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»Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.« Kurt Tucholsky

IMI Kongress 2015: Militärische Landschaften: Diskurse - Räume - Strategien

Kongressplakat
Militärische Landschaften sind mehr als Truppenübungsplätze oder Kasernengelände. Der IMI-Kongress versucht dieses „Mehr“ in den Blick zu nehmen. Zum einen mit dem abstrakten Blick auf die Mechanismen, wie „neue“ Feindbilder und Raumkonstruktionen etabliert und wie die dadurch geschaffenen Denkrahmen durchbrochen werden können. Zum anderen, wie in konkreten und damit bearbeitbaren Räumen Orte für Widerstand entstehen können.

Militärisches Denken und Handeln bringt „Räume“ hervor und belegt diese mit eindimensionalen Lösungsstrategien. Im Bereich der Konzeption solcher „Räume“ erleben wir, wie Feindbilder geschaffen werden und sich langsam aber kontinuierlich in der Psyche festsetzen. Feindbilder werden immer öfter dazu verwendet, politische und soziale Konflikte zu beurteilen und zwischen einem „Wir“ und „den Anderen“ zu unterscheiden. Dies ist dann ein Baustein, der sowohl die Angst vor „den Anderen“ schürt wie auch einer (kolonialen) Überheblichkeit Vorschub leistet und in der Bereitschaft mündet, weltweit für die Durchsetzung eigener Interessen in Konflikte (präferiert militärisch) einzugreifen. Wie kann ein solidarisches voneinander Lernen mit Menschen aus besetzten Räumen aussehen? Wie kann sich mit militärischen Räumen auseinandergesetzt und diese neu definiert werden?
Militärische Räume brauchen konkrete Fixpunkte, um als solche erkannt und bearbeitet zu werden. Anhand von Armeestandorten als genuin militärische Orte sowie an Orten mit kriegswichtiger Industrie soll beurteilt werden, wie diese ihr Umfeld beeinflussen. Es wird in den Fokus gerückt, wie in ihrem unmittelbaren Umfeld Fragen der „lokalen“ Verantwortung beantwortet werden können. An den konkreten Orten soll Widerstandspraxis analysiert und diskutiert werden, um übertragbare Erfahrungen sichtbar zu machen. Welches sind für die antimilitaristische Bewegung zukünftige praktikable oder konstruktive Protestformen?

14./15. November 2015 (Auftaktveranstaltung am Freitag), Schlatterhaus, Österbergstr. 2, 72072 Tübingen

Programm

Freitag: Michael Schulze von Glaßer: Virtuelle Landschaften / (Nathalie Schüler, Thomas Mickan) Fiktive Militärübungsländer (Ort: Wohnprojekt Schellingstr. 6, Hausbar)

Vokü ab 19 Uhr, Programmbeginn 20 Uhr

Samstag: Gedankliche Räume -“ Einstellungen und Strategien

12 Uhr -“ Begrüßung, inhaltliche Einleitung

12.30-14.30 Uhr Räume im Kopf?:
-” Feindbilder in unseren Köpfen -“ Konstruktion und Wirkung (Klaus-Jürgen Bruder)
-” Konflikt-Komplizinnen? Wissenschaft und kognitive Militarisierung (Claudia Brunner)

15-17 Uhr Kritischer Blick auf Geopolitik: Raumkonstruktion und Machtprojektion
-” Geopolitik: Vom Denken in Machträumen (Ingar Solty)
-” Neue Player -“ neue Konzepte? Renaissance der Geopolitik anhand des Schreckgespenst fernöstlicher Dominanz und indische Reaktionen (Andreas Seifert)

Abendvortrag

18-20.30 Uhr Der besetzte Raum
-” Einleitung: „Eroberte“ und „beherrschte“ Räume: Wie die militärische Besatzung den Raum verändert (IMI)
-” „Leben unter Besatzung, Schaffung neuer politischer Räume“ (mit den afghanischen Aktivist_innen Hafiz Rasikh, Mariam Rawi, Weeda Achmad (Direktorin SAAJS))

Sonntag: Konkrete Räume und Orte in Deutschland

9.30 -“ 11 Uhr Militärstandorte -“ zwischen Protest und guter Nachbarschaft?
-” Der Drohnenkrieg im Fokus -“ neue Impulse für Widerstand gegen das AFRICOM (Thomas Mickan)
-” Dt.-NL-Brigade in Münster: Vom aufkeimenden Widerstand gegen die NATO-Speerspitze (Bernd Drücke)

11.15-12.45 Uhr Waffenproduktion -“ zwischen Moral und Arbeitsplatz?
-” „Imageproblem Panzer“: Kassel und der Protest gegen schweres Kriegsgerät (Michael Schulze von Glaßer)
-” Fest verankert: Der schwierige Widerstand gegen Rüstungsproduktion rund um Friedrichshafen (Claudia Haydt)

13-14.30 Uhr Diskussion: Widerstand
Erfolgreicher Protest braucht mehr als Demonstrationen (Jacqueline Andres, Tobias Pflüger)

Medienpartner: Wüste Welle Tübingen

Der Kongress wird unterstützt von:
attac Tübingen, DFG-VK Tübingen, DGB Kreisverband Tübingen, Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen, Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, ver.di medien tuebingen

Flyer zum Kongress zum Download hier: (Vorderseite, Rückseite).
Plakat zum Kongress zum Download: Hier.

Flyer und Poster zum Verteilen können auch im IMI-Büro bestellt werden.

Quelle / mehr Information

Jamul: LeiharbeiterInnen kämpfen für ein Leben in Würde!

Das Zementwerk ACC in Jamul (Zentralindien) steht vor der Schließung. Was danach mit den 824 beschäftigten LeiharbeiterInnen passiert, ist völlig unklar. Seit mehr als 20 Jahren kämpfen sie für ihre Festanstellung und ein Leben in Würde. Jetzt geht der Kampf in eine neue Phase. Saline von Umbruch Bildarchiv war im August 2015 einige Tage mit ihnen unterwegs. Ihre Fotos zeigen einen kleinen Ausschnitt aus dem Bewegungsalltag, in dem es nicht nur um Widerstand, sondern auch um den Aufbau von Alternativen geht.

Fast alle LeiharbeiterIinnen aus dem Zementwerk sind in der der PCSS organisiert. Nur die 110 Arbeiter in der Packstation sind mit keiner Gewerkschaft assoziiert. Im Jahr 2005 hat der Schweizer Großkonzern HolcimLafarge das Werk übernommen. Deshalb richten sie ihre Forderungen heute nicht nur an das lokale Management, sondern fordern auch von HolcimLafarge die Umsetzung von Gesetzen und tariflichen Vereinbarungen ein. In den nächsten Wochen nimmt ACC den Betrieb in einem neuen Werk auf, das direkt an das alte grenzt. Die alte Anlage wird dann schrittweise stillgelegt. Aktuell geht es der Gewerkschaft deshalb vor allem darum, die Übernahme der alten Belegschaft durchzusetzen.

Die PCSS ist auch im Rahmen der sozialen Bewegung CMM-MKC aktiv. Neben LeiharbeiterIinnen in der Stadt haben sich in der Bewegung auch Bäuerinnen und Bauern, Landlose und Adivasi (indigene Communities) basisdemokratisch organisiert. Von Anfang an ging es der Bewegung nicht nur um die Verbesserung von Beschäftigungsverhältnissen oder um Landkämpfe, sondern auch um den Aufbau von Alternativen. So gründete die Bewegung beispielsweise eigene Schulen und ein Krankenhaus.

Zu den Fotoserien


Video: Aah“ von Ajay T.G.


(hindi/engl. mit dt. ut | 26 min | 2014. Bei einigen Playern muß die UT-Spur aktiviert werden)




„Es ist das größte Verbrechen, die Menschen zu überschätzen“ - „Es ist die einzige Möglichkeit überhaupt zu leben.“ (Friedrich Wolf, „Der Unbedingte“, 1919)

„Es ist das größte Verbrechen, die Menschen zu überschätzen“ - „Es ist die einzige Möglichkeit überhaupt zu leben.“ (Friedrich Wolf, „Der Unbedingte“, 1919)

Am 1. Dezember 2015 gibt es wieder einen Themenabend vom KOMMA Jugend und Kultur und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) Esslingen zu Friedrich Wolf.

Friedrich Wolf war ein vielseitiger Mann. Er wurde 1888 in Neuwied geboren. Er promovierte 1912 zum Arzt. Im ersten Weltkrieg war er Truppenarzt an der Westfront. Nach mehreren Verwundungen wurde er ein überzeugter Kriegsgegner. 1918 weigerte er sich weiter an der Front als Arzt zu arbeiten. Nach dem Ende des ersten Weltkriegs schloss er sich dem Arbeiter- und Soldatenrat in Dresden an.

Während der Weimarer Republik war er Autor von Theaterstücken, die in ganz Deutschland gespielt wurden. Er war Stadtarzt in Remscheid und zog 1921 nach Hechingen auf der Schwäbischen Alb. Hier lernte er das Elend der schwäbischen Bauern kennen.

Neben seiner literarischen Tätigkeit hat er das wegweisende medizinische Buch „Die Natur als Arzt und Helfer“ geschrieben. Von 1928 bis zu seiner Flucht aus dem Nazideutschland 1933 hat Friedrich Wolf in Stuttgart gelebt und gearbeitet. Im selben Jahr wurde er Mitglied der KPD und des „Revolutionären Schriftstellerverbunds“ Als die Stuttgarter Ärztin Else Kienle wegen illegaler Schwangerschaftsabbrüche verhaftet wurde hat sich Friedrich Wolf mit ihr solidarisiert und das berühmte Theaterstück „Cyankali“ geschrieben.

Auch im Exil war Friedrich Wolf als Autor tätig. So schrieb er bereits 1933 das Theaterstück „Professor Mamlock“, das bis heute als eines der wichtigsten antifaschistischen Bühnenwerke gilt.

1945 ging Friedrich Wolf in die SBZ und baute die DDR mit auf. Er wurde Kulturfunktionär und war erster Botschafter der DDR in Polen.

Im Oktober 1953 starb Friedrich Wolf an einem Herzinfarkt. Sein Leben ist heute leider in Vergessenheit geraten.

Janka Kluge erinnert an den Schriftsteller, Arzt und Antifaschisten.

KOMMA Jugend und Kultur
Dienstag, 1. Dezember 2015, 19 Uhr

Bundesverfassungsgericht unterstreicht Recht auf Dokumentation von Rechtsverstößen durch die Polizei bei Demonstrationen zu Beweiszwecken

Bereits am 24. Juli 2015 fällte das Bundesverfassungsgericht einen heute veröffentlichten Beschluss, mit dem das Engagement für Bürgerrechte bei Demonstrationen gestärkt wird. (Aktenzeichen 1 BvR 2501/13). Dem Gericht zufolge darf die Polizei nicht rein präventiv gegen das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen ihres Auftretens vorgehen. Dies wäre nur dann erlaubt, wenn „tragfähige Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, „dass die Filmaufnahmen der Versammlungsteilnehmer später veröffentlicht werden sollen und nicht anderen Zwecken, etwa der Beweissicherung, dienen.“, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.

Der Beschwerdeführer wehrte sich im konkreten Fall gegen die Feststellung seiner Personalien am Rande einer Demonstration am 22.1.2011 in Göttingen. Er und mehrere weitere Mitglieder der Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ richteten damals besonderes Augenmerk auf einen Dokumentationstrupp der Hannoveraner Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Dieser hatte die Demonstration nahezu die gesamte Zeit videografiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Diese andauernde Provokation durch den Dokumentationstrupp führte zu einer kurzfristigen Eskalation der Demonstration. Im weiteren Verlauf der Demonstration wurde der Trupp noch mehrfach von VersammlungsteilnehmerInnen und auch Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe auf seinen Rechtsverstoß hingewiesen und zur Unterlassung aufgefordert. Kurz vor Ende der Demonstration eskalierte der Trupp die Situation erneut durch sein Vorgehen gegen den Beschwerdeführer und eine Begleiterin aus der Gruppe.

„Dieser Beschluss ist insbesondere wichtig für Bürgerrechtsgruppen wie die unsere. In der Vergangenheit wurde unsere Arbeit immer wieder stark durch die Polizei behindert oder unmöglich gemacht. Wir waren Einschüchterungen und Unterbindungen von Foto- und Filmaufnahmen, erzwungenen Löschungen von Aufnahmen, Androhungen von Kamerabeschlagnahmen, Personalienfeststellungen, Platzverweisen und sogar Einkesselungen ausgesetzt“, kommentiert Roland Laich von den „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. „Der Beschluss geht in seiner Tragweite sogar noch weiter, denn er bezieht sich ausdrücklich auf alle TeilnehmerInnen an öffentlichen Versammlungen“.

Vor dem Göttinger Verwaltungsgericht und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Celle fand der Kläger kein Gehör. Vielmehr unterstellten diese Gerichte PolizeibeobachterInnen pauschal eine potentielle Rechtsuntreue. Die Einschätzungen der Gerichte bewegen sich regelmäßig zwischen „Anscheinstörern“ und „tatsächlichen Störern“. „Diese Unterstellung erscheint besonders absurd vor dem Hintergrund, dass unser Anliegen die Kontrolle der Rechtstreue der Polizei ist. Offensichtlich ist sie politisch motiviert, wir hoffen aber, dass unser für eine Demokratie essentielle Funktion nunmehr besser von den Behörden respektiert wird“, gibt sich Laich optimistisch.

„Interessant zu beobachten war auch, dass die Argumentation der gegnerischen Polizeibehörden und der schriftlichen Einlassungen der als Zeugen gehörten Beamten des betreffenden Dokumentationstrupps im Lauf dieser mehrjährigen juristischen Auseinandersetzung einer regen Evolution unterlag, je nach opportuner Prozesslage“, resümiert Laich.

Hintergrundinformationen zur Göttinger Bürgerrechtsgruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“
Unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen führen immer wieder zu Verletzungen bei DemonstrationsteilnehmerInnen. Diese Betroffenen von Polizeigewalt haben in der Regel wegen der fehlenden Kennzeichnungspflicht keine Chance, die GewalttäterInnen in Uniform zu identifizieren und den Übergriff zu dokumentieren. Sehr anschaulich wurde dieses Problem im juristischen Nachgang des „Schwarzen Donnerstag“ in Stuttgart. Die dortige Staatsanwaltschaft stellt über 150 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt ein, weil die TäterInnen nicht zu ermitteln waren.
TeilnehmerInnen an Demonstrationen werden immer wieder von PolizeibeamtInnen wahrheitswidrig beschuldigt wegen Beleidigung, Widerstand u.ä.. Vor Gericht werden diese falschen Beschuldigungen dann wiederholt und RichterInnen folgen oft den abgesprochenen und der jeweiligen Prozesslage angepassten Aussagen der BeamtInnen.

Aus diesen Gründen beobachten und begleiten wir seit mehreren Jahren Demonstrationen, dokumentieren sie durch Fotos und Videos und stellen dieses Material Betroffenen von Polizeigewalt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Verfügung.

Siehe auch:

• Pressemitteilung Bundesverdallungsgericht Nr. 72/2015 vom 8. Oktober 2015, "Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut"
• Beschluss vom 24. Juli 2015: 1 BvR 2501/13

Quelle: Pressemitteilung BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz

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