelungen.

Zu sinnvollen Abstimmungen sowohl der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie ihrer Vertreter müsste demokratisch gesehen immer das Recht hinzukommen, seinen ehemaligen Irrtum einzusehen und zu korrigieren. Und die Betrüger und Lügner von damals im gleichen Zug abzuservieren.

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu anlasslosen Videoüberwachung bei Demonstrationen

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat das Innen- und Justizministerium um eine Stellungnahme zur anlasslosen Videoüberwachung auf Demonstrationen gebeten.

Die erste Stellungnahme von Innenminister Gall bzw. dessen Stellvertreter, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann ging überhaupt nicht darauf ein, dass laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010 (Aktenzeichen 5 A 2288/09) nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen bzw. zur Beweissicherung von  Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung. In anderen Fällen darf nicht gefilmt werden.

Auch wenn nur der Anschein der Videoüberwachung entsteht, schränkt dies die „innere Versammlungsfreiheit“ ein und ist daher unzulässig.

Auf erneutes Nachfragen durch das Versammlungsrechtsbündnis wird vom Innenministerium wieder nicht auf diesen Sachverhalt eingegangen und lapidar darauf verwiesen, dass die „...Beweissicherungsbeamten gelegentlich die Funktionsfähigkeit ihrer Videotechnik überprüfen (...) Dies bedeutet aber nicht, dass zeitgleich eine Aufzeichnung erfolgt“.

Mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema durch das Innenministerium ist offensichtlich nicht zu rechnen, wenn derart hanebüchene Ausreden herhalten müssen, um berechtigte Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit des Einsatzes von Videoüberwachung bei Demonstrationen abzuwiegeln.

Wir hatten unserem zweiten Schreiben eine ausführliche Dokumentation von 19 Fällen anlassloser Video- und Fotoüberwachung aus den Jahren 2011/12 durch die Polizei bei Demonstrationen in 9 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs beigefügt.

Das Innenministerium geht in seinem Antwortschreiben darauf mit keinem Wort ein. Unseres Erachtens lässt das nur den Schluss zu, dass dieser flächendeckende Rechtsbruch im Einverständnis oder sogar auf Veranlassung des Innenministeriums geschieht.

Ein Weiterführen des Schriftwechsels mit dem Innenministerium scheint aufgrund der bisherigen Korrespondenz nicht sinnvoll.

Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, hat am 05.12. 2012 im Stuttgarter Rathaus bei der Veranstaltung „Der schwarze Donnerstag – was noch aufzuarbeiten ist“ angekündigt, wegen der Dauervideoaufzeichnungen, die bei Protesten gegen S21 und Naziaufmärschen zu einer regelrechten Unsitte geworden sind, aktiv zu werden.

Uli Sckerl unterstützt damit eine Forderung, die unser Bündnis seit Jahren erhebt. Wir begrüßen daher diese Initiative, geltendes Recht endlich zur Anwendung zu bringen.

Wir prüfen darüber hinaus weitere Mittel, um gegen diesen fortwährenden Rechtsbruch vorzugehen.



Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2012

S21 GegnerInnen erklären sich solidarisch mit Heilbronner Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Solidaritätserklärung von Stuttgart 21 GegnerInnen. Dieser wurde frei gehalten und führte den folgenden schriftlichen Beitrag aus:

Liebe Freundinnen , liebe Freunde

Wir, die eingekesselten Stuttgart 21- Gegner vom 25.1.2011 und vom 1.2.2011 erklären uns solidarisch mit eurem Anliegen. Auch wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen unsre Einkesselung erhoben.

Seit fast anderthalb Jahren warten wir jetzt vergeblich auf unseren Gerichtstermin. Deshalb erhoffen wir uns von euren Prozess auch eine Signalwirkung für unser Verfahren und wünschen euch einen positiven Ausgang eurer Klage.

Grußwort der DKP zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Der AK Kesselklage dokumentiert das von einem Vertreter der DKP an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011:

Solidarität mit den KlägerInnen! Der Kampf geht weiter!

Liebe Anwesende, liebe AntifaschistInnen,

zum zweiten Male protestieren wir hier vor dem Verwaltungsgericht gegen den skandalösen, brutalen und durch nichts zu rechtfertigen Polizeieinsatz in Heilbronn am 1. Mai 2011 und um unsere Solidarität mit den KesselklägerInnen zum Ausdruck zu bringen.

Als Kommunist und aktiver Gewerkschafter ist es für mich inakzeptabel, dass GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden, während die Nazis ungestört, sondern sogar unterstützt von der Polizei und staatlichen Behörden ihren menschenverachtenden und volksverhetztenden Propagandafeldzug durchführen konnten.

Und dies am 1. Mai! Dem Kampftag der internationalen Arbeiterklasse

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Das aber ist genau das Gegenteil von dem was die NPD und die Neonazis tun. Sie betreiben Kriegspropaganda, schüren Völkerhass und Rassismus, schrecken selbst vor Mord, versuchten Mords und Totschlag nicht zurück. Das zeigen die Blutspur die Neonazis durch Deutschland zogen und auch der Brandanschlag von Winterbach.

Es ist völlig inakzeptabel ist dass Menschen durch Polizeikräfte erstens verhindert werden zur Maikundgebung des DGB zu gehen und zweitens die antifaschistische Demonstration gegen Nazis durch den Poizeikessel verhindert wurde.

Die Einkesselungen von Demokraten und Antifaschistinnen sind:

  • eine skandalöse Freiheitsberaubung,
  • Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und
  • massive staatliche Parteinahme zugunsten von Neonazis.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Für den unrechtmäßigen Polizeikessel von Heilbronn war noch die CDU/FDP Landesregierung verantwortlich. Unter der Grün/SPD Landesregierung geht es grad so weiter als hätte es eine Abwahl von Mappus und der CDU nicht gegeben. Dies zeigen die Kessel von Stuttgart am 30.7. und von Göppingen am 6.10.

Wir fordern die Landesregierung und die staatlichen Institutionen auf macht endlich Schluss mit der Bekämpfung und Kriminalisierung von AntifaschistInnen. Beendet die Unterstützung von Faschisten und Neonazis.

Es bleibt dabei Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

  • Verbrechen sind zu bestrafen
  • Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistrischen Organisationen und deren Propaganda gem. Art. 139 des GG!
  • Wir sind solidarisch mit den KlägerInnen und
  • fordern die dienstrechtliche Bestrafung der Verantwortlichen für die rechtswidrige Einkesselung von Antifaschisten.

Für die DKP geht es bei der Unterstützung der Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte, die Ausweitung von Bürgerrechten und mehr direkte Demokratie. Dazu gehören Sitzblockaden und Spontanaktionen.

Der deutsche Imperialismus verschärft gegenwärtig seine aggressive Politik nach Aussen und Innen. Die Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit verschärfen sich.

Es wird immer offensichtlicher: Maßgebliche Teile der Herrschenden in den Konzern, - Banken – und Rüstungszentrealen und ihre politischen Helfershelfer setzen auf einen reaktionären Ausweg aus der Krise. Dafür halten sie sich, wie die Geschichte zeigt die Option des Faschismus, als Herrschaftsinstrument offen.

Das aber gilt es mit gemeinsam allen Kräften und voller Kraft zu verhindern. Das sind wir den Opfern von Faschismus und Krieg schuldig.

Unabhängig wie der heutige Prozess ausgeht: Der Kampf geht weiter!

Taufen ab zwanzig? Religions-Schutz muss die Tradition der Religions-Weitergabe mitumfassen

Jemand könnte im Namen der Aufklärung fordern: Taufe erst mit zwanzig. Bis dahin kann jeder sich selbst Gedanken gemacht haben, wie er nicht nur zu Gott steht, sondern auch zu einer bestimmten Konfession. Hört sich überlegt und menschenrechtlich an! Nur- was gäbe es überhaupt noch zu überlegen über Taufe - ja oder nein? Ohne das Aufwachsen in Religion mehr oder weniger praktizierenden Gemeinschaften gäbe es mit zwanzig nichts mehr zu entscheiden. Das Aufwachsen in solchen Überlieferungen hat sicher in den letzten Jahrhunderten immer zu harten Spannungen und Zerwürfnissen geführt. Aber nur mit dem Erhalt traditioneller Bräuche einer Konfession ist überhaupt die Substanz dieser Konfession zu retten. Wer das nicht will, soll offen auf Neutralität des Staates in vollstem Sinn bestehen - und Glaubenschutz für sämtliche Konfessionen ablehnen. Diese Voraussetzung wird aber von niemand im Bundestag geteilt.Insofern darf die Tradition der Glaubensübermittlung nicht von einem abstrahierten Glauben an sich abgetrennt werden. So gesehen, erweist sich der Alternativ-Antrag der Linken, die Beschneidung einfach zu verschieben als unlogisch und grundlos.

Solidaritätskomitee "Freiheit für Deniz K." solidarisch mit Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Die Erklärung des Solidaritätskomitees „Freiheit für Deniz K.“:

Das Solidaritätskomitee „Freiheit für Deniz K.“ erklärt seine uneingeschränkte Solidarität mit eurer Klage gegen die Praxis der Einkesselungen durch die Polizei im Auftrag der staatlichen Administration. Die Einkesselungen in Heilbronn, Stuttgart und in Göppingen unterstützen nur die Faschisten und gibt ihnen Flankendeckung. Dabei behaupten die Gerichte, die Polizei usw., in einer Demokratie dürften auch die Faschisten demokratisch ihre Meinung sagen.

Faschismus und Rassismus ist aber keine Meinung, sondern ein Verbrechen und muss verboten werden. Mehr als 54 Millionen Tote und unsägliches Elend und Zerstörung war das Ergebnis einer 12-jährigen Herrschaft des Faschismus und seiner Hintermänner in den Banken und Konzernzentralen. Auch Deniz K. demonstrierte gemeinsam mit anderen Antifaschisten in Nürnberg am 31.3. 2012 unter dem Motto „Faschistische Strukturen bekämpfen - Verfassungsschutz auflösen!“ gegen das NSU-Mordkommando, das allein Nürnberg 3 Migranten feige ermordeten. Polizei und Staatsapparat schützten diese Mörderbande durch die Einrichtung einer „SoKo Bosperus“ und lenkten so gezielt von den Faschisten ab. Dagegen demonstrierten zahlreiche Antifaschisten, auch Deniz. Mehrmals wurde diese Demonstration und das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit angegriffen und ein „lebender Kessel“ gegen diese Demonstration gebildet.

Wochen später wurde Deniz durch eine konstruierte Anklage in U-Haft gesetzt und ihm der Prozess gemacht. Obwohl in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft, der Polizei und der Geheimdienste eklatante Fehler auftraten (gemeinsam erstellten Polizisten in Absprache untereinander das Zeugenprotokoll und änderten später ihre Aussagen und Unterschriften usw.), wurde der 19 jährige revolutionäre Antifaschist zu sage und schreibe 2 1⁄2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und seine Zukunft kaputt gemacht.

Wir fordern:
-“ Weg mit den Kesseln gegen antifaschistische und demokratische Kräfte
-“ Umgehendes Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda
-“ Schluss mit der Kriminalisierung der Antifaschisten

Quelle

Café Consolidated: Filmvorführung "Bloody Sunday"

FlyerSeit Ende der 60er Jahre befindet sich Nord Irland in einer Art des Ausnahmezustands. Die republikanischen Teile der Bevölkerung sind Ziel von Übergriffen durch Polizei und loyalistische Paramilitärs. 1969 führte die Stationierung der britischen Armee zu einer weiteren Eskalationsstufe. In den republikanischen (Arbeiter)vierteln wurden Barrikaden errichtet um sich gegen die andauernden Übergriffe zu schützen. Am 30.01.1972 gab es eine Bürgerrechtsdemonstration in Derry. Bei dieser wurden driezehn unbewaffnete Demonstrant_innen durch britische Fallschirmjäger erschossen. Bis heute gilt das Massaker als „Bloody Sunday“.

Um die Aufmerksamkeit auch auf die aktuellen Entwicklungen in Nordirland zu lenken, wird es eine kleine Einführung in die komplexe Thematik geben. Anschließend wird der Film „Bloody Sunday“ gezeigt werden.

Wann: Dienstag 11.12.2012 um 19:30
Wo: Mehr Generationen Haus Linde im Keller, Alleenstr. 90 - Kirchheim Teck

Eine Veranstaltung des offenen antifaschistischen Bündnisses Kirchheim mit Essen & Trinken auf Spendenbasis!



Siehe auch:
Die Lehren aus dem "Bloody Sunday"
"You are now entering Free Derry"
The peoples own MP
Bobby Sands über sich selbst
Wie alles anfing
Irische Begräbnisse ...<
"Unsere Rache ist das Lachen unsrer Kinder" (Bobby Sands)
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