trueten.de

»Vielleicht interessierst du dich nicht für den Krieg, aber der Krieg interessiert sich für dich.« Lew Dawidowitsch Bronstein aka Leo Trotzki

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

ARGENTINIEN
Argentiniens Wirtschaftsminister Axel Kicillof hat die Sojaindustrie des Landes abgemahnt. Seine Kritik richtete sich gegen die sechs großen Sojaproduzenten, die fast die Hälfte ihrer Ernte einlagert haben, da sie auf besser Preise auf dem Weltmarkt hoffen.

ECUADOR
Das Verfassungsgericht Ecuadors hat die Zuständigkeit des nationalen Parlamentes in Bezug auf geplante Verfassungsänderungen für rechtmäßig erklärt.

KUBA
Die 32. Ausgabe der internationalen Handelsmesse FIHAV 2014 ging vergangenen Samstag auf dem Messegelände der Expocuba in Havanna zu Ende. Unternehmen aus über 60 Ländern waren in 25 Pavillons auf der größten Handelsausstellung der Karibik vertreten.

MEXIKO
Die Proteste in Mexiko gegen die Regierung von Präsident Enrique Peña Nieto und ihr Verhalten im Fall der 43 verschwundenen Studenten in Ayotzinapa haben weiter zugenommen.

Die Volksbefragung, die zur Umkehr der umstrittenen Energiereform führen sollte, wurde vom mexikanischen Gerichtshof zurückgewiesen. Die linken Parteien MORENA (Movimiento de Regeneración Nacional) und die Partei der Demokratischen Revolution (PRD) hatten jeweils über 2,5 Millionen Unterschriften eingereicht, um ein Referendum zu erwirken.

VENEZUELA
Die Regierung Venezuelas erhöht den gesetzlichen Mindestlohn ab Dezember um weitere 15 Prozent. Dies kündigte der Präsident des südamerikanischen Landes, Nicolás Maduro, an. Der Lohn steigt damit im Vergleich zu Dezember 2013 um insgesamt 64,5 Prozent.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 14. November 2014

Stuttgart: Kundgebung der Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“

Demonstration gegen Berufsverbote 2007 in Heidelberg

Die Initiative „40 Jahre Radikalenerlass“ wird am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, in Stuttgart eine Kundgebung mit möglichst vielen Betroffenen durchführen: Damit soll auf die empörende Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass die grün-rote Landesregierung und die sie tragende Landtagsmehrheit nichts unternehmen, um die Berufsverbotepraxis aus der CDU-Regierungszeit aufzuarbeiten -“ im Gegensatz zu Bremen und Niedersachsen. Die Initiative fordert eine Entschuldigung für das Unrecht der Berufsverbote, die Rehabilitierung der Betroffenen und, in Einzelfällen, eine materielle Entschädigung.

Die Kundgebung findet statt am 10. Dezember 2014, um 15.00 Uhr, auf dem Schlossplatz vor dem Kunstgebäude (nordöstliche Ecke). Vorgesehen ist bisher:

15.00 Uhr Klaus Lipps (Betroffener, Sprecher der Initiative): Eröffnung
15.15 Uhr Cuno Hägele (ver.di): Die Position von ver.di
15.30 Uhr Doro Moritz(Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg): Die Position von GEW Land und Bund
15. 55 Uhr Michael Csaszkóczy (betroffener Realschullehrer, Mitglied der Initiative): Berufsverbot und Verfassungsschutz

Mehr Informationen u.a. bei berufsverbote.de

Göppingen: Solidarität mit dem Widerstand von Kobane!

Flyer
Seit Monaten konzentrieren sich die brutalen Angriffe des IS (Islamischer Staat) auf Kobane in Rojava, eine hauptsächlich von Kurden bewohnte Region im Norden Syriens. Wenn dessen Verteidigung nicht standhalten kann, droht ein erneutes Massaker. Mehr als hunderttausend Menschen sind bereits aufgrund der schwierigen Situation aus der Region
geflohen. Massaker und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung und insbesondere an Frauen und Kinder gehören zum traurigen Repertoire der Milizen des faschistischen IS.

Rojava in Nordsyrien hat sich während des syrischen Bürgerkrieges eigene basisdemokratische Strukturen und Selbstverwaltung geschaffen. In diesem Prozess sind neben den Kurden alle Völker und Religionen stark beteiligt. Dabei spielt auch die Gleichberechtigung der Frauen eine wichtige Rolle.

Die dortigen Verteidigungseinheiten (YPG und YPJ) versuchen seitdem dieses demokratische Projekt zu schützen. Das Massaker an der jezidischen Bevölkerung im Irak konnte nur durch ein sofortiges Eingreifen größtenteils dieser Einheiten gestoppt werden. Angehörige anderer Völker und Religionen haben in Rojava Zuflucht gefunden. Die Demonstration soll daher ein Zeichen der Solidarität mit Kobane und Rojava sein. Das dortige friedliche und demokratische Zusammenleben vieler Völker und Glaubensrichtungen ist ein seltenes und wichtiges Vorbild. Dieses Vorbild gelte nicht nur für den Nahen Osten sondern auch für die gesamte Welt laut Pressemitteilung der Organisatoren. Aufrufer
und Teilnehmer wenden sich daher gemeinsam gegen den Terror des Islamischen Staates, der seine Kämpfer zum Teil auch aus europäischen Länder rekrutiert.

Die Demonstration beginnt am Montag, den 17.11. um 18 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz vor dem Rathaus in Göppingen.


Quelle: Aufruf

Stuttgart 21: „Matrix“ von Oberstaatsanwalt a.D. Häußler - Anstiftung der Polizei zum Verfassungsbruch?

Diese Frage stellt sich spätestens seit das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen Platzverweise wegen angeblicher "Verhinderungsblockaden" für rechtswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Blockaden der öffentlichen Meinungsbildung dienten und somit unter dem Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit standen.

Inzwischen rudert auch das Polizeipräsidium Stuttgart zurück:

Es zog kurz hintereinander einen Bescheid über 80 € Wegtragegebühr zurück und erkannte die Gewahrsamnahme von zehn Stuttgart 21 Gegnern im Februar 2011 als rechtswidrig an.

Politisch brisant ist, dass Häußler der Stuttgarter Polizei einen generellen Katalog von Gesichtspunkten an die Hand gegeben hatte für die Unterscheidung, ob es sich um verfassungsrechtlich geschützte Versammlungen handelt oder um Menschenansammlungen, die diese Rechte nicht beanspruchen können.

Bis heute hält sich die Polizei an diese schriftlichen Äußerungen Häußlers, die in Strafverfahren als Häußlers „Matrix“ bezeichnet werden.

Die Gerichtsentscheidungen und das aktuelle Verhalten des Polizeipräsidiums legen jetzt nahe, dass Häußlers „Matrix“ rechtsfehlerhaft war und die danach handelnden Polizeibeamten dadurch zumindest objektiv zum Verfassungsbruch angestiftet wurden.

Dies zu überprüfen, ist bis dato nicht möglich, weil das Polizeipräsidium Gerichten und Verfahrensbeteiligten die Einsicht in Häußlers „Matrix“ ohne Rechtsgrundlage verweigert.

"Damit muss jetzt Schluss sein, das Polizeipräsidium ist gehalten, die „Matrix“ zu veröffentlichen und wenn sich der Verdacht der Rechtsfehlerhaftigkeit bestätigt, muss gegen Häußler ein Verfahren eingeleitet werden," so Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit.

Die bei den rechtswidrigen Polizeieinsätzen erfassten Personalien, Bild- und Videodateien müssen nachkontrollierbar gelöscht werden, auch nach Einstellung der Verfahren bleiben die Daten sonst noch fünf Jahre in den Datenbanken von LKA und BKA gespeichert.

"Auch für die unselige Wegtragegebühr hat hoffentlich die letzte Stunde geschlagen. Die rot-grüne Landesregierung muss diese Verordnung, die von Anfang an in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt war, endlich aufheben.

Bis es soweit ist, würde es der Stuttgarter Polizeiführung gut zu Gesicht stehen, wenn sie alle Gebührenbescheide zurückzieht und bereits bezahlte Gebühren zurückzahlt," sagte Thomas Trüten weiter.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Ein Streik muss wehtun - sonst ist er keiner

Bis jetzt wenigstens hat sich auch vor Gericht die Feststellung durchgesetzt: Ein Streik muss wehtun. Alle Überlegungen dagegen - vom Bildzeitungsredakteur im "Journalistentreff" als "Verzwergung" der Gewerkschaften vorgetragen - fallen dagegen ab.

Ist sonst schon alles am Grundgesetz verändert worden, in diesem Punkt blieben die Richter fest: Streikrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Dass viele in Mannheim oder Potsdam stundenlang hängenblieben, lässt sich nicht ändern. Dass gewissenlose Zeitungsleute das dann ausnützten, freilich schon. Immerhin ist den Passagieren anzurechnen, dass sie selbst im Zustand der Wut davor zurückschreckten, das Streikrecht ganz abzulehnen. Trotz massivster Beeinflussung durch sämtliche Medien. Immerhin wissen die meisten, dass sie selbst das gerade verschmähte Recht einmal brauchen könnten.

Wie die Vertreter der GDL mit vollem Recht sagten, ist die Einschränkung des Streikrechts durch Frau Nahles nach den Verträgen im Koalitionsvertrag das größte Unrecht, das die jetzige Bundesregierung begehen kann. Es ist vor allem sehr vergesslich. Als einst die versammelte ÖTV sich erhob und einen Kanzler zu Fall brachte, waren gewiss die allgemeinen Unahnnehmlichkeiten größer. Trotzdem traute sich damals niemand, das Streikrecht anzugreifen. Die Gewerkschaften waren zu mächtig.

Erst heute, da die Gewerkschaften träge und klein geworden sind, versuchen sie es wieder. Sie dürfen damit nicht durchkommen. Organisierte und Nichtorganisierte müssen sich dem entgegenstellen. Und die Bahn endlich ihrem Aberglauben abschwören, sie sei der einzige Betrieb, der verschiedene Tarife zu verkraften hätte. Wie jede Wirtschaftsseite zeigt, ist das ein Los, das ziemlich viele Firmen tragen. Ohne bisher laut zu murren...

Themenabend: Erich Mühsam - Ein Leben für die Freiheit

Flyer
Lesung und Diskussion mit Janka Kluge, Landessprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziremimes - Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA)

Dienstag 2. Dezember 2014
19:00 im KOMMA, Maille 5-9, 73728 Esslingen

Der Anarchist und überzeugte Pazifist Erich Mühsam war einer der bedeutendsten politischen Journalisten und Schriftsteller in der Weimarer Republik. Senne Teilnahme an der Münchner Räterepublik brachte ihm 15 Jahre Festungshaft.

Er blieb trotz der Haft ungebrochen und setzte seine journalistische Arbeit fort. Sein Leben und seine Ermordung im Juli 1934 im KZ Oranienburg sind jedoch heute kaum noch bekannt.

Janka Kluge stellt Leben und Werk des mutigen Mannes vor.

Eine gemeinsame Veranstaltung von KOMMA Jugend und Kultur und der Vereinigung der Verfolgten des Naziremimes - Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), Kreisvereinigung Esslingen

Quelle

Der (Rechts-) Weg ist das Ziel - Stuttgart 21 Gegner im Irrgarten der Justiz

Foto: Andrea Schaufler / Wikimedia Commons - cc-by-sa-3.0
Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt."

Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog:

Was geschah am 1.2.2011 zwischen 6.30 Uhr und 8 Uhr am Stuttgarter Hauptbahnhof ?
Version 1 :
„Gegen 6.30 Uhr versammelten sich ca. 35 Menschen vor dem Bautor am Nordflügel des Bahnhofs, um gegen die zu dieser Zeit stattfindenden Abrissmaßnahmen zu protestieren. Um 7.10 Uhr fuhren vier Baufahrzeuge und ein Kamerafahrzeug der Polizei an die Versammlung heran. Um 7.20 Uhr trafen mehrere Wannen der Polizei ein. Sofort bildeten Polizeibeamte zwei Ketten links und rechts der Demonstration. Wir verließen gemeinsam den Versammlungsort,obwohl bis zu diesem Zeitpunkt weder die Versammlung aufgelöst noch Platzverweise ausgesprochen waren.“

Hier differiert Version 2, die Polizeiversion, stark :
„Vier Fahrzeuge wurden an der Einfahrt in die Baustelle gehindert. Daher lag gegen die Kläger der Anfangsverdacht einer Nötigung vor. Zum Zwecke der Strafverfolgung wurden die Personalien der Kläger festgestellt und Anzeigen gefertigt. Anschließend erhielten die Betroffenen, insgesamt 16 Personen, einen mündlichen Platzverweis für den Kurt-Georg Kiesinger-Platz sowie die Straße Am Schlossgarten. Diese Maßnahme beanstanden die Kläger nicht.“

Das Problem für die Betroffenen war, dass man nur Maßnahmen beanstanden kann, die auch tatsächlich stattgefunden haben. In der Realität jenes kalten Februarmorgens 2011 fand am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz aber weder eine Personalienfeststellung statt, noch wurden Anzeigen gefertigt, noch wurden mündliche Platzverweise erteilt, denn ... siehe Version 1.

Bei dem Bemühen ihre Version aufrecht zu erhalten, schreckten in der Folge Polizei und Regierungspräsidium vor fast gar nichts zurück: So zauberten sie einen „Vorkommnisbericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 1.2.2011“ aus dem Zylinder, in dem akribisch festgehalten wird, was sich nie ereignet hatte.

Einer Beweismittelfälschung kommt dieses Verfahren erheblich nahe.

Das dämmerte offensichtlich auch dem Regierungspräsidium, zumal es eingestehen musste, dass „die Aufnahme der Personalien, die Erteilung des Platzverweises usw. filmisch nicht belegt sind“ und „die Namen der Beamten der Bereitschaftspolizei Lahr, die an der Personalienfeststellung, der Belehrung sowie dem Platzverweis beteiligt waren, (...) nicht im Einzelnen aufgezeichnet (sind).“

Schade nur, dass es ein Formular mit dem schönen Titel „Belehrung von zur Identitätsfeststellung festgehaltenen Verdächtigen“ gibt, auf dem neben Dienststelle und Vorgangsnummer natürlich auch Namen und Dienstgrad der belehrenden Beamten verzeichnet werden müssen.

Ein solches Formular bekamen unsre S-21 Gegner denn auch ausgehändigt, als zwei Stunden später am Grundwassermanagement (GWM) ihre Personalien dann tatsächlich aufgenommen wurden und sie nach zweistündigem Aufenthalt im Polizeikessel bei klirrender Kälte gegen 10 Uhr zu Wasenwache chauffiert und in Gewahrsam genommen wurden.

Dort versuchen die Beamten um 10.11 Uhr vergeblich, den zuständigen Richter am Amtsgericht Brost zu erreichen, der aber „erst zu den Bürozeiten entscheiden könne.“ Ihm werden wir später noch einmal begegnen.

Um 13.30 Uhr wird schließlich Richter Gauch erreicht, der „keine freiheitsbeschränkende Maßnahme“ anordnet, allerdings auch keinen der Betroffenen anhört.

Um 14.30 Uhr werden die S21-Gegner dann aus dem Gewahrsam entlassen.

Ende des Prologs.

Vorhang auf, das Spiel beginnt!

Unsre S21-Gegner wollen sich mit dem Geschehen nicht abfinden und beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme.

Sie tun das beim Amtsgericht Stuttgart am 25.2.2011. Am 4.4.2011 beschließt das Amtsgericht Stuttgart in Gestalt des Richters Brost (wir erinnern uns : Der Richter, der nur zu den Bürozeiten entscheiden kann) die Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Am 5.8.2011, also vier Monate später, beschließt die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart, vertreten durch den Richter Sohler (auch ihm werden wir wieder begegnen) dann endlich die Weiterführung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, legt den Streitwert auf 5000 € fest und kassiert von jedem der fünf Kläger 363 € Prozesskosten, obwohl es um ein und denselben Sachverhalt geht.

Dann geschieht lange nichts, jedenfalls nichts substantielles: Es wird z.B. darüber gestritten, ob das Innenministerium oder das Regierungspräsidium zuständig ist.

Die Klageschrift vom 25.2. bzw. 4.4.2011 wird dem schlussendlich zuständigen Regierungspräsidium schließlich fünf Monate später am 2.9.2011 vom Gericht zugestellt.

Am 26.10.2011 trudelt dann der Antrag auf Klageabweisung vom Regierungspräsidium ein. Wieder sind zwei Monate ins Land gegangen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2012.

Am 16.5.2012 erwägt das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens wegen der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängigen Ermittlungsverfahren gegen die Kläger. Dem treten die Kläger entgegen. Daraufhin versinkt das Verwaltungsgericht ein halbes Jahr lang in tiefes Schweigen, das erst am 11.12.2012 gebrochen wird: Auf Nachfrage nach dem Fortgang des Verfahrens, erklärt Richter Sohler, dass, „wegen noch älterer bei der Kammer anhängiger Klageverfahren (...) gegenwärtig noch nicht genau vorhersehbar (ist), wann über die Klage entschieden wird.“ Ob das Verfahren jetzt ausgesetzt ist oder nicht, erfahren die Kläger nicht.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2013.

Am 24.10 2013 fragt das Verwaltungsgericht bei der Staatsanwaltschaft nach, ob die Ermittlungsverfahren gegen die Kläger schon abgeschlossen sind.

Zu diesem Zeitpunkt sind die Verfahren schon mindestens seit einem Vierteljahr eingestellt, wie die Kläger zufällig durch eine Nachfrage beim Datenschutzbeauftragten des LKA am 18.7. 2013 erfahren .

Froh gestimmt, da jetzt der letzte Vorwand, das Verfahren zu verzögern, weggefallen ist, begehen die Kläger den Jahreswechsel 2013/2014.

Das neue Jahr ist noch jung, da überrascht die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Kläger mit der Mitteilung, dass die sie beabsichtige „das Klageverfahren mangels Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (...) an das Amtsgericht Stuttgart zurück zu geben.“

Fassungslosigkeit macht sich breit und tatsächlich erhalten die Kläger am 1.4.2014 (kein Aprilscherz!) die Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht beschlossen hat, den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig zu erklären.

Beschlossen hat das wohlgemerkt dieselbe Kammer, der Richter Sohler angehört, welcher seit drei (!) Jahren das Verfahren als Berichterstatter durchführt -“ mehr oder weniger durchführt, wie wir gesehen haben.

Und der Beschluss hat es in sich, da ist die Rede von „schwerwiegender Rechtsverletzung“, „rechtsfehlerhafter Darlegung“, „objektiver Willkür“ - was zumindest sprachlich Unsinn ist, denn das Wesen der Willkür ist subjektiv.

Er gipfelt in der Aussage: „Der Beschluss ( des Amtsgerichts Stuttgart) entzieht dem Kläger den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und ist daher nicht haltbar.“

Drei Jahre wurde unseren Klägern ein Grundrecht verweigert -“ und keiner hats gemerkt !

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf jenem nicht stattgefundenen Vorgang beruht, den wir im Prolog geschildert haben: Der fiktiven Personalienfeststellung, Belehrung und Platzverweiserteilung am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz.

Denn die polizeiliche Maßnahme am GWM diente danach allein Strafverfolgungszwecken, war also repressiver Natur. Und dafür sei das Amtsgericht zuständig.

Hätte die polizeiliche Maßnahme aber der präventiven Gefahrenabwehr gedient, wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

Und wie unterscheidet man jetzt letztendlich die Funktion der polizeilichen Maßnahme ?

„Für die Abgrenzung der gesamten Aufgabengebiete ist darüber hinaus maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage der Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt.“

Was muss der „verständige Bürger“ denn verstehen, um nicht zu einer widernatürlichen Betrachtungsweise zu kommen?

Und hat sich nicht die 5.Kammer des Verwaltungsgerichts der Beihilfe zum Rechtsbruch schuldig gemacht, indem sie drei Jahre lang ein Verfahren betrieben hat, von dem sie jetzt behauptet, dass es den Verstoß gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter zur Grundlage hatte?

Und warum hat es die Kammer trotz Einwendungen der Kläger unterlassen, eben jenen Vorgang umfassend aufzuklären, den sie jetzt zum wesentlichen Ausgangspunkt ihres Beschlusses macht ?

Fragen über Fragen.

Jedenfalls erklärt die 5.Kammer den Verwaltungsrechtweg für unzulässig, legt den Rechtsstreit aber dem Bundesverwaltungsgericht vor zur Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Dieses erklärt sich - im Frühsommer 2014 - für nicht zuständig, aber weil die Richter des 6. Senats gerade so nett beieinander sitzen, entscheiden sie dann halt doch, dass - Trommelwirbel - das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig ist!

Die Schockstarre der Stuttgarter Verwaltungsrichter ob dieses unerwarteten und wohl auch unerwünschten Urteils ihrer Leipziger Vorgesetzten hält an bis zu jenem 21.10.2014, an dem das Polizeipräsidium die weiße Fahne schwenkt.

Die 5. Kammer ist aus dem Schneider: Der Berichterstatter muss nur noch anstelle der Kammer ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung fällen, alle Ungereimtheiten des Verfahrens bleiben ungereimt und dem Rechtsstaat ist genüge getan.

Festbankett mit scharfen Ecken

Sie hatten es sich so schön erträumt. Fröhliches Beisammensein im Erinnerungsstolz. Fünfundzwanzig Jahre - und was haben wir geschafft. Festansprache, Gedichtvortrag und am Ende die Nationalhymne. Und dann weiter im Tagesgeschäft für die nächsten fünfundzwanzig Jahre. Im Bundestag.

Nur dass die Selbstfeier unverhofft scharfe Ecken hinterließ. Überall drohte ein Schatten. Wer gerade dabei ist, das Streikrecht so zu beschränken, wie Frau Nahles es vorhat, bekommt Stimmsperren, wenn er die errungene Freiheit preist. In der bösen DDR gab es kein Streikrecht. Bei uns vielleicht bald auch nur ein eingeschränktes.

Wie schön sang die Vorsitzende der CDU ihr Lobeslied. Sie war schon vor fünfundzwanzig Jahren dabeigewesen. Und hat es nie vergessen. Im Überschwang pries sie vor allem die Friedensliebe, die seither eingezogen war. Die Kriege vergaß sie einfach, die seither geführt wurden. Sie verlangte unverdrossen, dass Schwerter zu Pflugscharen würden. Feierlich und ergreifend.

Der letzte Redner - Maas - erklärte sich zum Verfolger des Stasiregimes. An ihm sollte es nicht fehlen. Und enthüllte, wie noch nach dem Fall der Mauer die Bürokraten die Ausweise verändern wollten. Mit geheimen Zeichen sollte gekennzeichnet werden, wer zwar ausreisen, aber niemals zurückkommen sollte. Irgendwie wurde das verhindert. Oder ist es mit den Ausweisen für Irak-Flüchtlinge doch wieder zurückgekommen?

Hauptauftritt war der Gesang Biermanns. Er ließ es sich nicht nehmen, die Linken zu beschimpfen.

Was er ihnen genau vorwarf, wurde nicht deutlich. An einer Stelle traf er sie hart. Nicht links, nicht rechts seien sie, aber reaktionär. Galt das Reaktionäre bisher nicht gerade als Kennzeichen des Rechten? Da muss es ein eigentümliches System bei Biermann geben.

Oder er ließ sich gleich als Drachentöter feiern. Verneinte aber, das zum Bild eines solchen Helden der drohende Spieß gehöre. Mit was hat er dann seine Drachen getötet? Wenn er altdeutsch den Siegfried meinte, der seine Waffe erhob - den kann man sich ohne Speer doch gar nicht vorstellen.

Sein Lied "Ermunterung" freilich hat er aus den Zeiten gewählt, als er noch vielleicht nicht revolutionäre, aber zumindest anarchistische Gedanken mit sich trug. Es muss vor 1968 entstanden sein. Und unvergeßlich, wie er im eisigen Dezember 89 es mit seiner Ehefrau und Nina Hagen vortrug. Was freilich sollen nach Biermanns heutigem Verständnis die Zeilen besagen "Du, laß dich nicht verbittern/in dieser bittren Zeit. Die Herrschenden erzittern". Enthalten sie nicht die Drohung an die jetzt Herrschenden, es könne ihnen einmal genau so ergehen?

Gysi tat gut daran, auf die traurige Replik des ehemals Bedeutenden nicht einzugehen. Er konnte sich auf den Wandel der Zeiten verlassen. Wo einmal auch die jetzt im Festbankett zusammensitzenden genau so elend und verjagt sich präsentieren wie jetzt die - vor den blinden Augen Biermanns - LINKEN.

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick

ARGENTINIEN
Die argentinische Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner ist in eine Klinik gebracht worden. Bei der 61-Jährigen sei am Sonntagnachmittag ein fiebriger Infekt aufgetreten, teilte die zuständige Abteilung der Klinik Sanatorio Otamendi in Buenos Aires mit.

BOLIVIEN
Die nationale Wahlbehörde Boliviens (TSE) hat gut zwei Wochen nach den Kongress- und Präsidentschaftswahlen die amtlichen Endergebnisse bekanntgegeben. Demnach wird die regierende Bewegung zum Sozialismus (MAS) auch in der kommenden Legislaturperiode 2015-2020 in beiden Kammern des gesetzgebenden Kongresses eine Zweidrittelmehrheit stellen.

KOLUMBIEN
Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos ist am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin zusammengekommen, um für Unterstützung für seine Regierung zu werben.

KUBA
Die Tageszeitung New York Times fordert Präsident Obama auf, drei in den USA inhaftierte Kubaner gegen Alan Gross auszutauschen, der in Kuba einsitzt.

MEXIKO
Zehntausende Demonstranten sind am Mittwoch in Mexiko-Stadt auf die Straßen gegangen, um die sichere Rückkehr der 43 verschleppten Studenten zu fordern.

URUGUAY
Das Mitte-Linksbündnis Frente Amplio (FA) hat bei den Wahlen am vergangenen Sonntag die absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus errungen. Entgegen den Nachwahlumfragen kommt die regierende Kraft nach Auszählung von 99,6 Prozent der Stimmen auf 50 der 99 Sitze in der großen Kammer des Parlaments.

VENEZUELA
Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat bekannt gegeben, dass seine Regierung eine Sondersitzung der Organisation der erdölexportierenden Länder (OPEC) beantragt hat, um den Verfall der Rohölpreise auf dem internationalen Markt zu diskutieren.

Venezuela hat erneut 1,3 Tonnen humanitäre Hilfsgüter für den Gaza-Streifen geliefert.

Ein Gemeinschaftsprojekt von Einfach Übel und redblog, Ausgabe vom 7. November 2014

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